Anthropologische und Ethische Aspekte von KI-Technologien


Magisterarbeit, 2008

87 Seiten, Note: 1,85


Leseprobe


Inhalt

0 Vorwort zur Veröffentlichung auf Grin.com

1 Einleitung
1.1 KI-Technologien in Literatur und Film
1.2 KI in den Medien
1.3 KI und Robotik in wissenschaftlichen Fachzeitschriften

2 Definitionen

3 Anthropologische Aspekte von KI-Technologien
3.1 Philosophische Anthropologie vor Alan Turing
3.2 Die Rolle der physischen Beschaffenheit in Bezug auf die anthropologische Differenz
3.3 Alan Turing’s These von einer denkenden Maschine
3.4 John Searle’s “Chinese Room”-Argument
3.5 Searle‘s Einwand gegen den Dualismus
3.6 Wie ist es, ein Computer zu sein?
3.7 Debuggen des Bewusstseins

4 Ethische Aspekte
4.1 Maschinen in Domänen des Menschen
4.2 Quasi-Verantwortung
4.3 Der Schutz des künstlichen Bewusstseins
4.4 Künstliche Daseinsformen als Rechtssubjekte
4.5 Der Frankenstein-Komplex

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

7 Index

0 Vorwort zur Veröffentlichung auf Grin.com

Die vorliegende Magisterarbeit wurde von Univ.-Prof. Dr. Dieter Birnbacher mit der Note 2,0 bewertet, der Zweitgutachter Univ.-Prof. Dr. Christoph Kann vergab die Note 1,75. Die Gutachten kann ich leider nicht veröffentlichen. Für Interessierte ist eventuell relevant, dass beide Gutachter eine Verkürzung der Thematik aufgrund der Stoffüberfülle (besonders im Mittelteil) attestiert haben. Prof. Birnbacher kritisierte außerdem, dass die „Künstliche Daseinsform“ definitorisch unausgegoren ist, da die Definition auf der potenziellen Entwicklung einer Vorstellung vom eigenen Ich basiert, diese Potentialität jedoch angesichts von Phänomenen wie der biologischen Evolution schwerlich eine Grenzziehung erlaubt.

In dieser Ausgabe für Grin.com wurden einige Schreibfehler korrigiert und ein Index wurde hinzugefügt. Über Fragen oder Anmerkungen zu diesem Text würde ich mich freuen. Sie erreichen mich per E-Mail unter

Tim van der Horst

1 Einleitung

Die philosophische Beschäftigung mit künstlicher Intelligenz und der Möglichkeit eines künstlichen Bewusstseins hat Konjunktur. Nach anfänglich hohen Erwartungen in die Leistungsfähigkeit der künstlichen Intelligenz ebbte die Begeisterung, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Verfügbarkeit größerer Rechenanlagen aufgekommen war, Ende der 80er Jahre ab. Die Budgets für diese Forschungsrichtung wurden teilweise drastisch gekürzt, einige kommerzielle Erfolge – zum Beispiel von Expertensystem[1] – ließen sich nicht fortführen. In den Bereichen, denen Forscher sich dann zuwendeten – wie zum Beispiel eine automatische Textübersetzung oder die algorithmische Beschreibung von Sprache allgemein – wurde es immer schwieriger und teurer, auch nur kleine Fortschritte zu erzielen.

Inzwischen scheint die erste große Krise der KI-Technologien überwunden. Neue Erfolge in Spezialdisziplinen wie der Mustererkennung[2] geben Grund zu der Annahme, dass die KI entwicklungsfähig bleibt. Gestützt wird dies durch die stetig wachsende Kapazität und Verarbeitungsgeschwindigkeit der verfügbaren Hardware.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit anthropologischen und ethischen Aspekten von KI-Technologien. Das Gewicht liegt auf der Nachprüfbarkeit der Differenz von Mensch und Maschine und auf der Fragestellung, welche KI-Technologien in welchem Kontext überhaupt als wünschenswert erscheinen. Die Einleitung gibt einen Überblick über die Aufmerksamkeit, die Literatur und Film sowie Medien und Fachmedien dem Thema KI und Gesellschaft widmen. In Kapitel 2 folgen einige Definitionen. Insbesondere wird versucht, mit dem Begriff „künstliche Daseinsform“ einen Begriff zu prägen, für den es bisher keine adäquate Entsprechung gibt. Kapitel 3 untersucht die anthropologischen Aspekte, wobei die Mensch-Maschine-Differenz und die Validität der Begründung dieser Differenz im Vordergrund stehen.

Kapitel 4 diskutiert ethische Fragestellungen: Unter welchen Bedingungen erscheint es ethisch vertretbar oder geboten, Aufgabenbereiche, die bisher von Menschen abgedeckt wurden, zukünftig mit intelligenten Maschinen zu besetzen? Unter welchen Bedingungen erscheint es notwendig, einer Maschine mit bestimmten Eigenschaften bestimmte Rechte und Pflichten zuzuschreiben?

