Implementierung einer Kompetenzspitze versus Einschaltung einer Kreditfabrik im Kreditgeschäft für Privat- und Geschäftskunden

Ein theoretisch-empirischer Systemvergleich


Diplomarbeit, 2006

192 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Gang der Untersuchung

2 Grundlagen der Kreditgeschäftsprozesse
2.1 Begriffsabgrenzungen
2.1.1 Zum Kreditgeschäft in Banken
2.1.2 Kundengruppen im Kreditgeschäft
2.1.2.1 Wirtschaftlich unselbständige Kunden
2.1.2.2 Wirtschaftlich selbständige Kunden
2.1.2.2.1 Geschäftskunden
2.1.2.2.2 Firmenkunden
2.1.2.2.3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts
2.1.2.3 Zusammenfassung der erläuterten Kundengruppen
2.1.3 Definition der zu diskutierenden Organisationsformen
2.1.3.1 Kompetenzspitze im Kreditgeschäft
2.1.3.2 Kreditfabrik
2.2 Zur Kreditvergabe im deutschen Bankensystem
2.2.1 Abriss über das Bankensystem in Deutschland
2.2.1.1 Übergeordnete Institutionen des deutschen Kreditwesens
2.2.1.1.1 Zentralbankorganisation in Deutschland und Europa
2.2.1.1.1.1 Zur Europäischen Zentralbank
2.2.1.1.1.2 Zur Deutschen Bundesbank
2.2.1.1.2 Zur Finanzdienstleistungsaufsicht
2.2.1.1.3 Zur Zusammenarbeit zwischen Bundesbank und BaFin im Rahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht
2.2.1.2 Zur Typisierung deutscher Kreditinstitute
2.2.1.2.1 Universalbanken
2.2.1.2.1.1 Sparkassen und Landesbanken
2.2.1.2.1.2 Genossenschaftsbanken und deren Dachinstitute
2.2.1.2.1.3 Geschäftsbanken bzw. Großbanken
2.2.1.2.2 Spezialkreditinstitute und Unternehmen mit bankverwandtem Dienstleistungsangebot
2.2.2 Zu den Besonderheiten des deutschen Bankensystems
2.2.2.1 Zum Hausbankprinzip
2.2.2.2 Zum Universalbankprinzip
2.2.2.3 Zur Fremdkapitaldominanz bei der Investitionsfinanzierung von Unternehmen in Deutschland
2.2.3 Zum Ertragsproblem deutscher Banken
2.2.3.1 Schwache Konjunkturentwicklung und Aktienmarktschwäche als Auslöser
2.2.3.2 Fehlende Konzentration im Bankensektor als Auslöser
2.2.4 Zu den Herausforderungen von Basel II
2.2.4.1 Einflüsse auf die Kreditvergabepolitik
2.2.4.2 Problematik der Anpassung der Kreditvergabeprozesse
2.2.4.2.1 Herausforderungen bei der Analyse quantitativer Kriterien
2.2.4.2.2 Herausforderungen bei der Analyse qualitativer Kriterien

3 Theorien und Konzepte der Kreditvergabe und Kreditentscheidungsprozesse
3.1 Allgemeine Organisation des Kreditgeschäfts
3.1.1 Makro-Organisation des Kreditgeschäftes auf der strategischen Ebene
3.1.2 Organisation des Kreditgeschäftes auf der operativen Ebene
3.2 Kreditlebenszyklus
3.2.1 Zur Entscheidungsfindung
3.2.1.1 Grundsätze der Kreditentscheidung
3.2.1.2 Zum Kompetenzwesen im Kreditgeschäft
3.2.1.3 Zu den Risikoquellen im Kreditgeschäft
3.2.1.4 Zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Kreditnehmern
3.2.1.4.1 Zur Quantitativen Analyse der Vermögensverhältnisse
3.2.1.4.2 Bewertung der qualitativen Aspekte von Kreditnehmern
3.2.1.4.3 Zum Einfluss von Kreditsicherheiten auf die Kreditentscheidung
3.2.1.4.4 Zum Einsatz von Kreditentscheidungsverfahren
3.2.2 Kreditbearbeitung
3.2.3 Kreditüberwachung
3.2.3.1 Zur präventiven Funktion der Kreditüberwachung
3.2.3.2 Zur Behandlung notleidender Kredite
3.2.4 Beendigung eines Kreditengagements
3.3 Wertschöpfungskette des Kreditgeschäfts
3.3.1 Zum Konzept der Value-Chain
3.3.2 Heute verbreitete Konfiguration der Wertschöpfungskette im Kreditgeschäft
3.3.3 Möglichkeiten zur alternativen Gestaltung der Kreditwertschöpfungskette

4 Diskussion alternativer Organisationsformen im Kreditgeschäft für Privat- und Geschäftskunden
4.1 Überblick der zu diskutierenden Organisationsformen im Marktbereich des Kreditgeschäftes
4.1.1 Zur aktuell üblichen Konfiguration der Kreditprozesse
4.1.2 Kompetenzspitze im Kreditgeschäft
4.1.2.1 Begriff der Kompetenzspitze im Allgemeinen
4.1.2.2 Besondere Kompetenzen von Mitarbeitern im Kreditgeschäft
4.1.2.3 Organisatorische und prozessuale Integration einer Kompetenzspitze
4.1.2.4 Leistungskatalog einer Kompetenzspitze
4.1.3 Kreditfabrik
4.1.3.1 Zur Erscheinungsform der Kreditfabrik im Allgemeinen
4.1.3.2 Prozessuale Integration einer Kreditfabrik
4.1.3.3 Leistungskatalog einer Kreditfabrik
4.1.3.4 Kreditfabriken in der deutschen Kreditwirtschaft
4.1.3.4.1 VR Kreditwerk Hamburg-Schwäbisch Hall AG
4.1.3.4.2 Aareal Hypotheken-Management GmbH
4.1.3.4.3 Prompter AG
4.1.3.4.4 Stater Deutschland GmbH & Co. KG
4.1.3.4.5 Initiativen in der Sparkassenorganisation
4.1.4 Zusammenfassung der alternativen Organisationsformen
4.2 Analyse der Problemfelder bei der Reorganisation der Kreditprozesse
4.2.1 Zu den Kernrisiken des Outsourcings
4.2.1.1 Strategisches Risiko (Strategic Risk)
4.2.1.2 Reputationsrisiko (Reputation Risk)
4.2.1.3 Risiken bei der Durchführung des Tagesgeschäftes (Operational Risk)
4.2.1.4 Beendigungs- und Veränderungsrisiken (Exit Risk)
4.2.1.5 Controlling der Kernrisiken des Outsourcings als risikopolitisches Instrument
4.2.2 Organisationstheoretische und effizienzbestimmende Problemdimensionen
4.2.2.1 Organisatorische Herausforderungen der Integration in die Gesamtorganisation
4.2.2.1.1 Zur Kommunikation zwischen den Prozessteilnehmern
4.2.2.1.2 Zur Führung der Processing-Einheit
4.2.2.1.3 Zum Controlling der Organisationseinheiten
4.2.2.1.4 Zur Objektivität der Kreditentscheidung
4.2.2.2 Zur Einhaltung gesetzlicher Mindestvorschriften
4.2.2.2.1 Aufsichtsrechtliche Komponenten
4.2.2.2.2 Einflüsse aus sonstigen Rechtsbereichen
4.2.2.2.2.1 Datenschutz und Bankgeheimnis
4.2.2.2.2.2 Umsatzsteuerbelastung von Kreditservicedienstleistungen
4.2.2.3 Effizienz- und leistungsbestimmende Faktoren
4.2.2.3.1 Economies of Scale
4.2.2.3.2 Reduktion der Kapitalbindung
4.2.2.3.3 Verbesserung der Bearbeitungs- und Entscheidungsqualität
4.2.2.3.4 Transaktionskosteneffekte
4.2.3 Personalpolitische Problemdimensionen
4.2.3.1 Arbeitsrechtliche Herausforderungen
4.2.3.1.1 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
4.2.3.1.2 Besondere arbeitsrechtliche Gegebenheiten des Outsourcing
4.2.3.1.2.1 Übergang des Arbeitsverhältnisses
4.2.3.1.2.2 Transformationswirkung von tarifvertraglichen Rechten und Pflichten
4.2.3.1.3 Zusammenfassung der arbeitsrechtlichen Herausforderungen im Lichte der Veränderung der Kreditprozesse
4.2.3.2 Entgeltbemessung und Gehaltsgefüge
4.2.3.3 Zusammenfassung zur Problemdimension Personal
4.2.4 Technische Problemdimension
4.3 Zusammenfassung der Alternativendiskussion

5 Praxisbeispiele der analysierten Organisationsformen
5.1 „Spezialberatung Finanzierung“ als Kompetenzspitze im Kreditgeschäft der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG
5.1.1 Aufstellung und Organisation der Spezialberatung Finanzierung
5.1.2 Leistungsangebot und strategische Ziele der Spezialberatung Finanzierung
5.1.3 Prozessuale Integration der Spezialberatung Finanzierung
5.1.3.1 Einbindung bei der Vergabe von Darlehen
5.1.3.2 Einbindung in die Kreditüberwachung und Bearbeitung
5.1.4 Zusammenfassung zur Spezialberatung Finanzierung
5.2 „Prompter AG“ als Kreditfabrik für Deutsche Banken
5.2.1 Zur strategischen Ausrichtung der Prompter AG
5.2.2 Leistungsspektrum der Prompter AG
5.2.3 Zusammenfassung und Ausblick zur Prompter AG

6 Schlussfolgerungen und Empfehlungen
6.1 Empfehlung für Großbanken
6.2 Empfehlung für Sparkassen und Genossenschaftsbanken
6.3 Empfehlung für Spezialkreditinstitute, Versicherungen und Bausparkassen

LITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Mögliche Merkmale zur Klassifizierung von Kundengruppen im Kreditgeschäft (beispielhafte Auflistung)

Abbildung 2: Einordnung der Kundengruppen

Abbildung 3: Engagementkomplexität der Kreditnehmergruppen im Überblick

Abbildung 4: Aufgaben der Europäischen Zentralbank

Abbildung 5: Schema der Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland

Abbildung 6: Verteilung der Anzahl der Bankverbindungen aktuell und vor drei Jahren

Abbildung 7: Anteil der Unternehmen mit Hausbank

Abbildung 8: Unterschiedliche Inanspruchnahme der Bondsmärkte nach Ländern (Stand 2003)

Abbildung 9: Struktur der Verbindlichkeiten deutscher Unternehmen 1990 und 1996

Abbildung 10: Auswirkungen einer ausgeprägten Fremdkapitalfinanzierung durch Banken

Abbildung 11: Eigenkapitalrentabilität deutscher Bankengruppen (in %)

Abbildung 12: Return on Assets und Cost-Income-Ratio im internationalen Vergleich

Abbildung 13: Finanzierungskostenverteilung vor und nach Basel II

Abbildung 14: Die drei Säulen von Basel II und ihr Zusammenhang

Abbildung 15: Anforderungen der MaK und Basel II im Vergleich

Abbildung 16: Organisation des Kreditgeschäftes

Abbildung 21: Kreditlebenszyklus

Abbildung 22: Risikoquellen im Kreditgeschäft

Abbildung 23: Beurteilungsbereiche der Kreditwürdigkeitsprüfung

Abbildung 24: Bestimmungsfaktoren der persönlichen Kreditwürdigkeit

Abbildung 17: Das Konzept der Wertschöpfungskette nach Michael Porter

Abbildung 18: Wertschöpfungskette des Kreditgeschäftes

Abbildung 19: Alternative Wertschöpfungsketten-Architekturen nach Heuskel

Abbildung 20: Einsatz von Schichtenspezialisten im Kreditprozess

Abbildung 25: Lebenszyklus von Managementkonzepten

Abbildung 26: Beispielhafter Kreditprozess (schematisch) unter Einschaltung eines Processing-Dienstleisters

Abbildung 27: Produktkategorien von Kreditfabriken

Abbildung 28: Mögliches Leistungsangebot einer Kreditfabrik

Abbildung 29: Übersicht über das Dienstleistungsangebot einer Kreditfabrik im Neu- und Bestandsgeschäft

Abbildung 30: Interne und Externe Wertschöpfungsanteile im Kreditprozess

Abbildung 31: Überblick Kompetenzspitze versus Kreditfabrik

Abbildung 32: Schlüsselrisiken des Outsourcing

Abbildung 33: Relevante Bereiche einer Kreditprozess-Optimierung

Abbildung 34: Regionale und Organisatorische Eingliederung einer Kompetenzspitze

Abbildung 35: Zielgrößen des Controllings einer Kompetenzspitze im Kreditgeschäft

Abbildung 36: Zielgrößen des Controllings einer Kreditfabrik

Abbildung 37: Erfahrungskurve und Fixkostendegression (schematisch)

Abbildung 38: Koordinationsmechanismen in der Transaktionskostentheorie

Abbildung 39: Gehaltsklassenverteilung bei deutschen Kreditfabriken

Abbildung 40: Gehaltstabelle Banken seit 09/2004 mit integrierter Gehaltsverteilung von Arbeitnehmer in deutschen Kreditfabriken

Abbildung 41: Risiko- bzw. Aufwands- und Nutzenbewertung der Alternativen im Kreditprocessing

Abbildung 42: Organisationsgrafik Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG inkl. Spezialberatung Finanzierung

Abbildung 43: Leistungskatalog der Spezialberatung Finanzierung auf Basis der Kreditwertschöpfungskette

Abbildung 44: Strategische Ziele bei der Einführung der Spezialberatung Finanzierung

Abbildung 45: Leistungskatalog der Prompter AG auf Basis der Kreditwertschöpfungskette

Abbildung 46: Strategische Ziele bei der Einschaltung einer Kreditfabrik

Abbildung 47: Alternative Kreditwertschöpfungsketten im Überblick

Abbildung 48: Empfohlenes Modell der Kreditprozesse für Großbanken

Abbildung 49: Empfohlenes Modell der Kreditprozesse für den Sparkassen- und Genossenschaftssektor

Abbildung 50: Empfohlenes Modell der Kreditprozesse für Spezialkreditinstitute, Versicherungen und Bausparkassen

1 Einleitung

1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Effektiv arbeiten bedeutet, die richtigen Dinge zu tun. Effizient arbeiten hingegen bedeutet, die Dinge richtig zu tun.

