Ein jeder Bürger kennt sie aus Medien und politischen Debatten: die bedrohlich wirkenden Zahlen der Kriminalität gerade „ausländischer“ und jugendlicher Täter. Diskurse über schnellere Abschiebungsmaßnahmen, härtere Strafen und Reform des Jugendgerichtsgesetzes, aber auch über mangelnde Integration und Perspektiven sind bereits seit Jahrzehnten immer wieder zu verfolgen. Verstärkt in Zeiten von sozialer Unsicherheit oder vor anstehenden Wahlen kommt es zu einer Renaissance der angeblich gestiegenen und drastischer gewordene Kriminalität dieser beiden beständig tatverdächtigen Gruppen – gipfelnd in dem Symbol für rohe Delinquenz, dem „ausländischen Jugendlichen“ .
Angst und Unruhe führen zu ausladenden Diskussionen zur besten Sendezeit, bis auch der letzte Bundesbürger begriffen hat: Diesmal ist die Situation wirklich ernst, diesmal muss etwas getan werden. Außer endlosen Diskussionen und Berichten, eilig einberufenen Ausschüssen zur Erforschung des Problems findet aber – nachhaltig betrachtet – wenig tatsächliches Handeln statt.
Diese Arbeit hier will die realen und konstruierten Grundlagen allochthoner Jugendkriminalität aufzeigen, um dann die Frage zu beantworten, welche Arbeitsaufträge sich aus diesem Problemfeld ergeben. Dafür werde ich nach dem Erklären einiger wichtiger Worte aus dem Sprachgebrauch des Forschungsfeldes zunächst Theorien zur Erklärung von Devianz kritisch betrachten, um mich dann dem strafrechtlichen Umgang mit Jugendkriminalität zu widmen, unter besonderer Beleuchtung des Anteils der Sozialen Arbeit in diesem Aufgabengebiet.
Bewusst führt diese Arbeit aber nicht nur „Kriminalität“, sondern auch „Kriminalisierung“ in ihrem Titel. So werde ich aufzeigen, wie viel des sogenannten Anstiegs und der Verschlimmerung von delinquentem Verhalten in Wirklichkeit falsch verstandene Zahlenspiele sind, von Medien und Politik nur unvollständig gedeutet und aus Unkenntnis oder Absicht falsch benutzt. Ich werde dazu anhand einer Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik und an Erkenntnissen der Forschung zeigen, dass die von vielen wahrgenommene Realität von Kriminalität medial konstruiert ist und dass die Wirklichkeit der Gefühle und Gedanken nicht mit den tatsächlich zu messenden Fakten übereinstimmt, insofern man bei den eingeschränkt nutzbaren Messmethoden von „Fakten“ überhaupt reden kann.
Der abschließende Teil meiner Arbeit beschäftigt sich dann mit der Frage, welcher Aufgabe der Sozialen Arbeit im Umgang mit diesem Phänomen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Definitionen
2.1 Norm
2.2 Soziale Kontrolle
2.3 Devianz
2.4 Delinquent
2.5 Kriminalität
2.6 Stigma
2.7 allochthon/autochthon
2.8 Jugendlicher/Jugend
3. Theorien abweichenden Verhaltens
3.1 Die klassische Schule der Kriminologie
3.2 Biologische Erklärungsansätze
3.3 Multifaktorielle Ansätze
3.4 Der psychoanalytische Ansatz
3.5 Die Kontrolltheorie
3.6 Frustrations-Aggressions-Hypothese
3.7 Die Theorie der Neutralisationstechniken
3.8 Der ökologische Ansatz der Chicagoer Schule
3.9 Die Theorie der differentiellen Lernstrukturen
3.10 Die Anomietheorie
3.11 Die Theorie der differentiellen Gelegenheit
3.12 Die Subkulturtheorie
3.13 Die Kulturkonflikttheorie (und ihre Schwächen)
3.14 Der Labeling Approach
3.15 Exkurs: Ein kurzer Vergleich von Anomietheorie und Labeling Approach
3.16 Neue Forschungsperspektiven nach Ottersbach und Trautmann
4. Reaktion auf Kriminalität: Das Strafverfahren und die Jugendhilfe
4.1 Grundsätzliches zu Jugendgerichtsgesetz und Jugendstrafverfahren
4.2 Das Jugendstrafverfahren
4.3 Systematik des Jugendgerichtsgesetzes
4.4 Prinzip der Subsidiarität des JGG
4.5 Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts
4.6 Diversion
4.7 Rechtsfolgen: Erziehungsmaßregel, Zuchtmittel, Jugendstrafe
4.8 Einheitliche Rechtsfolge
4.9 Erteilung von Weisungen
4.10 Hilfe zur Erziehung
4.11 Zuchtmittel
4.12 Jugendstrafe
4.13 Schädliche Neigungen und Schwere der Schuld
4.14 Bemessung der Jugendstrafe
4.15 Bewährungszeit, Auflagen, Weisungen, Bewährungshilfe
4.16 Erlass und Aussetzung der Jugendstrafe, Beseitigung des Strafmakels
4.17 Zuständigkeit der Gerichte und Gerichtsverfassung
4.18 Die Jugendgerichtshilfe
4.19 Die Stellung der Erziehungsberechtigten
4.20 Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
4.21 Zur Sinnhaftigkeit eines schärferen Jugendstrafrechts
5. Die öffentliche Wahrnehmung der Kriminalität allochthoner Jugendlicher
5.1 „Ausländer“ und „Ausländerkriminalität“ – ein Problemaufriss
5.2 Statistiken
5.2.1 Die Normalität jugendlicher Abweichung
5.2.2 Die polizeiliche Kriminalstatistik – Zweck und Kategorisierung
5.2.3 Die Grenzen statistischer Aussagekraft
5.2.4 Hellfeld und Dunkelfeld
5.2.5 Gewaltdelikte
5.2.6 Jugendkriminalität
5.2.7 Die Frage der Nationalität
5.3 Mediale Aufbereitung
5.3.1 Die Funktion und Rechte der Medien
5.3.2 Vorurteilsstützende Arbeitsweise der Medien
5.3.3 Der politisch-publizistische Verstärkerkreislauf
5.3.4 Das vermittelte Migrantenbild
5.3.5 Instrumentalisierung der erzählerischen Wirklichkeit
6. Eine Herausforderung an die Soziale Arbeit
6.1 Handlungsfeld Jugendhilfe
6.2 Handlungsfeld Politik
6.3 Handlungsfeld Schule
6.4 Handlungsfeld Medien
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
9. Internetverweise
1. Einleitung
Ein jeder Bürger kennt sie aus Medien und politischen Debatten: die bedrohlich wirkenden Zahlen der Kriminalität gerade „ausländischer“ und jugendlicher Täter. Diskurse über schnellere Abschiebungsmaßnahmen, härtere Strafen und Reform des Jugendgerichtsgesetzes, aber auch über mangelnde Integration und Perspektiven sind bereits seit Jahrzehnten immer wieder zu verfolgen. Verstärkt in Zeiten von sozialer Unsicherheit oder vor anstehenden Wahlen kommt es zu einer Renaissance der angeblich gestiegenen und drastischer gewordene Kriminalität dieser beiden beständig tatverdächtigen Gruppen – gipfelnd in dem Symbol für rohe Delinquenz, dem „ausländischen Jugendlichen“ .
Angst und Unruhe führen zu ausladenden Diskussionen zur besten Sendezeit, bis auch der letzte Bundesbürger begriffen hat: Diesmal ist die Situation wirklich ernst, diesmal muss etwas getan werden. Außer endlosen Diskussionen und Berichten, eilig einberufenen Ausschüssen zur Erforschung des Problems findet aber – nachhaltig betrachtet – wenig tatsächliches Handeln statt.
Diese Arbeit hier will die realen und konstruierten Grundlagen allochthoner Jugendkriminalität aufzeigen, um dann die Frage zu beantworten, welche Arbeitsaufträge sich aus diesem Problemfeld ergeben. Dafür werde ich nach dem Erklären einiger wichtiger Worte aus dem Sprachgebrauch des Forschungsfeldes zunächst Theorien zur Erklärung von Devianz kritisch betrachten, um mich dann dem strafrechtlichen Umgang mit Jugendkriminalität zu widmen, unter besonderer Beleuchtung des Anteils der Sozialen Arbeit in diesem Aufgabengebiet.
