Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in ausgewählten Freizeiteinrichtungen in Sachsen anhand von Experteninterviews.
Mit den Beschlüssen der UN-Kinderrechtskonventionen im Jahr 1989 fanden zahlreiche Bemühungen statt, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Auch die 2006 beschlossenen Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte der Kinder, welche ein weiteres Beispiel für die große internationale Bedeutung des Themas sind, setzen sich ebenfalls mit der Frage auseinander, wie die Beteiligungsrechte von Kindern umgesetzt werden können. Es lässt sich feststellen, dass in immer mehr Ländern Bemühungen unternommen werden, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Vor allem in den 2000er Jahren fanden immer wieder Diskurse rund um die Beteiligung unterschiedlicher Gruppen statt, deren gesellschaftliche Integration unterstützt werden soll. Dabei ging es unter anderem um ältere Menschen, Migranten, aber auch Kinder und Jugendliche. Es scheint, dass sich die allgemeine Grundeinstellung in der Haltung zu Heranwachsenden verändert hat.
So haben bereichernde Erfahrungen in der Praxis, strukturelle Veränderungen bis hin zu einer selbstverständlichen Beteiligungskultur der jungen Menschen ihren Beitrag dazu geleistet. Kinder gelten demnach nicht länger als „unvollständige Erwachsene“, sondern werden viel mehr für ihre Interessen, eigenen Fähigkeiten und Deutungsmuster wertgeschätzt. Diese veränderte Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen als vollwertige Handlungssubjekte spiegelt sich auch zunehmend in der Festschreibung ihrer Rechte wider, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein sozialpädagogisches Handlungsfeld, welches die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu seinen Grundprinzipien zählt und indem die aktive Mitgestaltung von Heranwachsenden ausdrücklich erwünscht ist. Daher stellt sich gerade dieser Bereich als besonders geeignet dar, um die Beteiligung und Teilhabe von jungen Menschen ideal zu fördern.
Die vorliegende Masterarbeit verfolgt daher das Ziel, die Partizipation in den Jugendfreizeiteinrichtungen der OKJA zu erforschen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsklärung
2.1. Partizipation
2.2. Offene Kinder- und Jugendarbeit
3. Begründungszusammenhänge für die Partizipation von Heranwachsenden
3.1. Internationale Partizipationsrechte
3.2. Nationale Partizipationsrechte
3.3. Partizipationsforderungen aus gesellschaftspolitischer Sicht
3.4. Partizipationsforderungen aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht
4. Rahmenbedingungen der OKJA
4.1. Rechtliche Grundlagen
4.1.2. Die OKJA in Sachsen
4.2. Institutionelle Charakteristika
4.2.1. Pädagogisches Handeln und professionelle Grundhaltung
5. Partizipation im Kontext der OKJA
5.1. Partizipation als pädagogisches Selbstverständnis der OKJA
5.2. Partizipationsformen und Methoden
5.3. Adressaten und Zielgruppe
5.4. Unterstützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen
5.5. Chancen und Herausforderungen
6. Voraussetzungen für die erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen
6.1. Allgemeine Qualitätsstandards
6.2. Qualitätsstandards in der OKJA
7. Forschungsdesign
7.1. Forschungsstand, Aktualität und Intention
7.2. Feldzugang
7.3. Forschungsfrage
7.4. Untersuchungssample
7.5. Erhebungsmethode
7.6. Durchführung
7.6.1. Aufbereitung der Daten
7.7. Auswertungsmethode
8. Zentrale Ergebnisse
8.1. Voraussetzungen für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der OKJA
8.2. Praktische Gestaltung der Partizipation vor Ort
8.3. Chancen der Partizipation in der OKJA
8.4. Grenzen und Herausforderungen der Partizipation in der OKJA
8.5. Verbesserungspotential und -wünsche hinsichtlich der Partizipation in der OKJA
9. Interpretation der Ergebnisse
10. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhangsverzeichnis
Anhang 1. Leitfaden für Experteninterviews
Anhang 2. Experteninterviews
Anhang 2.1. Fachkraft 1
Anhang 2.2. Fachkraft 2
Anhang 2.3. Fachkraft 3
Anhang 2.4. Fachkraft 4
Anhang 3. Auswertungstabellen
1. Einleitung
Mit den Beschlüssen der UN-Kinderrechtskonventionen im Jahr 1989 fanden zahlreiche Bemühungen statt, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen zu verbessern1. Auch die 2006 beschlossenen Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte der Kinder, welche ein weiteres Beispiel für die große internationale Bedeutung des Themas sind, setzen sich ebenfalls mit der Frage auseinander, wie die Beteiligungsrechte von Kindern umgesetzt werden können2. Es lässt sich feststellen, dass in immer mehr Ländern Bemühungen unternommen werden, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Vor allem in den 2000er Jahren fanden immer wieder Diskurse rund um die Beteiligung unterschiedlicher Gruppen statt, deren gesellschaftliche Integration unterstützt werden soll. Dabei ging es unter anderem um ältere Menschen, Migranten, aber auch Kinder und Jugendliche3. Es scheint, dass sich die allgemeine Grundeinstellung in der Haltung zu Heranwachsenden verändert hat. So haben bereichernde Erfahrungen in der Praxis, strukturelle Veränderungen bis hin zu einer selbstverständlichen Beteiligungskultur der jungen Menschen ihren Beitrag dazu geleistet4. Kinder gelten demnach nicht länger als „unvollständige Erwachsene", sondern werden viel mehr für ihre Interessen, eigenen Fähigkeiten und Deutungsmuster wertgeschätzt5. Diese veränderte Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen als vollwertige Handlungssubjekte spiegelt sich auch zunehmend in der Festschreibung ihrer Rechte wider, sei es auf nationaler oder internationaler Ebene.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein sozialpädagogisches Handlungsfeld, welches die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu seinen Grundprinzipien zählt und indem die aktive Mitgestaltung von Heranwachsenden ausdrücklich erwünscht ist6. Daher stellt sich gerade dieser Bereich als besonders geeignet dar, um die Beteiligung und Teilhabe von jungen Menschen ideal zu fördern. Die vorliegende Masterarbeit verfolgt daher das Ziel, die Partizipation in den Jugendfreizeiteinrichtungen der OKJA zu erforschen.
Dafür ergeben sich die folgenden Forschungsfragen: Inwieweit wird die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt? Welche Chancen und Herausforderungen gibt es und welche Möglichkeiten der Verbesserung?
Die Forschungsarbeit teilt sich in zwei Bereiche. Der erste Teil befasst sich mit den theoretischen Grundlagen. Dabei sollen zuerst einmal die wichtigsten Begriffe genauer erläutert werden. Das darauffolgende Kapitel beschäftigt sich mit den Begründungszusammenhängen für die Partizipation von Heranwachsenden. Danach werden die Rahmenbedingungen der OKJA dargestellt. Weiterhin soll die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Kontext der OKJA betrachtet werden. Als Letztes wird im Theorieteil noch Bezug auf die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Partizipation von jungen Menschen genommen. Nachdem alle theoretischen Vorbetrachtungen abgehandelt wurden, soll in den praktischen Teil der Masterarbeit übergeleitet werden. Dabei wird zunächst das Forschungsdesign und damit das methodische Vorgehen vorgestellt. Danach sollen die gewonnenen Ergebnisse, der eigenen Forschung, systematisch dargestellt und mit den vorher erworbenen theoretischen Kenntnissen interpretiert werden. Abschließend folgt eine Zusammenfassung durch das Fazit.
In der vorliegenden Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Alle Angaben beziehen sich ausdrücklich auf alle Geschlechteridentitäten.
2. Begriffsklärung
Im folgenden Kapitel soll sich der Erläuterung wichtiger Begrifflichkeiten gewidmet werden. Da sich die vorliegende Arbeit mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzt, sollen eben genau diese Termini, Partizipation sowie Offene Kinder- und Jugendarbeit, genauer erklärt werden.
2.1. Partizipation
In der Fachliteratur findet sich eine Vielzahl von Definitionen für Partizipation. Seinen Ursprung findet der Begriff im lateinischen Wort „participare" und kann im wörtlichen Sinne mit Teilnahme oder auch Teilhabe übersetzt werden7 8 9. Häufig wird der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonym für Mitbestimmung, Mitsprache bzw. Mitwirkung verwendet89. Unter anderem dient Partizipation auch als Synonym für Demokratie10.
Ursprünglich meint man mit Partizipation ausschließlich Verfahren, Handlungen sowie Strategien, durch die Bürgerinnen und Bürger einen Einfluss auf politische Entscheidungen und Macht nehmen können11. Auch Moser beschreibt Partizipation vor allem im Kontext von Demokratie als politische Partizipation im Sinne von Bürgerbeteiligung12. Partizipation als demokratietheoretischer Begriff, bezeichnet die Beteiligung von Einzelnen und Gruppen an verschiedenen Entscheidungen und Entscheidungsprozessen13. Dabei begreifen partizipatorische Demokratietheorien Partizipation nicht einfach als Mittel zum Zweck, sondern viel mehr als einen Wert an sich14. Auch wenn der Begriff ursprünglich vor allem im engen Kontext politischer Entscheidungsprozesse und Verfahren verwendet wurde, kann gesagt werden, dass sich in den letzten Jahrzehnten der Bedeutungsbereich um einiges erweitert hat15. Dennoch bleibt Partizipation ein begrenzter, jedoch unabdingbarer Teilaspekt von Demokratie, welcher sich durch alle Lebenslagen zieht16.
