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Das BFH-Urteil IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns. Eine kritische Würdigung

Title: Das BFH-Urteil IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns. Eine kritische Würdigung

Bachelor Thesis , 2022 , 32 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Sebastian Reiber (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Die kritische Würdigung des betreffenden BFH-Urteils IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns ist das Ziel dieser Arbeit.

Dazu erfolgt in Kapitel 2 zunächst eine Darstellung des zugrunde liegenden Sachverhaltes und der Urteile beider Instanzen, während in Kapitel 3 näher auf den Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers eingegangen wird. Anschließend wird in Kapitel 4 die Kernfrage dieser Arbeit erörtert, wie der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Gewinn aus der Veräußerung von Wohneigentum zu besteuern ist. Entscheidend ist dabei insbesondere das Kriterium „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ in Kapitel 4.2. und die mögliche Beurteilung des Arbeitszimmers als eigenständiges Wirtschaftsgut in Kapitel 4.3. Zum Schluss der Arbeit werden in Kapitel 5 die gewonnenen Erkenntnisse thesenförmig zusammengefasst.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Verfahrensgang und Urteilsbegründung

2.1. Darstellung des Sachverhalts

2.2. Urteil 5 K 338/19 des FG Baden-Württemberg vom 23.07.2019

2.3. Urteil IX R 27/19 des BFH vom 01.03.2021

3. Das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG

4. Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns einer Eigentumswohnung

4.1. Tatbestandsmerkmale eines privaten Veräußerungsgeschäfts nach § 23 EStG

4.2. Nichtsteuerbarkeits-Rückausnahmekriterium „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG

4.2.1. „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ in zeitlicher und räumlicher Hinsicht nach juristischer Auslegungungsmethode

4.2.2. Mögliche Abfärbung der beruflichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers auf die gesamte Wohnung

4.3. Das häusliche Arbeitszimmer als ein von der Gesamtwohnung unabhängiges eigenständiges Wirtschaftsgut

5. Thesenförmige Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Eigentumswohnungen, die ein häusliches Arbeitszimmer enthalten, unter besonderer Berücksichtigung des BFH-Urteils IX R 27/19. Ziel ist es, zu klären, ob die Geltendmachung von Werbungskosten für das Arbeitszimmer der Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG entgegensteht.

  • Kritische Analyse des Verfahrensgangs zum BFH-Urteil IX R 27/19.
  • Untersuchung des Typusbegriffs des häuslichen Arbeitszimmers.
  • Prüfung des Tatbestandsmerkmals "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken".
  • Diskussion der Abfärbetheorie bei beruflich genutzten Wohnraumanteilen.
  • Bewertung der Einordnung des Arbeitszimmers als eigenständiges Wirtschaftsgut.

Auszug aus dem Buch

Mögliche Abfärbung der beruflichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers auf die gesamte Wohnung

Wie bereits in Kapitel 4.2.1. angedeutet, könnte man diskutieren, ob die ausschließlich berufliche Nutzung des in die Wohnung eingebundenen häuslichen Arbeitszimmers nicht auf die gesamte Wohnung abfärbt. Die Abfärbetheorie sagt aus, dass Einkünfte als vollständig gewerblich zu behandeln sind, sobald bei einer nicht überwiegend gewerblichen Tätigkeit überhaupt gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Die Gewichtigkeit der gewerblichen Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Die gewerblichen Einkünfte infizieren die nichtgewerblichen Einkünfte und es kommt zu einer Einkünfteumqualifikation. Analog dazu könnte im vorliegenden Sachverhalt die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken der Wohnung durch die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers in vollem Umfang zu einer beruflichen Nutzung umqualifiziert werden. In Folge wäre keine der beiden Alternativen aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG erfüllt und es könnte keine Ausnahme von der Besteuerung des Veräußerungsgewinns der Wohnung erfolgen.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob dadurch nicht die Quellentheorie normativ durchbrochen werden würde. Diese gehört zu den klassischen Einkommenstheorien und besagt, dass Einkommen eine ständig fließende Quelle voraussetzt, wohingegen eine Vermögensveränderung an der Quelle selbst nicht zu Einkommen führt. Das bedeutet, dass nur die laufenden Einkünfte steuerbar sind, nicht aber Einkünfte aus der Veräußerung der Quelle, des Vermögens selbst. Somit erfolgt metaphorisch gesprochen eine Trennung zwischen Stamm und Frucht. Nur die Früchte können Einkommen sein, nicht aber die Erträge aus der Veräußerung des fruchtragenden Baumes. Im vorliegenden Sachverhalt stellt die Eigentumswohnung den Obstbaum dar, also die Quelle des Vermögens. Die zu versteuernden Früchte wären dann laufende und wiederkehrende Einkünfte aus dieser Eigentumswohnung.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Das Kapitel führt in die historische Entwicklung der steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ein und skizziert die Relevanz der Spekulationsfrist gem. § 23 EStG für Wohnungseigentümer.

