Völkermord. Welche Verbrechen zählen als Genozid?


Seminararbeit, 2007

22 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 UN-Konvention gegen VOlkermord
2.1 Definition des Volkermordes
2.2 Straftatbestande

3 Typologien staatlichen Massenmordes
3.1 Helen Fein
3.2 Vahakn N. Dadrian
3.3 Leo Kuper
3.4 Roger W. Smith
3.5 Rudolph Joseph Rummel
3.6 Problematik der Definitionen

4 Zusammenhang zwischen der Gesellschaftsstruktur und Genozid
4.1 Massenmord in Demokratie und Diktatur
4.2 Zusammenhang zwischen Genozid und Krieg
4.3 Rassismus

5 Vergleichende Volkermordforschung
5.1 Kategorien zur Einordnung von Genoziden
5.2 Dynamik und Fruhwarnsignale des Genozides
5.3 Psychologie von Wilkerm5rdern

6 Intervention
6.1 Probleme

7 Beispiel eines eindeutigen Viilkermordes: Der Holocaust
7.1 Holocaust
7.1.1 Termini
7.1.2 Vorsatz
7.1.3 Motive
7.1.4 Verlauf
7.2 Der Genozid an den Sinti und Roma im Dritten Reich
7.2.1 Dynamik der Eskalation
7.3 Euthanasie

8 Fazit

Literaturverzeichnis

Kapitel 1

Einleitung

Du sollst dich nicht rachen noch Zorn bewahren.

Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr nicht bedriicken. Er soil bei euch woh- nen wie ein Einheimischer unter euch, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.

(3. Mose 19/ 33-34)

Volkermord - allgemein wird unter diesem Begriff die Ausl5schung willkfirlich definierter Menschengrup-pen unter sehr brutalen Begleitumstanden verstanden.

1944 fahrte der judisch-polnische Jurist Raffael Lemkin den Begriff „Genozid" ein.:

„Neue Ansatze erfordern neue Begriffe. Unter „Genozid" verstehen wir die Vernichtung eines Volkes oder einer ethnischen Gruppe. Dieses neue Wort setzt sich aus dem griechischen Wort genos (Rasse, Stamm, Volk) und dem lateinischen Wortstamm cide (Viten, morden, metzeln) zusammen und entspricht so in seiner Bildung W5rtern wie Tyrannizid, Homozid, Infantizid, etc. Im allgemeinen bedeutet Genozid nicht notwendigerweise die unmittelbare Vernichtung eines Volkes, auf?er wenn er durch die massenhafte Ermordung aller Mitglieder eines Volkes erfolgt, sondern die planmaEige Koordinierung verschiedener Aktionen, die darauf abzielen, die unentbehrlichen Lebensgrundlagen von Volksgruppen zu zerstoren, um diese Gruppen selbst zu vernichten. Ziele eines solchen Plans waren die Zerschlagung der politischen und sozialen Institutionen, der Kultur, der Sprache, des Nationalgefuhls, der Religion und des Wirtschafts-lebens von Volksgruppen, die Vernichtung der personlichen Sicherheit, Freiheit, Gesundheit und Warde bis hin zur Totung von Angehorigen solcher Gruppen. Der Genozid richtet sich gegen die Volksgruppe als solche, und die aus ihm folgenden Handlungen gelten nicht Personen auf Grund ihrer individuellen Eigenschaften, sondern auf Grund ihrer Zugehorigkeit zu dieser Volksgruppe."[1]

Die verbindliche Definition des Straftatbestandes Volkermord ergibt sich aus der UN-Konvention 280. Allerdings ist die Einordnung verschiedener Verbrechen unter den Terminus Volkermord nicht einfach. Auf diese Problematik und die Losungsvorschlage einiger Wissenschaftler werde ich im Folgenden eingehen. Ein weiteres umstrittenes Thema in diesem Kontext ist die vergleichende Volkermordforschung. Kann man Genozide vergleichen? Verliert der Holocaust dadurch an Schrecken und wird relativiert oder gar geleugnet?

Des Weiteren werde ich mich mit der Frage auseinander setzen, in welchen Gesellschaften solch ein ungeheuerliches Verbrechen vollzogen werden kann und oh es bestimmte Warnsignale zur Erkennung und Moglichkeiten zur Vermeidung des Selben gibt. Die fiinfzehn Vidlichsten Regime [2]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kapitel 2

UN-Konvention gegen Volkermord

Am 9. Dezember 1948 wurde die „Konvention fiber die Verhutung und Bestrafung des Volkermordes" von der UNO verabschiedet.

In Kraft getreten ist sie am 12. Januar 1951.

