In Deutschland ist die GmbH nach der Einzelunternehmung die zur Zeit beliebteste Rechtsform. Laut Statistischem Bundesamt entscheiden sich jährlich rund 9% der anmeldenden Unternehmer für eine GmbH. In Zahlen ausgedrückt waren dies bspw. im Jahr 2007 bei 848561 Gewerbeanmeldungen 80277. In Folge der EuGH-Entscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“ hinsichtlich der Niederlassungsfreiheit ausländischer Gesellschaften bekommt die GmbH jedoch zunehmend Konkurrenz. Demnach müssen Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedsstaat gegründet werden, von jedem anderen EU-Mitgliedsstaat unabhängig von ihrem Verwaltungssitz anerkannt werden. Vor allem die englische private company limited by shares (im Folgenden kurz Limited genannt) erfreut sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit. Waren es z. B. 2005 noch 6625 Gewerbeanmeldungen, stieg die Zahl im Jahr 2007 auf 7463.
Um diesem vermehrten Anstieg von Limited-Gründungen entgegenzuwirken, sah die Bundesregierung dringend Handlungsbedarf. Nach mehreren Entwürfen wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 26. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet und trat nach Zustimmung des Bundesrates am 1. November 2008 in Kraft. Das MoMiG sieht hinsichtlich der o.g. Problematik eine neue „Light-Variante“ der GmbH vor: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (im Folgenden kurz UG (haftungsbeschränkt)). Diese stellt jedoch keine eigenständige neue Rechtsform dar. Sie besitzt im Wesentlichen die Eigenschaften einer GmbH, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Ein erheblicher Unterschied besteht jedoch in Bezug auf die Höhe des Mindeststammkapitals. Hier erfolgte eine Angleichung an die Vorschriften der englischen Limited.
Im Rahmen dieser Arbeit wird nun untersucht, ob mit der UG (haftungsbeschränkt) als „GmbH-Light“ die Schaffung einer konkurrenzfähigen Alternative zur englischen Limited gelungen ist. Insbesondere wird analysiert, welche Rechtsform hinsichtlich eines Geschäftssitzes in Deutschland aus rechtlicher und steuerlicher Sicht vorteilhafter ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
2.1 Gründungsvorgang
2.2 Kapitalaufbringung, Mindestkapital, Geschäftsanteile
2.3 Organe
2.4 Sitz der Gesellschaft
2.5 Haftung
2.6 Besteuerung und Bilanzierung
2.7 Publizitätspflichten
3 Die private company limited by shares
3.1 Gründungsvorgang einer Limited in Großbritannien
3.1.1 Gründungsvoraussetzungen, -kosten, -dauer
3.1.2 Kapitalaufbringung
3.1.3 Organe
3.2 Gründung einer Zweigniederlassung in Deutschland
3.2.1 Haftung
3.2.2 Besteuerung und Bilanzierung
3.2.3 Publizitätspflichten
4 Kritischer Vergleich von Unternehmergesellschaft und Limited
4.1 Vergleich aus rechtlicher Sicht
4.1.1 Gründung, laufende Geschäftsführung und Verwaltung, Beratung
4.1.2 Erforderliches Eigenkapital und Kapitalerhaltung
4.1.3 Prüfung und Offenlegung
4.2 Vergleich aus steuerlicher Sicht
4.2.1 Steuerliche Buchführungs- und Abschlusspflichten
4.2.2 Laufende Ertragsbesteuerung
4.2.3 Fazit
5 Schlussbetrachtung und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob mit der Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) („GmbH-Light“) eine konkurrenzfähige deutsche Rechtsform geschaffen wurde, die als Alternative zur englischen Limited fungieren kann. Die Forschungsfrage fokussiert dabei auf die rechtliche und steuerliche Vorteilhaftigkeit der beiden Rechtsformen bei einem Geschäftssitz in Deutschland.
- Analyse des Gründungsvorgangs der UG (haftungsbeschränkt) im Vergleich zur Limited.
- Untersuchung steuerlicher Aspekte und Buchführungspflichten beider Gesellschaftsformen.
- Gegenüberstellung der Haftungssituation und Kapitalanforderungen.
- Bewertung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung einer Limited-Zweigniederlassung.
- Kritischer Vergleich der Akzeptanz und Kreditwürdigkeit.
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Gründungsvoraussetzungen, -kosten, -dauer
Zur Gründung einer Limited benötigt man nur eine Person. Des weiteren sind vier Formulare notwendig: das „Memorandum of Association“ und die „Articles of Association“ sowie die Formblätter „Form 10“ und „Form 12“. Für alle Formulare gibt es Musterdokumente.
