Sakramente beschäftigen die katholische Kirche schon von Beginn an. So sieht Augustinus die Sakramente als „Gattung jener sichtbare[r] Zeichen, die von sich aus anderes erkennen lassen als ihre äußere Erscheinung anzeigt.“
Sakramente funktionieren hier „ex opere operato“, also unabhängig von der sittlichen Einstellung des Spenders.
Im II. Vatikanum wird in der Schrift „Lumen Gentium“ die Wichtigkeit der Spendung und des Empfangs von Sakramenten hervorgehoben:
„In jenem Leibe [gemeint: die Kirche) strömt Christi Leben auf die Gläubigen über, die durch die Sakramente auf geheimnisvolle und doch wirkliche Weise mit Christus, der gelitten hat und verherrlicht ist, vereint werden.“
Allerdings stellt sich angesichts der schwindenden religiösen Erziehung und daraus folgend der „rückläufigen Zahl des Kirchbesuches“ vehement die Frage, ob der Bitte der Gläubigen auf Sakramentenempfang in jedem Falle gefolgt werden müsse. Welche Vorraussetzungen sind notwendig um gültigen Empfang zu gewährleisten? Unter welchen Umständen darf und muss die Sendung kirchenrechtlich verweigert werden?
Ausgehend vom Canon 213 des Codex Iuris Canonici von 1983 beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit Fragestellungen dieser Art.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Umschreibung: Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang
2.1 Das Recht auf Taufe
2.2 Das Recht auf Eucharistie
3 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis des Canon 213 des Codex Iuris Canonici von 1983 die kirchenrechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für den Empfang von Sakramenten durch die Gläubigen. Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen Gläubige ein Recht auf Sakramentenspendung haben und in welchen Fällen diese aus kirchenrechtlicher Sicht verweigert werden kann oder muss.
- Kirchenrechtlicher Status des Sakramentenempfangs nach c. 213 CIC/1983
- Voraussetzungen für einen gültigen und erlaubten Sakramentenempfang
- Die Rolle der Eigenverantwortung der Gläubigen und der kirchlichen Autorität
- Spezifische Untersuchung des Rechts auf Taufe als Basis sakramentalen Lebens
- Rechtliche Anforderungen und Einschränkungen beim Empfang der Eucharistie
Auszug aus dem Buch
2.1 Das Recht auf Taufe
Die Taufe ist das Sakrament, das den Eintritt in das Christentum bereitet. Die Taufe darf nur von Ungetauften – und folglich nur einmalig – verlangt werden und ist demnach die Basis für die übrigen sechs Sakramente. Zwar gibt es im Codex keine gesonderte Nennung über das Recht auf Taufe, aber dennoch wird die Frage danach von den Kanonisten aufgrund der Heilsnotwendigkeit der Taufe (vgl. c. 849 CIC/1983) bejaht.11 Auch wird dieses Recht neutestamentlich durch den Taufauftrag Jesu an seine Jünger als Pflicht manifestiert. So heißt es dort konkret:
„19 Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, 20 und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“ (Mt 28,19.20)12
Schließlich ist festzuhalten, dass das Recht auf Taufe ein besonderes Recht von Ungetauften (Mt 28,19a) gegenüber der Kirche ist (vgl. c. 864 CIC/1983). Das Recht auf Taufe wird von Erwachsenen selbst wahrgenommen. Dazu „[…] muß er den Willen zum Empfang der Taufe bekundet haben; er muß über die Glaubenswahrheiten und über die christlichen Pflichten hinreichend unterrichtet und durch den Katechumenat in der christlichen Lebensführung erprobt sein […]“ (c. 865 §1, CIC/1983). Nach c. 97 §2 wird die Grenze von Kind zu (minderjährigem) Erwachsenen im Alter von sieben Jahren gezogen, da hier vermutet wird, dass das Kind zu diesem Zeitpunkt den Vernunftgebraucht erlangt habe. Ab diesem Zeitpunkt ist es für das Kind möglich, selbstständig die Taufe zu erbitten, selbst wenn unausreichender Glaube der Eltern selbst zu bemängeln ist.13
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die sakramentale Theologie ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach den Bedingungen für den Sakramentenempfang in Zeiten schwindender religiöser Erziehung.
2 Umschreibung: Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß CIC/1983 erläutert, wobei die Eigenverantwortung des Gläubigen und die Anforderungen an den Empfänger im Fokus stehen.
2.1 Das Recht auf Taufe: Dieses Unterkapitel beleuchtet die Taufe als grundlegendes Sakrament für den Eintritt in das Christentum und analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für Kinder und Erwachsene.
2.2 Das Recht auf Eucharistie: Der Abschnitt behandelt die rechtlichen Besonderheiten der Eucharistie als zentrales Sakrament, das an Bedingungen wie die hinreichende Disposition und das Freisein von schwerer Schuld geknüpft ist.
3 Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der Eigenverantwortung für die Stärkung der Kirche als Heilsgemeinschaft zusammen und betont die Rolle der Taufe als notwendigen Weg in das sakramentale Leben.
Schlüsselwörter
Codex Iuris Canonici, Sakramentenempfang, Katholische Kirche, Taufe, Eucharistie, Kirchenrecht, Eigenverantwortung, Heilsgüter, c. 213, Seelsorge, Religionserziehung, Christlicher Glaube, Sakramentenspendung, Heilssakramente, Glaubenswahrheiten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das kirchenrechtliche Recht der Gläubigen auf den Empfang von Sakramenten im Kontext des Codex Iuris Canonici von 1983.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf den rechtlichen Grundlagen der Sakramentenverwaltung, den Voraussetzungen für Empfänger sowie dem Spannungsfeld zwischen dem Anspruch der Gläubigen und den kirchlichen Bestimmungen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung der Bedingungen, unter denen Gläubige Anspruch auf den Empfang von Sakramenten haben und wann diese aus rechtlicher Sicht verweigert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine kirchenrechtliche Analyse, die primär auf der Auslegung des Canon 213 CIC/1983 sowie weiterer relevanter Canones basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Definition des Sakramentenempfangs, die spezifischen Anforderungen an die Taufe sowie die besonderen Bedingungen für den Empfang der Eucharistie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kirchenrecht, Sakramente, CIC/1983, Taufe, Eucharistie, Eigenverantwortung und Heilsgemeinschaft sind die prägenden Begriffe.
Wie unterscheidet sich die Taufe rechtlich von anderen Sakramenten?
Die Taufe wird als Basis für alle weiteren Sakramente verstanden und ist rechtlich als unverlierbares Recht für Ungetaufte definiert, wobei sie nur einmalig gespendet werden darf.
Was bedeutet der Begriff "öffentlicher Sünder" im Kontext dieser Arbeit?
Der Begriff bezieht sich auf den Status von Gläubigen, die durch schwere Schuld – etwa bei wiederverheirateten Geschiedenen – rechtlich an der Zulassung zu bestimmten Sakramenten, insbesondere der Eucharistie, gehindert sein können.
- Quote paper
- Stefan Rohde (Author), 2008, Das Recht der Gläubigen auf Sakramentenempfang (C.213 CIC/1983), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/126965