Zusammenfassend ist unter Partizipation zu verstehen, dass alle Bürger, als freie und gleiche Subjekte, die Zugänge und das Recht haben, ihre Umwelt aktiv mitzugestalten, indem sie unter anderem an öffentlichen Diskussionsprozessen, Entscheidungen in Politik, Gesellschaft und Staat sowie deren Institutionen mitwirken17.
Laut Moser18 lässt sich effektive Partizipation als ein Phasenmodell darstellen. In der ersten Phase gelten Information über Partizipationsmöglichkeiten zunächst als Grundlage, um Teilhabe überhaupt zu ermöglichen. Dabei sollten die Informationen so gestaltet werden, dass sie zum einen leicht zugänglich und zum anderen von der jeweiligen Zielgruppe auch verstanden werden. In der zweiten Phase geht es darum, die persönlichen Ressourcen und die individuelle Stärke des Einzelnen zu berücksichtigen, da nur so demokratische Beteiligung möglich ist. Abschließend soll die eigene Einflussnahme durch Partizipation reflektiert werden, damit sich die jeweiligen Beteiligungsmodelle und Akteure weiterentwickeln können.
2.2. Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Begriff der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) verbindet unterschiedliche kulturelle und sozialpädagogische Angebote in Einrichtungen, Verbänden und der Öffentlichkeit von unterschiedlichen Trägerschaften19. Die OKJA ist ein Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Sie findet ihre rechtliche Verankerung im SGB VIII und ist laut § 11 (1) eine Pflichtleistung, um jungen Menschen Angebote zur Entwicklungsförderung außerhalb von Familie, Schule und Berufsausbildung zur Verfügung zu stellen20. Dies soll ermöglicht werden, indem an den Interessen und Bedarfen aller jungen Menschen angeknüpft wird. Auf der Grundlage des sozialräumlichen Bezugs sowie des sozialpolitischen, pädagogischen und soziokulturellen Auftrags, möchte die OKJA Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu Selbstständigkeit begleiten21.
Die OKJA grenzt sich von den herkömmlichen verbandlichen und schulischen Formen der Jugendarbeit vor allem dadurch ab, dass ihre Angebote ohne Bedingungen wie z.B. eine Mitgliedschaft für alle Kinder und Jugendliche in der Freizeit offen sind und von ihnen genutzt werden können22.
Im sozialpädagogischen Handlungsfeld der OKJA engagieren sich in der Regel Mitarbeiter mit verschiedenen Qualifikationen und in verschiedenen Anstellungsverhältnissen. Neben den ehrenamtlichen sowie nebenberuflichen Mitarbeitern sind auch hauptamtliche Mitarbeiter in diesem Bereich tätig23. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichke it der Beschäftigung von Zivildienstleistenden und Praktikanten unterschiedlichster Ausbildungswege sowie auch die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres24.
3. Begründungszusammenhänge für die Partizipation von Heranwachsenden
Im Folgenden sollen die Gründe für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen genauer beleuchtet werden und dadurch auch die Bedeutsamkeit des Themas verdeutlichen. Dabei soll in den nächsten Unterkapiteln auf die internationalen und nationalen Partizipationsrechte von Heranwachsenden eingegangen werden und die Partizipationsforderungen aus gesellschaftspolitischer Sicht sowie pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht betrachtet werden.
3.1. Internationale Partizipationsrechte
„Das Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Entscheidungen ist ein fundamentales Kinderrecht und zugleich pädagogische Herausforderung. "25
Dieses kurze Zitat von Jörg Maywald verdeutlicht, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert ist und damit zur Pflicht, vor allem in pädagogischen Bereichen, wird. Bei den internationalen Partizipationsrechten für Heranwachsende sind zentral die UN-Kinderrechtskonventionen zu benennen, welche im Jahr 1989 beschlossen wurden. Diese fordern ein Bewusstsein dafür, dass Kinder und Jugendliche bezüglich ihrer Meinungen und Vorstellungen ernst zu nehmende Partner und vor allem Experten für die Gestaltung ihrer Umwelt sowie ihres Alltages sind und deswegen auch die Chance zur Beteiligung haben sollten26.
Die UN-Kinderrechtskonventionen sprechen sich im Wesentlichen für den Schutz und die Förderung von jungen Menschen sowie für das Recht von Kindern und Jugendlichen aus, sich zu allen sie betreffenden Bereichen frei zu äußern und dass ihre Meinung angemessen berücksichtigt wird27. In den Artikeln 12-17 der UN-Kinderrechtskonventionen, welche auch von den Vertragsstaaten in die eigenen Gesetze überführt werden mussten, werden mitunter das Recht auf Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit von Kindern und Jugendlichen festgeschrieben28.
Als Grundlage für die Partizipation von Heranwachsenden ist vor allem neben Artikel 3 (Wohl des Kindes) und Artikel 4 (Verwirklichung der Kinderrechte) Artikel 12 (Anhörung des Kindes) hervorzuheben29. Damit schaffen die UN-Kinderrechtskonventionen ein wichtiges Fundament, um die Beteiligung von jungen Menschen in den einzelnen Staaten zu gewährleisten. Gemäß Artikel 1 der Konventionen zählt jeder als Kind, welcher das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat30.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Kinderrechte liegt sowohl bei den Eltern als auch beim Staat31. Auch wenn die Konventionen in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen, gibt es allerdings nicht die Möglichkeit, dies einzuklagen32.
Neben den UN-Kinderrechtskonventionen ist außerdem die Agenda 21 zu erwähnen. Diese ist ein entwicklungs- und umweltpolitisches Aktionsprogramm, welches zur nachhaltigen Entwicklung des 21. Jahrhunderts einen Beitrag leisten möchte und von 172 Staaten im Jahr 1992 auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen" (UNCED) auf Rio de Janeiro beschlossen wurde33. Diese enthält konkrete Handlungsempfehlungen für das 21. Jahrhundert34. Dabei fordert die Agenda 21, auch wenn diese nicht gesetzlich bindend ist, die Beteiligung von Heranwachsenden und weist darüber hinaus auf die ganz eigene und besondere Sichtweise der jüngeren Generation hin35. Durch diese Betrachtungsweise werden nicht die Defizite junger Menschen gesehen, sondern viel mehr die besondere Qualität ihrer Perspektive.
3.2. Nationale Partizipationsrechte
„Partizipation wird eingeklagt auf der Grundlage der Menschenrechte, der Selbstbestimmungsrechte und der menschlichen Würde. "36
Da die Grundrechte des Grundgesetzes für Kinder und Jugendliche genau so gelten wie für Erwachsene, bieten diese auch eine Begründung für das Recht von Heranwachsenden auf Partizipation. Der Artikel 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Aufgrund dessen darf keiner an einer autonomen Lebensgestaltung gehindert werden, solange er dadurch nicht das gleiche Recht für andere Menschen einschränkt37. Damit haben Kinder und Jugendliche wie auch Erwachsene das Recht auf die Unantastbarkeit ihrer Würde und auch die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit38. Gemäß christlicher und auch neuzeitlicher Überlieferung ist in diesem Kontext unter Menschenwürde bzw. die Würde der Kinder und Jugendlichen, die Bestimmung des Menschen gemeint, sein Wollen und sein Leben eigenständig zu gestalten, soweit sie vom eigenen Stand der Vernunft fähig dazu sind39.
Der 10. Kinder- und Jugendbericht aus dem Jahr 1998 weist wiederholt darauf hin, dass die Partizipation von jungen Menschen so gestaltet werden muss, dass sie nicht von den Erwachsenen für die eigenen Interessen ausgenutzt wird40. Genauso wenig sollte Partizipation dazu genutzt werden, dass Minderjährige Verantwortung für Dinge übernehmen müssen, welche eigentlich in den Zuständigkeitsbereich von Erwachsenen fallen41. Es müssen dementsprechend die Voraussetzungen geschaffen werden, dass jeder die Möglichkeit hat seine Menschenwürde zu entfalten. Das heißt auch, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Leben so weit wie möglich frei und selbstständig mit Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen gestalten sollen42. Diese Forderungen lassen sich aus dem Gedanken ableiten, dass eine menschenwürdige Gesellschaft demokratisch geordnet sein soll, sprich, dass jeder Einzelne das Recht auf Mitsprache hat43. Die Aufgabe der Erwachsenen ist dabei, die Mündigkeit und den Partizipationsgedanken bei den Jüngeren zu fördern und zu unterstützen44.
Die Beteiligungsrechte von Heranwachsenden sind in Deutschland in unterschiedlichen Gesetzen verankert. Vor allem die Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren zunehmend dem Thema Partizipation zugewandt45. Dies zeigt sich in der Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als wichtiges Grundprinzip46. Das KJHG stellt außerdem den rechtlichen Rahmen der Jugendarbeit und damit auch der OKJA dar47. In den verschiedenen Paragraphen des KJHG wird das Recht von Kindern und deren Eltern beteiligt zu werden und auch die Pflicht der Fachkräfte dies möglich zu machen festgeschrieben. Ausdrücklich auf die Jugendarbeit beziehen sich hierbei die Paragraphen 11 und 12 des SGB VIII48.
Die Diskussion um die Teilhabe junger Menschen wurde bereits 1990 im 8. Jugendbericht ausgeweitet. Die Sachverständigenkommission erklärt auf Basis der Theorie der Lebensweltorientierung Partizipation zu einem strukturellen Leitsatz der Jugendhilfe49. Ausgehend von einem Stufenmodell haben Kinder und Jugendliche das Recht zur Mitsprache, d. h. ihre Meinung frei zu äußern, zur Mitwirkung, um ihre eigene Lebenswelt aktiv mitzugestalten, bei Aushandlungsprozessen mit Entscheidungsträgern für sich einzutreten und zur Mitbestimmung, sprich als gleichberechtigte Entscheidungspartner mit den Erwachsenen zu agieren50.
