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iusta causa traditionis oder das Abstraktionsprinzip im römischen Recht

Exegese zu D. 41.1.36 nebst der Antinomie zu D. 12.1.18 pr

Titel: iusta causa traditionis oder das Abstraktionsprinzip im römischen Recht

Quellenexegese , 2006 , 33 Seiten , Note: 14 von 18 Punkten (gut)

Autor:in: Dipl.-Jurist Univ. Erwin Kunze (Autor:in)

Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Herkömmliche Exegese einer Quelle des römischen Rechts. Dem Leser wird der typische Aufbau einer Digestenexegese vermittelt.

Aus der Einleitung:

"In der zu behandelnden Textstelle Julian D.41.1.36 tritt ein bereits seit der Zeit der Glossatoren vieldiskutiertes Problem zu Tage, dessen Ursprung nicht zuletzt aus dem Übergang des streng formalen, altrömischen Rechtes (ius civile) hin zum modernen Wirtschaftsrecht der klassischen Zeit (ius gentium) resultiert: der derivative Erwerb von Eigentum an Sachen durch deren formlose Übergabe (traditio). War die traditio eine moderne Antwort der römischen Rechtsfortbildung auf die im rasch zunehmenden Wirtschaftsverkehr immer hinderlicher werdenden Formalgeschäfte (mancipatio, in iure cessio), so war für einen wirksamen Eigentumsübergang anders als im heutigen Recht nicht nur die sog. dingliche Einigung, sondern ein ebenso wirksamer Rechtsgrund, die causa erforderlich : Nunquam nuda traditio transferit dominium, sed ita, si venditio aut aliqua iusta causa praecesserit, propterquam traditio sequeretur. (D. 41.1.31.pr., Paul. 31. ad. ed.).
Auch das Erfordernis der sog. „iusta causa traditionis“ für die Übereignung unterlag jedoch einer rechtsgenetischen Bedeutungs- und Begriffsentwicklung und wurde, wie im Falle des behandelten Fragmentes, durchaus in Frage gestellt. So wird von Julian hinsichtlich zweier spezieller Fälle die Frage des dissensus (vel error) in causa aufgeworfen und – der klassischen Kasuistik der bonae fidei negotia entsprechend – in einer für die jeweilige Detailfrage brauchbaren, wenngleich unkonventionellen Weise beantwortet, was eine nähere Untersuchung verdient.
Im Zuge der rechtlichen Analyse des Textfragmentes soll ferner dem ebenso vieldiskutierten und widersprüchlichen Problem der Antinomie des Fragmentes zu D.12.1.18 (Ulp. 7. disp.) nachgegangen und unter Berücksichtigung der zahlreich anzutreffenden Lösungsansätze bedeutender Rechtswissenschaftler, nicht zuletzt auch der neueren Forschung ein eigener Interpretationsversuch unternommen werden. Abschließend soll das Fragment hinsichtlich seines Gehaltes und seiner Bedeutung rechtsvergleichend mit Blick auf die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie auf das geltende Recht untersucht werden."

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Quellentext und Übersetzung von D.41.1.36

1. Text

2. Übersetzung

II. Inskription

1. Salvius Iulianus

a) Die römische Hochklassik

b) Die Rechtsschule der Sabinianer

2. Herkunft des Fragments

III. Textkritik

1. Von der Spätklassik bis zur Neuzeit

2. Lenels Textkritik

3. Neuere Forschung

IV. Rechtliche Bedeutung

1. Sachverhalt

a) Erster Fall - Vermächtnis und Stipulation

b) Zweiter Fall - Schenkung und Darlehen

c) Äquivalenz der Verpflichtungstitel

2. Rechtliche Interpretation

a) Eigentum und Übereignung im Römischen Recht

b) Zur iusta causa traditionis

c) Julians Lösung des dissensus (vel error) in causa

d) Antinomie zu D. 12.1.18 pr. (Ulp. 7. disp.)

