In der vorliegenden Seminararbeit wird die Einführung der Strafbarkeit niedergelassener Ärzte nach den §§ 299a und 299b StGB analysiert. Daher ist es sinnvoll zunächst zu definieren, wer niedergelassene Ärzte sind und dann auf die eingeführten Normen und deren Tatbestandsmerkmale einzugehen. Anschließend werden die Motive des Gesetzgebers für die Einführung der Gesetze vorgestellt und die Frage beantwortet, ob die Einführung der Gesetze überhaupt notwendig ist.
Kooperationsverträge zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken oder Pharmaunternehmen sind heutzutage üblich. Bestimmte Arten von Kooperationsverträgen verstoßen jedoch gegen ärztliche Berufspflichten, wie bspw. das Annehmen und Anbieten von Vergünstigungen.
Die schlimme Wahrheit über unsere Ärzte, die Jahrzehnte lang den unantastbaren Ruf als „Halbgötter in Weiß“ genießen: Ärzte sind geldgierig, unfähig und skrupellos. Trotz dessen machten sich niedergelassene Ärzte bisher nicht strafbar. Grund hierfür ist ein BGH Urteil vom 29.03.2012. Danach haben die bisher geltenden Korruptionstatbestände keine Anwendung auf niedergelassene Ärzte gefunden. Auch die auf Vermögensschutz ausgerichteten Straftatbestände der Untreue gem. § 266 StGB und des Betrugs nach § 263 StGB können das Geben und Nehmen von Bestechungsgeldern nur eingeschränkt erfassen und decken den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab.
Infolge der Rechtsprechung kam es zur Ungleichbehandlung mit angestellten Ärzten und zu Strafbarkeitslücken. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und hat in vier Jahren, fünf Gesetzentwürfe verfasst, um derartige Verhaltensweisen von niedergelassene Ärzte zu unterbinden. Am 04.06.2016 ist die finale Regelung zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Ab sofort machen sich Angehörige der Heilberufe nach §§ 299a, 299b StGB strafbar, wenn sie Vergünstigungen annehmen oder Vergünstigungen anbieten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Hauptteil
- 1. Niedergelassene Ärzte
- a. Arztbegriff
- b. Niederlassung
- 2. Inhalt der §§ 299a, 299b StGB
- a. § 299a StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- aa. Normenadressaten
- bb. Tathandlung
- cc. Vorteilsbegriff
- (1) Materieller Vorteil
- (2) Immaterieller Vorteil
- (3) Sozialadäquater Vorteil
- (4) Vorteil an Dritte
- dd. Unrechtsvereinbarung
- ee. Entscheidungsgruppen
- b. § 299b StGB - Bestechung im Gesundheitswesen
- c. Unterschied zwischen § 299a StGB und § 299b StGB
- d. Strafandrohung
- 3. Motive des Gesetzgebers
- a. Geltendes Korruptionsstrafrecht greift zu kurz
- aa. §§ 331 ff. StGB
- bb. § 299 StGB
- b. Untreue und Betrug bezwecken nur Vermögensschutz
- c. Sozial- und Berufsrecht reicht als Auffanglösung nicht
- d. Wie wurde es bisher geregelt?
- 4. Problembereiche
- a. Abgrenzung zwischen zulässiger und verbotener Zusammenarbeit
- b. Anwendungsbeobachtungen
- 5. Ist die Einführung von § 299a und § 299b StGB notwendig?
- a. Pro
- b. Kontra
- c. Entscheidung
- III. Schlussfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Einführung der Strafbarkeit niedergelassener Ärzte gemäß §§ 299a und 299b StGB. Die Arbeit beleuchtet die Definition niedergelassener Ärzte, die neuen Normen und deren Tatbestandsmerkmale. Weiterhin werden die Beweggründe des Gesetzgebers und die Notwendigkeit der Gesetzesänderung untersucht.
- Definition und Abgrenzung niedergelassener Ärzte
- Detaillierte Analyse der §§ 299a und 299b StGB
- Motive des Gesetzgebers für die Einführung der neuen Strafbestimmungen
- Diskussion der Notwendigkeit der Gesetzesänderung
- Problembereiche der neuen Regelung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beschreibt den Kontext der Arbeit und stellt die Notwendigkeit der neuen Strafbestimmungen für niedergelassene Ärzte dar. Sie erwähnt die vorherige Rechtslage, die zu Strafbarkeitslücken führte, und die Reaktion des Gesetzgebers darauf. Der Fokus liegt auf der zunehmenden Bedeutung von Kooperationsverträgen im Gesundheitswesen und der Problematik von Bestechlichkeit, welche bisher nicht ausreichend strafrechtlich erfasst wurde. Die Lücke wird mit dem BGH-Urteil vom 29.03.2012 und den daraus resultierenden Ungleichbehandlungen begründet.
