Mit dieser Arbeit wird die Problematik dargestellt, die sich dabei ergibt, wenn die Soziale Arbeit als Disziplin und menschenrechtsbasierte Profession betrachtet werden soll. Mit dieser Thematik stehen Fragen im Zusammenhang, beispielweise, ob in der Sozialen Arbeit ein Ethikkodex erforderlich ist, damit sie als menschenrechtsbasierte Disziplin und Profession etabliert werden kann. Vor diesem Hintergrund muss geklärt werden, wie eine Disziplin und eine Profession definiert sind und was der Begriff der Menschenrechte beinhaltet.
Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Positionen der BefürworterInnen und KritikerInnen in Bezug auf die Idee der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession analysiert werden. Daher müssen die Begriffe ‚Soziale Arbeit’, ‘Disziplin‘, ‚Profession‘ sowie ‚Menschenrechte‘ erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Begriffsklärungen:Soziale Arbeit, Disziplin, Profession
2 Die Idee der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession
2.1 Der Beitrag von Silvia Staub-Bernasconi
2.2 Kritik an der Theorie der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession und an den Theorien der Menschenrechte
3 Fazit
4 Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die theoretische Fundierung und fachliche Kontroverse um die Soziale Arbeit als menschenrechtsbasierte Disziplin und Profession. Ziel ist es, die Positionen von Befürwortern wie Silvia Staub-Bernasconi sowie kritische Stimmen zur Rolle von Ethikkodizes und der Universalisierung von Menschenrechten im Kontext sozialer Arbeit gegenüberzustellen.
- Grundlagen der Begriffe Soziale Arbeit, Disziplin und Profession
- Das Tripelmandat in der Sozialen Arbeit
- Die Bedeutung von Menschenrechten als ethisches Fundament
- Kritische Diskurse zur Universalisierung von Menschenrechten
- Herausforderungen durch kulturelle Diversität und Machtstrukturen
Auszug aus dem Buch
2.1 Der Beitrag von Silvia Staub-Bernasconi
Das Wort ‚Mandat‘ stammt aus dem Lateinischen (‚mandare‘) und bedeutet ‚aus der Hand geben‘ oder ‚beauftragen‘ (vgl. Staub-Bernasconi 2018, S. 111). Wird zum Beispiel von einem politischen Mandat gesprochen, wählt das Volk seine Vertreter zur Verabschiedung von Gesetzen.
In der Sozialen Arbeit bekommen SozialarbeiterInnen das Mandat, um Hilfe zu leisten und um dafür zu sorgen, dass die erbrachte Hilfe tatsächlich in Anspruch genommen wird. Als Leistungserbringer stehen sie zwischen den Trägern als Leistungsbeauftragte und den AdressatInnen, die Anspruch auf Hilfeleistungen haben. Dies ist das Doppelmandat der Sozialen Arbeit.
Dieses Doppelmandat betrifft die Dualität von Hilfe und Kontrolle. Hilfe steht für die Unterstützung der Adressaten und Kontrolle wird durch die staatlichen Instanzen, das heißt durch das Gesetz sowie die Träger der Sozialen Arbeit, ausgeübt. Kreft/Mielenz (2017, S. 653) schreiben dazu: „Wenngleich das professionelle Selbstbild durch den Auftrag zur Hilfe geprägt ist, erwartet die Gesellschaft zur Verhinderung oder Korrektur abweichenden Verhaltens auch eine Kontrollfunktion von SozArb“. Die Grundlagen zur Unterstützung der Hilfebedürftigen und zur Kontrolle seitens staatlicher Instanzen sind im Sozialgesetzbuch I bis XII (SGBI bis SGB XII) zu finden. Zwischen den AdressatInnen und dem Staat steht der/die Sozialarbeiterin. Er hat zum einen den Auftrag, die Bedarfserfüllung der Hilfesuchenden unter Berücksichtigung ihrer Ressourcen zu gewährleisten, und zum anderen, die gesetzlichen Anforderungen in einem gewissen Rahmen zu vermitteln. Das SGB VIII Buch Kinder- und Jugendhilfe zum Beispiel enthält Gesetze zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie Maßnahmen zur Abwendung von Kindeswohlgefährdung.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung der Sozialen Arbeit und führt in die wissenschaftliche Debatte um die Professionalisierung als Menschenrechtsprofession ein.
