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Internet und der Rundfunkbegriff, Internet und die Privatsphäre

Title: Internet und der Rundfunkbegriff, Internet und die Privatsphäre

Seminar Paper , 2002 , 26 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Iliana Angelova (Author)

Communications - Multimedia, Internet, New Technologies
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Summary Excerpt Details

Der Rundfunk hat eine integrierende Funktion für das Staatsganze. Er erfüllt eine öffentliche
Aufgabe und ist Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung Deshalb
ist seine Freiheit für eine funktionierende Demokratie äußerst wichtig.
Die Rundfunkfreiheit ist in der Bundesrepublik durch das Grundgesetz gewährleistet.
Art.5 GG schützt den gesamten Prozeß der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung.
Dieses Grundrecht bezieht sich aber auf verschiedene Aspekte dieses Vorgangs.
Seine Kraft entfaltet sich dort, wo es sich tatsächlich um Rundfunk handelt. Bei den
elektronischen Medien war bisher klar zwischen Individual- und Massenkomunnikation
zu unterscheiden. Die rasante Entwicklung der Medientechnologien und die Digitalisierung
der Medien stellen aber neue Fragen. Wie weit und ob überhaupt die neuen Medien
dem Rundfunkbegriff zuzuordnen sind? Welche Folgen hätte so eine Zuordnung? Ist der
Schutzbereich der Rundfunkfreiheit, wie vom Bundesverfassungsgericht erläutert ist,
auf die neuen Medien (Internet, Pay-TV usw.) auszudehnen oder sind Grenzen zwischen
Rundfunk und ihnen zu ziehen?
Der Rundfunkbegriff nach dem Staatsvertrag:
„Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von
Darbietungen aller Art in Wort, in Ton und in Bild unter Benutzung elektromagnetischer
Schwingungen ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters.
Der Begriff schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder gegen
besonderes Entgelt empfangbar sind.“
Bei den neuen Medien geht es nicht nur um eine begriffliche Präzisierung. Die Zuordnung
eines digitalen Mediums zum Rundfunkbegriff hätte erhebliche Folgen. Wenn ein
Dienst nicht als Rundfunk zu verstehen ist, braucht er nicht alle organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages (z.B. Sicherung der Meinungsvielfalt)
und des Landesmediengesetzes erfüllen. In dem Fall würden die allgemeinen
Regelungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit ausreichen (Hesse, 3). Die Definition
des Rundfunkbegriffes hat auch eine Auswirkung auf die Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Länder. Sofern die neuen Medien als rein wirtschaftliche Betätigung
betrachtet werden und dieser Weise den Weg zu einer Deregulierung freimachen
wird, verlieren die Länder ihre Kompetenzen. Für Regelungen, soweit diese überhaupt
für erforderlich gehalten werden, ist dann der Bund und unter Umständen die EU zuständig. [...]

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Frage 1: Ist das Internet dem Rundfunkbegriff zuzurechnen?

1. DIE INTEGRIERENDE FUNKTION DES RUNDFUNKS

2. WARUM DER RUNDFUNK EINE POSITIVE ORDNUNG BRAUCHT?

3. DAS DUALE RUNDFUNKSYSTEM UND DAS FRIEDLICHE GEMEINWESEN

4. SIND DIE NEUEN MEDIEN DEM RUNDFUNKBEGRIFF ZUZURECHNEN?

5. REPORTER OHNE GRENZEN: NO LIMITS FOR THE INTERNET?

Frage 2: Ist die Privatsphäre im Imternet rechtlich geschützt?

1. DIE PRIVATSPHÄRE UND DIE INTERESSEN DER MEDIEN

2. WESENSELEMENT DER DEMOKRATIE ODER PROFITUNTERNEHMEN?

3. HÄTTE BECKER ANSPRUCH AUF UNTERLASSUNG?

ZDF-Moderator seinen Studiogast, den

4. BERICHTIGUNGSANSPRÜCHE – DER ANSPRUCHSTELLER MUSS SELBER DIE UNRICHTIGKEIT NACHWEISEN

5. DÜSSELDORFER URTEIL: KEINE GEGENDARSTELLUNG IM WEB

6. GIBT ES SCHADENERSATZ, WENN ES UM DIE KUNST GEHT?

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die medienrechtliche Einordnung des Internets im Kontext des Rundfunkbegriffs sowie die rechtlichen Grenzen für den Schutz der Privatsphäre in digitalen Medien. Dabei wird analysiert, inwieweit das Internet als klassischer Rundfunk betrachtet werden kann und welche Anforderungen an eine positive Ordnung für diesen neuen digitalen Raum gestellt werden.

