Es besteht eine weitgehende Einigkeit darüber, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland nicht länger die komplette Alterssicherung der Beitragszahler finanzieren kann. Derzeit finanzieren etwa zwei Erwerbstätige einen Rentner, im Jahr 2030 wird sich dies auf einen Erwerbstätigen reduzieren. Im praktizierten Umlageverfahren führt diese Entwicklung entweder zu einem starken Anstieg der Beitragssätze oder zu einem Rückgang des Rentenniveaus. Die Rentenreform von 2001 versucht diesem Entwicklungstrend entgegenzuwirken, indem sie die private und betriebliche Altersvorsorge fördert und das gesetzliche Rentenniveau senkt. Im Zuge dessen haben Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften ein reichhaltiges Angebot an Altersvorsorgeprodukten am Markt etabliert, was zu einem intensiven Wettbewerb um die Kundenstruktur der privaten Altersversorger geführt hat. Insbesondere die Fondsgesellschaften konnten sich im Vergleich zu den Banken und Versicherungen in den letzten Jahren immer mehr am Markt der Altersvorsorgeprodukte profilieren.
Ausgehend von dieser Entwicklungstendenz im Wettbewerb um die private Altersvorsorge soll die Frage, ob die Alterssicherung mit Investmentfonds der effizientere Weg der Vorsorge ist, als zentraler Gegenstand dieser wissenschaftlichen Abhandlung definiert werden. Dazu erfolgt im ersten Teil der Seminararbeit eine Vorstellung der charakteristischen Strukturen einer Kapitalanlage in Investmentfonds, indem das Wesen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Investmentfonds sowie die gesetzlichen Reglementierungen thematisiert werden. Im darauf folgenden zweiten Teil der Ausfertigung wird das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten der Kapitalanlagegesellschaften vorgestellt. Im Besonderen sollen hierbei die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Investmentfondsprodukte und die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der Fondsprodukte im Vordergrund stehen. Um eine abschließende Beurteilung über die Effizienz der Altersvorsorge mit Investmentfonds in der Schlussbetrachtung abgeben zu können, werden im dritten Teil dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung die Vor- und Nachteile einer Kapitalanlage in Investmentfonds erörtert.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhangverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Charakteristika von Investmentfonds
2.1 Begriff und Wesen
2.2 Rechtliche Reglementierungen der Kapitalanlagegesellschaften
2.3 Arten von Investmentfonds
3. Fonds als Instrumente zur Alterssicherung
3.1 Flexible Fondssparpläne
3.2 Fondssparpläne mit staatlicher Förderung
3.2.1 Riester-Förderung
3.2.2 Rürup-Rente
3.3 AS-Fonds
3.4 Garantiefonds
4. Investmentfonds als alternative Altersvorsorgeform
4.1 Vorteile der Investmentfonds
4.1.1 Renditen
4.1.2 Risikodiversifikation
4.2 Nachteile von Investmentfonds
4.2.1 Marktrisiken
4.2.2 Kosten
5. Schlussbetrachtung
6. Anhang
7. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Entwicklung der Anzahl der Riester-Verträge im Investmentfondsbereich
Abb.2: Performancevergleich von Investmentfonds
Anhangverzeichnis
Kapitel 4: Entwicklung der Anzahl aller Riester-Verträge
Kapitel 4.1: Wertentwicklung Investmentfonds und Sparbüchern
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Es besteht eine weitgehende Einigkeit darüber, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung[1] aufgrund der demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland nicht länger die komplette Alterssicherung der Beitragszahler finanzieren kann. Derzeit finanzieren etwa zwei Erwerbstätige einen Rentner, im Jahr 2030 wird sich dies auf einen Erwerbstätigen reduzieren (vgl. Löschel 1998, S.1). Im praktizierten Umlageverfahren führt diese Entwicklung entweder zu einem starken Anstieg der Beitragssätze oder zu einem Rückgang des Rentenniveaus (vgl. Wadensjö 2002, S. 13f.). Die Rentenreform von 2001 versucht diesem Entwicklungstrend entgegenzuwirken, indem sie die private und betriebliche Altersvorsorge fördert und das gesetzliche Rentenniveau senkt (vgl. Essig/Held 2003, S.2). Im Zuge dessen haben Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften[2] ein reichhaltiges Angebot an Altersvorsorgeprodukten am Markt etabliert, was zu einem intensiven Wettbewerb um die Kundenstruktur der privaten Altersversorger geführt hat. Insbesondere die Fondsgesellschaften konnten sich im Vergleich zu den Banken und Versicherungen in den letzten Jahren immer mehr am Markt der Altersvorsorgeprodukte profilieren (siehe Kapitel 4).