Das KJHG fordert ausdrücklich, jungen Menschen die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Förderung ihrer Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Dabei sollen diese Angebote an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und von ihnen mitgestaltet werden, so dass sie gesellschaftliche Mitverantwortung, Selbstbestimmung und soziales Engagement erlernen können (§ 11 Abs. 1 SGB VIII).51 Besonders deutlich zeigt sich mit der gesetzlichen Verankerung der Beteiligung junger Menschen, dass auch der Verpflichtungscharakter beim Fachpersonal deutlich gestiegen ist52.
Die Forderung nach Teilhabe und Mitbestimmung junger Menschen bei der Gestaltung von Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe sind vor allem in den Paragraphen 5, 8, 9 und 36 des KJHG verankert53. Aber auch Planungen (§ 80) sollten sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren54.
Paragraph 5 beschreibt das Wunsch- und Wahlrecht von Kindern und Jugendlichen. Diese haben das Recht, zwischen verschiedenen Diensten und Einrichtungen auszuwählen und darüber hinaus ihre Wünsche bezüglich der Gestaltung der Hilfe auszudrücken55.
In Paragraph 8 des KJHG wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen benannt. Dieser gibt umfassend vor, dass Kinder und Jugendliche entsprechend dem eigenen Entwicklungsstandes an allen Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen sind56. Hierbei ist die pädagogische Herausforderung zu erwähnen, die Art und Weise der Beteiligung angemessen zu gestalten57. Die Verknüpfung von Beteiligungsrecht und Entwicklungsstand des Kindes, bringt jedoch die Gefahr mit sich, dass sie als Begründung für die Einschränkung der Partizipation junger Menschen genutzt wird58. Darüber hinaus haben sie auch das Recht entsprechende Informationen über ihre Rechte sowie Beratungsleistungen vom Jugendamt zu erhalten, welche auch ohne die Eltern stattfinden können59.
Paragraph 9 nennt die Grundrichtung der Erziehung sowie die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausgestaltung aller Leistungen auch die wachsenden Fähigkeiten sowie das wachsende Bedürfnis junger Menschen nach einem verantwortungsbewussten und selbstständigen Handeln sowie die einzigartigen kulturellen und sozialen Besonderheiten der Kinder und Jugendlichen zu beachten sind60.
In Paragraph 36 ist die aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Eltern als gleichberechtigte Partner bei Verständigungs- und Aushandlungsprozessen explizit festgeschrieben61. Durch diesen Paragraphen hat sich vor allem das Hilfeverständnis in den Hilfen zur Erziehung verändert. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass einem gemeinsam gestalteten Hilfeprozess, eine umfassende Beratung des jeweiligen Leistungsadressaten vorausgeht62.
Abschließend soll noch der Paragraph 80 Erwähnung finden. Dieser sagt aus, dass die verschiedenen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei ihren Planungen den Bedarf hinsichtlich der Bedürfnisse und Wünsche sowie Interessen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen müssen63.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Partizipation junger Menschen in Deutschland einen hohen Stellenwert hat und daher auch an vielen Stellen gesetzlich verankert ist. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, inwieweit diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden.
3.3. Partizipationsforderungen aus gesellschaftspolitischer Sicht
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stellt sich in der Theorie als gesetzliche Pflicht durch die Verankerung im KJHG dar. Das Gesetz selbst, gibt jedoch keinerlei Vorgaben, wie eine solche Beteiligung genau aussehen soll64. Allerdings lautet das Ziel des KJHG Heranwachsende zur Mitbestimmung und Selbstbestimmung zu erziehen, sprich die nachwachsende Generation soll zu mündigen Bürgern werden65.
Betrachtet man die politisch-soziologische Sichtweise für Partizipation gilt es diese zwei Begriffe zu differenzieren. Bei der soziologischen Darstellung steht vor allem die jeweilige Rolle des Einzelnen in den Entscheidungs- und Willensprozessen, welche möglichst unterschiedliche Formen und auch eine hohe tatsächliche Partizipationsrate aufweisen soll, im Fokus66. Argumentiert man aus politischer Sicht, geht es vor allem um die partizipatorische Demokratie, also die Bedeutsamkeit verschiedener politischer Teilnahme durch möglichst viele Menschen67.
Beteiligungsprozesse bieten die Grundlage für den Austausch zwischen verschiedenen Personengruppen. Durch einen intensiven Dialog entsteht ein persönlicher Kontakt, welcher Verständnis und Vertrauen für unterschiedliche Meinungen schafft. Darüber hinaus bieten kurze Kommunikationswege die Chance, gewisse Fragen oder auch aufkommende Konflikte schnell zu klären68. Des Weiteren können Verwaltung und Politik schneller die Interessen und Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen erkennen bzw. auch was sie bewegt und beunruhigt69. Auf der Gegenseite können die Betroffenen von bestimmten Entscheidungen die Hintergründe für eben diese besser verstehen und nachvollziehen70.
Bei Heranwachsenden ist die Bildung eines politischen Bewusstseins und das Erlernen von Partizipation aus gesellschaftspolitischer Sicht zunächst oberstes Ziel. Eine gelungene Partizipation im Sinne des Phasenmodells (siehe 2.1. Partizipation) unterstützt die Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit der Gesellschaft und deren Institutionen, erweitert die eigenen Handlungsmuster und sorgt dadurch für eine gesellschaftliche und soziale Integration71. Partizipation ist so gesehen nicht nur Mittel, sondern auch Ergebnis einer Erziehung zur Demokratie.
Unter Betrachtung des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft geht es bei Demokratie auch um den Interessensausgleich zwischen der älteren und jüngeren Generation72. Da Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren so gut wie keine Möglichkeiten haben Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, kann durch Partizipation die Bedürfnisse der Heranwachsenden besser artikuliert und ihre Entscheidungen besser eingebracht werden73. Bei der Forderung nach mehr gesellschaftlicher und politischer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen kann man im Wesentlichen von zwei Motiven sprechen: auf der einen Seite soll die Partizipation der Heranwachsenden verbessert werden und auf der anderen Seite soll die Politik und Gesellschaft an sich verbessert werden74.
Oerter und Höfling beschreiben weitere Aspekte, welche für die verstärkte Partizipation von Kindern und Jugendlichen sprechen. Unter anderem lässt sich der Anspruch auf Teilhabe darin begründen, dass die jüngere Generation die Folgen derzeitiger wirtschaftlicher sowie politischer Entscheidungen in Zukunft tragen muss75. Des Weiteren werden Heranwachsende nicht sofort mit dem 18. Geburtstag mündig, sondern weisen schon vorher in verschiedenen Altersstufen bestimmte Kompetenzen auf, welche sie von Anfang an befähigen, im bestimmten Umfang Verantwortung zu übernehmen76. Diese partizipatorische Verantwortung als Handlungskompetenz kann nicht plötzlich erlernt werden, sondern bedarf viel mehr eines Aufbaus Schritt für Schritt77. Die Gesellschaft profitiert auch von den neuen Sichtweisen der jüngeren Generation, da diese in vielen Dingen noch unbekümmerter und kreativer denkt78. Darüber hinaus können Erwachsene in einem gewissen Umfang auch von den Heranwachsenden lernen, da diese ihnen in manchen Themenbereichen mit ihrem Wissen voraus sind79. Ein Beispiel hierfür wäre etwa die Digitalisierung.
Die Kommission der europäischen Gemeinschaften (2003) befragte die Mitgliedsländer der Europäischen Union bezüglich der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Dabei stellte sich heraus, dass alle befragten Länder die Kenntnis über die Wünsche und Bedürfnisse der Jugendlichen als wichtig einschätzen, um ihre politischen Inhalte darauf abstimmen zu können80. Partizipation von jungen Menschen bringt außerdem den Erwerb und die Erweiterung von Fähigkeiten mit sich, welche im späteren sozialen und beruflichen Leben von Nutzen sein können, aber auch für die Gesellschaft nützlich sind, da sie die Bildung zukünftiger intelligenter Staatsbürger fördert81. Ausgehend von den befragten Mitgliedstaaten trägt eine verstärkte Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse von Jugendlichen zu einem unkomplizierten Funktionieren der Gesellschaft und zur Weiterentwicklung der Politik bei82. Mit anderen Worten ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen Grundlage für eine optimierte Regierung.
Ein Problem, welches sich hierbei abzeichnet, ist, dass es weniger darum geht, Jugendliche an demokratischen Entscheidungen teilhaben zu lassen, sondern vielmehr darum, dass diese ihre Interessen und Bedürfnisse äußern, damit wiederum andere für sie besser entscheiden können83. Partizipation wird in diesem Fall von der Regierung funktionalisiert. Dies zeigt sich auch in einer Untersuchung von Hermann (1996) bezüglich Jugendgemeinderäten in Baden- Württemberg. Hierbei stellte sich heraus, dass Verwaltung und Politik mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen drei Ziele verfolgten: 1. die Jugendlichen für die Mitarbeit in Parteien und Organisationen gewinnen (Mobilisierungs- und Rekrutierungsfunktion), 2. negative Einstellungen bei ihnen abbauen (Bildungsfunktion) und 3. Grundlagen zu schaffen für eine bessere kommunale Politik84. Es geht also viel mehr darum, dass Jugendliche die herkömmliche Politik akzeptieren, weniger kritisieren und besser regiert werden als dass sie tatsächlich demokratische Rechte zugestanden bekommen85. Damit werden weniger die wahren Ursachen von Politikverdrossenheit aufgrund schlechter Politik angegangen, sondern das Gefühl dieser Verdrossenheit bei den Jugendlichen soll reduziert werden. Knauer und Sturzenhecker merken jedoch an, dass Kinder und Jugendliche durchaus diese Methoden erkennen und die mangelnde Anerkennung durch die Erwachsenen wahrnehmen86. Es stellt sich also die Frage wie Partizipation gestaltet werden sollte, um eine Funktionalisierung von Heranwachsenden zu vermeiden.