1.1 KI-Technologien in Literatur und Film

Science-Fiction, Literatur und Kunst sind wertvolle Ideengeber für eine Untersuchung über ein Thema, das empirisch bisher nur in Ansätzen erforscht werden kann. Die Popularität der Thematik in der Science-Fiction-Literatur kann durch drei fiktionale Texte verdeutlicht werden, die in den Jahren 1968 bis 1978 veröffentlicht und zwischen 1982 und 2001 verfilmt wurden. Alle drei Verfilmungen waren an den Kinokassen erfolgreich.

1982 brachte Ridley Scott mit „Blade Runner“ die 1968 erschienene Novelle „Do Androids dream of electric sheep?“ von Philip K. Dick (2001) auf die Leinwand. Eine wichtige Rolle in Film und Buch spielt eine Variante des Turing-Tests[3], der es dem Kopfgeldjäger Deckard ermöglicht, Menschen und hochgradig menschenähnliche Androiden[4] voneinander zu unterscheiden. Der philosophisch ergiebigste Teil der Handlung ist die Durchführung eines solchen Tests an einem weiblichen Androiden. Weder Deckard noch der Android wissen, dass es sich hierbei nicht um einen Test an einer menschlichen Person handelt, Deckard findet dies jedoch nach einem längeren Test heraus. Anschließend stellt er die Frage: „How can it not know what it is?“ Der Hersteller des Androiden, der sich dem Androiden gegenüber als sein Onkel ausgegeben hat, antwortet:

„Memories, if we give them memories, we can control them better.“ Zweifellos sind Erinnerungen eine wichtige Voraussetzung für die Konstitution einer persönlichen Identität, und persönliche Identität ist eine wichtige potenzielle Eigenschaft des Menschen. Festzuhalten bleibt, dass die Fähigkeit, Ereignisse zu speichern, abzurufen und zu verarbeiten (und nicht zuletzt wieder zu löschen), eine wichtige menschliche Eigenschaft ist.

Isaac Asimov war einer der beharrlichsten Autoren von Geschichten über Roboter. Er erfand unter anderem die häufig diskutierten „Three Laws of Robotics“. Asimov‘s Anliegen war es, in seinen Robotergeschichten einen Gegenentwurf zu den in den 40er und 50er Jahren des 20. Jahrhunderts bekannten Roboter-Monsterszenarien zu liefern. Bis 1958 lehrte Asimov als Professor der Biochemie. Dann wurde er hauptberuflich Schriftsteller, beschäftigte sich aber weiterhin intensiv mit der Wissenschaft. Asimovs Geschichten blieben wahrscheinlich auch deshalb meistens innerhalb der Grenzen des wissenschaftlich Denkbaren. Er hielt die 1978 veröffentliche Erzählung „The Bicentennial Man“ (1990a) für eine seiner besten Robotergeschichten. Auch diese Novelle wurde 1999 unter der Regie von Chris Columbus verfilmt. Der „Zweihundert-Jahre Mann“ ist der Roboter Andrew, der eine Anomalie seiner Produktionsserie aufweist und eine Persönlichkeit entwickelt. Im Alter von 150 Jahren – Andrew hat seinen Körper inzwischen so weit modifiziert, dass er einem Menschen äußerlich perfekt ähnelt – verlangt er, als Mensch anerkannt zu werden. Dies wird ihm mit der Begründung verweigert, dass er nicht Teil des menschlichen Gen- Pools ist und dass er außerdem potenziell unsterblich sei; ein Faktum, das die Menschheit unter Ihresgleichen niemals akzeptieren könnte. Andrew gibt in seinen Bemühungen jedoch nicht klein bei, sondern lässt sich verschleißende Komponenten einbauen, die ihn Jahrzehnte später gebrechlich werden lassen. Im Alter von 200 Jahren wird er – der Funktionsunfähigkeit nahe – schließlich „zum Menschen ernannt“ und stirbt kurze Zeit später.

Der Androide überwindet also die unterschiedlichen genetischen Ursprünge von Mensch und Maschine. Die Menschenähnlichkeit auf anderen Gebieten wiegt stärker als der nicht natürliche Ursprung des Androiden.[5]

Brian Aldiss veröffentlichte 1969 die Kurzgeschichte „Supertoys Last All Summer Long“ (2001), die von einem Androiden in Jungengestalt handelt, der einem Ehepaar als Ersatz für ein menschliches Kind dient. Stanley Kubrick kaufte 1982 die Filmrechte und beauftragte Aldiss, ein Drehbuch herzustellen. Kubrick selber erweiterte den Inhalt stark und führte zum Beispiel die Parallele zur Geschichte von Pinocchio ein. Nach langem Hadern mit dem schwer zu verfilmenden Stoff gab Kubrick die Rechte schließlich an Steven Spielberg weiter, der die stark erweiterte Handlung 2001 unter dem Titel „A.I. Artificial Intelligence“ in die Kinos brachte.