Ausgehend von dieser Entwicklungstendenz im Wettbewerb um die private Altersvorsorge soll die Frage, ob die Alterssicherung mit Investmentfonds der effizientere Weg der Vorsorge ist, als zentraler Gegenstand dieser wissenschaftlichen Abhandlung definiert werden. Dazu erfolgt im ersten Teil der Seminararbeit eine Vorstellung der charakteristischen Strukturen einer Kapitalanlage in Investmentfonds, indem das Wesen und die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Investmentfonds sowie die gesetzlichen Reglementierungen thematisiert werden. Im darauf folgenden zweiten Teil der Ausfertigung wird das Angebot an privaten Altersvorsorgeprodukten der Kapitalanlagegesellschaften vorgestellt. Im Besonderen sollen hierbei die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Investmentfondsprodukte und die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung der Fondsprodukte im Vordergrund stehen. Um eine abschließende Beurteilung über die Effizienz der Altersvorsorge mit Investmentfonds in der Schlussbetrachtung abgeben zu können, werden im dritten Teil dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung die Vor- und Nachteile einer Kapitalanlage in Investmentfonds erörtert. Aufgrund der vorgegebenen Begrenzung in der Seminararbeit kann nur auf die private Alterssicherung eingegangen werden. Des Weiteren werden auch nur Investmentfonds thematisiert, die sich zur privaten Altersvorsorge eignen. So wird beispielsweise das in der Öffentlichkeit stark kontrovers diskutierte Thema der Hedgefonds nicht thematisiert. Diese Fondsart bezieht sich ausschließlich auf Spekulationszwecke und ist durch das daraus resultierende Risikopotenzial nicht für die private Altersvorsorge geeignet (vgl. Perridon/Steiner 2007, S. 280).
2. Charakteristika von Investmentfonds
2.1 Begriff und Wesen
Der Begriff des Investmentfonds ist im allgemeinen Sprachgebrauch der kapitalmarkt-orientierten Investoren ein gängiger Terminus. Doch bis zum Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetzes[3] („InvG“) im Januar 2004 gab es hierfür keine einheitliche Begriffsdefinition. Der Gesetzgeber definiert im § 2 Abs. 1 InvG Investmentfonds als Sondervermögen, welches von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. Als Sondervermögen werden gemäß § 2 Abs. 2 InvG das bei den Kapitalanlagegesellschaften gegen Ausgabe von Anteilsscheinen angelegte Geld und die damit erworbenen Vermögensgegenstände bezeichnet. Mit anderen Worten: Investmentfonds bündeln Kapitaleinlagen, die sie durch den Verkauf von Anteilsscheinen erhalten haben. Sucht man jedoch den Ursprung des Begriffs Investmentfonds, so ist er in den Teilwörtern „Investment“ und „Fonds“ zu finden. Während „Investment“, der englische Begriff für Investition ist wurde das zweite Teilwort „Fonds“ von einem französischen Begriff aus dem 18. Jahrhundert entlehnt, welches im Deutschen als Terminus für das Geldwesen im Sinne von Geld- oder Vorsorgereserve gilt (vgl. Postert 2007, S.11).
Eine Geldanlage in Investmentfonds ist im Vergleich zu herkömmlichen Kapitalanlagen durch ganz bestimmte Wesensmerkmale charakterisiert. So werden die Kapitaleinlagen der Anleger durch ein professionelles Management der Kapitalanlagegesellschaft aktiv verwaltet und nach dem Grundsatz der Risikostreuung in mehrere verschiedene Anlagewerte wie z.B. Wertpapiere, Immobilien etc. investiert (vgl. Förster/Hertrampf 2001, S. 1f.). Durch die Anteilsscheine am Fondsvermögen partizipieren die Anleger, auch ohne nennenswertes Kapital- marktwissen, zum einen von positiven Kapitalmarktentwicklungen und zum anderen von Skaleneffekten, die sich durch die Bündelung der Gelder vieler Investoren ergeben. Dadurch kann die Effizienz der Geldanlage gesteigert werden, indem sich beispielsweise durch das hohe Investitionsvolumen bessere Konditionen erzielen lassen (vgl. Postert 2007, S.13). Neben der kollektiven Geldanlage ist die Risikodiversifikation (siehe auch Kapitel 4.1.2) als ein weiteres wichtiges Merkmal von Investmentfonds zu nennen. Grundsätzlich ermöglicht eine Anlage in Investmentfonds eine Risikodiversifikation des Vermögens auch mit nur geringen Anlagebeträgen (vgl. Perridon/Steiner 2007, S. 275). In einem reinen Aktienfonds können sich durch Diversifikation – dies bedeutet ein Fonds investiert in mehrere unterschiedliche Aktienwerte – Kursgewinne und Kursverluste ausgleichen. Es erfolgt also eine Kompensation der Wertverluste einiger Aktien durch Wertgewinne anderer Aktien. Um ein derartiges risikoeffizientes Portfolio konstruieren zu können, bedarf es neben fundierten fachlichen Kenntnissen auch einer permanenten Betreuung, durch die notwendige Anpassungen direkt erkannt und umgesetzt werden können. So erhalten Anleger in Investmentfonds schon mit Kleinstbeträgen den Zugang zu einer professionellen Vermögensverwaltung. Diese Fremdverwaltung, als drittes Merkmalskriterium für einen Investmentfonds, trifft die qualitativen Anlageentscheidungen und hat Zugriff auf Finanzprodukte, die sonst nur institutionellen Anlegern zur Verfügung stehen (vgl. Postert 2007, S.14).
