Leseprobe
Inhalt
Einleitung
1. Begriffsbestimmung Beratung
1.1. Beratung in der Sozialen Arbeit
1.2. Prävention in der Beratung
1.3. Erziehungsberatung in der Sozialen Arbeit4
1.3.1. Empowerment in der Erziehungsberatung
1.3.2. Gruppenberatung in der Erziehungsberatung
2. Begriffsbestimmung Erziehung
2.1. Erziehung in der Familie
2.2. Eltern in der Erziehung
3. Analyse des Konzeptes „Starke Eltern, Starke Kinder“
3.1. Ziele, Inhalte und Methoden
3.1. Ablauf des Elternkurses
3.1.1. Dreiteilige Gliederung der Kursabende
4. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Anhang
Einleitung
Als zukünftige Sozialarbeiterin grenzte ich für mich das vorgegebene Thema Erziehungsberatung in „Präventive Erziehungsberatung in der Sozialen Arbeit - Am Beispiel des Konzeptes Starke Eltern - Starke Kinder“ ein.
Somit stelle ich die These auf, dass das Konzept „Starke Eltern - Starke Kinder“ eine präventive Erziehungsberatung der Sozialen Arbeit ist.
Mein Schwerpunkt in dieser Ausarbeitung liegt in der Beschreibung von Beratung im Allgemeinen (siehe Kapitel 1) und hierzu Erziehungsberatung im Speziellen (siehe Kapitel 1.3).In Kapitel 2 nehme ich eine Begriffsbestimmung von Erziehung vor. Die Begriffsbestimmungen, die ich in Kapitel 1 und Kapitel 2 dazu vornehme, ermöglichen mir schon ein kleines Kontingent an Analysekriterien mit in meinen späteren Beruf zu bringen, sie sind aber auf meine obige These ausgerichtet.
Ein Problem, auf das ich während meiner Erarbeitung gestoßen bin ist, dass es mir nicht möglich war für das 3. Kapitel (Analyse des Konzeptes „Starke Eltern - Starke Kinder“ auf Primärliteratur zuzugreifen, da der Deutsche Kinderschutzbund die Unterlagen nur an seine MultiplikatorenInnen (Ausgebildete KursleiterInnen) herausgibt. So nutze ich zur Beschreibung Sekundärliteratur. Als Kriterien zur Analyse des Konzeptes dient, neben den in Kapitel 1 und Kapitel 2 erläuterten Kriterien, die Lernzieloperationalisierung nach Christiane Möller, die mir aus meinem Studium der Berufspädagogik wohlbekannt ist. Aus der Sekundärliteratur zum Konzept lässt sich für mich eindeutig das „Kleinarbeiten von abstrakten Lernzielen“ (Meyer, 2003, S. 140), wie es in der Lernzieloperationalisierung erläutert ist, herauslesen. Die Tabellen und Abbildungen in Kapitel 3 sollen eine schnelle Übersicht über den Kurs geben und geben mir auch die Möglichkeit, die Inhalte dieser Ausarbeitung besser zu präsentieren.
1. Begriffsbestimmung Beratung
1.1. Beratung in der Sozialen Arbeit
Beratung ist ein Arbeitsgebiet in der Sozialen Arbeit, in der das Beraten eine eigenständige Methode ist. Beraten kann so auch als Teil einer Tätigkeit und nicht nur als alleinige Tätigkeit ausgeübt werden. So berät der Jugendgruppenleiter neben seiner Haupttätigkeit des Organisierens. Es sind mindestens 2 Personen beteiligt:
1. Der Ratsuchende, der praktische, emotionale und/ oder kognitive Problemlösung, -bewältigung sucht, sowie
2. die beratende Person, die bei Fragen und Problemen unterstützt, um mehr Wissen, Lösungskompetenz und Orientierung für alle Beteiligen zu erarbeiten.
