Versicherungen aller Art sind bei uns in Deutschland gang und gäbe, für viele sind sie jedoch ein unbeachteter Luxus, den es nur selten auf dieser Erde geben darf, wenn man sich Beispiele anderer Länder anschaut. Um diese Versicherungen soll es in folgender Hausarbeit gehen. Genauer gesagt um den Sozialstaat, der diese sozialen Hilfen anbietet, und wie er sich historisch entwickelt hat. In diesem Abschnitt wird es um die Anfänge der Industriellen Revolution gehen, enden wird er mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes nach der Kaiserlichen Botschaft Wilhelm I. Die weiteren Kapitel behandeln dann den Aufbau des Sozialstaates Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Der Weg bis zum „Sozialstaat Deutschland“
2 Der Sozialstaat Deutschland
2.1 Die Anfänge mit der Krankenversicherung 1883 bis nach dem Ersten Weltkrieg
2.2 Die Sozialpolitik der Nazis von 1933-1944
2.3 Die Sozialpolitik in der DDR ab 1945
2.4 Die Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bis in das 21. Jahrhundert
3 Analyse des Begriffs Sozialstaat und ein Fazit
Literaturverzeichnis
1 Der Weg bis zum „Sozialstaat Deutschland“
„Hartz IV: Für Ungeimpfte bald kein Arbeitslosengeld mehr?“ und „Seit 1. November 2021: Für Ungeimpfte keine Erstattung bei Quarantäne wegen Corona“. Diese Schlagzeilen erschütterten vor geraumer Zeit die Nachrichtenhörer. Während sich der erste Artikel vor allem um Österreich dreht (Zuschke 2022), betrachtet der Nachfolgende unser Gesetz hier in Deutschland (Informationsportal Arbeitgeber Sozialversicherung 2021). Corona hatte und hat uns alle im Griff, die Wirtschaft, die Politik und auch das Sozialgefüge. Die Artikel berichten wie Corona uns, bzw. vor allem die nicht gegen den Virus geimpften, im Leben beeinträchtigen kann. Einerseits wird angedacht, Ungeimpften das Arbeitslosengeld vorzuenthalten, an anderer Stelle droht Impfverweigerern die unbezahlte Krankschreibung. Dass sich diese Artikel wie Lauffeuer verbreitet haben, zeigt gut, an was wir uns hier in Deutschland gewöhnt haben. Versicherungen aller Art sind bei uns in Deutschland gang und gäbe, für viele sind sie jedoch ein unbeachteter Luxus, den es nur selten auf dieser Erde geben darf, wenn man sich Beispiele anderer Länder anschaut. Um diese Versicherungen soll es in folgender Hausarbeit gehen. Genauer gesagt um den Sozialstaat, der diese sozialen Hilfen anbietet, und wie er sich historisch entwickelt hat. In diesem Abschnitt wird es um die Anfänge der Industriellen Revolution gehen, enden wird er mit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes nach der Kaiserlichen Botschaft Wilhelm I. Die weiteren Kapitel behandeln dann den Aufbau des Sozialstaates Deutschland. Da die Arbeit auf 12 Seiten inklusive Abbildungen begrenzt ist, konzentriere ich mich auf die wichtigsten Punkte.
„Die Entstehung des Sozialstaates ist eng mit der Industrialisierung im XIX Jahrhundert verbunden“ betont W. Strzelewicz (Strzelewicz 1975: 14) Dieser trifft damit umgangssprachlich den Nagel auf den Kopf. Die typisch Positiv- aber auch Negativerfahrungen der Industrialisierung finden ihr Erbe auch in der jetzigen Sozialpolitik. So wurden in der damaligen Zeit immer mehr Fabriken geschaffen und die Arbeitergesellschaft für jetzige Verhältnisse stark unterdrückt, sodass Karl Marx sein Weltbekanntes Werk „Manifest der Kommunistischen Partei“ veröffentlichten konnte. Dort war erstmals ein sozialer Gedanke zu vernehmen. Der Beginn für einen langen Weg, welcher 1848 in der Märzrevolution geendet hat, woraus sich - obwohl die Revolution scheiterte - die ersten Gewerkschaften bildeten. Diese waren der Grundstein der ersten steigenden Löhne, eines zehn-Stunden-Arbeitstags