2.2 Rechtliche Reglementierungen der Kapitalanlagegesellschaften
Deutsche Kapitalanlagegesellschaften unterliegen einer Reihe von restriktiven gesetzlichen Regelungen. Durch die Ereignisse in jüngster Zeit ist das Vertrauen in die Kapitalmärkte durch die Zusammenbrüche von Investmentbanken, wie z.B. Lehman Brothers, erschüttert worden. Die in der Öffentlichkeit zum Teil kontrovers geführte Diskussion, wie die Kapitaleinlagen von Anlegern geschützt werden können, ist meines Erachtens bei Kapitalanlagegesellschaften unnötig. Dennoch sind viele Kleinanleger verunsichert, ob sie ihre private Altersvorsorge den Gesellschaften noch anvertrauen können. Die Angst, bei einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft das ersparte Kapital zu verlieren, ist groß. Doch diese Angst ist unbegründet. Der Gesetzgeber regelt im § 30 Abs. 1 InvG eindeutig, dass das Sondervermögen, als Summe der Rückzahlungswerte von Anteilsscheinen, vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft zu trennen ist. Weiterhin wird geregelt, dass das Sondervermögen bei einer Depotbank gesammelt wird und der Fondsmanager nur im Rahmen seiner Anlagetätigkeit auf das Fondsvermögen zugreifen darf (vgl. Urbatsch 2001, S.15). Die Kapitalanlagegesellschaft führt lediglich Käufe und Verkäufe von Anlageobjekten aus. Mit anderen Worten: Die Verwaltung und der Vertrieb von Anteilsscheinen erfolgen in zwei unabhängigen Institutionen der Depotbank und der Kapitalanlagegesellschaft. Die Kapitalanlagegesellschaften besitzen den Status von Kreditinstituten und unterliegen daher zusammen mit den Depotbanken der Bankenaufsicht.
2.3 Arten von Investmentfonds
In den vorangegangenen Kapiteln wurde untersucht, durch welche Merkmale sich ein Fonds von anderen Anlageformen unterscheiden lässt und welchen rechtlichen Regelungen sie unterliegen. Die Frage ist nun, welche unterschiedlichen Ausprägungen es zwischen den einzelnen Investmentfonds gibt und welche sich zur Altersvorsorge eignen.
Es gibt zahlreiche Kriterien, wonach sich Investmentfonds klassifizieren und differenzieren lassen (vgl. Abdala 2001, S. 44f.). Ein einzelner Investmentfonds lässt sich nur schwer in einem einzelnen Einteilungskriterium präzise charakterisieren. Eine gleichzeitige Betrachtung mehrerer charakteristischer Kennzeichen ist daher notwendig. Auf eine vollständige Aufzählung sämtlicher Fondstypen wird hier verzichtet, da es zwischen den Einteilungskriterien nahezu keine Grenzen gibt und diese auch ständigen Entwicklungen unterliegen[4] (vgl. Postert 2007, S. 15). Meines Erachtens lassen sich Investmentfonds grundlegend durch die folgenden vier Kriterien unterscheiden:
Als erstes Kriterium lassen sich Investmentfonds nach Art des Anlageobjektes unterscheiden. Fonds können in verschiedene Vermögensgegenstände investieren. Jeder Fonds verfolgt eine bestimmte Anlagestrategie, die im jeweiligen Prospekt dargestellt wird. Aktienfonds investieren ausschließlich in Anteile am Grundkapital von Aktiengesellschaften. Fonds, die in festverzinsliche Wertpapiere, Staats- und Unternehmensanleihen investieren, werden als Rentenfonds bezeichnet. Neben der Anlage in Wertpapieren können Fonds auch in Immobilien investieren (vgl. Egner 1998, S. 10f.). Diese Immobilienfonds ermöglichen dem Anleger, sich auch schon mit geringen Einlagen sich an Immobilien zu beteiligen (vgl. Postert 2007, S. 16ff.). Die Investitionen in die genannten Anlageobjekte lassen sich noch weiter untergliedern, indem beispielsweise ein Aktienfonds nur in Aktien von bestimmten Branchen (Bran- chenfonds) oder auch nur in Aktien von ausgewählten geografischen Regionen investiert. Eine Besonderheit unter den Fonds sind die Dachfonds. Dachfonds investieren nicht in einzelne Wertpapiere oder Immobilien, sondern in Investmentfonds. Hierdurch kann eine stärkere Risikodiversifikation erfolgen. Die Altersvorsorgeprodukte der Fondsgesellschaften (siehe auch Kapitel 3) basieren größtenteils auf einer dieser vier benannten Fondskonstruktionen, die sich vorwiegend aufgrund ihres Risikopotenzials nochmals unterscheiden lassen.
