Die Allgemeinheit denkt beim Begriff der vergleichenden Werbung vor allem an die Duelle von Coca-Cola und Pepsi Cola in den Vereinigten Staaten und weniger an gleichartige Werbung in Deutschland. Dies hat seine Ursache vor allem darin, dass das Instrument „vergleichende Werbung“ in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2000 in der oben genannten Form grundsätzlich verboten war.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im September 2000 ist vergleichende Werbung in der Bundesrepublik grundsätzlich erlaubt.
Trotz dieser Freigabe waren es wiederum amerikanische Unternehmen, die von der neu gewonnenen kreativen Freiheit profitierten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eines der prominentesten Beispiele für vergleichende Werbung in Deutschland das Duell Burger King gegen McDonalds ist.
Dass aber vergleichende Werbung auch in anderen Bereichen Anwendung finden kann zeigt der Rechtsstreit zwischen der Toshiba Europe GmbH und der Katun Germany GmbH vor dem LG Düsseldorf. In diesem Zusammenhang befasste sich der EuGH in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001 (Rechtssache C-112/99) mit der Frage, ob vergleichende Werbung auch dann vorliegt, wenn die Originalartikelnummer des Herstellers (OEM-Nummer) zusammen mit der Artikelnummer eines Konkurrenzproduktes genannt wird. Weiterhin hatte er auch zu entscheiden, ob im Falle einer Bejahung dieser Frage eine unlautere Rufausbeutung vorliegt.
Anhand dieses Beispiels stellt die vorliegende Lektüre den Themenkomplex OEM-Nummern und vergleichende Werbung unter Berücksichtigung der praktischen Bedeutung vor, um sich im Folgenden der konkreten Fallstellung zu widmen. Hierbei werden vor allem die Folgen der Entscheidung für den europäischen Wettbewerb beleuchtet und ein Fazit im Rahmen einer kritischen Würdigung gezogen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 EINLEITUNG
- 2 OEM-NUMMERN
- 2.1 Was sind OEM-Nummern?
- 2.2 Anwendungsbereiche von OEM-Nummern
- 2.3 Bedeutung von OEM-Nummern für Einkauf und Vertrieb
- 3 VERGLEICHENDE WERBUNG
- 3.1 Definition Vergleichende Werbung
- 3.2 Arten von vergleichender Werbung
- 3.2.1 Vergleichende Werbung zwischen Wettbewerbern
- 3.2.2 Anlehnende Werbung
- 3.3 Vergleichende Werbung und das UWG
- 4 DARSTELLUNG DER EUGH-ENTSCHEIDUNG C-112/99
- 4.1 Rechtliche Ausgangssituation in der BRD
- 4.2 Darstellung des Sachverhaltes
- 4.3 Darstellung der Entscheidung
- 5 KRITISCHE WÜRDIGUNG /SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur vergleichenden Werbung unter besonderer Berücksichtigung der parallelen Angabe von OEM-Nummern. Ziel ist es, die Rechtslage zu klären und kritisch zu würdigen.
- Definition und Arten vergleichender Werbung
- Bedeutung von OEM-Nummern im Kontext von Einkauf und Vertrieb
- Analyse der EuGH-Entscheidung C-112/99
- Bewertung der Rechtslage in Deutschland
- Kritische Würdigung der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Seminararbeit ein und skizziert den weiteren Aufbau. Sie legt die Zielsetzung dar und beschreibt kurz den Gegenstand der Untersuchung: die Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung unter Verwendung von OEM-Nummern.
2 OEM-Nummern: Dieses Kapitel definiert OEM-Nummern und erläutert ihre Anwendungsbereiche. Es wird die Bedeutung von OEM-Nummern für Einkauf und Vertrieb im Detail beleuchtet, um den Kontext für die spätere Diskussion der vergleichenden Werbung zu schaffen. Die Kapitelteile befassen sich mit der Entstehung, Verwendung und der wirtschaftlichen Relevanz dieser Nummern in verschiedenen Branchen und deren Bedeutung für den Wettbewerb.