Im sich weiterhin konsolidierenden deutschen Banken- und Finanzdienstleistungsmarkt liegt ein besonderes Augenmerk auf der effizienten Erfüllung des Tagesgeschäftes. Standardisierung und Spezialisierung sollen dabei eine Konzentration auf Kernkompetenzen fördern, den Kundenfokus in den Vordergrund stellen und zeitliche Freiräume für Vertriebs- und Akquisitionsaktivitäten schaffen.

Besonders das Kreditgeschäft mit kleinen und mittleren Kunden ist dabei durch ein im Verhältnis zum Ertrag hohes Niveau an Administration, und damit an Aufwand, verbunden. Der Weg vom Kreditantrag über die Prüfung und die abschließende Entscheidung, die korrekte Sicherheitenstellung, die Auszahlung des Kreditbetrages bis hin zur Rückzahlung - im Regelfall erst Jahre später - ist umsäumt von gesetzlichen Regulierungen sowie selbst auferlegten Richtlinien und Prinzipien. Nicht zuletzt wirken darüber hinaus wirtschaftliche und andere Variablen auf die Beteiligten ein, die einmalig oder dauerhaft auf das Kreditengagement Einfluss haben.

Diese Einflussfaktoren, und speziell die Ungewissheit ihres Auftretens, machen das Kreditgeschäft von Finanzdienstleistern zu einem komplexen Geschäftsfeld. Durch verhältnismäßig geringe Losgrößen bei kleineren und mittelgroßen Kreditkunden erhöht sich hierbei als logische Konsequenz tendenziell der relative Aufwand für das kreditgebende Institut je Kunde.

Mögliche Antworten auf die oben beschriebenen Hindernisse sind in der Spezialisierung und Standardisierung von Geschäftsprozessen zu suchen. Bestimmte Dienstleistungen in der Wertschöpfungskette der Kreditinstitute lassen sich heute auf Grund der fortgeschrittenen Technisierung recht einfach standardisieren. Dazu gehören insbesondere solche, die in verhältnismäßig großen Mengen und darüber hinaus regelmäßig wiederkehren, wie z.B. der Zahlungsverkehr oder die Wertpapierabwicklung. Economies of Scale and Scope, die Wandlung von fixen in variable Kosten, die Bündelung von Know-How durch Spezialisierung, die Nutzung von gleichartigen Prozessen für große zu bearbeitende Mengen zur Hebung von Synergien, aber auch zur Erhöhung der Produktivität der Mitarbeiter - all diese Schlagworte beschreiben das primäre Ziel der Industrialisierung des Bankgeschäftes - die möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen.[1] Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Banken wider.

Praxisbeispiele zeigen hier, dass es dabei verschiedene Ausprägungen gibt. So konzentrieren sich einzelne Kreditgeber auf spezielle Kundengruppen, andere offerieren ihren Kunden ausschließlich eine begrenzte Anzahl an Kreditprodukten oder setzen anderweitige Grenzen. Dritte suchen die optimale Lösung in der Bündelung von Know-How in speziell für das Kreditgeschäft geformten organisatorischen Gruppen oder gründen Kreditentscheidung und bzw. oder Bearbeitung gänzlich aus. Mischformen aus den genannten Alternativen sind ebenfalls nicht selten anzutreffen.

Ziel dieser Arbeit ist es, zwei verschiedene organisatorische Systeme der Kreditentscheidung und Kreditbearbeitung - die Kompetenzspitze im Kreditgeschäft (KS) und die Kreditfabrik (KF) - kritisch zu hinterfragen, ihre Vor- und Nachteile gegenüberzustellen und zum Abschluss eine Empfehlung für einen möglichen strategischen Einsatz der diskutierten Alternativen zu geben. Dabei sind als Zielkriterien der effiziente Einsatz von Ressourcen und die Machbarkeit der Umsetzung im organisatorischen Gesamtkontext des deutschen Bankenmarktes von besonderer Bedeutung.

1.2 Gang der Untersuchung

Nach den einleitenden Erläuterungen werden im zweiten Kapitel die Bedeutungen verschiedener Begriffe für diese Arbeit fixiert und einige Annahmen für die Betrachtung vorgestellt. Hierzu gehören unter anderem die Definition von Kundengruppen und die der betrachteten Organisationsformen im Kreditgeschäft, worauf ein kurzer Einblick in die Kreditvergabe innerhalb des deutschen Bankensystems und ein Überblick zum Bankenmarkt in Deutschland selbst folgen.

Im dritten Kapitel werden darauf aufbauend die organisationstheoretischen und prozessualen Eigenheiten des Kreditgeschäftes erläutert. Dabei wird insbesondere auf die Konzepte der Value-Chain nach Porter, auf den Lebenszyklus einen Kreditengagements und auf aufsichtsrechtliche Organisationskomponenten eingegangen.

Im anschließenden analytischen Teil der Arbeit, den das vierte Kapitel umfasst, wird der Themenkomplex „Kreditfabrik versus Kompetenzspitze“ unter verschiedenen für die Entscheidungsfindung wichtigen theoretischen und praktischen Gesichtspunkten und Problemdimensionen behandelt. Darauf aufbauend folgt eine anschauliche Darstellung zweier Praxisbeispiele für die Anwendung der zu diskutierenden Organisationsformen in der deutschen Kreditwirtschaft im fünften Kapitel.

Abschließend wird im sechsten Kapitel eine Empfehlung für mögliche Konstellationen im Kreditgeschäft von Finanzdienstleistern gegeben, wobei insbesondere auf die strategische Ausrichtung der Organisation im Kreditgeschäft eingegangen wird. Die Empfehlungen werden dabei je nach Institutsgruppe spezifisch erarbeitet.

Im Fokus dieser Arbeit stehen die Bankorganisation und effizienzbestimmende Aspekte. Unterstützend werden controlling- und rechtsrelevante Fragen behandelt. Aus den Praxisbeispielen und aus der oben erläuterten Problemstellung „Effizienz im Kreditgeschäft“ ergibt sich darüber hinaus die Konzentration auf die Kreditprozesse für Privat- und Geschäftskunden, die das Kreditgeschäft kleinerer und mittlerer Größe verkörpern.

2 Grundlagen der Kreditgeschäftsprozesse

In den folgenden Abschnitten wird der theoretische Bezugsrahmen des Themas gezeichnet. Beginnend mit den Abgrenzungen und Definitionen der in dieser Arbeit verwendeten Begriffe wird der Grundstein zum Verständnis des Themas gelegt. Darauf aufbauend erfolgt eine Skizzierung der Kreditvergabe und ihrer Besonderheiten im deutschen Bankensystem.

2.1 Begriffsabgrenzungen

Zur sinnvollen Behandlung des Themas ist es notwendig, bestimmte für die Ausarbeitung essenzielle Begriffe für die weitere Nutzung im Rahmen der Arbeit zu definieren und näher zu erläutern. Die Problemstellung des Themas umfasst den Komplex Kreditgeschäft von Privat- und Geschäftskunden, wobei diese Begriffe in Theorie und Praxis durchaus unterschiedlich interpretiert oder ausgelegt werden. So stellt sich die Frage, welche Produktgruppen das zu betrachtende Kreditgeschäft umfasst und wer als Privat- oder Geschäftskunde zu betrachten ist bzw. welche Merkmale Ausschlusskriterien hierfür bilden.

Darüber hinaus sind die Begriffe Kompetenzspitze und Kreditfabrik in der Literatur und Praxis unterschiedlich belegt. Beide müssen ihre organisatorische Abgrenzung auf Basis ihrer Aufgabenfelder und ihrer Einbettung in die Gesamtorganisation erfahren.

2.1.1 Zum Kreditgeschäft in Banken

Als Kreditgeschäft wird in der Literatur die Geld- oder Kreditleihe zwischen natürlichen oder juristischen Personen verstanden.[2] Dabei unterscheidet man die Kreditgewährung in Geld (Geldleihe) von dem zur Verfügung stellen der eigenen Kreditwürdigkeit im Rahmen der Kreditleihe[3]. Hierbei verpflichtet sich der Kreditgeber, dann Zahlung zu leisten, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen o.ä. aus einem anderen Grundgeschäft gegenüber einem Dritten nicht nachkommt.

Ein wesentliches Merkmal der Geldleihe ist die Rückzahlung der geliehenen Beträge in Teilbeträgen bzw. am Ende der Laufzeit inkl. Zinsen (und eventuellen Gebühren). Bei der Kreditleihe wird das Bürgschaftsverhältnis zu einem vorher fixierten Termin oder bei einem benannten Ereignis beendet Der Kreditnehmer zahlt für die Bereitstellung eine Provision und gegebenenfalls weitere Gebühren.

Zwischen Kreditgeber und -nehmer wird regelmäßig die Stellung von Sicherheiten vereinbart. Diese werden, vereinfacht gesagt, zur Sicherung eines Kreditausfalles verwendet, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Darlehensverbindlichkeiten nicht mehr nachkommt.[4]

Im Allgemeinen wird das Kreditgeschäft auch als Motor der Wirtschaft gesehen. Grund hierfür ist, dass Zahlungsausgänge und Zahlungseingänge bei Wirtschaftssubjekten oftmals zeitlich auseinander fallen und in ihrer Höhe unterschiedlich sind. Die Kreditwirtschaft stellt hier Mittel zur Verfügung, um diese Finanzierungslücken zu überbrücken.[5]

2.1.2 Kundengruppen im Kreditgeschäft

Eine Differenzierung der Kundengruppen im Kreditgeschäft ist sowohl unter marketingtechnischen Aspekten als auch vor dem Hintergrund organisationspolitischer Fragen notwendig und sinnvoll.[6] Dabei soll in den folgenden Abschnitten weniger der Fokus auf der Darstellung von Kundengruppen als Zielgruppen des Marketing liegen, sondern das Hauptaugenmerk auf die Klassifizierung von Kunden unter kredit- und organisationspolitischen Gesichtspunkten gerichtet sein.

Beide Sichtweisen ähneln einander, weisen allerdings unterschiedlich ausgeprägte Schwerpunkte in ihrer Betrachtungsweise des Kunden auf. Während die Zielgruppensicht des Marketing sich eher damit beschäftigt, Kundengruppen zu definieren die möglichst homogen in ihren Bedürfnissen sind[7], um im Ergebnis mit einem darauf abgestimmten Marketinginstrument bzw. Marketingkonzept den höchstmöglichen Erfolg bei der gewünschten Zielgruppe zu erreichen (Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zur Steigerung des Marktanteils), sollen die im Folgenden zu definierenden Kundengruppen eher unter Organisationsaspekten gebildet werden. Ziel ist es, Gruppen zu schaffen, deren Kreditwünsche möglichst gleichartig entschieden und be- bzw. verarbeitet werden können. Dass diese Kunden damit zumeist auch unter Marketingaspekten homogene Gruppen bilden, ergibt sich als Folge, ist jedoch in dieser Betrachtung vorerst nur sekundär. In der Praxis werden innerhalb der Kundengruppen naturgemäß Zielgruppen unter Marketinggesichtspunkten segmentiert, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten.[8]

Folgende Merkmale und deren Ausprägungen erfahren dabei besondere Beachtung:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Mögliche Merkmale zur Klassifizierung von Kundengruppen im Kreditgeschäft (beispielhafte Auflistung)

Besonders in der finanzwirtschaftlichen Basisliteratur findet die Klassifizierung der Kundengruppen ausschließlich auf Ebene der Rechtsnatur (Natürliche Personen und verschiedene Ausprägungen Juristischer Personen) statt.[9] Diese Betrachtung ist für die Problemstellung dieser Arbeit nicht zweckmäßig, da sie für das praktische Kreditgeschäft in seiner prozessualen Ausrichtung nicht zutreffend ist. Sie wird daher nicht angewandt. Stattdessen werden die in der Praxis üblichen Kundengruppendefinitionen in den nächsten Abschnitten erläutert.

2.1.2.1 Wirtschaftlich unselbständige Kunden

Im Segment der wirtschaftlich unselbständigen Kunden finden sich im Rahmen dieser Arbeit grundsätzlich natürliche Personen[10] wieder, die hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[11] beziehen. Im Folgenden wird daher der Begriff Privatkunde verwendet.

Obwohl man in der Praxis von einer einfachen Identifikation eines Privatkunden ausgehen kann, ergeben sich gerade durch die obige Definition immer wieder Grenzfälle. So treten erste Definitionsprobleme auf, wenn man den Mindestanteil der Einkünfte aus nichtsselbständiger Arbeit definieren will, falls ein Kreditnehmer sein Einkommen aus mehreren Quellen bezieht. Hierbei geht man von einem Grenzwert von 50% aus.

Weitere Probleme treten zum Beispiel bei Empfängern von Abgeordnetendiäten auf, da diese sonstige Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz (§ 22 Satz 4 EStG) darstellen. Außerdem ist fraglich, inwieweit das Geschäftsführergehalt eines geschäftsführenden Allein- oder Mehrheitsgesellschafters einer GmbH oder AG Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im praktischen Sinne darstellen - es sollen schließlich Privatkunden in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis identifiziert werden.