Neben dem namensgebenden Vermögensgegenstand lassen sich Investmentfonds auch nach der Regelung über die Rücknahme der Anteilsscheine klassifizieren. Bei offenen Fonds (Open-End-Fonds) können die Anteilsscheine vom Fondsvermögen jederzeit zum Rücknahmewert[5] zurückgegeben werden. Des Weiteren zeichnet sich ein offener Fonds dadurch aus, dass die Laufzeit des Fonds unbestimmt ist. Oft wird dem offenen Investmentfonds noch eine weitere Charaktereigenschaft auferlegt, dass die Anteilsscheine am Sondervermögen jederzeit erworben werden können. Dies ist aber keine unabdingbare Voraussetzung für einen offenen Fonds. Im Gegensatz hierzu besteht bei einem geschlossenen Fonds (Closed-End-Fonds) keine Rücknahmeverpflichtung der verbrieften Anteilsscheine (vgl. Perriodon/Steiner 2007, S. 276). Geschlossene Fonds werden zur Finanzierung großer Investitionsprojekte auferlegt, zum Beispiel können durch geschlossene Immobilienfonds große Gewerbeimmobilien finanziert werden (vgl. Pelikan 2007, S. 12). Meines Erachtens wird diese Fondskategorie in Deutschland aufgrund ihrer Steuervorteile[6] meist nur von institutionellen Anlegern gewählt und ist aufgrund des hohen Verlustrisikos der Kapitaleinlage für die private Altersvorsorge ungeeignet.
Als drittes Kriterium lassen sich Fonds auch nach der Investorengruppe unterscheiden. Bei Publikumsfonds bietet die Kapitalanlagegesellschaft öffentlich die Anteilsscheine des Fondsvermögens an, während bei Spezialfonds die Anteilsscheine nur für institutionelle Investoren, z.B. Versicherungen, Kapitalsammelstellen, auferlegt werden (vgl. Perriodon/Steiner 2007, S.279). Bei diesem Fonds wird gemeinsam mit den Investoren die Anlagenstrategie beschlos-sen, während bei den Publikumsfonds sich der potenzielle Investor im Verkaufsprospekt über die Anlagestrategie informieren muss.
Die Ertragsverwendung ist als viertes und letztes Unterscheidungskriterium von Investmentfonds zu benennen. Bei ausschüttenden Fonds bekommt der Anleger die erwirtschaftete Rendite am Ende des Geschäftsjahres direkt ausgezahlt. Üblich bei der Altersvorsorge sind aber thesaurierende Fonds. Der Anleger bekommt nicht die erwirtschafteten Renditen aus Zinsen, Dividenden oder Mieteinahmen ausgezahlt, sondern diese Erträge werden automatisch in dem Fondsvermögen wieder neu angelegt. Dies birgt zwei Vorteile: Zum einen umgeht der Kapitalanleger die Gebühren bei Wiederanlage der Renditen und zum anderen profitiert er von dem Zinseszinseffekt (vgl. Urbatsch 2001, S. 15f.). Je länger der Anleger sein investiertes Vermögen im Investmentfonds arbeiten lässt, desto stärker macht sich der Zinseszinseffekt bemerkbar und umso progressiver wächst sein Kapital.
3. Fonds als Instrumente zur Alterssicherung
Nachdem im vorangegangenen Kapitel mögliche theoretische Ausgestaltungsformen vorgestellt wurden, soll im Folgenden der Fokus auf die praktische Ausgestaltung der Produktangebote der Kapitalanlagegesellschaften im Hinblick auf die Alterssicherung gerichtet werden. Durch die Rentenreform im Jahr 2001 ist die Nachfrage nach diesen Produkten in den letzten Jahren rapide gestiegen. Man muss sich zunächst einmal vergegenwärtigen, dass es in Deutschland rund 80 Millionen potenzielle Anleger gibt, die von der Kapitalanlagegesellschaft in einer möglichst präzisen Art und Weise ein passendes Angebot vorgelegt bekommen wollen. So haben sich sehr viele flexible und individuelle Angebote für die private Altersvorsorge herauskristallisiert, welche in den folgenden Abschnitten dargestellt werden sollen.
3.1 Flexible Fondssparpläne
Fondssparen kann als regelmäßiges und kontinuierliches Kaufen von Fondsanteilen zu einem festgelegten Geldbetrag definiert werden (vgl. Westerheide 2001, S. 4). Flexible Fondssparpläne zeichnen sich durch die Individualität des Anlegers aus. Entsprechend den Vorsorgezielen und der persönlichen Risikoneigung wählt der Anleger im Rahmen des Vertragsabschlusses das entsprechende Produkt aus, z.B. Aktien und/oder Rentenfonds. Die Laufzeiten sind variabel. Dem Anleger werden aber bei längeren Laufzeiten des Fondssparplans bestimmte Vorteile eingeräumt, z.B. niedrigere Ausgabeaufschläge. Der Fondssparplan sollte aber mindestens eine Laufzeit von 10 bis 15 Jahren oder länger besitzen, um einerseits den hohen Gebühren und andererseits den möglichen Kursschwankungen am Kapitalmarkt entgegenzutreten (vgl. Urbatsch 2001, S.19). Die Fondsgesellschaften setzen im Allgemeinen eine monatliche Mindestsparrate voraus, wodurch der Anleger Bruchteile am Fondsvermögen erwirbt (vgl. Westerheide 2001 S. 4f.). Durch die monatlichen fixen Sparraten werden Preisschwankungen der Anteilsscheine positiv genutzt. Der Anleger erwirbt bei teuren Kursen weniger und bei niedrigeren Kursen mehr Anteile. Es kommt zum sogenannten Cost-Average-Effekt, d.h. der Anleger kann durch den Kauf bei niedrigeren Kursen seinen Durchschnittserwerbskurs reduzieren, wobei er dann von steigenden Kursen zusätzlich partizipieren kann (vgl. Schleef/Richter 1999, S. 175ff.).
