Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht

Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005

Titel: Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005

Hausarbeit , 2021 , 18 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Kilian Kreitmair (Autor:in)

Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Folgenden wird das mit den Übertragungsrechten an Fußballspielen zusammenhängende Hausrecht näher definiert und im Speziellen auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 8. November 2005 eingegangen. Zweifelsohne zählt die Samstagnachmittagskonferenz der 1. und 2. Fußball-Bundesliga im UKW-Radio zum Kulturgut des deutschen Sportjournalismus. Bereits im Mai 1964 berichteten Fußballkommentatoren des Bayrischen Rundfunk live aus dem Stadion. Bis heute nehmen Kommentare jedes Wochenende fast neun Millionen Hörer mit in die Fußballstadien der 36 Erst- und Zweitligisten in Deutschland und beschreiben für sie das Spielgeschehen. Damit die Spiele jedoch übertragen werden dürfen, müssen Radiosender seit der Saison 1999/2000 eine Hörfunklizenz bezahlen.

Im März 2013 schrieb die Deutsche Fußball Liga e. V., kurz DFL, diese Übertragungsrechte an den Fußballspielen aufgrund des Interesses von Alternativanbietern erstmals aus. Somit bestand die Möglichkeit, dass die Übertragungen nicht mehr über den ARD-Hörfunk abzurufen sind. Zuvor waren diese über einen Kooperationsvertrag geregelt, der der DFL jährlich rund sieben Millionen Euro zusicherte. Neben den Audiorechten wurde das Live-Rechtepaket für die Internetübertragung, das bis dato der Regiocast-Sender „90elf“ besaß, neu vergeben. Mit dem neugestalteten Wettbewerb um die Vergabe der Rechte wollte die Deutsche Fußball Liga für Fans und Verwerter attraktive, reichweitenstarke und vor allem zukunftsorientierte Lösungen auf sämtlichen Verbreitungswegen erreichen. Neben dem Preis spielte laut damaligen DFL-Direktor Jan Lehmann auch das Produkt des Anbieters eine entscheidende Rolle. Ebenfalls sollte durch die Vergabe eine klare Strukturierung der audiovisuellen Rechte gewährleistet werden.

Letztlich behielt die ARD das UKW-Rechtepaket, während die Web/Mobile-Rechte das neu gegründete Fußballradio „SPORT1.fm“ für vier Jahre erhielt. Zur Bundesligasaison 2017/18 wurde „SPORT1.fm“ vom US-Konzern Amazon übernommen, der über das Format Prime Music von nun an alle Spiele der 1. und 2. Bundesliga übertrug. Zur neuen Bundesligasaison hat sich dies nochmals geändert. Die ARD, die schon das UKW-Rechtepaket besitzt und auf deren Basis die Bundesliga-Schlusskonferenz auf UKW-Wellen übertragen wird, hat nun auch die Online-Rechte übernommen. So kann die ARD mindestens bis zur Bundesligasaison 2024/25 Audio-Reportagen aus den Stadien der Erst- und Zweitligisten live auf der neuen Sportschau-App übertragen.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Hausrecht

2.1 Historie des Hausrechts

2.2 Definition Hausrecht

2.3 Rechtsprechung

2.4 Das Hausrecht bei Sportübertragungen

2.5 BGH vom 8. November 2005 – Hörfunkrechte an Bundesligaspielen

3. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Herleitung und Anwendung des Hausrechts als Schranke der Berichterstattung durch Medienunternehmen. Im Mittelpunkt steht dabei die Klärung, inwieweit Fußballvereine und Stadionbetreiber berechtigt sind, für die Live-Berichterstattung aus dem Stadion Entgelte zu verlangen, unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzurteils des Bundesgerichtshofs vom 8. November 2005.

  • Historische Entwicklung und rechtliche Verankerung des Hausrechts im deutschen Recht
  • Abgrenzung von Besitzrechten, Eigentumsgarantie und Rundfunkfreiheit
  • Rechtliche Bewertung der Kommerzialisierung von Live-Sportberichterstattung
  • Analyse des BGH-Urteils zu Hörfunkrechten an Bundesligaspielen
  • Diskussion der Konsequenzen für Sportjournalismus und Medienvielfalt

Auszug aus dem Buch

2.5 BGH vom 8. November 2005 – Hörfunkrechte an Bundesligaspielen

Ausganssituation: Bis zur Bundesligasaison 1999/2000 verlangten die Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga, anders als bei der Fernsehübertragung kein Entgelt für Radioberichterstattung aus dem Fußballstadion. Anschließend überließ der Deutsche Fußball-Bund e. V., kurz DFB, dem Ligaverband die Vermarktungsrechte an den Bundesligaspielen. Diese Rechte wurden auf die Deutsche Fußball Liga GmbH, kurz DFL, übertragen. In einem neuen Vermarktungskonzept, welches von der DFL für seine Mitglieder – alle Vereine und Kapitalgesellschaften, deren Mannschaften den Fußball-Lizenzligen angehören und somit Mitglied im Ligaverband sind – entwickelt wurde, wurde nicht nur für Fernseh-, sondern auch für die Radioberichterstattung und über das Internet eine entgeltliche Vergabe von Verwertungsrechten an Bundesligaspielen festgehalten (vgl. bundesgerichtshof.de 2005). Demnach sollen Sender jede Bundesligasaison für die Radioberichterstattung aus den Fußballstadien eine vom Umfang der Berichterstattung und reichweitenabhängige vier- bis fünfstellige Pauschalzahlung leisten (vgl. tagesspiegel.de 2005).