Im Jahre 1955 wurde die Konvention von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.

Die Grundlage dieser Konvention ist die Resolution 180 vom 21. Dezember 1947. Laut ihr ist Volker-mord : " ein internationales Verbrechen, das nationale und internationale Verantwortung von Mensch und Staat erfordert."

2.1 Definition des Wilkermordes

Eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiOse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstoren:

1. die Taung von Angehorigen einer Gruppe,
2. die Verursachung von schweren kOrperlichen oder seelischen Schaden bei Angehorigen einer Gruppe,
3. die absichtliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die vollige oder teilweise physische Zerstorung der Gruppe abzielen,
4. die Anordnung von MalSnahmen, welche auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe ge-richtet sind,
5. die gewaltsame Uberfuhrung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe. Im deutschen Volkerstrafgesetzbuch ist dieser Tatbestand in § 6 entsprechend definiert.

2.2 Straftatbestande

Die alleinige Absicht zur Vernichtung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiosen Gruppe ist strafbar, und nicht erst die vollstandige Ausfiihrung von MaEnahmen zu diesem Zweck.

Somit geniigt die Schadigung einer geringen Anzahl von Personen einer bestimmten Gruppe, urn Volker-mord zu begehen.

Jedoch handelt es sich bei Ausfiihrung der in 1. bis 5. aufgezahlten Verbrechen nicht um Volkermord, wenn keine Absicht dahinter steht, die ganze Gruppe zu vernichten.

Auch der Vollzug der oben genannten Verbrechen ist dann kein VOlkermord, wenn die betroffene Gruppe nicht durch nationale, ethnische, rassische oder religiose Eigenschaften definiert ist. Dieses ist bei ge-planten Massenmorden der Fall, wenn es sich urn soziale oder geografische Kriterien handelt, welche zur Gewaltanwendung verleiten. Ein Beispiel hierfar sind die Euthanasiebetrebungen der Nationalsozialisten, welche die Vernichtung samtlicher Behinderter im Deutschen Reich anstrebten.

Kapitel 3

Typologien staatlichen Massenmordes

Da die Definition von Volkermord der UNO einige Probleme aufwirft und ihre Richtigkeit umstritten ist, haben sich etliche Wissenschaftler damit beschaftigt, Alternativen zu dieser Definition zu formulieren. Hierbei wird versucht, die konkreten Gruppen zu konkretisieren und auszuweiten, da die Definition einer nationalen oder ethnischen Gruppe schwierig ist, denn es handelt sich bei ihr immer urn ein soziales Konstrukt der gegenwartigen Gesellschaft.

Auch wird versucht, auf die nahere Intention des 'raters einzugehen.

3.1 Helen Fein

Fein beschreibt Genozid als „kalkulierte Ermordung eines Teils einer Gruppe oder einer Gruppe als Gan-zes" [1], die vom Tater als schutzlos angesehen wird.

1. ideologischer VOlkermord
2. retributiver Genozid: Der Tater reagiert, vom Motiv der Rache geleitet, hier auf eine Bedrohung seiner Dominanz, wenn zwei Volker, nationale oder ethnische Gruppen, Stamme oder religiOse Kollektive sich in einer Gesellschaft zusammenschlieEen.
3. Entwicklungsgenozid (development genocide): Der Tater beschadigt mit oder ohne Absicht seine Opfer als Resultat von Kolonisation oder okonomischer Ausbeutung.
4. despotischer Genozid: Der Tater will jede mogliche Opposition gegen seine Herrschaft vernichten.

3.2 Vahakn N. Dadrian

Dadrian definiert Genozid als „den erfolgreichen Versuch einer mit offizieller Autoritat ausgestatteten und/ oder aber den entscheidenden Zugang zu den gesamten Machtressourcen verfugenden vorherrschen-den Gruppe, eine Minoritat, deren Ausrottung far erstrebenswert und zweckmaEig angesehen wird und deren Ungeschutztheit ein Hauptfaktor ist, der zur Entscheidung far den Genozid beitragt, durch Zwangs-maEnahmen oder tOdliche Gewalt zu dezimieren." [2]

1. kultureller Genozid: Zwang zur Assimilation von Minoritaten
2. latenter Genozid: Volkermord als unbeabsichtigtes Resultat von Aktionen des Taters, zum Beispiel die Ausbreitung von Krankheiten in der Folge einer Invasion
3. retributiver Genozid: Eine Minoritat wird aus Rache bestraft, wenn sie die dominante Gruppe bedroht
4. utilitaristischer Genozid: Massenmord, um die Kontrolle fiber die Okonomischen Ressourcen zu erhalten oder zu erlangen.
5. optimaler Genozid: Das vo]llstandige Abschlachten einer Gruppe.

