Diese Arbeit setzt sich mit der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Judikatur zum Thema Pandemie und Religionsfreiheit auseinander. Inhalt des Werkes ist die rechtliche Beleuchtung und Vergleichbarkeit der Judikatur. Insbesondere die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts haben nicht nur auf juristischer, sondern auch auf politischer Ebene hohe Wellen geschlagen.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gibt dem Bürger das Recht der Freiheit des Glaubens und Gewissens, die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung. Dieses Recht ist tief in der Verfassung verankert und ein nicht immer vorhanden gewesenes Konstrukt, welches dem Bürger den Weg ebnet, gegen eine Maßnahme des Staats vorzugehen, sobald er sich in seinem Grundrecht auf Glaubensfreiheit verletzt sieht. Seit der Corona-Krise sind die Verfassungsgerichte mehr als je zuvor gefragt, die Grundrechte der Bürger zu wahren.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begriffe
1. Einstweilige Anordnung
a) Begriff
b) Funktion
c) Voraussetzungen
aa) Allgemeine Voraussetzungen
bb) Folgenabwägung
cc) Gemeines Wohl
d) Wirkung der einstweiligen Anordnung
2. Rechtsschutzbedürfnis
a) Grundsatz der Subsidiarität
b) Rechtswegerschöpfung
III. Landesverfassungsgerichtliche Judikatur
1. Popularklage auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
c) Grund für das Scheitern des Antrags
d) Fazit
2. Fazit
IV. Bundesverfassungsgerichtliche Judikatur
1. Katholischer Verein auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des BVerfG
c) Gründe der Ablehnung
d) Fazit
2. Muslimische Gemeinde auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des BVerfG
c) Gründe für den Erfolg des Antrags
d) Fazit
3. Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des BVerfG
c) Gründe der Nichtannahme
d) Fazit
4. Vergleich der bundesverfassungsgerichtlichen Beschlüsse
V. Vergleich zwischen landes- und bundesverfassungsgerichtlicher Judikatur
VI. Resümee und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht und vergleicht die verfassungsgerichtliche Judikatur auf Landes- und Bundesebene hinsichtlich der Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie. Ziel ist es, zu analysieren, wie Gerichte bei der Prüfung einstweiliger Anordnungen im Kontext der Religionsfreiheit die Kollision zwischen staatlichem Infektionsschutz und individuellen Freiheitsrechten bewerten sowie die zugrunde liegende Argumentationsstruktur herauszuarbeiten.
- Verständnis zentraler verfahrensrechtlicher Begriffe (einstweilige Anordnung, Rechtsschutzbedürfnis).
- Analyse spezifischer Gerichtsentscheidungen zur Religionsfreiheit in der Pandemie.
- Vergleich der Prüfungsmaßstäbe zwischen BVerfG und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof.
- Darstellung der Bedeutung der Folgenabwägung bei staatlichen Grundrechtseingriffen.
Auszug aus dem Buch
I. Einleitung
„Die Außerkraftsetzung der Grundrechte war ein gefährlicher Präzedenzfall, der sich nie wiederholen darf“ – Beatrix von Storch
Dieses Zitat von Frau von Storch stammt aus ihrer Rede im Bundestag vom 7. Mai 2020. Sie gehört der rechtspopulistischen, in Teilen rechtsextremen Partei „Alternative für Deutschland“ an, die den Antrag „Grundrechten trotz Corona wieder Geltung verschaffen – Versammlungs- und Religionsfreiheit auch während einer epidemischen Lage sichern“ stellte. Mit diesem Antrag wird suggeriert, dass die Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland während der Krise, rund um das neuartige Covid-19-Virus, außer Kraft gesetzt wären. In der Rede liegt der Schwerpunkt vor allem bei der Religionsfreiheit und auch zwei Beschlüssen die Bestandteil dieser Seminararbeit sind. Diese wichtigen Aussprachen im Deutschen Bundestag zeigen, dass sich nicht nur die Verfassungsgerichte mit den wohl massivsten Grundrechtseinschränkungen in Folge der noch anhaltenden Corona-Krise, auseinandersetzen, sondern dies ebenso in der Politik ein stark diskutiertes Thema ist und somit ein Zusammenspiel der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland entsteht, welche Kraft der Verfassung elementar für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist.
