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Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung durch parallele Angabe von OEM-Nummern

Title: Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung durch parallele Angabe von OEM-Nummern

Seminar Paper , 2002 , 26 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Ralf Vogler (Author)

Business economics - Law
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Die Allgemeinheit denkt beim Begriff der vergleichenden Werbung vor allem an die Duelle von Coca-Cola und Pepsi Cola in den Vereinigten Staaten und weniger an gleichartige Werbung in Deutschland. Dies hat seine Ursache vor allem darin, dass das Instrument „vergleichende Werbung“ in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2000 in der oben genannten Form grundsätzlich verboten war.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur vergleichenden Werbung und zur Änderung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im September 2000 ist vergleichende Werbung in der Bundesrepublik grundsätzlich erlaubt.

Trotz dieser Freigabe waren es wiederum amerikanische Unternehmen, die von der neu gewonnenen kreativen Freiheit profitierten. Daher ist es nicht verwunderlich, dass eines der prominentesten Beispiele für vergleichende Werbung in Deutschland das Duell Burger King gegen McDonalds ist.

Dass aber vergleichende Werbung auch in anderen Bereichen Anwendung finden kann zeigt der Rechtsstreit zwischen der Toshiba Europe GmbH und der Katun Germany GmbH vor dem LG Düsseldorf. In diesem Zusammenhang befasste sich der EuGH in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2001 (Rechtssache C-112/99) mit der Frage, ob vergleichende Werbung auch dann vorliegt, wenn die Originalartikelnummer des Herstellers (OEM-Nummer) zusammen mit der Artikelnummer eines Konkurrenzproduktes genannt wird. Weiterhin hatte er auch zu entscheiden, ob im Falle einer Bejahung dieser Frage eine unlautere Rufausbeutung vorliegt.

Anhand dieses Beispiels stellt die vorliegende Lektüre den Themenkomplex OEM-Nummern und vergleichende Werbung unter Berücksichtigung der praktischen Bedeutung vor, um sich im Folgenden der konkreten Fallstellung zu widmen. Hierbei werden vor allem die Folgen der Entscheidung für den europäischen Wettbewerb beleuchtet und ein Fazit im Rahmen einer kritischen Würdigung gezogen.

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Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 OEM-NUMMERN

2.1 Was sind OEM-Nummern?

2.2 Anwendungsbereiche von OEM-Nummern

2.3 Bedeutung von OEM-Nummern für Einkauf und Vertrieb

3 VERGLEICHENDE WERBUNG

3.1 Definition Vergleichende Werbung

3.2 Arten von vergleichender Werbung

3.2.1 Vergleichende Werbung zwischen Wettbewerbern

3.2.2 Anlehnende Werbung

3.3 Vergleichende Werbung und das UWG

4 DARSTELLUNG DER EUGH-ENTSCHEIDUNG C-112/99

4.1 Rechtliche Ausgangssituation in der BRD

4.2 Darstellung des Sachverhaltes

4.3 Darstellung der Entscheidung

5 KRITISCHE WÜRDIGUNG / SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Diese Seminararbeit analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zulässigkeit vergleichender Werbung bei Verwendung von OEM-Nummern (Original Equipment Manufacturer). Das primäre Ziel besteht darin, die rechtliche Einordnung solcher Vergleiche im Kontext des europäischen Wettbewerbsrechts zu klären und kritisch zu würdigen, ob hierbei eine unlautere Rufausbeutung vorliegt.

  • Grundlagen und Bedeutung von OEM-Nummern in Logistik und Beschaffung
  • Rechtliche Definition und Anforderungen an vergleichende Werbung
  • Detaillierte Aufarbeitung des Rechtsstreits Toshiba Europe GmbH gegen Katun Germany GmbH
  • Analyse der EuGH-Entscheidung (Rechtssache C-112/99) zur Zulässigkeit von Parallelangaben
  • Kritische Würdigung der Auswirkungen auf Wettbewerb und Verbraucherinteressen

Auszug aus dem Buch

4.2 Darstellung des Sachverhaltes

Der Ausgangspunkt für die Vorabentscheidung C-112/99 des EuGH war der Rechtsstreit zwischen der deutschen Firma Toshiba Europe GmbH (im Folgenden Klägerin) und der Firma Katun Germany GmbH (im Folgenden Beklagte) vor dem LG Düsseldorf. Die Klägerin ist die deutsche Tochtergesellschaft der Toshiba Corporation einem japanischen Hersteller von Elektronikgeräten. Zu den Aufgaben der Tochter gehört u.a. der Vertrieb von Toshiba-Produkten auf dem europäischen Markt. Unter anderem vertreibt die Klägerin auch Fotokopiergeräte und die dazugehörigen Verbrauchs- und Ersatzteile. Diese Verbrauchs- und Ersatzteile sind mit einer entsprechenden Artikelnummer versehen (OEM-Nummer s.a. 2.1).