3.3 Leo Kuper

Kupers Genoziddefinition basiert auf der UN-Definition und unterscheidet zwei verschiedene Arten des Volkermordes[3]:

1. Inlandischer Genozid, verursacht durch Spannungen in der Gesellschaft

(a) Genozid an Ureinwohnern
(b) Genozid an Geiselgruppen
(c) Genozid als Folge der Entlassung einer Kolonie in die Unabhangigkeit
(d) Genozid als Resultat des Kampfes von ethnischen, rassischen oder religiosen Gruppen urn mehr Macht, Autonomie oder gesetzliche Sicherheit.

2. Genozid, welcher sich im Verlauf einer internationalen Kriegsfiihrung entwickelt

3.4 Roger W. Smith

Die Typologie Smith' basiert auf den Motiven der Tater[4]:

1. Genozid, der auf Rache oder dem Verlangen nach Vergeltung beruht
2. institutioneller Genozid, der haufig im Zuge einer militarischen Eroberung begangen wird
3. utilitaristischer Genozid, der durch das Streben nach materiellem Gewinn motiviert ist
4. monopolistischer Genozid, der in einer pluralistischen Gesellschaft auf den Drang nach Monopoli-sierung der Macht zuriickzufiihren ist
5. ideologischer Genozid, welcher durch das Bestreben motiviert ist, einer ganzen Gesellschaft eine bestimmte Auffassung der

3.5 Rudolph Joseph Rummel

Rudolph Joseph Rummel wurde am 21. Oktober 1932 in Cleveland, Ohio geboren. Er ist eM US-amerikanischer Politikwissenschaftler. Seine Forschung beschaftigt sich hauptsachlich damit, wie in Ge-sellschaften Kriege und Gewalt entstehen. Seine Intention ist es, eine Losung bestehender Konflikte zu finden und zukiinftige zu vermeiden. Er wurde seit dem Jahre 1996 wiederholt far den Friedensnobelpreis vorgeschlagen.

Im Rahmen empirischer Forschungen beschaftigte sich Rudolph Joseph Rummel mit den Thematiken des Krieges, Genozids und politischen Massenmordes. Die These, dass das AusmaE an Macht, welches eine Regierung besitzt, die Wahrscheinlichkeit einer Kriegsteilnahme dieses Staates bedingt, liegt im Zentrum seiner Studien.

Er entwickelte die Theorie vom demokratischen Frieden: Je mehr Macht die Herrschenden besitzen, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Land in eine kriegerische Auseinandersetzung gerat. Dementsprechend hangt die Friedlichkeit eines Staates von der Freiheit der Burger ab. Die Ergebnisse seiner Studien zeigen, dass die Freiheit der Burger in einer Demokratie die okonomische und humane Entwicklung sowie den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt bewirkt. Des Weiteren verringert sie die Gefahr von Armut und Hungersnoten. Je demokratischer ein Staat ist, desto geringer ist seine politische Instabilitat und die Gefahr von politischem Massenmord und Genozid sinkt. Somit ist laut Rummel die politische Freiheit der Burger das einziges Mittel gegen eine innere oder aufßere Gewalttatigkeit von Staaten. Demokratie ist also das einzige Mittel gegen die Kriege in der Welt. Im Gegensatz dazu fordert zentrierte staatliche Macht Korruption, Armut und Tod.

Im Kontext seiner Forschungen entwarf Rummel den Begriff „Demozid". Dieser fasst vorsatzliche Mas-sentaungen seitens einer Regierung zusammen, ohne sich, wie der Begriff des „Genozid", ausschlieElich mit nationalen, ethnischen, rassischen oder religiosen Minoritaten zu beschaftigen.

Die Definition von „Demozid" [5]

Jede Form von Handlungen seitens einer Regierung, die

1. darauf abzielt, Menschen direkt zu Viten oder den Tod von Menschen herbeizuffihren,

(a) wegen deren Religion, Rasse, Sprache, Ethnie, nationaler Herkunft, Klasse, Politik, Reden, als regierungsfeindlich oder sozialpolitisch schadlich verstandener Handlungen, oder wegen der blolSen Verbindung zu Menschen, auf die erstgenannte Bedingungen zutreffen;
(b) urn ein Plansoll oder System von Requirierungen zu erfiillen;
(c) zur Forderung eines Systems von Zwangsarbeit oder Versklavung;
(d) durch Massaker;
(e) durch die Auferlegung todlicher Lebensbedingungen;
(f) durch direkte und gezielte MalSnahmen gegen Nichtkombattanten wahrend eines Krieges oder eines gewalttatigen Konflikts.

