Diese Arbeit behandelt die folgende Frage: Welchen Inhalt haben die naturrechtlichen Gleichheitstheorien genau und muss daraus nicht zwangsläufig die rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann erfolgen? Diese Frage soll einer genaueren Untersuchung unterzogen werden. Gerade die maskulin geprägte Herrschaftsschicht wird an einer rechtlichen Besserstellung der Frauen zu Lasten ihrer Vormachtstellung in der Ehe und der Gesellschaft wenig Interesse gehabt haben. Daher soll aufgezeigt werden, welche Begründungsmodelle das Naturrecht für die Aufrechterhaltung der geschlechtsspezifischen Ungleichberechtigung bot. Eine Chance für die Umsetzung naturrechtlicher geschlechtlicher Gleichberechtigung bot sich dann zur Jahrhundertwende durch die große Privatkodifikationswelle in Europa.
An diesen Gesetzeswerken soll überblickartig aufgezeigt werden, ob die Gesetzesautoren das naturrechtliche Gleichheitspostulat auch zugunsten der Frauen anwendeten und diesen mehr Rechte zugestanden, oder sich eher an den Legitimationsmodellen für eine Ungleichberechtigung der Geschlechter orientierten. Zeitgleich veröffentlichten auch die ersten Verfechter geschlechtlicher Gleichberechtigung ihre Werke. Dies bietet eine Möglichkeit, kritisch zu überprüfen, ob die eher konservative Auslegung der naturrechtlichen Gleichheit der Geschlechter tatsächlich überzeugen kann, oder nicht eher dogmatisch verfehlt die Vorherrschaft des Mannes in der Gesellschaft sichern soll. Zu guter Letzt stellt sich die durchaus interessante Frage: Kann man trotz aller gesellschaftlichen Ungleichheit dieser Naturrechtsepoche eine positive Wirkung auf die Emanzipation der Frau zubilligen?
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Naturrechtliche Gleichheitstheorien der Aufklärungszeit
I. Gleichheit im Naturzustand
II. Vernunftrechtliche Menschengleichheit
III. Schlussfolgerungen für die Gleichberechtigung
C. Naturrechtliche Legitimierungsmodelle für die geschlechtliche Ungleichberechtigung
I. Die Natur des weiblichen Geschlechts
II. Die Ehe
1. Unterwerfungsvertrag
2. Repräsentationsmodell
III. Sittlichkeit und Moral
IV. Ökonomische Abhängigkeit der Frau
V. Politische Erwägungen
VI. Ergebnis
D. Darstellung der rechtlichen Behandlung der Geschlechter am Beispiel der Privatrechtskodifikationen
I. Rechtliche Stellung der Ehefrau und Mutter
1. Persönliches Eheverhältnis
2. Handlungsfähigkeit
3. Eheliches Güterrecht
4. Rechte der Mutter im Eltern-Kind-Verhältnis
II. Rechtliche Stellung der alleinstehenden Frau
III. Ergebnis
E. Kritik an der Umsetzung der Gleichheitspostulate
I. Konstruktion des Wesens der Frau
II. Angepasste Ideale
III. Widersprüche der Kodifikationen
IV. Frauenrechte sind Menschenrechte
V. Ergebnis
F. Resümee
G. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen der Gleichberechtigung von Mann und Frau innerhalb der Naturrechtslehre und deren praktische Umsetzung bzw. Ausgestaltung in den großen Privatrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts. Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie naturrechtliche Gleichheitsgrundsätze und patriachale Strukturen in Konflikt gerieten und wie dieser Widerspruch in den Gesetzestexten legitimiert wurde.
- Naturrechtliche Gleichheitstheorien der Aufklärungszeit
- Legitimationsmodelle für geschlechtliche Ungleichbehandlung
- Rechtliche Stellung der Frau in Ehe und Familie
- Die Rolle der Privatrechtskodifikationen (z.B. ALR)
- Kritische Analyse der Umsetzung von Gleichheitspostulaten
Auszug aus dem Buch
I. Gleichheit im Naturzustand
Die frühen neuzeitlichen Naturrechtsvertreter begründeten die Theorie vom Naturzustand der menschlichen Gesellschaft, dem sog. „status naturalis“. Alle Menschen in diesem Zustand seien freie und selbstverantwortliche Individuen und somit auch Inhaber von unmittelbaren natürlichen Rechten. Diese Rechte gewähren den Menschen Autonomie und dadurch Gleichstellung mit allen anderen Individuen. Nach Thomas Hobbes seien die Menschen in ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten von Natur aus gleichermaßen begabt. Auch der Naturrechtsphilosoph Samuel von Pufendorf vertrat die Auffassung, dass jeder Mensch von Natur aus gleich und in gleicher Weise Mensch sei. Ergänzend zu Hobbes schlussfolgerte er, dass sich zudem jedermanns Pflicht ergäbe, andere gleich zu behandeln und gleich zu achten. Die Gleichheit der Menschen bestehe gerade darin, dass alle Menschen fast gleiche Fähigkeiten hätten, unabhängig von der Tatsache, dass sich Körperkraft und Geist unterscheiden möge. Außerdem hätten alle Menschen die gleichen Wurzeln, nämlich dass alle auf dieselbe Weise geboren, aufgezogen und sterben würden. Pufendorf zieht daraus die Erkenntnis, dass jemand nur dann ein besonderes Recht beanspruchen dürfe, wenn er dieses auch selbst erworben hätte. Andernfalls sei er naturrechtlich dazu verpflichtet zuzulassen, dass die anderen Menschen dieselben Rechten genießen wie er selbst. Ohne Grund dürfe sich keiner über andere Menschen stellen und diese im Vergleich zu sich selbst nicht gleichberechtigt erachten.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die naturrechtlichen Gleichheitstheorien und die daraus resultierende Fragestellung zur geschlechtlichen Gleichberechtigung ein.