Bewusst führt diese Arbeit aber nicht nur „Kriminalität“, sondern auch „Kriminalisierung“ in ihrem Titel. So werde ich aufzeigen, wie viel des sogenannten Anstiegs und der Verschlimmerung von delinquentem Verhalten in Wirklichkeit falsch verstandene Zahlenspiele sind, von Medien und Politik nur unvollständig gedeutet und aus Unkenntnis oder Absicht falsch benutzt. Ich werde dazu anhand einer Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik und an Erkenntnissen der Forschung zeigen, dass die von vielen wahrgenommene Realität von Kriminalität medial konstruiert ist und dass die Wirklichkeit der Gefühle und Gedanken nicht mit den tatsächlich zu messenden Fakten übereinstimmt, insofern man bei den eingeschränkt nutzbaren Messmethoden von „Fakten“ überhaupt reden kann.
Der abschließende Teil meiner Arbeit beschäftigt sich dann mit der Frage, welcher Aufgabe der Sozialen Arbeit im Umgang mit diesem Phänomen (sowohl realer existierender Kriminalität als auch der Kriminalisierung) zukommt.
Dabei werde ich nicht nur klassische Lösungsansätze wie integrative Jugendhilfe, Jugendarbeit und Mitwirkung im Strafverfahren beleuchten, sondern auch die aktive Beteiligung der Sozialarbeit an Politik, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung diskutieren.
2. Definitionen
Ich möchte meine Arbeit damit beginnen, einige für meine Arbeit wichtige Begriffe aus Wissenschaft, Medien und Praxis zu erläutern, welche in der Diskussion um Kriminalität und Kriminalisierung allochthoner Jugendlicher als auch in dieser Arbeit vielfach Verwendung finden.
2.1 Norm
„Norma“ steht lateinisch für „Senklot“ oder „Winkelmaß“ des Baumeisters. So wird umgangssprachlich der Begriff Norm auch gleichgesetzt mit „Maßstab“, „Richtschnur“ oder „Regel“. Soziale Normen sind konkrete Vorschriften, die das Sozialverhalten betreffen. Diese Vorschriften ordnen als nicht natürliche Regeln das gesellschaftliche Miteinander und schützen Werte. Gesellschaften wären ohne allgemeinverbindliche Normen funktionsuntüchtig, da sie sich nur instinkthaft organisieren könnten. Die im gesellschaftlichen Miteinander geborene Norm dagegen definiert für das sozial handelnde Individuum mögliche Handlungsformen in einer sozialen Situation. Normen sind nicht „natürlich“, weil sie gesellschaftlich und kulturell bedingt sind, sie können sich von Gesellschaft zu Gesellschaft voneinander unterscheiden und unterliegen auch innerhalb einer Gesellschaft dem sozialen Wandel. Durch Bildung und Aufklärung werden sie für die Bürger durchschau- und verstehbar, auch beeinflussbar. Besonders in einer offenen Gesellschaft sind Normen nicht ein für allemal festgelegt, sondern unterliegen einem stetigen Legitimationsdruck.[1] So sind Menschen zugleich Normenadressaten als auch Normenproduzenten. Soziale Normen wirken in den komplexen Lebenswelten wie ein ordnendes und begrenzendes Koordinatensystem. Sie formulieren Verhaltenserwartungen, die ihre sozial-integrative Funktion nur entfalten, wenn sie nicht allein als fremde Erwartungen wahrgenommen, sondern vom handelnden Subjekt selbst erwartet werden.[2]
Es gibt informelle (z.B. Brauch, Sitte) und formelle Normen (Gesetz), die mit Hilfe von positiven und negativen Sanktionen durchgesetzt werden. Institutionell überwacht wird die Normeinhaltung von Instrumenten der sozialen Kontrolle (Polizei, Gerichte). Der Grad der Bedeutsamkeit einer Norm aus Sicht der Normensender wird als Geltungsgrad bezeichnet. Die Befolgung bzw. Nichtbefolgung einer Norm durch Normadressaten bestimmt den Wirkungsgrad. Sinken die Sanktionsbereitschaft und die Sanktionswahrscheinlichkeit auf Null, hat die Norm ihre Bedeutung verloren.[3] Normen haben also eine unterschiedliche Verbindlichkeit. Sie sind zu unterscheiden von (innerer) vernunftgemäßer Gewissensprüfung von Handlungen (z.B. Moral).
Für den Einzelnen haben sie eine Entlastungsfunktion: Sie geben ihm Orientierung und befreien ihn von dem dauernden Druck, sich selbst Verhaltensregeln suchen zu müssen. Der Jurist kennt die Rechtsnorm , eine rechtliche Sollensanforderung, die grundsätzlich an jeden gerichtet ist (auch als Rechtssatz bezeichnet). Sie besteht im Prinzip aus Tatbestand und Rechtsfolge.
Normen begegnen uns in allen Bereichen menschlicher Aktivität, als Sprachregeln, technische Standards, Konventionen oder identitäts- und gemeinschaftsstiftende Rituale. Moralische Normen übersetzen allgemeine Werte in konkrete Zwecke, auf die Handlungen gerichtet sind. Die Begründung solcher Normen im Rahmen der Ethik besteht in dem Nachweis der Übereinstimmung von Handlungszwecken und Wertmaßstäben. Deshalb wird in der Sozialpädagogik versucht, den Klienten bestehende Normen zu vermitteln und sie dennoch darauf vorzubereiten, dass Normen sich mit der Gesellschaft verändern und man erkennen muss, was man als Norm erhält und was man als Norm verändern beziehungsweise verwerfen kann.[4]
2.2 Soziale Kontrolle
Prozesse, die verhindern, dass die Normen einer Gesellschaft oder Gemeinschaft verletzt werden, machen die „soziale Kontrolle“ aus. Besonders wirksam ist soziale Kontrolle in kleinen Gemeinschaften, in der direkten Interaktion ihrer Mitglieder. Dies erleichtert einerseits die Integration neuer Mitglieder, bringt aber auch die Stigmatisierung von Individuen mit sich, die von den Normen der Gruppe abweichen und daher ausgeschlossen werden. Die strafrechtliche Verfolgung von abweichendem Verhalten durch den Staat ist eine moderne Form sozialer Kontrolle. Denn es handelt sich auch hier um eine "verdichtete Erwartungsstruktur"[5], die bei den Individuen, sofern sie sich mit den an sie gestellten Erwartungen identifizieren können, zur Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen führt.
2.3 Devianz
Als Devianz (von frz. dévier) oder abweichendes Verhalten wird die Abweichung von allgemeinen Normen und Wertvorstellungen bezeichnet. Abweichendes Verhalten (Devianz) ist ein Verhalten, das die Verletzung sozialer Normen sowie Sanktionen impliziert.[6] Dieses Verhalten lässt sich nicht durch bestimmte charakteristische Merkmale, die ihm intrinsisch wären, sondern nur unter Bezug auf die soziale Reaktion, die damit verbunden ist, definieren. „Unter diesem Gesichtspunkt ist die Anormalität des Verhaltens das Produkt der Institutionen, die beauftragt sind, sich mit ihr zu befassen, nicht aber eine tadelnswerte Haltung, welche die Wirkung registrierter und messbarer sozialer Ursachen wäre.“[7] Abweichendes Verhalten beinhaltet somit die Dialektik zwischen dem Individuellen und dem Kollektiven, zwischen der Normalität und dem Außergewöhnlichen. Mit der Wirksamkeit von Normen tritt stets der soziale Tatbestand auf, dass auch von ihnen abgewichen wird; in diesem Sinne ist Devianz 'normal'.
Dennoch ist mit der Bezeichnung eines Verhaltens als deviant immer ein Werturteil verbunden. Und Abweichungen von selbst gesetzten Normen können das Selbstwertgefühl beeinträchtigen.
Die Definition von Devianz kann sich an Normen orientieren, an Sanktionen oder wie bei Durkheim an Erwartungen: Abweichendes Verhalten liegt dann vor, wenn die Erwartungen der Mehrzahl der Mitglieder der Gesellschaft nicht erfüllt werden, wenn „Kollektivgefühle“ verletzt werden. Zur Erforschung abweichenden Verhaltens gehört auch die Untersuchung der Logik unterschiedlicher sozialer Situationen, auf welcher der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht.[8]
Die Devianzforschung wird von zwei unterschiedlichen Herangehensweisen beherrscht: Die ätiologischen Theorien begreifen dabei abweichendes Verhalten als ein reales Phänomen, dessen Ursachen zur Erklärung des abweichenden Verhaltens erforscht werden müssen. Das andere Paradigma ist interaktionistisch orientiert. Demnach ist Devianz ein künstliches Produkt der Etikettierung von Verhaltensweisen.
