Der Energiesektor hat im Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Bereichen eine späte Vereinheitlichung auf europäischer Ebene erfahren. Erst in den 1990er Jahren gelang es der Kommission einen Energiebinnenmarkt in Europa durch das erste Binnenmarktpaket zu etablieren. Seitdem wurden viele unionsrechtliche Vorgaben für den Energiebinnenmarkt eingeführt. Dementsprechend entstanden durch diese eine Vielzahl an Veränderungen.
Das eine solche Änderung auch Konsequenzen mit sich bringen kann, zeigt sich am Beispiel des dritten Binnenmarktpakets. Denn mit der Einführung des Pakets versuchte die Kommission auch im Energiesektor eine administrative Regulierung in den Mitgliedstaaten voranzutreiben. Durch dieses Konzept möchte die Kommission die Selbstständigkeit der Regulierungsbehörde erreichen. Nach diesem Modell soll der nationale Gesetzgeber lediglich die ihm vorgegebenen Richtlinien in das nationale Gesetz umsetzen und keine weiteren Regeln in diesem Bereich festlegen.
Wie sich später genauer in Kapitel C zeigen wird, steht dieses Konzept nicht in Einklang mit der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Regulierung. Deshalb reichte die Kommission im Jahr 2018 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die Kommission ist dabei der Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen den Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 6 Buchstabe a und b der Richtlinie 2009/72/EG und Artikel 41 Abs.1 Buchstabe a und Absatz 6 Buchstabe a und b der Richtlinie 2009/73/EG verstößt.10 Da Artikel 41 der Richtlinie 2009/73/EG dem Artikel 37 der Richtlinie 2009/72/EG entspricht, wird in dieser Seminararbeit nur auf den möglichen Verstoß gegen die Richtlinie 2009/72/EG eingegangen.
Um bewerten zu können, ob der von der Kommission hervorgebrachte Punkt einen Verstoß darstellt, wird in dieser Arbeit zunächst auf den unionsrechtlichen Rahmen der Elektrizitätsrichtlinie eingegangen. Anschließend wird gezeigt, wie die Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben der Richtlinie in ihr nationales Recht umgesetzt hat. In Kapitel D werden als erstes die Argumente der Kommission, weshalb nach deren Ansicht ein Verstoß vorliegt, dargestellt. Im Anschluss werden ausgewählte Argumente aufgezählt, welche im nachfolgenden Kapitel im Rahmen einer eigenen Würdigung bewertet werden. Zum Schluss werden die wesentlichen Erkenntnisse der gesamten Arbeit genannt und ein Ausblick über mögliche Konsequenzen bei einer erfolgreichen Klage gegeben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Unionsrechtlicher Rahmen für die Energiepolitik in der EU seit dem zweiten Binnenmarktpaket
C. Rechtliche Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland
D. Darstellung der Rechtssache C-718/18
I. Vorbringen der Kommission
II. Erläuterung der Argumente
1. Wörtliche Auslegung
2. Systematische Auslegung
3. Teleologische Auslegung
4. Verfahrensautonomie
5. Grundsatz der Demokratie
6. Umsetzung im Telekommunikationssektor
E. Eigene Würdigung
F. Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die deutsche Umsetzung der Vorgaben zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde im Energiesektor (insbesondere § 24 EnWG) mit den Anforderungen des EU-Rechts (Art. 37 der Richtlinie 2009/72/EG) in Einklang steht. Im Zentrum steht die Frage, ob die durch das deutsche Recht etablierte "normierende Regulierung" die nach EU-Recht geforderte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Regulierungsbehörde unzulässig einschränkt.
- Unionsrechtliche Vorgaben für den Energiebinnenmarkt seit dem zweiten Binnenmarktpaket.
- Die normierende Regulierung im Energiesektor im Spannungsfeld zwischen nationalem Verfassungsrecht und Europarecht.
- Methodische Analyse durch wörtliche, systematische und teleologische Auslegung sowie das Prinzip der Verfahrensautonomie.
- Vergleichende Betrachtung der Entwicklungen im Telekommunikationssektor als Präzedenzfall.
- Bewertung des Legitimitätsniveaus und der parlamentarischen Kontrolle der Bundesnetzagentur.
