Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken nach dem 11. September 2001


Seminararbeit, 2003

23 Seiten, Note: Benotung noch nicht abgeschloss


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Terrorismus als neue Bedrohung
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

2 Terrorismus als Versicherungsrisiko
2.1 Definition Terrorismus
2.2 Versicherung von Terrorismusrisiken vor dem 11. September

3 Versicherbarkeit
3.1 Kriterienkatalog der Versicherbarkeit
3.2 Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken
3.3 Ergebnis der Analyse

4 Lösungsansätze nach dem 11. September
4.1 Reaktionen der Erstversicherer
4.2 Reaktionen der Rückversicherer
4.3 Rolle des Staates und der Spezialversicherer Extremus

5 Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis:

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Die Terroranschläge mit den größten Versicherungsschäden

Tab. 2: Kriterien der Versicherbarkeit nach KARTEN und Schweizer Rück

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Terrorismus als neue Bedrohung

Die verheerenden Anschläge auf das Pentagon in Washington und das World Trade Center (WTC) in New York am 11.September 2001 konfrontierten die Assekuranz weltweit mit dem Problem des Terrorismus. Diese Attentate stellten eine völlig neue Dimension des internationalen Terrorismus dar und zeigten, dass Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß dieser Bedrohung kaum schätzbar sind.[1]

Die Versicherungswirtschaft musste einen enormen Verlust hinnehmen, dessen Ausmaß bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden kann. Erst- und Rückversicherer standen vor der Aufgabe ihre Zeichnungspolitik bezüglich der Gefahr des Terrorismus völlig neu zu überdenken.

1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken nach dem 11.September 2001. Um den Unterschied zur heutigen Situation zu verdeutlichen, sollte – nach einem definitorischen Teil - zuerst der Umgang mit dem Terrorrisiko vor den Anschlägen auf das WTC und das Pentagon geschildert werden. Im Anschluss wird anhand einer ausführlichen Beschreibung der Kriterien der Versicherbarkeit das Grundgerüst für eine Analyse der Gefahrensituation nach dem 11.September 2001 festgelegt. Ziel dieser Arbeit ist anhand einer theoretischen Analyse herauszuarbeiten, ob Terrorismus versicherbar ist. Abschließend geben Lösungsansätze der Erst- und Rückversicherer und eine kurze Beschreibung der Rolle des Staates in der Terrorismusversicherung Antworten auf die Frage der Versicherbarkeit und zeigen den Umgang in der Praxis mit dem Terrorismusrisiko. Um dem begrenzten Umfang dieser Arbeit gerecht zu werden, findet bezüglich der Analyse keine Aufspaltung nach Versicherungssparten statt. Praxisbeispiele werden weitgehend im Rahmen der Sachversicherung besprochen.

2 Terrorismus als Versicherungsrisiko

2.1 Definition Terrorismus

Es ist ausgesprochen schwierig Terrorismus eindeutig zu definieren. Terrorismus wird im allgemeinen Sprachgebrauch für unterschiedlichste Ereignisse benutzt und unterliegt einem ständigen Bedeutungswandel. Auch fällt eine Abgrenzung von anderen Gewaltformen wie Krieg, Bürgerkrieg, Vandalismus oder Rebellion schwer. Die in Terrorismusdefinitionen am häufigsten verwendeten Elemente sind Politik, Gewalt sowie Furcht und Schrecken.[2]

Definitionen vor dem 11. September 2001 beschränkten sich meist auf länderspezifische Aspekte, wie z.B. die im Londoner Markt verwendete Terrorausschlussklausel, die maßgebend von IRA-Anschlägen ausging, was sich im Terminus „fire or explosion“ als Folge von Bombenanschlägen widerspiegelt. Nach dem Anschlag auf das WTC und das Pentagon wurden die englischen „terrorism exclusion clauses“ bezüglich chemischer, nuklearer und biologischer Attacken erweitert. Ging die Versicherungswirtschaft vor dem 11. September 2001 noch von „harmlosen“ Bombenanschlägen aus, so wurde nach den Attentaten von New York und Washington nahezu jede Handlung, die einen Schaden verursachen kann, ausgeschlossen.[3]