Um Problemen wie diesen zu begegnen, wird auf eine pragmatische Sichtweise bezüglich der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit verwiesen. Eine Negativdefinition scheint hier eher angebracht als die steuerrechtlich verankerte. So werden solche Einkünfte nicht als aus unselbständiger Arbeit resultierende betrachtet, die aus selbständiger und eigenverantwortlicher Tätigkeit erwachsen. So sind Bundestagsabgeordnete - sofern sie zusätzlich zu ihrem Mandat keiner selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen - sehr wohl Privatkunden. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft die gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter dieser sind, sind es jedoch nicht. Ihr Einkommen hängt maßgeblich von der wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit der mit ihnen verbundenen Unternehmung ab.

Der Kreditbedarf von Privatkunden liegt zumeist bei Baufinanzierungen für selbst genutzte oder vermietete Immobilien, Konsumentenkrediten (z.B. PKW-Finanzie-rung) oder Dispositionskrediten auf Girokonten.[12] Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass der Kreditbedarf eines Privatkunden im Verhältnis zu dem eines Kunden der anderen Gruppen zumeist relativ gering ist.

2.1.2.2 Wirtschaftlich selbständige Kunden

Der Ausdruck wirtschaftlich selbständige Kunden ist als abgrenzendes Kriterium gegenüber wirtschaftlich unselbständigen Kunden gewählt, stellt aber keineswegs eine eigene ausreichend differenzierte Kundengruppe dar. Vielmehr ist er notwendig, um sachlogisch zu den in der Praxis verwendeten unterschiedlich belegten Gruppen der Geschäfts- und Firmenkunden und den öffentlichen Körperschaften zu führen. Notwendig wird dies, da Unternehmen unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung als Personen- oder Kapitalgesellschaft in der Praxis sowohl der Gruppe der Firmenkunden, aber unter bestimmten Umständen auch der Gruppe der Geschäftskunden zugeordnet werden. Maßgeblich ist hierfür nicht ausschließlich die Gesellschaftsform, sondern zumeist die Größe der Organisation oder deren Umsatzgrößenklasse.

Die in dieser Arbeit verwendeten Definitionskriterien werden deshalb in den folgenden Abschnitten dargestellt.

2.1.2.2.1 Geschäftskunden

Geschäftskunden sind natürliche und juristische Personen, deren Einkünfte maßgeblich aus selbständiger und damit eigenverantwortlicher Tätigkeit stammen. Dabei gehen Geschäftskunden in Form von natürlichen Personen einer gewerblichen (in Form einer Personengesellschaft, einer Einzelfirma o.ä.) oder freiberuflichen Tätigkeit nach[13] bzw. beziehen ihr Einkommen aus einer Geschäftsführeranstellung in einer Kapitalgesellschaft an der sie maßgeblich[14] beteiligt sind. Kapitalgesellschaften, Vereine oder andere Organisationen (mit Ausnahme von Personenmehrheiten in Form von mehreren Kreditnehmern ohne gewerbliche Einkünfte) sind ohne Berücksichtigung ihrer Einkommensquellen immer Geschäftskunden (bzw. Firmenkunden, wenn weitere Kriterien zutreffen). Geschäftskunden erstellen regelmäßig Jahresabschlüsse nach § 242 f. HGB oder Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG.

Zur Abgrenzung von Geschäfts- gegenüber Firmenkunden werden in der Bankpraxis regelmäßig Kennzahlen, welche die Größe und den Umfang der Unternehmung bestimmen, verwendet. Hierbei existieren je nach Institut verschiedene Grenzwerte und die Grenzen sind generell durchlässig. Letztendlich findet die Zuordnung im Regelfall an Hand der Komplexität des Unternehmens und damit der Komplexität der Entscheidungsfindung bei der Kreditvergabe statt.

2.1.2.2.2 Firmenkunden

Wie im vorherigen Abschnitt bereits erläutert, sind die Eigenschaften von Firmenkunden denen von Geschäftskunden sehr ähnlich. Grundsätzlich ist jedoch herauszustellen, dass davon abweichend in der Regel natürliche Personen nur selten Firmenkunden sind.

Dies findet seinen logischen Niederschlag auch vor dem Hintergrund, dass im Segment der Firmenkunden sehr komplexe Kreditengagements angesiedelt sind. Schon auf Grund der Haftungsbeschränkung bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen ist dies die bevorzugte Gesellschaftsform für größere geschäftliche Unternehmungen, was dem sicherheitsorientierten Denken der Anteilseigner entgegen kommt.[15]

Firmenkunden zeigen ihren Finanz- und Vermögensstatus im Allgemeinen ausschließlich durch die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen und gegebenenfalls von Lageberichten und weiteren geschäftlichen Unterlagen auf.

Auf Grund der Komplexität (Konzern- oder Holdingstrukturen, Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften etc.) werden Kreditengagements von Firmenkunden in der bankbetrieblichen Praxis in einem eigenen, von dem der Geschäftskunden verschiedenen, Kreditprozess entschieden.

2.1.2.2.3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Institutionen bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts, also Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, entstehen durch einen Verwaltungsakt oder per Gesetz.[16] Die relevanten Rechtsnormen für diese Gesellschaften entstammen nicht dem privaten, sondern dem öffentlichen Recht.

Zur Bearbeitung von Kreditengagements dieser Kundengruppe wird oft spezielleres Fachwissen als bei Kunden des privaten Rechts benötigt, so dass die Kreditbearbeitung und -entscheidung oftmals bei den ohnehin mit Spezialwissen ausgestatteten Kreditentscheidern in Zusammenarbeit mit Spezialisten des Firmenkundenbereiches (Rechtsexperten etc.) angesiedelt ist. Dies wird dadurch unterstrichen, dass Institutionen des öffentlichen Rechts ihren Finanz- und Vermögensstatus regelmäßig nicht durch Jahresabschlüsse o.ä. belegen können. Eine standardisierte finanzwirtschaftliche Analyse scheidet daher aus. Die Finanzierungsentscheidung wird vielmehr an Hand differenzierter Hard- und Soft-Facts getroffen.[17] Für Finanzierungsentscheidungen ist außerdem oftmals die Bonität eines oder mehrerer Träger ausschlaggebend. Dies erhöht im Allgemeinen die Komplexität.

Institutionen des öffentlichen Rechts decken bei Kreditinstituten regelmäßig ihren kurzfristigen (mittels Kassenkrediten) und auch ihren langfristigen Bedarf an Investitionsmitteln ab. Dabei übersteigen die Größenordnungen der Kreditengagements in der Regel die der anderen Kreditnehmergruppen. Auf Basis von vereinfachten Kreditwürdigkeitsprüfungen[18] ist das Kommunalfinanzierungsgeschäft bei Bereitstellung von Standardkreditprodukten dennoch extrem automatisiert. Die Komplexität in der Betreuung dieser Kundengruppe ergibt sich vielmehr aus dem Anspruch, innovative Finanzierungskonstellationen mit Kostenvorteilen für die Kreditnehmer zu konstruieren. Vielfach wird dabei auf Instrumente wie Asset Backed Securities (ABS) oder Forfaitierung zurückgegriffen. Naturgemäß werden auch Sicherungsgeschäfte über Options und Futures für bestehende oder neu aufzunehmende Finanzierungen nachgefragt.

Diese Instrumente erhöhen im Zusammenhang mit der komplexen Rechtslage und den großen Finanzierungsvolumina die Anforderungen an die Kreditentscheidung und -bearbeitung, was eine Standardisierung der Vorgänge nicht sinnvoll erscheinen lässt. Vor dem Hintergrund der nicht zweckmäßigen (oder gar möglichen) Standardisierung scheidet die Kundengruppe der Kreditnehmer des öffentlichen Rechts daher für eine vergleichende Betrachtung zwischen Kreditfabrik und Kompetenzspitze aus, weshalb die Betrachtungen im Verlauf dieser Arbeit auf Privat- und Geschäftskunden beschränkt sind.

2.1.2.3 Zusammenfassung der erläuterten Kundengruppen

Die folgenden Darstellungen sollen zusammenfassend noch einmal die herausgearbeiteten Definitionskriterien der einzelnen Kundengruppen anschaulich darstellen. Mittel zur Gegenüberstellung der einzelnen Ausprägungen sind dabei eigene Darstellungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik: Marco Jetschin

Abbildung 2: Einordnung der Kundengruppen

In Abbildung 2 ist die rechtliche Einordnung der einzelnen Kundengruppen dargestellt. Das Volumen bzw. die Länge der einzelnen Balken gibt dabei indikativ die Anzahl der Kunden innerhalb der beschriebenen Kundengruppe und damit auch den Anteil der Gruppe am Gesamtkreditportfolio der Bank wieder. Bei Spezialisierungen eines Institutes kann es dabei natürlich zu anderen Relationen oder sogar dem Ausschluss einzelner Kreditnehmergruppen kommen.

Den obigen Ausführungen folgend bleibt festzuhalten, dass eine Subsegmentierung von Kundengruppen durchaus üblich und sinnvoll ist. Dabei unterscheiden sich die Subsegmente und vor allem deren Abgrenzungen teilweise erheblich.[19]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik: Marco Jetschin

Abbildung 3: Engagementkomplexität der Kreditnehmergruppen im Überblick

Abbildung 3 stellt auf der Ordinate die mögliche Komplexität eines Kreditengagements bzw. einer Kreditentscheidung der jeweiligen Kundengruppe dar. Auf der Absziss­e ist der Finanzierungsbedarf in seiner Höhe dargestellt. Die Ausgestaltung der Gruppen erfolgt auch hier nur indikativ zum besseren Verständnis. Ersichtlich - und in der Praxis erkennbar - ist jedoch, dass die Zunahme des Finanzierungsbedarfes bei Geschäfts- und Firmenkunden zumeist größer ist als die Zunahme der Komplexität des Geschäftes. Dieser Effekt lässt sich logisch begründen: Relativ unabhängig vom Finanzierungsvolumen unterscheidet sich der Bearbeitungs- und Entscheidungsaufwand eines Kreditengagements sowie die verwendeten Kreditprozesse kaum. Ist der Kreditkunde bereits länger bekannt, kommen sogar vereinfachte Verfahren zum Einsatz. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Kreditvergabe an Privatkunden gemessen an ihrem Volumen je Engagement mit relativ viel Aufwand und personellen Ressourcen verbunden ist, den Privatkunden fragen in der Regel nur weniger Darlehen und geringere Volumina als Geschäftskunden nach.

Zur Lösung dieser Herausforderung existieren mehrere Ansätze, auf die im Laufe der Arbeit noch weiter eingegangen wird.

2.1.3 Definition der zu diskutierenden Organisationsformen

In der vorliegenden Arbeit sollen zwei Organisationsformen im Kreditgeschäft von Kreditinstituten sowohl theoretisch als auch empirisch untersucht werden - die Kompetenzspitze im Kreditgeschäft (KS) und die Kreditfabrik (KF). Zur groben Erläuterung der beiden im Verlauf noch detaillierter ausgeführten Begriffe wird in den folgenden zwei Abschnitten eine kurze Definition im Sinne der Anwendung innerhalb dieser Arbeit gegeben.

2.1.3.1 Kompetenzspitze im Kreditgeschäft

Die Kompetenzspitze ist eine intern angesiedelte Abteilung eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleisters. Im Kreditgeschäft übernimmt sie verschiedenste Aufgaben innerhalb der Wertschöpfungskette, deren Ausgestaltung variabel ist. Charakteristisches Merkmal ist die Besetzung mit Mitarbeitern, die auf Grund ihrer besonderen Qualifikation und Erfahrung mit weit reichenden Kompetenzen[20] ausgestattet sind. Die Aufgabengebiete der KS können je nach Institut unterschiedlich gelagert sein und hängen von internen wie externen Faktoren ab, die im Verlauf der Arbeit zu analysieren sind. Die Geschäftsleitung entscheidet dabei über die Art und Weise der Integration in die Kreditwertschöpfungskette.

2.1.3.2 Kreditfabrik

Im Gegensatz zur Kompetenzspitze ist die Kreditfabrik ein außerhalb der Gesamtorganisation angeordnetes, rechtlich und zumeist wirtschaftlich unabhängiges Unternehmen. Als externer Dienstleister übernimmt sie ebenfalls flexibel definierbare Teilprozesse der Kreditwertschöpfungskette. Darüber hinaus betreut sie nicht nur ein Institut, sondern steht zumeist allen interessierten Auftraggebern offen. Die Vergütung einer Kreditfabrik erfolgt, wie bei externen Dienstleistern üblich, leistungsabhängig. Die für ihren Auftraggeber zu erbringenden Leistungen der Kreditfabrik werden vertraglich fixiert, die Durchführung kontrolliert und gegebenenfalls beanstandet. Die KF hat eine eigene Führung. Die Mitarbeiter berichten ausschließlich an diese. Rechenschaftspflichtig gegenüber dem Auftraggeber ist nur die KF bzw. deren Geschäftsführung selbst.

2.2 Zur Kreditvergabe im deutschen Bankensystem

Ziel dieser Arbeit ist die Durchführung eines Effizienzvergleiches und das Erarbeiten von Lösungsvorschlägen für die Organisation der Kreditvergabeprozesse in Banken. Zum Verständnis der Komplexität der Entscheidungsprozesse und des Stellenwertes der Kreditvergabe der Banken an private Haushalte und Unternehmen ist es notwendig, Marktdetails zu kennen. Darüber hinaus zeichnet sich speziell der deutsche Bankenmarkt durch besondere, teilweise historisch gewachsene Gegebenheiten im Bereich des Aktivgeschäftes[21] aus.

Das Spektrum der Kreditinstitute und Finanzdienstleister in Deutschland ist breit gefächert und erstreckt sich von kleinen, auf spezielle Kunden und bzw. oder Produkte spezialisierten Filialen ausländischer Banken, bis hin zu Großbanken internationaler Kategorie. Gleichzeitig besitzt das deutsche Kreditwesen besondere Eigenheiten wie das Hausbankprinzip und das weit verbreitete Universalbankprinzip. Diese Besonderheiten und auch die bestehenden Haftungsübernahmen der Träger der Sparkassen und Landesbanken, namentlich die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast, werden vor dem Hintergrund der Ertragsschwäche deutscher Kreditinstitute im internationalen Vergleich derzeit vielfach kritisch beleuchtet.