e) Ergebnis

V. Rechtsentwicklung und -vergleichung

1. Die traditio und ihre causa in der Rechtsgeschichte

a) Spät- und Nachklassik

b) Mittelalter und frühe Neuzeit

c) Das Abstraktionsprinzip der historischen Rechtsschule

d) Von der Pandektenwissenschaft bis heute

2. Der derivative Eigentumserwerb im deutschen BGB

a) Die Übereignung nach §§ 929 ff. BGB

b) Abstraktions- und Trennungsprinzip, gutgläubiger Erwerb

3. Überblick über das ausländische Recht

a) Regelungen im ABGB und im Code Civil

b) Das Niederländische BGB

c) Schweiz

d) Besonderheiten im angelsächsischen Recht

e) Moderne Kodifikation: das ZGB der russischen Föderation

4. Fazit

VI. Anhang

1. Ausgewählte Textstellen und deren Übersetzung

a) D. 12.1.18 pr.

b) D. 41.1.31 pr.

c) Inst. 2.1.40 (Auszug)

2. Ersitzung und gutgläubiger Erwerb im Rechtsvergleich

a) Bewegliche Sachen

b) Immobilien

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das römische Fragment D.41.1.36 des Juristen Julian, welches sich mit der Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung trotz eines Dissenses bezüglich des Rechtsgrundes (causa) befasst. Ziel ist es, die dogmatische Bedeutung der iusta causa traditionis im klassischen römischen Recht zu analysieren, die Antinomie zum Ulpianfragment D.12.1.18 pr. aufzulösen und die historische Entwicklung sowie die Auswirkungen dieses Prinzips im modernen Rechtsvergleich, insbesondere im BGB, darzustellen.

  • Analyse der iusta causa traditionis im klassischen römischen Recht.
  • Untersuchung von Julians kasuistischer Lösung bei dissensus in causa.
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Antinomie zu Ulpian (D.12.1.18 pr.).
  • Rechtsvergleichende Untersuchung der Eigentumsübereignung und des Abstraktionsprinzips.
  • Einordnung der historischen Rechtsentwicklung in aktuelle Kodifikationen (BGB, ABGB, Code Civil, ZGB).

Auszug aus dem Buch

Rechtliche Interpretation

Zur Auslegung des Fragmentes ist zunächst ein Exkurs in die sachenrechtlichen Gepflogenheiten des römischen Rechts, speziell über das Eigentum und dessen derivativen Erwerb zur Zeit der Entstehung des Fragmentes sowie seiner Einordnung in das corpus iuris geboten.

Seinem Ursprung nach gab es im römischen ius civile freies Sonderrecht des Einzelnen nur an (beweglichen) Sachen, die des Handgriffs (manu capere) fähig waren, demzufolge sie als res mancipii bezeichnet wurden. Entsprechend seiner Geltung ausschließlich für römische Bürger (quiris) kannte das ius civile Eigentum an solchen res mancipii auch nur für diese, man spricht deshalb vom quiritischen Eigentum. Im Gegensatz hierzu steht das wegen des Rechtsverkehrs mit res nec mancipii sowie Fremden (peregrini) entstandene sog. bonitarische Eigentum, welches kein formales Eigentum (ex iure Quiritium), sondern lediglich ein kraft prätorischer actio und exceptio bestehendes Abwehrrecht war (in bonis esse).

Zusammenfassung der Kapitel

I. Quellentext und Übersetzung von D.41.1.36: Vorstellung des römischen Originaltextes von Julian zur Übereignung bei Dissens über den Grund und dessen Übersetzung.

II. Inskription: Darstellung der historischen Person des Juristen Salvius Iulianus sowie der Einordnung des Fragments in seine Digesta.

III. Textkritik: Untersuchung der Authentizität des Fragments durch verschiedene wissenschaftliche Ansätze, von der Glossatorenschule bis hin zur modernen Interpolationenkritik.