2.4 Delinquent
Delinquent (lat.: delinquere - sich vergehen, einen Fehltritt begehen) ist eine insbesondere in der Kriminologie verwendete Bezeichnung für einen Straftäter. Der Begriff kennzeichnet eine Person als Ausführende eines strafrechtlich verfolgbaren Delikts. Dabei hebt der Begriff in der Regel eher auf soziologische als auf juristische Aspekte der Kriminalität ab. Besonders häufig ist der Ausdruck im Kontext der Jugendkriminalität anzutreffen; so werden etwa arrestierte Minderjährige auch im Beamtenjargon als „Delinquenten“ bezeichnet, nicht zuletzt auch, um einer Stigmatisierung und Kriminalisierung vorzubeugen.
2.5 Kriminalität
Das Verbrechen als Sozialerscheinung ist durch vielfältige Formen gekennzeichnet, bleibt in der Zeit ziemlich instabil und stößt immer wieder auf gesellschaftliche Ächtung. Eine kriminelle Handlung definiert sich durch das Zufügen von Schaden, das Vorliegen eines kollektiven Konsenses darüber, was gesellschaftliche Vulnerabilität ausmacht und durch die soziale Reaktion der Organe strafrechtlicher Verfolgung. Nach Durkheim ist das Verbrechen ein "normales" Phänomen, welches sogar eine soziale Funktion erfüllt: Es verstärkt das Gefühl der kollektiven Solidarität und begünstigt deren Weiterentwicklung. Kriminalität kann trotz zunehmendem Wohlstand und Bildung ansteigen. Kriminelles Verhalten ist in der Gesellschaft ungleichmäßig verteilt und bleibt der Öffentlichkeit oft verborgen. Die Soziologie der Kriminalität wendet sich zunehmend einer Soziologie der Akteure zu, indem sie den Fokus auf die Rollen bei der Produktion und Anwendung strafrechtlicher Normen legt. Lamnek sieht in der sozialen Benachteiligung die wichtigste Ursache für Delinquenz und Kriminalisierung. Sie wirke sich jedoch weitaus stärker und auf quantitativ höherem Niveau auf die Kriminalisierung aus.[9] Die Kriminalisierung sorgt für einen Reduktion der sozialen Kontakte und eine Intensivierung der Interaktionen mit anderen Kriminalisierten, was die Hemmschwelle für weitere Straftaten herabsetzt. Denn Kriminalisierte konstituieren sich ein eigenständiges sozialkulturelles Milieu, das diese Umorientierung sozialer Kontakte begünstigt.[10] Daher scheint es am wahrscheinlichsten, dass sozialstrukturelle Verbesserungen am ehesten Delinquenz und Kriminalisierung entgegenwirken können.
2.6 Stigma
Stigma bezeichnet ein körperliches, psychisches, charakterliches oder soziales Merkmal einer Person, das ihm Dritte zuschreiben, das bei diesen Ablehnung, Beklemmung oder Unbehagen hervorruft und das den Stigmaträger entwertet. Erving Goffman (in: Stigma. Über Techniken zur Bewältigung beschädigter Identität, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1967) unterscheidet zwischen sichtbaren und unsichtbaren Stigmas. Die sichtbar Stigmatisierten können durch besondere Leistungen das Stigma überdecken oder für eine öffentliche Anerkennung ihres Stigmas eintreten. Die Träger unsichtbarer Stigmas hingegen versuchen meist unerkannt zu bleiben.
Die Chancen einer Stigmatisierung stehen umgekehrt proportional zur der Statushöhe des Regelbrechers. Entsprechend werden Jugendliche mit niedrigem sozioökonomischem Status schneller von der Polizei verfolgt werden als solche mit höherem sozioökonomischem Status. Stigmas geraten bei Außenstehenden schnell in das Zentrum der Aufmerksamkeit und dienen dann zur Definition der gesamten Person unter dem Vorzeichen des Stigmas, bis sich diese Fremdwahrnehmung und die damit verbundene Einschränkung von Handlungsalternative auf das Selbstbild des Stigmatisierten überträgt.
2.7 allochthon/autochthon
Um Diskriminierung oder falsche Kategorisierung von Menschen fremder Abstammung und deren Nachkommen zu vermeiden, verwende ich in dieser Arbeit das Wort „allochthon“ (griechisch ἄλλος (allos: anders, verschieden) und χϑών (chthon: Erde). Dieser Begriff allochthon (im Gegensatz zu „autochthon“, welcher die Ursprungsbevölkerung meint) bezeichnet Menschen, welche im Inland leben und bei denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde. „Ausländer“ als Bezeichnung für eine im Inland lebende und arbeitende Gruppe ist unpräzise. Ebenso suggeriert die Bezeichnung „Migrant“ (aus dem Lateinischen migrare: wandern) einen fortbestehenden Wunsch der Weiterbewegung, dieser Begriff wird sich wegen seiner häufigen Verwendung in der Fachliteratur dennoch in dieser Arbeit finden vor allem als Synonym für die erste Generation der Einwanderer.
2.8 Jugendlicher/Jugend
Ich verwende in dieser Arbeit den Begriff Jugendlicher im Sinne des SGB VIII und des Jugendgerichtsgesetzes. Nach dem achten Sozialgesetzbuch ist in Deutschland Jugendlicher, „wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Im Jugendgerichtsgesetz ist mit dem Begriff „Jugendlicher“ die selbe Altersgruppe bezeichnet (§ 1 Nr. 2 JGG): „Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.“ Jugend bezeichnet den problematischen Abschnitt zwischen der Kindheit und der Übernahme einer Erwachsenenrolle (Mutter, Vater, Berufstätiger). In dieser Lebensphase muss der Mensch sich der Umwelt und seiner Rolle darin bewusst werden, Konfliktbewältigungsstrategien einüben und seine Identität finden. Diese Phase kann unterschiedlich lang sein, je nach Ausbildungssituation, an deren Ende der Jugendliche eine Erwachsenenrolle einnehmen muss: Bei Studenten ist dies bis zu zehn Jahre später der Fall als bei Hauptschülern, die ihre Ausbildung teilweise bereits mit 18 Jahren abschließen können. In der Jugend lasten weniger klare Erwartungen auf einem Menschen, der dadurch und mangels Erfahrungen einen weniger starken Bezug zur Lebenswirklichkeit hat. Gleichzeitig dient ihm diese Phase der sich vergrößernden Ressourcen zum Austesten der Grenzen von Handlungsalternativen und der Ausbildung einer eigenen Identität. Dabei entscheidet die Selbstkontrolle, die Einbindung in ein soziales Netz und Überwachung durch Institutionen der staatlichen Kontrolle darüber, wie nahe sich diese Grenzerfahrungen am Rande der Legalität oder darüber hinaus bewegen.
Nachdem nun grundsätzliche Begrifflichkeiten des vorliegenden Themas erläutert worden sind, wende ich mich in den folgenden Kapiteln dem Thema der (Jugend)Kriminalität und wissenschaftlichen Erklärungsversuchen des Phänomens und ihrer Behandlung durch Instanzen der Justiz und Sozialen Arbeit zu.
Ich habe mich trotz einiger Bedenken für diesen Schritt entschieden. Zwar ist mir bewusst, dass durch das stetige Benennen von Theorien zur Erklärung von Devianz der Eindruck wächst, dass die von kriminellen Jugendlichen ausgehende Gefahr nicht nur existiert, sondern sogar wächst. Da Kriminalität von Jugendlichen und im speziellen allochthonen Jugendlichen aber nicht ausschließlich publizistisch-politisches Konstrukt, sondern auch Teil unserer Realität ist, wäre ein Ausklammern dieses Punktes für mich nicht vertretbar. In späteren Kapiteln wird noch deutlich werden, dass gerade Anstieg und Ausmaß der Jugend/Allochthonenkriminalität sowie ihr angeblich immer schwerwiegenderer Charakter eine mediale und statistische Illusion darstellt.
3. Theorien abweichenden Verhaltens
3.1 Die klassische Schule der Kriminologie
Aus Sicht der klassischen Schule gelten die Menschen als vernünftige Wesen, die eigenverantwortlich entscheiden und handeln. Die unterstellte Willensfreiheit ermöglicht gleichermaßen konformes wie abweichendes Verhalten. Aus der Tatsache aber, dass verschiedene Individuen in gleichen Situationen gleich (abweichend) handeln, ist ableitbar, dass gesellschaftlich determinierte, situative Bedingungen, die von den einzelnen nur begrenzt manipulierbar erscheinen, die jeweiligen Verhaltensweisen hervorrufen.[11] Nicht der Täter, sondern die ihn umgebende Gesellschaft und die Handlungsoptionen, die sie dem Individuum lässt, führen zur Abweichung von den Regeln, die eben diese Gesellschaft ordnen. Da aber jedes Gesellschaftsmitglied von solchen Bedingungen betroffen sein kann, kann sich jeder abweichend verhalten. Untersucht werden muss daher nicht der Täter, sondern die Tat. Hinsichtlich des Täters zählt allein seine Relation zur Gesellschaft, um seine Abweichung einordnen zu können.