1.1 Begriffsklärungen:Soziale Arbeit, Disziplin, Profession: Es erfolgt eine begriffliche Fundierung, die Soziale Arbeit als praxisbasierte Profession und akademische Disziplin definiert und die Bedeutung von Theorien für die Reflexion gesellschaftlicher Machtstrukturen hervorhebt.
2 Die Idee der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession: Dieses Kapitel erläutert das von der Autorin geforderte Tripelmandat und die Notwendigkeit eines verbindlichen Ethikkodex für die Praxis.
2.1 Der Beitrag von Silvia Staub-Bernasconi: Der Fokus liegt auf der Erweiterung des Doppelmandats um eine wissenschaftlich-ethische Komponente und die Integration der Menschenrechte in die tägliche Arbeitspraxis.
2.2 Kritik an der Theorie der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession und an den Theorien der Menschenrechte: Kritische Gegenpositionen werden vorgestellt, die das Mandat der Sozialen Arbeit hinterfragen und die Universalisierung von Menschenrechten als möglicherweise westlich geprägt diskutieren.
3 Fazit: Die Arbeit fasst die Ergebnisse zusammen, die für eine Etablierung als menschenrechtsbasierte Profession sprechen, während sie gleichzeitig die komplexen Herausforderungen und notwendigen Reflexionen betont.
4 Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Sekundärliteratur und Quellen.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Menschenrechte, Menschenrechtsprofession, Silvia Staub-Bernasconi, Tripelmandat, Professionalität, Ethikkodex, soziale Gerechtigkeit, Machtstrukturen, Diskriminierung, Universalisierung, Empowerment, Disziplin, Profession, Sozialpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Soziale Arbeit als wissenschaftliche Disziplin und Profession unter dem speziellen Aspekt ihrer Verankerung in den Menschenrechten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Mittelpunkt stehen die Begriffe der Sozialen Arbeit, das Konzept des Mandats (Doppel- bzw. Tripelmandat), Ethikgrundlagen und die kritische Auseinandersetzung mit der universellen Geltung von Menschenrechten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Untersuchung und kritische Einordnung der Theorie der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession, wie sie maßgeblich von Silvia Staub-Bernasconi vertreten wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, die auf der Auswertung relevanter Fachliteratur, internationaler Verträge und soziologischer Theorien basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die theoretische Herleitung der Sozialen Arbeit als Profession, die Bedeutung des Ethikkodex, die Kritik am Menschenrechtsdiskurs und die Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung außerwestlicher Kulturen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Neben dem Kernbegriff Soziale Arbeit sind die wichtigsten Schlagworte Menschenrechtsprofession, Ethikkodex, Tripelmandat und die Universalisierung von Werten.
Wie unterscheidet sich das Doppelmandat vom Tripelmandat?
Während das Doppelmandat die Spannung zwischen staatlicher Kontrolle und Hilfe am Klienten beschreibt, ergänzt das von Staub-Bernasconi geforderte Tripelmandat eine ethisch-wissenschaftliche Basis, die explizit auf den Menschenrechten aufbaut.
Warum wird die Beschneidung von Jungen als Fallbeispiel angeführt?
Es dient dazu, die Problematik aufzuzeigen, wenn universelle Menschenrechtsansprüche (körperliche Unversehrtheit) auf kulturelle Praktiken treffen, die in anderen Gesellschaften eine tief verwurzelte soziale Bedeutung haben.
Was kritisiert Matthias Möhring-Hesse an der Theorie?
Er argumentiert, dass die Soziale Arbeit keine gesonderte Ethik benötigt und Ziele im Wesentlichen durch öffentliche Beauftragung fremddefiniert werden, statt selbstbestimmt aus der Profession zu entstehen.
- Quote paper
- Aicha Ngambeket Mofing (Author), 2021, Soziale Arbeit als menschenrechtsbasierte Disziplin und Profession, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1245458