Mit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) am 17. Juli 1998 durch die
Verabschiedung des Römischen Status wurde der Grundstein für eine ständige internationale
Strafgerichtsbarkeit geschaffen. Die Errichtung dieser Gerichtsbarkeit fügt einen neuen Baustein in
ein System der Internationalen Beziehungen ein, das maßgeblich geprägt ist durch das Prinzip der
Staatensouveränität. Seinen Ausdruck findet dieses System greifbar vor allem in der geltenden
Ordnung und Praxis des Völkerrechts.
Die klassische Völkerrecht beschränkte sich im Wesentlichen darauf, explizit zwischenstaatliche
Beziehungen zu regeln. Trotz der Einschränkungen der staatlichen Souveränität, die auch in der
VN-Charta schon enthalten sind, wurde in der rechtlichen Ausgestaltung des Wechselverhältnisses
der Prinzipien „gleiche Souveränität“ und „souveräne Gleichheit“ – und noch mehr in der
politischen Praxis – die Souveränität des Einzelstaates betont.
Dies erscheint zunächst selbstverständlich – ist es doch eine geschichtlich gewachsene Situation, in
der sich Nationalstaaten zu einem System wechselseitiger Verbindungen zusammenschließen. Ein
kritischer Punkt dieses Systems war jedoch stets die Frage der Durchsetzung der völkerrechtlichen
Normen, der politischen Praxis angesichts mancher Staaten, die „souveräner“ waren als andere. Ein
Thema dieser Arbeit wird also die politische Praxis eines solchen Staates – der USA – gegenüber
neuen Tendenzen in der völkerrechtlichen Ordnung, wie der Etablierung des IStGH, sein.
Das „moderne Völkerrecht“ steht nach herrschender Auffassung zusätzlich vor der Aufgabe,
Angelegenheiten der Staatengemeinschaft als Ganzes zu schützen. Immer mehr Normen wurden
kodifiziert und angewendet, die dem Schutz von Gemeinschaftsinteressen der Staaten dienen. Die
wichtigste Tendenz in diesem Bereich war im 20. Jahrhundert und insbesondere in den letzten
Jahrzehnten die Individualisierung der Internationalen Ordnung6: das Wohl des einzelnen
Menschen, als Ausdruck des Wohles der Menschheit, kommt in Zeiten der Neudefinition von
Staatlichkeit durch Globalisierung immer mehr in den Blickpunkt. Internationalen Organisationen
und Regimes kommt die Aufgabe zu, politische Regulierung rechtlich zu verankern, also die Entwicklung von Governance-Strukturen zu etablieren und zu ihrer Durchsetzung die
Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die Internationale
Strafgerichte.
[...]
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
TEIL I – Die Entwicklung internationaler Strafgerichtsbarkeit
1. Ansätze zu einer Strafgerichtsbarkeit in der internationalen Ordnung des 20. Jh.
2. Die Schaffung des IStGH
TEIL II – Die Kompetenzen des IStGH und ihre Konsequenzen für die Staatensouveränität
1. Die rechtliche Grundlage des IStGH und seine Einordnung in das Internationale System
a) Rechtliche Grundlage und Status des IStGH
b) Balancierung im System: Komplementarität für Souveränität
2. Die Zuständigkeit des Gerichtshofes
a) Die Voraussetzungen für formelle Zuständigkeit des Gerichts
b) Die Auslösemechanismen für Ermittlungen/ die Ausübung der Gerichtsbarkeit
3. Die tatsächliche Durchsetzung der Gerichtsbarkeit
TEIL III – Die Politik der USA gegenüber den Gerichtshof
1. Der Wandel in der amerikanischen Politik: ein chronologischer Überblick
a) Bill Clinton: Unterzeichnung des Vertrages
b) George W. Bush: Zurücknahme der Unterschrift
2. Die Vorbehalten der USA gegen den Gerichtshof
3. Die Maßnahmen der amerikanischen Anti-IStGH-Politik
a) Innenpolitisch: ASPA (American Servicemembers Protection Act)
b) Vertragsrechtlich: Bilaterale Immunitätsabkommen
c) Institutionell: VN-Sicherheitsratsresolutionen 1422 und 1487
SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der Stärkung der individuellen internationalen Strafgerichtsbarkeit durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und dem Prinzip der Staatensouveränität. Dabei wird insbesondere analysiert, wie die USA ihre politische Macht nutzen, um sich der Gerichtsbarkeit zu entziehen und internationale Normbildungsprozesse zu beeinflussen.
- Entwicklung des Völkerstrafrechts im 20. Jahrhundert
- Struktur und Kompetenzen des IStGH sowie das Komplementaritätsprinzip
- Strategien der USA zur aktiven Bekämpfung des IStGH
- Einfluss nationaler Gesetzgebung (ASPA) auf internationale Institutionen
- Rechtliche und politische Bedeutung bilateraler Immunitätsabkommen
Auszug aus dem Buch
Die tatsächliche Durchsetzung der Gerichtsbarkeit
Die tatsächliche Durchsetzung der Strafgerichtsbarkeit hängt zunächst maßgeblich von effektiver Wirkungsgewalt, also Ermittlungseinheiten zur Urteilsfindung und polizeilichen Kräften zur Urteilsdurchsetzung ab. In beiden Aspekten ist der IStGH maßgeblich auf die Kooperation mit den Vertragsstaaten angewiesen. Eigene Kräfte stehen ihm, gerade auf polizeilicher Ebene überhaupt nicht zur Verfügung. Räumliche, finanzielle und personelle Beschränkung werden es auf Dauer verhindern, dass der IStGH „ein neuer Weltpolizist“ wird. Vielmehr kann er sich lediglich auf wenige und damit symbolische Fälle konzentrieren. Es ist gerade die präventive und symbolische Wirkung dieser Beschäftigung, die jedoch dabei zu berücksichtigen ist.