Moser empfiehlt daher bei Prozessen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen genau zu prüfen, welches Ziel wirklich verfolgt wird und ob es darum geht, junge Menschen zu kritischem und eigenständigem Denken zu erziehen oder ob eine reine Beruhigungs- und Anpassungsstrategie angestrebt wird87. Besser wäre es, Kinder und Jugendliche tatsächlich in Entscheidungsprozesse aktiv einzubinden, so dass sie Demokratie als Mitbestimmungsmacht realisieren können, da es letztendlich darum geht, dass sie sich als wichtig für diese Gesellschaft erleben und lernen, dass sie ihre Lebenswelt aktiv gestalten können88.
3.4. Partizipationsforderungen aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht
Moser beschreibt Partizipation aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht als einen wichtigen Lernprozess für Heranwachsende89. Die Bedeutsamkeit der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen lässt sich bereits entlang ihrer Entwicklungsaufgaben erkennen. Unter Entwicklungsaufgaben versteht man die Herausforderungen, die sich ein Mensch im Verlauf seines Lebens aus sozialen, körperlichen, ökonomischen oder psychologischen Gründen stellen muss90. Beispiele hierfür sind das Laufen lernen im Kleinkindalter oder auch die körperlichen und sozialen Veränderungen später im Jugendalter91. Darüber hinaus wird, wie bereits zuvor erwähnt, von ihnen gesellschaftlich erwartet, dass sie finanziell selbstständig werden und eine eigene politische Haltung entwickeln92. Zusammenfassend beschreibt Schreiter folgende Entwicklungsaufgaben: 1. Autonomieentwicklung, u. a. durch die Loslösung vom Elternhaus, 2. Der Aufbau eines eigenen Freundeskreises sowie einer partnerschaftlichen Beziehung, 3. Die Entfaltung der eigenen Identität mit einer politischen und moralischen Haltung und 4. Die Wahl des Berufes bzw. der Ausbildung93.
Um die Partizipationsfähigkeiten junger Menschen besser einschätzen zu können, ist es erforderlich, die Entwicklung ihrer sozialen und kognitiven Kompetenzen zu betrachten. Hierzu gibt Rolf Oerter einen guten Überblick. Kinder haben bereits mit ungefähr eineinhalb Jahren ein Verständnis von sich selbst und können damit auch zeitgleich Empathie entwickeln. Daher kann hier schon von einem elementaren Verständnis von Moral gesprochen werden94. Ein wichtiger Zeitpunkt in der Entwicklung von Kindern ist das Verständnis von Lügen, falschem Glauben und Betrügen. Bis zum vierten Lebensjahr kann sich ein Kind nicht vorstellen, dass ein Mensch bzw. ein Erwachsener, etwas nicht weiß95. Diese Erkenntnis stellt einen großen geistigen Entwicklungssprung dar und sorgt auch dafür, dass Kinder ab diesem Zeitpunkt absichtlich und bewusst lügen können96.
Die Konstruktion von Raum, Zahl und Zeit und ein Grundverständnis für physikalische Gegebenheiten entwickeln sich ca. mit sechs bis sieben Jahren97. Des Weiteren wurde bei Untersuchungen mit Kindern im Grundschulalter festgestellt, dass sich ihr Denken qualitativ nicht wesentlich von dem des Erwachsenen unterscheidet. So sind diese bereits in der Lage unter einfachen Bedingungen Variablen auszuwählen, um bestimmte Fragestellungen zu überprüfen98.
Im jugendlichen Alter entwickelt sich das formal-logische Denken. Damit sind Jugendliche in der Lage, bestimmte Annahmen festzulegen und daraus deduktiv Schlussfolgerungen zu ziehen, auch wenn diese Annahmen nicht konkret die Realität betreffen99. Im späteren Verlauf des Jugendalters formt sich das dialektische Denken. Dabei geht es um nicht auflösbare Widersprüche und wie man diese Gegensätze miteinander vereinbaren kann100.
Betrachtet man die fluide und kristalline Intelligenz eines Menschen sind Jugendliche, zumindest bei der fluiden Intelligenz, den Erwachsenen klar im Vorteil. Die fluide Intelligenz kann quasi als die Hardware der intellektuellen Leistung bezeichnet werden, welche unsere Schnelligkeit und unsere motorischen Reaktionen bestimmt und darüber hinaus unser formales schlussfolgerndes Denken beinhaltet101. Die kristalline Intelligenz hingegen beinhaltet das kulturelle Wissen, welches wir im Laufe unseres Lebens erwerben und welches bis in höhere Alter nicht weniger wird102. Der Höhepunkt der fluiden Intelligenz befindet sich meist im Jugendalter. Daher ist der intellektuelle Apparat auf hohem Niveau, jedoch fehlt zumeist noch das nötige Wissen, welches im Laufe des Lebens erworben wird103. Es zeigt sich hierbei, dass es also durchaus auch Kontraargumente gibt, welche gegen die ausreichende Partizipationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sprechen. Darunter fallen z. B. die eben genannten kognitiven Defizite im Kindes- und Jugendalter, da ihr Wissen erst noch aufgebaut werden muss. Des Weiteren ist die Richtigstellung von „falschem Wissen" bei Kindern und Jugendlichen essenziell. Damit ist z. B. die Rolle von Gewalt gemeint und dass Kinder verstehen müssen, dass Gewalt in keinem Fall eine Lösung sein darf104.
Betrachtet man pädagogische Partizipationsbegründungen, stößt man schnell auf das klassische pädagogische Dilemma, dass Jugendliche einerseits als defizitäres Mängelwesen betrachtet werden, andererseits auch ihre Mündigkeit das Ziel ist105. Deswegen geht man auf der einen Seite davon aus, dass sich Kinder und Jugendliche die Kompetenzen und Fähigkeiten für demokratische Partizipation erst noch aneignen müssen, auf der anderen Seite kann dies nicht fremdbestimmt erreicht werden106. Es wird daher die Mündigkeit von Heranwachsenden immer wieder herausgefordert, indem man ihnen Chancen gibt, gleichberechtigt mitzuentscheiden und selbstbestimmt zu handeln107. Das würde voraussetzen, dass man Kinder und Jugendlichen die Berechtigung gibt, ihre eigenen Anliegen mit einzubringen, dabei nichts auszuschließen und alles gemeinsam demokratisch auszuhandeln108. Bei dieser Form der Partizipation werden junge Menschen nicht auf ihre Defizite reduziert, sondern ihnen wird Demokratie zugemutet109.
Die Partizipation von jungen Menschen ist durch eine gewisse Spannung geprägt. Insbesondere für Kinder, aber auch für Jugendliche kann Partizipation zu Überforderung führen, weshalb partizipative Prozesse von Erwachsenen begleitet werden müssen, um die Heranwachsenden zu schützen110. Trotzdem haben Erwachsene die Aufgabe, genug Gelegenheiten für Teilhabe und Mitbestimmung zu schaffen, damit Partizipation erlernt werden kann111. Aus pädagogischer Sichtweise muss dafür Sorge getragen werden, dass das, was man den Kindern und Jugendlichen zumutet, einen Herausforderungs- und keinen Überforderungscharakter hat112.
Pädagogisch-psychologisch stellt sich die Frage, was genau junge Menschen lernen müssen und welche psychischen Ressourcen sie überhaupt brauchen, um ihr eigenes Leben gestalten zu können und um ihre Identität zu entwickeln113. Oftmals gehen unterschiedliche Partizipationsdiskurse davon aus, dass jeder Mensch von Anfang an in der Lage ist zu partizipieren114. Bei der Auseinandersetzung mit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist jedoch zu bedenken, dass Partizipation erst erlernt werden muss und gleichzeitig ein Anspruch an Erwachsene ist, wenn es um den Umgang mit Heranwachsenden geht115. Moser merkt an, dass Partizipation allerdings nichts ist, was direkt gelehrt wird, sondern eben erfahren werden muss116. So wird auch Demokratie nur in der Praxis demokratischen Handelns gelernt117.
Die Aufgabe von Erwachsenen ist es, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit ihrer Freiheit umzugehen. Dabei stellen diese Übergänge und auch die damit verbundenen Lernprozesse die entscheidenden Herausforderungen für alle Beteiligten dar118. Im pädagogischen Prozess werden Heranwachsende zunächst von der Macht ausgeschlossen und danach Schritt für Schritt mit einbezogen119. Das Ziel, welches dadurch verfolgt wird, ist es, dass Kinder ihr Leben als gestaltbar wahrnehmen und mit voranschreitender Entwicklung immer mehr Verfügungsgewalt über die Gestaltung ihres eigenen Lebens bekommen120. Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen kann als Aushandlungsprozess gesehen werden, welcher eine Vielzahl von sozialen Interaktionen umfasst, wie etwa der Ausgleich von Interessen oder die Einigung mit anderen Individuen, sei es mit Gleichaltrigen oder Erwachsenen121. Wichtig hierbei ist, dass die Kinder und Jugendlichen lernen, sich auszudrücken und dabei vor allem auch ernst genommen werden122. Darüber hinaus geht es bei Partizipation auch darum, sein eigenes Handeln selbstkritisch reflektieren zu können, sich rechtfertigen zu können, aber auch bei Fehlern sich diese einzugestehen123.
