Die Seminararbeit stellt die rechtliche Lage des Klimaschutzes in Deutschland im Jahr 2021 dar. Es stellen sich die Fragen, welche Klimaschutzziele sich Deutschland bis jetzt gesetzt hat und welche Klimaziele sich die Bundesrepublik für die Zukunft setzen muss. Das Pariser Übereinkommen, das 2015 beschlossen und innerhalb von 10 Monaten ratifiziert wurde, hat als völkerrechtlicher Vertrag die Funktion, Deutschland zur Einhaltung von Klimazielen zu verpflichten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- A. Aktuelle Rechtslage des Klimaschutzes in Deutschland
- 1. Das Pariser Übereinkommen
- 2. Klimaschutzgesetze
- B. Subjektive Rechte
- A. Aktuelle Rechtslage des Klimaschutzes in Deutschland
- II. Hauptteil
- A. Durchsetzbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen vor der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit
- 1. Abgrenzung Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte
- 2. Anhängige Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen
- 3. „Klimaklage“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin
- B. Verfassungsrechtliche Pflichten zum Klimaschutz
- 1. Grundrechtsdogmatik
- a) Eingriffsbegriff
- b) Schutzpflichtverletzung
- c) Kausalität
- 2. Durch den Klimawandel betroffene Grundrechte
- a) Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG
- aa) Berufsfreiheit von Privaten und Unternehmern
- bb) Berufswahl- und Berufsausübungschranken
- b) Eigentumsfreiheit nach Art. 14 I 1 GG
- c) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II GG
- d) Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 GG
- e) Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 IGG
- a) Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG
- 1. Grundrechtsdogmatik
- C. Staatszielbestimmung Art. 20a GG
- 1. Systematik des Art. 20a GG
- 2. Änderungsvorschläge Art. 20a GG
- D. Ein Grundrecht auf Klimaschutz?
- E. Ein Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum?
- F. Klagen als Teil der klimapolitischen Bewegung
- 1. Die Rolle von Politik und Justiz im Klimawandel
- 2. Rolle von individuellen Grundrechtsverletzungen in Klimaklagen
- A. Durchsetzbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen vor der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit
- III. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, wie der Klimaschutz in Deutschland rechtlich umgesetzt wird und welche subjektiven Rechte Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf den Klimaschutz geltend machen können.
- Das Pariser Übereinkommen und seine Bedeutung für den Klimaschutz in Deutschland
- Die rechtliche Grundlage des Klimaschutzes in Deutschland, insbesondere das Bundesklimaschutzgesetz
- Die Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten
- Verfassungsrechtliche Pflichten zum Klimaschutz und die Frage, ob ein Grundrecht auf Klimaschutz besteht
- Die Rolle von Klagen als Teil der klimapolitischen Bewegung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung
Die Einleitung gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage des Klimaschutzes in Deutschland, mit einem Fokus auf das Pariser Übereinkommen und die deutschen Klimaschutzgesetze. Außerdem werden die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich im Hinblick auf den Klimaschutz aktiv zu engagieren, vorgestellt.
II. Hauptteil
Der Hauptteil befasst sich mit der Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen vor der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, den verfassungsrechtlichen Pflichten zum Klimaschutz und der Frage, ob ein Grundrecht auf Klimaschutz oder ein Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum besteht. Außerdem wird die Rolle von Klagen als Teil der klimapolitischen Bewegung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Klimaschutz, Pariser Übereinkommen, Bundesklimaschutzgesetz, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundrechte, Grundrecht auf Klimaschutz, Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum, Klimawandel, Klimaklagen, politische Bewegung
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in Deutschland ein Grundrecht auf Klimaschutz?
Ein explizites Grundrecht existiert nicht, jedoch leitet das Bundesverfassungsgericht Schutzpflichten aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II GG) ab.
Was ist die Bedeutung des Pariser Übereinkommens für deutsches Recht?
Es verpflichtet Deutschland völkerrechtlich zur Einhaltung von Klimazielen, die durch nationale Gesetze wie das Bundesklimaschutzgesetz umgesetzt werden.
Was besagt Art. 20a GG zum Klimaschutz?
Art. 20a GG ist eine Staatszielbestimmung, die den Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen.
Können Bürger unzureichende Klimaschutzmaßnahmen einklagen?
Ja, durch Verfassungsbeschwerden können Bürger rügen, dass der Staat seine Schutzpflichten verletzt und dadurch ihre Freiheitsrechte (auch intertemporal) gefährdet.
Was versteht man unter einem „ökologischen Existenzminimum“?
Es ist die rechtliche Forderung, dass der Staat Bedingungen garantieren muss, die ein menschenwürdiges Leben in einer intakten Umwelt dauerhaft ermöglichen.
- Citation du texte
- Isabelle Distler (Auteur), 2021, Klimaschutz als subjektives Recht in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1270487