Klage: Hörfunksender hatten sich hiergegen zur Wehr gesetzt und argumentiert, dass Radio nicht mit Fernsehen vergleichbar sei, da Radioreporter mit den Schilderungen des Spielgeschehens eine eigene kreative Leistung vollbringen. Nachdem es in der Saison 2000/01 zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen Lizenzvereinen und privaten Hörfunkveranstaltern über das Bestehen und die Lizenzierbarkeit von Hörfunkrechten kam, verlangte der Hamburger SV und der FC St. Pauli erstmals in der Fußballsaison 2001/02 von Radio Hamburg eine Vergütung für die Möglichkeit, aus den Stadien berichten zu dürfen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Beschreibt die historische Entwicklung des Sportjournalismus im Hörfunk und die zunehmende Kommerzialisierung sowie die Vergabe von Übertragungsrechten im Profifußball.

2. Das Hausrecht: Analysiert die historische Dimension, die zivilrechtliche Definition sowie die verfassungsrechtliche Einordnung des Hausrechts als Befugnis zur Durchsetzung von Zugangsbedingungen.

2.1 Historie des Hausrechts: Beleuchtet die Ursprünge des Hausrechts vom römischen Recht bis zum Preußischen Landrecht und diskutiert die Entwicklung des Schutzes lokalisierter Freiheitsphären.

2.2 Definition Hausrecht: Definiert das Hausrecht als Ausfluss des Grundstückseigentums und -besitzes und erläutert die Anwendungsbereiche sowie Schranken in der modernen Rechtsanwendung.

2.3 Rechtsprechung: Diskutiert die vielfältige rechtliche Auseinandersetzung mit dem Hausrecht, insbesondere im Mietrecht und bei Stadionverboten sowie bei markenrechtlichen Aspekten der Berichterstattung.

2.4 Das Hausrecht bei Sportübertragungen: Erläutert die Funktion des Hausrechts als Basis für die kommerzielle Verwertung von Sportereignissen und die Absicherung der Veranstalterleistung.

2.5 BGH vom 8. November 2005 – Hörfunkrechte an Bundesligaspielen: Detaillierte Darstellung des Rechtsstreits um Radioübertragungsrechte sowie der Begründung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von Entgelten für Berichterstatter.

3. Fazit: Kritische Würdigung des BGH-Urteils hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vielfalt der Medienlandschaft und die Arbeitsbedingungen für kleine regionale Sender.

Schlüsselwörter

Hausrecht, Medienrecht, Sportjournalismus, Rundfunkfreiheit, Bundesgerichtshof, Lizenzgebühren, Übertragungsrechte, Fußball-Bundesliga, Eigentumsgarantie, Medienberichterstattung, Sportrechte, Vermarktung, Urteilsanalyse, Kartellrecht, Radio

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit thematisiert die rechtlichen Grundlagen des Hausrechts und deren praktische Anwendung durch Fußballvereine, um von Hörfunksendern Entgelte für die Live-Berichterstattung aus Stadien zu erheben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind das Grundstückseigentumsrecht, die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit, das Kartellrecht sowie die wirtschaftliche Verwertung von Sportveranstaltungen durch Medienhäuser.

Welches Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Das primäre Ziel ist die Analyse der rechtlichen Legitimation von Fußballvereinen, den Zugang für Berichterstatter von einer Vergütung abhängig zu machen, gestützt auf das BGH-Urteil von 2005.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzestexten (BGB, GG), eine Auswertung relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie eine kritische Literaturrecherche.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine historische und begriffliche Herleitung des Hausrechts, die Darstellung der Rechtsprechung und eine spezifische Fallanalyse des Urteils des BGH vom 8. November 2005.

Wie lässt sich die Arbeit in Schlüsselwörtern charakterisieren?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Hausrecht, Rundfunkfreiheit, Medienrecht, Sportrechte und Kommerzialisierung beschreiben.

Wie unterscheidet sich die Radioberichterstattung laut BGH von einem normalen Stadionbesuch?

Der BGH argumentiert, dass Hörfunkveranstalter durch zusätzliche Dienstleistungen wie Presseplätze, Mixed-Zone-Zugang und technische Infrastruktur den Raum intensiver nutzen als ein gewöhnlicher Zuschauer, was die Erhebung eines Entgelts rechtfertigt.

Welche Kritik gibt es an der Entscheidung?

Kritiker befürchten, dass die Gebührenpflicht für kleine Regionalsender finanziell untragbar ist, die Rundfunkfreiheit einschränkt und die journalistische Vielfalt im Sportjournalismus gefährdet.

Hat die Rundfunkfreiheit Vorrang vor dem Hausrecht?

Nach Ansicht des BGH verleiht die Rundfunkfreiheit zwar ein Recht auf Information, jedoch kein generelles Recht auf einen kostenlosen Zugang zum Stadiongelände gegen bloßen Aufwendungsersatz.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005
Hochschule
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Note
1,0
Autor
Kilian Kreitmair (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
18
Katalognummer
V1269903
ISBN (PDF)
9783346717269
ISBN (Buch)
9783346717276
Sprache
Deutsch
Schlagworte
hausrecht übertragungen fußballspielen urteil november Medienrecht Jura
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Kilian Kreitmair (Autor:in), 2021, Das Hausrecht bei Übertragungen von Fußballspielen und das Urteil vom 8. November 2005, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1269903
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  18  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum