Diese Arbeit beschäftigt sich unter Berücksichtigung sozialgeschichtlicher und außenpolitischer Vorgänge mit der Entwicklung des Verhältnisses von Rat und Gemeinde in Bremen im 15.Jahrhundert. Inwieweit Grundsätze hansisch-niederdeutschen Rechts eingehalten wurden, und wie Reformen der Ratsverfassungen Machtverhältnisse veränderten oder ihnen Ausdruck verliehen, soll hier untersucht werden.
Während meiner Nachforschungen stieß ich auf die Reformen im 14. und 15. Jahrhundert in Bremen, die mich auf Grund ihrer Vielzahl gegensätzlicher Veränderungen fortan fesselten. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Thematik ergaben sich beim Übersetzen mittelalterlicher Dokumente aus dem Mittelniederdeutschen.
Hilfreich bei der Erstellung dieser Arbeit waren die Chroniken Schwarzwälders und Elmshäusers, die tiefgründig die Ereignisse darstellten. Pitzens Ausführungen zur Entstehung des Stadtrechts von 1433 trugen zu vielen Facetten im Kapitel über 1433 bei. Stadtrechtskodifikationen und weitere Dokumente befähigten mich, Darstellungen zu hinterfragen und ggf. zu konkretisieren.
Diese Arbeit beginnt mit einer Darlegung der Grundsätze des hansischen Stadtrechts. Wichtige sozialgeschichtliche und verfassungspolitische Ereignisse, die das Verhältnis zwischen Rat und Gemeinde beeinflussten, werden daraufhin umrissen. Nähere Betrachtungen des Verfassungsrechts von 1428 und 1433, sowie von dessen Entstehung münden in einer Beschreibung der Machtverhältnisse sowie in einer Erörterung über die Einhaltung der Verfassungsnorm.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Verfassungsnorm: Rat und Gemeinde
I. Identitätsprinzip und Vollmächtigkeit des Rates
II. Verteilung der Entscheidungskompetenzen
III. Fazit
C. Ratsfähigkeit und Bremer Ratsmitglieder im Mittelalter
I. Ratsfähigkeit
II. Die Ratsgeschlechter in Bremen
III. Fazit
D. Verhältnis von Rat und Gemeinde bis 1426
E. Das Stadtrecht von 1428
I. Entmachtung des alten Rates
II. Die Ratsverfassung von 1428
III. Fazit
F. Stadtrecht von 1433
I. Wiedereinsetzung des alten Rates
II. Ratsverfassung von 1433
III. Verfassungswirklichkeit nach 1433
1. Machtverhältnisse
2. Grad der Einhaltung der Verfassungsnorm
G. Nachtrag zu den Autoren
H. Schlusskommentar
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht unter Berücksichtigung sozialgeschichtlicher und außenpolitischer Vorgänge die Entwicklung des Verhältnisses von Rat und Gemeinde in Bremen während des 15. Jahrhunderts. Dabei steht die Forschungsfrage im Vordergrund, inwieweit die Grundsätze des hansisch-niederdeutschen Rechts gewahrt blieben und wie sich die Reformen der Ratsverfassungen auf die Machtverteilung innerhalb der Stadt auswirkten.
- Grundlagen des hansischen Stadtrechts und das Verhältnis von Rat und Gemeinde.
- Analyse der Ratsfähigkeit und der patrizischen Machtstrukturen in Bremen.
- Untersuchung der Umbrüche durch die Stadtrechtsreformen von 1428 und 1433.
- Bewertung der Machtverhältnisse und der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Normen.
- Rolle der Kaufmannschaft als politisches Gegengewicht zum Rat.
Auszug aus dem Buch
I. Wiedereinsetzung des alten Rates
Laut Schwarzwälder folgte auf die Entmachtung des alten Rates 1427 der Ausschluss Bremens aus der Hanse und Bestrebungen derselbigen, die Macht des alten Rates wiederherzustellen. Klagen des alten Rates bzw. einzelner Ratsmitglieder beim Kaiser führten zur Ächtung Bremens im Reich und zur Aufforderung an Bremen, den alten Rat wiedereinzusetzen.
Dass sich Bremen auf eine Schlichtung einließ, war auf die Folgen der „Verhansung“, auf die Reichsacht und auf eine militärisch prekäre Lage zurückzuführen. Pitz stellt zudem heraus, dass die Kaufmannschaft unter der Verhansung leidend den Rat im Frühjahr 1433 durch einen gewaltlosen Aufmarsch dazu bewegte, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dies wird durch einen Bericht des Dominikaners Dr. Hermann Korner bestätigt. Darin wird von einem Kaufmann erzählt, der dem Rat zu folgendem riet: „bei eurem Leben; Sendet wieder nach den Städten […] da wir unser Gut draußen suchen müssen“ („bi juweme lebende: Sendet wedder na den steden […] wente vi unse gut buten soken moten“). Dieses Zitat betont die Eindringlichkeit der Aufforderung und den Hinweis darauf, dass die Kaufleute auf den Fernhandel und damit auf die Hanse angewiesen waren. Der Dominikaner zieht in seinem Bericht eine direkte Verbindung zwischen dieser Aufforderung und der Einwilligung des Rates, in das Schiedsverfahren einzutreten.