  • Rechtliche Einordnung des Internets im Rundfunk- und Medienrecht
  • Die Rolle der positiven Ordnung und der Grundversorgung im dualen Rundfunksystem
  • Rechtsschutz der Privatsphäre gegenüber journalistischer Berichterstattung
  • Durchsetzung von Unterlassungs- und Berichtigungsansprüchen bei medialen Rechtsverletzungen
  • Herausforderungen durch neue digitale Technologien für etablierte Rechtsnormen

Auszug aus dem Buch

2. WESENSELEMENT DER DEMOKRATIE ODER PROFITUNTERNEHMEN?

Neigen die Medien öfter als das früher der Fall war, Skandale zu veröffentlichen? Wo endet die objektive Berichterstattung und wo beginnt die Verletzung der Intimsphäre? Interessante Sichtpunkte enthält das N-TV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Januar 2001. Die Richter hatten über die Zulassung von Kameramännern in Gerichtssälen zu befinden. Das Gericht hat aber die Chance genützt, um einiges zu der Medienwirklichkeit zu sagen: „Medien dürfen Sendungen nach ihren eigenen Interessen und nach den Gesetzmäßigkeiten ihrer Branche gestalten. Insbesondere der wirtschaftliche Wettbewerbsdruck und das publizistische Bemühen um die immer schwer zu erzielende Aufmerksamkeit der Zuschauer führen häufig zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen, etwa zu der Bevorzugung des Sensationellen, und zu dem Bemühen, dem Berichtsgegenstand nur das Besondere, etwa Skandalöses, zu entnehmen. Die Normalität ist für Medien meist kein attraktiver Berichtsanlass. Mit den gängigen Medienpraktiken sind daher Risiken der Selektivität bis hin zur Verfälschung verbunden.“

Um zu erkennen, was sich geändert hat, erinnert die Zeitung an das Spiegel-Urteil (1966). Damals betonten die Richter: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muss er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen, die andere sich gebildet haben. Die Presse hält diese ständige Diskussion in Gang. (...) Presseunternehmen arbeiten nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen und in privatrechtlichen Organisationsformen. Sie stehen untereinander in geistiger und wirtschaftlicher Konkurrenz. (...) Der Staat ist verpflichtet, in seiner Rechtsordnung überall, wo der Geltungsbereich einer Norm die Presse berührt, dem Postulat ihrer Freiheit Rechnung zu tragen.“

Zusammenfassung der Kapitel

Frage 1: Ist das Internet dem Rundfunkbegriff zuzurechnen?: Dieses Kapitel analysiert die verfassungsrechtliche Stellung des Rundfunks und prüft, ob moderne Online-Dienste den klassischen Rundfunkkriterien entsprechen.

1. DIE INTEGRIERENDE FUNKTION DES RUNDFUNKS: Beschreibt die Bedeutung des Rundfunks für die öffentliche Meinungsbildung und die Demokratie im Rahmen der Rundfunkfreiheit.

2. WARUM DER RUNDFUNK EINE POSITIVE ORDNUNG BRAUCHT?: Erläutert, weshalb der Rundfunk aufgrund seiner Sondersituation staatliche Rahmenbedingungen benötigt, um Meinungsvielfalt zu sichern.

3. DAS DUALE RUNDFUNKSYSTEM UND DAS FRIEDLICHE GEMEINWESEN: Untersucht das Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk unter dem Leitbegriff der Grundversorgung.

4. SIND DIE NEUEN MEDIEN DEM RUNDFUNKBEGRIFF ZUZURECHNEN?: Diskutiert die problematische Grenzziehung zwischen Massenkommunikation und Internet-Angeboten sowie die damit verbundene Regulierungsfrage.

5. REPORTER OHNE GRENZEN: NO LIMITS FOR THE INTERNET?: Betrachtet internationale Perspektiven auf das Internet als Raum für freie Meinungsäußerung und die Schwierigkeiten bei staatlichen Kontrollversuchen.

Frage 2: Ist die Privatsphäre im Imternet rechtlich geschützt?: Dieses Kapitel widmet sich dem Schutz der Persönlichkeitsrechte angesichts zunehmender medialer Skandalisierung.

1. DIE PRIVATSPHÄRE UND DIE INTERESSEN DER MEDIEN: Beleuchtet das Spannungsfeld zwischen öffentlichem Informationsinteresse und dem Schutz der persönlichen Intimsphäre.

2. WESENSELEMENT DER DEMOKRATIE ODER PROFITUNTERNEHMEN?: Reflektiert den Wandel der Medien von einer demokratischen Stütze hin zu wirtschaftlich unter Druck stehenden Unternehmen, die verstärkt Sensationen suchen.

3. HÄTTE BECKER ANSPRUCH AUF UNTERLASSUNG?: Analysiert am Fallbeispiel Boris Becker die rechtlichen Mittel gegen drohende oder erfolgte Verletzungen der Privatsphäre.

ZDF-Moderator seinen Studiogast, den: Kurzer Einschub zu einer spezifischen TV-Talkshow-Problematik im Kontext von Gerüchteverbreitung.

4. BERICHTIGUNGSANSPRÜCHE – DER ANSPRUCHSTELLER MUSS SELBER DIE UNRICHTIGKEIT NACHWEISEN: Erklärt die prozessualen Hürden und Möglichkeiten für Betroffene bei unwahren Tatsachenbehauptungen.

5. DÜSSELDORFER URTEIL: KEINE GEGENDARSTELLUNG IM WEB: Analysiert ein spezifisches Urteil, das die Anwendbarkeit von Gegendarstellungsansprüchen auf Internet-Angebote einschränkt.

6. GIBT ES SCHADENERSATZ, WENN ES UM DIE KUNST GEHT?: Diskutiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Schadenersatzansprüche bei der Verwendung von Bildmaterial in einem kommerziellen Kontext.

Schlüsselwörter

Internet, Rundfunkbegriff, Rundfunkfreiheit, Privatsphäre, Medienrecht, Grundversorgung, Meinungsbildung, Unterlassungsanspruch, Gegendarstellung, Persönlichkeitsschutz, Digitalisierung, Pressefreiheit, duales Rundfunksystem, Sondersituation, Tatsachenbehauptung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung des Internets in das bestehende Rundfunkrecht und die rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre gegen mediale Berichterstattung.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Schwerpunkte liegen auf dem Rundfunkbegriff nach dem Staatsvertrag, der Bedeutung der Grundversorgung, der Sondersituation elektronischer Medien sowie den rechtlichen Abwehrrechten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob und wie digitale Medien rechtlich reguliert werden können, ohne die Freiheit der Meinungsbildung zu gefährden, und wie der Schutz des Einzelnen im Netz gewährleistet werden kann.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Autorin stützt sich auf eine juristische Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ergänzt durch medienpolitische Diskussionen und aktuelle Fallbeispiele.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Rundfunkbegriffs bei neuen Medien sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit zivilrechtlichen Ansprüchen wie Unterlassung und Gegendarstellung beim Schutz der Intimsphäre.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Medienrecht, Rundfunkbegriff, Privatsphäre, Persönlichkeitsschutz, Meinungsbildung und Internetregulierung.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Medien in der modernen Demokratie?

Die Arbeit stellt einen Wandel fest: Während Medien früher als unentbehrliches Wesenselement der Demokratie galten, wird heute ihr zunehmender Fokus auf Sensationen und wirtschaftlichen Druck kritisch hinterfragt.

Wie unterscheidet sich die Rechtslage bei Internet-Angeboten von klassischem Rundfunk laut dem Düsseldorfer Urteil?

Das Urteil verdeutlicht, dass Internet-Angebote nicht zwingend den journalistisch-redaktionellen Pflichten des Rundfunks (wie dem Gegendarstellungsanspruch) unterliegen, wenn sie nicht den für Massenmedien typischen Publizitätsgrad erreichen.

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Details

Title
Internet und der Rundfunkbegriff, Internet und die Privatsphäre
College
University of Hohenheim  (Sozialwissenschaften)
Course
Medienrecht
Grade
1,3
Author
Iliana Angelova (Author)
Publication Year
2002
Pages
26
Catalog Number
V12725
ISBN (eBook)
9783638185370
Language
German
Tags
Internet Medienrecht Rundfunk
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Iliana Angelova (Author), 2002, Internet und der Rundfunkbegriff, Internet und die Privatsphäre, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12725
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