Zum tieferen Verständnis einer effizienten Kreditentscheidungs- und Kreditbearbeitungsstruktur soll daher in den folgenden Abschnitten ein kurzer Überblick über das deutsche Bankensystem und die Bankenaufsicht gegeben werden. Im zweiten Teil folgt darauf aufbauend eine Betrachtung der Besonderheiten dieses Systems und insbesondere der Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen in Deutschland.

2.2.1 Abriss über das Bankensystem in Deutschland

Die Entwicklung des deutschen Kreditwesens hat ihre Wurzeln in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Der technische, soziale und wirtschaftliche Aufschwung, die zunehmende Arbeitsteilung und die wachsenden internationalen Verflechtungen erforderten neue Finanzierungsmöglichkeiten und -methoden für Unternehmen, die Privatbankiers bis dato nicht refinanzieren konnten. Privatwirtschaftlich organisierte Großbanken mit ihrem Zweigstellennetz, den damit verbundenen höheren Kundenzahlen und zur Refinanzierung zur Verfügung stehenden Einlagen finanzierten in den Gründerjahren (1870 bis 1873) vor allem Großprojekte (z.B. den Eisenbahnbau) sowie Investitionen in der Montanindustrie.[22] Parallel hierzu traten auch die Sparkassenorganisationen und der genossenschaftliche Bankensektor verstärkt in Erscheinung.

Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Kreditwesens nahm in der Folgezeit immer mehr zu, so dass gesetzgeberische Initiativen zur Reglementierung und ordnungspolitischen Sicherung ergriffen wurden. Diese mündeten unter anderem in der Bankenaufsichtsregelung, die mit der Verabschiedung des Reichsgesetzes über das Kreditwesen 1934 in Kraft trat.[23]

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Kreditwesen in Deutschland zeitweise völlig zerschlagen, entwickelte sich in der Folgezeit allerdings wieder zu einem
Drei-Säulen-Universalbanksystem mit ausgeprägtem Zweigstellennetz und einem breiten Produktangebot.

Grundsätzlich wird das Bankensystem in Deutschland in den Zentralbanksektor und die Geschäftsbanken segmentiert. Diese Unterteilung ist vor dem Hintergrund der in diesem Abschnitt angestrebten Skizzierung des Geschäftsbetriebes bei der Kreditvergabe, die auch die Interaktion mit den Aufsichtsbehörden und der Europäischen Zentralbank beinhaltet, nicht zweckmäßig. In den folgenden Ausführungen wird die Systematik deshalb erweitert. Zur besseren Gliederung erfolgt eine Unterteilung in übergeordnete Institutionen und die Kreditinstitute bzw. deren Organisationen selbst.

2.2.1.1 Übergeordnete Institutionen des deutschen Kreditwesens

Die zwei wesentlichen Pfeiler der ordnungspolitischen Basis des Bankensystems in Deutschland sind zum einen die Zentralbank(en)[24] und zum anderen die Finanzdienstleistungsaufsicht, die hoheitlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht[25] (BaFin) durchgeführt wird.

Deren Ziele, Aufgaben und Vorgehensweisen werden in den folgenden Abschnitten kurz erläutert.

2.2.1.1.1 Zentralbankorganisation in Deutschland und Europa

In der Theorie liegt die Geldpolitik immer in der Hand einer national agierenden Zentralbank, die im Optimalfall staatlich unabhängig agiert. Seit Anfang 1999 sind die zwölf Nationalbanken der Euro-Zone allerdings praktisch unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) organisiert und bilden zusammen mit ihr das Eurosystem respektive das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).[26] Das ESZB hat ein großes Interesse an der Effizienz und Stabilität der Bankenindustrie. So ist es für die Organisation nur natürlich - wie im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen - Entwicklungen im Bankensektor genau zu verfolgen, auch wenn die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht weiterhin in den Händen der nationalen Behörden liegt.

Die Mittel, die die Zentralbank zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzen kann, wirken dabei grundsätzlich indirekt[27] und nutzen als Mittler Kreditinstitute. Dabei spielt die Festlegung von Referenzzinssätzen, Mindestreservesätzen uvm. eine entscheidende Rolle, da sich diese letztendlich auf die Marktzinssätze der Kreditinstitute niederschlägt.[28]

Das System der europäischen Zentralbanken setzt sich also aus dem Dachinstitut
- der EZB - und den angeschlossenen Nationalbanken zusammen, die die gemeinsam getroffenen Entscheidungen auf nationaler Ebene umsetzen. Details zu den einzelnen Akteuren des ESZB sind im Folgenden kurz beschrieben.

2.2.1.1.1.1 Zur Europäischen Zentralbank

Die EZB ist wie weiter oben beschrieben das zentrale Institut des Zentralbankensystems in Europa. Sie beschäftigt an ihrem Sitz in Frankfurt/Main ca. 1.100 Mitarbeiter aus allen Ländern der europäischen Währungsgemeinschaft. Das vorrangige Ziel der EZB ist die Preisstabilität[29] im Euroraum. Ist dieses erfüllt, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik.

Die damit verbundenen Aufgaben des Eurosystems im europäischen Währungsgebiet lassen sich zweigliederig darstellen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Europäische Zentralbank, EZB, 2002, S. 19.

Abbildung 4: Aufgaben der Europäischen Zentralbank

Die Entscheidungsfindung der EZB findet in den Organen statt. Das oberste Entscheidungsorgan bildet der EZB-Rat. Dieser setzt sich aus den sechs Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den zwölf Präsidenten der dem Euro-Währungsgebiet angeschlossenen nationalen Zentralbanken zusammen.[30] Der Präsident der EZB hat sowohl im EZB-Rat als auch im Direktorium den Vorsitz inne.[31]

Das Direktorium ist für die Realisierung der Entscheidungen zuständig. Es erteilt den nationalen Zentralbanken Weisungen, die diese dann zur Durchsetzung der geldpolitischen Strategie umsetzen.

2.2.1.1.1.2 Zur Deutschen Bundesbank

„Die Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und erfüllt die ihr im Rahmen des Euro-Systems zugewiesenen Aufgaben.“[32]

So definiert die Bundesbank selbst ihre Rolle im ESZB seit der Einführung der Gemeinschaftswährung Euro in Deutschland. Darüber hinaus nimmt sie aber auch unverändert als Hausbank des Staates und der Banken, als Notenbank und als Verwalterin der Währungsreserven Deutschlands weitere Aufgaben wahr, die sich in der Struktur des deutschen Bankenmarktes widerspiegeln.

Die Bundesbank wirkt bei der Bankenaufsicht mit und arbeitet daher eng mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundesministerium der Finanzen zusammen. Des Weiteren ist sie für die statistische Erhebung von verschiedensten wirtschaftlichen und währungsbezogenen Daten auf nationaler Ebene und deren Kommunikation verantwortlich.[33] Als Hausbank des Staates ist sie für dessen Beratung in währungspolitischen Angelegenheiten, aber auch für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs etc. zuständig. Als Bank der Banken tritt sie bei der Refinanzierung dieser auf und bildet dabei gleichzeitig den durchführenden Arm des Instrumentariums der EZB[34]. Nicht zuletzt sorgt sie für die Bargeldversorgung der deutschen Wirtschaft.

Die Deutsche Bundesbank beschäftigt insgesamt über 14.000 Mitarbeiter in ihrer Zentrale in Frankfurt/Main und ihren neun Hauptverwaltungen (ehemals Landeszen-tralbanken). Die Hauptverwaltungen sind jeweils für ein bzw. zwei Bundesländer zuständig und treten dort als regionale Vertreter der Bundesbank gegenüber Endverbrauchern und Banken auf. Außerdem führen sie die Geschäfte mit den regionalen öffentlichen Hauptverwaltungen (Bank des Staates).

2.2.1.1.2 Zur Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzdienstleistungsaufsicht ist im Sinne einer Allfinanzaufsicht seit dem
1. Mai 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht organisiert. Die bis zu diesem Datum unabhängig voneinander arbeitenden Aufsichtsämter für das Kredit- und Versicherungswesen sowie für den Wertpapierhandel wurden miteinander verschmolzen. Ziel dieser Verschmelzung war es, Kapitalmarktverflechtungen, Unternehmensbeziehungen und Risiken erfassbarer und kontrollierbarer zu machen. Die vorhandenen Konzernierungstendenzen bzw. vorhandenen Konzernstrukturen in der deutschen Finanzdienstleistungsbranche machten eine Einzelaufsicht der Bereiche ineffizient. Die BaFin unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen und beschäftigt an ihren Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt/Main rund 1.300 Mitarbeiter. Sie finanziert sich vollständig unabhängig vom Bundesetat aus Gebühren und aus Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen.[35]

Das Ziel der Bundesanstalt ist es, die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des gesamten deutschen Finanzsystems zu sichern. Daraus lassen sich zwei weitere Ziele ableiten, die auch volkswirtschaftliche Bedeutung haben:

a) Solvenzaufsicht - Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Finanzdienstleistern
b) Marktaufsicht - Schutz von Kunden und Anlegern in ihrer Gesamtheit (Durchsetzung von Verhaltensstandards, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren)

Speziell das letztgenannte Ziel wirkt sich auf die organisatorische Gestaltung von Kreditprozessen und speziell bei der Reorganisation aus, da der Kundenschutz unabhängig vom Ort der Leistungserbringung (intern wie extern) immer gewährleistet sein muss. Die Marktaufsicht setzt also Mindeststandards bei der Auswahl eines Insourcers und bei der Wahl der Organisationsgestaltung, die es auch im Hinblick auf einen reibungslosen Geschäftsablauf zu beachten gilt.

Die rechtlichen Grundlagen der Finanzdienstleistungsaufsicht bilden die Gesetze über das Kreditwesen und den Wertpapierhandel, das Gesetz über die Deutsche Bundesbank und weitere spezielle Gesetze und Rechtsnormen.

2.2.1.1.3 Zur Zusammenarbeit zwischen Bundesbank und BaFin im Rahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Rahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht arbeiten die beiden Institutionen, juristisch durch § 7 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) fixiert, zusammen. Der Grund hierfür ist darin zu suchen, dass beide Institutionen an einer Stabilität des deutschen Finanzplatzes interessiert sind - die BaFin sieht hierin ihre gesetzliche Zweckbestimmung und die Bundesbank kann nur einen stabilen Finanzplatz wirksam steuern. Der Grad ihrer Zusammenarbeit wurde in einer gemeinsamen Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank bei der Beaufsichtigung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im Oktober 2002 festgelegt und veröffentlicht.[36]

Die Zusammenarbeit erscheint sinnvoll, da die Bundesbank als Geschäftspartner und auch Kreditgeber der Banken im Rahmen ihrer Refinanzierung umfangreiches Informationsmaterial der Kreditinstitute und weitere statistische Daten erhält. So kann die BaFin von den gesetzlich ohnehin festgeschriebenen Publizitätspflichten der Banken gegenüber der Bundesbank profitieren, ohne dass Arbeiten doppelt ausgeführt werden, was letztendlich auch die Beaufsichtigten in ihrer Geschäftstätigkeit behindern würde. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Bundesbank die operative Bankenaufsicht leistet (an Hand von Unterlagen und Aufsichtsbesuchen) und die BaFin für hoheitliche Aktivitäten verantwortlich ist (Erlass von Rechtsverordnungen, Prüfung der Geschäftsaufnahme eines Kreditinstitutes etc.).

In Abbildung 5 ist der in den vorangegangenen Abschnitten erläuterte Themenkomplex Finanzdienstleistung zusammenfassend schematisch dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grafik: Marco Jetschin

Abbildung 5: Schema der Finanzdienstleistungsaufsicht in Deutschland

2.2.1.2 Zur Typisierung deutscher Kreditinstitute

Die Kreditinstitute werden nach der Systematik der Deutschen Bundesbank grob nach der Breite ihrer Tätigkeitsspektren unterschieden. Dabei werden gemeinhin Spezialkreditinstitute von denen abgegrenzt, die über eigene Töchter oder gänzlich auf Basis eigener Ressourcen alle Facetten des Bankgeschäftes abdecken. In den folgenden Abschnitten soll nach dieser Terminologie das Bankensystem Deutschlands kurz vorgestellt werden.

2.2.1.2.1 Universalbanken

Die Struktur der deutschen Kreditwirtschaft wird allgemein als 3-Säulen-Struktur beschrieben. Dabei ist jede Säule durch eine andere organisatorische Ausgestaltung in Bezug auf ihre Eigentümer bzw. Träger gekennzeichnet. Durch die historisch unterschiedliche Entwicklung sind spezielle Eigentümer- und Kundenstrukturen sowie die Breite der Marktgebiete (regional, national, international) die maßgeblichen Unterscheidungsmerkmale der einzelnen Subsysteme. Diese Unterschiede verschwimmen allerdings gerade im betrachteten Sektor der Privat- und Geschäftskunden in jüngster Vergangenheit immer mehr. Dennoch ist es auch auf Grund der unterschiedlichen Geschäftsideologien und -ausrichtungen der drei Bankengruppen notwendig und sinnvoll, die Dreiteilung kurz vorzustellen.

2.2.1.2.1.1 Sparkassen und Landesbanken

Sparkassen und Landesbanken sind grundsätzlich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft.[37] Träger sind dabei Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie sind damit mittelbar Teil der Staatsverwaltung. Die Gewährträgerhaftung und die Anstaltslast verhindern darüber hinaus die Insolvenzfähigkeit der Sparkassen.[38]

Das Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnungen und andere Gesetze bilden den rechtlichen Rahmen der Organisation. Hier ist unter anderem auch der Öffentliche Auftrag, also die „bankwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Gewährträger nach dem Regionalprinzip, Förderung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten usw.“[39] sowie das Gemeinnützigkeitsprinzip[40] verankert.