Ein Fondssparplan zur Alterssicherung lässt sich in drei Phasen unterteilen (vgl. Urbatsch 2001, S. 19). Die erste Phase ist die Ansparphase. Hierzu werden die monatlichen Raten in den gewählten Investmentfonds eingezahlt. Grundsätzlich wird von den Kapitalanlagegesellschaften empfohlen: Je länger die Laufzeit bis zum Renteneintritt ist, desto höher sollte auch der Aktienanteil im Investmentfonds sein, um von den Kapitalmarktentwicklungen über die Laufzeit partizipieren zu können. Nach der Ansparphase folgt die Sicherungsphase. Diese ist dadurch determiniert, dass das angesparte Vermögen vor Kursschwankungen gesichert wird. Dies bedeutet beispielsweise, dass das Kapital aus einem Investmentfonds mit hohem Aktienanteil entnommen wird und in einen Investmentfonds mit niedrigerem oder gar keinem Aktienanteil umgeschichtet wird. Als dritte und letzte Phase ist die Auszahlungsphase zu benennen. Der Kapitalanleger kann grundsätzlich zwischen zwei Auszahlungsmodellen wählen. Bei einem Auszahlungsplan mit Kapitalverzehr wird das Kapital entweder komplett an einem vorher festgelegten Datum ausgezahlt oder es wird für einen festgelegten Zeitraum das Kapital mit den dazugehörigen Erträgen als monatliche Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist der Auszahlungsplan mit Kapitalerhalt. Hierbei werden lediglich die durchschnittlichen Wertzuwächse ausgezahlt und das vorher angesparte Kapital bleibt unangetastet (vgl. Urbatsch 2001, S. 19f).
Die flexiblen Fondssparpläne ähneln sich zwischen den Fondsgesellschaften sehr und unterscheiden sich nur in der Kosten- und Gebührengestaltung sowie in den Anlageschwerpunkten. Als Beispiel für einen flexiblen Fondssparplan kann der DekaStruktur-VorsorgePlan („DekaStruktur“) von der DekaBank aufgeführt werden. DekaStruktur befindet sich zurzeit in der vierten Auflage und investiert ausschließlich in Dachfonds. Der Kunde entscheidet selbst beim Kauf, welche Fondswerte in dem Dachfonds enthalten sein sollen. DekaStruktur gliedert sich in fünf Dachfondskategorien. Diese fünf Dachfondsvariationen unterscheiden sich in erster Linie durch den Aktienanteil im Fondsportfolio. Beispielsweise beinhaltet die Dachfondskategorie „Chanceplus“ ausschließlich Aktienfonds im Fondsvermögen, während die Kategorie „Ertrag“ nur in Rentenwerte investiert. Je nach Risikoneigung und der vorangestellten Renditeerwartung kann der Kunde frei zwischen diesen Produkten wählen. Die Streuung des Aktienanteils in den jeweiligen Dachfondskategorien ist sehr stark, so wird unter anderen in Aktienfonds aus Japan, Europa und Nordamerika investiert[7]. Weiterhin wird auch in bestimmte zukunftsträchtige Branchen wie z.B. Biotechnologie oder auch in Emerging Marktes investiert. Der Anleger besitzt jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei von einer Dachsfondskategorie in die andere zu wechseln (vgl. DekaBank 2008, S.1 ff.).
3.2 Fondssparpläne mit staatlicher Förderung
Durch die Rentenreform 2001 wurde neben dem Umlageverfahren als Finanzierungsinstrument der gesetzlichen Rentenversicherung die Kapitaldeckung als zusätzliches privates Instrument zur Rentenfinanzierung installiert. Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird die kapitalgedeckte Rente aus dem individuell angesparten Vermögen gezahlt. Die Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester-Förderung“) und die Regulierung der förderfähigen Produkte gelten als wichtigste Neuerungen der Rentenreform (vgl. Essig/Held 2003, S. 4). Die Riester-Rente war aber nicht der einzige Schritt zur Reformierung des Rentensystems. Im Jahr 2005 beschloss der Gesetzgeber eine weitere staatliche Förderung zur privaten Altersvorsorge: die Rürup-Rente. Für die Kapitalanlagegesellschaften hat sich somit ein neuer lukrativer Absatzmarkt eröffnet. Die Gesellschaften haben Fondssparpläne für diese geförderte Altersvorsorge auferlegt, die im Grundsatz den bereits ausgeführten flexiblen Fondssparplänen entsprechen. Daher soll in den beiden folgenden Abschnitten im Besonderen die gesetzliche Reglementierung bei der Ausgestaltung von Riester- und Rürup-Investmentprodukten im Vordergrund stehen.