B. Naturrechtliche Gleichheitstheorien der Aufklärungszeit: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen der menschlichen Gleichheit im Naturzustand und die vernunftrechtliche Ableitung der Menschengleichheit.
C. Naturrechtliche Legitimierungsmodelle für die geschlechtliche Ungleichberechtigung: Hier werden die theoretischen Begründungsansätze analysiert, die trotz des Gleichheitspostulats eine gesellschaftliche Ungleichbehandlung der Geschlechter rechtfertigten.
D. Darstellung der rechtlichen Behandlung der Geschlechter am Beispiel der Privatrechtskodifikationen: Dieses Kapitel untersucht die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der rechtlichen Stellung von Ehefrauen, Müttern und alleinstehenden Frauen in Gesetzestexten wie dem ALR.
E. Kritik an der Umsetzung der Gleichheitspostulate: Hier erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der inkonsequenten Umsetzung grundlegender Gleichheitsprinzipien und den daraus resultierenden Widersprüchen.
F. Resümee: Dieses Kapitel fasst die Erkenntnisse über die Auswirkungen naturrechtlicher Ideen auf die Emanzipationsbewegung der Frau zusammen.
G. Ausblick: Der Ausblick reflektiert die langfristige Bedeutung der Kontroversen zur Gleichberechtigung zwischen 1750 und 1850.
Schlüsselwörter
Naturrecht, Aufklärung, Gleichberechtigung, Geschlechterrollen, Patriachat, Privatrechtskodifikationen, Allgemeines Landrecht, Ehe, Menschenrechte, Rechtsphilosophie, Emanzipation, Vernunft, Rechtsstellung der Frau.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Studienarbeit widmet sich den theoretischen Grundannahmen zur naturrechtlichen Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und deren realer Ausgestaltung in der Rechtsordnung des 18. und 19. Jahrhunderts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die theoretischen Gleichheitspostulate der Aufklärungszeit, die Konflikte mit patriarchalischen Traditionen in Ehe und Familie sowie die Umsetzung oder Verweigerung dieser Rechte in zeitgenössischen Privatrechtskodifikationen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Es wird untersucht, ob die naturrechtlichen Gleichheitstheorien zwingend zur rechtlichen Gleichstellung der Frau führen mussten oder ob Begründungsmodelle existierten, die eine Ungleichbehandlung aufrechterhalten konnten.
Welche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine historisch-analytische Methode, um philosophische Naturrechtstheorien sowie den Wortlaut und die Interpretation rechtlicher Kodifikationen (insbes. das ALR) wissenschaftlich aufzuarbeiten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Legitimierungsmodelle für Ungleichberechtigung, die (beschränkte) Rolle der Frau im Eherecht und die kritische Diskrepanz zwischen theoretischem Gleichheitsanspruch und tatsächlicher Rechtspraxis.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Schlagworte wie Naturzustand, Vernunftautonomie, Unterwerfungsvertrag, gesellschaftliche Legitimation und Privatrechtsgeschichte.
Wie bewerten die Naturrechtslehrer die Ehe?
Die meisten zeitgenössischen Theoretiker werteten die Ehe als einen durch den Mann dominierten Vertrag, bei dem die Frau ihre rechtliche Selbstständigkeit weitgehend verlor und in eine soziale Abhängigkeit geriet.
Warum war das ALR für Frauen oft nicht vorteilhaft?
Obwohl es Fortschritte gab, perpetuierte das ALR in vielen Punkten das patriachalische Machtgefüge und sah die Frau häufig als minderjähriges, schutzbedürftiges Wesen an, das dem "Haupt der Ehe" unterstellt war.
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- Jakob Baumann (Author), 2021, Naturrechtliche Gleichheitstheorien. Rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1243960