und auch der Beginn von Streiks, die bis heute das wichtigste Gut der Gewerkschaften sind. Der Weg ging über die Jahre weiter bis 1887 der Reichskanzler Deutschland Otto von Bismarck das Soziallistengesetz verabschiedete, was eigentlich dafür gedacht war, die sozialen Gedanken, vor allem der Arbeiterklasse, zu unterdrücken. Dafür hat Bismarck zwar langsam angefangen Missstände in Fabriken aufzulösen, doch hängte er einen Anschlag auf Fabriken der damaligen Partei SAP an, die heutige SPD. Die Gesetze „erlaubten u.a. der Polizei sozialistischen Aktivisten zu verhaften, ihrer Veranstaltungen aufzulösen, Verdächtige aus dem Land zu weisen und „unerwünschter Literatur” zu konfiszieren. Es wird geschätzt, dass während der Gültigkeitsdauer dieser Gesetze 1400 Verlage liquidiert, 1500 Personen verhaftet und 900 Personen aus Deutschland ausgewiesen wurden.“ (R. Janik, E.Trafialek 2017: 36). Doch das Gesetz erschuf eine gegenläufige Reaktion. Die „Verdächtigen“ taten sich zusammen, sodass die „Konservativen“ 1881 bei den Reichstagswahlen herbe Verluste hinnehmen mussten (Bendikat 1988: 1). Darauf hat Bismarck zwei Jahre nach den Wahlen die erste Versicherung einer fortschrittlichen Regelung der Welt bestimmt: die Krankenversicherung (R. Janik, E.Trafialek 2017: 36), womit wir bei dem Beginn des Sozialstaates Deutschland im allgemeinen Sprachgebrauchs sind. Wieso dieser Gedanke oftmals falsch verortet wird, behandelt der kommende Abschnitt Dieser kurze Ausschnitt über die Anfänge des Sozialstaates zeigt uns vor allem, dass uns soziale Politik nicht einfach geschenkt wurde, sondern einen harten Weg zurücklegte, der über lange Zeit auch vor dem Gesetz verurteilt wurde. Es ist das Ergebnis eines harten Kampfes, den man heutzutage würdigen sollte oder sogar müsste. In den kommenden Kapiteln wird der jetzige Sozialstaat mit seinen Versicherungen beschrieben und erläutert.
2 Der Sozialstaat Deutschland
2.1 Die Anfänge mit der Krankenversicherung 1883 bis nach dem Ersten Weltkrieg
Dass die Krankenversicherung 1883 das erste Konstrukt deutscher Sozialgedanken war, ist ein Irrglaube. Es war eher das erste Gesetz, das von Politikern ausging und die ganze Bevölkerung betraf. Es gab davor schon „zahlreiche Fürsorge- und Versicherungseinrichtungen auf genossenschaftlicher, kommunaler, betrieblicher und kirchlicher Grundlage“ (Schmidt 1988: 21). Als Beispiel wird zum einen genannt, dass zehn Jahre vor der Einführung der Krankenversicherung rund eine Million Preußen gegen Krankheiten und teilweise Invalidität versichert waren. Dieses Gesetz zur Einführung der Krankenversicherung, welches seine Spuren bis in das heutige Grundgesetz hat (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“) (Bundesministerium der Justiz o.J.), brachte den Menschen erstmals, beginnend 13 Wochen nach dem Krankheitsbeginn, ein sicheres Einkommen, was „von den Arbeitgebern (zu einem Drittel) und von den Arbeitern (zu zwei Dritteln) finanziert wurde (Krankenkassen Zentrale 2021). Die Versicherung erfasste alle gewerblichen Arbeitnehmer bis zu einem Jahresverdienst von 2.000 Reichsmark (Krapfl 2020: 5). Auch wurde von den Arbeitgebern und -nehmern die Unfallversicherung finanziert, die ein Jahr später verabschiedet wurde. Interessant ist, dass schon diese beiden Versicherungen einen Versicherungszwang beiführten. Diese beiden Sozialversicherungen sind heute noch nicht in allen Ländern der Welt der Standard. Bei diesem Gesetz waren es 14 Wochen gesicherte finanzielle Unterstützung, gepaart mit einer Erwerbsunfähigkeitssicherung, die dem Arbeiter oder seinem Hinterbliebenen eine Rente in Höhe von zwei Dritteln zustand (R. Janik, E.Trafialek 2017: 36). Mitte 1889 