Sanktionen als gesellschaftliche Reaktion auf Abweichungen sollten die Sozialschädlichkeit der Tat berücksichtigen und präventiv wirken. Nicht die Sühne, sondern die Integration des Delinquenten sollten das Ziel sein, das durch ein staatliches Sanktionsmonopol gewahrt wird.
Die klassische Schule ist damit eher reaktiv, als ätiologisch orientiert. Damit ist sie als Vorläufer des Labeling Approachs anzusehen, weil sie individuelle Ursachenforschung ebenso ablehnt wie eine stigmatisierende Behandlung des Täters. Zugleich erkennt sie, dass die Abweichung eine definitorische Zuschreibung ist, und lehnt eine negative Bewertung des Abweichenden ab.[12]
3.2 Biologische Erklärungsansätze
In gezielter Absetzung zu den soziologisch wie psychologischen Elementen der Klassischen Schule der Kriminologie stellten Vertreter der biologisch orientierten Kriminologie ein Gegenmodell auf. So beschreibt Cesare Lombroso (1835 bis 1909) in seiner These vom „geborenen Verbrecher“ das Verhalten eines Kriminellen als Rückfall in frühe menschliche Entwicklungsstadien. Als Hinweis auf diese anthropologisch niedere Stufe der Menschheitsentwicklung, auf der ein Individuum steht, dienen Lombroso bestimmte Körpermaße und Körperanomalien. Da sich seine Erkenntnisse auf relativ kleine Stichproben stützen und seine Theorie Umweltfaktoren wie soziale Umstände außer Acht lassen, sind Lombrosos Theorien heute als veraltet anzusehen und wurden in faschistischen Regimes missbraucht, besonders gegen „nicht-arische“ Menschen ausländischer Herkunft in Deutschland.[13]
3.3 Multifaktorielle Ansätze
In Erweiterung der biologischen Erklärungsansätze ergänzte das amerikanische Ehepaar Glueck die Variablen zur Vorhersage kriminellen Verhaltens um 67 Persönlichkeitsmerkmale und 42 sozio-kulturelle Faktoren. Dieser Mehrfaktorenansatz ist jedoch aus empirisch-induktiver Arbeitsweise entwickelt und nicht theoretisch-deduktiv: Ihm liegen also eine Vielzahl von Variablen zugrunde, die statistisch abgesichert sein können, aber möglicherweise nur geringe theoretische Relevanz und mäßige Erklärungskraft besitzen.[14]
3.4 Der psychoanalytische Ansatz
Nach der psychoanalytischen Theorie zur Erklärung von Kriminalitätsentstehung, wie sie Sigmund Freud (1856 bis 1939) vertreten hat, beeinflusst die Psyche unbewusst das Handeln und Fühlen des Menschen. Persönlichkeitsstörungen, ausgelöst durch Beeinträchtigungen der psychischen Entwicklung, können demnach Ursache für kriminelles Verhalten sein. Das von Natur aus asoziale Individuum muss durch Erziehung und Sozialisation lernen, seine Triebe und Wünsche zu beherrschen. Entwickelt ein Mensch ein zu starkes Über-Ich, neigt er zu neurotisch bedingter Kriminalität, bei einer Unterentwicklung dieser moralischen Instanz handelt es sich um verwahrlosungsbedingte Kriminalität. Dieser Ansatz erklärt Kriminalität nicht, sondern erlaubt lediglich eine täterorientierte und individualistische Analyse von Einzelfällen, die spekulativ rückschauend bleibt. Die Individualisierung delinquenten Verhaltens blendet sozialstrukturelle Dimensionen aus. Die empirisch-induktiv gewonnenen Persönlichkeitsvariablen von Kriminellen sind theorielos und wenig erklärungskräftig.[15] Somit sind sie zur Ursachenforschung für strukturelle Probleme der Integration von Migranten-Kindern in Deutschland wenig hilfreich.
3.5 Die Kontrolltheorie
Verwandt mit dem psychoanalytischen Ansatz ist die Kontrolltheorie, nach der sich Menschen sozial konform verhalten, wenn sie in ein Netz sozialer und informeller Beziehungen eingeflochten sind. Nach Travis Hirschi neigt das Individuum umso mehr zu Delinquenz, je mehr sich dieser Kontakt lockert. Die gesellschaftliche Integration differenziert sich in rationale Überlegungen des Individuums über die Folgen seines Handelns im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung, in emotionale Bindungen, die Involviertheit in normkonforme Aktivitäten und den Glauben an ein gesamtgesellschaftliches Wertesystem. Die Kontrolltheorie behauptet die Wirkungsweise von innerer Kontrolle und Halt allerdings nur, ohne dies empirisch abzusichern, und steht daher in der Kritik.[16] Die Betonung des sozialen Netzes als Grundinstanz der individuellen Kontrolle würde andernfalls bei der Untersuchung von Familien, die aus einer Kultur mit fest verankerter Großfamilienstruktur in eine moderne und eher von öffentlichen Strukturen gestützte Gesellschaft kommen, besonderes Gewicht haben. Ohne eine Erklärung der Wirkungsweise dieser Strukturen werden hier jedoch die negativen Einflüsse ausgeblendet, die sich etwa aus einander widersprechenden Faktoren der unterschiedlichen Netze ergeben können.
Ottersbach/Trautmann heben von der Kontrolltheorie ausgehend außerdem den interaktiven Gedanken hervor: „Devianz ist nicht nur das Resultat bestimmter sozialer Umstände, in denen das Individuum lebt, sondern führt ihrerseits auch zu einer Veränderung der das Individuum umgebenden Umwelt.“ Die Bedeutung der biographischen Entwicklung darf aber auch nicht überbetont werden, weil einzelne Ereignisse wie der Erhalt einer neuen Arbeitsstelle einen starken Einfluss ausüben und damit Delinquenzentwicklung verhindern kann.[17]
3.6 Frustrations-Aggressions-Hypothese
Die von John Dollard und Miller entwickelte Frustrations-Aggressions-Hypothese beschreibt deviantes Verhalten als eine Folge des Zusammenhangs von Frustration und Aggression: Demnach reagiert ein Individuum aus Enttäuschung über ein nicht erreichtes Ziel mit Aggression, die wiederum zu kriminellem Verhalten führen kann. Die Delinquenz wiederum führt zu neuen Frustrationserfahrungen und einer sinkenden Frustrationstoleranz. Nicht-aggressive Vergehen sind damit allerdings nicht zu begründen. Daher müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: Zur Aggression muss etwa durch einen Defekt oder eine Unterentwicklung eine eher an der Gegenwart orientierte Denkensweise des Delinquenten kommen, der meist zeitverzögerte Sanktionen weniger gut antizipieren kann. Nach Lamnek ist delinquentes Verhalten mit dieser Hypothese bei einer gegenwartsorientierten Unterschicht, in der der Ausländeranteil höher ist als in höheren Schichten, eher zu erklären als bei zukunftsorientierten Mittelschicht.[18] Wie die meisten Theorien der Ursachenforschung ist sie dementsprechend auch nur eingeschränkt nutzbar.
