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Die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen

Titel: Die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen

Seminararbeit , 2017 , 28 Seiten , Note: 2,3

Autor:in: Nicole Bonczek (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

In dieser Arbeit werden folgend die Grundsätze der Privilegierung erläutert und auf die Reichweite und entsprechenden Grenzen der sog. Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen eingegangen. Ferner werden die in Frage stehenden Ausnahmetatbestände dargestellt und anhand der Literatur und ständigen Rechtsprechung diskutiert.

In der Literatur und der ständigen Rechtsprechung herrscht der Grundsatz, dass gegen rechtsverletzende Äußerungen in schwebenden Prozessen oder behördlichen Verfahren keine Abwehransprüche geltend gemacht werden können. Kurz gefasst bezeichnet man diese Thematik als “die Privilegierung verfahrensbezogener Aussagen". Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellt die Privilegierung eine gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Gleichberechtigung dar. Privilegierung in diesem Sinne meint die gewährleistete Äußerungsfreiheit des Betroffenen innerhalb eines Verfahrens, welche gegenüber den Unterlassungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzansprüchen Anderer vorrangig ist und nicht eingeschränkt werden soll.

Bespielhaft hierfür steht die Entscheidung "Honorarkürzung" des BGH. Hier sollte ein Haftpflichtversicherer daran gehindert werden vorgefertigte Schreiben zur Schadensregulierung zu versenden bzw. die Sachverständigenhonorare ohne Einzelfallprüfung generell an Hand des Schreibens zu kürzen. Es wurde ihm vorgeworfen, dass die Geschädigten durch dieses Schreiben unsachlich beeinflusst und getäuscht würden, denn beim Adressaten würde der Eindruck entstehen, dass der zuständige Sachverständige sich nicht an verbindliche Standards gehalten hätte. Dies würde mitunter die Tätigkeit und das geschäftliche Verhältnis des Sachverständigen herabsetzen. Jedoch wies der BGH die Klage als unzulässig ab, denn es darf niemand dazu verurteilt werden, gewisse Aussagen zu unterlassen, wenn diese Aussagen Teil der Verteidigung oder sonstiger Teile eines Verfahrens sind, welche diese "Tätigkeit" sodann unmöglich machen würden. Der BGH erwägt hierbei, dass die Rechtsverteidigung des Haftpflichtversicherers auf dem Inhalt dieser Formularschreiben basiert und diese somit privilegiert sind. Dabei fehlt es Klagen auf Unterlassung oder Beseitigung von privilegierten verfahrensbezogenen Äußerungen schlichtweg am Rechtsschutzbedürfnis.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Dogmatische Einordnung

C. Voraussetzungen des Privilegs

I. Interessenabwägung

1. Interesse des Schuldners bzw. öffentliches Interesse

a) Interesse des Schuldners

b) Öffentliches Interesse

2. Interesse des betroffenen Mitbewerbers

a) Geringere Auswirkung

b) Möglichkeit zur Wahrheitsüberprüfung im Ausgangsverfahren

3. Abschließende Interessenabwägung

II. Privilegierungsausschluss Dritter

D. Reichweite des Privilegs

I. Rechtlich geordnete Verfahren

1. Geeignetheit des Verfahrens zur abschließenden Klärung

2. Zur abschließenden Klärung ungeeignete Verfahren

II. Im Vorfeld des Verfahrens getätigte Äußerungen

1. Mangelndes Rechtsschutzinteresse

2. Unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen

III. Rechtschutzbedürfnis nach abgeschlossenem Verfahren

E. Grenzen des Privilegs

I. Ausnahmetatbestände

1. Äußerung steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren

a) Tatsachenbehauptungen

b) Werturteile

c) Schmähung

2. Bewusst oder leichtfertig aufgestellte falsche Behauptungen

II. Fazit

F. Schadensersatz

G. Eigene Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen und untersucht die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Grenzen dieses Schutzes gegenüber Abwehransprüchen wie Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht.

  • Dogmatische Einordnung der Privilegierung in verfahrensbezogenen Äußerungen
  • Interessenabwägung zwischen dem Äußernden und dem von den Äußerungen Verletzten
  • Reichweite der Privilegierung für rechtlich geordnete Verfahren und vorgerichtliche Äußerungen
  • Grenzen des Äußerungsprivilegs bei Schmähungen, Formalbeleidigungen und bewusst falschen Behauptungen
  • Rechtliche Behandlung von Schadensersatzansprüchen bei verfahrensbezogenen Äußerungen

Auszug aus dem Buch

A. Einleitung

In der Literatur und der ständigen Rechtsprechung herrscht der Grundsatz, dass gegen rechtsverletzende Äußerungen in schwebenden Prozessen oder behördlichen Verfahren keine Abwehransprüche geltend gemacht werden können. Kurz gefasst bezeichnet man diese Thematik als “die Privilegierung verfahrensbezogener Aussagen“. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht stellt die Privilegierung eine gerechtfertigte, positive Ausnahme von der Gleichberechtigung dar. Privilegierung in diesem Sinne meint die gewährleistete Äußerungsfreiheit des Betroffenen innerhalb eines Verfahrens, welche gegenüber den Unterlassungs-, Widerrufs- oder Schadensersatzansprüchen Anderer vorrangig ist und nicht eingeschränkt werden soll.