verabschiedet und 1891 in Kraft tretend, erschien kurz danach das Gesetz zur Invaliditäts- und Altersversicherung, die heutige Rentenversicherung. Das Reich leistete noch einen Zuschuss von jährlich fünfzig Reichsmark zu jeder Rente. Bismarck wollte ursprünglich die Invaliden- und Altersversicherung vollständig aus staatlichen Mitteln finanzieren, was aber der Reichstag verhinderte (Krapfl 2020: 6). Mit „Zuckerbot und Peitsche“ (Krapfl 2020: 6) beschreiben viele Historiker die Gesetzesvorstoße Bismarcks, er wollte vorrausschauend auf die wachsenden Anzahl Sozialdemokraten reagieren um seine Regierung zu schützen. Das schon beschriebene Soziallistengesetz galt aber noch bis 1890. Es wird beschrieben, dass Bismarck geplant hatte, die Arbeiter eng an den Staat zu binden, so ähnlich wie die heutigen Beamten. Genau das wird an den Plänen sichtbar, die Versicherungen alle durch Steuern finanzieren zu wollen. Nach der Ära Bismarcks wurde der soziale Gedanke aber keinesfalls aufgegeben, denn 1891 hatte man Gewerbegerichte und 1904 Kaufmannsgerichte als kommunale Einrichtungen errichtet (Krapfl 2020: 7). Generell wurde auf Kommunen viel mehr Wert gelegt als zuvor, es wurden Abfallsbeseitigungen, Kanalisationen usw. auf- und ausgebaut und 1894 wurde das erste städtische Arbeitsamt in Esslingen gegründet, was auf kommunale Initiativen zurückzuführen ist. Anfangs des 20. Jahrhunderts wurde mit der neuen Angestelltenklasse, die Angestelltenrentenversicherung mit besseren Leistungen und in eigenständiger Organisation gegründet, um „die Sozialdemokratie und die sozialistischen Gewerkschaften von dieser neuen Arbeitnehmergruppe fernzuhalten“ (Krapfl 2020: 8). Die sozialen Sicherungen kamen kurz darauf aufgrund von Finanzproblemen zum Stillstand (Sommariva & Tullio 1987: 62.).
Zu dieser Zeit wurden Angestellte gegenüber Arbeitern viel höher angesehen und genossen auch bessere Bedingungen. Witwen aus der Arbeiterschaft wurde in der Regel eine Erwerbstätigkeit zugemutet, selbst wenn sie Kinder zu erziehen hatten und vorher lange berufstätig gewesen waren. Von Witwen aus Angestelltenhaushalten hatte man dies nicht erwartet (Schmidt 1988: 38).
Das waren alles wichtige überlieferte Bemühungen einer langsamen, aber stetig verbesserten Sozialpolitik im frühen Deutschland, bis zum Ersten Weltkrieg. Im Weltkrieg selbst kamen sie aber nicht zum Erliegen, es wurden „beispielsweise die Soldaten des Deutschen Reiches vor nachteiligen Folgen ihrer ruhenden Zivilerwerbstätigkeit dadurch geschützt, dass ihre Militärdienstzeit bei der Berechnung von Wartezeiten und Versicherungsleistungen in der Sozialversicherung anerkannt wurde“ (Schmidt 1988: 39). Dazu kamen noch weitere Reformen in den Jahren des Ersten Weltkrieges, wie zum Beispiel, dass das Reich den Gemeinden zur Unterstützung der erwerbslosen Finanzmittel zukommen ließ. Dies waren Vorboten der Arbeitslosenversicherung von 1927 (Faust 1986).
Auch eine erste Version des Mutterschutzes kam 1914 und 1915 in die Gesetze als sogenannte Wochenhilfe, die der Krankenversicherung zugeteilt wurde. Die Wochenhilfe sorgte für eine bessere Mutterschaftshilfe, zugunsten von Ehefrauen krankenversicherter Kriegsteilnehmer und für nicht krankenversicherte Ehefrauen, die Kriegsunterstüzung bezogen (Kleeis 1928: 221ff).
Was hier in kurzen Zügen dargestellt wurde, zeigt auf, dass der soziale Gedanke auch in den Kriegsjahren Nahrung gefunden hatte. Der Krieg wird in einigen Literaturen sogar als "Schrittmacher der Sozialpolitik" bezeichnet (Preller 1978: 85). Das folgende Kapitel wird sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sich die sozialen Reformen während der Nazi-Zeit in Deutschland entwickelten.