3.7 Die Theorie der Neutralisationstechniken
Zur Frage, weswegen sich einige Menschen delinquent verhalten, obwohl sie wenigstens teilweise gesamtgesellschaftlich gültige Normen internalisiert haben, wurde die Theorie der Neutralisation entwickelt. Nach Graham Matza und David Sykes kann ein Individuum die Situation fehlender Anerkennung seines eigenen, nicht-konformen Handelns kompensieren durch Rechtfertigung, die nur vom Delinquenten als gültig angesehen wird. Der sich „permanent entschuldigende Versager“ lehnt Verantwortung ab, verneint oder verharmlost seine Taten, lehnt eine Identifizierung mit seinen Opfern ab und beruft sich auf höhere, nicht hinterfragbare Instanzen ideologischen oder religiösen Ursprungs. Ins Unterbewusste verdrängt, dienen die Neutralisationstechniken so der Freisprechung von Schuld. Diese Theorie bleibt aber hinsichtlich des Einflusses gesellschaftlichen Strukturen und individuellen Bedingungen der Psyche wenig aussagekräftig. Auch der Grad des Einflusses ist unklar, also ab welcher Stärke diese Techniken zu abweichendem Verhalten führen.[19]
3.8 Der ökologische Ansatz der Chicagoer Schule
Nach Shaw und McKay determiniert die ökologische Situation eines Wohngebiets, etwa durch fehlende Infrastruktur, Slums und andere ungünstige Entwicklungsbedingungen, die Persönlichkeit und das Verhalten eines Kriminellen. Bestimmte Regionen bieten wiederum Gelegenheit zum Verüben von Verbrechen. Diese Theorie sagt damit mehr über räumliche Verteilung bestimmter Verhaltensweisen aus, als über die Entstehung devianten Verhaltens beim Individuum.[20]
3.9 Die Theorie der differentiellen Lernstrukturen
Edwin Sutherland geht in seine Theorie des differentiellen Lernens davon aus, dass abweichendes Verhalten ebenso wie das konforme Verhalten erlernt wird im Rahmen der Sozialisation. Die Interaktion zwischen den Gesellschaftsmitgliedern geht demnach mit einem Lernprozess einher, in dem das Individuum konforme und abweichende Verhaltensweisen erlernt.[21] So werden auch kriminelle Verhalternsmuster und Techniken der Verbrechensdurchführung erlernt und sind nicht genetisch-biologisch bestimmt. Die Vermittlung hängt von Häufigkeit, Dauer, Priorität und Intensität dieses Kontakts ab. Deshalb wird Delinquenz auftreten, wenn jene erlernten, die Delinquenz begünstigenden Einstellungen gegenüber den ebenfalls erlernten, konformen Einstellungen überwiegen.[22] Diese Theorie unterschätzt aber den individuellen Prozess der Rezeption, denn nicht jeder Kontakt mit kriminellen Verhaltensmustern führt bei jedem zu kriminellem Verhalten.[23]
3.10 Die Anomietheorie
Eine heute noch aktuelle und beispielsweise von dem in den Medien sehr präsenten Christian Pfeiffer verfolgte Theorie ist die Anomietheorie.
Emile Durkheim meinte mit dem Begriff der Anomie die Regel- oder Normlosigkeit, einen sozialen Zustand, in dem das Kollektivbewusstsein geschwächt ist und die Handlungsziele unklar werden, weil die in der Gesellschaft verankerten moralischen Überzeugungen versagen oder fehlen.[24] Ursache ist die hohe Arbeitsteilung in modernen Gesellschaften: Die damit einhergehende soziale Differenzierungen erschwert die Solidarisierung der unterschiedlichen Gesellschaftsmitglieder, Zusammenhalt und Entwicklung gemeinsamer Werte- und Normensysteme. Es entsteht keine „organische Solidarität“. Eine überstarke Individualisierung trifft auf Diskrepanzen zwischen dem Anspruchsniveau der Gesellschaftsmitglieder und den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Gütern, die diese Ansprüche befriedigen könnten.
Anomie äußert sich im Fehlen von gemeinsamen Verbindlichkeiten, Erwartungen und normativen Regelungen, die die Interaktionen leiten und steuern, was letztlich zum abweichenden Verhalten einzelner führt.[25] Entscheidend an der von Durkheim entwickelten Theorie ist die Aussage, dass Devianz normal ist, ein sozialer Tatbestand.[26] Die Anomietheorie nahm erstmals nicht den Täter in den Fokus, sondern blendete den Subjektbezug aus. Die Theorie ist sozialstrukturell abgleitet, weil sie besagt, dass es die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind, die den Menschen dazu bringen, dass er sich abweichend verhält.
Robert Merton unterscheidet noch zwischen kulturell vorgegebenen Zielen und institutionalisierten Mitteln zur Zielerreichung. Sind die Mittel wegen dem Auseinanderfallen von kultureller und sozialer Struktur von vornherein ungleich verteilt, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, wächst der Druck auf das benachteiligte Individuum, sich zur Verwirklichung der Ziele anderer, illegitimer Mittel zu bedienen.[27]
Die Ziele, Ansichten und Interessen sind also kulturell festgelegt und allen Mitgliedern der Gesellschaft unabhängig von ihrem Zugang zu Ressourcen gleich. Die kulturelle Struktur einer Gesellschaft bestimmt, reguliert und kontrolliert aber auch die Wege zum Erreichen dieser Ziele. Diese Regelungen sind in Sitten oder Institutionen verankert, in „regulativen Normen“ oder „institutionalisierten Mitteln“.[28] In einer gesellschaftlichen Situation, in der Ziele und regulative Normen unterschiedlich stark betont werden und dadurch auseinander klaffen, entsteht Anomie.[29] Opp präzisiert: „Anomie heißt hohe Intensität der Ziele, geringe Intensität regulierender Normen und geringe legitime Möglichkeiten.“[30]
Wohlstand für alle als Ziel wird unerreichbar, wenn die legitimen Mittel etwa durch den beschränkten Zugang zu Einkommen für einzelne Individuen nicht ausreichen.[31] Je größer die Diskrepanz, desto größer der anomische Zustand. Dieser erzeugt sozialstrukturell bedingte Orientierungslosigkeit und soziale Desintegration.[32] Die Bewältigung dieser anomischen Situation erfolgt unterschiedlich, abhängig von der Einbindung in soziale Netzwerke und welche biografischen Ressourcen ihnen zu Bewältigung zu Verfügung stehen. Das Ziel ist die Normalisierung und Handlungsfähigkeit.[33] Die Entstehung von Normen und ihre Durchsetzung durch soziale Kontrolle dagegen sind für die Anomietheorie unerheblich.[34] Dies macht die Anwendung auf Menschen aus anderen Kulturkreisen problematisch, wenn auch in der zweiten Generation noch andere Normen und Werte vorherrschen als in der Mehrheit der Bevölkerung. Mehr noch, wenn es sich um Normen handelt, die keine Geltung mehr haben, die Verhaltensweisen ihnen massiv widersprechen und sie gesellschaftlich nicht mehr sanktioniert werden.[35] Die strenge Normorientierung führt zu einer Verfestigung von Normen, was bei der Suche nach Integrationshilfen wenig zielführend ist.
Als rein defizitär orientierte und Kriminalisierungsprozesse nicht inkludierende Theorie ist die Anomietheorie deswegen nicht als einzige Forschungsmethode zu empfehlen. Im beständigen Blick auf Mangellagen bestimmter Gruppen und Individuen ist sie einseitig und trägt mit ihren Aussagen eventuell sogar zur Kriminalisierung bei.
Nützlich ist die Anomietheorie dagegen durch ihren Hinweis auf die Beziehung Devianz als Reaktion auf gesellschaftliche Verhältnisse, um die Verantwortung für deviantes Verhalten nicht allein beim Individuum zu belassen. Es wäre also falsch, sie und ihre Ergebnisse zu ignorieren. Als eine der stärksten Theorien hat sie einen wichtigen Anteil an der heutigen Kriminologie. Sie ist aber durch andere Theorien – beispielsweise des Etikettierungsansatzes - zu erweitern.