Partizipation zu erlernen ist nicht nur die Aneignung von Werten und Regeln, sondern auch das Erwerben von Können und Wissen. Damit ist nicht die reine Wissensaneignung gemeint, sondern die Entwicklung von Kompetenzen124. Laut Kultusministerkonferenz werden folgende Handlungskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen gefördert: Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz125.
Mit Selbstkompetenz ist unter anderem die Fähigkeit gemeint, seine eigenen Interessen zu kennen und zu artikulieren126. Unter Sozialkompetenz versteht man z. B. Empathievermögen oder auch die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung und Lösungen zu finden127. Die Sachkompetenz beschreibt das inhaltliche Können und Wissen einer Person und die Methodenkompetenz, dass Sachverhalte erschlossen und angeeignet werden können, sowie die Fähigkeit, das eigene Lernen zu reflektieren und zu optimieren128.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen führt im Wesentlichen zu Verantwortung, Selbstständigkeit und Identitätsbildung. Durch die aktive Mitbestimmung lernen junge Menschen, sich ihrem eigenen Handeln und den daraus resultierenden Konsequenzen zu stellen129. Indem sie partizipativ in konkreten Situationen handeln, lernen sie, was sie wissen und können müssen, um ihr Handeln entsprechend zu verantworten. Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen wird durch die Beteiligung an Entscheidungen, der Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenswelt und der Übernahme von Verantwortung gefördert, da sie so unabhängig von den Erwachsenen ihre eigenen Standpunkte entwickeln können130. Die Möglichkeit der Teilhabe sorgt dafür, dass sich eine eigene Identität entwickeln kann und die Heranwachsenden für sich selbst einen Lebenssinn konstruieren können131.
4. Rahmenbedingungen der OKJA
Die Forschungsarbeit möchte sich auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Bereich der OKJA konzentrieren. Daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen dieser pädagogischen Einrichtung zu kennen. Aus diesem Grund widmet sich dieses Kapitel den rechtlichen Grundlagen, Adressaten und Zielgruppen sowie den institutionellen Charakteristika der OKJA.
4.1. Rechtliche Grundlagen
Die OKJA ist ein Teilbereich der Kinder- und Jugendarbeit und findet ihre rechtliche Grundlage im § 11 SGB VIII. Sie gehört zu den Leistungen der Jugendhilfe und verfolgt das Ziel „jungen Menschen (...) die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen (...)" (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII)132. Diese Angebote werden vorrangig von freien Trägern bereitgestellt133. Des Weiteren soll dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden beziehungsweise abzubauen134. Das Gesetz benennt darüber hinaus das Bestreben, jungen Menschen Selbstbestimmung sowie Fähigkeiten zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement zu vermitteln135. Die OKJA kann als essenzieller Bestandteil der sozialen Infrastruktur von ländlichen sowie urbanen Räumen betrachtet werden, welcher zusammen mit anderen Bereichen der Jugendhilfe den Auftrag des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt136.
Gemeinsam mit jungen Menschen werden anknüpfend daran Angebote gestaltet, welche deren Beteiligung vorsehen und an ihre Bedürfnisse angepasst sein sollen137. Indem sich an den Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen orientiert wird, soll eine selbst gesteuerte sowie selbstorganisierte Freizeitgestaltung ermöglicht werden (§§ 8,9,11 SGB V III)138.
Zu den möglichen Angebotsformen zählt das Gesetz: Verbände, Initiativen und Gruppen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe139. Paragraph 11 Abs. 2 SGB VIII definiert als Formen der Kinder- und Jugendarbeit: bestimmte Angebote für Mitglieder, gemeinwesenorientierte Angebote und die OKJA140. Die unterschiedlichen Angebotsformen beziehen sich dabei inhaltlich allgemein auf die folgenden Schwerpunkte: Sport, Spiel, Geselligkeit, Kinder- und Jugendbildung, internationale Jugendbegegnung, arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Kinder- und Jugendarbeit, Erholung und Beratung (§ 11 Abs. 2 SGB VIII)141.
Die Zielsetzung der Kinder- und Jugendarbeit differenziert sich von anderen Angeboten und Leistungen. Während sich die Jugendhilfe mit ihren Angeboten vor allem an Kinder und Jugendliche wendet, welche einen besonderen Bedarf haben beziehungsweise sich in belastenden Lebenssituation befinden, richtet sich die Kinder- und Jugendarbeit entsprechend dem § 11 SGB VIII an alle jungen Menschen142. Trotzdem dürfen nicht die potentiellen Gefährdungen von Heranwachsenden außer Acht gelassen werden, sondern es sollte vielmehr möglichen Gefährdungen wie etwa durch Radikalismus und Gewalt oder auch Drogen präventiv entgegengewirkt werden143.
Die OKJA zählt zu ihren Institutionen unter anderem betreute Spielplätze und offene Jugendfreizeitstätten, aber auch eine Vielzahl anderer offener Angebote, wie z. B. die Streetwork als Straßensozialarbeit, die mobile Kinder- und Jugendarbeit, Kinder-Spielkreise und vieles mehr144. Entsprechend ihrer Offenheit ist der Experimentierungsgrad der OKJA relativ grenzenlos145.
Die Kinder- und Jugendarbeit galt seit dem Inkrafttreten des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes im Jahr 1924 als eine freiwillige Aufgabe146. Das SGB VIII stellt allerdings klar, dass es sich hierbei um eine Leistung der Jugendhilfe handelt, deren genauere Ausgestaltung von den jeweiligen Bundesländern übernommen wird147. Aus diesem Grund wird auch die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, darunter auch Mittel für die Fortbildung der Mitarbeiter sowie auch im Bereich der Jugendarbeit entsprechende Mittel für die Unterhaltung und Einrichtung von Jugendbildungs- und Jugendfreizeitstätten im § 74 Abs. 6 SGB VIII festgeschrieben148. Der Abschnitt „Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung" sagt dabei konkret, dass von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln, ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit verwendet werden muss149. Dadurch wird sichergestellt, dass die Förderung der OKJA zu den Pflichtaufgaben des Jugendamtes gehört. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet dabei über die Vergabe der vom Rat beziehungsweise der Kreistage bereitgestellten Mittel150.
Abseits der gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII existiert noch eine Vielzahl an weiteren Regeln, welche einen entscheidenden Einfluss auf die Arbeitsweisen in den Institutionen der OKJA nehmen. Zum einen handelt es sich dabei um handlungsrelevante sowie konzeptionelle Papiere, wie z. B. das Antidiskriminierungsgesetz, die EU-Behinderten- sowie die Kinderrechtskonventionen151. Zum anderen gibt es Bestimmungen, die den Tagesbetrieb der Jugendfreizeiteinrichtungen bestimmen, wie etwa Regelungen der Fürsorge- und Aufsichtspflicht gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, das Betäubungsmittelgesetz und Verordnungen zu Hygiene sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz152.
4.1.2. Die OKJA in Sachsen
Es soll nun noch einmal genauer auf die rechtlichen Grundlagen der OKJA in Sachsen eingegangen werden, weil der Fokus der Untersuchungen auf den Jugendfreizeiteinrichtungen in diesem Bundesland liegt.
Wie bereits erwähnt ist die OKJA mit ihrer Vielzahl an Aufgaben eine der in § 11 SGB VIII genannten Angebotsformen. Gemäß § 15 SGB VIII (Landesrechtsvorbehalt) ist für die Ausgestaltung der Jugendarbeit das jeweilige Bundesland, in diesem Fall Sachsen, zuständig153.
Für den Freistaat Sachsen ist Teil des Ausführungsgesetzes zum SGB VIII und anderer Gesetze zum Schutz der Jugend das Landesjugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2008 (Sächs-GVBl. S. 578), welches zuletzt durch den Artikel 4 des Gesetzes am 28. Juni 2018 (Sächs. GVBL., S. 472) geändert worden ist154. Damit gibt das SGB VIII die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen vor, welche von den Kommunen und Landkreisen konkretisiert werden155. Die öffentlichen Träger sind dabei in der Pflicht, für ausreichend Angebote Sorge zu tragen.156. Die Grundlage dafür bietet die jeweils aktuell gültige Jugendhilfeplanung entsprechend § 80 SGB VIII, die regelmäßig fortgeschrieben werden sollte157.
Das Landesjugendamt von Sachsen hat dafür die „Arbeitsgrundlagen für die Jugendhilfeplanung im Freistaat Sachsen" erstellt158. Legitimiert wird die überörtliche Jugendhilfeplanung in Sachsen durch den Landesjugendhilfeausschuss159.
Entsprechend der Förderrichtlinie der Jugendpauschale beteiligt sich der Freistaat Sachsen an der Finanzierung von Leistungsangeboten nach den Paragraphen 11-14 SGB VIII. Genaueres regelt dabei § 3. Dieser besagt, dass durch die Jugendpauschale folgende Leistungen und Angebote gefördert werden: die Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit, der erzieherische Kinder- und Jugendschutz, die Jugendgerichtshilfe sowie die Familienbildung und die familienunterstützende Beratung160.