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gibt dem Bürger das Recht der Freiheit des Glaubens und Gewissens, die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung. Dieses Recht ist tief in der Verfassung verankert und ein nicht immer vorhanden gewesenes Konstrukt, welches dem Bürger den Weg ebnet gegen eine Maßnahme des Staats vorzugehen, sobald er sich in seinem Grundrecht auf Glaubensfreiheit verletzt sieht. Seit der Corona-Krise sind die Verfassungsgerichte mehr als zuvor gefragt die Grundrechte der Bürger zu wahren.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die politische Debatte um die Grundrechtseinschränkungen während der Corona-Pandemie und unterstreicht die Rolle der Verfassungsgerichte als Schutzgaranten der Religionsfreiheit.
II. Begriffe: Dieses Kapitel erläutert die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für einstweilige Anordnungen sowie die Bedeutung des Rechtsschutzbedürfnisses und der Subsidiarität.
III. Landesverfassungsgerichtliche Judikatur: Hier wird die Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof analysiert, insbesondere im Hinblick auf Einschränkungen religiöser Versammlungen.
IV. Bundesverfassungsgerichtliche Judikatur: Dieses Kapitel wertet drei zentrale Beschlüsse des BVerfG aus, die sich mit den Eingriffen in die Religionsfreiheit bei verschiedenen Glaubensgemeinschaften befassen.
V. Vergleich zwischen landes- und bundesverfassungsgerichtlicher Judikatur: Es werden Unterschiede in den Klagearten und der Argumentationsdichte der jeweiligen Gerichte herausgearbeitet und gegenübergestellt.
VI. Resümee und Ausblick: Der abschließende Teil fasst die Erkenntnisse zusammen und bewertet die zukünftige Bedeutung der gerichtlichen Rechtsprechung für den Grundrechtsschutz.
Schlüsselwörter
Religionsfreiheit, Corona-Pandemie, Bundesverfassungsgericht, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, einstweilige Anordnung, Grundrechtseinschränkung, Infektionsschutz, Folgenabwägung, Subsidiarität, Verfassungsbeschwerde, Popularklage, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das übergeordnete Ziel der Seminararbeit?
Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine Zwischenbilanz der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auf Landes- und Bundesebene im Kontext der Covid-19-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Religionsfreiheit zu ziehen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Der Fokus liegt auf den verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um die Einschränkung religiöser Versammlungsfreiheit, den verfahrensrechtlichen Hürden bei einstweiligen Anordnungen und der Gewichtung zwischen Infektionsschutz und Grundrechten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich primär um eine rechtswissenschaftliche Analyse und einen Vergleich von Gerichtsentscheidungen, unterstützt durch eine Literaturauswertung zur Verfassungsdogmatik.
Wie unterscheidet sich die Popularklage von der Verfassungsbeschwerde?
Die Arbeit verdeutlicht, dass die Popularklage eine spezifische Klageart des bayerischen Landesrechts ist, während die Verfassungsbeschwerde ein Instrument zur Rüge individueller Grundrechtsverletzungen beim Bundesverfassungsgericht darstellt.
Warum ist die Folgenabwägung in dieser Arbeit so bedeutend?
Die Folgenabwägung erweist sich als das zentrale Entscheidungskriterium der Gerichte. Sie dient dazu, die Risiken einer verfassungsrechtlich möglicherweise unzulässigen Beschränkung gegen die Gefahren der Infektionsausbreitung bei Durchführung religiöser Veranstaltungen abzuwägen.
Welche Rolle spielt die Subsidiarität?
Der Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet den Antragsteller, zunächst alle zumutbaren Rechtsschutzmöglichkeiten innerhalb des Instanzenzuges auszuschöpfen, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft.
Wie bewerten die Gerichte das Interesse an Gottesdiensten während des Fastenmonats Ramadan?
Der Beschluss zur muslimischen Gemeinde zeigt, dass Gerichte die spezifische Bedeutung von religiösen Feiertagen wie dem Ramadan bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Grundrechtseinschränkung stärker berücksichtigen können.
Was unterscheidet die Entscheidung zur muslimischen Gemeinde von der des katholischen Vereins?
Der Unterschied lag vor allem in der Substanz der Begründung seitens der Antragsteller, wobei die muslimische Gemeinde detailliertere Schutzkonzepte zur Durchführung unter Infektionsschutzaspekten vorlegte.
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- Paul Ferdinand Kruse (Author), 2020, Pandemie und Religionsfreiheit. Eine Zwischenbilanz der (landes- und bundes-) verfassungsgerichtlichen Judikatur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1256658