Das Sparkassensystem ist intern wiederum dreistufig organisiert. Im Verbund stehen die Landesbanken (Girozentralen) über den regionalen Sparkassen. Das überregionale Spitzeninstitut der Organisation bildet die Deutsche Girozentrale - Deutsche Kommunalbank.

Die Sparkassenorganisation hat als einzeln betrachteter Marktteilnehmer in Deutschland auf Basis der Kundenzahlen und Einlagenvolumina den größten Marktanteil aller Institutsgruppen[41]. Auf Grund ihrer regionalen Ausrichtung betreuen Sparkassen zumeist Privat- und Geschäftskunden, weniger international agierende Firmenkunden. Die Betreuung dieser Klientel wird zumeist auf der Ebene der Landesbanken wahrgenommen.

Innerhalb der Sparkassenorganisation werden durch Tochtergesellschaften (DEKA Investments, Feuersoziätet Öffentliche Leben etc.) alle Produktfelder der Finanzdienstleistung angeboten.

2.2.1.2.1.2 Genossenschaftsbanken und deren Dachinstitute

Die Gruppe der genossenschaftlichen Banken ist wie die Sparkassenorganisation dreistufig organisiert. Die Basis bilden die Filialen der Volks- und Raiffeisenbanken, wobei auch andere Kreditinstitute mit der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.) mit einzubeziehen sind (z.B. Sparda Bank e.G.). Die Genossenschaftsbanken sind ebenfalls stark regional geprägt und hatten sich darüber hinaus in der Vergangenheit auf ein auf die ländliche Bevölkerung und den gewerblichen Mittelstand zugeschnittenes Produktangebot spezialisiert.[42] In der jüngsten Vergangenheit werden allerdings auch hier die Grenzen zu den Angeboten anderer Universalbanken verwischt. Dies wird speziell durch die vertikale Integration von Finanzdienstleistern als Produktlieferanten in die Dachinstituten möglich (z.B. norisbank AG).

Rund 15,3 Millionen Mitglieder legen mit ihren Einlagen den Grundstock für das haftende Eigenkapital der rund 1.400 Genossenschaftsbanken.[43] Die regionale Prägung des Genossenschaftssektors spiegelt sich auch in der Anzahl der Filialen wider
- die 1.400 Genossenschaftsbanken unterhalten zusammen rund 15.000 Filialen. Jede Bank besteht also im Durchschnitt lediglich aus zehn Geschäftseinheiten.[44] Auch in diesem Sektor ist der Konzentrationsdruck zu erkennen. Kooperationen und Fusionen belegen diese Entwicklung. Jüngstes Beispiel hierfür ist die erwartete Fusion der beiden Zentralinstitute. Aktuell wird der gesamte Sektor von der DZ-Bank mit Sitz in Frankfurt/Main und der WGZ-Bank mit Sitz in Düsseldorf geführt. Diese stellen den Kooperationspartnern über Tochtergesellschaften, ähnlich wie im Sparkassensektor, die Infrastruktur für alle Finanzdienstleistungen zu Verfügung (Norisbank AG, Schwäbisch Hall Gruppe etc.).

2.2.1.2.1.3 Geschäftsbanken bzw. Großbanken

Privatrechtlich organisierte Geschäfts- und Großbanken stellen neben den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken die dritte wesentliche Säule des Deutschen Bankensystems dar. Als Großbanken werden von der Deutschen Bundesbank die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG, die Commerzbank AG und die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG definiert.[45] Sie treten national und international als Universalbanken auf. Alle Großbanken weisen Konzernstrukturen auf und vereinen unter ihren Dächern neben dem Bankbetrieb auch Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften, Bausparkassen, Leasinggesellschaften etc. Darüber hinaus halten sie in erheblichem Umfang Industriebeteiligungen.

Der Großbankbegriff bezieht sich unter anderem auf das Geschäftsvolumen, welches gerade auch bei Einzelgeschäften Ausmaße erreicht, die einzelne Sparkassen oder Genossenschaftsbanken bilanziell nicht handhaben können.[46] Darüber hinaus wird mit dem Begriff verbunden, dass sich die Banken keinerlei Beschränkungen auf Geschäftsarten oder Kundengruppen unterwerfen und ihre Dienstleistungen über ein mehr oder minder breit aufgestelltes Filialnetz anbieten.

Gerade Großbanken nehmen eine Vorreiterrolle bei der Industrialisierung von Finanzdienstleistungen ein und beschäftigen sich daher unter anderem mit der Reorganisation von Kreditvergabeprozessen. Unter dem Druck internationaler Konkurrenz werden prozess- und kostenoptimierende Maßnahmen forciert. Das Outsourcing von Prozessschritten oder Gesamtprozessen kann dabei eine sinnvolle Alternative sein.

Unter dem Begriff Geschäftsbanken werden all diejenigen Institute, die nicht Großbanken sind und darüber hinaus nicht zum Sparkassen- oder Genossenschaftssektor gehören, vereint. Hierunter fallen vor allem regional agierende Banken, Privatbankiers, Zweigstellen ausländischer Banken aber auch die Postbank. Im Gegensatz zu den Großbanken beschränken sich diese jedoch auf einzelne Kunden- und bzw. oder Produktgruppen.

2.2.1.2.2 Spezialkreditinstitute und Unternehmen mit bankverwandtem Dienstleistungsangebot

Diese Kategorie schließt Finanzdienstleister ein, die keine Universalbanken sind. In der Literatur werden hierbei häufig Spezialbanken, banknahe Finanzinstitute (near banks) und Nichtbanken (non banks) am Bankenmarkt unterschieden.[47] Diese spezielle Unterscheidung ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht zweckmäßig, da sie für das gewählte Thema keine Ansatzpunkte bietet. Für eine ausreichende Darstellung des deutschen Kreditwesens genügt daher eine kurze allgemeine Abgrenzung der Spezialkreditinstitute zu den Universalbanken.

Spezialkreditinstitute agieren als Anbieter von fokussierten Dienstleistungen. Sie konzentrieren sich oft auf wenige Produkte, woraus sich gleichzeitig eine Verringerung der Zielgruppen ergibt. Zu dieser Institutsgruppe gehören zum Beispiel Hypothekenbanken, Bausparkassen, Ratenkreditbanken und einzelne Direktbanken (Broker etc.) aber auch Kreditversicherungsgesellschaften.

Eine besondere Stellung innerhalb dieses Segmentes nehmen die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben ein. Diese sind zumeist mit einem allgemeinwirtschaftlichen Auftrag versehen und arbeiten für die Verbesserung des wirtschaftlichen Umfeldes in Deutschland. Bekanntester Vertreter ist die KfW-Mittelstandsbank.[48] Darüber hinaus gehören noch einige landwirtschaftliche Rentenbanken, die IKB Deutsche Industriebank AG und die AKA Ausfuhrkredit GmbH der mit Sonderaufgaben betreuten Bankengruppe an.

Unter dem Begriff near banks werden Versicherungsunternehmen, Leasing-Gesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Factoring- und Forfaitierungsinstitute, Beteiligungsgesellschaften[49], Vermögensverwaltungen und schlussendlich Finanzmakler subsumiert.

Non bank s sind zumeist Abteilungen großer multinationaler Konzerne, die die eigenständige Finanzierung der Konzernaktivitäten an Universal- oder Spezialbanken vorbei selbständig durchführen. Sie treten z.B. an den Anleihemärkten ohne die Einschaltung von Konsortialbanken auf. Die Motivation hierzu ist grundsätzlich in der Möglichkeit Finanzierungskosten zu sparen (Bankmarge entfällt) und der Flexibilisierung der Refinanzierung zu suchen. Darüber hinaus erschließen sich einzelne Unternehmen neue Ertragsquellen durch vertikale Expansion.[50]

2.2.2 Zu den Besonderheiten des deutschen Bankensystems

Dem Bankensystem in Deutschland werden einige spezielle Eigenschaften zugeschrieben, die sich hauptsächlich aus der deutschen Geschichte ableiten lassen und bis heute in nahezu unveränderter Form weiter bestehen. Die meistgenannten Besonderheiten des hiesigen Systems sind das Hausbankprinzip, das Universalbankprinzip und die daraus resultierende am meisten anzutreffende Finanzierungsart von Unternehmen: Fremdkapital, bereitgestellt durch Banken.

Die oben genannten Besonderheiten schaffen für Unternehmen und Banken im internationalen Umfeld spezielle Hindernisse und Markteintrittsbarrieren. Die aktuell teilweise zu beobachtende markttechnisch getriebene Aufweichung der genannten Prinzipien zwingt speziell die Finanzdienstleister zu Veränderungen - das Outsourcing von Geschäftsprozessen ist eine Antwort auf diese Entwicklungen. Daher sollen diese Besonderheiten in den folgenden Abschnitten kurz erläutert werden.

2.2.2.1 Zum Hausbankprinzip

Das Hausbankprinzip ist einer der bekanntesten „Mythen“ des deutschen Finanzsystems und ist auch ein Teil der so genannten Deutschland AG. Es bezeichnet die sehr engen Bindungen zwischen Banken und Unternehmen. Diese enge Verbindung basiert nicht nur auf persönlichen Kontakten der Wirtschaftseliten und langfristigen Darlehen der Banken an Unternehmen, sondern auch auf historisch entstandenen Kapitalverflechtungen, dem Depotstimmrecht[51] und der Entsendung von leitenden Bankangestellten in Aufsichtsräte von Unternehmen.

Das Hausbankprinzip wird in der Literatur teilweise als wirtschaftliche Blockade bemängelt, an anderer Stelle aber auch als sehr effizient bezeichnet. Negativ fällt hierbei die mögliche Nutzung von Insiderinformationen ins Gewicht. Darüber hinaus wird der Einfluss auf Managemententscheidungen nicht immer als positiv bezeichnet, da hier die risikominimierende Perspektive einer Bank dem Expansionsdrang des betreuten Unternehmens entgegenstehen kann. Positive Tendenzen des Hausbanksystems werden allerdings in der Rolle der Bank als gut informierter strategischer Investor gesehen. Hier kann die Bank dem Unternehmen auf Grund ihres Fachwissens und nicht zuletzt auf Basis ihrer Kontakte nützlich sein. Darüber hinaus wird den Hausbanken eine positive Rolle bei Sanierungen von in Not geratenen Unternehmen zugeschrieben.

Wichtig ist es, bei der Erörterung der mikroökonomischen Folgen des Hausbankprinzips zwischen der Unternehmensgröße und der Gesellschaftsform zu unterscheiden. Während alle oben genannten Eingriffsmöglichkeiten von Banken lediglich bei
großen Publikumsgesellschaften zur Verfügung stehen, haben weit mehr KMU in anderen Gesellschaftsformen eine Hausbankverbindung, bei der die Einflussnahme lediglich über die Kreditvergabe stattfindet. Eine Kapitalverflechtung ist hier in der Regel nicht möglich. Die Auswirkungen unterscheiden sich erheblich, es existiert jedoch kein empirischer Beweis einer tendenziell negativen oder positiven Auswirkung des Hausbankprinzips.[52]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ordemann, Tammo / Hölze, Henning / Müller, Stefan, Mittelstand, 2004, S. 7.

Abbildung 6: Verteilung der Anzahl der Bankverbindungen aktuell und vor drei Jahren

In jüngster Vergangenheit lässt sich in Deutschland eine Abnahme der Intensität von Hausbankverbindungen beobachten. Gerade bei selbständigen Kunden kommt es zu einer Zunahme von Bankverbindungen und damit zu einer Auflösung der strengen Bindung an die Hausbank des Unternehmens. Empirisch belegt wurde dieser Umstand in einer Studie der KPMG. In Abbildung 6 ist der genannte Zusammenhang grafisch dargestellt.

Interessant ist hierbei jedoch, dass Unternehmen trotz mehrerer Bankverbindungen überwiegend eine Bank weiterhin als Hausbank bezeichnen. Nur 6% der Unternehmen schließen dies Abbildung 7 entsprechend für sich aus.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Ordemann, Tammo / Hölze, Henning / Müller, Stefan, Mittelstand, 2004, S. 9.

Abbildung 7: Anteil der Unternehmen mit Hausbank

Mit der genannten Bank wird der überwiegende Teil der Geschäfte getätigt, was eine vorrangige Fremdkapitalbereitstellung durch dieses eine Institut einschließt. Des Weiteren bezeichnen Unternehmen die persönliche Bindung zur Hausbank als ausschlaggebendes Element für deren Stellung.

2.2.2.2 Zum Universalbankprinzip

Das Prinzip der Universalbank bezieht sich auf den Output eines Bankbetriebes. Eine Universalbank bietet ein umfassendes Angebot an Finanzdienstleistungen für ihre Kunden an und ist im Gegensatz zu einer Spezialbank nicht auf einen bestimmten Produktbereich oder auf eine bestimmte Klientel beschränkt (siehe hierzu die Ausführungen in Abschnitt 2.2.1.2 ab Seite 23).

Das Universalbankprinzip ist in Deutschland nicht gesetzlich verankert, sondern hat sich historisch entwickelt und steht in engem Zusammenhang mit dem Hausbankprinzip. Da eine Hausbank ihrem Kunden als zumeist alleinige Bankverbindung alle Services anbieten muss um eine Zweitbankverbindung zu vermeiden und um die Kundenbedürfnisse im Allgemeinen zufrieden zu stellen, haben sich quasi aus diesem Prinzip heraus Universalbanken herausgebildet. Die Universalbankstruktur ist also eine nachfrageinduzierte Geschäftsstruktur der Banken.