Auszug aus dem Buch
D. Darstellung der Rechtssache C-718/18
Bei ihrer vierten Rüge in der Rechtssache C-718/18 ist die Kommission der Meinung, dass die Bundesrepublik Deutschland den Artikel 37 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 6 Buchst. a und b der RL 2009/72/EG nicht rechtmäßig umgesetzt hat. Dabei bringt die Kommission vor, dass durch § 24 Abs. 1 EnWG der Bundesregierung die Zuständigkeit erteilt wird, die Bedingungen für den Netzzugang, die Methoden zur Bestimmung der Entgelte für den Netzzugang sowie die Bedingungen für die Ausgleichsleistung zu bestimmen. Das führt dazu, dass die Regulierungsbehörde in der Ausübung ihrer Aufgaben durch die Vorgaben der Bundesregierung eingeschränkt wird und nicht selbstständig handeln kann. Die Kommission weist darauf hin, dass es allerdings laut Art. 37 der Richtlinie ausschließlich die Aufgabe der Regulierungsbehörde ist, die Bedingungen für den Netzzugang, die Methoden zur Berechnung bzw. die Tarife zu bestimmen. Deshalb ist die Kommission der Auffassung, dass durch § 24 Abs. 1 EnWG die nationale Regulierungsbehörde ihre Aufgaben und Befugnisse nicht gemäß Artikel 37 RL 2009/72/EG mit der geforderten Unabhängigkeit wahrnehmen kann und erhob Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese führt in die späte Entwicklung des Energiebinnenmarktes ein, skizziert die Rolle der EU-Kommission und erläutert die rechtlichen Konflikte bezüglich der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, die zur Klage gegen Deutschland führten.
B. Unionsrechtlicher Rahmen für die Energiepolitik in der EU seit dem zweiten Binnenmarktpaket: Das Kapitel beschreibt die Entwicklung der EU-Energiepolitik seit 2003, insbesondere die Einführung der Pflicht zur Errichtung einer unabhängigen Regulierungsbehörde zur Marktliberalisierung und Entflechtung.
C. Rechtliche Ausgestaltung in der Bundesrepublik Deutschland: Es wird analysiert, wie der deutsche Gesetzgeber das dritte Binnenmarktpaket umgesetzt hat und dass er sich dabei entschieden hat, die Bundesnetzagentur in den Rahmen der "normierenden Regulierung" einzubinden.
D. Darstellung der Rechtssache C-718/18: Dieses Kapitel detailliert die Argumente der EU-Kommission gegen § 24 EnWG und setzt sich umfassend mit den europäischen sowie nationalen Rechtsauslegungen, einschließlich der Verfahrensautonomie und des Demokratieprinzips, auseinander.
E. Eigene Würdigung: Der Verfasser bewertet die vorgebrachten Argumente kritisch und kommt zu dem Schluss, dass die deutsche Umsetzung durch § 24 EnWG die regulatorische Unabhängigkeit unzulässig beschränkt.
F. Fazit und Ausblick: Diese Zusammenfassung schließt mit der Feststellung, dass eine Neuausrichtung des deutschen Energiesektors erforderlich wird, um den unionsrechtlichen Vorgaben der Unabhängigkeit zur Vermeidung weiterer Vertragsverletzungen zu entsprechen.
Schlüsselwörter
Energiebinnenmarkt, Europarecht, Regulierungsbehörde, Unabhängigkeit, Richtlinie 2009/72/EG, § 24 EnWG, normierende Regulierung, Bundesnetzagentur, Vertragsverletzungsverfahren, Netzzugang, Wettbewerb, Demokratieprinzip, Rechtssache C-718/18, Energiepolitik, Entflechtung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Umsetzung der europäischen Elektrizitätsrichtlinie ins deutsche Recht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur), die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit europäischen Vorgaben und das Konzept der "normierenden Regulierung".
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob die deutsche Gesetzgebung durch § 24 EnWG die erforderliche Weisungsfreiheit der Regulierungsbehörde verletzt, wie sie durch das EU-Recht für einen funktionierenden Energiebinnenmarkt gefordert wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die wörtliche, systematische und teleologische Auslegung von Richtlinien und nationalen Gesetzen sowie die Analyse einschlägiger EuGH-Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die kritische Auseinandersetzung mit der Argumentation der Kommission in der Rechtssache C-718/18, ordnet das deutsche Demokratieprinzip ein und zieht Vergleiche zur historischen Entwicklung im Telekommunikationssektor.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Energiebinnenmarkt, Unabhängigkeit, Regulierungsbehörde, Richtlinie 2009/72/EG sowie das deutsche EnWG.
Warum spielt die Rechtssache C-424/07 für diese Arbeit eine Rolle?
Diese Rechtssache aus dem Bereich der Telekommunikation dient als Präzedenzfall, da sie zeigt, wie der EuGH auf eine Einschränkung der regulatorischen Befugnisse durch den deutschen Gesetzgeber reagierte.
Inwiefern ist das Demokratieprinzip für die Argumentation relevant?
Deutschland rechtfertigt die Regulierungsnähe der Regierung mit dem Demokratieprinzip; die Arbeit untersucht, ob dieses Argument die behauptete Verletzung der EU-weiten Unabhängigkeitsvorgaben rechtfertigen kann.
- Arbeit zitieren
- Samantha-Jo Hörner (Autor:in), 2021, Die normierende Regulierung im Energiesektor auf dem Prüfstand des Europarechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1252959