Zu beachten ist, dass Probleme nicht bis ins Letzte gelöst werden können, sondern dass es um ein Reduzieren und Mildern geht (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 13). So „zielt Beratung auf die Förderung und (Wieder-) Herstellung der Bewältigungskompetenzen der KlientInnen selbst und ihrer sozialen Umwelt, ohne ihnen die eigentliche Problemlösung abnehmen zu wollen.“ (Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 14)
Die Beratungsdefinition bzw. das Beratungsverständnis in der Sozialen Arbeit wurde vor allem durch Thiersch geprägt und zeigt, dass BeraterInnen hier vor allem mit benachteiligten KlientenInnen arbeiten und so ihre Lebenswelt mit einbezogen werden muss. So werden in der Sozialen Arbeit nicht nur psychische Probleme bearbeitet, sondern auch „Regeln der materiellen und sozialen Struktur“ (Zitat von Thiersch in Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 18), die den KlientenInnen umgeben (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 18). Bei dieser allumfassenden Betrachtung ist dem Ratsuchenden und/ oder der beratenden Person oft gar nicht klar, was das Problem ist (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 17), zumal in vielen Bereichen der Sozialen Arbeit Kontrolle, Gewährung und Zwang dazugehört und dies den Blick auf die Lebenswelt versperrt.
1.2. Prävention in der Beratung
Tertiäre Prävention als Rehabilitation und sekundäre Prävention als Hilfen zum verhindern von Problemen, die schon einmal aufgetreten sind, unterscheiden sich von der primären Prävention dadurch, dass der Ratsuchende sich bereits in schwierigen Lebensverhältnis befindet.
Primäre Prävention heißt, die Verhinderung von belastenden Lebenssituationen, indem „die Veränderung der Umgebung und zugleich die Stärkung der individuellen Kapazität, mit Situationen fertig zu werden“ (Zitat von Caplan in Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 64) im Vorhinein gefördert wird. Endlich schränkt die primäre Prävention mehr ein, so fällt die fehlende Begrenzung des Begriffes Umgebung, die Caplan vernachlässigt, weg. Bei ihr dient sie „der Vermittlung von Werten und Normen, die eine gesellschaftliche Integration ermöglichen. Außerdem werden gesellschaftliche und soziale Kompetenzen gefördert“(2008, S. 22)(vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 64; Endlich, 2008, S. 22- 23).
Bei einer allgemeinen Definition von Prävention fehlt der Aspekt von Spezifität, der neben guter Planbarkeit für Maßnahmen, auch negative Auswirkungen hat. Die Zielgruppenorientierung, wie sie bei der Erziehungsberatung stattfindet, birgt die Gefahr der Verstärkung von Kontroll- und Normierungsaspekten in sich. Geht man weiter und spricht von einer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe implementiert dies zum Beispiel gleich, dass diese KlientInnen auf jeden Fall in eine schwierige Lebenssituation kommen werden und deswegen auch auf jeden Fall vorab Beratung (primäre Prävention) benötigten. Empirisch belegbar ist es aber nicht, dass vermeintliche Risikogruppen in schwierige Lebensverhältnisse kommen. So wäre die Gefahr, dass primär präventive Beratung am Einzelnen bevorzugt wird, also Verhaltensänderungen, zur späteren Kostenminimierung. Hier würde aber die gesellschaftliche Dimension außen vor gelassen werden, was aber wiederum nicht der Beratungsdefinition der Sozialen Arbeit entspricht (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 67-71).
1.3. Erziehungsberatung in der Sozialen Arbeit
Erziehungsberatung als Leistung der Jugendhilfe zeichnet sich durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Fragestellungen von Ratsuchenden, durch multidisziplinäre Zusammensetzung in den Beraterteams und durch unterschiedliche Settings, in denen beraten wird, aus. So zum Beispiel kann ein emotionales Problem eines Kindes in einer Elternberatung oder in einer Kindertherapie besprochen werden. Je nach Anlaufstelle des Ratsuchenden könnte vor ihm ein Pädagoge, ein Sozialarbeiter oder Psychologe sitzen (Vgl. Hundsalz, 2001, S. 504- 506). Der Bedarf ist über die letzten zwei Jahrzehnte gewachsen, so gab es beim Start des Elterntelefons 2001 bundesweit 3550 Anrufe und 2005 waren es 52.500 Telefonate (vgl. Endlich, 2008, S. 23).
Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Maßnahmen der Erziehungsberatung sind in § 16 SGB VIII „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“, sowie §§ 27 bis 31 SGB VIII aus dem Abschnitt Hilfen zur Erziehung, die sich an Personensorgeberechtige und Eltern richten (vgl. Hundsalz, 2001, S. 510- 512).
