Die Vater-Tochter-Beziehung in Lenz' Drama "Der Hofmeister oder Vorteile der Privaterziehung"

Ehe und Familie in Dramen des 18. Jahrhunderts


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

17 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhalt:

1. Einleitung

2.1 Die Familie im 18. Jahrhundert
2.2 Die Vater-Tochter-Beziehung innerhalb der bürgerlichen Familie
2.3 Gustchen
2.3.1 kurz gefasst
2.3.2 in Szene gesetzt
2.4 Major von Berg
2.4.1 kurz gefasst
2.4.2 in Szene gesetzt

3. Schlussbetrachtung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Lenz’ Drama trägt als Gattungsbezeichnung den Zusatz „Eine Komödie“. „Mein Trauerspiel“ nannte Lenz es selbst einmal in Briefen aus dem Jahr 1772 (Kopfermann 1988, S.57). Und dass das Stück größtenteils die Züge einer Tragödie zeigt, zum Beispiel durch die Konzentration auf die Personenschicksale und nicht so sehr auf einen stringenten Handlungsverlauf, stellt die Gattungszuordnung zusätzlich in Frage. „Die Hauptempfindung der Komödie ist die „Begebenheit“, die Hauptempfindung der Tragödie ist die „Person“,…“ (Luserke 1993, S.27). Am ehesten scheint meiner Meinung nach die Bezeichnung Tragikomödie zutreffend, denn „Der Hofmeister“ verläuft eher tragisch und endet komisch.

Des Weiteren unterscheidet sich Lenz’ Stück deutlich von anderen zeitgenössischen Dramen der Epoche, den so genannten bürgerlichen Trauerspielen, denn „Das bürgerliche Trauerspiel bezieht seine Spannung aus dem Gegensatz von Bürgertum und Adel: Lenz übergeht diesen sozialen Antagonismus nicht, aber er lässt ihn in den Hintergrund treten,…“ (Kopfermann 1988, S.60). Dies aber nur am Rande.

Die Familie als Motiv spielt jedoch auch bei Lenz, wie so oft in der Literatur des 18. Jahrhunderts, eine zentrale Rolle. Sowohl Dramen als auch Erzählungen aus dieser Zeit beschäftigen sich ausgiebig mit dieser „kleinsten sozialen Funktionseinheit“ (Werner 1981, S.259). Die Familie, das sind meist Vater, Mutter und Kind(er). Allerdings wird das Hauptaugenmerk beizeiten auf das Vater-Tochter-Verhältnis gelenkt, was ebenfalls typisch für die damalige Literatur ist.

Im vorliegenden Drama von Lenz werde ich daher die Beziehung zwischen dem Major von Berg und seiner Tochter Gustchen genauer betrachten.

2.1 Die Familie im 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert bewegen wir uns in Bezug auf die Institution der Familie auf engstem Terrain, nämlich meist im Privatbereich der selbigen. Und doch bekommt man einen Eindruck von der gesamten damaligen Gesellschaft, in der Adel und Bürgertum wohl nebeneinander, aber nicht wirklich miteinander lebten.

Gerade das Bürgertum hatte seine eigenen Regeln und Einstellungen. Die Moral beispielsweise spielte eine wichtige Rolle und diente zur Abgrenzung gegen den als dekadent geltenden Adel. Der Begriff der Tugend wurde sehr stark betont und mit ihm der der Empfindsamkeit, was zeigt, wie wichtig Gefühle bei der Findung des wahren Glückes waren. Lenz selbst sah das Streben nach Vollkommenheit und Glückseligkeit als Triebfeder allen menschlichen Handelns an (Kopfermann 1988, S.58).

Das Wohlergehen der Familie stand im Vordergrund des bürgerlichen Handelns. Bürgerliche Ehen wurden aus Liebe geschlossen, nicht aus Staatsräson wie etwa in Adelskreisen üblich. Die Eltern-Kind-Beziehung war sehr eng und gefühlsbetont. Häuslicher Wohnbereich und öffentlicher Erwerbsbereich unterlagen einer strikten Trennung, im Gegensatz zur vorherigen Familienform, wo alle mit anpackten (Bäuerliches sowie Handwerker-Milieu). Familienmitglieder waren nunmehr keine Arbeitskräfte mehr, diese holte man sich von außerhalb.