Die Beklagte vertreibt Verbrauchs- und Ersatzteile, die u.a. auch in den Fotokopiergeräten der Klägerin eingesetzt werden können. Sie vertreibt diese ausschließlich an Fachhändler. Somit ist die Beklagte auf diesem Markt der Ersatz- und Verbrauchsteile für Fotokopierer der Firma Toshiba direkter Wettbewerber.

In den Katalogen der Beklagten sind die Produkte nach Kopierern gruppiert. Die Produktlisten in den jeweiligen Gruppen enthalten vier Spalten. Die erste Spalte „OEM Art.-Nr.“ enthält die Artikelnummer der Klägerin. In der zweiten Spalte „Katun Art.-Nr.“ befindet sich die Artikelnummer der Beklagten. Die dritte Spalte enthält eine Beschreibung des Produkts und in der vierten Spalte sind die Fotokopierer angegeben, in denen sich das Produkt einsetzen lässt. Weiterhin finden sich in den Katalogen Hinweise wie: „Dank ihres geringen Service- und Kostenaufwands stellen diese Qualitätsprodukte für die Händler insgesamt eine rentablere Alternative dar“. Die Preise der Produkte sind im Bestellformular angegeben.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Die Einleitung führt in die Problematik der vergleichenden Werbung in Deutschland ein und skizziert den konkreten Anlass der Arbeit, den Rechtsstreit zur Nutzung von OEM-Nummern.

2 OEM-NUMMERN: Dieses Kapitel erläutert die technischen und logistischen Grundlagen sowie die Bedeutung der OEM-Nummern für den Einkauf und Vertrieb von Ersatzteilen.

3 VERGLEICHENDE WERBUNG: Hier werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der vergleichenden Werbung, deren Definition sowie verschiedene Arten wie die anlehnende Werbung systematisch dargestellt.

4 DARSTELLUNG DER EUGH-ENTSCHEIDUNG C-112/99: Dieses zentrale Kapitel analysiert die rechtliche Ausgangslage in der BRD, den spezifischen Sachverhalt des Rechtsstreits und die darauf folgende Entscheidung des EuGH.

5 KRITISCHE WÜRDIGUNG / SCHLUSSBETRACHTUNG: Der Autor bewertet die EuGH-Entscheidung im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf das Wettbewerbsrecht und die zukünftige Strategie der Unternehmen.

Schlüsselwörter

EuGH, vergleichende Werbung, OEM-Nummern, Wettbewerbsrecht, Toshiba, Katun, Rechtssache C-112/99, Rufausbeutung, Ersatzteile, Markenrecht, Richtlinie 84/450/EWG, Unlauterer Wettbewerb, Kundeninteresse, Fachhandel.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit von Werbung, bei der eigene Produkte durch die parallele Nennung von OEM-Nummern eines Konkurrenzherstellers verglichen werden.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Kerngebiete sind das europäische Wettbewerbsrecht, die Funktion von OEM-Nummern in der Logistik sowie die Abgrenzung zur unzulässigen Rufausbeutung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die kritische Analyse der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-112/99 und deren Bedeutung für die Rechtssicherheit bei vergleichender Werbung.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Seminararbeit, die auf einer umfassenden Analyse von Richtlinien, Rechtsprechung (EuGH, BGH) und einschlägiger Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der OEM-Terminologie, die Definition vergleichender Werbung im UWG sowie die detaillierte juristische Darstellung des Falles Toshiba gegen Katun.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere vergleichende Werbung, OEM-Nummern, C-112/99, Rufausbeutung und die Auslegung der EG-Richtlinien zum Wettbewerbsrecht.

Wie bewertet der EuGH die Nennung von OEM-Nummern in der Werbung?

Der EuGH sieht darin grundsätzlich eine Form der vergleichenden Werbung, die als zulässig erachtet wird, sofern sie dem Ziel der Förderung eines wettbewerbsorientierten Marktes dient.

Warum spielt die Zielgruppe der Werbung eine Rolle für das Urteil?

Da sich der Katalog der Beklagten nur an Fachhändler richtete, ging der EuGH davon aus, dass diese den Unterschied zwischen Original- und Ersatzteil kennen und sich daher nicht durch die Rufausbeutung irreführen lassen.

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Details

Title
Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung durch parallele Angabe von OEM-Nummern
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg  (Wirtschaft und Recht)
Course
Recht des internationalen Wirtschaftsverkehrs
Grade
1,3
Author
Ralf Vogler (Author)
Publication Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V12708
ISBN (eBook)
9783638185233
ISBN (Book)
9783638642606
Language
German
Tags
Darstellung Würdigung Rechtsprechung EuGH Werbung Angabe OEM-Nummern Recht Wirtschaftsverkehrs
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ralf Vogler (Author), 2002, Darstellung und kritische Würdigung der Rechtsprechung des EuGH zur vergleichenden Werbung durch parallele Angabe von OEM-Nummern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12708
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