Im Film ist der Roboterjunge David besessen von der Idee, die Liebe der Frau zu gewinnen, als deren Ersatzsohn er gedient hat, solange ihr leibliches Kind im Koma lag. Er macht sich deshalb auf die Suche nach der blauen Fee, die aus der Holzpuppe „Pinocchio“ am Ende des gleichnamigen Buches von Carlo Collodi einen Jungen macht. Die Suche führt David in die Werkstatt seines Schöpfers, in der er erfahren muss, dass er kein Unikat, sondern Teil einer Baureihe ist, was ihn verzweifeln lässt und zur Selbstaufgabe bringt. Abgesehen davon, dass hier die ethische Perspektive klar auf die Rechte des Androiden fokussiert, wird der Bedeutung der Individualität im Film besonderes Gewicht verliehen. Spielberg führt die Geschichte in ein posthumanes Märchen weiter: Tausende von Jahren später ist die Erde von einer Eisschicht umgeben, und außerirdische Forscher finden David und reaktivieren ihn. Für die Außerirdischen wird David lebendes Zeugnis der menschlichen Kultur; sie nennen ihn ein Original, weil David Kontakt zu Menschen hatte. Dies ist eine Variante der Visionen der Posthumanisten, denen zufolge vom Menschen geschaffene Lebensformen eine Parallelgesellschaft oder auch eine eigenständige Gesellschaft nach dem Ende der Existenz der menschlichen Gesellschaft bilden werden.

Die kognitiven Fähigkeiten heute verfügbarer Roboter sind weit entfernt von denen eines David oder eines Andrew. Bemerkenswert ist, auf welches Interesse dieses Vortasten der Kunst bei den Publika stößt und welche Entwicklungen als möglich erachtet werden. Manches Science-Fiction-Werk hat sich später als erstaunlich voraussehend erwiesen, zum Beispiel Jules Vernes „De la Terre à la Lune“, das 1865 eine Landung auf dem Mond beschrieb, die über 100 Jahre später in erstaunlicher Übereinstimmung tatsächlich unternommen wurde.

Dies darf jedoch nicht zu Denkbarrieren führen, etwa in der Form, dass die in der Science-Fiction entwickelten Figuren und Themen die Ahnung von anderen und mindestens genauso wahrscheinlichen Entwicklungen verhindern. So ist in den oben genannten Geschichten zum Beispiel die Darstellung des Wunsches der Roboter überrepräsentiert, sich einem menschlichen Ideal zu nähern. Dies wird andererseits durch Science-Fiction-Werke überkompensiert, die pessimistische Wendungen wie zum Beispiel einen Krieg von Menschen gegen Maschinen oder die Versklavung der Menschheit durch Maschinen vorführen[6].

Eingedenk dieser nötigen kritischen Distanz hat die Science-Fiction- Literatur wertvolle Gedankenexperimente entwickelt, und zwar im Sinne des Schriftstellers und Philosophen Stanislaw Lem, für den Science-Fiction-Literatur ein Mittel war, um die Veränderungen durch zukünftige Technologien so weit zu extrapolieren, wie nur irgendwie möglich.

1.2 KI in den Medien

Seit Informationstechnologien für viele Menschen zum Alltag gehören, nimmt auch die mediale Berichterstattung über die Erforschung und die zu erwartende Entwicklung von KI-Technologien zu. So berichteten die Medien 1996 ausführlich über den Sieg des Computers „Deep Blue“ von IBM gegen den damals amtierenden Schachweltmeister Garri Kasparow. Die heute bereits verfügbaren digitalen Helfer wie die Grammatikprüfung einer Textverarbeitung oder die schnelle Internetsuche in Milliarden von Dokumenten und die Unterhaltungsangebote in virtuellen Welten erwecken neue Begehrlichkeiten.

Nach anfänglichem Erstaunen wird der Zustand nach dem Zugewinn an Komfort und Erlebnisqualität schnell zum neuen Standard. Dieser – zumindest in den Medien gerne rezitierte – Anspruch der Konsumenten führt zum Beispiel zu der Überlegung, wie praktisch ein Androide als Lebens- und Sexualpartner sein könnte. So berichtet die Zeitschrift „Technology Review“ (Ausgabe 03/08) im Titelthema „Liebe Deine Maschine!“ über stolze Toaster und Lebenspartner aus Silikon. Die Berichterstattung beschränkt sich meistens auf ähnliche Aspekte wie die Berichterstattung über neue Mobilfunkgeräte: Was kann es, was wird es kosten, wann ist es verfügbar. Die Frage, ob eine bestimmte Funktion überhaupt gebraucht wird oder noch gebraucht wird oder die Frage nach unerwünschten Nebenwirkungen einer neuen Technologie werden seltener gestellt. Erst wenn das Kind in den virtuellen Brunnen gefallen ist, nehmen die Medien diesen Faden auf: Unter dem Titel „Verloren in der virtuellen Welt“ berichtet die „Zeit“ (Ausgabe 25/2008) über eine Gesamtschule, die aus Verzweiflung über Mobbing- Kampagnen in virtuellen Schülernetzwerken die Nutzung von Computern in der Schule weitgehend unterbindet und Eltern vor den Gefahren des Internets warnt. Die Verwendung von Mobilfunkgeräten ist in dieser Schule dem Bericht zufolge ebenfalls nur noch sehr beschränkt erlaubt, unter anderem, weil Pädagogen und Psychologen vor einer Abschottung von authentischen Erlebnissen warnen. Noch stehen nicht die intelligenten Agenten in virtuellen Welten oder gar physische Androiden im Zentrum der Kritik, sondern virtuelle Kontakte mit Chat- oder Spielpartnern, die letztendlich meist von Menschen – (noch) nicht von darauf spezialisierten Programmen - gesteuert werden. Dies würde sich ändern, wenn erstmalig eine Rufmordkampagne nachgewiesen werden könnte, die einem intelligenten Agenten zugeschrieben werden kann. Einen neuen medialen Höhepunkt würde dieses Thema analog zur Schachpartie von „Big Blue“ gegen Garri Kasparow bei der Aufdeckung des ersten Mordes erreichen, der von einer Maschine an einem Menschen verübt wurde.

Die schon angesprochene Frage, inwiefern umgekehrt eine künstliche Person einen Anspruch auf bestimmte Rechte haben könnte, wird in der Ethik ernsthaft, aber uneinheitlich diskutiert. Auch dieses Thema hat die Publikumszeitschriften erreicht und produziert gemischte Resonanzen. So schreibt Gianmarco Veruggio, Ingenieur und Initiator der „Roadmap für Roboethik“, im „Lettre International“ über den „Unfug des angeblichen Bewußtseins und die Gefühle oder Rechte von Robotern“ (Veruggio 2008, S. 214) und plädiert für einen unbekümmerten Umgang mit der Technik nach dem Vorbild der pragmatischen Herangehensweise in Japan und Korea. Er geht davon aus, dass „wir in wenigen Jahren mit Robotern leben, die über Selbsterkenntnis* und Autonomie*“ (ebd., S. 216) verfügen werden, und er zeichnet künstlich erzeugte, aber eigentlich menschliche Eigenschaften wie „Selbsterkenntnis“ mit einem Stern aus, um zu signalisieren, dass diese Eigenschaften – wenn sie denn bei einem Roboter erzeugbar wären, was seiner Meinung nach möglich wäre – etwas ganz anderes sind, als die typähnlichen Eigenschaften des Menschen. Daraus folgt, dass in der „Roadmap für Roboethik“ „Scheinprobleme der Art, ob Roboter als Sklaven missbraucht werden können“ nicht behandelt werden sollten, solange es nicht gelingt „weltweit die Menschenrechte durchzusetzen“ (ebd., S. 216).

Womit aller Wahrscheinlichkeit nach einem Roboter, der tatsächlich

„Selbsterkenntnis*“ erlangt, ewige Frohnarbeit sicher wäre[7]. Veruggio wünscht sich außerdem, dass „Philosophen, Juristen oder Geisteswissenschafter“ (ebd., S. 214) mit den Robotikern zusammenarbeiten, mahnt aber gleichzeitig an, dass diese die „moralische Bewertung ihrer Tätigkeit [der Robotiker] unterlassen“ (ebd.) Einen ähnlichen Wunsch würde sicherlich ein Waffen-Lobbyist einbringen, und der Vergleich passt, da Veruggio selber empfiehlt „Roboter als nichtkonventionelle Waffen einzustufen“ (ebd., 216). Veruggio sieht keinen Sinn darin, mittels eines „‘Ethik-Chips‘ auf der Festplatte“ ([sic] ebd., S. 214) ethisches Verhalten zu simulieren. Für ihn manifestiert sich der ethische Einsatz nur in der Ethik der Menschen, die Roboter „entwickeln, bauen und verwenden“ (ebd.). Dem Roboter werden also nicht nur moralische Rechte sondern auch Pflichten abgesprochen. Veruggio sieht zwar „Intelligenz*“, „Autonomie*“ und „Selbstbewusstsein*“, aber keine „Ethik*“. Robotik im Sinne Veruggios könnte demnach eine riskante Unternehmung werden.

Während einige Werke der Science-Fiction-Literatur hervorragende Ideengeber für folgende Untersuchungen sind, scheint eine objektive Information und Verifizierung aus Publikumszeitschriften – obwohl kein Boulevard- Journalismus betrachtet wurde – kaum möglich. Dies ist eine Indikation dafür, dass die Kartografie des Themengebiets noch weitgehend unvollständig ist, mit der Folge, dass manche Interessenten eine Möglichkeit sehen, leicht ein Claim abzustecken.

