Die vorliegende Arbeit soll, durch eine philosophische Sichtweise, genau diesen Fragen nachgehen. Dabei umfasst sie insgesamt vier Kapitel. Zuerst stelle ich den Beitrag "Strafbegründung und Demokratieprinzip" von Klaus Ferdinand Gärditz vor. Ausgangspunkt des dritten Teils, ist die Erwiderung auf diesen, von Rainer Zaczyk. Im Vordergrund des vierten Kapitels, steht der Vergleich von Kants Annahmen zum Strafrecht innerhalb eines Rechtsstaates, ausgehend von dem Beitrag "Kant zu Strafrecht und Strafe im Rechtsstaat", von Sharon Byrd und Joachim Hruschka, zu denen von Gärditz. Ein Fazit, welches die erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und meine persönliche Stellungnahme, sowie ein Ausblick auf Folgefragen schließen die Arbeit.
Um das Verständnis der Arbeit zu erleichtern, werde ich häufig verwendete Begriffe zunächst operationalisieren. Unter demokratieadäquat, ist zu verstehen, dass etwas der Demokratie entspricht und mit ihr vereinbar ist. Die Begrifflichkeit ontologisch beschreibt etwas aus der Ontologie, beziehungsweise etwas aus der Lehre vom Sein und vom Seienden. Diese wird häufig mit der Metaphysik in Verbindung gebracht.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Hinführung zur Fragestellung
2. Textrekonstruktion: „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Gärditz
3. „Eine Erwiderung auf Klaus Ferdinand Gärditz“ von Zaczyk
4. Vergleich Gärditz mit den Annahmen von Kant
5. Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht aus einer philosophischen Perspektive die Frage, welche Stellung das Strafrecht innerhalb einer demokratischen Gesellschaft einnimmt, wie es legitimiert werden kann und ob es mit dem Demokratieprinzip vereinbar ist.
- Philosophische Analyse der Strafbegründung im Kontext der Demokratie
- Auseinandersetzung mit der Position von Klaus Ferdinand Gärditz zur "Strafbegründung und Demokratieprinzip"
- Reflexion der Gegenposition von Rainer Zaczyk
- Vergleichende Untersuchung der strafrechtlichen Annahmen von Immanuel Kant
- Untersuchung von Zusammenhängen zwischen Strafrecht, Rechtsstaatlichkeit und individueller Freiheit
Auszug aus dem Buch
1. Einleitung und Hinführung zur Fragestellung
Das Strafrecht ist ein Begriff, welcher häufig im Zusammenhang mit Gerichten, Gefängnisstrafen und Jura in Verbindung gebracht wird, also scheinbar in einen politischen Zusammenhang steht. Jedoch steht das Strafrecht interessanter Weise zwischen Moral und der Politik. Dies wird vor allem durch eine philosophische Betrachtung deutlich.
Heutzutage, in unserer westlichen Demokratie, wird das Strafrecht als etwas Selbstverständliches und Allgegenwärtiges angesehen. Doch welche Stellung nimmt es innerhalb dieser Demokratie wirklich ein und welche Begründungen gibt es für dessen Notwendigkeit? Ist es überhaupt in ein demokratieadäquates Prinzip einzuordnen oder ist es mit der Demokratie unvereinbar?
Die vorliegende Arbeit soll, durch eine philosophische Sichtweise, genau diesen Fragen nachgehen. Dabei umfasst sie insgesamt vier Kapitel. Zuerst stelle ich den Beitrag „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Klaus Ferdinand Gärditz vor. Ausgangspunkt des dritten Teils, ist die Erwiderung auf diesen, von Rainer Zaczyk. Im Vordergrund des vierten Kapitels, steht der Vergleich von Kants Annahmen zum Strafrecht innerhalb eines Rechtsstaates, ausgehend von dem Beitrag „Kant zu Strafrecht und Strafe im Rechtsstaat“, von Sharon Byrd und Joachim Hruschka, zu denen von Gärditz. Ein Fazit, welches die erarbeiteten Ergebnisse zusammenfasst und meine persönliche Stellungnahme, sowie ein Ausblick auf Folgefragen schließen die Arbeit.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Hinführung zur Fragestellung: Diese Einleitung führt in die philosophische Problematik der Strafbegründung im demokratischen Kontext ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
2. Textrekonstruktion: „Strafbegründung und Demokratieprinzip“ von Gärditz: Dieses Kapitel stellt Gärditz' Argumentation dar, dass absolute Straftheorien nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar seien und Strafe als zweckrationales Instrument der Normstabilisierung zu verstehen ist.
3. „Eine Erwiderung auf Klaus Ferdinand Gärditz“ von Zaczyk: Hier wird Zaczyks Gegenposition dargelegt, der eine Trennung von Demokratie und Strafbegründung ablehnt und die strafrechtliche Legitimation stärker in der individuellen Freiheit begründet sieht.
4. Vergleich Gärditz mit den Annahmen von Kant: Dieses Kapitel vergleicht die Positionen von Gärditz mit den Thesen von Immanuel Kant, insbesondere dessen Konzept einer generalpräventiven Straftheorie im Rechtsstaat.
5. Fazit: Das Fazit fasst die philosophischen Positionen zusammen und reflektiert kritisch die Rolle des Strafrechts als Schutzinstrument für Demokratie und Bevölkerung.
Schlüsselwörter
Strafrecht, Demokratie, Strafbegründung, Rechtsphilosophie, Immanuel Kant, Klaus Ferdinand Gärditz, Rainer Zaczyk, Generalprävention, Rechtsstaat, Freiheit, Normstabilisierung, Gerechtigkeit, Demokratieprinzip, kategorischer Imperativ, Rechtsstaatlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der philosophischen Untersuchung der Rolle des Strafrechts innerhalb einer westlichen Demokratie und dessen notwendiger Begründung.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die Vereinbarkeit von Strafrecht und Demokratieprinzip, die Frage der Strafbegründung, die Bedeutung von Freiheit sowie die Konzeption von Rechtsstaatlichkeit.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, die Legitimation staatlichen Strafens in einer Demokratie zu hinterfragen und die verschiedenen philosophischen Ansätze von Gärditz, Zaczyk und Kant kritisch gegenüberzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die Methode der Textanalyse und vergleichenden philosophischen Reflexion, um die Argumentationen der gewählten Autoren zu rekonstruieren und zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Positionen von Gärditz und Zaczyk sowie einen anschließenden Vergleich dieser mit der klassischen Rechtsphilosophie Kants.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die inhaltliche Ausrichtung?
Die zentralen Begriffe sind Strafbegründung, Demokratie, Rechtsphilosophie, Generalprävention und Rechtsstaatlichkeit.
Wie unterscheidet sich Gärditz' Sichtweise von jener Kants bezüglich der Strafe?
Während Gärditz Strafe stärker als ein soziales Konstrukt der zweckrationalen Normstabilisierung sieht, betont Kant die Strafe als kategorischen Imperativ und Folge der Straftat in einem rechtlichen Zustand.
Welche kritische Folgefrage stellt der Autor am Ende der Arbeit?
Der Autor hinterfragt am Ende kritisch, ob ein demokratisches System ohne Strafrecht überhaupt existieren kann und inwieweit Strafen potenziell im Widerspruch zur individuellen Willensfreiheit stehen könnten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2019, Welche Stellung hat das Strafrecht in der Demokratie? Ein Vergleich zwischen Gärditz und Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1266256