Die vorliegende Arbeit soll, durch eine philosophische Sichtweise, genau diesen Fragen nachgehen. Dabei umfasst sie insgesamt vier Kapitel. Zuerst stelle ich den Beitrag "Strafbegründung und Demokratieprinzip" von Klaus Ferdinand Gärditz vor. Ausgangspunkt des dritten Teils, ist die Erwiderung auf diesen, von Rainer Zaczyk. Im Vordergrund des vierten Kapitels, steht der Vergleich von Kants Annahmen zum Strafrecht innerhalb eines Rechtsstaates, ausgehend von dem Beitrag "Kant zu Strafrecht und Strafe im Rechtsstaat", von Sharon Byrd und Joachim Hruschka, zu denen von Gärditz. Ein Fazit, welches die erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und meine persönliche Stellungnahme, sowie ein Ausblick auf Folgefragen schließen die Arbeit.
Um das Verständnis der Arbeit zu erleichtern, werde ich häufig verwendete Begriffe zunächst operationalisieren. Unter demokratieadäquat, ist zu verstehen, dass etwas der Demokratie entspricht und mit ihr vereinbar ist. Die Begrifflichkeit ontologisch beschreibt etwas aus der Ontologie, beziehungsweise etwas aus der Lehre vom Sein und vom Seienden. Diese wird häufig mit der Metaphysik in Verbindung gebracht.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Hinführung zur Fragestellung
- Textrekonstruktion: „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Gärditz
- „Eine Erwiderung auf Klaus Ferdinand Gärditz“ von Zaczyk
- Vergleich Gärditz mit den Annahmen von Kant
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Stellung des Strafrechts in der Demokratie und beleuchtet die philosophischen Grundlagen der Strafbegründung.
- Die Vereinbarkeit der Strafbegründung mit dem Demokratieprinzip
- Die Rolle der überpositiven und ontologischen Argumente im Strafrecht
- Die Bedeutung des positiven Rechts und der Rechtsstaatlichkeit
- Der Konflikt zwischen „Gerechtigkeitsexpertokratie“ und positiv-rechtlichem Gesetz
- Die Funktion des Strafrechts als Ordnungsidee und Sanktionsmittel
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung und Hinführung zur Fragestellung: Die Einleitung stellt die Relevanz des Themas Strafrecht in der Demokratie heraus und umreißt den Aufbau der Arbeit.
- Textrekonstruktion: „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Gärditz: Dieses Kapitel analysiert den Beitrag von Klaus Ferdinand Gärditz, der argumentiert, dass absolute Lehren zur Strafbegründung nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind. Gärditz hinterfragt die Beziehung zwischen Strafrecht und Demokratie und untersucht die verschiedenen Perspektiven auf die Strafbegründung.
- „Eine Erwiderung auf Klaus Ferdinand Gärditz“ von Zaczyk: Der dritte Teil befasst sich mit der Erwiderung von Rainer Zaczyk auf die Argumentation von Gärditz.
- Vergleich Gärditz mit den Annahmen von Kant: Dieses Kapitel vergleicht die Positionen von Gärditz mit den Annahmen von Kant zum Strafrecht im Rechtsstaat.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Demokratie, Strafbegründung, Demokratieprinzip, überpositives Recht, ontologische Argumente, Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeitsexpertokratie, Ordnungsidee, Sanktionsmittel
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Welche Stellung hat das Strafrecht in der Demokratie? Ein Vergleich zwischen Gärditz und Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1266256