2.2 Die Sozialpolitik der Nazis von 1933-1944
Um Hitlers Gedankengänge über die Sozialpolitik zusammenzufassen, kann man die wichtigsten Sätze aus „Mein Kampf“ zitieren: „1. Um die Massen der nationalen Erhebung zu gewinnen, ist kein soziales Opfer zu schwer, und 2. Die nationale Erziehung der breiten Masse kann nur über den Umweg einer sozialen Hebung stattfinden, da ausschließlich durch sie jene allgemeinen wirtschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die dem einzelnen gestatten, an den kulturellen Gütern der Nation teilzunehmen (Hitler 1924: 369). Bei Hitler muss man die sozialpolitischen Gedanken eher als Vortäuschung oder sogar Sozialtechnik betiteln (Kluke 1960: 547), als Instrument zur Erzeugung einer bestimmten politischen Haltung, eines der Führung bedingungslos hörigen Menschentyps. Das Ziel war klar, man wollte die Arbeiter für sich gewinnen. Doch direkt am Anfang wurde 1933 durch die neuen Machtinhaber andere Parteien und vor allem Gewerkschaften verboten und viele der aktiven Mitglieder wurden weggesperrt (Schmidt 1988: 59). Über die Sozialpolitik im Nationalsozialismus gibt es mehrere Sichtweisen. Die eine betont, dass die Sozialpolitik „als Instrument zur sozialen und politischen Kontrolle der Bevölkerung eingesetzt und nach parteipolitischen und rassistischen Kriterien gewährt oder verweigert [wurde]“ (Beispiele: Rimlinger 1987: 59) Als Beispiel kann hier zum einen die Zunahme des versicherten Personenkreises und die - wenn auch zögerliche - Zurücknahme der Leistungsbeschränkungen der frühen 1930er Jahre herangezogen werden (Zoller 1981: 86). Gestützt wird diese These mit vielen Beispielen von Reformversuchen, die alle abgeschmettert wurden, wie z.B: der Plan einer einheitlichen Staatsbürgerversorgung auf der Basis des Fürsorgeprinzips, oder der Plan der Deutschen Arbeitsfront, die gegliederte Sozialversicherung durch ein Versorgungswerk des deutschen Volkes zu ersetzen (Teppe 1977: 194).
Die Gegenthese behauptet, dass die Sozialpolitik sehr kontinuierlich ablief (Teppe 1977: 194-250): "Vergleichende Untersuchungen zur Ausbildung des Sozialstaates in Europa zeigen [...], dass die deutsche Entwicklung in den dreißiger und vierziger Jahren keine signifikante Abweichung von der allgemeinen Tendenz zeigt. Die Bürokratisierung, Professionalisierung und Verrechtlichung der Wohlfahrtspflege waren hier wie in allen entwickelten Ländern zu beobachten"(Weißmann 1995: 172). Es ist überliefert, dass Hitler die gesamte Bevölkerung in ein einheitliches Sicherungssystem einbeziehen wollte, also die Begrenzung auf bspw. Schutzbedürftigen zu überwinden. Das alles sollte über die Einkommenssteuer finanziert werden und so das Rentensystem vereinheitlicht werden. Doch die Fürsprecher der etablierten Systeme waren größer, das System hat sich nicht durchgesetzt. Generell kann man aber sagen, dass viele Nationalsozialisten sich mit einer Sozialversicherung - oder zumindest dem Gedanken daran - anfreunden konnten, denn es war für sie ja "ein ausgesprochen deutsches Werk"(Schuhmann, Brucker 1934: 346 ) um der Armee unter die Arme zu greifen. Auch mental wurden um Hitlers 50. Geburtstag die Sozialleistungen angehoben, beziehungsweise wurde die Dosierung der Sozialleistungen vom Notverordnungsgesetz der 1930er Jahre aufgehoben. „Viele sozialpolitische Verbesserungen des NS-Staates entpuppten sich allerdings eher als kleine denn als große Befriedungsmittel“, fasst Schmidt (Schmidt 1988: 63) gut zusammen. Ein positiver Effekt von bspw. Erhöhung des Kinderzuschusses 1942 ist umstritten. Von einem Rückschritt der Sozialpolitik kann man meiner Meinung nach nicht reden, im Gegenteil: „Die Sozialpolitik schien viel weniger vom Regimewechsel von 1933 berührt worden zu sein, als andere Politikfelder, wie die Arbeitsbeziehungen, die gleichgeschaltet wurden und die Familienpolitik, die zunehmend von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt wurde (Schmidt 1988: 62). Interessant zu sehen ist, dass das Wirtschaftswachstum der späten 1930er Jahre nicht für die Sozialpolitik verwendet wurde, sondern für andere Zwecke. Das sieht man, wenn man sich die Sozialleistungsquote dieser Jahre anschaut, die Quote von 1939 unterschritt nämlich des Niveaus der Jahre 1927/28. (Zollner 1963 : Tabelle 1 ) Natürlich muss man an dieser Stelle auch den Rassismus der Nationalsozialisten ansprechen, der sich natürlich auch in der Sozialpolitik widerspiegelte. Die Fürsorge sollte vor allem den deutschen, „Volksgenossen“ zukommen, insbesondere denjenigen, die nach nationalsozialistischer Ideologie, erbgesund' waren und zu den „völkisch besonders wertvollen“ Mitgliedern zählten (Frerich, Frey 1993: 313).