IV. Rechtliche Bedeutung: Analyse der konkreten Fallbeispiele bei Julian, die dogmatische Bedeutung der causa und der Versuch einer Auflösung der Antinomie zum Ulpianfragment.

V. Rechtsentwicklung und -vergleichung: Untersuchung der historischen Entwicklung der traditio und ihres Kausalprinzips, vergleichend mit der heutigen Geltung im BGB und anderen europäischen Kodifikationen.

VI. Anhang: Bereitstellung der für die Arbeit relevanten Quellentexte sowie eine rechtsvergleichende Tabelle zur Ersitzung und zum gutgläubigen Erwerb.

Schlüsselwörter

Römisches Recht, Iusta causa traditionis, Eigentumserwerb, Traditio, Julian, Ulpian, Digesta, Abstraktionsprinzip, Dissensus, Kausalprinzip, Bonitarisches Eigentum, Rechtsgeschichte, BGB, Eigentumsübergang, Rechtliche Interpretation.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Problematik der Eigentumsübertragung im römischen Recht durch die traditio (Übergabe), insbesondere in Fällen, in denen sich die Parteien über den Rechtsgrund (causa) uneinig sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das römische Sachenrecht, die Rolle der causa, das Verhältnis von Verpflichtung und Verfügung sowie die historische und rechtsvergleichende Entwicklung dieser Prinzipien bis in die Gegenwart.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage konzentriert sich darauf, wie Julian den Widerspruch zwischen formloser Übergabe und dem Erfordernis eines Rechtsgrundes kasuistisch löst und wie sich diese Erkenntnis zur konträren Meinung bei Ulpian verhält.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische und rechtsgeschichtliche Analyse, die den Quellentext exegiert und diesen unter Einbeziehung der Forschungsliteratur in den Kontext der europäischen Rechtsentwicklung einbettet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert das Julian-Fragment D.41.1.36 im Detail, erörtert die antinomische Beziehung zu D.12.1.18 pr. und diskutiert die Dogmatik des Eigentumserwerbs unter Berücksichtigung des römischen und modernen Rechtsverständnisses.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Besonders prägend sind: Iusta causa traditionis, Römisches Recht, Abstraktionsprinzip, Traditio, Dissensus, Julian, Ulpian und das Kausalprinzip.

Wie löst Julian laut der Arbeit das Problem des Dissenses in der causa?

Julian wendet das Prinzip "in maiore minus inest" (im Mehreren ist das Wenigere enthalten) an, indem er argumentiert, dass bei Schenkung und Darlehen der Wille zur Eigentumsübertragung trotz unterschiedlicher Beweggründe ausreicht, um die Übereignung wirksam zu machen.

Welche Rolle spielt die "exceptio doli" in der Interpretation des Autors?

Der Autor argumentiert, dass die von Ulpian im Gegenfragment gewährte exceptio doli dem Empfänger des Geldes ein Abwehrrecht gegenüber dem Vorbesitzer verleiht, was praktisch zum bonitarischen Eigentum des Empfängers am tradierten Geld führt.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten  - nach oben

Details

Titel
iusta causa traditionis oder das Abstraktionsprinzip im römischen Recht
Untertitel
Exegese zu D. 41.1.36 nebst der Antinomie zu D. 12.1.18 pr
Hochschule
Universität Leipzig  (Juristenfakultät)
Veranstaltung
Seminar Digestenexegese
Note
14 von 18 Punkten (gut)
Autor
Dipl.-Jurist Univ. Erwin Kunze (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2006
Seiten
33
Katalognummer
V124721
ISBN (eBook)
9783640298471
ISBN (Buch)
9783640303656
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Abstraktionsprinzip Recht Seminar Digestenexegese Julian Ulpian Rechtsvergleichung Klassiker Hochklassik Corpus Iuris Civilis Kasuistik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dipl.-Jurist Univ. Erwin Kunze (Autor:in), 2006, iusta causa traditionis oder das Abstraktionsprinzip im römischen Recht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/124721
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Leseprobe aus  33  Seiten
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