Die Schweizer Rück definiert Terrorismus als „jede Tat, die Leib und Leben, bewegliche oder unbewegliche Sachen oder Infrastrukturen gefährdet, und die mit der Absicht begangen wurde oder die Wirkung hat, eine Regierung zu beeinflussen oder die Bevölkerung oder einen Teil davon in Angst und Schrecken zu versetzen.“[4]

Der deutsche Terrorversicherer Extremus AG benutzt in seinen Allgemeinen Bedingungen für die Terrorversicherung (ATB) zur Beschreibung der versicherten Gefahren und Schäden folgende Klausel:

„1. Der Versicherer leistet, soweit dies besonders vereinbart ist, Entschädigung für versicherte Sachen, die durch

a) Brand, Explosion,
b) Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen oder Flugkörpern sowie Fahrzeugen aller Art, ihrer Teile oder Ladung,
c) Sonstige böswillige Beschädigungen,

zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen, soweit die genannten Gefahren durch einen in der Bundesrepublik Deutschland begangenen Terrorakt verursacht sind.

2. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.“[5]

Sowohl englische als auch deutsche Terrorismusdefinitionen[6] fassen den Begriff des Terrorismus möglichst weit und sind für Entwicklungen im Bereich politischer Risiken offen. Problematisch ist jedoch der Verzicht auf das explizite Abstellen auf eine Personengruppe oder Organisation, da gerade diese Besonderheit – die logistische Unterstützung eines Netzwerks – Terroristen von Einzel- oder Nachahmungstätern abgrenzt. Denn erst mit Hilfe eines Netzwerks wird es möglich, verheerende Anschläge zu begehen. Einzelpersonen, die Gewaltakte aus politischen Motiven nachahmen, sind nicht unbedingt Terroristen, sondern vielmehr „einfache“ politische Gewalttäter.[7]

Elemente, die auf jeden Fall in Terrordefinitionen zu finden sein sollten, sind:

- „politisches Ziel
- Gewalt oder Drohung mit Gewalt
- Psychologische Auswirkung/Publikumswirksamkeit.“[8]

Auf internationaler Ebene wird der Ruf nach einer weltweit einheitlichen Definition immer lauter. Vor allem auf Ebene der Staatsdeckung für Terrorrisiken wäre eine internationale Definition wünschenswert um Inkonsistenzen bei Versicherern und multinationalen Unternehmen hinsichtlich der zugrundeliegenden Deckungen zu vermeiden. Eine globale Terrordefinition wird jedoch erst dann möglich sein, wenn sich die OECD oder die UN dieser Aufgabe annehmen.[9]

2.2 Versicherung von Terrorismusrisiken vor dem 11. September 2001

Mit den Anschlägen auf das WTC und das Pentagon im Jahr 2001 veränderten sich schlagartig die Dimensionen der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus.

Untenstehende Tabelle zeigt jedoch, dass Terroranschläge kein Novum für die Versicherungsbranche sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

* einschließlich Betriebsunterbrechungs- und Luftfahrt-Kaskoschäden

Tab. 1: Die Terroranschläge mit den größten Versicherungsschäden[10]

Sowohl der nationale als auch der internationale Terrorismus war ähnlich den heutigen Strukturen existent.

