„Es gibt keine logische Erklärung für die politische Unterwerfung der Frauen. Jedes Zögern und jede negative Einstellung in diesem Zusammenhang sind nichts anderes als ein soziales Phänomen der Vergangenheit.“ (Mustafa Kemal Atatürk)
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Grundrecht der Europäischen Union. Sie bildet das Fundament einer pluralistischen Gesellschaft. Daher ist die Chancengleichheit ein essentieller Bestandteil der Beitrittsverhandlung zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Hierbei werden die Verhandlungen auf zwei Ebenen geführt: einerseits geht es um die Annahme des Acquis communautaire und andererseits um alle weiteren Fragen, die die Lebensbedingungen der Frauen betreffen. In der vorliegenden Arbeit wird der folgenden Arbeitshypothese
nachgegangen: Seit Beginn der Beitrittsverhandlungen (1999: Helsinki) zwischen der Türkei und der EG hat sich die normative Gleichstellung der Frau verbessert. Indikatoren sind die Bildung
der Frau, ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Repräsentanz der Frau in der Politik und die Gewalt gegen Frauen. Da sich die gesellschaftliche Realität von Türkinnen durch das politische System und die Gesellschaft bestimmt, wird im ersten Teil zunächst kurz auf die Entwicklung des politischen Systems der Türkei eingegangen. Im zweiten Schritt wird die Diskussion um Gender im Islam angerissen, um dann die Rolle des Islam in der Türkei einzuordnen. Im Weiteren wird die Gestaltung des Geschlechterverhältnisses dargelegt und drei Identitätsmodelle von Türkinnen und ihre jeweiligen Konzepte des öffentlichen und privaten Raumes vorgestellt. Im zweiten Teil werden zunächst die Kopenhagener Kriterien definiert, die im weiteren Vorgehen in den Kontext der Heranführung der Türkei an die Beitrittsverhandlungen gestellt werden. Dem rechtlichen Entwicklungsprozess zur Gleichstellung der Frau folgt eine Darstellung der Bewertung der
türkischen Entwicklung durch die Europäischen Organe. Grundlage bilden hier die Jährlichen Berichte und Monitoring Reporte. Im Fazit wird die Veränderung der Stellung der Frau bewertet.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Politisches System der Türkei
II.1. Geschichtlicher Abriss des politischen Systems der Türkei seit ihrer Gründung und die Rolle des Islams
II.2. Die Debatte um Gender und Menschenrechte im Islam
II.3. Die Gestaltung des Geschlechterverhältnisses
II.4. Drei Identitätsmodelle für Frauen und ihre jeweiligen Konzepte des öffentlichen und privaten Raumes in der Türkei
III. Entwicklungsprozess zur Gleichstellung der Frau in der Türkei
III.1. Kopenhagener Kriterien
III.2. Geschichtlicher Überblick über die Heranführungsstrategie für die Türkei durch die EU
III.3. Rechtlicher Entwicklungsprozess zur Gleichstellung der Frau
III.4. Bewertung durch EG- Organe und NGOs
IV. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Hypothese, ob sich die normative Gleichstellung der Frau in der Türkei seit Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 1999 verbessert hat, wobei die Arbeit insbesondere die Wechselwirkungen zwischen dem politischen System, religiösen Einflüssen und dem EU-Integrationsprozess analysiert.
- Entwicklung des politischen Systems der Türkei und die Rolle des Islams
- Identitätsmodelle der Frau im Spannungsfeld zwischen Privat- und Öffentlichkeit
- Einfluss der Kopenhagener Kriterien und der EU-Heranführungsstrategie auf die Frauenrechte
- Rechtliche Reformprozesse zur Gleichstellung der Geschlechter
- Bewertung der Fortschritte durch europäische Organe und NGOs
Auszug aus dem Buch
II.1. Geschichtlicher Abriss des politischen Systems der Türkei seit ihrer Gründung und die Rolle des Islams
1923 wird die Türkische Republik von Mustafa Kemal, später Atatürk (Vater der Türken), gegründet. Er leitete die kemalistischen Reformen ein, die er anhand von sechs Prinzipien definierte: (1) Der Nationalismus sollte das verbindende Element der Völker sein – mittels türkischer Sprache und Kultur. Atatürk führte zudem den (2) Laizismus ein, der eine strikte Trennung von Religion und Staat vorsah. Mit seinen Reformen „von oben“ wollte er die alten osmanischen Gesellschaftsstrukturen und Gewohnheiten aufbrechen und sie den westlichen anpassen (vgl. Moser 2002) Die Rückständigkeit des Landes, gegenüber anderen europäischen Ländern, sah er in erster Linie durch die tiefe Verwurzelung der Religion, des Islam, in der Bevölkerung begründet. „Dem Islam wurde in dieser Zeit seine ehemalige bedeutende soziale Funktion entzogen“ (Pusch 1997: 243).