Die Hauptproblematik des Bürgertums lag damals in seiner noch nicht gesellschaftlich gefestigten Rolle. „Das Bürgertum gehörte weder zu den Geburtsständen wie der Adel, noch zu den Berufsständen wie Bauer und Handwerker.“ (Hassel 2002, S.25). Der Adel hatte die politische und soziale Macht, daher beim Bürgertum die Betonung innerer Werte und das Substitut der Familie für die fehlende Integration in die Gesellschaft. „Aus der höfischen ‚großen Welt’ verbannt, blieb Bürgern folgerichtig nur die kleine Welt, d.i. der private Bereich, die Ehe und die Familie.“ (Werner 1981, S.255). Diese Konzentration auf das Innerfamiliäre darf aber keineswegs auf Gleichberechtigung für alle Beteiligten schließen lassen.

Der Vater war nach wie vor das Familienoberhaupt, dem man sich zu fügen hatte. Sozusagen vereinigte er die Normen, Regeln und Interessen der Gesellschaft in seiner Person. Er verfügte über die Autorität, bestimmte die Erziehung und das Bild nach außen, übte Macht aus und belohnte mit Liebe oder strafte mit Zorn. Dieses Verhalten wird besonders deutlich in besagter Vater-Tochter-Beziehung, welche später noch genauer von mir betrachtet wird.

Der Vater wirkte also eher im öffentlichen, die Mutter im Gegensatz dazu im privaten Bereich. Sie stand in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Mann, sowohl wirtschaftlich als auch emotional. Der Mann war der Herr im Haus und traf letztendlich alle wichtigen Entscheidungen, wie z.B. Berufs- und Partnerwahl der Kinder. Die Trennung der Aufgabenbereiche wurde allein aus der Geschlechtszugehörigkeit begründet - als naturgegeben sozusagen. Der aktive, moralische, verstandesgelenkte, entschlossene, starke Mann stand der passiven, gehorsamen, gefühlsbetonten, sanften, schwachen Frau gegenüber. „Den Männern obliegt es als den Vertretern aktiven, vernünftigen Handelns, die zur Passivität verdammten Frauen zu führen, zu korrigieren, zu bessern, ihnen zu vergeben.“ (Kopfermann 1988, S.76). Die Frau ergänzte den Mann, sie war ihm nicht gleichgestellt. Obwohl man sich also von der gesellschaftlichen Form des autoritären Adels distanzieren wollte, spiegelte sich eben dieses Autoritätsbild im bürgerlichen Familienleben wider. „Denn die Familie ist nicht Vorbild, sondern weitgehend Abbild der Gesellschaft,…“ (Werner 1981, S.260).

Was die Bildung betraf, so wurde zwar eingesehen, dass Frauen ebenso fähig zu geistiger Tätigkeit und Gelehrsamkeit waren, trotzdem wurde ihnen nur ein geringes Maß an Unterricht gestattet, damit sie nicht von ihren häuslichen Pflichten abgelenkt wurden. Zur späteren Berufsausübung war das Erlernte ohnehin nicht gedacht, wie es bei Männern der Fall war.

2.2 Die Vater-Tochter-Beziehung innerhalb der bürgerlichen Familie

Warum misst man speziell der Vater-Tochter-Beziehung innerhalb der bürgerlichen Familie eine so große Bedeutung bei? Nun, die Rolle der Mutter ist klar definiert. Sie sorgt für die Kinder und fungiert als Vermittlerin zwischen ihnen und der eigentlichen Erziehungsgewalt, dem Vater als Vertreter der Gesellschaft. Das Konfliktpotenzial zwischen Vater und Tochter ist gegeben, weil nicht nur zwei Generationen, sondern auch zwei Geschlechter aufeinander treffen. Bei Mutter-Tochter- oder Vater-Sohn-Beziehungen fällt Letzteres weg und damit auch der Nährboden für das eigentlich Dramatische.

Der Vater verkörpert wie gesagt die Gesellschaft mitsamt ihrem Werte- und Tugendsystem. Die Tochter hat keine Möglichkeit, dieses System eigenhändig zu überprüfen und in Frage zu stellen, da sie auf den privaten Bereich beschränkt ist und nicht in die Öffentlichkeit tritt. Sie ist sozusagen verdammt zu einem „Leben aus zweiter Hand“.

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Die Vater-Tochter-Beziehung in Lenz' Drama "Der Hofmeister oder Vorteile der Privaterziehung"
Untertitel
Ehe und Familie in Dramen des 18. Jahrhunderts
Hochschule
Universität Koblenz-Landau  (Philologie)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
2,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V126872
ISBN (eBook)
9783640329632
ISBN (Buch)
9783640331475
Dateigröße
460 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lenz, Drama, Hofmeister, Familie, Vater, Tochter
Arbeit zitieren
Magister Artium Susanne Krebs (Autor:in), 2005, Die Vater-Tochter-Beziehung in Lenz' Drama "Der Hofmeister oder Vorteile der Privaterziehung", München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126872

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