1.3 KI und Robotik in wissenschaftlichen Fachzeitschriften

Die zukünftige Entwicklung von und das zukünftige Zusammenleben mit autonomen Maschinen ist nicht nur Thema in Science-Fiction und den Medien. Außer der Informatik und verwandten Wissenschaftsbereichen befassen sich auch die Geisteswissenschaften, denen sich die Arbeit nach diesem einleitenden Exkurs wieder zuwenden soll, bei tendenziell zunehmender Forschungstätigkeit mit KI- Technologien. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Veröffentlichungen zur Philosophie (allgemein) und KI in den Jahren 1991 bis 2007. Alle Zahlen wurden auf Basis von Zeitschriftenartikeln ermittelt, die in der „Springer Science+Business Media“-Datenbank (www.springerlink.de) verfügbar sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Publizierte Zeitschriftenaufsätze aus den Fachbereichen KI und Philosophie

Beide Disziplinen zeigen einen deutlichen Aufwärtstrend bei der Anzahl der Veröffentlichungen pro Jahr. In der Forschung zur KI und zur Robotik ist dieser

Trend mit plus 138 Prozent deutlicher als bei der Philosophie mit plus 74 Prozent. Ein Großteil der Veröffentlichungen zu KI und Robotik fallen in technische Bereiche. Nur 5 Prozent der Aufsätze sind explizit der Philosophie zugeordnet, und darin maßgeblich der Sprachphilosophie und der Philosophie des Geistes. Die Entwicklung der letztgenannten Disziplinen innerhalb der KI zeigt Abbildung 2. Während die Entwicklung bei der Sprachphilosophie auf ein stagnierendes Interesse hinweist, hat sich die Anzahl der Artikel zu KI in Bezug auf die Philosophie des Geistes mehr als verdoppelt (plus 116 Prozent 8).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Aufsätze zur KI aus den Bereichen Sprachphilosopie und Philosophie des Geistes

Auch wenn die absolute Anzahl der Veröffentlichen mit 64 im Jahr 2007 im Vergleich zu den insgesamt 1.732 Veröffentlichungen zu KI und Robotik eher mager aussieht, so zeigt Abbildung 3 doch, dass die prozentuale Zunahme der Veröffentlichungen zur Philosophie des Geistes in Hinsicht auf KI-Technologien mit der Zunahme der Anzahl von Veröffentlichungen zu KI und Robotik insgesamt mithalten kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Prozentuale Veränderung der Anzahl an Publikationen aus KI und Philosophie des Geistes im Vergleich zu der Anzahl im Jahr 1992

Mit einem Plus von 116 Prozent zeigt das Thema Philosophie des Geistes im Hinblick auf KI wesentlich stärkere Zuwächse als die Philosophie allgemein mit plus 74 Prozent. Insofern kann davon gesprochen werden, dass KI- Technologien in der Philosophie auf ein überproportional steigendes Interesse in der Forschung treffen. Eine Aufschlüsselung auf Bereiche der Anthropologie und der Ethik und deren Verbund mit Themen aus der KI-Forschung konnte der Datenbank leider nicht entnommen werden.

Eine Auswahl einschlägiger Journale besteht aus „AI & Society“ (Springer London, seit 1987) mit einem dem Titel entsprechenden Fokus auf die gesellschaftliche Relevanz von KI-Technologien. „Minds and Machines“ (Springer Netherlands, seit 1991) ist auf philosophische Aspekte der Computerwissenschaft im Allgemeinen und der KI im Speziellen befasst.

„Artificial Intelligence and Law“ (Springer Netherlands, seit 1992) veröffentlicht Artikel über Entscheidungshilfesysteme in den Rechtswissenschaften und über theoretische und praktische Untersuchungen der Relevanz von KI-Technologien im Bereich von Recht und Gesetz.

2 Definitionen

Da einige der in diesem Text verwendeten Schüsselbegriffe in Literatur und Alltagssprache uneinheitlich verwendet werden, folgen Klärungen zur Begriffsverwendung.

Maschine: eine Vorrichtung, die eine bestimmte Energieaufnahme hat und in eine Form von Leistung umwandelt.

Roboter: „Nach Norm ISO 8363 ein universell einsetzbarer Handhabungsautomat mit mindestens drei Achsen, deren Bewegungen ohne mechanische Eingriffe programmierbar sind.“ (Kornwachs 2002, S. 131). Die Arbeitsgruppe um Christaller et al. (2001, S. 19) schlägt vor, die Definition zu erweitern, da diese Norm ungefähr dem Wissensstandpunkt von 1990 entspricht und wesentliche Eigenschaften moderner Roboter unterbetont. Der Wortlaut der Arbeitsgruppe ist:

„Roboter sind sensumotorische Maschinen zur Erweiterung der menschlichen Handlungsfähigkeit. Sie bestehen aus mechatronischen Komponenten, Sensoren und rechnerbasierten Kontroll- und Steuerungsfunktionen. Die Komplexität eines Roboters unterscheidet sich deutlich von anderen Maschinen durch eine größere Anzahl von Freiheitsgraden und die Vielfalt und den Umfang seiner Verhaltensformen“.

