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Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches

Reichsverfassung und Reichsbehörden

Title: Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches

Term Paper , 2006 , 26 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Michael Krischak (Author)

History of Germany - 1848, Empire, Imperialism
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Summary Excerpt Details

Vorläufer des Kaiserreiches war der Norddeutsche Bund, der nach Auflösung des
Deutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung
gegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaaten
nördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an. Über Zollverein und
Zollparlament waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund
verbunden.
1871 wurde dann das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Das Deutsche Reich war in
seiner Staatsform ein Bundesstaat1. Zur Schaffung dieses kleindeutschen
Nationalstaates bedurfte es der preußischen Staatsmacht, der bürgerlichen
Nationalbewegung (Revolution von 1848), dreier Kriege und kluger Diplomatie. Der
Traum vom Großdeutschland als Nationalstaat aller Deutschen unter Einbeziehung
Österreichs konnte hingegen nicht verwirklicht werden. Der Begriff „Deutschland“
erscheint erstmals im Text der Reichsverfassung von 1871, jedoch nicht als
Staatsname, sondern als Bezeichnung des Reichsterritoriums. Das Reichsgebiet
schloss Elsaß und Lothringen mit ein und die Mittelstaaten Süddeutschlands (Baden,
Württemberg, Bayern und Hessen) ohne die deutschen Teile Österreichs traten neu
hinzu. Die später erworbenen Kolonien und deren Verwaltung gingen auf das Reich
über.
In der Folge wurde die staatsrechtliche Eigenständigkeit der Länder stark
eingeschränkt, wenngleich die Länder weiter bestanden und auch ihre Verfassungen
weiterhin in Kraft blieben (bis 1918).
Das Kaiserreich war gekennzeichnet von einem komplizierten Mit- und
Nebeneinander von Reich und Preußen, Bundesrat und Reichstag, Zentralgewalt
und einzelstaatlichen Regierungen.

[...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

2. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871

3. Die öffentlichen Aufgaben

3.1. Aufgaben des Reiches

3.2. Aufgaben der Länder (Bundesstaaten)

4. Reichszentralverwaltung

4.1. Oberste Reichsbehörden

4.1.1. Reichskanzleramt

4.1.2. Das Auswärtige Amt

4.1.3. Reichspostamt

4.1.4. Reichsmarineamt

4.1.5. Reichseisenbahnamt

4.1.6. Reichsjustizamt

4.1.7. Reichsschatzamt

4.1.8. Reichsamt des Inneren

4.1.9. Reichskolonialamt

4.2. Reichskanzlei

4.3. Geheimes Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers und Königs

4.4. Zentrale Reichsfinanzbehörden

4.4.1. Rechnungshof

4.4.2. Verwaltung des Reichsinvalidenfonds

4.4.3. Reichsschuldenverwaltung

4.4.4. Reichsbank

4.5. Zentrale Reichsjustizbehörden

4.5.1. Reichsoberhandelsgericht

4.5.2. Reichsgericht

4.5.3. Reichskonsulargerichte

4.5.4. Gerichte in den Schutzgebieten

4.5.5. Reichsmilitärgericht

4.5.6. Marinestrafgerichte

4.6. Weitere zentrale Reichsbehörden waren:

4.6.1. Reichskommissar für das Auswanderungswesen

4.6.2. Reichsschulkommission

4.6.3. Normal-Eichungskommission

4.6.4. Statistisches Amt

4.6.5. Kaiserliches Gesundheitsamt / Reichsgesundheitsamt

4.6.6. Kanalkommission / Kanalamt

4.6.7. Schiffsvermessungsamt

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die administrative Struktur und die behördliche Organisation des Deutschen Kaiserreichs unter Berücksichtigung der Reichsverfassung von 1871. Ziel ist es, die Entwicklung der Reichszentralverwaltung und die Kompetenzverteilung zwischen dem Reich und den Gliedstaaten historisch nachzuzeichnen.

  • Historische Grundlagen und Verfassungsrahmen des Kaiserreiches
  • Kompetenzverteilung und Aufgaben zwischen Reich und Bundesstaaten
  • Struktur und Entwicklung der obersten Reichsbehörden und Reichsämter
  • Finanzverwaltung und zentrale Justizinstanzen des Deutschen Reiches
  • Politischer Einfluss des Reichskanzlers und des Zivilkabinetts

Auszug aus dem Buch

4.1.7. Reichsschatzamt

Die Ausgliederung und Verselbständigung der Finanzabteilung des Reichskanzleramtes zu einer eigenständigen Reichsbehörde war von heftigen Kontroversen begleitet. Bismarck konnte zunächst auch keinen passenden Leiter für die neu zu errichtende Reichsbehörde finden. Doch schließlich wurde am 14.07.1879 kraft Kabinettsordre das Reichsschatzamt errichtet und der bisherige Oberfinanzrat im preußischen Finanzministerium, Adolf Scholz, zum Staatssekretär ernannt.