Universalbanken sind zumeist breit diversifizierte Konzerne, die einzelne Geschäftsfelder in Tochterunternehmen gebündelt haben. Dies ist teilweise auch auf Regulierungen der Aufsichtsbehörden oder steuerliche Aspekte zurückzuführen, die eine Erstellung der Finanzprodukte im Mutterhaus nicht zulassen oder mit Einschränkungen belegen.[53] Große Universalbanken müssen sich oft den Vorwurf gefallen lassen, große und strategisch bewegungsunfähige Kolosse zu sein. Ihre Verbundgröße übersteigt als logische Konsequenz der vielen zu bedienenden Geschäftsfelder die von Trennbanken deutlich. Die breite Verteilung der Aktivitäten auf Produktfelder und Regionen stellt aber gleichzeitig einen Sicherheitsanker bei Volatilitäten im Markt dar.

Gerade Universalbanken stehen jedoch vor einem strategischen Wandel, dessen Umsetzung die Themenstellung dieser Arbeit betrifft. Das Kriterium einer solchen Bank aus Kundensicht ist lediglich der Output - also die Möglichkeit, jedes Produkt anzubieten. Die Frage nach dem Input kann auch bei einer Universalbank als rein organisationstheoretisches Problem gelöst werden. Geschäftsprozessoutsourcing kann dabei eine effiziente Alternative zur Eigenerstellung sein, ohne den Universalbankcharakter zu verlieren.[54] Das Kreditgeschäft von Banken wird im Allgemeinen als ein maßgebliches Kerngeschäftsfeld angesehen. Inwieweit hier auch im Universalbanksystem in Verbindung mit der Hausbankeigenschaft der Kreditgeber eine Fremdvergabe der im Hintergrund nötigen Prozesse vorteilhafter als die Eigenerstellung mittels hervorragend ausgebildeter Spezialisten sein kann, wird im Abschnitt 4.2 ab Seite 99 thematisiert. Aus der Universalbank des bekannten Typs kann so als Extrem ein Universalfinanzvermittler werden.

2.2.2.3 Zur Fremdkapitaldominanz bei der Investitionsfinanzierung von Unternehmen in Deutschland

Zur Finanzierung von Investitionen stehen Unternehmen grundsätzlich Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung, wobei die Unterscheidung anhand der rechtlichen Stellung der Kapitalgeber erfolgt. Eigenkapitalgeber sind Teilhaber bzw. Eigentümer des Unternehmens, Fremdkapitalgeber sind lediglich Gläubiger ohne Eigentumsanspruch.[55] Beide Kapitalarten können auf dem Weg der Innen- bzw. der Außenfinanzierung zur Verfügung gestellt werden. Fremdkapital wird dabei von außen durch einen Dritten, im Fall von Bankkrediten durch ein Kreditinstitut, bereitgestellt.

Mit der Bereitstellung von Fremdkapital geht immer auch ein Verlust an Kontrolle einher. Fremdkapitalgeber informieren sich tiefgründig über die finanzwirtschaftliche Lage des Kreditnehmers, um das Ausfallrisiko des zu gewährenden oder bereits gewährten Darlehens abschätzen zu können. Sie nehmen Einblick in wirtschaftliche Unterlagen wie Bilanzen, Steuererklärungen etc. und bestimmen im Extremfall sogar bei unternehmerischen Entscheidungen mit, obwohl ihr Interesse zumeist kein unternehmerisches ist, sondern ausschließlich auf den Rückfluss des von ihnen gewährten Darlehens ausgerichtet bleibt. Insofern kann eine hohe Fremdkapitalquote unternehmerische Entscheidungen blockieren. Dies wird nicht zuletzt durch die oftmals nötige Stellung von Sicherheiten unterstützt.[56] Aus diesen und weiteren unternehmerischen Gründen (Kosten, RoE, Leverage Effekt uvm.) ist es unternehmerisch sinnvoll und notwenig, einen optimalen Verschuldungsgrad bzw. eine optimale Kapitalstruktur zu bestimmen und darauf hin zu steuern.[57]

Die Finanzierung von Unternehmen in Deutschland weist verglichen mit der internationalen Konkurrenz - speziell der aus angloamerikanischen Ländern - einige Eigenheiten auf. Die wohl grundlegendsten Unterschiede lassen sich dabei zum einen im Verhältnis aus Eigenkapital zu Fremdkapital und zum anderen bei der Herkunft des Kapitals feststellen.

Während deutsche Unternehmen zumeist eine geringe Eigenkapital- und damit eine relativ hohe Fremdkapitalquote aufweisen, ist die Eigenkapitalausstattung bei amerikanischen Unternehmen in der Regel höher. Darüber hinaus wird das Fremdkapital deutscher Unternehmen mehrheitlich von Banken zur Verfügung gestellt. International hingegen ist die Emission von Schuldverschreibungen in all ihren Facetten an der Börse üblich. In Deutschland ist diese Finanzierungsart noch unterentwickelt (siehe Abbildung 8), wenngleich sich hier in den letzten Jahren ein deutlicher Aufschwung abzeichnet.[58]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsche Bank AG, Bondmarkt, 2003, S. 11.

Abbildung 8: Unterschiedliche Inanspruchnahme der Bondsmärkte nach Ländern (Stand 2003)

Die Fremdkapitalstruktur der deutschen Produktionsunternehmen stellt sich dabei wie in Abbildung 9 gezeigt dar. Hier ist deutlich erkennbar, dass allein die Finanzierungen von Kreditinstituten im kurz- und langfristigen Bereich kumuliert ca. 45% des gesamten Fremdkapitals ausmachen. Grundsätzlich wird hier also deutlich, dass sich die Mehrheit der Unternehmen in einer durch die Finanzierungsleistung begründeten Abhängigkeit zu einer oder mehreren Banken befindet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Heilenkötter, A. / Jost, T., Verbindlichkeitenstruktur, 1998, S. 7.

Abbildung 9: Struktur der Verbindlichkeiten deutscher Unternehmen 1990 und 1996

Die Folgen einer so ausgeprägten Fremdkapital-Dominaz für Unternehmen sind erheblich. Die Abhängigkeit von Finanzierungen durch Banken hat dabei sowohl positive als auch negative Seiten. In Abbildung 10 sind diese zur einfachen Übersicht aufgeführt, wobei teilweise eine Überschneidung mit den generellen Vor- und Nachteilen von Fremdkapitalfinanzierungen nicht auszuschließen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kern, J., Finanzierungsmanagement, 2004, S. 102 f.

Abbildung 10: Auswirkungen einer ausgeprägten Fremdkapitalfinanzierung durch Banken

Die Mehrzahl der genannten Argumente spiegelt die entstehende Abhängigkeit eines Unternehmens bei hoher Verschuldung wider. Wenngleich die positiven Punkte in ihrer Anzahl überwiegen, werden die negativen Aspekte im Allgemeinen stärker gewichtet und wahrgenommen. Ursache hierfür ist, dass die negativen Elemente zumeist unabhängig von der Unternehmenssituation eintreten, wohingegen die positiven Aspekte teilweise das aktive Verlangen nach Unterstützung durch den Unternehmer voraussetzen. So kann die Bank zwar kompetent die Zahlenwerke des Unternehmers analysieren, ob der Unternehmer im Anschluss in den Genuss dieser Informationen und der daraus gewonnenen Erkenntnisse kommt, hängt allerdings stark von dem persönlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Bank ab.

Allgemein lässt sich also sagen, dass eine steigende Fremdfinanzierungsquote ein Unternehmen lähmen kann. Dies wird auch als Problematik der ausgeprägten Fremdfinanzierung durch Banken in Deutschland gesehen.

2.2.3 Zum Ertragsproblem deutscher Banken

Die Probleme deutscher Banken werden oft auf einen Begriff reduziert: Ertragsschwäche. Deutschlands Banken liegen in der Marktkapitalisierung hinter ausländischen Banken zurück, können mit den Bilanzsummen der fusionierten „Mega-Institute“ in Japan nicht konkurrieren und erwirtschaften im internationalen Vergleich keine angemessenen Renditen. Zwar erwies und erweist sich das deutsche Bankensystem als äußerst stabil, aber auch als ertragsschwach, wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Bankenmarkt, 2004, S. 43

Abbildung 11: Eigenkapitalrentabilität deutscher Bankengruppen (in %)

In Abbildung 11 ist die historische Entwicklung der Rentabilität des Eigenkapitals der Bankengruppen in Deutschland von 1994 bis 2002 dargestellt. Über den gesamten betrachteten Zeitraum hat der gesamte Banksektor im Mittel eine Rendite von lediglich 11,5% erwirtschaftet. Die Citicorp, das größte Finanzdienstleistungsinstitut der USA, hat im 3. Quartal des Jahres 2004 eine Eigenkapitalrendite von 21,4% erwirtschaftet. Die Vorquartale waren ähnlich erfolgreich.[59]

Abbildung 12 zeigt den Jahresüberschuss im Vergleich zur Bilanzsumme und das Cost-Income-Ratio internationaler Banksysteme im historischen Verlauf. Beide Grafiken zeigen deutlich die Ertragsdifferenz der einzelnen nationalen Banksysteme auf. Dabei ist zu bemerken, dass besonders der Bereich der privaten Banken und vor allem der der Großbanken durch eine signifikante Ertragsschwäche gekennzeichnet gewesen war und immer noch gekennzeichnet ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Holzhausen, Arne / Heise, Michael, Rendite, 2004, S. 23.

Abbildung 12: Return on Assets und Cost-Income-Ratio im internationalen Vergleich

In Literatur und Praxis wird die Frage nach den Auslösern dieser Probleme, die in der gesamten Branche mehr oder weniger ausgeprägt anzutreffen sind, diskutiert. Vielfältige Erklärungen werden geliefert, wobei die wichtigsten Theorien kurz beschrieben werden sollen. Wichtig zu bemerken ist, dass die folgenden Ausführungen die herrschenden Meinungen und Erklärungen zu den Problemen deutscher Banken sind. Anderslautende Meinungen existieren durchaus, welche Walter / Lahusen[60] in ihrem Aufsatz beschreiben. Die gegebenen Kommentare werden in den folgenden Abschnitten jeweils eingearbeitet.

Anzumerken ist, dass sich ein strategischer Wandel im deutschen Finanzdienstleistungssektor abzeichnet und gerade die Großbanken bereist entsprechende Schritte gegen die unten beschriebenen Herausforderungen eingeleitet haben.

2.2.3.1 Schwache Konjunkturentwicklung und Aktienmarktschwäche als Auslöser

Der grundlegende externe Einflussfaktor auf die Ertragsstärke eines Unternehmens ist die konjunkturelle Entwicklung der Märkte in denen es engagiert ist. Deutschlands Konjunkturentwicklung ist seit mehreren Jahren als undynamisch zu bezeichnen. Im Jahr 2004 lag das Wirtschaftswachstum bei lediglich 1,7%, in den Vorjahren lag es sogar deutlich darunter.[61]

Eine schwache Konjunktur zieht Unternehmensinsolvenzen und damit Kreditausfälle nach sich. Die jährliche Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stieg von 1999 bis 2002 um 42% auf 37.579 Fälle.[62] In Deutschland ist die Praxis der Fremdkapitalversorgung durch Banken, wie weiter oben beschrieben, die vorherrschende Finanzierungsform, so dass sich Unternehmensrisiken in den Bilanzen der Kreditinstitute konzentrieren. Daher hat sich die Risikovorsorge in den vergangenen Jahren drastisch erhöht. Von 1999 auf 2000 um 70% und von 2000 auf 2001 um nochmals 60%.[63] In Verbindung mit der in einer schwachen Konjunkturphase verbundenen fehlenden Investitionstätigkeit der Unternehmen ergeben sich neben dem steigenden Wertberichtigungsbedarf noch zusätzliche Ertragsausfälle aus dem Aktivgeschäft, da die Kreditvergabe an Unternehmer eingeschränkt wird.

Die Konjunkturentwicklung hinterlässt ihre Spuren im Allgemeinen auch am Aktienmarkt. National wie international war dieser in den vergangenen Jahren seit 2000 von Kursrückgängen oder Seitwärtsbewegungen geprägt. Als Folge davon sanken die Provisionseinnahmen der Banken für Wertpapiertransaktionen ihrer Kunden sowohl für Dienstleistungen im Investmentbanking für Unternehmen als auch ihre Handelsergebnisse aus dem Eigengeschäft.

Die oben genannten Fakten trafen den deutschen Bankenmarkt besonders, da nicht nur die allgemeine Aktienmarkt- und Konjunkturschwäche Auswirkungen zeigt, sondern durch das hohe Kreditengagement ein zusätzlicher negativer Faktor wirkt, der bei angelsächsischen Bankmodellen nicht so stark ausgeprägt ist.

2.2.3.2 Fehlende Konzentration im Bankensektor als Auslöser

Der deutsche Markt wird Allgemein als overbanked oder overbranched bezeichnet, was zum einen auf die Anzahl der Banken und darüber hinaus auf die Anzahl der Zweigstellen zurückzuführen ist. Deutschland hat innerhalb Europas die geringste Marktkonzentration. Die Marktanteile der einzelnen Wettbewerber sind relativ klein, was die Erzielung von Skalenvorteilen erschwert.[64] Die Überversorgung der Wirtschaft mit Bankdienstleistungen zieht Preiskämpfe (und damit sinkende Zins- und Provisionsmargen) und hohe Kosten für die Kundengewinnung und -haltung nach sich, was zusätzlich renditeschmälernd wirkt.