2. den Tod verursachen auf Grund einer vorsatzlichen oder bewusst rficksichtslosen oder fahrlassigen Missachtung von Leben, darunter

(a) todliche Bedingungen in Gefangnis-, Konzentrations-, Zwangsarbeits-, Kriegsgefangenen-, oder Rekrutierungslagern;
(b) todliche medizinische oder wissenschaftliche Experimente an Menschen;
(c) Folter oder K6rperstrafe;
(d) Unterstiitzung oder Duldung von Mord, Vergewaltigung, Pliinderung oder Brandschatzung mit Todesfolge;
(e) Hungersnote oder Epidemien, wahrend denen Regierungsstellen Hilfe zuriickhalten oder be-wusst dazu beitragen, die Sterberate zu erhohen;
(f) todliche Zwangsumsiedlungen und Vertreibungen.

3. folgenden Qualifikationen und Kriterien entsprechen:

(a) „Regierung" beinhaltet de-facto-Herrschaft, wie durch die Kommunistische Partei Chinas in der Volksrepublik China; oder durch die Armeen von Kriegsherren oder Rebellen fiber eine Region und deren Bev6lkerung nach der Eroberung dieser, wie durch die kurze Herrschaft muslimischer Revolutionare wahrend der zweiten „Republik Ost-Turkestan" fiber die chinesische Provinz Xinjiang (1944-1946);
(b) „Handlungen einer Regierung" beinhaltet offizielle oder autoritative Handlungen seitens Re-gierungsbevollmachtigter (dazu gehoren die Polizei, das Militar oder auch der Geheimdienst); oder jene Nicht-Regierungs-Handlungen (z. B. Briganten, Zwangsrekrutierer oder Geheimge-sellschaften), die seitens der Regierung gebilligt, unterstiitzt oder akzeptiert werden;
(c) Punkt 1.f) beinhaltet, direkte und gezielte MafSnahmen wahrend eines Krieges oder eines ge-walttatigen Konflikts aus Hass oder Rachsucht oder zur Entvolkerung einer feindlichen Region oder zur Terrorisierung von einer bzw. Zwangsausiibung auf eine Bevolkerung als Mittel zu de-ren Unterwerfung; dies wiirde u. a. die wahllose Bombardierung oder Beschiefßung stadtischer Wohngebiete oder Blockaden zur Auslosung von Massenhungersnaen beinhalten;
(d) „bloEe Verbindung zu Menschen" (Punkt 1.a)) beinhaltet Verwandte, Kollegen, Mitarbeiter, Lehrer und Schiller bzw. Studenten;
(e) „Massaker" (Punkt 1.d)) beinhaltet die Massentfitung von Kriegsgefangenen oder gefangenen Rebellen;
(f) „Plansoll" (Punkt 1.c)) beinhaltet die zufallige Auswahl von Menschen zu deren Hinrichtung, urn eine vorgegebene Anzahl von Hinrichtungen zu erreichen; oder die Festnahme einer be-stimmten Anzahl von Menschen um ein Plansoll zu erreichen, von denen dann manche hinge-richtet werden;
(g) System von „Requirierungen" (Punkt 1.b)) beinhaltet die vollstandige Beschlagnahme von Nahrungsmitteln von Bauern oder Landwirten, die zu deren Hungertod fiihren;
(h) und die folgendes von der Definition ausschliefßen:

[...]


[1] Raffael Lemkin. „Axis Rule in occupied Europe. Laws of Occupation, Analysis of Government, Proposals for Redress", Washington 1944

[2] Rudolph J. Rummel, „Demozid. Der befohiene Tod" Seite 7 LIT Verlag 2003

[1] Fein. „Scenarios of Genocide". S.3-31

[2] Dadrian. „A Typologie of Genocide", S.202

[3] Kuper. „The prevention of Genocide". S.148-170

[4] Smith. „Human Destructiveness and Politics". S. 24-29

[5] Rudolph J. Rummel. „Demozid-Der befohlene Tod. Massenmorde im 20. Jahrhundert." Lit Verlag, Munster 2003

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Völkermord. Welche Verbrechen zählen als Genozid?
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel
Veranstaltung
Seminar: Gewalt und Zivilisation
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
22
Katalognummer
V125010
ISBN (eBook)
9783640299911
ISBN (Buch)
9783640304776
Dateigröße
1309 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Völkermord, Seminar, Gewalt, Zivilisation
Arbeit zitieren
Heike Vollborn (Autor:in), 2007, Völkermord. Welche Verbrechen zählen als Genozid?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125010

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