4.2. Institutionelle Charakteristika
Laut Deinet muss der Auftrag der offenen Jugendarbeit sein, heranwachsenden Menschen in den jeweiligen Jugendhäusern Erlebnis- und Erfahrungsräume zu sichern und zu ermöglichen, sodass sie entsprechende soziale Erfahrungen mit sich und anderen jungen Menschen machen können161. Das Jugendhaus kann die Grundlage bieten für die eigene Entwicklung wichtige Versuche zu machen und sich auszuprobieren um sich in der eigenen Lebenswelt zurechtzufinden162. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, durch die vielfältigen Ressourcen im Jugendhaus eine Hilfestellung für die Bewältigung ihrer Probleme und Konflikte zu bekommen, ihre Identität zu entwickeln und darüber hinaus zu einer emanzipierten Persönlichkeit heranzuwachsen163.
Die OKJA ist in ihrer Funktion nicht genau bestimmt und wird daher als „Mischfunktion" beschrieben164. Damit ist gemeint, dass die Funktionen der Bildung wie etwa die selbstständige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Selbstbestimmung sowie gesellschaftlichen Mitverantwortung mit den Funktionen der Normalisierung und Kontrolle gemischt sind165. Dabei stehen zwei Aspekte in der Konzipierung der OKJA in Deutschland im Vordergrund: die Einrichtungen sollen zum einen eine Übungsfläche und einen Freiraum für demokratisches Handeln zur Verfügung stellen, also Bildung möglich machen und zum anderen soll Kontrolle entsprechend dem Jugendschutz gewährleistet sein166.
Im Folgenden sollen die wesentlichen Grundsätze und Leistungen der OKJA vorgestellt werden, um einen besseren Einblick in die pädagogische Arbeitsweise zu bekommen.
Prinzip der Offenheit
Das Prinzip der Offenheit meint, dass alle jungen Menschen in die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen kommen können, ohne dafür irgendwelche Voraussetzungen erfüllen zu müssen167. Die OKJA beschränkt sich also nicht auf bestimmte Adressaten. Zum Thema wird das was die Kinder mitbringen. Das bedeutet, dass die OKJA versucht auf die unterschiedlichen Lebensstile, Lebenslagen und Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen einzugehen und dementsprechend ihre Angebote zu gestalten168. Die Offenheit bezieht sich aber auch auf die Zielstellung der pädagogischen Praxis der Institutionen, da die Inhalte und Ziele immer wieder flexibel an die Anliegen der Heranwachsenden angepasst werden müssen169. Weil die Ziele und Zielgruppen zunächst offen sind, müssen sie im Kontext der jeweiligen Einrichtung genauer definiert werden170. Die Inhalte und Zeiten sind variabel. Je nach Zielgruppe, deren Problemstellungen und Bedürfnissen, können sich die Öffnungszeiten und das Programm ändern171. Genauso offen sind auch die fachlichen Handlungsvorgaben. Außer dem Jugendschutz gibt es wenig geregelte Vorgaben beziehungsweise bürokratische Verfahrensregeln, wie z. B. die Aufnahme oder das Ausscheiden aus der jeweiligen Einrichtung, welche einen gewissen Rahmen für das pädagogische Handeln vor Ort geben würden172. Daher lassen sich auch Handlungsabläufe schwer formalisieren und es gibt keine Vorgaben, welche Methoden in welcher Situation zur Anwendung kommen173.
Prinzip der Freiwilligkeit
An allen Angeboten der OKJA können Kinder und Jugendliche freiwillig teilnehmen. Sie können selbst darüber entscheiden, was sie tun möchten, was Thema sein soll und worauf sie sich letztendlich einlassen174. Im Gegensatz zu geschlossenen Institutionen kann die OKJA niemanden verpflichten teilzunehmen175. Die Freiwilligkeit sorgt dafür, dass die jungen Menschen von sich heraus Motivation entwickeln, selbstbestimmt werden und ihre eigenen Bedürfnisse erkennen176. Die strukturelle Bedingung der Freiwilligkeit sorgt jedoch auch dafür, dass es eben nicht selbstverständlich ist, dass gewisse Zielgruppen auch wirklich bei den Einrichtungen der OKJA erscheinen und auch dort bleiben177. Gerade deswegen ist eine Arbeit, welche sich an den Interessen, Bedürfnissen und lebensweltlichen Problemlagen orientiert, unabdingbar, da Jugendarbeit ohne Adressaten nicht möglich ist178. Die OKJA verfügt auch über keine Machtmittel wie andere Erziehungsinstitutionen, wie z. B. die Schulpflicht und hat lediglich das Hausrecht, welches allerdings nicht hilft Adressaten zu halten, sondern nur diese auszuschließen179.
Prinzip der Partizipation
Kinder und Jugendliche sind in der OKJA nicht einfach nur Adressaten, sondern auch aktive Gestalter, indem sie die Inhalte und Methoden der Institution durch Teilhabe mitentscheiden können180. Im Vergleich z. B. zur Schule kann die OKJA jungen Menschen die Chance bieten, sich auf vielfältige Art und Weise mit einzubringen181.
Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit
Entsprechend des SGB VIII berücksichtigt die OKJA die verschiedenen Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen auch anhand ihrer geschlechtlichen Identität sowie Lebenslage und hat sich zur Aufgabe gemacht, Benachteiligungen zu entdecken, abzubauen und dadurch die Gleichberechtigung zu fördern182.
Ergänzend zu den eben genannten Prinzipien wären noch die Strukturcharakteristika Marginalität und Diskursivität zu erwähnen.
Marginalität
Die Jugendarbeit und so auch die offene Jugendarbeit besitzt innerhalb der Jugendhilfe eher eine marginale Position. Das Personal von kommunalen und freien Trägern der Jugendarbeit befinden sich eher am Rand der Jugendamtshierarchie183. Dies spiegelt sich unter anderem in niedrigen Löhnen und zum Teil schlechter finanzieller Ausstattung der Einrichtungen wider184. Des Weiteren sind die Institutionen häufig isoliert und wenig bis gar nicht mit anderen staatlichen, erzieherischen und kommunalen Einrichtungen vernetzt185.
Diskursivität
Dadurch, dass genaue Regeln und bürokratische Vorgaben fehlen, ist es nötig, dass jede Einrichtung in der OKJA ihre konkreten Bedingungen für sich selbst entwickelt186. Das pädagogische Handeln innerhalb der Einrichtung befindet sich im ständigen Diskurs- bzw. Aushandlungsprozess und wird von allen Beteiligten weiterentwickelt und verändert187. Die Themen der Besucher müssen immer wieder neu geklärt werden, Ziele und Inhalte erkannt und entsprechende Methoden angewandt werden188. Es lässt sich zusammenfassen, dass das, was geschieht und wie es geschieht, in der OKJA immer situationsabhängig ist und im gemeinsamen Prozess zwischen den Adressaten und den Mitarbeitern ausgehandelt werden muss.
4.2.1. Pädagogisches Handeln und professionelle Grundhaltung
Bezogen auf ihren Arbeitsalltag und ihre persönliche Grundhaltung ist das Personal der OKJA geprägt von einem toleranten und respektvollen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen sowie deren unmittelbaren Umwelt189. Durch ihre Profession und ihre persönlichen Kompetenzen, sind sie fähig, ihr Handeln kritisch zu reflektieren und sich individuell authentisch und selbstbewusst mit einzubringen190. Dies ermöglicht es ihnen, Heranwachsende auf ihrem Weg der Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und ihnen gleichzeitig beratend und unterstützend zur Seite zu stehen191. Zu ihren Aufgaben gehören somit unter anderem die Unterstützung bei der Ausbildung sowie die Erweiterung und Festigung sozialer, personaler, kultureller, methodischer und auch partizipatorischer Kompetenzen192. Die pädagogischen Fachkräfte bekennen sich zu den demokratischen Grundwerten, kultureller Vielfalt und Toleranz und lehnen jegliche Form von Rassismus, Extremismus, Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit ab193.
Der AGJF Sachsen e. V. benennt drei zentrale Regeln, welche die eben genannten Prinzipien in ihrer Umsetzung unterstützen und eine professionelle Ausrichtung der OKJA ermöglichen sollen.
Dabei lässt sich als Erstes die Sparsamkeitsregel benennen. Hierbei geht es darum, dass der Pädagoge nur so viel kommentiert wie es nötig ist und sich ansonsten weitgehend zurückhält. Dabei sollte jedoch keinesfalls die eigene pädagogische Rolle verleugnet werden194. Das Paradox dazu bietet die Mitmachregel. Hierbei geht es darum aktiv bei den Tätigkeiten der jungen Menschen dabei zu sein. Dabei sollte allerdings deutlich gemacht werden, dass man trotzdem die pädagogische Fachkraft bleibt195. Die dritte Regel ist die Sichtbarkeitsregel. Wie bereits erwähnt ist es wichtig authentisch zu bleiben. Daher ist es von Bedeutung sich selbst und seine eigene Einstellung sichtbar zu machen, aber dennoch den Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen ihre Meinung frei zu äußern196.
Die Offenheit der OKJA wirkt sich ebenfalls auf das pädagogische Handeln innerhalb der Institution aus. Die Raumgestaltung, die Zielgruppen, die Zielfestlegung sowie die angewandten Methoden müssen von allen Beteiligten immer wieder neu definiert werden197. Man könnte hierbei von einem Raum sprechen, welcher Platz zum Ausprobieren und Experimentieren bietet. Da die OKJA pädagogisch eher am Rande steht und meist eher weniger vernetzt ist, hat sie ohne normative Anforderungen und Kooperationszwänge die Möglichkeit den eigenen Bereich frei zu gestalten198.