Nach Pitz enthielt der am 09.04.1433 verkündete Schiedsspruch die Verpflichtung, sich zur Eintracht der Gemeinde und des Rates zu bekennen sowie diese zu achten („dat de endracht unde eede allene anroret de olden unde nygen rade unde menheit der stad Bremen“, Art. 1 – „de olde unde nyge rad was unde de gantze menheit to Bremen loven unde sweren“ – Art. 2).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die historisch-rechtliche Thematik sowie die methodische Vorgehensweise bei der Untersuchung der Ratsverfassungen.
B. Verfassungsnorm: Rat und Gemeinde: Dieses Kapitel beschreibt das theoretische Modell der städtischen Willensbildung, in dem der Rat als bevollmächtigtes Organ der Gemeinde agiert.
C. Ratsfähigkeit und Bremer Ratsmitglieder im Mittelalter: Es werden die Voraussetzungen für das Ratsamt sowie die sozioökonomische Homogenität der patrizischen Ratsfamilien analysiert.
D. Verhältnis von Rat und Gemeinde bis 1426: Die Untersuchung konzentriert sich auf die Praxis der Selbstergänzung des Rates und die Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte der Gemeinde.
E. Das Stadtrecht von 1428: Dieses Kapitel beleuchtet die Entmachtung des alten Rates und die Einführung neuer verfassungsrechtlicher Bestimmungen zur Begrenzung der Machtkonzentration.
F. Stadtrecht von 1433: Der Fokus liegt auf der Schlichtung nach der Verhansung, der erneuten Einsetzung des alten Rates und der Analyse der Machtverhältnisse nach 1433.
G. Nachtrag zu den Autoren: Es werden die Hintergründe der Sekundärliteratur kritisch beleuchtet und die Einflüsse auf die jeweilige wissenschaftliche Perspektive erörtert.
H. Schlusskommentar: Das Kapitel fasst die Machtkonzentration beim Patriziat und die Rolle der Kaufleute zusammen und bewertet die Verfassungswirklichkeit kritisch.
Schlüsselwörter
Hansestadt Bremen, Rat, Gemeinde, Stadtrecht, Mittelalter, Verfassungsgeschichte, Patrizier, Ratsverfassung, Machtkonzentration, 1428, 1433, Fernhandel, Hansetag, Mitbestimmung, Gemeinwille
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit behandelt die Entwicklung der politischen Verfassungsstrukturen und das Machtverhältnis zwischen dem städtischen Rat und der Gemeinde in Bremen während des 15. Jahrhunderts.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die rechtliche Ausgestaltung der Ratsmacht, der Einfluss des Patriziats, die Rolle der hanseatischen Verbindungen sowie die sozialen Auswirkungen der verschiedenen Stadtrechtsreformen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, inwieweit die damaligen verfassungsrechtlichen Grundsätze eingehalten wurden und inwiefern politische Reformen die Machtverhältnisse zugunsten oder zuungunsten verschiedener Bevölkerungsschichten veränderten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Der Autor nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse unter Einbeziehung sozialgeschichtlicher Zusammenhänge und wertet dabei zeitgenössische Stadtrechtskodifikationen sowie renommierte Sekundärliteratur aus.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Stadtrechtsreformen von 1428 und 1433, den Einfluss der Hanse auf die Bremer Politik und den Grad der Mitbestimmung der Bürgerschaft bei Ratsentscheidungen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Hanseatische Verfassungsgeschichte, Patrizierherrschaft, Mitbestimmung der Gemeinde, Ratsfähigkeit und der historische Kontext der Stadtrechtskodifikationen.
Wie wirkte sich die sogenannte "Verhansung" auf Bremen aus?
Die Verhansung führte zum Ausschluss aus der Hanse, was wirtschaftlichen Druck auf die Kaufleute ausübte und letztlich den Rat dazu zwang, sich auf ein Schlichtungsverfahren einzulassen.
Welchen Einfluss hatten die Kaufleute auf die Ratsmacht?
Die Kaufleute bildeten durch ihre wirtschaftliche Bedeutung ein Gegengewicht zum patrizischen Rat und drängten in Krisenzeiten, wie etwa 1433, auf eine Einigung zwischen den politischen Akteuren.
Warum wird im Dokument die Rolle des Patriziats so stark betont?
Das Patriziat dominierte aufgrund seiner finanziellen Stärke und seiner familiären Netzwerke die städtischen Ämter, was eine breitere soziale Durchmischung der politischen Führungsschicht im 15. Jahrhundert erschwerte.
Wie bewertet der Autor die Verfassungswirklichkeit des 15. Jahrhunderts aus heutiger Sicht?
Der Autor merkt an, dass moderne demokratische Maßstäbe an die mittelalterlichen Verhältnisse nur bedingt anwendbar sind, da das Stadtrecht bis in die frühe Neuzeit bestand hatte und somit auf damalige Bedürfnisse abgestimmt war.
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- Björn Hoops (Author), 2009, Rat und Gemeinde in der Hansestadt Bremen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125903