3.11 Die Theorie der differentiellen Gelegenheit
Aufbauend auf der Anomietheorie Mertons betonen Cloward und Ohlin den Zusammenhang von Delinquenz und der Gelegenheit, abweichendes Verhalten überhaupt ausüben zu können. Wenn sich im gleichen Maße, wie die Erreichbarkeit konformer Verhaltensweisen zur Befriedigung eigener Ziele verknappt, neue Möglichkeiten zur Verwirklichung des gleichen Ziels durch kriminelle Verhaltensweisen eröffnen, steigt die Wahrscheinlichkeit devianten Verhaltens. Die Erklärung aber, weshalb sich bei gleichen Ausgangsbedingungen der eine konform verhält, der andere nicht, bleibt diese Theorie schuldig.[36]
3.12 Die Subkulturtheorie
In großen, komplexen Gesellschaften haben nicht alle Normen, Werte und Symbole für alle Gesellschaftsmitglieder den gleichen Geltungsgrad oder auch die gleiche Bedeutung. Vielmehr gibt es Subsysteme, in denen unterschiedliche, differenzierte, nuancierte Werte und Normen gelten. Diese können mit den gesamtgesellschaftlichen Normen übereinstimmen, können sich davon aber auch massiv unterscheiden. Wenigstens einige Basiswerte und Basisnormen stimmen aber überein, was die Zugehörigkeit zum Gesamtsystem ausmacht. Aus dieser Differenzierung zwischen übereinstimmenden und unterschiedlichen Werten ergeben sich abweichende Verhaltensweisen.[37]
Die Gesellschaft ist also nicht als homogen zu betrachten, sondern konstituiert sich aus vielen Einzelsystemen. In diesen Subsystemen können parallel zueinander unterschiedliche Normen gelten. Normativ orientierte Verhaltenserwartungen können demnach zwischen Subsystemen und Gesamtsystem divergieren. Was in der einen Gruppe gilt, kann in der nächsten Gruppe falsch sein und umgekehrt, manchmal ist sogar die Abweichung selbst das Ziel von identitätsstiftendem Verhalten. Diese Normenkonflikte sind damit Ursache von abweichendem Verhalten, dem das Individuum nicht entgehen kann, weil es nicht allen sich teilweise widersprechenden Gruppen gleichzeitig angehören kann. Ein und dasselbe Verhalten kann von unterschiedlichen Subsystemen als normentreu oder abweichend definiert werden, was diese Theorie trotz ihres ätiologischen Ansatzes dem Labeling Approach näher bringt.[38]
Kritisch ist an der Subkulturtheorie zu sehen, dass sie dazu verleitet, das Normensystem der Subkultur als abweichend zu definieren und damit nicht das Normensystem der Mehrheit genauso in Frage zu stellen. Weiterhin beschreibt sie hauptsächlich das Milieu, dem die Delinquenten entstammen. Diese definitorische Zuordnung reicht aber nicht aus, um abweichendes Verhalten zu erklären, sie weist nur auf Rahmenbedingungen hin, die Devianz erleichtern. Nicht jeder Delinquent aber muss einer Subkultur angehören. Auch zur Entstehung von abweichenden Normen innerhalb der Subkultur macht die Theorie keine Aussage.[39]
3.13 Die Kulturkonflikttheorie (und ihre Schwächen)
Weil diese Theorie in Deutschland seit dem Abklingen der Anwerbung von Gastarbeitern besonders im nicht-wissenschaftlichen Diskurs populär ist, soll ihr hier besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Kulturkonflikttheorie war eine der ersten Theorien, welche bundesdeutsch für das (angebliche) kriminelle Verhalten von Gastarbeitern erster (später auch zweiter) Generation herbeigezogen wurden. Thorsten Sellin hatte im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts nach Untersuchungen amerikanischer Einwanderer speziell zu den Gegensätzen der Kulturen von Einwanderern und Gastgebern die Kulturkonflikttheorie entworfen. Aus der Verschiedenartigkeit von Leitbildern, Normen und Wertsystemen von Immigranten und Eingesessenen, aus dem Aufeinanderprallen oder aus der Inkongruenz verschiedener Kulturen kann man ebenfalls Erklärungen für das Auftreten abweichenden Verhaltens ableiten.[40]
Diese Theorie, die sich auf amerikanische Migranten bezieht, wurde in Deutschland für die angeworbenen Gastarbeiter übernommen. Obwohl sie wegen ihrer theoretischen und empirischen Schwächen nicht weiter vertreten wurde, erfährt die aus ihrem Grundgedanken herausentwickelte Identitätskonflikttheorie „bis heute eine nicht unbedeutende Popularität“.[41] Gefühle der Heimat und Orientierungslosigkeit und die Ablehnung durch die Mehrheit der einheimischen Bevölkerung verstärken die Probleme der Anpassung. Der mangelnde Respekt gegenüber den Eltern überträgt sich auf die Kinder, die den Rat ihrer Eltern ebenfalls weniger respektieren und dadurch weniger Sozialisationseinflüssen ihrer primären Bezugspersonen unterliegen. Diese Verunsicherung ihres Verhaltens erhöht die Wahrscheinlichkeit abweichenden Verhaltens im Sinne der Anomietheorie, da der Status „Ausländer“ bestimmte Ziele unerreichbar macht und so Frustration hervorruft.
Beobachtungen der ersten Generation von Gastarbeitern haben Sellins Theorie nicht bestätigt, da die erste Generation von Zugewanderten sich aus kriminalstatistischer Sicht ausgesprochen unauffällig verhielt.[42] Zu untersuchen sind daher auch die folgenden Generationen, die bereits die Normen und Werte ihrer neuen Heimat internalisiert haben, im Elternhaus aber auf das Wertesystem der „alten“ Heimat stoßen. Gaitanides warnt allerdings vor der weit verbreiteten Angewohnheit im politischen Diskurs, die Identitätsprobleme junger Migranten mit den widersprüchlichen kulturellen Erwartungen gleichzusetzen.[43] Dazu hat nach Ottersbach/Trautmann die Kriminologie beigetragen, die in den 50er Jahren darauf aufmerksam machte, dass die Zuwanderung nicht-deutscher Arbeitsmigranten „nicht zum Nulltarif“ zu haben ist, sondern eine Reihe von sozialen Folgeproblemen nach sich ziehen könnte, mitgebracht von den Gastarbeitern: Deren fremde Kultur barg demnach ein besonderes Kriminalitätsrisiko.[44]
Der Erklärungsansatz des krisenhaften Kulturkonflikts musste herhalten für das Verständnis aller möglichen Übel vom mangelhaften schulischen Erfolg über psychische Krankheiten bis hin zur Ausbreitung abweichenden Verhaltens unter Jugendlichen. Die Gefahr liegt in einer Verschiebung der Verantwortlichkeiten: Dem folgend, kann es nämlich nur zu einem Kulturkonflikt kommen, wenn sich der Einwanderer der „Moderne“ versperrt. Die Probleme wären demnach Folgeerscheinungen der individuellen Integrationsfähigkeit der Einwanderer und der Altlasten der mitgebrachten Kulturen. Daraus leitet sich als Integrationsstrategie die präventive und kompensatorische Vermittlung individueller „moderner“ Handlungskompetenzen im Bereich der außerfamiliären Sozialisation ab, also eine einseitige Assimilationsstrategie zur Überwindung der Modernisierungsdefizite.[45]
Die Gefahr bei dieser Deutungsweise liegt in einem Missbrauch der Allerweltserklärungsmuster, die „so wunderbar ablenken vom mehrheitsgesellschaftlichen Anteil an der Problemgenese“.[46] Denn auch die sozialstrukturellen, sozialpsychologischen, rechtlichen und politischen Ausgrenzungen durch die aufnehmende Gesellschaft spielen eine Rolle als Integrationsbarrieren und müssen durch die Einwanderergesellschaft bearbeitet werden. Das Konfliktpotential baut sich innerhalb der Gesellschaft auf und wird von ihr mindestens ebenso beeinflusst, wie ihre Ursachen in der individuellen Befindlichkeit des einzelnen zu suchen sind.[47]
Dabei ist das Klischee von der türkischen Familie, die in völliger Isolation von den Deutschen lebt und fest in die Herkunftsstrukturen verankert ist, sei überholt und empirisch nicht mehr nachzuweisen. Das kulturelle Weltbild ist alles andere als geschlossen. Die meisten Migranten-Eltern identifizieren sich mit den modernen Werten Qualifikation/Leistung und streben auch die Realisation dieser Werte für ihre Töchter an. Nur bei der normativen Modernisierung der Geschlechtsrollenvorstellungen sind sie weniger bereit, diese zu akzeptieren. Durch das „heimliche Matriarchat“, in denen die Autorität des Patriarchen durch die veränderten ökonomischen Bedingungen hohl geworden ist, nähert sich die Familiendynamik immer mehr derjenigen der klassischen Arbeiterfamilie an.[48]
Unter neuen Vorzeichen finden sich die alten Argumente seit den 90er Jahren in Zusammenhang mit Aussiedlern aus dem osteuropäischen Raum wieder. Waldemar Vogelsang (2007) sieht geschlechtsspezifische Verhaltensnormen von einem patriarchalischen Männlichkeitsbild gefördert, das sich im kulturellen Gepäck der Aussiedler befinde. Barbara Dietz und Heike Roll (1998) führen Gewalterfahrungen männlicher Jugendlicher in den GUS-Staaten an, wo die Gewaltkriminalität generell zugenommen habe, dazu kämen Gewalterfahrungen in der brutalen zweijährigen Wehrdienstzeit. Steffen Zdun (2007) schließlich sieht im Männlichkeitsmythos mit seiner idealisierten Vorstellung von männlicher Solidarität und Freundschaft den Grund für den geringen Zugriff auf Jugendliche von Institutionen sozialer Kontrolle wie der Polizei, die Aussiedlerjugendliche gelten als „schwer erziehbar“.[49]
Das relativ statische, einheitliche Identitätskonstrukt gehört jedoch in das Reich der Mythen. Realitätsbezogener ist ein sozialpsychologisch geprägtes Wurzelgeflecht pluraler kontextbezogener Identitäten, die in sozialen Interaktionsprozessen ständig neu interpretiert und ausgehandelt werden. Ottersbach/Trautmann weisen darauf hin, dass die Besonderheiten der Migrationssituation für die Untersuchung der Kriminalitätsentwicklung vernachlässigbar wären.[50] Längsschnittstudien zufolge ist das Beharren auf den mitgebrachten Verhaltensnormen nämlich keineswegs der Normalfall, vielmehr passen Jugendliche etwa nach zwei bis drei Jahren ihre Verhaltensweisen, Selbstkonzepte und Leistungsorientierungen an die autochthonen Vergleichsgruppen an, Frustrationen und Erlebnisse des Misserfolgs bauen sich mit fortschreitender Aufenthaltsdauer in Deutschland ab.[51] Migrantenkinder können sich dabei einerseits von den traditional-bevormundenden Erziehungseinstellungen ihrer Eltern distanzieren und gleichzeitig zum Beispiel den „Geiz“ der Deutschen ablehnen als einen Gegensatz zum starken sozialen Zusammenhalt in ihren Familien. Im Gegensatz zu dieser Vielschichtigkeit ist die pauschalisierend negative Bewertung der eigenen Kultur durch die deutsche Umgebung ein Problem.[52]
Zur Verunsicherung trägt außerdem die ungewisse Aufenthaltsperspektive bei, wenn die von Eltern geäußerte Absicht der Rückkehr ins Heimatland unabhängig von ihrer Realitätsnähe die Kinder im Ungewissen lässt, wo sie ihren Lebensmittelpunkt in der Zukunft haben werden.