Der (3) Republikanismus sah die Volkssouveränität als auch Freiheit und Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz vor. Dies bedeutete gleichzeitig die Abschaffung des Kalifats und die dauerhafte Errichtung der Republik. Der (4) Populismus beinhaltete, dass alle türkischen Bürger unabhängig von Sprache, Glauben, ethnischer Herkunft und gesellschaftlicher Schicht, vor dem Gesetz gleich waren und sich am Staat durch Rechte und Pflichten beteiligen sollten. Der (5) Reformismus symbolisierte die ständige Entwicklung und Erneuerung im Besonderen in den Bereichen Wissenschaft und Technik. Die Erneuerungen sollten die Gesellschaft den Erfordernissen der Zeit anpassen und die Türkei zu einem modernen Staat nach dem Vorbild europäischer Nationen entwickeln lassen. Der (6) Etatismus beinhaltete die Aufgabe des Staates die Wirtschaft zu lenken, um so die ökonomische Entwicklung voran zu bringen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung der Gleichstellung als EU-Grundrecht ein und definiert die Arbeitshypothese sowie den methodischen Aufbau der Untersuchung.
II. Politisches System der Türkei: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des kemalistischen Staates, die Rolle des Islam und analysiert verschiedene Identitätsmodelle türkischer Frauen.
III. Entwicklungsprozess zur Gleichstellung der Frau in der Türkei: Hier werden die EU-Beitrittskriterien, der rechtliche Reformprozess sowie die kritische Bewertung der Entwicklungen durch europäische Organe dargelegt.
IV. Fazit: Das Fazit resümiert, dass trotz normativer Fortschritte eine substanzielle Verbesserung der Lebenswirklichkeit der Frau nur schwer nachweisbar ist und auf die Notwendigkeit einer effektiven Umsetzung des Rechts verweist.
Schlüsselwörter
Türkei, Europäische Union, Frauenrechte, Gleichstellung, Beitrittsprozess, Laizismus, Identitätsmodelle, Kopenhagener Kriterien, Menschenrechte, Rechtsreform, Arbeitsmarkt, Gender Mainstreaming, politische Partizipation, Gewalt gegen Frauen, Rechtsangleichung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht den Zusammenhang zwischen dem EU-Integrationsprozess der Türkei und der Entwicklung der Gleichstellung von Frauen in diesem Land.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die Themen umfassen das türkische politische System, die Rolle des Islam, geschlechtsspezifische Identitätskonzepte sowie die Auswirkungen rechtlicher Reformen und EU-Vorgaben.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die zentrale Frage lautet, ob sich die normative Gleichstellung der Frau in der Türkei seit Beginn der Beitrittsverhandlungen im Jahr 1999 nachweislich verbessert hat.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die auf einer Auswertung von Monitoring-Berichten, internationalen Abkommen und soziologischer Fachliteratur basiert.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der politischen und gesellschaftlichen Ausgangslage in der Türkei sowie eine detaillierte Betrachtung des rechtlichen Entwicklungsprozesses und der externen Bewertung durch die EU.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Gleichstellung, Beitrittsprozess, Laizismus, Rechtsangleichung und politische Partizipation.
Welche drei Identitätsmodelle von Frauen werden in der Türkei unterschieden?
Die Autorin stellt das islamistische, das kemalistisch-sozialdemokratische und das neoliberale Identitätsmodell vor.
Zu welchem Ergebnis kommt die Autorin bezüglich der Stellung der Frau?
Das Fazit kommt zu dem Schluss, dass die These einer Verbesserung der Stellung der Frau seit Beginn der Verhandlungen nicht eindeutig bestätigt werden kann, da es an empirischen Belegen und einer effektiven Umsetzung des reformierten Rechts mangelt.
- Quote paper
- Daniela Kaya (Author), 2006, Die Gleichstellung der Frauen in der Türkei im Zusammenhang mit dem Europäischen Integrationsprozess, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125137