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Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?

Eine rechtsdogmatische Evaluierung des ö und d Normenbestandes unter Behandlung der rechtsethischen und -politischen Kontroverse betreffs eines eigenen „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ in Deutschland

Title: Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?

Scientific Study , 2009 , 81 Pages

Autor:in: Mag. Georg Schilling (Author)

Law - Penology
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Die vorliegende Arbeit behandelt - ua auf Basis der Arbeiten HEINEs - die Frage, inwiefern in Deutschland ein eigenes (d) "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" eingeführt werden könnte.

Hierbei wird - basiernd ua auf HEINE das d (gerichtlichen) Umweltstrafrechts - untersucht, inwieweit bereits diese Normen als "kernstrafrechtlich effizient" bezeichnet werden können.

In diesem Kontext wird in extenso auf spannende Kontroversen eingegangen, wobei oft synoptisch die Genesis des Meinungsstandes griffig attrahiert wurde.

Insbes die Frage des Verhältnisses des sog "Schuldstrafrechts" zur Figur der sog Verbandsverantwortlichkeit wird eingehend analysiert, Kontroversen dargelegt, zirkuläre "Argumentationen" als solche dem Leser/der Leserin griffig und spannend kommuniziert.

Ferner vorliegenden Arbeit wird ua eine Evaluierung des geltenden ö VbVG vorgenommen. Hierbei wird untersucht, inwiefern - de lege ferenda - juristischer Verbesserungsbedarf besteht.

Gegenwartsbezogen und lebensnahe wird igZ va auch die strafprozessuale Wirklichkeit (Stichwort ua "Tauerntunnelunfall", "Kaprun-Prozess", "BAWAG-Prozess", "WU-Brand-Prozess"; fernerhin etwa das sog "Lederspray-Urteil") tangiert.

Des weiterin wird sub titulo "Katastrophen"-Denklogik auf "Anlässe" für Gesetzgeber (Stichwort ua "Tschernobyl"; "Sandoz"-Rheinkontamination) eingegangen und ein kritischer Blick auf die Steuerungs(un)fähigkeit rechtlicher Normen geworfen.

Da oftmals im Kontext der sog "Unterlassungshaftung" iRd sog "Quasikausalität" lanciert, wird die Wortfolge der sog "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" aus juristischem, insbesondere rechtsdogmatischem und aus stochastischem und lebensnahem, praktischem Fokus ernsthaft-wissenschaftlicher Prüfung unterzogen, nicht ohne prozesspraktische(!) Gestaltungsoptionen für ö und d JuristInnen sachlich und praktisch darzulegen.

Des weiteren wird aus rechtsgestalterischer Sicht für interessierte, wissenschaftlich agierende, moderne und weltzugewandte RechtspolitikerInnen der Zukunft eine sachlich-argumentative, diskursive Basis für alternative Rechtsgestaltungsoptionen offengelegt.

In diesem Kontext wird ua eine rechtshistorische, -ethische, rechtspolitische Verortung im Umfeld um hoch aktuelle zT betriebswirtschaftliche ("Adhocracy"), zT volkswirtschaftliche, zT sozio- und polito-logische Denklinien ("Governance"; "CSR")vorgenommen.

Insbes organisational-betriebswirtschaftliche Implikationen werden - sorgfältig abwiegend - lebensnah untersucht.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Einführung

1.2 Zum Gang der Untersuchung

2. Grundlagen und Grundprobleme

2.1 Zentrale Problembereiche des Strafrechts beim Umweltschutz

2.1.1 „Konventionelles“ Modell: Täter als beherrschende „Zentralfigur“ „nonkonformer“ Handlungen – Prinzip der Eigenverantwortung

2.1.2 Prinzip der Eigenverantwortung als HEINEs „Leitmotiv“

2.1.3 Vorab: zur Unterscheidung von Individualtäter-Systemtäter

2.2 Frage nach dem Begriff „Organisation“

2.2.1 HEIMERL/MEYER in BADELT zur „Organisation“

2.2.2 Arbeitsteilung als Grundproblem zufolge HEINE

2.2.3 Einschränkung von unmittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft ?

2.2.4 „Schwierigkeiten“ bei Sonderdelikten zufolge HEINE

2.2.5 Klare Betriebsstrukturen und Kettenanstiftung

2.2.6 Verantwortungsvervielfachung oder -einschränkung?

2.2.7 Umweltschutz und atypische Zurechnungs- und Zielstrukturen

2.2.8 Rechtliche Steuerungsprobleme bei Handeln in Organisationen

3. Haftung von Individualpersonen

3.1 Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Kriminalität in Verbänden: Haftung von Leitungsorganen und Vertretern im Kernbereich des Strafrechts

3.2 Täterschaft und aktives Handeln

3.2.1 HEINEs Blick für Deutschland

3.2.2 Österreichisches Täterschafts-Verständnis

3.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen

3.3.1 HEINEs Fragestellung

3.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?