Dennoch gibt es auch institutionell verankert die Möglichkeit zu Einschränkungen der Ermittlungen oder der Strafverfolgung. Hier wurden wiederum Balancierungen zur Einordnung in das bestehende System der internationalen Ordnung vorgenommen. Artikel 16 des Römischen Statutes. Bei den Verhandlungen versuchten die „Gegner-Staaten“ (vor allem die Veto-Mächte inkl. der USA) den Gerichtshof der vollständigen Kontrolle des VN-Sicherheitsrates zu unterwerfen. Dies betraf vor allem die „Diferral“- Kompetenz, das heißt die Möglichkeit des VN- Sicherheitsrates, dem Gericht auf Grundlage von Art.16 IStGH-Statuts ein Verfahren entziehen zu können. Nach mehreren Entwürfen verschiedener Staaten findet sich nun in Art. 16 des römischen Statutes: „Richtet der VN- Sicherheitsrat in einer nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen angenommenen Resolution ein entsprechendes Ersuchen an den Gerichtshof, so dürfen für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung aufgrund dieses Statuts eingeleitet oder fortgeführt werden; das Ersuchen kann vom VN- Sicherheitsrat unter denselben Bedingungen erneuert werden.“
Zusammenfassung der Kapitel
EINLEITUNG: Darstellung der Problemstellung bezüglich der Spannung zwischen dem Schutz von Menschenrechten und staatlicher Souveränität durch den IStGH.
TEIL I – Die Entwicklung internationaler Strafgerichtsbarkeit: Historischer Rückblick auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts vom Ende des Ersten Weltkriegs bis zur Errichtung des IStGH.
TEIL II – Die Kompetenzen des IStGH und ihre Konsequenzen für die Staatensouveränität: Analyse der Rechtsgrundlagen, des Komplementaritätsprinzips und der prozessualen Zuständigkeit des Gerichtshofs.
TEIL III – Die Politik der USA gegenüber den Gerichtshof: Untersuchung der spezifischen US-amerikanischen Ablehnungshaltung und der angewandten Gegenmaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene.
SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Wirksamkeit des IStGH und der langfristigen Aussichten für die internationale Strafgerichtsbarkeit angesichts machtpolitischer Einflussnahme.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, Völkerrecht, Staatensouveränität, USA, Komplementaritätsprinzip, Römisches Statut, Völkerstrafrecht, VN-Sicherheitsrat, ASPA, Immunitätsabkommen, Individuelle Strafverfolgung, Weltfrieden, Internationale Ordnung, Gerichtsbarkeit, Machtpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch auf eine globale individuelle Strafgerichtsbarkeit durch den IStGH und dem beharrenden Souveränitätsanspruch einzelner Nationalstaaten.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die historische Genese des Völkerstrafrechts, die institutionelle Struktur des IStGH und die aktive Oppositionspolitik der USA gegen dieses Gericht.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Prinzip der Souveränität gegen die Etablierung internationaler Strafverfolgungsinstanzen verteidigt wird und welche Konsequenzen dies für die internationale Ordnung hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine problemorientierte Analyse, die auf einer Auswertung völkerrechtlicher Dokumente, Fachliteratur und einer chronologischen Untersuchung politischer Entscheidungen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil erörtert die rechtliche Konstruktion des IStGH, insbesondere das Komplementaritätsprinzip, sowie die konkreten Maßnahmen der USA, wie den American Servicemembers Protection Act und die Nutzung des UN-Sicherheitsrates.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind IStGH, Staatensouveränität, Völkerrecht, US-Politik, Komplementarität und internationale Strafgerichtsbarkeit.
Was ist das "Komplementaritätsprinzip" im Kontext des IStGH?
Dieses Prinzip besagt, dass der IStGH nur dann tätig werden kann, wenn nationale Gerichte nicht willens oder nicht in der Lage sind, schwere Verbrechen selbst zu verfolgen.
Wie begründen die USA ihre Ablehnung des IStGH?
Die USA argumentieren primär mit der Befürchtung eines Kontrollverlustes über ihre militärischen Streitkräfte und sehen in der Jurisdiktion des IStGH eine potenzielle Gefährdung ihrer nationalen Interessen.
Was ist der Zweck des "American Servicemembers Protection Act" (ASPA)?
Der ASPA zielt darauf ab, US-Bürger vor dem Zugriff des IStGH zu schützen und die Kooperation mit dem Gericht durch Sanktionen gegen andere Staaten zu unterbinden.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2007, Staatensouveränität und individuelle Strafgerichtsbarkeit in den internationalen Beziehungen – das Beispiel des internationalen Strafgerichtshofs und der Politik der USA, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/125942