Robotik : Der von Isaac Asimov (1990b) geprägte Begriff bezeichnet heute relativ lose die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Anwendungsgebieten und Technologiefolgen von Robotertechnologien. Die Disziplin wird mit wechselnden Schwerpunkten der Informatik, dem Maschinenbau und der Elektrotechnik zugerechnet. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass Robotik als interdisziplinärer Forschungsgegenstand oder langfristig als eigenständige Disziplin gesehen werden muss. Das Handbuch “Robotik“ aus der Springer-Reihe

„Wissenschaftsethik und Technikfolgenbeurteilung“ (Christaller et al. 2001) wurde zum Beispiel von Forschern aus den Fachbereichen Elektrotechnik, Mathematik, Medizin (Neurochirurgie, Gesundheitsökonomie), Philosophie, Physik und Rechtswissenschaften verfasst.

Androide: (griechisch „menschenförmig“) ein äußerlich menschenähnlicher Roboter. Ein Androide kann optional bestimmte Verhaltensweisen zeigen, wesentlich für seine Definition sind jedoch nur die Animation und das Aussehen des Androiden. Als eine Messlatte dafür, wie menschenähnlich ein Androide sein muss, um sich von einem Roboter zu unterscheiden, kann die Überwindung des sogenannten Uncanny-Valley herangezogen werden. Dieses „unheimliche Tal“ wird bei der Akzeptanz eines Roboters (und von Artefakten allgemein) durch einen Beobachter aufgefunden. Zunächst lässt sich der Grad der Vertrautheit dadurch steigern, dass die Menschenähnlichkeit des Roboterdesigns optimiert wird. Sobald jedoch ein bestimmtes Maß an Menschenähnlichkeit erreicht ist, die Maschine aber immer noch deutlich von einem Menschen unterscheidbar ist, nimmt die Vertrautheit schlagartig ab. Die Roboter werden nicht mehr als solche wahrgenommen, sondern als defizitäre Menschen, was Unsicherheit und Ängste erzeugt. Erst bei einer zusätzlich gesteigerten Anthropomorphität kann der - dann definitionsgemäße - Androide das Vertrauen des Beobachters wieder gewinnen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Das Uncanny Valley (MacDorman 2005, S. 1)

Cyborg: Bezeichnung für ein teilweise natürliches, teilweise künstliches Lebewesen, beispielsweise ein Roboter mit einem menschlichen Gehirn. Die Grenzen der „Cyborgisierung“ sind unscharf, so kann im Extremfall schon die Verwendung einer Armbanduhr – und das Angewiesensein auf ihre Funktionalität – als ein Schritt in die Entwicklung zum Cyborg angesehen werden (vgl. Clarke, 2004). Dadurch erscheint eine fortschreitende Cyborgisierung ganzer Teile der Gesellschaft möglich. Die Technik der Mensch-Maschine-Schnittstellen macht derzeit enorme Fortschritte, exemplarisch dafür sind Cochleaimplantate, die vielen Gehörlosen mit intaktem Hörnerv nach intensivem Hörtraining wieder eine akustische Verständigung ermöglichen. Das Implantat wandelt dazu Schall in elektrische Signale, und überträgt diese direkt an den Hörnerv. Dies wird erst durch die enorme Plastizität und Flexibilität des Nervensystems ermöglicht, die Bereitschaft der Nervenenden an künstliche Impulsgeber „anzudocken“ ist wesentlich größer als bisher vermutet und die Signale – die aus vollkommen unterschiedlichen Nervenimpulsen stammen als bei Signalen durch natürliche Hörorgane – können neu interpretiert werden, das Gehirn geht also nach einigem Training dazu über, die unbekannten Signale zum Beispiel als Sprachelemente aufzufassen.

Intelligenz: ein paradoxerweise in der KI-Forschung wegen seiner Vieldeutigkeit inzwischen wenig verwendeter Begriff (Görz 2003, S. 22). Intelligenz bezeichnet typischerweise eine allgemeine geistige Leistungsfähigkeit, zum Beispiel die Fähigkeit zur Lösung bestimmter intellektueller Probleme. In der KI ist die menschliche Intelligenz das Maß und die Forschung konzentriert sich auf die Simulation der Form von Intelligenz, die vom menschlichen Intellekt her bekannt ist.