3.4.1 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen

3.4.2 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL

3.4.3 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu

3.5 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in der Strafrechtspraxis

3.5.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“: „New Age“ ante portas?

3.5.2 Implikationen für die (Prozess-)Praxis

3.6 Rechtsfortbildung im Kernstrafrecht? – Entwicklung in „repressiven“ Nebensystemen

3.6.1 Generelle Bedenken zum „Kern“-Strafrecht betreffend HEINE

3.6.2 Der „Begriff des „Nebenstrafrechts“ nach HEINE; ferner KERT

3.7 Zum Begriff der Rechtsfortbildung

4. Zum Begriff der so genannten „Schuld“

4.1 Zur „Schuld“ im Sinne von Strafbegründungsschuld

4.1.1 HEINEs Blick aus Deutschland

4.1.2 HEINEs „Lebensführungsschuld“ – Analogon für Verbände ?

4.2 Österreichische Denklogik

4.2.1 Der so genannte „Schuldgrundsatz“- FUCHS, TIPOLD, EBRV 1971

4.2.2 Der „Schuldgrundsatz“ in Relation zur Verbandsverantwortlichkeit

4.3 Zum Begriff des „Schuldstrafrechts“ in Deutschland

4.3.1 MARLIES‘ Worte und jene von OSTENDORF

4.3.2 Nexus vom „Schuldstrafrecht“ zum „Kernstrafrecht“ ?

5. Verbandshaftung

5.1 Einführung

5.2 Zur Ausgangslage in Deutschland

6. Positionsbestimmung de lege lata

6.1 Die (Kriminalisierungs-)Lage in Österreich

6.1.1 Internationale Vorgaben für Österreich – „Normzweck“

6.1.2 Gegenwärtige Rechtslage in Österreich nach dem öVbVG

6.1.3 Zu den Verbandssanktionen, auch aus rechtspolitischer Sicht

6.2 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit verfolgt das Ziel, eine rechtsdogmatische Evaluierung der Verbandsverantwortlichkeit in Deutschland und Österreich vorzunehmen. Dabei wird kritisch hinterfragt, ob die Einführung eines eigenen „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ für Deutschland rechtsethisch und rechtsdogmatisch fundiert ist, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller strafrechtlicher Debatten.

  • Rechtsdogmatische Analyse der Verbandsverantwortlichkeit in Österreich (öVbVG) und Deutschland (OWiG).
  • Kritische Untersuchung des Schuldprinzips im modernen Wirtschafts- und Umweltstrafrecht.
  • Diskussion von Zurechnungsmodellen und der Problematik der „organisierten Unverantwortlichkeit“ in komplexen Organisationen.
  • Evaluation rechtspolitischer Alternativen zur bisherigen Dogmatik des Individualstrafrechts.

Auszug aus dem Buch

2.2.6 Verantwortungsvervielfachung oder -einschränkung?

Spannend ist die von HEINE thematisierte Kontroverse, ob Arbeitsteilung in einem Unternehmen zu „Verantwortungsvervielfachung“ führt oder aber – in letzter Konsequenz - zu einer „organisierten Nichtverantwortlichkeit“ aller. Festzuhalten ist, dass etwa HOPFENBECK/JASCH/JASCH unter Verweis auf SCHÜNEMANN von einer „organisierten Unverantwortlichkeit“ sprechen. Fraglich könnte hier allerdings die Frage sein, inwieweit es hier – strictu sensu – eine „Entweder-Oder“-Dichotomie gibt.