3 Vergleichende Werbung: Hier wird der Begriff der vergleichenden Werbung definiert und verschiedene Arten dieser Werbeform unterschieden. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung zu unzulässigen Werbepraktiken und der Einordnung im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es werden verschiedene Beispiele für zulässige und unzulässige Formen der vergleichenden Werbung gegeben und deren rechtliche Konsequenzen erläutert. Das Kapitel bereitet den Boden für die Analyse der EuGH-Entscheidung im darauffolgenden Kapitel.
4 Darstellung der EuGH-Entscheidung C-112/99: Dieses Kapitel stellt den Sachverhalt des EuGH-Falls C-112/99 dar und analysiert die Entscheidung des Gerichts im Detail. Die rechtliche Ausgangssituation in Deutschland wird beschrieben, um die Relevanz der Entscheidung für die nationale Rechtsprechung hervorzuheben. Der Schwerpunkt liegt auf der Interpretation der einschlägigen Rechtsvorschriften durch den EuGH und den Auswirkungen dieser Interpretation auf die Praxis der vergleichenden Werbung.
Schlüsselwörter
Vergleichende Werbung, OEM-Nummern, EuGH-Rechtsprechung, UWG, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsvorteile, Irreführung, Verbraucherschutz.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Vergleichende Werbung und OEM-Nummern
Was ist der Gegenstand der Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur vergleichenden Werbung, insbesondere im Zusammenhang mit der Verwendung von OEM-Nummern. Sie klärt die Rechtslage und bietet eine kritische Würdigung.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Definition und Arten vergleichender Werbung, die Bedeutung von OEM-Nummern im Einkauf und Vertrieb, eine detaillierte Analyse der EuGH-Entscheidung C-112/99, eine Bewertung der deutschen Rechtslage und eine kritische Würdigung der Rechtsprechung.
Was sind OEM-Nummern und welche Bedeutung haben sie?
Das Kapitel "OEM-Nummern" definiert diese und erläutert ihre Anwendungsbereiche. Es wird deren Bedeutung für Einkauf und Vertrieb detailliert beschrieben, um den Kontext für die spätere Diskussion der vergleichenden Werbung zu schaffen. Die Entstehung, Verwendung und wirtschaftliche Relevanz in verschiedenen Branchen sowie die Bedeutung für den Wettbewerb werden beleuchtet.
Was versteht man unter vergleichender Werbung und welche Arten gibt es?
Der Begriff "Vergleichende Werbung" wird definiert und verschiedene Arten unterschieden. Die Abgrenzung zu unzulässigen Werbepraktiken und die Einordnung im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) stehen im Fokus. Zulässige und unzulässige Formen mit ihren rechtlichen Konsequenzen werden anhand von Beispielen erläutert.
Wie wird die EuGH-Entscheidung C-112/99 dargestellt?
Dieses Kapitel beschreibt den Sachverhalt des EuGH-Falls C-112/99 und analysiert die Entscheidung detailliert. Die rechtliche Ausgangssituation in Deutschland wird dargestellt, um die Relevanz für die nationale Rechtsprechung hervorzuheben. Die Interpretation der Rechtsvorschriften durch den EuGH und deren Auswirkungen auf die Praxis der vergleichenden Werbung werden analysiert.
Welche Schlüsselwörter sind relevant?
Die wichtigsten Schlüsselwörter sind: Vergleichende Werbung, OEM-Nummern, EuGH-Rechtsprechung, UWG, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsvorteile, Irreführung, Verbraucherschutz.
Welche Zielsetzung verfolgt die Seminararbeit?
Ziel ist die Klärung und kritische Würdigung der Rechtslage bezüglich vergleichender Werbung unter besonderer Berücksichtigung der parallelen Angabe von OEM-Nummern.
Wie ist die Seminararbeit aufgebaut?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, Kapitel zu OEM-Nummern und vergleichender Werbung, eine Darstellung der EuGH-Entscheidung C-112/99 und eine Schlussbetrachtung/kritische Würdigung. Ein Inhaltsverzeichnis und Kapitelzusammenfassungen erleichtern die Orientierung.
- Quote paper
- Ralf Vogler (Author), 2002, Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung durch parallele Angabe von OEM-Nummern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12708