Als Fazit kann man den Nationalsozialisten vorwerfen, mit ihren sozialen Forderungen eher Spaltung, als die erhoffte Gemeinschaft hervorgerufen zu haben. Sie umfasste Leistungsverbesserungen, aber auch Freiheitsbeschränkungen, repressive und progressive soziale Gedanken, den Fokus auf die Gemeinschaft und die Reduzierung des Einzelnen. Doch es gibt auch erwähnenswerte Neuerungen, wie die Aufwertung der Arbeit und die Politik der Einebnung von Unterschieden zwischen Arbeitern und Angestellten (Schmidt 1988: 68).
2.3 Die Sozialpolitik in der DDR ab 1945
Wenn man über die Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland nachdenkt, muss man natürlich auch die Lage in der Deutsche Demokratische Republik ansprechen. Gerade diese Phase ist sehr spannend, weil man bei der DDR natürlich oft an einen sozialistischen Staat denkt, weniger an eine kapitalistischen. Wie sozialistisch angehaucht der Staat überhaupt war, wird im Folgenden näher erläutert.
„Für die Legitimation des Staates der DDR [] spielte die Sozialpolitik eine zunehmend wichtiger werdende Rolle“, so beschreiben Dierk und Schwartz die Sozialpolitik in der DDR in der Ersten Zeile ihres Werkes (Dierk,Schwartz 2005: 1). Und es scheint nur logisch zu sein. Die DDR war ja im Vergleich zu den „westlichen Staaten“ ein eher sozialistischer Staat, der genau auf diesen Werten aufbaut. Die sozialen Reformen haben mittelfristig zur Stabilisierung eines Staates beigetragen, den sie aber nicht vor dem Zerfall bewahren konnten (Hockerts: 24). Bereits in den 1960ern wurde die Sozialpolitik unter dem Namen der „sozialistische Sozialpolitik“ ausgebaut (Winkler: 70). 1976 wurde der bekannte und wichtige Grundsatz „Einheit von Wirtschaft und Sozialpolitik“ entwickelt, welcher den Stellenwert zwischen Wirtschaft und Sozialpolitik eindrücklich zeigt. Im Westen, wie im kommenden Abschnitt beschrieben, war man sich sicher, dass gute Wirtschaft nur mit guter Sozialpolitik einhergehe. In der DDR hat man aber, während die Sozialpolitik sehr viel Unterstützung erhielt, eine erhöhte Belastung der Wirtschaft wahrgenommen. Die Wirtschaft wurde nach einigen Aussagen von der Sozialpolitik sogar überfordert, was auf Mangel politischer Steuerung und falsche Allokation von Ressourcen zurückzuführen ist (Dierk,Schwartz 2005: 8). Die erwähnte fehlerhafte Verteilung der Ressourcen ist gut am Gießkannenprinzip zu erkennen. Sowohl Arme als auch Reiche haben davon profitiert. Die Subventionen in die Bevölkerung machten 1989, also am Ende der DDR, ein Viertel der Staatsausgaben aus (Hockerts: 795). Davon sind aber nicht nur Versicherungen betroffen, es wurden sogar beispielsweise Ruderboote und Bungalows subventioniert. Dies trifft als Beispiel der schlechten politischen Führung genau ins Schwarze. Die Regierungsträger der DDR wollten alles im Griff haben und verzichteten weit auf Selbststeuerungspotentiale, wie z.B. auf Träger von Sozialversicherungen, was die wirtschaftliche Effektivität der Betriebe erheblich behinderte. Soziale Neben- und Folgekosten wie bspw. Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit wurden alle in überbetriebliche Sozialsysteme verlagert (Dierk,Schwartz 2005: 15 ). Manche Systeme, wie der Kündigungsschutz, wurden aber in die Unternehmen „internalisiert“ (Zacher: 262-264). Die Unternehmen fingen zudem auch freiwillig an, selber betriebliche Sozialleistungen anzubieten, was den Fehler der fehlgeleiteten Politik aufzeigt.