In jeder Weise ist zumindest auf die Skepsis zB von LEWISCH/PARKER hinzuweisen, die ausführen, dass Arbeitsteilung – ihrer Ansicht zufolge – „nicht Ausdruck diffuser Verantwortlichkeitsstrukturen, sondern“ – so die Autoren – „des wechselseitig ergänzenden Zusammenspiels spezialisierter Einheiten, die ihre Leistungen auf Grundlage extern-vertraglicher oder innerbetrieblicher Verpflichtung erbringen“ sei.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung skizziert das Forschungsvorhaben und den methodischen Ansatz unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte.

2. Grundlagen und Grundprobleme: Dieses Kapitel erörtert die zentralen strafrechtlichen Herausforderungen beim Umweltschutz, insbesondere die Schwierigkeiten bei der Täterschaft in Organisationen.

3. Haftung von Individualpersonen: Hier werden die Möglichkeiten und Grenzen der strafrechtlichen Kriminalisierung von Leitungsorganen sowie die Problematik der Zurechnung bei Großrisiken analysiert.

4. Zum Begriff der so genannten „Schuld“: Das Kapitel untersucht den zentralen Begriff der „Schuld“ im Strafrecht und dessen Herausforderungen im Kontext verbandlicher Strukturen.

5. Verbandshaftung: Eine Einführung in die theoretische und rechtliche Ausgangslage der Verbandshaftung mit Fokus auf Deutschland.

6. Positionsbestimmung de lege lata: Abschließende Betrachtung der aktuellen Rechtslage in Österreich und ein Ausblick auf künftige rechtspolitische Entwicklungen.

Schlüsselwörter

Verbandsverantwortlichkeit, Schuldstrafrecht, Umweltschutz, Rechtsdogmatik, Unternehmenskriminalität, Risikomanagement, Kausalität, Strafbegründungsschuld, Organisationsdelikte, Rechtspolitik, Compliance, Individualtäter, Systemtäter, Schuldgrundsatz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtsdogmatischen Evaluierung der Verbandsverantwortlichkeit, insbesondere mit der Frage, ob das geltende Schuldstrafrecht auf Verbände anwendbar ist oder ob ein spezifisches Verbandsverantwortlichkeitsgesetz erforderlich ist.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zu den zentralen Themen gehören die strafrechtliche Behandlung von Umweltdelikten, die Zurechnung von Verantwortung in komplexen Organisationsstrukturen und der „Schuldgrundsatz“.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist es, kritisch zu bewerten, inwiefern die Dogmatik des Individualstrafrechts zur Erfassung von Fehlverhalten in Verbänden geeignet ist und ob diesbezüglich eine rechtspolitische Neuausrichtung in Deutschland notwendig ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, ergänzt durch rechtsvergleichende Perspektiven (Österreich und Deutschland) sowie interdisziplinäre Einblicke aus der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.

Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?

Der Hauptteil widmet sich den Problemen der Täterschaft, der Haftung von Leitungsorganen, der „Quasi-Kausalität“ sowie dem Vergleich zwischen dem „Kernstrafrecht“ und „Nebenstrafrechts“-Systemen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Verbandsverantwortlichkeit, Schuldstrafrecht, Compliance, Risikomanagement und Organisationsdelikte geprägt.

Wie bewertet der Autor den Begriff der „Wahrscheinlichkeit“ im Strafrecht?

Der Autor kritisiert die Verwendung der „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ als wissenschaftlich inkorrekt und inhaltlich falsch, da sie einen qualitativen Begriff mit einem quantitativen Anspruch vermengt.

Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Verbandsverantwortlichkeit in Österreich?

Der Autor kommt zu einer skeptisch-ambivalenten Einschätzung und betont, dass die Dogmatik des öVbVG ein „Rechts-Kunstwerk“ darstellt, dessen präventive Wirkung kritisch zu betrachten ist.

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Details

Title
Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?
Subtitle
Eine rechtsdogmatische Evaluierung des ö und d Normenbestandes unter Behandlung der rechtsethischen und -politischen Kontroverse betreffs eines eigenen „Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes“ in Deutschland
College
University of Vienna
Course
-
Author
Mag. Georg Schilling (Author)
Publication Year
2009
Pages
81
Catalog Number
V125897
ISBN (eBook)
9783640311781
ISBN (Book)
9783640310579
Language
German
Tags
Krise(n) Deutschland Eine Evaluierung Normenbestandes Behandlung Kontroverse Deutschland
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Mag. Georg Schilling (Author), 2009, Im „Banne(r)“ der Krise(n) der „Strafraumgrenze“: (k)ein eigenes „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ für Deutschland?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125897
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