Das „Memorandum of Association“ und die „Articles of Association“ bilden zusammen den Gesellschaftsvertrag und beinhalten Firmenname, Sitz, Unternehmensgegenstand, Haftungsbeschränkung, Kapital und die „internen Verhältnisse der Gesellschaft“. Das Formblatt 10 enthält Informationen über den Geschäftsführer, den „Company Secretary“ sowie die beabsichtigte Zustellungsadresse. Formblatt 12 umfasst die Erklärung zum Eintragungsantrag und ist notariell zu bestätigen.
Alle Dokumente sind beim „Companies House“ in Cardiff einzureichen. Des Weiteren ist eine Registrierungsgebühr in Höhe von £20 fällig. Nach erfolgter Prüfung stellt das „Companies House“ dann ein „Certificate of Incorporation“ aus, wodurch die Gründung abgeschlossen ist. Dies nimmt in der Regel acht bis zehn Tage in Anspruch. Es ist jedoch auch eine Eintragung am selben Tag auf Antrag möglich. In diesem Fall ist eine Gebühr in Höhe von £50 fällig, welche zusammen mit den o. g. Dokumenten bis 15 Uhr einzureichen ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Beliebtheit der englischen Limited in Deutschland und die darauf folgende Reaktion der Bundesregierung in Form der Einführung der UG (haftungsbeschränkt).
2 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der UG (haftungsbeschränkt), insbesondere Gründung, Kapitalaufbringung, Organe und steuerliche Pflichten.
3 Die private company limited by shares: Es werden die Gründungsmodalitäten einer Limited in Großbritannien sowie die Voraussetzungen für den Betrieb einer Zweigniederlassung in Deutschland detailliert dargestellt.
4 Kritischer Vergleich von Unternehmergesellschaft und Limited: In diesem Kapitel erfolgt eine gegenüberstellende Analyse der beiden Rechtsformen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht, inklusive eines Fazits zur Vorteilhaftigkeit.
5 Schlussbetrachtung und Ausblick: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber der Limited und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Schlüsselwörter
UG (haftungsbeschränkt), GmbH-Light, Limited, MoMiG, Rechtsformwahl, Gründungsvorgang, steuerliche Behandlung, Kapitalaufbringung, Gesellschaftsrecht, Handelsregister, Zweigniederlassung, Haftungsbeschränkung, Unternehmensbesteuerung, Publizitätspflichten, Kapitalerhaltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Eignung der neu eingeführten UG (haftungsbeschränkt) als deutsche Alternative zur englischen Limited für Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen rechtliche Gründungsvoraussetzungen, steuerliche Buchführungspflichten, Haftungsregeln und den administrativen Aufwand im laufenden Geschäftsbetrieb.
Welches Ziel verfolgt die Arbeit?
Das primäre Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche der beiden Rechtsformen (UG oder Limited) aus rechtlicher und steuerlicher Sicht bei einem Geschäftssitz in Deutschland vorteilhafter für Unternehmer ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit verwendet eine vergleichende Analyse der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere GmbHG, HGB und Companies Act 2006) sowie die Auswertung aktueller Fachliteratur und statistischer Daten des Statistischen Bundesamtes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der UG, der Limited und einen anschließenden direkten Vergleich der beiden Formen hinsichtlich Kosten, Eigenkapital, Prüfungspflichten und steuerlicher Aspekte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind UG (haftungsbeschränkt), Limited, MoMiG, Rechtsformwahl, Gründung, Steuerbelastung und Kapitalerhaltung.
Warum ist die Limited für deutsche Unternehmer oft mit höherem Aufwand verbunden?
Da die Limited ihren rechtlichen Sitz in Großbritannien hat, sind häufig doppelte Dokumentationen für die englischen und deutschen Behörden erforderlich, was zudem Sprachbarrieren und Beratungskosten beinhaltet.
Welche Schwachstellen weist die UG (haftungsbeschränkt) trotz der Reform auf?
Aufgrund des geringen Stammkapitals kann die UG (haftungsbeschränkt) wie die Limited mit einer geringeren Kreditwürdigkeit bei Banken oder Lieferanten zu kämpfen haben, was die Akzeptanz einschränken kann.
- Quote paper
- Doreen Schröder (Author), 2008, Die "GmbH-Light" nach Verabschiedung der GmbH-Reform als Alternative zur englischen Limited, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126355