Die hohe Bankendichte resultiert vor allem aus dem Drei-Säulen-System (siehe Abschnitt 2.2.1.2 , ab Seite 23) und der Eigentümer- bzw. Trägerstruktur der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Wenngleich besonders in diesen beiden Bereichen in den letzten Jahren ein enormer Konzentrationsdruck herrscht, hat sich dies noch nicht wesentlich auf die Ertragslage ausgewirkt. Dies kann auch auf die Argumentation von Walter / Lahusen zurückgeführt werden - ihren Erkenntnissen nach besteht hier kein empirischer Zusammenhang.[65]

2.2.4 Zu den Herausforderungen von Basel II

Im folgenden Abschnitt soll nicht Basel II als solches, sondern die sich daraus ergebenden Veränderungen und Herausforderungen im Kredit-Processing von Kreditinstituten kurz erläutert werden.[66] Hier ergeben sich besonders ausgeprägte Interessenkonflikte zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern. Unternehmen als Nachfrager verlangen nach günstigen Kreditfinanzierungen mit möglichst geringem Entscheidungsaufwand, wohingegen Banken ein noch tiefer ausgeprägtes Informationsbedürfnis hinsichtlich ihrer Kreditnehmer haben werden, um ihre Eigenkapitalkosten durch eine optimale Risikobemessung gering zu halten. Im Ergebnis führt die neu einzuführende Rating-Praxis zu risikoadäquaten Darlehenszinssätzen, was Kreditnehmer mit einem aktuell wenig aussagekräftigen Rechnungswesen vor die Probleme zukünftiger Investitionen in qualifiziertes Personal und bzw. oder Software zwingt oder aber ihre Finanzierung verteuert.

Auf den folgenden Seiten werden kurz die Veränderungen auf dem Feld der Kreditvergabe und der Entscheidungsroutinen im Rahmen von Basel II skizziert, da auch hier Einflussbereiche auf die Optimierung der Kreditgeschäftsprozesse zu suchen sind.

2.2.4.1 Einflüsse auf die Kreditvergabepolitik

Die neuen Eigenkapitalrichtlinien zielen unter anderem auf eine risikogewichtete Unterlegung von Risikoaktiva mit haftendem Eigenkapital in den Bilanzen der Banken ab. Über die Kalkulation von fiktiven Eigenkapitalkosten[67] überträgt sich die Höhe des je Kreditnehmer zu haltenden Eigenkapitalbetrages auf die Zinskosten.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, bei der jedem Euro Risikoaktiva 8 Prozent, also 8 Cent je Euro, an haftendem Eigenkapital durch das Kreditinstitut gegenübergestellt werden muss[68], wird in Zukunft über drei verschiedene Risikomodelle[69] in Form eines internen oder externen Ratings (siehe hierfür auch die Ausführungen in Abschnitt 3.2.1.4 (Zur Kreditwürdigkeitsprüfung von Kreditnehmern ab S.59) ein differenziertes Risikopotenzial je Kreditnehmer zu einer unterschiedlich starken Gewichtung des Darlehens als Risikoaktiva führen. Im Umkehrschluss kann das zukünftig zur Unterlegung benötigte haftende Eigenkapital höher sein, als dies gegenwärtig der Fall ist. Darüber hinaus werden auch operationelle Risiken gemessen und müssen durch Eigenkapital abgesichert sein.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau, Herausforderungen, 2001, S. 29.

Abbildung 13: Finanzierungskostenverteilung vor und nach Basel II

In der Vergangenheit kam es auf Grund der pauschalen Anrechnung von Eigenkapital zu Quersubventionierung zwischen guten und schlechten Bonitäten, da Kreditnehmer tendenziell nahezu dieselben Finanzierungskosten hatten. Mit Einführung von Basel II wird diesem Umstand entgegengewirkt, wie Abbildung 13 deutlich zeigt. Zu erkennen ist eine Erhöhung der Finanzierungskosten für Kreditnehmer mit einer erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit zu Gunsten von Kreditnehmern mit höherer Bonität, die Investitionen so günstiger finanzieren können werden. Hiermit geht gleichzeitig ein volkswirtschaftlicher Selektionsprozess einher, da gute Unternehmen mit einer zufrieden stellenden geschäftlichen Entwicklung in ihrem Vorhaben unterstützt werden, wohingegen unterdurchschnittlich erfolgreiche Marktakteure über die teure - und damit manchmal auch nicht mögliche - Finanzierung langfristig aus dem Markt ausscheiden. Banken werden also die Tendenz zur Akquisition von guten Bonitäten entwickeln, so dass solche Kreditnehmer einen höheren Verhandlungsspielraum bei der Konditionsgestaltung haben werden.

2.2.4.2 Problematik der Anpassung der Kreditvergabeprozesse

Der Kreditvergabeprozess wird von Basel II ebenfalls maßgeblich beeinflusst, auch wenn dies von außen vordergründig unsichtbar geschieht. Die Prozesskette in Banken wird dabei hauptsächlich durch den in Abbildung 14 dargestellten Zusammenhang der drei Säulen bestimmt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Krych, C. / Meyer, A., Basel II, 2003, S. 1.

Abbildung 14: Die drei Säulen von Basel II und ihr Zusammenhang

Die beiden Säulen Marktdisziplin und Review-Prozess stellen dabei hauptsächlich formale Anforderungen, die auch in der Vergangenheit - zumindest bei aktiennotierten Kreditinstituten auf Grund ihrer Publikationspflichten - weitgehend erfüllt wurden. Wenngleich diese beiden Säulen mit einem hohen Aufwand der Datenbeschaffung und -veröffentlichung verbunden sind, liegt der Schwerpunkt der Arbeit in Banken dennoch auf der ersten Säule, der Umsetzung der neuen Eigenkapitalanforderungen.

Die maßgebliche Herausforderung innerhalb des Prozesses ist dabei vor allem das geforderte Rating (intern wie extern) der Kreditnehmer. Gerade dieses Herzstück des Kreditvergabeprozesses wird durch die neue Richtlinie maßgeblich verändert und erfährt im Prozess der Kreditvergabe und vor allem der Preisbestimmung von Darlehen eine Aufwertung.

Rating-Verfahren bewerten verschiedene Risikoindikatoren und Kriterien des Kreditnehmers und geben auf Basis definierter bzw. statistisch-historisch bestimmter Relationen zwischen den quantitativen Parametern als Ergebnis eine einwertige Klassifizierung aus, die das Ausmaß der Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers wiedergibt.[70]

Gerade in der Anwendung und Implementierung von Entscheidungsverfahren ist die Inanspruchnahme von externer Hilfe - unter Umständen auch von Kreditfabriken - notwendig und sinnvoll. Dies wird in den folgenden beiden Abschnitten, die die Herausforderungen bei der Implementierung von Rating-Verfahren beschreiben, deutlich.

2.2.4.2.1 Herausforderungen bei der Analyse quantitativer Kriterien

Bei der Verwendung von externen Ratings ergeben sich dabei für Kreditinstitute keine wesentlichen Veränderungen, da diese im Bereich der Firmenkunden schon seit Jahren als Entscheidungsgrundlage verwendet werden. Die von den Rating-Agenturen vergebenen Bonitätsklassen[71] - als Maßzahl für die Ausfallwahrscheinlichkeit - sind für die Fremdkapitalvergabe von Banken und auch für die Emission von Anleihen am Kapitalmarkt regelmäßig für die Bemessung des Risikoaufschlages auf den risikofreien Zinssatz von risikolosen Staatsanleihen maßgeblich. Bei der Nutzung innerhalb eines Kreditinstitutes als Entscheidungsgrundlage für die Kreditvergabe bilden darüber hinaus bestimmte Risikoklassen zusätzlich ein Ausschlusskriterium für eine positive Kreditentscheidung.

Mittlere und kleine Kunden, namentlich Geschäftskunden, haben jedoch keinen Zugang zu externen Ratings, da diese verhältnismäßig teuer sind und darüber hinaus von internationalen Agenturen ausschließlich für Kunden bestimmter Größenklassen angefertigt werden. Darüber hinaus sind bestimmte Unterlagenerfordernisse zu erfüllen, die sich an internationalen Maßstäben orientieren. Diese werden von KMU oftmals nicht vorgehalten, da sie für die Steuerung eines kleinen bis mittleren Geschäftsbetriebes subjektiv nicht benötigt werden. Im Ergebnis ist für die Bonitätseinschätzung von Geschäftskunden das Kreditinstitut also, wie bisher auch, selbst verantwortlich.

Wie oben beschrieben, müssen für die Erstellung einer Unternehmenseinschätzung diverse Faktoren analysiert werden. Diese sind sowohl bilanzieller als auch organisatorischer oder struktureller Natur. Die Kriterien an sich, und insbesondere deren Gewichte und Relationen untereinander, müssen dabei durch die Auswertung historischer Daten in einer ausreichend großen Anzahl ermittelt werden, um entsprechend valide zu sein. Ein Back-Testing[72] der ermittelten Parameter muss darüber hinaus an einer historischen, aber nicht zur Bestimmung der Kriterien genutzten, Stichprobe durchgeführt werden. Die hierfür benötigte Anzahl von Kreditengagements ist enorm.

Gerade dieser Umstand stellt kleinere Kreditinstitute, Sparkassen und Raiffeisenbanken vor große Probleme, da ihnen auf Grund ihrer lediglich regionalen Präsenz nur relativ wenige Daten zur Verfügung stehen. Die so programmierten Rating-Engines[73] können keine oder nur ungenaue Ergebnisse aus den eingegebenen Daten ableiten, da es auf Grund der unzureichenden Datenbasis nicht gelingt, trennscharfe Indikatoren zu ermitteln. Darüber hinaus besteht ein Gegensatz in Bezug auf die Menge der nötigen Informationen: Während viele Informationen ein möglichst genaues Risikobild zeichnen, leidet bei der Erhöhung der Informationsvielfalt die Praktikabilität und Effizienz der Kreditentscheidung und -bearbeitung.[74]

Diesem Problem sind die entsprechenden Institutsgruppen mit einer Bündelung ihrer Ressourcen begegnet. Sowohl die Sparkassenorganisation als auch die Dachinstitute des genossenschaftlichen Sektors bieten ihren Mitgliedern entsprechend validierte Systeme zur Bonitätsanalyse an. Kleinere eigenständige Banken (Privatbanken etc.) haben die Möglichkeit, Entscheidungssysteme oder entsprechende Software von externen Softwarehäusern zu erwerben und zu nutzen. Hier bietet sich ein weiterer Ansatz für die Implementierung einer Kreditfabrik. Diese kann durch die Bündelung von Daten mit entsprechend statistisch validen Systemen die korrekten Risikogehälter der Portfolien der angeschlossenen Kreditinstitute messen und bei Neugeschäften konkrete und zutreffende Entscheidungskriterien liefern.

2.2.4.2.2 Herausforderungen bei der Analyse qualitativer Kriterien

Neben der Analyse von quantitativen Fakten spielen auch qualitative Kriterien eine entscheidende Rolle bei der Kreditentscheidung und bei der Risikoklassifizierung nach Basel II. Insbesondere bei jungen Unternehmen oder Unternehmen aus der so genannten New Economy, bei denen das nötige Zahlenmaterial entweder nicht vorhanden oder wegen einer fehlenden Historie noch nicht aussagekräftig ist, spielen Faktoren wie die Qualifikation des Managements, Zukunftsperspektiven, Mitarbeitermotivation etc. die entscheidende Rolle.[75]

Die Beschreibung der Ausprägungen kann hier aber oft nur verbal und darüber hinaus auch nur subjektiv erfolgen. Um den Grad an Objektivität zu erhöhen, müssen hier deshalb zusätzlich Checklisten oder Referenzen zum Einsatz kommen. Für die Analyse innerhalb eines Ratings müssen die Ergebnisse außerdem künstlich quantifiziert werden, da nur metrische Informationen verarbeitet werden können.[76] Dies war allerdings auch schon bei den herkömmlichen Bonitätsbewertungen der Fall. Die Neuerungen durch Basel II ergeben sich hier auf aufsichtsrechtlicher Ebene. Dem Akkord entsprechend müssen die entwickelten Rating-Verfahren - und damit auch die Prozesse zur Verarbeitung qualitativer Faktoren - vom BaFin einmalig genehmigt und darüber hinaus regelmäßig überprüft werden. Für kleinere Institute ergeben sich auch hier die schon im Vorkapitel beschriebenen Probleme. Abhilfe kann auch hier wiederum die Einschaltung von Dienstleistern oder die Inanspruchnahme von Hilfe seitens der Dachorganisationen schaffen.

[...]


[1] Vgl. Krichel, M. / Schwind, K., Kreditfabrik, 2003, S. 768.

[2] Vgl. Jährig, A./Schuck, H., Kreditgeschäft, 1990, S. 91.

[3] Die Kreditleihe ist eher im Geschäfts- und Firmenkundengeschäft zur Sicherung von Lieferantenverbindlichkeiten oder Gewährleistungsansprüchen etc. üblich. Bei Privatkunden findet Kreditleihe größtenteils im Rahmen von Mietavalen statt. Die Kreditleihe schließt Bürgschaften mit ein.

[4] Details zum Thema Kreditbesicherung siehe z.B. Rösler, P. / Mackenthun, T. / Pohl, R., Kreditgeschäft, 2002, S. 789 ff.

[5] Zur mikro- und makroökonomischen Vorteilhaftigkeit von Banken vgl. Gischer H. / Herz, B. / Menkhoff, L., Bankentheorie, 2003, S. 4 ff., S. 69 ff.

[6] Eine anschauliche Darstellung der Segmentierungsarten und Möglichkeiten ist bei Norgan, S., Classifikation, 1994, S. 134 ff. insb. S. 136 zu finden.

[7] Vgl. Murray, J., Segmentation, 1996, S. 201 f.

[8] Vgl. Schmoll, A., Kreditmarkt, 1992, S. 54.

[9] Vgl. Grill, W. / Perczynski, H., Wirtschaftslehre, 1999, S. 21 ff.

[10] Zum Begriff der Natürlichen Person siehe auch Grill, W. / Perczynski, H., Wirtschaftslehre, 1999,
S. 21.

[11] Entsprechend der Bestimmung des § 19 EStG sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus einen abhängigen Arbeitsverhältnis.

[12] Zu den verschiedenen Kreditarten siehe auch ausführlich Büschgen, H. E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 327 ff.

[13] Die Unterscheidung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit findet ihren Ursprung im deutschen Einkommenssteuerrecht. Grundsätzlich sind freiberufliche Tätigkeiten in § 16 (1) Nummer 1 bis 4 EStG abschließend aufgeführt. Für die organisatorische Einordnung im Kreditgeschäft spielt diese Unterscheidung jedoch keine Rolle.