In der Vergangenheit wurden sämtliche Schäden aus Feuer und Explosion von der Feuerversicherung mitgedeckt. Einzige Ausnahme war die Deckung von Schäden als Folge von Unruhen, Krieg oder Bürgerkrieg. Der Tatbestand des Terrorismus fiel in kaum einem Land unter die Kriegsausschlussklausel und oben genannte Schäden als Folge von Terrorismus waren somit gedeckt. Einzige Ausnahme bildeten dabei einige besonders exponierte Länder (Großbritannien, Spanien, Südafrika, Israel), in denen aufgrund langjähriger Erfahrung mit terroristischen Anschlägen spezifische Lösungen zusammen mit dem Staat geschaffen wurden.[11]

3 Versicherbarkeit

3.1 Kriterienkatalog der Versicherbarkeit

Nach dem 11. September 2001 musste die Versicherungswirtschaft ihre Zeichnungspolitik grundlegend überdenken. Sie sah sich nicht mehr in der Lage einen derartigen Schadenfall ein zweites Mal zu verkraften. Die Münchener Rück resümierte „die bisherige Einschätzung sei jetzt obsolet geworden.“[12]

Der folgende Abschnitt behandelt daher die Problematik der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken nach dem 11.September 2001. Zuerst erfolgt die Aufstellung eines theoretischen Kriterienkataloges anhand dessen eine aktuelle Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken vorgenommen wird.

Die Versicherungsliteratur beschäftigt sich in zahlreichen Abhandlungen mit den Grenzen der Versicherbarkeit. Einen eingängigen Kriterienkatalog haben KARTEN und die Schweizer Rück in ihrem Focus Report „Terrorismus – Umgang mit der neuen Bedrohung“ aufgestellt.

Maßgebende Kriterien für die Versicherbarkeit nach KARTEN und der Schweizer Rück sind:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tab. 2: Kriterien der Versicherbarkeit nach KARTEN und Schweizer Rück[13]

Wie obenstehende Tabelle bereits zeigt, ergeben sich bei beiden Aufstellungen signifikante Überschneidungen. Im Folgenden sollten jedoch beide Sichtweisen zu einem einheitlichen Kriterienkatalog verarbeitet werden.

Zufälligkeit ist genau dann gegeben, wenn das die Versicherungsleistung auslösende Ereignis zum Zeitpunkt des Abschlusses einer Versicherung weder vom Versicherungsnehmer noch vom Versicherer beeinflusst werden kann, also ungewiss ist.[14]

„Der Zeitpunkt, an dem das versicherte Ereignis eintritt, darf nicht vorhersehbar, und der Eintritt selbst muss unabhängig vom Willen des Versicherten sein.“[15]

[...]


[1] Vgl. Schaad, 2002, S. 2.

[2] Vgl. Schaad, 2002, S. 2 und Huber, 2002, S. 664.

[3] Vgl. Huber, 2002, S. 664 – 666.

[4] Schaad, 2002, S. 2.

[5] Extremus, 2002, S. 1

[6] Die ausführliche Darstellung der Definitionen der Schweizer Rück und der Extremus AG sollte im Rahmen dieser Arbeit repräsentativ für Terrordefinitionen sein, da sich grundlegende Termini in sämtlichen Definitionen weltweit wiederfinden.

[7] Vgl. Huber, 2002, S. 666.

[8] Huber, 2002, S. 667.

[9] Vgl. Pilla, 2002, S. 10.

[10] Eigene Darstellung in Anlehnung an Schaad, 2002, S. 3.

[11] Vgl. Schaad, 2002, S. 2 - 4

[12] o.V., 2001, S. 1912

[13] Eigene Darstellung in Anlehnung an Karten, 1972, und Schaad, 2002.

[14] Vgl. Karten, 1972, S. 287 - 288

[15] Schaad, 2002, S. 5

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken nach dem 11. September 2001
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München  (INRIVER)
Veranstaltung
Seminar Versicherungsbetriebslehre
Note
Benotung noch nicht abgeschloss
Autor
Jahr
2003
Seiten
23
Katalognummer
V12536
ISBN (eBook)
9783638183925
Dateigröße
474 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Versicherbarkeit Analyse Terrorismus Terrorismusrisiken 11.September2001
Arbeit zitieren
Martin Krieger (Autor:in), 2003, Analyse der Versicherbarkeit von Terrorismusrisiken nach dem 11. September 2001, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12536

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