Im Bereich des E-Commerce ist insbesondere der Vertrieb von Marken- und Luxusartikeln ein Wachstumssegment. Die Hersteller versuchen dabei insbesondere durch selektive Vertriebssysteme den Händlern Vertriebsbedingungen vorzugeben. Außenstehende Händler werden nicht beliefert. Große Rechtsunsicherheit besteht dabei allerdings darin, welche Bedingungen den Händlern gestellt werden dürfen und welche Maßnahmen kartellrechtswidrig sind. Divergierende Urteile verschiedener Landgerichte hinsichtlich der Beschränkbarkeit eines Vertriebs über eBay tragen zu der Rechtsunsicherheit bei. Die vorliegende Arbeit untersucht die Tragfähigkeit der Argumentation der Rechtsprechung und der Literatur. Davon ausgehend werden Hinweise für die Gestaltung der Vertriebssysteme gegeben. Die Arbeit wurde für den Absolventenpreis 2009 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) vorgeschlagen.
Inhaltsverzeichnis
A) Einführung
I) Gegenstand der Arbeit
II) Gang der Untersuchung
B) Die Rechtsprechung
I) Das Urteil des OLG München - U (K) 333/01
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
4) Stellungnahme
II) Das Urteil des LG Mainz - 12 HK.O 9/02 Kart.
III) Das Urteil des OLG Koblenz – U 642/02 Kart.
1) Die Argumentation des Gerichts
2) Stellungnahme
IV) Das Urteil des BGH – KZR 2/02 (Depotkosmetik im Internet)
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
4) Stellungnahme
V) Das Urteil des LG Mainz – 12 HK.O 160/04
VI) Das Urteil des LG Berlin – 16 O 412/07
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Stellungnahme
VII) Das Urteil des LG Mannheim – 7 O 263/07
1) Der Sachverhalt
2) Die Argumentation des Gerichts
3) Stellungnahme
C) Die Rechtslage
I) Der Anwendungsvorrang des Europarechts
1) Das Walt Wilhelm-Urteil des EuGH
2) Die VO 1/2003
3) Die 7. GWB-Novelle
4) § 20 GWB
5) Art. 81 Abs. 1 EGV
a) Selektive Vertriebssysteme
b) Wettbewerbsbeschränkung
c) Vergleichbarkeit von Internet- und Versandhandel
6) Art. 81 Abs. 3 EGV
7) Verordnung (EG) Nr. 2790/1999
a) Art. 4 VO 2790/1999
aa) aktiver und passiver Verkauf
bb) Stellungnahme
b) Zulässige Beschränkungen des Internet-Vertriebs
aa) Völliges Verbot des Internet-Vertriebs
bb) Ladenlokal als Voraussetzung für Internet-Vertrieb
cc) Mindestumsatz in einem Ladenlokal
dd) Qualitätsvorgaben für Internet-Shops
ee) Verbot des Verkaufs über eBay
II) Belieferungsanspruch
1) Kontrahierungszwang
2) § 33 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 GWB i.V.m. § 249 BGB
a) Marktdefinition
aa) Sachlich relevanter Markt
bb) Geographisch relevanter Markt
b) Sortimentsbedingte Abhängigkeit
3) Prozessuales
D) Schlussfolgerungen für die Praxis
E) Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen des Internet-Vertriebs durch Markenhersteller. Ziel ist es, die unklare Rechtslage – insbesondere im Hinblick auf selektive Vertriebssysteme und den Ausschluss von Online-Shops oder eBay-Verkäufen – zu analysieren und Leitlinien für die juristische und unternehmerische Praxis zu entwickeln, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen Markenimage und freiem Wettbewerb liegt.
- Analyse der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Internet-Vertrieb.
- Untersuchung der Bedeutung des europäischen Kartellrechts und des Anwendungsvorrangs gegenüber nationalem Recht.
- Bewertung von Selektionskriterien für Internet-Shops und eBay-Verkaufsverboten.
- Diskussion von Belieferungsansprüchen und kartellrechtlicher Diskriminierung.
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Markenhersteller bei der Vertragsgestaltung.
Auszug aus dem Buch
3) Die Kritik an der Entscheidung in der Literatur
Die Entscheidung ist in der Literatur auf Kritik gestoßen. Sie sei aus zwei Gründen unzutreffend. Sie verkenne die maßgeblichen wirtschaftlichen Unterschiede zwischen dem reinen Internethandel einerseits und dem stationären Einzelhandel mit zusätzlichem Internetvertrieb andererseits. Außerdem bestehe ein Anwendungsvorrang des europäischen Rechts. Das Gericht übersehe jedoch in seiner Entscheidung die europarechtliche Ebene. Der Internethandel stelle grundsätzlich nichts anderes als eine Form des Versandhandels dar. Der klassische Versandhandel unterscheide sich vom Internetvertrieb nur hinsichtlich der Form der Darstellung des Produkts (Website anstelle eines Kataloges) und des Bestellvorgangs (Maus-Klick statt Postkarte oder Telefon/Fax). Sämtliche wirtschaftlich prägenden Tätigkeiten (Warenbeschaffung, Lagerung und Auslieferung) seien jedoch identisch. Die für den Versandhandel entwickelten Grundsätze würden daher auch für den Internethandel gelten. Demnach sei nach der Auffassung Bauers ein generelles Verbot des Internethandels zulässig. Auch eine Nichtbelieferung reiner Internethändler sei zulässig, da dies lediglich ein Minus zu dem generellen Verbot des Internethandels darstelle.
Es gelte die Rechtsprechung des BGH, die den Herstellern von Luxuskosmetika ein berechtigtes Interesse an der Beschränkung des Versandhandels zubilligt, um Image und Qualitätsniveau der Produkte nicht zu gefährden. Das OLG München verkenne demgegenüber, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen reinen Internethändlern einerseits und stationären Einzelhandel mit Internetzusatzhandel bestehe, der eine Nichtbelieferung reiner Internethändler rechtfertige. Der Internetvertrieb könne im Gegensatz zu einem Ladenlokal keine „Aura von Luxus“ vermitteln. Eine solche Aura hat die Kommission im Rahmen des Luxusgütervertriebs als schützenswert angesehen. Nach der Auffassung Bauers sei es offensichtlich, dass ein Einkaufserlebnis mit einer „Aura von Luxus“ nicht gewährt werden könne, wenn das Produkt - wie beim Internetkauf – auf einem Bildschirm betrachtet, ohne jede physische Erfahrung per Mausklick bestellt später ausgeliefert werde.
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einführung: Das Kapitel führt in die Problematik der Belieferung von Online-Shops durch Markenhersteller ein und erläutert den Gang der Untersuchung.
B) Die Rechtsprechung: Hier werden zentrale Urteile deutscher Gerichte analysiert, die sich mit der Zulässigkeit von Vertriebsbeschränkungen im Internet und über Auktionsplattformen wie eBay befassen.
C) Die Rechtslage: Dieser Abschnitt behandelt die europarechtlichen Rahmenbedingungen, die Anwendung der Vertikal-GVO sowie die kartellrechtlichen Anforderungen an die Marktdefinition und den Belieferungsanspruch.
D) Schlussfolgerungen für die Praxis: Das Kapitel bietet konkrete Empfehlungen für Hersteller bei der Vertragsgestaltung, um rechtssichere Selektionskriterien für den Internetvertrieb zu etablieren.
E) Fazit: Das Kapitel resümiert, dass Hersteller den digitalen Wandel nicht durch diskriminierende Kriterien aufhalten sollten, sondern vielmehr innovative und ausgewogene Vertriebsmodelle entwickeln müssen.
Schlüsselwörter
Kartellrecht, Internetvertrieb, Selektives Vertriebssystem, Markenhersteller, Belieferungsanspruch, Vertikal-GVO, § 20 GWB, eBay-Verbot, Versandhandel, Luxusgüter, Wettbewerbsbeschränkung, E-Commerce, Markenimage, Vertragsgestaltung, Diskriminierungsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die kartellrechtliche Zulässigkeit von Beschränkungen des Online-Vertriebs durch Markenhersteller, insbesondere wenn diese versuchen, reine Internet-Händler oder eBay-Verkäufe aus ihren selektiven Vertriebssystemen auszuschließen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Schwerpunkten gehören das europäische und deutsche Kartellrecht, die Bedeutung von Selektionskriterien für Internet-Shops, die Abgrenzung zwischen aktivem und passivem Verkauf sowie die Zulässigkeit von Auktionsplattform-Verboten.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es zu klären, ob und inwieweit Markenhersteller Internet-Vertriebskanäle beschränken dürfen, ohne gegen kartellrechtliche Diskriminierungsverbote zu verstoßen, und welche Leitlinien sich daraus für die Praxis ableiten lassen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine juristische Analyse der aktuellen Rechtsprechung sowie eine rechtsvergleichende Untersuchung der einschlägigen EU-Verordnungen und Leitlinien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden relevante Urteile von OLG- und LG-Entscheidungen bis hin zum BGH kritisch beleuchtet und die Anwendbarkeit des europäischen Rechts (Anwendungsvorrang) sowie spezifische Vertriebsbeschränkungen wie Qualitätsvorgaben oder Mindestumsatzkriterien diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Kartellrecht, selektive Vertriebssysteme, E-Commerce, Internet-Vertrieb, Markenartikel und Wettbewerbsbeschränkungen.
Warum ist das eBay-Verbot laut Arbeit problematisch?
Das Verbot wird kontrovers diskutiert, da es einerseits die unternehmerische Freiheit des Herstellers zur Imagepflege berührt, andererseits aber den Wettbewerb einschränken und Internet-Händler diskriminieren kann, wobei die bisherigen Urteile hierzu widersprüchlich sind.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen stationärem Handel und Internet-Vertrieb?
Der Autor argumentiert, dass Internet-Vertrieb und stationärer Handel nicht einfach gleichgesetzt werden können, betont aber, dass Internet-spezifische Selektionskriterien entwickelt werden müssen, statt den Online-Handel durch unzumutbare Anforderungen faktisch auszuschließen.
Welche Empfehlung gibt der Autor für die Praxis?
Der Autor rät Unternehmen, auf ein generelles Verbot des Internet-Vertriebs zu verzichten und stattdessen detaillierte, technisch nachvollziehbare Vorgaben für die Website-Präsentation zu definieren, um das Markenimage zu wahren, ohne den Wettbewerb unzulässig zu behindern.
Warum ist die Entscheidung des OLG München besonders relevant?
Sie gilt als einer der Ausgangspunkte für den Streit über die Belieferung von reinen Internet-Händlern und wird im Werk detailliert analysiert, da sie die Interessen der Hersteller und die Anforderungen an ein diskriminierungsfreies Vertriebssystem einander gegenüberstellt.
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- LL.M. (Informationsrecht) Markus Schröder (Author), 2008, Pflicht eines Markenherstellers zur Belieferung von Online-Shops, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125900