Dazu kommt die Proletarisierung der Lebensverhältnisse, wenn für die Väter ein Statusverlust nicht durch einen Zugewinn an Kommunikationsfähigkeit kompensiert werden kann und die Mütter durch Berufsarbeit und eine Veränderung der Frauenrolle an ökonomischer Selbstständigkeit gewinnen. Angesichts dieser ungefestigten Rollenbilder wird den Kindern die Entwicklung einer eigenen Geschlechtsrollenidentität ebenso erschwert, wenn die Zwänge des Arbeitsalltags das Familienleben negativ beeinträchtigen. Schichtbetrieb und der fehlende Kontakt zur Großfamilie reduzieren den Einfluss der älteren Generationen auf ihre Kinder.[53]
In der zweiten Migranten-Generation ist der Wunsch nach Anerkennung durch die Deutschen noch viel größer als bei ihren Eltern. Diese Identitätsbildung wird beschädigt, wenn nach Mead die signifikanten Anderen die gewünschte Anerkennung verweigern. Charles Taylor in seinem Essay „Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung“ dazu: Die Identität eines Menschen kann wirklichen Schaden nehmen, eine wirkliche Deformationen erleiden, wenn die Umgebung oder die Gesellschaft ein einschränkendes, herabwürdigendes oder verächtliches Bild ihrer zurückspiegelt. Nichtanerkennung oder Verkennung kann eine Form der Unterdrückung sein, kann den anderen in ein falsches, deformiertes Dasein einschließen.[54] „Die ständige Konfrontation mit dem Vorurteil der kriminellen Gefährlichkeit und mit generalisierenden Verdächtigungen treibt – neben anderen Faktoren - viele Migranten-Jugendliche geradezu in die Kriminalität“, zitiert Gaitanides Tannenbaum: „The young delinquent becomes Bad, because he is defined as bad.“ (nach Frank Tannenbaum: Crime and Community. London 1953, S. 23).[55]
Der Zwang der individualisierten und enttraditionalisierten Gesellschaft vermittelt das Gefühl der sozialen Zugehörigkeit und die Identifikation mit dem gesellschaftlichen Wertesystem stärker über die gute Integration in das Erwerbssystem als über die Verankerung in traditionelle „sozial-moralische“ Milieus. Da sich aber das Bildungsgefälle zwischen Deutschen und Ausländern kaum verändert hat, das Lehrstellenangebot nicht ausreicht und die Betriebe immer mehr auf Absolventen mit höheren Bildungsabschlüssen setzen, ist der soziale Aufstieg eher durch strukturelle Barrieren verbaut als durch offene Diskriminierung. Dazu kommt, dass bei der Vergabe von Lehr- und Arbeitsstellen Deutsche bei gleicher Qualifikation meist den Vorrang genießen. Eine Diskrepanz zwischen Berufswünschen und Berufsmöglichkeiten führt zu Desinteresse für die Berufswelt und die beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten.[56]
Nutzt man also die Anomietheorie zur Erklärung der hohen Kriminalitätsbelastung ausländischer Jugendlicher, lässt sich präzisieren: Abweichendes Verhalten wird wahrscheinlich, wenn die Ziele eine hohe Intensität haben, die legitimen regulierenden Normen eine geringe Intensität haben und es nur geringe legitime Möglichkeiten zur Erreichung der verfolgten Ziele gibt. Dies trifft natürlich auf die untersten sozialen Schichten am meisten zu, in der der Ausländeranteil höher ausfällt. Die überdurchschnittlichen Kriminalitätsraten unter Ausländern erklären sich nicht durch eine Neigung zur Kriminalität, sondern durch ungünstige Rahmenbedingungen: Bei den Statistiken handelt es sich um Zahlen Tatverdächtiger und Ausländer werden häufiger angezeigt und seltener verurteilt als deutsche Tatverdächtige. Auch ausländerspezifische Delikte und Taten durchreisender Ausländer dürfen nicht zur Erklärung devianten Verhaltens von Jugendlichen der zweiten Einwanderergeneration dienen. Dies berücksichtigt, nähert sich die Kriminalitätsbelastung derjenigen einer vergleichbaren deutschen Altersgruppe an, die sich in der gleichen sozialen Lage befindet.[57]
Ottersbach/Trautmann warnen vor einer argumentativen Verknüpfung von Devianz, Kultur als ethnisches Merkmal und Subkultur als gruppenspezifische Ausprägung der kulturellen Vorgaben – wenn etwa Streng die (sub)kulturelle Einbindung in ethnische und nationale Gemeinschaften als Hindernis einer gemeinsamen Identität und Werteordnung bezeichnet. „Hier wird aber die Differenz der Werte nicht als das Ergebnis von Deprivationslagen und /oder anomischen Zuständen gedeutet, sondern als Folge einer spezifischen nationalen oder ethnischen kulturellen Besonderheit.“[58]
Die Existenz rechtlicher Benachteiligungen erschwert also den Einwanderern die Identifikation mit dem Gemeinwesen Bundesrepublik Deutschland. Dies erzwingt sogar als Überlebensstrategie und als Identitätspolitik den Rückzug auf die ethnische Gruppenidentität und damit verbundene rückwärtsgewandte und auf Feindbilder aufbauende Konstruktionen. „Die letztendliche Verantwortung für die vorhersehbare Eskalation der interethnischen Konflikte trägt die Mehrheitsgesellschaft, die sich hartnäckig weigert, den deutschen Anachronismus des ethnisch homogenen Nationalstaates ad acta zu legen und die offene multikulturelle Republik auszurufen.“[59]
Indes sind auch die Akteure der Sozialen Arbeit nicht frei von Vorurteilen, wie sich in Beschwerden von Migranten zeigt, die sich oft von Mitarbeitern der Behörden schlecht behandelt fühlen, sich mit Klischees und Vorurteilen konfrontiert sehen und ihre sozialen Probleme ethnisiert bekommen. „Zudem betonen Mitarbeiter von Regeldiensten, dass sie sich bei der Frage der angemessenen Verhaltensweisen bei Migranten unsicher fühlen und keine adäquaten Lösungsstrategien kennen bzw. die Klienten lieber an Migrationsdienste überweisen“[60], die dadurch weder quantitativ noch qualitativ die Versorgung bewältigen können.