3.2.1 Riester-Förderung
Durch das Altersvermögensgesetz wird die private Altersvorsorge in Form der Riester-Rente durch direkte Zuschüsse und Steuervergünstigungen gefördert. Anspruch auf die Riester-Förderung haben grundsätzlich alle Pflichtversicherten sowie Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Nicht gefördert werden daher z.B. nicht rentenversicherte Selbstständige und sozialversicherungsfrei geringfügig Beschäftigte[8]. Um die volle jährliche Förderung beispielsweise für das Jahr 2008 i.H.v. 154 Euro pro Person und 185 Euro pro Kind zu erhalten, muss ein Mindestbeitrag von 4 Prozent des Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden.
Die Produktausgestaltung der förderfähigen Investmentfonds muss von der Bafin im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit geprüft und zertifiziert werden. Während bei den im vorherigen Abschnitt erläuterten flexiblen Fondssparplänen die gesetzlichen Vorgaben nur eine untergeordnete Rolle spielten, müssen die Kapitalanlagegesellschaften bei förderfähigen Investmentprodukten besondere gesetzliche Normen beachten. Maßgeblich hierfür ist das Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz („AltZertG“). Investmentprodukte sind nur förderfähig, wenn die Anforderungen des § 1 AltZertG kumulativ erfüllt werden (vgl. Essig/Held 2003, S.8). Im Unterschied zu den Investmentfondsprodukten der flexiblen Fondssparpläne ist die Zahlung der laufenden Altersvorsorgebeiträge in die förderfähigen Produkte der Kapitalanlagegesellschaft Pflicht, wobei Einmalzahlungen ausgeschlossen sind. Der Beginn der Auszahlungsphase darf nicht vor Beginn der gesetzlichen Rente oder vor dem 60. Lebensjahr liegen. Weiterhin müssen die Auszahlungen dann in Form einer gleich bleibenden oder steigenden monatlichen bzw. vierteljährlichen Rente erfolgen. Dem Anleger wird das Recht eingeräumt, jederzeit seinen Altersvorsorgevertrag zu kündigen und sich das angesparte Kapital auszahlen zu lassen oder den Vertrag ruhen zu lassen, ohne dabei die Garantie des Erhalts der Zusage der nominalen Kapitalerhaltung zu verlieren. Somit müssen die Kapitalanlagegesellschaften dem Anleger garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beträge zzgl. der staatlichen Zuschüsse zur Verfügung steht. Sollte der Vertragsinhaber vor Eintritt in den Ruhestand sterben, so gehen die Ansprüche auf die Erben über. Bei den Riester geförderten Investmentfonds besteht ein Kapitalwahlrecht, d.h. der Anleger erhält zu Beginn der Auszahlungsphase die Möglichkeit, sich 30 Prozent des angesparten Gesamtbetrages als Einmalauszahlung auszahlen zu lassen (vgl. Essig/Held 2003, S.9). Die Beschränkung ist daher sinnvoll, da das angesparte Kapital primär zur Alterssicherung dienen soll und nicht zur Ablösung von Verbindlichkeiten.
Aufgrund der strengen Zertifizierungskriterien bieten in Deutschland erst sechs Kapitalanla- gegesellschaften[9] Investmentfonds mit Riester-Förderung an. Hierzu gehört beispielsweise die Union Investment mit dem Dachfonds „UniprofiRente“. Diese Dachfondskonstruktion investiert weltweit entweder in Aktien- und/oder in Rentenfonds. Der Anleger hat hierbei auch je nach Risikoneigung die Möglichkeit, den Aktienanteil in seinem Portfolio zu bestimmen. Die staatlichen Zuschüsse der Riester-Förderung werden direkt dem Sondervermögen zugeführt. Meines Erachtens erhält der Anleger somit die staatlichen Zuschüsse nicht in monetärer Form, sondern in Form von zusätzlichen Anteilsscheinen am Sondervermögen, welche er am Ende der Laufzeit veräußern kann. Während der Ansparphase sind die erwirtschaften Erträge steuerfrei und unterliegen somit auch nicht der ab 2009 gültigen Abgeltungssteuer. Der Anleger erhält vier Jahre vor Ende der Vertragslaufzeit das kostenfreie Wahlrecht, jederzeit sein Fondsportfolio von Aktienanteilen zu bereinigen und in Rentenwerte umzuschichten (vgl. Union Investment 2008, S.1). Doch dieses Wahlrecht ist kritisch zu bewerten, da ein Anleger meist nicht über die notwendigen Kapitalmarktkenntnisse bzw. Erfahrung verfügt, um den richtigen Zeitpunkt der Umschichtung zu bestimmen.