Doch neben der wirtschaftlichen Orientierung sollte die Sozialpolitik auch dem Klassenkampf obliegen. Man wolle die „Interessen der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeter, [] der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz sowie der anderen werktätigen Schichten“ dienen (Manz, Winkler 1979:26) .Den Wohlfahrtsstaat der DDR kann man anhand weniger „Kreisen“ ( Schmidt 1988: 127) der Politik beschreiben. Das Recht auf Arbeit und die damit verbundene Arbeitsplatzgarantie waren der Erste, dazu gehörte der strenge Kündigungsschutz. Der Zweite wurde von den Sozialversicherungen, einer Staatlichen und die der Angestellten und Arbeiter, gebildet. Diese wurden, wie beschrieben, aus dem Staatsaushalt finanziert. Danach gab es den Kreis der betrieblichen Sozialpolitik, ein Lückenfüller für die alltägliche Daseinsvorsorge. Dazu kam die soziale Sicherung im Reproduktionsbereich, was die Familien- und Frauenförderung, sowie die Wohnungspolitik umschloss. Der fünfte und letzte Kreis bestand aus privilegierten Sonderversorgungssystemen für politisch wichtige Gruppen. Aus den fünf Kreisen entpuppte sich bspw. Vollbeschäftigung. Doch sie war sehr kostspielig.
Anhand dieses Kapitels kann man gut sehen, welche Hoffnung die SED-Regierung aufbaute, weshalb sie aber auch zum Scheitern fast schon verurteilt war. Sie wollte vor allem „eine gesamtgesellschaftlich segensreiche Gleichrangigkeit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Schmidt 1988: 128).
2.4 Die Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland bis in das 21. Jahrhundert.
Selbstverständlich muss man neben der DDR auch die BRD nach dem 2. Weltkrieg betrachten - die stärksten Verbindungen zum heutigen System. Im Folgendem wird vor allem die Nachkriegszeit bis 2005 beleuchtet. Dieser Zeitraum wurde wegen der Seitenzahlbegrenzung gewählt, und weil es sich in dieser Hausarbeit um die Historie des Sozialstaates handeln soll. Beispielsweise wird als Letztes das Hartz-IV-System beschrieben, was in der jetzigen Koalition abgeschafft werden soll. Es macht wenig Sinn, jedes einzelne Gesetz darzubieten, eher werden Grundsätze und die wichtigsten Reformen der vielen Koalitionen beschrieben und mit Beispielen erklärt. Danach wird ein Fazit gezogen.
Die erste Regierung nach dem Krieg hatte mit den ganzen Flüchtlingen, den Obdachlosen (20% der Wohnungen waren zerstört) und der Wirtschaftskrise um 1945 und 1946 viele große Aufgaben vor der Brust. Die soziale Situation kann man vergleichen mit einer „Zusammenbruchgesellschaft“ (Klessmann 1991: 37ff). auch die Sozialversicherung hatte den Großteil ihres Vermögens verloren. Anders als die schon erwähnte Position in der DDR, hielten die Alliierten in der BRD die Organisationsstruktur der Sozialversicherung in Takt. (Hockerts 1980 , BMA/Bundesarchiv 2001, Kapitel 1.5) . Eine Verstaatlichung wurde nur kurz überdacht, dann aber verworfen. Die Gesetze nationalsozialistischen Inhalts wurden im Kontrollratsgesetz Nummer eins aufgehoben, dazu zählten auch die sozialpolitischen Bestimmungen. Die Zeit für die Sozialpolitik war durch die genannten Aspekte eine sehr harte. Trotzdem wurde am 17.6.1949 die Rente erhöht, um die ärgste Not zu verbessern. Doch den richtigen Umschwung zum Besseren gelang mit dem Wirtschaftsaufschwung der 1950er Jahre, was die Beschäftigungszahl, wie auch die Löhne steigen ließ. Höhere Löhne füllten auch die Sozialversicherungskassen, was eine positive Verstärkung des Ganzen zur Folge hatte. 1949 erhielt die BRD auch ihr allseits bekanntes Grundgesetz, worin dem Gesetzgeber eine sozial- und rechtsstaatliche Demokratie vorgeschrieben wird. Auf dieser Basis wuchs ein starker Sozialstaat heran. Die verschiedenen Phasen der sozialen Reformen in der Nachkriegszeit lassen sich gut nach den unterschiedlichen Regierungen sortieren:
Die Aufgaben der ersten beiden Legislaturperioden waren klar: Der Wiederaufbau des Sozialsystems, Linderung der dringlichsten Notlagen, sowie gesellschaftliche Zeitbomben aus der NS-Zeit entschärfen. Und das wurde mit Erfolg gelöst, die Sozialleistungsquote war von 1949 bis 1957 mit rund 14% doppelt so hoch wie 1940. Zu der Rechnung wird die ILO von 1952 bis 1964 verwendet. 1957 wurde eine der bedeutendsten Reformen geschaffen: die Rentenreform. Mit ihr wurde die beitragsäquivalente, einkommensbezogene Alterstente, “ (Schmidt 1988: 79) und in diesem Zuge auch die Rentenformel miteingeführt. In dieser Zeit schnitt die Sozialpolitik besser ab, als man am Anfang erwarten durfte, z.B. wuchs der Anteil der Sozialversicherten im Jahresdurchschnitt von 1966-1969 schneller als im Durchschnitt der zehn Jahre zuvor (Berechnet nach Alber 1989).