Schwache / starke künstliche Intelligenz (week AI / strong AI): Diese Unterscheidung wurde von John Searle eingebracht. Schwache künstliche Intelligenz weisen Maschinen auf, die zwar bestimmte Probleme lösen können (auch komplexe Probleme wie das Bestreiten einer Schachpartie), die jedoch im Gegensatz zu einer starken KI nicht über höhere geistige Fähigkeiten wie Selbstwahrnehmung, Intentionalität, Emotionalität und Kreativität verfügen. Ob die Realisierung einer starken KI überhaupt möglich ist (oder nur dann, wenn ein völlig neues Verständnis und neue Technologien verfügbar sind), bleibt bisher Gegenstand von Spekulationen aller Fachbereiche, die mit dem Thema befasst sind. Ein Diskussionspunkt ist auch, ob jemals verifiziert werden kann, dass eine Maschine tatsächlich über eine starke KI verfügt. Der aktuelle Stand der Technik ist, dass es eine Vielzahl von Anwendungen schwacher KI-Technologien gibt und dass die Anwendungsbereiche und die Kapazitäten dieser Technik stetig weiterentwickelt werden. Das Attribut „schwach“ wird für diese intelligenten Systeme normalerweise nicht gebraucht. Die Unterscheidung schwach / stark ist eine philosophische und keine technische Unterscheidung. Schwache KI findet zum Beispiel Anwendung in Mensch-Maschine-Interaktionstechniken wie Benutzeroberflächen, in Systemen, die Wissen verarbeiten und zugänglich machen, bei autonomen Maschinen wie Robotern für das Militär oder in der Raumfahrt (die bei zeitweise ausfallender Steuerung aktionsfähig bleiben müssen) und bei künstlichen Personen in virtuellen Welten, wie zum Beispiel in Computerspielen.

Die Realisierung einer starken KI dagegen ist nach wie vor Vision.

Intelligenter Agent: Programme mit sehr unterschiedlichen Lern- und Intelligenzkapazitäten können intelligente Agenten sein. Gemeinsam ist allen intelligenten Agenten, dass sie wahrnehmen und die äußere Welt beeinflussen können (Input / Output), dass sie weiterhin über ein Gedächtnis verfügen und mittels interner Probehandlung und Abwägung dazu fähig sind, ihre Handlung zu steuern (vgl. Görz, 2003, S. 951). Der intelligente Agent wird also durch bestimmte intellektuelle Fähigkeiten definiert und steht in seiner Definition daher dem Androiden gegenüber, der nur durch sein Äußeres definiert ist. Es ist jedoch möglich, einen intelligenten Agenten mit einem Androiden zu kombinieren, um einen intelligenten Androiden zu erhalten. Intelligente Agenten können durch ihre Einsetzbarkeit in virtuellen Welten auch ohne mechanische Komponenten mit Menschen kommunizieren und agieren und sind, verglichen mit dem hohen Schwierigkeitsgrad der Konstruktion von Androiden, häufig der bevorzugte Forschungsgegenstand.

Künstliche Daseinsform: Dieser Begriff wird vom Autor dieser Arbeit eingeführt, da kein passender Fachterminus existiert. Der Begriff „künstliches Bewusstsein“ („Artificial Consciousness“) kommt dem Gemeinten relativ nahe, hat jedoch den Nachteil, nicht pluralisierbar zu sein. Außerdem ist er zu umfassend, da ein Bewusstsein in einer üblichen Bedeutung bereits personale Identität und Intentionalität beinhaltet. Eine künstliche Daseinsform soll dagegen ein nicht natürlich entstandenes Konstrukt sein, das potenziell eine menschenähnliche personale Identität entwickeln kann. Dabei kann die künstliche Daseinsform in ihren intellektuellen Fähigkeiten weit unter oder über den Fähigkeiten eines Menschen angesiedelt sein. Das zentrale Kriterium ist die potenzielle Entwicklung einer Vorstellung vom eigenen Ich (vgl. Kant 1963, Bd. 6, S. 407).

Die Verwendung des Begriffs „Dasein“ geschieht in Anlehnung an den Daseinsbegriff aus Heideggers Fundamentalontologie: „Seinsverständnis ist selbst eine Seinsbestimmtheit des Daseins.“ (Heidegger 1986, S. 12). Das Dasein und sein Verhältnis zu seiner eigenen Existenz wird auch in „Sein und Zeit“ nicht als konstant beschrieben, und diese Eigenschaft soll ebenfalls auf das zutreffen, was mit „künstliche Daseinsform“ gemeint ist. Es gilt dies also aus der Innenperspektive, die jedem Wissenschaftler auf seine Art gegeben ist, zu erforschen. Es ist weiterhin nötig, den Sachverhalt empathisch zu ergründen. Erst wenn diese beiden Perspektiven gemeinsame Bezugspunkte aufweisen, kann eine Erkenntnis Ergebnis der Forschung sein. Eine künstliche Daseinsform muss aus diesen Gründen Auskunft über die eigene Befindlichkeit geben können und also Bezugspunkte einbringen, die es dem Forscher erlauben, Erkenntnisse zu gewinnen. Dies ist eine weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Begriffs „künstliche Daseinsform“. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls verwendeten Begriffe „Artificial Intelligence“ und „Artificial Life“ (AL) bezeichnen andere Eigenschaften; künstliche Intelligenz ist auch durch relativ einfache Algorithmen produzierbar und sogenannte starke künstliche Intelligenz ist eine philosophische Definition mit noch nicht klar konturierter Bedeutung.