3.2.2 Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, welche auch als Basis-Rente bezeichnet wird, ist eine Korrektur bzw. eine Erweiterung der Riester-Rente. Im Zeitablauf musste die Politik feststellen, dass nicht alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland sich in dem Riester-Förderungskreis befinden. Im Jahr 2005 reagierte der Gesetzgeber auf den Missstand und führte die Rürup-Rente als eine weitere private kapitalgedeckte Rentenversicherung ein. Das Ziel hierbei war es, auch nicht rentenversicherungspflichtigen Personen wie z.B. Selbstständigen die Möglichkeit zu geben, durch Steuerbegünstigungen für das Alter vorzusorgen (vgl. Ruland 2008, S. 197). Im Gegensatz zu der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente keine direkte geldliche Förderung. Ein Anleger, z.B. ein Selbstständiger, kann für das Jahr 2008 von seinen Beitragszahlungen in die Rürup-Rente lediglich 66 Prozent steuerlich als Sonderausgaben geltend machen. Neben dem Förderumfang gibt es weitere grundsätzliche Unterschiede zur Riester-Rente. Die Beiträge in die Rürup-Rente sind nur dann begünstigt, wenn der Vertrag eine monatliche Rente auf das Leben des Anlegers vorsieht. Damit gibt es im Vergleich zur Riester-Rente kein Kapitalwahlrecht zu Beginn der Auszahlungsphase in Form einer Teilauszahlung (vgl. Ruland 2008, S.198). Im Todesfall des Anlegers ist die Auszahlung von Leistungen an die Erben ausgeschlossen. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist aber zulässig. Weiterhin gibt es bei der Rürup-Rente keine gesetzlich geregelte Kapitalgarantie. Als letztes wichtiges Unterscheidungskriterium ist die Nichtkapitalisierung zu nennen, d.h. der Anleger darf nicht auf das angesparte Kapital vorzeitig bzw. in anderer Form als einer Rente zugreifen (vgl. Ruland 2008, S. 199f.).
Bislang konnte die Rürup-Rente nur als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Neuerdings ist dies nun auch für Fondsprodukte möglich. Die DekaBank und die DWS haben als erste deutsche Kapitalanlagegesellschaften ein derartiges Produkt am Markt platziert. Im Vergleich zur DekaBank beinhaltet die Rürup-Rente der DWS eine Kapitalgarantie, während der Kunde bei der DekaBank diese Kapitalgarantie nur bei Auswahl eines Garantiefonds erhält.
3.3 AS-Fonds
Eine besondere Form der Produktgestaltung der Kapitalanlagegesellschaften ist das Altersvorsorge-Sondervermögen (AS-Fonds), welches 1998 durch den Gesetzgeber als spezielle Investmentfonds zur Altersvorsorge zugelassen wurde. Diese sollten als Alternative für die herkömmlichen Kapitallebensversicherungen dienen (vgl. Laux/Siebel 1999, S. 21f.).Die Politik konnte sich aber nicht dazu durchringen, eine staatliche Förderung für dieses Produkt aufzuerlegen.
Ein AS-Fonds ist durch ganz bestimmte Wesensmerkmale charakterisiert, welche im InvG gesetzlich verankert sind (vgl. Laux/Siebel, S.11). So werden den AS-Fonds gemäß §§ 87 ff. InvG enge gesetzliche Grenzen bei der Investition in Anlageobjekten auferlegt. Es müssen mindestens 51 Prozent des Fondsvermögens in Anlageobjekte investiert werden, wobei der Aktienanteil mindestens 21, aber höchstens 75 Prozent betragen darf. Weiterhin darf der Anteil an Immobilien nicht höher als 30 Prozent sein und das Sondervermögen muss mindestens mit 70 Prozent in der jeweiligen Landeswährung angelegt werden, um Währungsrisiken zu vermeiden. Der Fondssparplan muss mindestens eine Laufzeit von 18 Jahren besitzen. Nach Ablauf der Ansparphase muss es in der Auszahlungsphase eine Möglichkeit geben, eine monatliche Rente zu vereinbaren.
Meines Erachtens unterscheiden sich AS-Fonds aus heutiger Sicht nicht von anderen Misch-oder Dachfonds. Durch die Riester-Investmentprodukte spielen die AS-Fonds bei der privaten Altersvorsorge nur noch eine untergeordnete Rolle.
3.4 Garantiefonds
Die Kapitalanlagegesellschaften bieten Garantiefonds als eine weitere Möglichkeit zur Altersvorsorge an. Durch das Rundschreiben der BaFin vom 19. Februar 2007 dürfen nun auch deutsche Fondsgesellschaften Garantiefonds auflegen. Bisher konnte der Anleger nur im Ausland dieses Produktangebot nutzen. Garantiefonds zeichnen sich dadurch aus, dass sie dem Anleger zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Auszahlung eines bestimmten Kapitalbetrags garantieren. Je nach Spezifikation des Fonds können dies 90 bis 100 Prozent des eingesetzten Kapitals sein (vgl. Achleitner 2002, S. 664). Doch im Hinblick auf die steuerlichen Aspekte gegenüber den im europäischen Ausland aufgelegten Garantiefonds besteht für deutsche Kapitalanlagegesellschaften ein erheblicher Wettbewerbsnachteil. Da es sich im Allgemeinen um thesaurierende Fonds handelt, müssen die erwirtschafteten Renditen gegenwärtig noch versteuert werden, was zur Folge hat, dass dem Fonds Vermögen entzogen wird. Dies ist bei ausländischen Fonds nicht der Fall (vgl. BVI 2007, S.1f.). Daher bieten u.a. die DWS oder auch Union Investment weiterhin nur Garantiefonds aus Luxemburg an. Meines Erachtens ist diese Fondskategorie, obwohl sie auch als flexible Fondssparpläne angeboten werden, aufgrund ihrer hohen Ausgabekosten[10] für die Ansparphase eher ungeeignet. Garantiefonds eignen sich vorwiegend für die Sicherungsphase des angesparten Kapitals, die mit der Absicht verbunden ist, für eine vorher festgelegte Laufzeit das Kapital anzulegen und weiterhin von positiven Wertentwicklungen verschiedener Anlageklassen profitieren zu können. Die Erhaltung des Kapitals steht bei dieser Art des Fonds vor der Möglichkeit, überdurchschnittliche Renditen zu erzielen. Die DekaBank bietet gegenüber der Konkurrenz noch eine Besonderheit mit ihrem Deka-ZielGarant an. Es werden bei einer vierjährigen Laufzeit die Höchststände, d.h. das Kapital zzgl. der erwirtschafteten Erträge, zum Stichtag 30.06. gesichert. Ein einmal erreichter Höchststand wird somit bis Ende der Laufzeit garantiert.