[14] Der Begriff maßgeblich soll hierbei nicht näher definiert werden. In der Bankpraxis richtet sich das Augenmerk auf die mögliche Einflussnahme auf die Geschicke des Unternehmens durch die Gesellschafterstellung. Regelmäßig geht die Einflussnahme mit einer Kapitalbeteiligung > 50% einher, kann aber auch auf Grund anderer Gegebenheiten (Familienverhältnisse, inaktive weitere Gesellschafter etc.) ebenfalls mit einer geringen Beteiligung ausgeübt werden.

[15] In der Praxis gibt es hierbei immer wieder Ausnahmen. Ein Beispiel hierfür ist die Firma „Anton Schlecker“. Anton Schlecker betreibt seit 30 Jahren als Einzelfirma die größte Drogeriekette Deutschlands mit rund 14.000 Filialen (in Europa – Schwerpunkt Deutschland) und € 6,5 Mrd. Umsatz im Jahr 2003. Vgl. Brück, M / Schlitt, P., Schlecker, 2004, S. 38 ff.

[16] Vgl. Grill, W. / Perczynski, H., Wirtschaftslehre, 1999, S. 22.

[17] Grundsätzlich genießen Juristische Personen des öffentlichen Rechtes uneingeschränkte Kreditwürdigkeit. Dennoch werden teilweise auch Faktoren wie die demografische Entwicklung (bei Gebietskörperschaften), die Einnahmensituation und weitere weiche Faktoren zur Bestimmung einer internen Risikoeinschätzung herangezogen.

[18] Die vereinfachte Kreditwürdigkeitsprüfung folgt aus der zumeist öffentlichen Trägerschaft der Institutionen und dem damit theoretisch nicht vorhandenen Insolvenzrisiko.

[19] Eine Darstellung der Subsegmentierungen von Kundengruppen liefert Seelheim in einer Studie der BearingPoint GmbH (vormals KPMG Consulting). Siehe Seelheim, A., Financial Service, 2004,
S. 13 ff.

[20] In diesem Zusammenhang wird Kompetenz mit Handlungsbefugnissen gleichgesetzt. Weitere Beschreibungen finden sich in Abschnitt 4.1.2.2 ab Seite 83.

[21] Das Kreditgeschäft wird auch unter dem Begriff „Aktivgeschäft“ subsumiert, da sich die bilanziellen Auswirkungen der originären Geschäfte auf der Aktivseite der Bilanz niederschlagen. Davon unberührt bleibt die Erfassung von Erfolgskomponenten aus dem Kreditgeschäft auf indirektem Weg über die Gewinn- und Verlustrechnung auf der Passivseite der Bilanz.

[22] Vgl. Rösler, P. / Mackenthun, T. / Pohl, R., Kreditgeschäft, 2002, S. 3.

[23] Vgl. Rösler, P. / Mackenthun, T. / Pohl, R., Kreditgeschäft, 2002, S. 4.

[24] Bis 1998 bildeten die Bundeszentralbank und die angeschlossenen Landeszentralbanken die Zentralbankorganisation in Deutschland. Seit der Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 hat die Europäische Zentralbank einen Teil ihrer Aufgaben übernommen, bildet aber im Europäischen System der Zentralbanken einen organisatorischen Verbund mit den immer noch national agierenden Zentralbanken und ihren Filialen (Landeszentralbanken).

[25] Die BaFin ist im Mai 2002 aus den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen (BaKred), für den Wertpapierhandel (BAWe) und für das Versicherungswesen (BAV) hervorgegangen.

[26] Das Unterscheidungsmerkmal beider Begriffe bilden Staaten, die zwar dem Eurosystem angehören, jedoch den Euro als nationale Währung zu einem späteren Zeitpunkt einführen.

[27] Ausnahmen hiervon bilden zum Beispiel Interventionen an den Devisenmärkten.

[28] Details hierzu und speziell die makroökonomischen Zusammenhänge erläutern Görgens, E. / Ruckriegel, K. / Seitz F., Geldpolitik, 2001.

[29] Als selbst gewählter Referenzmaßstab gilt hier eine Inflation nach dem harmonischen Verbraucherpreisindex (HVPI) von maximal 2% pro Jahr.

[30] Durch Einbeziehung aller 15 Präsidenten der Nationalbanken der EU entsteht der Erweiterte Rat als drittes Entscheidungsorgan.

[31] Vgl. Europäische Zentralbank, EZB, 2002, S. 12.

[32] Deutsche Bundesbank, Aufgaben, 2004, abgerufen am 01.12.2004.

[33] Nicht zuletzt geschieht dies auch vor dem Hintergrund der organisatorischen Einordnung in das ESZB, da die Daten der EZB zur Verfügung gestellt werden, um auf europäischer Ebene aggregiert zu werden.

[34] Weiterführende Erläuterungen zu den währungspolitischen Instrumenten: siehe Europäische Zentralbank, Geldpolitische Instrumente, 2004, S. 75 ff.

[35] Vgl. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Selbstbild, 2004, abgerufen am 26.10.2004.

[36] Siehe Deutsche Bundesbank / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Zusammenarbeit, 2002.

[37] Es existieren weiterhin einige wenige freie Sparkassen die privatwirtschaftlich als Stiftung oder Verein (selten als AG) geführt werden. Vgl. Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 92.

[38] Details zur Gewährträgerhaftung und Anstaltslast vgl. auch Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 384 f. Ab Juli 2005 wird auf Drängen der Wettbewerbsbehörde der EU die Gewährträgerhaftung in Deutschland schrittweise aufgehoben. Sparkassen verlieren damit ihre Bonitätsvorteile bei der Refinanzierung ihres Aktivgeschäftes an den Kapitalmärkten. Folge hiervon ist ein erhöhter Konzentrationsdruck der Sparkassen und alternative Trägermodelle.

[39] Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 88.

[40] Das Gemeinnützigkeitsprinzip verpflichtet die Sparkassenorganisation zu gemeinnützigem Agieren in ihrem Markt. Das Prinzip der Gewinnmaximierung gilt hierbei grundsätzlich nicht.

[41] Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Oktober 2004, 2004, S. 123. Hier werden die Einlagen der Sparkassen und Landesbanken mit ca. 678,6 Mrd. € im August 2004 angegeben. Das entspricht rund einem Drittel des gesamten Einlagenmarktes von Kunden in Deutschland.

[42] Laut § 1 des Genossenschaftsgesetzes haben Genossenschaften die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes (Förderauftrag) zum Ziel.

[43] Vgl. DZ Bank, Basisdaten, 2004, abgerufen am 25.10.2004.

[44] Vgl. DZ Bank, Basisdaten, 2004, abgerufen am 25.10.2004.

[45] Vgl. Deutsche Bundesbank, Großbanken, Glossar, 2004, abgerufen am 15.11.2004.

[46] Das KWG schreibt für Kreditinstitute bestimmte Bilanzproportionen zur Risikodeckung von Aktivgeschäften vor. Zur Abdeckung von hohen Geschäftsvolumina im Aktivbereich ist daher ein entsprechend hoher Eigenkapitalbetrag vom Kreditgeber aufzubringen.

[47] Vgl. Büschgen, H.E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 98 ff., S. 119 ff., S. 130 ff.

[48] Die KfW-Mittelstandsbank ist aus der Fusion der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Juli 2003 hervorgegangen. Sie hat sich der Förderung mittelständischer Unternehmen und Existenzgründer verschrieben. Sie fördert Projekte in den Bereichen Wohnungsbau, Infrastruktur und der Im- sowie Exportfinanzierung.

[49] Dazu zählen Kapitalbeteiligungs-, Venture Capital und Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

[50] Details hierzu vgl. Hagemann, H., Corporate Bank, 1992, S. 6 ff.

[51] Das Depotstimmrecht ermöglicht Aktionären die Übertragung ihrer Entscheidungsbefugnis innerhalb der Hauptversammlung auf die depotführende Bank und ist gesetzlich in § 135 AktG geregelt.

[52] Vgl. Elsas, R. / Krahnen J. P., Hausbankprinzip, 2004, S. 2 ff.

[53] Vgl. Doering, H.-U., Universalbanken, 1997, S. 22.

[54] Vgl. Doering, H.-U., Universalbanken, 1997, S. 274 f.

[55] Vgl. Perridon, L. / Steiner M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 353 f.

[56] Vgl. Perridon, L. / Steiner M., Finanzwirtschaft, 2004, S. 10 ff. Hierbei wird auch auf die finanzwirtschaftlichen Ziele der Unternehmung eingegangen. Rentabilität, Liquidität, Sicherheit und Unabhängigkeit bestimmen laut Perridon / Steiner traditionell alle finanzwirtschaftlichen Entscheidungen. Darüber hinaus wird auch auf den Stellenwert der Principal-Agent-Theorie bei unternehmerischen Entscheidungen im Zusammenhang mit den bereitgestellten Finanzierungsmitteln verwiesen. Hierzu siehe S. 529 ff.

[57] Zu den Grundlagen der praxisnahen Bestimmung der optimalen Kapitalstruktur siehe Olfert K. / Reichel, C., Kapitalstruktur, 2004, S. 98 ff. Perridon / Steiner, Finanzwirtschaft, 2004 liefern ebenfalls Betrachtungen hierzu, die jedoch hauptsächlich theoretischer Natur sind. Siehe S. 485 ff.

[58] Vgl. Deutsche Bank AG, Bondmarkt, 2003, S. 10 ff.

[59] Vgl. Citigroup, Ergebnisse, 2004, S. 2, S. 20.

[60] Vgl. Walter N. / Lahusen , R., Mythen, o.D.

[61] Siehe Statistisches Bundesamt, Wirtschaftswachstum, 2004. In Preisen von 1995 wuchs das BIP in Deutschland mit den folgenden Raten in den Jahren vor 2004: 2000: +2,9%, 2001: +0,8%, 2002: +0,1%, 2003: -0,1%.

[62] Vgl. Deutsche Bundesbank, Insolvenzen, 2002, S. 17 ff.

[63] Vgl. Deutsche Bundesbank, Insolvenzen, 2002, S. 17 ff.

[64] Vgl. Holzhausen, Arne / Heise, Michael, Rendite, 2004, S. 23.

[65] Vgl. dagegen Walter N. / Lahusen R., Mythen, o.D., S. 2 ff. Die Autoren verneinen dies und können empirisch keinen Zusammenhang zwischen Konzentrationsgrad des Bankenmarktes und der erwirtschafteten Rendite erkennen. Darüber hinaus errechnen sie für Deutschland durch die Berücksichtigung von Sondereffekten eine im europäischen Durchschnitt liegende Bankendichte.

[66] Eine ausführliche Beschreibung der neuen Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute nach Basel II wird in Deutsche Bundesbank, Basel II, 2004 gegeben.

[67] Zur Systematik der Eigenkapitalkosten und zur Darstellung im Kontext der Risikobewertung von Investitionsentscheidungen siehe u.a. Drukarczyk, J., Unternehmensbewertung, 2003, S.338 ff.

[68] Vgl. hierzu § 10ff. KWG bzw. Grundsatz I KWG. Hierbei bestehen im Wesentlichen lediglich drei Risikoklassen mit abweichender Risikoanrechnung: Öffentliche Kreditnehmer, andere Kreditinstitute, alle übrigen Kunden.

[69] Die Risikomodelle unterscheiden sich grundsätzlich an Hand ihres Detaillierungsgrades und ihrer Messgenauigkeit. Das einfachste Modell basiert auf einer vorgegebenen Risiko-Kreditnehmer-Matrix (Standardverfahren), wohingegen bei dem mathematisch anspruchsvollsten Verfahren auf roulierend aktualisierte, eigene Risikoquoten je Kreditnehmer zurückgegriffen wird (fortgeschrittener IRB-Ansatz). Vgl. Bundesbank, Basel II, 2004, S. 76 ff.

[70] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Herausforderungen, 2001, S. 27.

[71] Detaillierte Informationen zu diesem Thema sind unter z.B. www.standardandpoors.com abrufbar.

[72] Back-Testing bezeichnet die rückwärts gerichtete Kontrolle eines gefundenen Algorithmus an Hand einer neutralen, also nicht zum Finden des Algorithmus selbst genutzten, Stichprobe.

[73] Dieser Begriff beschreibt die Gesamtheit des Rating-Verfahrens, also dessen Konfiguration.

[74] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Herausforderungen, 2001, S. 28.

[75] Vgl. Schmeisser, W., innovative Unternehmen, 2002, S. 702 - 719. Hier wird detailliert auf die Problemstellung der Kreditwürdigkeitsprüfung auch mit Verweis auf verschiedene theoretische Ansätze zur Motivation der Kreditinstitute eingegangen.

[76] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau, Herausforderungen, 2001, S. 28.

Ende der Leseprobe aus 192 Seiten

Details

Titel
Implementierung einer Kompetenzspitze versus Einschaltung einer Kreditfabrik im Kreditgeschäft für Privat- und Geschäftskunden
Untertitel
Ein theoretisch-empirischer Systemvergleich
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Veranstaltung
Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Bankmanagement
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
192
Katalognummer
V125659
ISBN (eBook)
9783640309481
ISBN (Buch)
9783640325818
Dateigröße
2001 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Empirisch-Systematischer Vergleich von Kreditentscheidungsstrukturen im Mittelstandsgeschäft Deutscher Banken
Schlagworte
Implementierung, Kompetenzspitze, Einschaltung, Kreditfabrik, Kreditgeschäft, Privat-, Geschäftskunden, Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt, Bankmanagement
Arbeit zitieren
Marco Jetschin (Autor:in), 2006, Implementierung einer Kompetenzspitze versus Einschaltung einer Kreditfabrik im Kreditgeschäft für Privat- und Geschäftskunden, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125659

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