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Das subjektive Recht im Zivilrecht und seine Schranken

Title: Das subjektive Recht im Zivilrecht und seine Schranken

Scientific Essay , 2018 , 21 Pages , Grade: 2,1

Autor:in: Anonym (Author)

Law - Civil / Private, Trade, Anti Trust Law, Business Law
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In der folgenden Arbeit werden die diversen subjektiven Rechte im Zivilrecht genauer untersucht, wobei die gesonderte Rolle des Anspruchs in Entstehung und Einschränkung im Vergleich zu anderen subjektiven Rechten expliziter betrachtet wird.

„Der Banken-Albtraum“ titulierte die Tageszeitung Die Welt 2014 einen Bericht über ein BGH-Urteil zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen und griff damit eine daraus resultierende Widerrufswelle von Bankkunden auf. Durch mangelhafte Widerrufsbelehrungen wurde es Kreditnehmern ermöglicht, von ihrem subjektiven Recht auf Widerruf Gebrauch zu machen. Unterstützt von Verbraucherzentralen und Kanzleien konnten viele Kunden ihre Darlehen vorzeitig beenden. Ein Albtraum für Kreditgeber, denn neben erheblichen finanziellen Schäden schien ein Ende kaum absehbar, da der Widerruf als Gestaltungsrecht keiner Verjährung unterliegt.

Im Allgemeinen erscheint das Jahr 2014 als nicht sonderlich erfreulich für Darlehensgeber: Am 28. Oktober 2014 urteilte der Bundesgerichtshof über die Unzulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Darlehen (Az. XI ZR 405/12). Das Nachrichtenmagazin FOCUS proklamierte „Bankkunden können Kreditgebühren in Milliardenhöhe zurückfordern“ (FOCUS Online, 2014) und zeigte damit die enormen Summen auf, welche den Ansprüchen auf Rückforderungen unterliegen. Es vermag für Kreditgeber beinahe schon glücklich erscheinen, dass in diesem Fall zehnjährige Verjährungsfristen greifen, die in kurzer Zeit nach dem Urteil abliefen.

Obwohl in beiden Fällen dem Verbraucher die Ausübung subjektiver Rechte zugesprochen wird, können deutliche Variationen in Ausgestaltung und Ausübung festgestellt werden. Die Rechtsprechung räumt nicht nur unterschiedlich ein, sondern beschränkt diese auch in unterschiedlichster Form.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Definition und Abgrenzung der subjektiven Rechte

2. Entstehung und Rechtscharakter der subjektiven Rechte

2.1 Das Persönlichkeitsrecht

2.2 Das Herrschaftsrecht

2.3 Das Gestaltungsrecht

2.4 Der Anspruch

3. Einschränkung der einzelnen Rechte

3.1 Allgemeine Einschränkungen

3.2 Spezielle Einschränkungen der einzelnen subjektiven Rechte

4. Resümee

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretischen Grundlagen des subjektiven Rechts im Zivilrecht, seine Entstehung und systematische Einordnung sowie die verschiedenen Möglichkeiten zu dessen Einschränkung, mit einem speziellen Fokus auf die Rolle des Anspruchs.

  • Definition und begriffliche Abgrenzung subjektiver Rechte
  • Systematische Einteilung in Persönlichkeitsrechte, Herrschaftsrechte, Gestaltungsrechte und Ansprüche
  • Analyse der Entstehungsweisen und Rechtscharakteristika
  • Untersuchung allgemeiner und spezifischer Schranken der Rechtsausübung
  • Vergleich der Durchsetzbarkeit und Verjährung von Ansprüchen

Auszug aus dem Buch

2. Entstehung und Rechtscharakter der subjektiven Rechte

Eine Segmentierung der subjektiven Privatrechte in verschiedenen Gruppen ist durchaus beachtet worden, dass eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich ist und Überschneidungen daher vorkommen können (Barta, 2004, S. 7). Als Persönlichkeitsrechte werden alle Rechte klassifiziert, die einer Person als Persönlichkeit zustehen. Als Persönlichkeit werden nach § 823 Abs. 1 BGB Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit gewertet. Zu den Rechten zählen unter anderem das Namensrecht (§ 12 BGB) und das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff. KunstUrhG). Die Persönlichkeitsrechte stellen daher ein absolutes Recht dar.

Neben dem Persönlichkeitsrecht ist das Herrschaftsrecht den absoluten Rechten zuordenbar. Diese räumen dem Rechtsinhaber eine Herrschaft ein. Die Herrschaft kann sich über Sachen, Rechte und geistige Schöpfungen (Immaterialgüterrechte) erstrecken. Die Herrschaft über Sachen ist nach § 90 BGB ein dingliches Recht wie zum Beispiel Eigentum (§ 903 BGB). Ein Herrschaftsrecht an einem Recht besteht insbesondere bei einem Pfandrecht (§§ 1273 ff. BGB) und geistige Schöpfungen sind unter anderem Werke der Literatur und Musik. Immaterialgüterrechte werden beispielsweise durch das Marken- und Urheberrechtsgesetz gewahrt.