4. Investmentfonds als alternative Altersvorsorgeform
In den letzten Jahren hat die Bereitschaft, die Alterssicherung mit Fondssparplänen zugestalgestalten, rasant zugenommen. Diese Tendenz ist vorrangig in den lukrativen Riester-Fondssparplänen zu finden. Viele Haushalte sind dazu übergegangen Investmentfondsprodukte gegenüber den konventionellen Alterssicherungsprodukten wie z.B. Banksparplänen zu präferieren[11]. Eine aktuelle Studie des Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. („BVI“) zeigt die boomende Entwicklung der staatlich geförderten Altersvorsorge mit Investmentfonds auf.
Abb. 1: Entwicklung der Anzahl der Riester-Verträge im Investmentfondsbereich
(Anzahl in Millionen)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: BVI, Altersvorsorge mit Investmentfonds, Stand: 31.03.2008
Aus der obigen Grafik ist zu erkennen, dass die deutschen Kapitalanlagegesellschaften zum Stichtag 31. März 2008 über 2 Millionen Riester-Fondssparpläne abschließen konnten. Allein in den letzten zwölf Monaten konnten knapp eine Million Neukunden hinzugewonnen werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit sich diese Wachstumsraten vor dem Hintergrund der aufkommenden Finanzkrise stabilisieren lassen.
[...]
[1] Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten „Generationenvertrag“. Dieser beinhaltet, dass die Rentenzahlungen an die nicht mehr erwerbstätigen Rentner durch die Beiträge der erwerbstätigen Arbeitnehmer finanziert werden (vgl. Laux/Siebel 1999, S.13).
[2] Kapitalanlagegesellschaften und Fondsgesellschaften sind Synonyme. Während „Fondsgesellschaften“ ein betriebswirtschaftlicher Begriff ist, bezieht sich der Begriff „Kapitalanlagegesellschaften“ auf einen rechtlichen Kontext.
[3] Der vollständige Name des Investmentmodernisierungsgesetzes lautet „ Gesetz zur Modernisierung des Investmentswesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen“ und reformierte das Kapitalanlagegesetz und Auslandinvestmentgesetz.
[4] So unterscheiden sich zum Beispiel Rentenfonds von Geldmarktfonds nicht im Anlageobjekt, sondern lediglich in der Restlaufzeit der im Fonds enthaltenen festverzinslichen Wertpapiere.
[5] Der Rücknahmewert eines Anteilswertes ergibt sich aus der Summe des aktuellen Kurswertes und den sonstigen Vermögensgegenständen (z.B. Erträgen) abzüglich der Verbindlichkeiten des Fondsvermögens (vgl. Perridon/Steiner 2007, S. 276).
[6] Der Anleger kann aufgrund der direkten Investition beispielsweise in eine Immobilie Abschreibungen steuerlich geltend machen.
[7] Im Vergleich hierzu bietet die cominvest den Aktienfonds „cominvest Fondak“ als flexiblen Fondssparplan an. Dieser investiert in unterbewertete deutsche DAX- und M-Dax- Werte (vgl. cominvest 2008, S.1).
[8] Eine genauere Detaillierung über den zulagenberechtigten Personenkreis findet sich im § 10a EStG. Durch eine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner kann auch eine nicht begünstigte Person eine Riester Förderung erhalten.
[9] Neben Union Investment bieten lediglich die Allianz Global Investor, DekaBank, DWS, cominvest und hansainvest Riester-geförderte Investmentfondsprodukte an.
[10] Die Deutsche Postbank Privat Investment KAG berechnet ihren Kunden beim deutschen Garantiefonds Deutsche Postbank Protekt Plus einen Ausgabeaufschlag von 3,9 Prozent.
[11] Die Darstellung „Entwicklung der Anzahl aller Riester-Verträge“ im Anhang zeigt die Steigerungsraten der Riester-Verträge der Investmentprodukte gegenüber konventionellen Anlagemöglichkeiten auf. Die Kapitalanlagegesellschaften konnten ihre abgeschlossenen Verträge im Vergleich zu den Versicherungsunternehmen mehr als verzehnfachen.
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