Nach der Bundestagswahl 1969 führte die Koalition aus SPD und FDP das Land. Die ideologische Distanz zwischen der SPD(Sozialstaatspartei) und der FPD (marktorientiert) waren und sind enorm. Durch das immer noch andauernde Wirtschaftswachstum ließ die FDP seinen Partner aber an der langen Leine, der nutzte es auch aus (Alber 1989, Hockerts 1992). Beispielsweise stieg die Zahl der Bürger, die den Lebensunterhalt primär aus Sozialleistungen bekamen, von 14,4% am Anfang auf 20% am Ende, als die Regierung aufgelöst wurde (Alber 1986: 340ff). Besonders spendabel zeigte sich die Koalition bei der Rentenreform von 1972: Die flexible Altersgrenze wurde eingeführt, die Anpassung der Sozialrenten an Durchschnittseinkommen und die Öffnung der Rente auch für Selbstständige waren die Folgen. Von der Rentenanpassung profitierten rund 14 Millionen Rentner (Schmidt 1978: 229). Zudem tolerierte die FDP in den Jahren bis 1982 mehrere Beitragserhöhungen, wie bspw. bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung (BMA 1994: 270). Steigende Finanzierungsprobleme nach erhöhte Arbeitslosenzahlen 1980 ließen aber die Koalition bröckeln. Das Zeitalter wurde auch gerne der „Soziale Kapitalismus“ genannt.
Anschließend folgte die Ära Kohl von 1982 bis 1998. Durch Wirtschaftskrisen wurde die Zeit anfangs als „Politik der Konsolidierung und Neustrukturierung, des sozialen Sicherungssystems“ betitelt. Es wurde eingespart, gestrichen und umgestellt, z.B. wurde die Ausbildungsförderung für Schüler abgeschafft und es gab massive Leistungskürzungen in der Arbeitslosenhilfe (Bruche,Reissert 1985). Vor allem in der Zeit bis 1990 war die Politik, z.B. im Zuge der Inflationsbekämpfung, dadurch auch durchaus erfolgreich (SVR 1997: Ziffer 239). Mit dem Umbau des Sozialstaates wollte die Regierung erstens die Arbeitslosigkeit bekämpfen und zweitens die Gesellschaft an den ökonomischen- und demographischen Wandel anpassen. Die deutsche Einheit stellte 1990 die Sozialpolitik aber vor große Herausforderungen, die finanztechnisch unterschätzt wurden. Trotz der Leistungssenkungen war die Koalition finanzpolitisch bei ähnlichen Abgabenquoten wie bei ihrem Amtsantritt angelangt (SVR 2004: 681,683,689). 1990 wurde sinngemäß das westdeutsche Modell einfach auf die neuen Bundesländer übertragen. Ohne die Eingliederung der DDR in die BRD hätte die Regierung ihr Vorhaben bestimmt auch in die Tat umgesetzt, so wurde sie von einer Wucht überrannt, welche viele, wie sie auch, unterschätzt hätten. Die Sozialversicherungen übernahmen einen großen Teil der Finanzierungslast, für die sie in diesem Umfang, nicht gedacht war (Adamy 1998: 100). Zahlreiche bestehende Regelungen wurden in der Regierung korrigiert und neu reformiert, wie bspw. die Gesundheitsreform 1988, die nachhaltigen stabilen Beitragssätze in den gesetzlichen Krankenversicherungen zu erreichen versuchte, oder die Rentenreform 1992, die versuchte, die Renten auf eine finanzielle Basis zu stellen (Jochem 1999: 29). Die Regierung war mit den Gewerkschaften oft im Zwiespalt, die 35-Stunden-Woche wurde nur mit großer Debatte und mit Zugeständnissen durchgesetzt (Bispinck 1995: 160). Als Fazit kann man dieser Koalition aber zusprechen, dass die Sozialleistungen - im Vergleich zu anderen Industriestaaten - nicht geschrumpft, sondern gewachsen sind, und sich sogar dem extremen Beispiel Schweden annäherten (Schmidt 1988: 103).