Dies alles steht auf dem Podest des § 1631 BGB „Ächtung der Gewalt in der Erziehung“ in dem es in Abs. 2 heißt „entwürdigende Maßnahmen insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen sind unzulässig.“ Tschöppe - Scheffler erläutert: „Hierzu gehören auch Handlungsanweisungen in denen die Machtstellung der Eltern gegenüber dem Kind dazu benutzt wird, dieses zu gewünschten Handlungen zu zwingen. Individuelle Bedürfnisse des Kindes werden so unterdrückt und das Kind wird nicht ermutigt sein Verhalten aus eigener Überzeugung zu ändern.“(Tschöpe - Scheffler, 2003, S. 124)
1.3.1. Empowerment in der Erziehungsberatung
Wie die Bezeichnung im Gesetz „Hilfen zur Erziehung“ schon vorgibt, wird Hilfe zur Selbsthilfe geleistet. In diesem Sinne muss Empowerment genutzt werden. Dies ist der Versuch, den Ratsuchenden durch Stärkung seiner positiven Eigenschaften, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu unterstützen. So stehen nicht die Defizite im Mittelpunkt, sondern die Ressourcen mit denen der Ratsuchenden den Beratungsprozesse mitgestaltet. So wird dem Ratsuchende die Kontrolle über seine Lebenswelt wieder gegeben durch Erhöhung der eigenen Durchsetzungsfähigkeit und nicht durch den Beratenden weiter entzogen. Die Kontrolle in der Lebenswelt muss aber mit Vorsicht genossen werden, denn je nach Gruppe/Person, die Rat sucht, kann dies auch gefährlich sein, z. B. bei Gewalttätigen. So muss im Beratungsprozess reflektiert werden, ob es moral- ethisch verantwortbar ist, den Ratsuchenden über Kontrolle seiner Lebenswelt auszustatten (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 71- 72).
1.3.2. Gruppenberatung in der Erziehungsberatung
Neue Maßnahmen sind meist Folge von gesellschaftlichen Entwicklungen oder neue theoretisch- wissenschaftliche Erkenntnisse. In der Erziehungsberatung können neue Erkenntnisse und Entwicklungen schnell in Programmen für Gruppenberatungen umgesetzt werden. Dieses „modern sein“ macht die Hemmschwelle, eine Beratung zu nutzen, geringer. Außerdem ist Gruppenberatung besonders interessant, da die Chance der Verfügbarkeit gegenüber Einzelberatung deutlich höher ist. Genauso ist Gruppenberatung günstiger. Allein durch das Thema, unter dem sich getroffen wird, unter dem anscheinend auch Andere „leiden“, lässt das Problem besser akzeptieren und wirkt entlastend. Das Selbstwertgefühl der Gruppenmitglieder steigt hierdurch und dadurch, dass sie anderen helfen (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 105-106). Die Bindung zum BeraterIn ist schwächer, dafür unter den Gruppenmitgliedern stärker, wodurch oft im Anschluss Selbsthilfegruppen initiiert werden.
Eine Gruppe ist gekennzeichnet durch wechselseitige Beziehungen und ein Gruppengefühl. Weitere Unterteilungen sind:
- Primärgruppe (z. B. Familie, man kennt sich von Angesicht zu Angesicht) und Sekundärgruppe (z. B. Gewerkschaft)
- Formelle (Schulklasse, statisch) und informelle Gruppen (Clique, die graduell variierende Beziehungen beinhaltet, instabil)
So sind Gruppen, die beraten werden, „Primärgruppen auf Zeit“ (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 103). Die Synergieeffekte (Rollenverteilung, Kommunikationseffekte, unterschiedliche Erfahrungen/Kenntnisse usw.) von Gruppen dienen hier dazu, eine große Bandbreite von individuellen Problemen schnell zu bewältigen. Die verbalen Äußerungen der Gruppe sind Methode der Beratung und werden inhaltlich thematisiert und erörtert oder die Form der Äußerung an sich wird analysiert. Der Berater muss auf die Ausgewogenheit von Einzelfall- und Gesamtanalyse achten (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 103-104).
Phasen einer Gruppenberatung sind auf die Entwicklung und Dynamik, die in einer Gruppe stattfinden, abgestimmt:
- Kenn – Lern - Phase (auch Gruppenregeln)
- Beschreibung des Themas (allg., wie individuell)
- Problemanalyse, -interpretation
- Reflexion
In den einzelnen Phasen wird immer gewechselt zwischen individuellen Problemen und allgemeinen Ebenen des Themas, um Anregungen zu geben und fachliche Informationen einfließen zu lassen. Die Reflexion findet nicht nur am Ende des Gesamtprozesses statt, sondern immer auch wieder zwischen und in den Phasen (vgl. Sickendiek, Engel, & Nestmann, 2002, S. 104- 106).
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