II. Hauptteil: Der Hauptteil gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die detailliert die Strafbarkeit niedergelassener Ärzte nach §§ 299a und 299b StGB untersuchen. Er beginnt mit der Definition von "niedergelassenen Ärzten", differenziert zwischen Arztbegriff und Niederlassung und beleuchtet verschiedene Kooperationsformen im medizinischen Kontext. Anschließend werden die §§ 299a und 299b StGB im Detail analysiert, einschließlich der Tatbestandsmerkmale, des Vorteilsbegriffs und der Abgrenzung zu anderen strafrechtlichen Regelungen. Die Motive des Gesetzgebers werden ausführlich erörtert, wobei die bestehenden Lücken im Korruptionsstrafrecht, die unzureichende Erfassung durch Vermögensschutzbestimmungen und die Ungleichbehandlung gegenüber angestellten Ärzten im Vordergrund stehen. Schließlich wird die Notwendigkeit der Einführung der neuen Paragraphen diskutiert, wobei sowohl Argumente dafür als auch dagegen berücksichtigt werden. Dieser Teil bildet den Kern der Arbeit und bietet eine tiefgehende Analyse der rechtlichen und gesellschaftlichen Aspekte des Themas.
Schlüsselwörter
Niedergelassene Ärzte, §§ 299a, 299b StGB, Bestechlichkeit, Bestechung, Gesundheitswesen, Korruptionsstrafrecht, Vermögensschutz, Kooperationsverträge, Strafbarkeit, ärztliche Berufspflichten, Gesetzgebung.
Häufig gestellte Fragen zur Seminararbeit: Strafbarkeit niedergelassener Ärzte nach §§ 299a und 299b StGB
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit analysiert die Einführung der Strafbarkeit niedergelassener Ärzte gemäß §§ 299a und 299b StGB. Sie untersucht die Definition niedergelassener Ärzte, die neuen Normen und deren Tatbestandsmerkmale, die Beweggründe des Gesetzgebers und die Notwendigkeit der Gesetzesänderung.
Welche Themen werden im Detail behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Schwerpunkte: Definition und Abgrenzung niedergelassener Ärzte, detaillierte Analyse der §§ 299a und 299b StGB (inkl. Tatbestandsmerkmale und Vorteilsbegriff), Motive des Gesetzgebers für die Einführung der neuen Strafbestimmungen, Diskussion der Notwendigkeit der Gesetzesänderung und Problembereiche der neuen Regelung.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, einen Hauptteil und eine Schlussfassung. Der Hauptteil analysiert detailliert die §§ 299a und 299b StGB, beleuchtet die Motive des Gesetzgebers und diskutiert die Notwendigkeit der Gesetzesänderung. Die Einleitung stellt den Kontext dar und die Schlussfassung fasst die Ergebnisse zusammen.
Was sind die Hauptargumente für die Einführung der §§ 299a und 299b StGB?
Die Einführung der Paragraphen wird durch bestehende Lücken im Korruptionsstrafrecht begründet. Bestehende Regelungen wie §§ 331 ff. StGB und § 299 StGB greifen zu kurz, da sie den Vermögensschutz im Vordergrund stellen und den spezifischen Kontext des Gesundheitswesens nicht ausreichend berücksichtigen. Weiterhin wird eine Ungleichbehandlung gegenüber angestellten Ärzten kritisiert.
Welche Problembereiche werden im Zusammenhang mit den neuen Paragraphen diskutiert?
Die Arbeit diskutiert die Abgrenzung zwischen zulässiger und verbotener Zusammenarbeit und analysiert Anwendungsbeobachtungen der neuen Regelungen. Konkrete Herausforderungen bei der Anwendung der Paragraphen im Praxisalltag werden beleuchtet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Niedergelassene Ärzte, §§ 299a, 299b StGB, Bestechlichkeit, Bestechung, Gesundheitswesen, Korruptionsstrafrecht, Vermögensschutz, Kooperationsverträge, Strafbarkeit, ärztliche Berufspflichten, Gesetzgebung.
Wie wird der Begriff "niedergelassener Arzt" definiert?
Die Arbeit definiert den Begriff "niedergelassener Arzt" und grenzt ihn von anderen Tätigkeitsformen im Gesundheitswesen ab, unter Berücksichtigung verschiedener Kooperationsformen im medizinischen Kontext.
Welche Rolle spielt der Vorteilsbegriff in den §§ 299a und 299b StGB?
Die Arbeit analysiert den Vorteilsbegriff in den §§ 299a und 299b StGB detailliert. Sie unterscheidet zwischen materiellem und immateriellem Vorteil und untersucht den Aspekt des sozialadäquaten Vorteils sowie die Möglichkeit von Vorteilen an Dritte.
Wie werden die §§ 299a und 299b StGB im Vergleich zu anderen strafrechtlichen Regelungen dargestellt?
Die Arbeit vergleicht die §§ 299a und 299b StGB mit anderen relevanten strafrechtlichen Bestimmungen, insbesondere mit §§ 331 ff. StGB und § 299 StGB, um die Notwendigkeit und den spezifischen Beitrag der neuen Paragraphen herauszustellen.
Gibt es eine Zusammenfassung der Kapitel?
Ja, die Arbeit enthält eine detaillierte Zusammenfassung der Einleitung und des Hauptteils, welche die zentralen Argumente und Ergebnisse prägnant darstellt.
- Citar trabajo
- Merve Yigit (Autor), 2017, Strafbarkeit von niedergelassenen Ärzten nach §§ 299a, 299b StGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1248784