Die Offenheit führt allerdings auch dazu, dass wenig effektive Mittel vorhanden sind, die eigenen Ziele auf lange Sicht umzusetzen. Daher ist es notwendig, dass das pädagogische Personal immer wieder in den Diskurs mit ihren Adressaten gehen um die Rahmenbedingungen zu klären und zu begründen199. Jeder Besucher und jede Gruppe verlangt vom Pädagogen eine Analyse der neuen Situation und ein darauf abgestimmtes Handeln200. Das pädagogische Handeln der OKJA ist bestimmt von einem ständigen Pendeln zwischen Passivität und Handlungswahn201.
Es lässt sich festhalten, dass auch in der OKJA eine gewisse Routinisierung unumgänglich ist, um im pädagogischen Alltag der OKJA zurechtzukommen und den Überblick zu behalten. Allerdings sollte auf keinen Fall zu starr gehandelt werden, da in diesem Fall die strukturellen Charakteristika und vor allem die Chancen, welche diese bieten, verfehlt wü rde n202.
5. Partizipation im Kontext der OKJA
Dieses Kapitel hat das Ziel, genauer auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im pädagogischen Handlungsfeld der OKJA einzugehen. Hierbei soll zunächst auf das pädagogische Selbstverständnis sowie die Partizipationsformen und Methoden eingegangen werden. In einem weiteren Unterkapitel wird aufgezeigt, in welchen Bereichen die OKJA die Teilhabe und Mitbestimmung von Heranwachsenden unterstützen kann. Darüber hinaus sollen schon einmal theoretische Chancen und Herausforderungen besprochen werden, da diese auch in den späteren Experteninterviews Thema sein werden.
5.1. Partizipation als pädagogisches Selbstverständnis der OKJA
Laut Zinser203 und Engel204 ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ohne Zweifel ein entscheidender Teil des Selbstverständnisses der OKJA und hat als übergeordnetes Ziel die gesellschaftliche Mitverantwortung und Selbstbestimmung von Heranwachsenden. Rückblickend auf Paragraph 11 Abs. 1 SGB VIII haben die Angebote der Jugendarbeit die Aufgabe, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und dementsprechend an ihren Interessen anzuknüpfen sowie von ihnen aktiv mitgestaltet und mitbestimmt werden, um sie einerseits zur Selbstbestimmung zu befähigen und andererseits zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement zu ermutigen205. Diese im Gesetz aufgeführten Ziele müssen je nach Rahmenbedingungen als leistbare und überprüfbare Handlungsziele präzisiert werden206.
Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit hat zwei Bedeutungen: auf der einen Seite die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen im gemeinsamen Prozess innerhalb eines geschützten Erprobungs- und Erfahrungsraums und auf der anderen Seite die politische Partizipation, welche durch die Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht bzw. unterstützt wird207.
Die Jugendarbeit bzw. die OKJA beginnt bereits bei den jüngsten Kindern, indem diese bestimmen, was auf welche Art und Weise gemacht werden soll, wie die Räume ausgestaltet werden sollen oder auch wo die Freizeitfahrt hingehen soll208. Umso älter die Kinder bzw. Jugendlichen werden, desto größer wird auch die Eigenverantwortung in den Jugendverbänden und Jugendgruppen209.
Die Pädagogik der OKJA vertritt dabei die Ansicht, dass die jungen Besucher der Jugendfreizeiteinrichtungen so viel wie möglich im Wesentlichen mitbestimmen und mitgestalten können210. Daher werden sogar teilweise einzelne Aufgabenbereiche in den Jugendhäusern von den Jugendlichen selbstständig übe rnommen211. Als pädagogisches Prinzip der OKJA lässt sich die aktive Beteiligung der Jugendlichen bei gleichzeitiger Reduzierung der Leitung, wann immer es möglich ist, festhalten212.
Eine partizipativ gestaltete Jugendarbeit ermöglicht den Kindern und Jugendlichen zum einen, ihre eigenen Interessen zu erkennen sowie ihre Bedürfnisse und Anliegen klar zu artikulieren und vermittelt gleichzeitig auch den Respekt vor den Bedürfnissen ihrer Mitmenschen213.
5.2. Partizipationsformen und Methoden
Aufgrund des soeben genannten pädagogischen Selbstverständnisses der OKJA gibt es innerhalb der Einrichtungen verschiedene Partizipationsformen und Methoden dieses umzusetzen, um eine umfangreiche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen zu ermöglichen.
Im Wesentlichen sind dabei drei Formen der Partizipation zu benennen, welche bevorzugt im Bereich der OKJA vorkommen. Diese sollen im Folgenden kurz erläutert werden.
Repräsentative Beteiligungsformen
Bei repräsentativen Beteiligungsformen handelt es sich um Gremien bestehend aus delegierten oder auch gewählten Vertretern von bestimmten Interessengruppen oder Altersstufen214. Das können z.B. Jugendgemeinderäte und kommunale Kinderparlamente sein sowie gewählte Räte in den Institutionen der Jugendarbeit215. Die Kinder und Jugendlichen in diesen Gremien werden quasi als Sprachrohr der anderen jungen Menschen angesehen und vertreten für sie ihre Interessen und Forderungen216.
Projektorientierte Beteiligungsformen
Projektorientierte Beteiligungsformen eignen sich vor allem, wenn es ein bestimmtes Thema gibt, zu dem die Jugendlichen mit beteiligt werden sollen217. Daher sind sie in ihrem Vorhaben klar umrissen218. Hierbei werden alle interessierten jungen Menschen dazu aufgerufen, sich zu einer festgelegten Uhrzeit an einem bestimmten Ort zu treffen219. Die Projekte beziehen sich stets auf ein konkretes Planungsvorhaben und sind durch eine übersichtliche Laufzeit und Verwendung kreativer Methoden gekennzeichnet220. Die meisten Projekte knüpfen an die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an, wie etwa die Gestaltung von Spiel- und
Freizeitflächen in der Umgebung oder im Jugendhaus221. Typische Projekte sind z.B. die gemeinsame Entwicklung von sozialen Regeln, die Gestaltung des Programms im Jugendhaus oder auch die Besprechung von Details bezüglich Partys, Fahrten oder Ferien222.
Offene Beteiligungsformen
Diese Beteiligungsformen haben alle gemeinsam, dass sie in der Regel noch einmal viel unverbindlicher sind als andere Formen223. Der Zugang ist frei für alle interessierten Kinder und Jugendlichen und es gibt die Möglichkeit jederzeit spontan teilzunehmen224. Die Teilnahme ist freiwillig und in der Regel finden keine Wahlen statt225. Des Weiteren ist diese Beteiligungsform dadurch gekennzeichnet, dass sie weniger formal ist und vor allem die Inhalte im Vordergrund stehen226. Zinser benennt als Beispiele unter anderem kommunale Kinder- und Jugendforen bzw. Jugendhausversammlungen227.
Hinsichtlich der methodischen Umsetzung der partizipativen Angebote sind einige Dinge zu beachten. Delmas, Hörstmann und Reichert betonen, dass die Grundlage für eine reflexive Auseinandersetzung mit sich selbst und der Umwelt eine freie und selbstständige Auswahl von Bildungsgelegenheiten darstellt, welche vor allem von den Heranwachsenden als persönlich relevant beurteilt werden228. Daher ist zu beachten, dass Bildung immer ein sozialer und individueller Entwicklungsprozess ist, der daher niemals erzwungen werden kann und freiwillig stattfinden muss229.
Durch die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme, welche bei allen drei genannten Beteiligungsformen gegeben ist, werden die Voraussetzungen für nicht-intendierte Lerngelegenheiten geschaffen230. Dies sagt jedoch noch nichts über die Qualität der Lernprozesse aus. Wenn die Angebote an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen, lässt sich dies auch an der Resonanz ablesen231. Die Freiwilligkeit der OKJA beinhaltet auch die freie Entscheidung jederzeit mitzumachen bzw. aufzuhören232. Daher könnte man auch sagen, dass die Freiwilligkeit Partizipation „erzwingt". Erfolgskriterien können daher sein, in welchem Ausmaß Kinder und Jugendliche Interessen mit einbringen können, sie Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und vor allem, was sie daraus für sich mitnehmen233.
[...]
