In Deutschland ist die GmbH nach der Einzelunternehmung die zur Zeit beliebteste Rechtsform. Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich jährlich rund 9% der anmeldenden Unternehmer für eine GmbH. In Zahlen ausgedrückt waren dies bspw. im Jahr 2007 bei 848561 Gewerbeanmeldungen 80277. In Folge der EuGH-Entscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“ hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit ausländischer Gesellschaften bekommt die GmbH jedoch zunehmend Konkurrenz. Demnach müssen Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet werden, von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat unabhängig von ihrem Verwaltungssitz anerkannt werden. Vor allem die englische private company limited by shares (im Folgenden kurz Limited genannt) erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Waren es z. B. 2005 noch 6625 Gewerbeanmeldungen, stieg die Zahl im Jahr 2007 auf 7463.
Um diesem vermehrten Anstieg von Limited-Gründungen entgegenzuwirken, sah die Bundesregierung dringend Handlungsbedarf. Nach mehreren Entwürfen wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 26. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet und trat nach Zustimmung des Bundesrates am 1. November 2008 in Kraft. Das MoMiG sieht hinsichtlich der o.g. Problematik eine neue „Light-Variante“ der GmbH vor: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden kurz UG (haftungsbeschränkt)). Diese stellt jedoch keine eigenständige neue Rechtsform dar. Sie besitzt im Wesentlichen die Eigenschaften einer GmbH, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Ein erheblicher Unterschied besteht jedoch in Bezug auf die Höhe des Mindeststammkapitals. Hier erfolgte eine Angleichung an die Vorschriften der englischen Limited.
Im Rahmen dieser Arbeit wird nun untersucht, ob mit der UG (haftungsbeschränkt) als „GmbH-Light“ die Schaffung einer konkurrenzfähigen Alternative zur englischen Limited gelungen ist. Insbesondere wird analysiert, welche Rechtsform hinsichtlich eines Geschäftssitzes in Deutschland aus rechtlicher und steuerlicher Sicht vorteilhafter ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 1.1 Problemstellung
- 1.2 Gang der Untersuchung
- 2 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- 2.1 Gründungsvorgang
- 2.2 Kapitalaufbringung, Mindestkapital, Geschäftsanteile
- 2.3 Organe
- 2.4 Sitz der Gesellschaft
- 2.5 Haftung
- 2.6 Besteuerung und Bilanzierung
- 2.7 Publizitätspflichten
- 3 Die private company limited by shares
- 3.1 Grundungsvorgang einer Limited in Großbritannien
- 3.1.1 Grundungsvoraussetzungen, -kosten, -dauer
- 3.1.2 Kapitalaufbringung
- 3.1.3 Organe
- 3.2 Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland
- 3.2.1 Haftung
- 3.2.2 Besteuerung und Bilanzierung
- 3.2.3 Publizitätspflichten
- 3.1 Grundungsvorgang einer Limited in Großbritannien
- 4 Kritischer Vergleich von Unternehmergesellschaft und Limited
- 4.1 Vergleich aus rechtlicher Sicht
- 4.1.1 Gründung, laufende Geschäftsführung und Verwaltung, Beratung
- 4.1.2 Erforderliches Eigenkapital und Kapitalerhaltung
- 4.1.3 Prüfung und Offenlegung
- 4.2 Vergleich aus steuerlicher Sicht
- 4.2.1 Steuerliche Buchführungs- und Abschlusspflichten
- 4.2.2 Laufende Ertragsbesteuerung
- 4.2.3 Fazit
- 4.1 Vergleich aus rechtlicher Sicht
- 5 Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die „GmbH-light“ – als Alternative zur englischen Limited im deutschen Kontext. Das Hauptziel besteht darin, einen kritischen Vergleich beider Rechtsformen hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Aspekte durchzuführen, um deren Vor- und Nachteile für Unternehmen in Deutschland aufzuzeigen. Die Arbeit analysiert, welche Rechtsform unter gegebenen Umständen vorteilhafter ist.
- Vergleich der Gründungsvoraussetzungen und -kosten von UG (haftungsbeschränkt) und Limited.
- Analyse der rechtlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten beider Rechtsformen.
- Untersuchung der steuerlichen Implikationen für Unternehmen in Deutschland.
- Bewertung der Haftungsstrukturen und Publizitätspflichten.
- Abschließende Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit der UG (haftungsbeschränkt) im Vergleich zur Limited.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Beliebtheit der englischen Limited in Deutschland als Folge von EuGH-Urteilen zur Niederlassungsfreiheit und den damit verbundenen Herausforderungen für die deutsche GmbH. Die Einführung der UG (haftungsbeschränkt) als „GmbH-light“ im Rahmen des MoMiG wird als Reaktion auf diese Entwicklung vorgestellt. Die Arbeit kündigt den Vergleich beider Rechtsformen an, um deren Vorzüge für deutsche Unternehmen zu untersuchen.