Künstliches Leben bezeichnet in erster Linie nicht die intellektuellen Fähigkeiten, die hier im Vordergrund stehen, sondern simulierte biologische Funktionen wie Stoffwechsel und Reproduktion. Der Begriff „künstliche Person“ hat den Nachteil, dass an den Personenbegriff moralische Erwartungen gebunden sind, die in Hinblick auf die künstliche Daseinsform zunächst erforscht werden müssen.

Eine künstliche Daseinsform könnte jedoch im Nachgang als künstliche Person identifiziert werden. Der Begriff „künstliche Daseinsform“ hat außerdem den Vorteil, derzeit (Juni 2008) in der Internet-Suchmaschine Google keinen direkten Treffer zu produzieren, was dafür spricht, dass er noch nicht anderweitig eindeutig belegt ist.

3 Anthropologische Aspekte von KI-Technologien

Darunter sind vor allem zwei Themenfelder zu verstehen:

1. Welche direkten Einflüsse hat die Verwendung solcher Technologien auf das Menschenbild?

Dies ist ein Aspekt, der sich an die klassische Anthropologie als Erforschung der Stellung und der Möglichkeiten des Menschen anschließt. Diese Fragestellung, die zum Beispiel den Transhumanismus und den Posthumanismus berührt, ist für die Fragestellung nicht wesentlich und wird deshalb nicht weiter verfolgt.

2. Wie sind KI-Technologien im Hinblick auf die anthropologische Differenz einzuordnen?

Dieser Frage wird im Folgenden nachgegangen. Unter „anthropologischer Differenz“ wird üblicherweise der wesentliche Unterschied zwischen Mensch und Tier verstanden. Hier ist jedoch der Unterschied zu beliebigen Daseinsformen gemeint – eben auch zu künstlichen Daseinsformen.

Eine gründliche Untersuchung der anthropologischen Aspekte der künstlichen Intelligenz kann keinen Aspekt der Anthropologie auslassen. Da der Forschungsgegenstand der KI etwas ist, das in vielem menschliche Eigenschaften besitzt, könnte das Thema auch „Anthropologische Aspekte der Anthropologie“ heißen und ausufern. Die weitgehende Beschränkung auf die Behandlung der anthropologischen Differenz ist dabei nicht hilfreich, denn um diese Differenz ausgiebig zu untersuchen, ist es wiederum nötig, alle Aspekte dessen, was typisch menschlich ist und dessen, was technisch machbar erscheint, gegenüberzustellen. Also kann im Folgenden nur eine subjektive Auswahl bestimmter Aspekte getroffen werden.

[...]


[1] Systeme, die auf der Basis von Expertenwissen zur Analyse und Lösung von Problemstellungen verwendet werden, zum Beispiel in der medizinischen Diagnostik.

[2] Die Fähigkeit, Muster und Gesetzmäßigkeiten in einer Reihe von Daten zu erkennen, zum Beispiel zur automatischen Indexierung von Texten oder zur Trendanalyse von ökonomischen Daten.

[3] Ein Test auf menschenähnliche Reaktionen einer Maschine, den der britische Mathematiker und Computerwissenschaftler Alan Turing konzipiert hat, der Test und die zugrundeliegende Theorie wird in Abschnitt 3.3 ausführlich dargestellt.

[4] Im Film werden die Androiden aus dem Buch „Replikanten“ genannt. Die Androiden im Film können nur durch die Untersuchung einer Knochenmarksprobe sicher von Menschen unterschieden werden. Sowohl Androiden als auch Replikanten sind also künstliche Produkte (deren Herstellungsprozess nicht weiter erläutert wird), bestehen jedoch aus organischem Material.

[5] Die Menschenähnlichkeit allgemein ist Thema von Kapitel 3 (anthropologische Aspekte), die Bedeutung von Vorteilen oder Nachteilen der Maschine gegenüber der Maschine (zum Beispiel die mögliche Unsterblichkeit des Androiden) wird bei den ethischen Aspekten (Kapitel 4) thematisiert.

[6] Zum Beispiel in James Camerons „Terminator“ (1984) oder in „Matrix“ von Andy und Larry Wachowski (1999).

[7] Außerdem ist die Aussage ethisch vollkommen haltlos. Es kann zum Beispiel für Gesellschaft A kein Argument gegen die Anwendung eines Tierschutzgesetzes g sein, dass Gesellschaft B die in g vorgeschriebenen Normen nicht einmal gegenüber Menschen erfüllt, wenn dies keinen Ressourcenkonflikt darstellt.

Ende der Leseprobe aus 87 Seiten

Details

Titel
Anthropologische und Ethische Aspekte von KI-Technologien
Hochschule
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf  (Philosophischen Fakultät)
Note
1,85
Autor
Jahr
2008
Seiten
87
Katalognummer
V124439
ISBN (eBook)
9783640297047
ISBN (Buch)
9783640302505
Dateigröße
740 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anthropologische, Ethische, Aspekte, KI-Technologien
Arbeit zitieren
Tim van der Horst (Autor:in), 2008, Anthropologische und Ethische Aspekte von KI-Technologien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124439

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