1 Vgl. Merino & Seckinger, 2007, S. 361
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Moser, 2010, S. 71
4 Vgl. Zinser, 2005, S. 157
5 Vgl. ebd.
6 Vgl. AGJF Sachsen, 2020, 15 f.
7 Vgl. Pluto, 2007, S. 16
8 Vgl. ebd.
9 Vgl. Moser, 2010, S. 73
10 Vgl. Coelen, 2010, S. 37
11 Vgl. Betz, Gaiser, Pluto, 2010, S. 1
12 Vgl. Moser, 2010, S. 71
13 Vgl. Urban, 2005, S. 1
14 Vgl. Betz et al., 2010, S. 1
15 Vgl. ebd.
16 Vgl. Bettmer, 2008, zitiert nach Moser, 2010, S. 71
17 Vgl. Moser, 2010, S. 73
18 Vgl. ebd., S. 73 f.
19 Vgl. Gernert, 2005, S. 315
20 Vgl. AGJF Sachsen e.V., 2020, S. 3 ff.
21 Vgl. ebd., S. 6
22 Vgl. AGJF Sachsen e.V., 2020, S. 6
23 Vgl. Thole & Pothmann, 2005, S. 19
24 Vgl. ebd., S. 19f.
25 Maywald, 2016, S. 16
26 Vgl. Pluto; Mamier; van Santen, Seckinger & Zink, 2003, S. 8
27 Vgl. ebd.
28 Vgl. Moser, 2010, S. 105
29 Vgl. Deutsches Komitee für UNICEF e. V., 2021, abgerufen am 03.07.2021
30 Vgl. Maywald, 2016, S. 16
31 Vgl. ebd.
32 Vgl. Moser, 2010, S. 106
33 Vgl. ebd.
34 Vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, 2021, abgerufen am 03.07.2021
35 Vgl. Moser, 2010, S. 106
36 Urban, 2005, S. 1
37 Vgl. Molinski, 2001, S. 19
38 Vgl. Moser, 2010, S. 107
39 Vgl. Molinksi, 2001, S. 18
40 Vgl. ebd., S. 19 f.
41 Vgl. ebd., S. 20
42 Vgl. ebd.
43 Vgl. Molinski, 2001, S. 21
44 Vgl. ebd.
45 Vgl. Pluto et al., 2003, S. 9
46 Vgl. ebd.
47 Vgl. Merino & Seckinger, 2007, S. 368
48 Vgl. ebd.
49 Vgl. Zinser, 2005, S. 158; Vgl. BMJFFG, 1990, S. 88 f.
50 Vgl. Winklhofer, 2000, zitiert nach Claudia Zinser, 2005, S. 158
51 Vgl. Zinser, 2005, S. 158
52 Vgl. Pluto, 2007, S. 35
53 Vgl. Moser, 2010, S. 109
54 Vgl. ebd.
55 Vgl. Moser, 2010, S. 110
56 Vgl. Pluto, 2007, S. 35
57 Vgl. ebd., S. 36
58 Vgl. ebd.
59 Vgl. Pluto et al., 2003, S. 9
60 Vgl. Moser, 2010, S. 111
61 Vgl. ebd., S. 113
62 Vgl. Pluto, 2007, S. 35
63 Vgl. Moser, 2010, S. 114
64 Vgl. Sturzenhecker, 1996, S. 20
65 Vgl. ebd.
66 Vgl. Moser, 2010, S. 87
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, 2011, S. 59
69 Vgl. ebd.
70 Vgl. ebd.
71 Vgl. Moser, 2010, S. 88
72 Vgl. ebd.
73 Vgl. ebd., 88 f.
74 Vgl. Moser, 2010, S. 89
75 Vgl. Oerter & Höfling, 2001, S. 9
76 Vgl. ebd.
77 Vgl. ebd., S. 10
78 Vgl. ebd.
79 Vgl. ebd.
80 Vgl. Knauer & Sturzenhecker, 2005, S. 63 f.
81 Vgl. ebd. S. 64
82 Vgl. ebd.
83 Vgl. Knauer & Sturzenhecker, 2005, S. 64
84 Vgl. Sturzenhecker, 1996, S. 20
85 Vgl. ebd.
86 Vgl. Knauer und Sturzenhecker, 2005, S. 65
87 Vgl. Moser, 2010, S. 90
88 Vgl. ebd., S. 75
89 Vgl. Moser, 2010, S. 74
90 Vgl. Schreiter, 2015, S. 18
91 Vgl. ebd.
92 Vgl. ebd.
93 Vgl. ebd.
94 Vgl. Oerter, 2001, S. 37
95 Vgl. ebd., S. 38
96 Vgl. ebd., S. 39
97 Vgl. Oerter, 2001, 39
98 Vgl. ebd.
99 Vgl. ebd., S. 40
100 Vgl. ebd.
101 Vgl. ebd., S. 41
102 Vgl. ebd.
103 Vgl. ebd.
104 Vgl. ebd., S. 43
105 Vgl. Knauer & Sturzenhecker, 2005, S. 66
106 Vgl. ebd.
107 Vgl. ebd.
108 Vgl. ebd., S. 67
109 Vgl. ebd.
110 Vgl. Betz et al., 2010, S. 5
111 Vgl. ebd.
112 Vgl. Knauer & Sturzenhecker, 2005, S. 67
113 Vgl. Moser, 2010, S. 90
114 Vgl. Betz et al., 2010, S. 4
115 Vgl. Betz et al., 2010, S. 4
116 Vgl. Moser, 2010, S. 74
117 Vgl. Knauer & Sturzenhecker, 2005, S. 67
118 Vgl. Moser, 2010, S. 90
119 Vgl. ebd.
120 Vgl. ebd., S. 90 f.
121 Vgl. ebd., S. 91
122 Vgl. ebd.
123 Vgl. ebd.
124 Vgl. ebd.
125 Vgl. ebd.
126 Vgl. Moser, 2010, S. 91
127 Vgl. ebd., S. 92
128 Vgl. ebd.
129 Vgl. ebd., S. 92 f.
130 Vgl. ebd., S. 93
131 Vgl. ebd., S. 98
132 Vgl. Gernert, 2005, S. 315
133 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 6
134 Vgl. ebd.
135 Vgl. ebd.
136 Vgl. ebd.
137 Vgl. Facharbeitsgruppe KJFE nach §11 SGB VIII, 2016, S. 5
138 Vgl. ebd.
139 Vgl. Gernert, 2005, S. 315
140 Vgl. ebd.
141 Vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2021, https://www.gesetze-im- internet.de/sgb_8/__11.html, abgerufen am 04.07.2021
142 Vgl. Gernert, 2005, S. 316
143 Vgl. ebd.
144 Vgl. ebd.
145 Vgl. ebd.
146 Vgl. ebd.
147 Vgl. ebd.
148 Vgl. ebd.
149 Vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2021, https://www.gesetze-im- internet.de/sgb_8/__79.html, abgerufen am 05.07.2021
150 Vgl. Gernert, 2005, S. 316
151 Vgl. Facharbeitsgruppe KJFE nach § 11 SGB VIII, 2016, S. 6
152 Vgl. ebd.
153 Vgl. AGJF Sachsen e.V., 2020, S. 7
154 Vgl. REVOSax, 2021, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1897- LandesjugendhilfeG?follow_successor=no, abgerufen am 01.06.2021
155 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 7
156 Vgl. ebd.
157 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 7
158 Vgl. ebd.
159 Vgl. ebd.
160 Vgl. REVOSax, 2021, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18630#vwv2, abgerufen am 01.06.2021
161 Vgl. Deinet, 1987, S. 49
162 Vgl. ebd.
163 Vgl. ebd.
164 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 339
165 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 339
166 Vgl. ebd.
167 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 15
168 Vgl. ebd.
169 Vgl. ebd.
170 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 341
171 Vgl. ebd.
172 Vgl. ebd.
173 Vgl. ebd.
174 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 16
175 Vgl. Sturzenhecker,2005, S. 341
176 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 16
177 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 341
178 Vgl. ebd.
179 Vgl. ebd.
180 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 16
181 Vgl. ebd.
182 Vgl. ebd.
183 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 342
184 Vgl. ebd.
185 Vgl. ebd.
186 Vgl. ebd.
187 Vgl. ebd.
188 Vgl. ebd.
189 Vgl. KJFE nach § 11 SGB VIII, 2016, S. 6
190 Vgl. ebd.
191 Vgl. KJFE nach § 11 SGB VIII, 2016, S. 6
192 Vgl. ebd.
193 Vgl. ebd.
194 Vgl. AGJF Sachsen e. V., 2020, S. 18
195 Vgl. ebd.
196 Vgl. ebd.
197 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 343
198 Vgl. Sturzenhecker, 2005, S. 343
199 Vgl. ebd.
200 Vgl. ebd.
201 Vgl. ebd.
202 Vgl. ebd.
203 Vgl. Zinser, 2005, S. 158
204 Vgl. Engel, 2001, S. 171
205 Vgl. Zinser, 2005, S. 158
206 Vgl. ebd.
207 Vgl. Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, 2018, S. 3
208 Vgl. Engel, 2001, S. 171
209 Vgl. ebd.
210 Vgl. ebd.
211 Vgl. ebd.
212 Vgl. ebd.
213 Vgl. Zinser, 2005, S. 158
214 Vgl. ebd., S. 160
215 Vgl. ebd.
216 Vgl. ebd.
217 Vgl. Jugendhilfeausschuss Landkreis Sigmaringen, 2017, S. 17
218 Vgl. Zinser, 2005, S. 160
219 Vgl. Jugendhilfeausschuss Landkreis Sigmaringen, 2017, S. 17
220 Vgl. Zinser, 2005, S. 160
221 Vgl. Zinser, 2005, S. 160
222 Vgl. Steirischer Dachverband der Offenen Jugendarbeit, 2011, S. 85 f.
223 Vgl. Jugendhilfeausschuss Landkreis Sigmaringen, 2017, S. 17
224 Vgl. Zinser, 2005, S. 160
225 Vgl. Jugendhilfeausschuss Landkreis Sigmaringen, 2017, S. 17
226 Vgl. ebd.
227 Vgl. Zinser, 2005, S. 160
228 Vgl. Delmas, Hörstmann & Reichert, 2004, S. 97
229 Vgl. ebd.
230 Vgl. ebd.
231 Vgl. ebd.
232 Vgl. Delmas et al., 2004, S. 97
233 Vgl. ebd.
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- Michelle Naar (Autor:in), 2021, Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Freizeiteinrichtungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1265338