Zu den relativen Rechten gehören die Gestaltungsrechte sowie die Ansprüche.

Das Gestaltungsrecht ist eine Rechtsmacht die dem Inhaber eine einseitige Einwirkung auf die Rechtslage ermöglicht. Im Regelfall erfolgt dies über eine Willenserklärung. Bekannte Gestaltungsrechte sind die Kündigung und die Anfechtung.

Gemäß § 194 Abs. 1 BGB ist der Anspruch „das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen“. Im Schuldrecht gelten diese als Forderungen (§ 241 BGB) wobei der Geltungsbereich des Anspruchs über das Schuldrecht hinaus geht.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Relevanz subjektiver Rechte anhand aktueller BGH-Rechtsprechung und stellt die Themenkomplexität vor.

1. Definition und Abgrenzung der subjektiven Rechte: Dieses Kapitel erläutert die Herleitung subjektiver Rechte aus dem objektiven Recht und grenzt das Zivilrecht vom öffentlichen Recht ab.

2. Entstehung und Rechtscharakter der subjektiven Rechte: Es erfolgt eine Klassifizierung der Rechte in Persönlichkeits-, Herrschafts-, Gestaltungsrechte und Ansprüche sowie deren Einordnung.

2.1 Das Persönlichkeitsrecht: Dieser Abschnitt behandelt die aus dem Grundgesetz und der Rechtsprechung abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeitsrechte.

2.2 Das Herrschaftsrecht: Hier werden die Inhalte der Herrschaftsmacht über Sachen und geistige Güter sowie die Abgrenzung zum Besitz dargelegt.

2.3 Das Gestaltungsrecht: Der Fokus liegt auf der einseitigen Gestaltungsbefugnis durch Willenserklärungen und deren Voraussetzungen.

2.4 Der Anspruch: Dieses Kapitel analysiert das Wesen des Anspruchs als Recht, ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, nebst materiell-rechtlicher Abgrenzungen.

3. Einschränkung der einzelnen Rechte: Es werden die systemimmanenten Schranken und die Unzulässigkeit der Rechtsausübung aufgrund sittlicher oder objektiv-schädlicher Zwecke untersucht.

3.1 Allgemeine Einschränkungen: Darstellung des Schikaneverbots und des Verbots sittenwidriger Rechtsausübung.

3.2 Spezielle Einschränkungen der einzelnen subjektiven Rechte: Spezifizierung der Schranken für Persönlichkeitsrechte, Herrschaftsrechte und Gestaltungsrechte.

4. Resümee: Zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse mit Fokus auf die Sonderrolle des Anspruchs und der Bedeutung der Rechtsprechung für den Interessenausgleich.

Schlüsselwörter

Subjektives Recht, Zivilrecht, Anspruch, Herrschaftsrecht, Gestaltungsrecht, Persönlichkeitsrecht, Sittenwidrigkeit, Verjährung, Rechtsausübung, Schuldrecht, Rechtscharakter, Schikaneverbot, BGB, Rechtsfortbildung, Interessenabwägung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die theoretische Struktur, die Entstehungsweisen und die geltenden Schranken der subjektiven Rechte innerhalb der deutschen Rechtsordnung.

Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?

Zentrale Themen sind die Differenzierung zwischen verschiedenen Rechtegruppen wie Persönlichkeits- und Herrschaftsrechten sowie die kritische Untersuchung des Anspruchsbegriffs.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die systematische Stellung der verschiedenen subjektiven Rechte aufzuzeigen und insbesondere zu erklären, warum der Anspruch eine Sonderrolle in der Rechtsanwendung einnimmt.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär genutzt?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die dogmatische Grundlagen und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zueinander in Bezug setzt.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Rechte, deren systematische Einordnung nach BGB sowie eine umfassende Betrachtung der rechtlichen Schranken und Verjährungsvorschriften.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Zu den prägenden Begriffen gehören Subjektives Recht, Anspruch, Rechtsmacht, Sittenwidrigkeit und interessengerechter Ausgleich.

Wie unterscheidet sich der Anspruch von anderen subjektiven Rechten?

Der Anspruch zeichnet sich dadurch aus, dass er als einziges subjektives Recht der Verjährung unterliegt und primär auf ein Handeln oder Unterlassen eines anderen Subjekts gerichtet ist.

Welche Rolle spielt die Rechtsprechung bei der Einschränkung von Rechten?

Die Rechtsprechung konkretisiert unbestimmte Rechtsbegriffe wie Treu und Glauben (§ 242 BGB) und bildet Fallgruppen, um die Ausübung von Rechten in Einzelfällen zu begrenzen.

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Details

Title
Das subjektive Recht im Zivilrecht und seine Schranken
College
( European University of Applied Sciences Hamburg )
Grade
2,1
Author
Anonym (Author)
Publication Year
2018
Pages
21
Catalog Number
V1250285
ISBN (PDF)
9783346685711
ISBN (Book)
9783346685728
Language
German
Tags
recht zivilrecht schranken
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Anonym (Author), 2018, Das subjektive Recht im Zivilrecht und seine Schranken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1250285
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