Zum Schluss wird sich die Frage gestellt, welche sozialen Reformen die Rot-Grüne Regierung von 1998 bis 2005 hervorgebracht hat. Besonders muss man hier das allseits bekannte „Hartz-IV-Modell“ betrachten. Hartz IV ersetzte die Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II und die maximale Bezugsdauer wurde auf 12-18 Monate verkürzt. Die Gründe dafür sind ein erhöhter Druck auf das Individuum, welches sich wieder Arbeit suchen solle. Diese Reform wird bis heute stark attackiert, auch von SPD-Wählern. Auch die bekannte Riester-Rente, ein neuer Pfad neben dem Sozialversicherungsstaat hin zu einer „Kapitalistischen Altersvorsorge“ (Schmidt 1988: 117) wurde in dieser Koalition eingeführt. Mit der Riester-Rente wurde eine private Altersvorsorge geschaffen, doch auch die Grundrente wurde 2003 eingeführt, wonach Berufsunfähigkeitsrenten abgeschafft wurden. Auch die Rentenanpassungsformel wurde geändert, ihr wurde ein Nachhaltigkeitsfaktor hinzugefügt, welcher die Anpassung der Rentenformel zurückdrehen soll, wenn sich das Zahlenverhältnis von Rentnern zu Beitragszahler zu Lasten der Beitragszahler verändert (Kramer 2004: 404ff.). Als Fazit kann man dieser Regierung vorwerfen, den Erwartungen nicht gerecht geworden zu sein, sind die beiden Parteien ja laut dem Papier die am ehesten sozialen Parteien in unserer Parteienlandschaft.
Nach 2005 kam die lange Ära Merkel und seit 2021 zum ersten Mal eine Dreierkoalition an die Spitze der Regierung. Das kann aber wie vorher erläutert, nicht mehr näher beleuchtet werden.
3 Analyse des Begriffs Sozialstaat und ein Fazit
Corona hat uns alle im Griff. So sehr, dass sogar mit speziellen Maßnahmen gegen Impfverweigerer in den Sozialstaat eingegriffen wurde. Die Geschichte des Sozialstaates sorgt dafür, dass uns so etwas im Gedächtnis bleibt. Zu Beginn der industriellen Revolution, waren es „soziale Gedanken“, etwas mehr Lohn für harte Arbeit, oder der Wunsch nach sozialen Zugeständnissen des Arbeitgebers. Heute ist der Sozialstaat etwas anderes, er steht im Grundgesetz und zwingt die regierenden Parteien, mit Versicherungen und Unterstützung, die Bürger nicht im Stich zu lassen, eben sozial zu sein, egal in welcher Situation. Im Deutschen gibt es ein eigenes Wort für den Wohlfartsstaat, in vielen anderen wichtigen Sprachen in Europa sind sie zusammengelegt, im Englischen gibt es z.B. nur den Begriff „welfare state“. Deutsche Politiker vermeiden dieses Wort, es scheint ihnen Unwohlsein zu bereiten. Historisch kann man das so erklären, dass in Deutschland die sozialen Reformen erstmal nur die Notlagen lindern sollten. Am Anfang wurden die Reformen durchgesetzt, um die Bürger zufrieden zu stellen - die sozialistischen Bewegungen wurden sogar verboten. Dass der Staat auch die Kontrolle und Haftung dafür übernimmt, dass es den Bürgern objektiv gut geht, war erst nach dem 2. Weltkrieg zu beobachten und hat einen harten Weg hinter sich. In der gezeigten Historie wurden einzelne Punkte immer wieder reformiert, andere wurden gestrichen. Die Arbeit soll aber vor allem zeigen, dass unser Sozialstaat keinesfalls ein Geschenk der Zeitgeschichte ist, es wurde viel herumgebastelt und vor allem dafür gekämpft, dass wir dieses System heute unser Nennen dürfen. Schauen wir in die USA, sehen wir ein Beispiel für einen Staat, der z.B. die Krankenversicherung nicht (mehr) zwanghaft gestaltet, er legt die Sozialpolitik in die Hände der Wirtschaft. Der Sozialstaat in Deutschland ist noch lange nicht am Ende der Entwicklung, doch es lohnt sich immer wieder seine Geschichte zu analysieren. Viel zu oft nehmen wir etwas als gegeben, viel zu selten werden wir uns dessen bewusst.
Literaturverzeichnis
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(40) Zuschke A. (2022): Hartz IV: Kriegen Ungeimpfte bald kein Arbeitslosengeld mehr?. 24hamburg : https://www.24hamburg.de/wirtschaft/hartz-iv-4-vier-arbeitslosengeld-ungeimpfte-sperre-impfverweigerer-deutschland-vorbild-osterreich-corona-virus-job-arbeit-impfung-voraussetzung-91045168.html
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- Arbeit zitieren
- Oliver Hack (Autor:in), 2022, Die Entwicklung eines "gerechten Staates". Begriffe und historische Entwicklung des Sozialstaats in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1262964
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