2. Verfahrensgang und Urteilsbegründung: Hier werden der Sachverhalt der klagenden Lehrerin sowie die gegensätzlichen Entscheidungsgründe des FG Baden-Württemberg und schließlich des BFH detailliert dargelegt.

3. Das häusliche Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG: Dieses Kapitel erläutert den steuerrechtlichen Typusbegriff des Arbeitszimmers und die Bedingungen für den Kostenabzug.

4. Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns einer Eigentumswohnung: Dieser Hauptteil analysiert die Tatbestandsmerkmale des privaten Veräußerungsgeschäfts und diskutiert intensiv die Kriterien zur "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" sowie die Abfärbetheorie.

5. Thesenförmige Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der BFH-Rechtsprechung und stellt fest, dass eine steuerfreie Veräußerung nach aktueller Rechtslage maßgeblich an die Alternative 2 des § 23 EStG geknüpft ist.

Schlüsselwörter

Häusliches Arbeitszimmer, Veräußerungsgewinn, Private Veräußerungsgeschäfte, EStG, Eigentumswohnung, Spekulationsfrist, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Abfärbetheorie, BFH, Steuerfreiheit, Einkommensteuer, Werbungskosten, Wirtschaftsgut, Rechtsauslegung, Unternehmenssteuerrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien, wenn Teile der Wohnung (häusliches Arbeitszimmer) beruflich genutzt wurden.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Auslegung des Begriffs "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken", die Definition des häuslichen Arbeitszimmers und die Frage, ob dieses als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen ist.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Das Ziel ist die kritische Würdigung des BFH-Urteils IX R 27/19 zur Frage, ob die berufliche Nutzung eines Arbeitszimmers die Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns der Eigentumswohnung nach § 23 EStG schadet.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Untersuchung erfolgt primär durch eine rechtsdogmatische und systematische Analyse der einschlägigen Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und herrschender Literaturmeinungen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Tatbestandsmerkmale für private Veräußerungsgeschäfte, die Anwendbarkeit der Abfärbetheorie und die teleologische Auslegung der maßgeblichen Normen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie "häusliches Arbeitszimmer", "Veräußerungsgewinn", "Spekulationsfrist" und "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" geprägt.

Wie bewertet der BFH die "ausschließliche" Nutzung zu eigenen Wohnzwecken?

Der BFH legt den Begriff weit aus und kommt zu dem Schluss, dass die private Mitnutzung durch das Arbeitszimmer der Steuerbefreiung der Wohnung nicht entgegensteht.

Warum ist die "Abfärbetheorie" für dieses Thema relevant?

Die Abfärbetheorie stellt die Befürchtung dar, dass berufliche Einkünfte aus dem Arbeitszimmer die gesamte Immobilie steuerlich "infizieren" und somit die Steuerfreiheit des Gesamtgewinns gefährden könnten.

Welche Rolle spielt die teleologische Auslegung in dieser Arbeit?

Die teleologische Auslegung hilft zu ergründen, ob der Gesetzgeber mit der Befreiungsvorschrift in § 23 EStG Arbeitszimmer explizit ein- oder ausschließen wollte, wobei die Arbeit zu dem Schluss gelangt, dass die geltende Normenlehre hier teilweise unklar bleibt.

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Details

Title
Das BFH-Urteil IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns. Eine kritische Würdigung
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Grade
1,3
Author
Sebastian Reiber (Author)
Publication Year
2022
Pages
32
Catalog Number
V1248580
ISBN (PDF)
9783346682673
ISBN (Book)
9783346682680
Language
German
Tags
steuern werbungskosten häusliches Arbeitszimmer zu versteuerndes einkommen Bundesfinanzhof Urteil Finanzamt Finanzgericht absetzen Klage private veräußerungsgeschäfte Grundsatzurteil Rechtsstreit Arbeitszimmer Eigentumswohnung Veräußerungsgewinn BFH IX R 27/19 01.03.2021
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GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sebastian Reiber (Author), 2022, Das BFH-Urteil IX R 27/19 vom 01.03.2021 zur Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns. Eine kritische Würdigung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1248580
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