2 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Dieses Kapitel beschreibt detailliert die UG (haftungsbeschränkt), einschließlich des vereinfachten Gründungsvorgangs für kleine Gesellschaften, der Kapitalaufbringung mit einem Mindeststammeigenkapital von nur 1€, sowie die Aspekte der Haftung, Besteuerung, Bilanzierung und Publizitätspflichten. Es betont, dass die UG (haftungsbeschränkt) im Wesentlichen eine GmbH mit angepassten Mindestkapitalvorschriften ist.
3 Die private company limited by shares: Das Kapitel behandelt die Gründung einer Limited in Großbritannien, einschließlich der Gründungskosten, des notwendigen Kapitals und der Organe. Der Schwerpunkt liegt auf der Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland und den daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, insbesondere in Bezug auf Haftung, Besteuerung, Bilanzierung und Publizitätspflichten.
4 Kritischer Vergleich von Unternehmergesellschaft und Limited: Dieses Kapitel liefert einen detaillierten Vergleich der UG (haftungsbeschränkt) und der Limited aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive. Es analysiert Unterschiede in der Gründung, laufenden Geschäftsführung, Eigenkapitalerhaltung, Prüfungspflichten, Buchführung, Ertragsbesteuerung und kommt zu einem abschließenden Fazit bezüglich der jeweiligen Vorteile beider Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland.
Schlüsselwörter
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG (haftungsbeschränkt), GmbH-light, Limited, private company limited by shares, Rechtsformvergleich, Steuerrecht, Gründungsvoraussetzungen, Kapitalaufbringung, Haftung, Besteuerung, Bilanzierung, Publizitätspflichten, Deutschland, Großbritannien, MoMiG, EU-Recht, Niederlassungsfreiheit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Vergleich von Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Limited
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit vergleicht die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – die „GmbH-light“ – und die englische Limited im deutschen Kontext. Das Hauptziel ist ein kritischer Vergleich beider Rechtsformen hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Aspekte, um deren Vor- und Nachteile für Unternehmen in Deutschland aufzuzeigen und die vorteilhaftere Rechtsform unter gegebenen Umständen zu bestimmen.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Vergleich der Gründungsvoraussetzungen und -kosten, Analyse der rechtlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten, Untersuchung der steuerlichen Implikationen für Unternehmen in Deutschland, Bewertung der Haftungsstrukturen und Publizitätspflichten, sowie eine abschließende Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit der UG (haftungsbeschränkt) im Vergleich zur Limited.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Eine Einleitung, ein Kapitel zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ein Kapitel zur Limited (Gründung in Großbritannien und Zweigniederlassung in Deutschland), ein Kapitel mit einem kritischen Vergleich beider Rechtsformen und eine Schlussbetrachtung. Jedes Kapitel umfasst spezifische Unterpunkte, die in detaillierter Form die einzelnen Aspekte beider Rechtsformen beleuchten.
Was wird im Kapitel über die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) behandelt?
Dieses Kapitel beschreibt detailliert die UG (haftungsbeschränkt), einschließlich des vereinfachten Gründungsvorgangs, der Kapitalaufbringung (Mindeststammeigenkapital von nur 1€), Haftung, Besteuerung, Bilanzierung und Publizitätspflichten. Es wird betont, dass die UG (haftungsbeschränkt) im Wesentlichen eine GmbH mit angepassten Mindestkapitalvorschriften ist.
Was wird im Kapitel über die Limited behandelt?
Das Kapitel behandelt die Gründung einer Limited in Großbritannien (Gründungskosten, notwendiges Kapital, Organe) und den Schwerpunkt auf der Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland mit den daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen (Haftung, Besteuerung, Bilanzierung und Publizitätspflichten).
Wie wird der Vergleich zwischen UG (haftungsbeschränkt) und Limited durchgeführt?
Der Vergleich erfolgt aus rechtlicher und steuerlicher Sicht. Analysiert werden Unterschiede in der Gründung, laufenden Geschäftsführung, Eigenkapitalerhaltung, Prüfungspflichten, Buchführung, Ertragsbesteuerung. Das Kapitel mündet in einem Fazit zu den jeweiligen Vorteilen beider Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Arbeit?
Relevante Schlüsselwörter sind: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG (haftungsbeschränkt), GmbH-light, Limited, private company limited by shares, Rechtsformvergleich, Steuerrecht, Gründungsvoraussetzungen, Kapitalaufbringung, Haftung, Besteuerung, Bilanzierung, Publizitätspflichten, Deutschland, Großbritannien, MoMiG, EU-Recht, Niederlassungsfreiheit.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für Gründer, Unternehmer, Rechtsanwälte, Steuerberater und alle, die sich mit der Wahl der optimalen Rechtsform für ein Unternehmen in Deutschland auseinandersetzen. Sie bietet einen umfassenden Vergleich der UG (haftungsbeschränkt) und der Limited und unterstützt die fundierte Entscheidungsfindung.
- Quote paper
- Doreen Schröder (Author), 2008, Die "GmbH-Light" nach Verabschiedung der GmbH-Reform als Alternative zur englischen Limited, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126355