Die Verselbständigung wurde erforderlich, weil zum einen die die Freihandelspolitik ablösende Schutzzollpolitik nunmehr verstärktes Regierungshandeln notwendig machte, zum anderen sollte die Basis für eine eigene Reichsfinanzwirtschaft geschaffen werden. Die eigentliche Erhebung und Verwaltung der Zölle und Steuern verblieb auch weiterhin bei den Bundesstaaten.

Das Reichsschatzamt nahm Aufgaben wie Etat- und Kassenwesen, Münz-, Reichspapiergeld- und Reichsschuldenangelegenheiten, die Reichsvermögensverwaltung und die Bearbeitung von Zoll- und Steuersachen wahr. Alle 45 Beamten der bisherigen Finanzabteilung des Reichskanzleramtes wurden ins neue Reichsamt übernommen. 1880-1913 Personalverstärkung auf mehr als das Doppelte. Die leitenden Staatssekretäre wechselten häufig (insgesamt 10 Leiter).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Allgemeines: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Kaiserreiches aus dem Norddeutschen Bund und beschreibt die sozioökonomischen Rahmenbedingungen sowie das Bevölkerungswachstum zwischen 1871 und 1918.

2. Die Reichsverfassung vom 16. April 1871: Hier wird die verfassungsrechtliche Stellung des Reichskanzlers, des Kaisers und des Reichstages analysiert, insbesondere im Kontext des „Stellvertretergesetzes“ und der Machtverschiebungen.

3. Die öffentlichen Aufgaben: Dieses Kapitel legt die Grundsätze der Kompetenzverteilung zwischen Reich und Gliedstaaten dar und definiert die jeweiligen Aufgabengebiete.

4. Reichszentralverwaltung: Der umfangreiche Hauptteil detailliert die Organisationsstruktur der Reichsämter, der Finanzverwaltung sowie der Justizinstanzen und ordnet deren Entstehung historisch ein.

Schlüsselwörter

Deutsches Kaiserreich, Reichsverfassung 1871, Reichsbehörden, Reichskanzler, Bundesstaat, Reichszentralverwaltung, Reichsämter, Finanzverwaltung, Justizverwaltung, Preußen, Industrialisierung, Kompetenzverteilung, Verwaltungsgeschichte, Staatssekretär, Bismarck.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Verwaltungsgeschichte des Deutschen Kaiserreiches und konzentriert sich dabei auf die verfassungsrechtlichen Strukturen sowie den Aufbau der Reichsbehörden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen die Reichsverfassung von 1871, die Aufgabenverteilung zwischen Reich und Bundesstaaten sowie die institutionelle Entwicklung der verschiedenen Reichsämter.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die systematische Erschließung der administrativen Entwicklung des Deutschen Reiches und die Darstellung der Transformation der zentralen Behördenstruktur.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die auf der Auswertung von Fachliteratur zur deutschen Verwaltungsgeschichte basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Reichszentralverwaltung, unterteilt in die obersten Reichsbehörden, Finanzbehörden und Justizinstitutionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Reichsverfassung, Verwaltungsgeschichte, Kaiserreich, Reichsämter, Kompetenzverteilung und der politische Apparat Bismarcks.

Was unterscheidet das Reichskanzleramt von den späteren Reichsämtern?

Das Reichskanzleramt war die Ausgangsbehörde, aus der durch zunehmende Ausgliederung von Spezialressorts wie dem Postamt oder dem Schatzamt eigenständige Reichsämter entstanden.

Welche Bedeutung hatte das „Stellvertretergesetz“ von 1878?

Es ermöglichte dem Reichskanzler die Ernennung von Stellvertretern, was zur Entlastung des Kanzlers führte und die Etablierung einer vom Bundesrat emanzipierten Regierung förderte.

Warum war das Zivilkabinett eine Besonderheit in der Verwaltung?

Obwohl es die Mittlerrolle zwischen Monarch und Verwaltung einnahm, blieb es primär eine preußische Behörde, die nur einen geringen Zuschuss vom Reich erhielt.

Wie war die Unabhängigkeit der Reichsoberhandelsgerichte geregelt?

Diese Instanzen waren weitgehend unabhängig von Weisungen des Reichskanzlers und bildeten den Grundstein für die zentrale Rechtsprechung, die später im Reichsgericht aufging.

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Details

Title
Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches
Subtitle
Reichsverfassung und Reichsbehörden
College
University of Applied Sciences Potsdam  (Fachbereich Informationswissenschaften)
Course
2. Kurs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Diplomarchivar
Grade
1,3
Author
Michael Krischak (Author)
Publication Year
2006
Pages
26
Catalog Number
V125157
ISBN (eBook)
9783640308408
ISBN (Book)
9783640306510
Language
German
Tags
Deutsche Verwaltungsgeschichte Kaiserreiches Kurs Vorbereitung Externenprüfung Diplomarchivar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Krischak (Author), 2006, Deutsche Verwaltungsgeschichte des Kaiserreiches, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125157
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