3.14 Der Labeling Approach
Als Gegensatz zu den rein ursachenforschenden Ansätzen beispielsweise der Anomietheorie kann der Etikettierungsansatz – englisch Labeling Approach – verstanden werden. Zentraler Grundsatz des Labeling Approachs ist nach Tannenbaums klassischer Definition, dass ein junger Delinquent abweichendes Verhalten zeigt, weil er als Abweichler definiert wurde.[61] Abweichendes Verhalten wird also nicht per se schuldhaft von einem Individuum produziert, sondern durch die Reaktionen der sozialen Umwelt auf bestimmte Verhaltensweisen. Dieser Prozess ist interaktiv, so dass das abweichende Verhalten keine fixe Größe und nicht mehr normbezogen definiert ist. Vielmehr hat die selektive Zuschreibung des Attributs oder eben des Etiketts „deviant“ auf eine bestimmte Verhaltensweise Normsetzungscharakter, sie relativiert also die Geltung von Normen. Objektiv gleiche Verhaltensweisen können sowohl abweichend als auch konform definiert werden, je nach handelndem Subjekt. Die Zuschreibung des Attributs erfolgt durch Instanzen der sozialen Kontrolle, ohne die es eine Abweichung nicht gäbe. „Damit ist der Spielraum des Menschen in der Selbstdefinition seines Verhaltens erheblich eingeengt. Dies geht sogar soweit, dass er dem eigenen Erleben zuwider solche Etikettierungen übernimmt, sie internalisiert und danach – wie von den Kontrollinstanzen prophezeit – lebt.“[62] Damit erfolgt ein Perspektivwechsel: Nicht mehr die Ursachen von Devianz und Delinquenz sind Gegenstand der Analyse, sondern die gesellschaftlichen Reaktionen auf bestimmte Verhaltensweisen.[63]
„Erfolgen solche Definition nicht mehr verhaltensspezifisch, sondern personen- oder rollenspezifisch, so werden die konformen Handlungsmöglichkeiten reduziert und es entsteht eine abweichende Karriere. Durch weitere Definitions- und Zuschreibungsprozess entwickelt sich eine abweichende Identität, in der sich abweichende Verhaltensweisen verfestigen.“[64] Denn der ersten Definition von Devianz folgt die sekundäre Devianz: Die Reaktionen auf Verhaltensauffälligkeiten sind ein Beitrag zur Ausbildung und Verfestigung abweichenden Verhaltens. Erst damit geht die Theorie über eine reine Definition hinaus.[65] Nach Lemert bezieht sich die sekundäre Devianz auf „eine besondere Klasse gesellschaftlich definierter Verhaltensweisen, mit denen Menschen auf die Probleme reagieren, die durch die gesellschaftliche Reaktion auf ihr abweichendes Verhalten geschaffen werden.“[66] Das Symbol- und Aktionsfeld des zum Unruhestifter Etikettierten schränkt sich weiter ein. Der Betroffene setzt sich selbst mit der ihm zugeschriebenen Rolle auseinander, was zu einer „Zerstörung der Integration bestehender Rollen und einer Reorganisation auf der Basis neuer Rollen“ führt.[67]
[...]
[1] vgl. Stimmer, Franz: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, München 2000, S. 456
[2] Vgl. Niklas Luhmann: Normen in soziologischer Perspektive, in: Soziale Welt, Nr. 20, 1969, S. 28-48
[3] Vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001.
[4] Vgl. Stimmer, Franz: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, 2000, S. 801
[5] Frehsee, Detlev et al. (Hrsg.): Strafrecht, soziale Kontrolle, soziale Disziplinierung, Jahrbuch für Rechtssoziologie und Rechtstheorie, Band XV, Westdeutscher Verlag, Opladen 1993 S.7)
[6] Vgl. Stimmer, Franz: Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit, 2000, S. 2 – 5
[7] Vgl. Ogien, Albert : Sociologie de la déviance, A. Colin, Paris 1995 S.69
[8] vgl. Suchar, Charles : Social Deviance. Perspectives and Prospects.New York 1978 S.7
[9] Vgl. Lamnek, Siegfried: Die soziale Produktion und Reproduktion von Kriminalisierung, in: Schüler-Springorum, H. (Hg.), Jugend und Kriminalität, Frankfurt am Main 1983 S.36
[10] ebenda
[11] Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 17
[12] Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 18
[13] vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 70 ff.
[14] vgl. Siegfried Lamnek: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 75
[15] vgl. derselbe S. 92
[16] vgl. Schwind, H.-D.: Kriminologie. Heidelberg 2004, S. 104
[17] Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Perspektiven der Entskandalisierung eines Phänomens. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 135
[18] vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 191
[19] vgl. derselbe S. 212
[20] vgl. derselbe S. 98
[21] vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 1993, S. 187
[22] Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 22
[23] vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 254 f.
[24] vgl. Hillmann, Karl-Heinz: Wörterbuch der Soziologie, Stuttgart 1994, S.28
[25] Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 18
[26] vgl. Durkheim, Emile: Die Regeln der soziologischen Methode. Berlin 1965, S. 155
[27] vgl. Böhnisch, Lothar: Abweichendes Verhalten. Weinheim 1999. S.32
[28] Merton, Robert K.: Sozialstruktur und Anomie. In Sack, Fritz; König, René: Kriminalsoziologie. Frankfurt 1968 S. 268/287.
[29] vgl. Peters, Helge: Devianz und soziale Kontrolle. Weinheim 1989. S.40
[30] Opp, Karl-Dieter: Abweichendes Verhalten und Gesellschaftsstruktur. Darmstadt 1974 S. 153.
[31] vgl. Merton, Robert: Social Theory and Social Strucure. New York 1968. S. 188
[32] vgl. Böhnisch, Lothar: Abweichendes Verhalten. Weinheim 1999. S. 26 f.
[33] derselbe 32 f.
[34] vgl. Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 19
[35] Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 246
[36] vgl. derselbe S. 203
[37] vgl. Lamnek,Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 143
[38] vgl. Lamnek,Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 21
[39] vgl. Lamnek,Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 251 f.
[40] vgl. Lamnek,Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 100 und 143
[41] Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. Perspektiven der Entskandalisierung eines Phänomens. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 122
[42] vgl. derselbe S. 123
[43] vgl. Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration. (siehe Internetverweise) S. 1
[44] vgl. Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 123
[45] Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 1 f.
[46] ebenda
[47] vgl. Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 132
[48] vgl. Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 3
[49] Studien nach Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Kriminalität von Aussiedlern. Eine Bestandsaufnahme. Nürnberg 2008. S. 39
[50] vgl. Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 132
[51] vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Kriminalität von Aussiedlern. Eine Bestandsaufnahme. Nürnberg 2008. S. 40
[52] vgl. Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 4
[53] vgl. derselbe S. 6 f.
[54] Taylor, Charles: Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung. Frankfurt 1993, zitiert in Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 7
[55] Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 8
[56] Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 9. Gaitanides führt dazu Ergebnisse einer Untersuchung von 1991 an, nach der nur 10 Prozent der ausländischen Schüler ein Gymnasium besuchten, aber 24 Prozent der Deutschen. 37,3 Prozent der 13 bis 18-jährigen Ausländer beginnen eine Lehre, aber 70 Prozent der Deutschen. Auch die Arbeitslosigkeit liegt bei ausländischen Jugendlichen unter 20 Jahren deutlich höher.
[57] derselbe S. 10
[58] Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K.: Jugendkriminalität in der Einwanderungsgesellschaft. In: Ottersbach, Markus/Trautmann, Sebastian K. (Hrsg.): Integration durch soziale Kontrolle? Köln 1999. S. 133. Ottersbach/Trautmann beziehen sich auf Streng, Franz: Die Öffnung der Grenzen – die Grenzen des Jugendstrafrechts. In: DVJJ-Journal 2/1995, S. 165
[59] Gaitanides, Stefan: Probleme der Identitätsfindung der zweiten Einwanderergeneration (siehe Internetverweise). S. 11
[60] Kircher, Steffen: Vermittlung von interkultureller Kompetenz durch Interkulturelle Trainings. In: Gabriele Kawamura-Reindl, Rolf Keicher, Wolfgang Krell (Hrsg): Migration, Kriminalität und Kriminalisierung – Herausforderung an Soziale Arbeit und Straffälligenhilfe. Freiburg 2002 S. 165
[61] vgl. Tannenbaum, Frank: Crime and Community, London 1953 S. 17
[62] Böhnisch, Lothar: Abweichendes Verhalten. München 1999, S. 64
[63] vgl. Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 23
[64] derselbe S. 24
[65] vgl. Lamnek, Siegfried: Theorien abweichenden Verhaltens. München 2001, S. 258
[66] Lemert, Edwin: Der Begriff der sekundären Devianz. In: Lüderssen, K./Sack, F.: Seminar Abweichendes Verhalten I. Frankfurt/M. 1974, S. 433
[67] Lamnek, Siegfried: Neue Theorien abweichenden Verhaltens. München 1997, S. 222
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