Bespielhaft hierfür steht die Entscheidung „Honorarkürzung“ des BGH. Hier sollte ein Haftpflichtversicherer daran gehindert werden vorgefertigte Schreiben zur Schadensregulierung zu versenden bzw. die Sachverständigenhonorare ohne Einzelfallprüfung generell an Hand des Schreibens zu kürzen. Es wurde ihm vorgeworfen, dass die Geschädigten durch dieses Schreiben unsachlich beeinflusst und getäuscht würden, denn beim Adressaten würde der Eindruck entstehen, dass der zuständige Sachverständige sich nicht an verbindliche Standards gehalten hätte. Dies würde mitunter die Tätigkeit und das geschäftliche Verhältnis des Sachverständigen herabsetzen. Jedoch wies der BGH die Klage als unzulässig ab, denn es darf niemand dazu verurteilt werden, gewisse Aussagen zu unterlassen, wenn diese Aussagen Teil der Verteidigung oder sonstiger Teile eines Verfahrens sind, welche diese „Tätigkeit“ sodann unmöglich machen würden.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Beschreibt das Grundkonzept der Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen, die als Ausnahme zum allgemeinen Unterlassungsanspruch gilt.

B. Dogmatische Einordnung: Erörtert die Einordnung des Schutzes gegen Abwehransprüche innerhalb rechtlich geordneter Verfahren und dessen Vergleichbarkeit mit § 193 StGB.

C. Voraussetzungen des Privilegs: Untersucht die entscheidende Interessenabwägung zwischen dem Äußernden und dem durch die Äußerung Betroffenen sowie die Stellung Dritter.

D. Reichweite des Privilegs: Definiert, welche Verfahren als rechtlich geordnet gelten und beleuchtet die Behandlung vorgerichtlicher sowie abgeschlossener Verfahren.

E. Grenzen des Privilegs: Analysiert die Ausnahmetatbestände wie Schmähungen, Werturteile und unwahre Behauptungen, in denen das Privileg nicht greift.

F. Schadensersatz: Beleuchtet die Frage, ob Schadensersatzansprüche bei verfahrensbezogenen Äußerungen ebenso ausgeschlossen sind wie negatorische Abwehransprüche.

G. Eigene Stellungnahme: Bietet eine abschließende Synthese der Ergebnisse zur Privilegierung und bekräftigt die Bedeutung der Interessenabwägung im Einzelfall.

Schlüsselwörter

Privilegierung, verfahrensbezogene Äußerungen, Abwehransprüche, Unterlassungsklage, Schadensersatz, Interessenabwägung, Rechtsschutzbedürfnis, Äußerungsfreiheit, Wettbewerbsrecht, Immaterialgüterrecht, Schmähkritik, Sachverständigengutachten, Wahrheitspflicht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Thematik der sogenannten Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen, die es Parteien ermöglicht, sich im Verlauf von Prozessen frei zu äußern, ohne direkt durch Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche in ihrer Rechtsverteidigung eingeschränkt zu werden.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die dogmatische Herleitung dieses Privilegs, die Abgrenzung zu allgemeinen Persönlichkeitsrechten und die Definition der Grenzen, innerhalb derer dieses Privileg seine Gültigkeit verliert.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Gerichte zwischen der notwendigen Äußerungsfreiheit in einem staatlich geregelten Verfahren und dem Schutzbedürfnis Betroffener abwägen und wann dieser Schutz durchbrochen werden darf.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?

Die Arbeit stützt sich auf eine klassische rechtswissenschaftliche Methode: Sie wertet Gesetzestexte, einschlägige Literaturmeinungen und eine Vielzahl grundlegender BGH-Entscheidungen aus, um die geltende Rechtslage systematisch darzustellen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen der Interessenabwägung, die Reichweite für verschiedene Verfahrenstypen (z.B. Zivilprozesse, behördliche Verfahren) sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Schranken des Privilegs bei Schmähung oder bewussten Falschaussagen.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?

Die wichtigsten Begriffe sind Äußerungsprivileg, negatorische Abwehransprüche, Interessenabwägung, Verfahrensautonomie und Rechtsschutzbedürfnis.

Wie werden die Interessen von unbeteiligten Dritten gewichtet?

Unbeteiligte Dritte befinden sich in einer schwierigen Lage, da sie sich oft nicht unmittelbar im Ausgangsverfahren verteidigen können. Die Arbeit zeigt auf, dass auch hier eine Interessenabwägung stattfindet, die jedoch meist zugunsten der strikten Kompetenzverteilung und der Funktion des ursprünglichen Verfahrens ausfällt.

Welche Bedeutung kommt der Entscheidung "Honorarkürzung" des BGH zu?

Diese Entscheidung ist ein zentrales Fallbeispiel, das illustriert, dass auch vorprozessuale Korrespondenz zur Schadensregulierung privilegiert sein kann, sofern sie der zweckmäßigen Rechtsverteidigung innerhalb des Verfahrens dient.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen
Hochschule
Universität Regensburg  (Rechtswissenschaften)
Veranstaltung
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
Note
2,3
Autor
Nicole Bonczek (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
28
Katalognummer
V1268705
ISBN (PDF)
9783346710161
ISBN (Buch)
9783346710178
Sprache
Deutsch
Schlagworte
wettbewerbsrecht Immaterialgüterrecht Privileghierung Verfahren verfahrensbezogene Äußerungen Rechtsschutzinteresse Schutzrechtsverwarnungen
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Nicole Bonczek (Autor:in), 2017, Die sogenannte Privilegierung verfahrensbezogener Äußerungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1268705
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Leseprobe aus  28  Seiten
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