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Zulässigkeit einer Aussperrung und deren Grenzen

Titel: Zulässigkeit einer Aussperrung und deren Grenzen

Examensarbeit , 2021 , 48 Seiten , Note: 9,00

Autor:in: Lukas Boysen (Autor:in)

Jura - Sonstiges
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit befasst sich damit, welche Formen der Aussperrung zulässig sind und in welchen Grenzen.
Zunächst wird kurz auf die Rechtsnatur der Aussperrung eingegangen. Daraufhin wird mit Betrachtung der Geschichte der Rechtsprechung untersucht, welche Formen der Aussperrung in welchen Grenzen zulässig sind. Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse kurz zusammen und bildet mit einem Fazit den Abschluss dieser Arbeit.

Damit bei Tarifvertragsverhandlungen ein faires Ergebnis erlangt wird, das beide Seiten zufrieden stellt, ist ein Verhandlungsgleichgewicht der Tarifvertragsparteien notwendig. Da sich Tarifautonomie und staatliche Zwangsschlichtung gegenseitig ausschließen, bedarf es Arbeitskampfmittel, um den Tarifvertragsparteien beim Aushandeln der Tarifverträge ein Druckmittel zur Hand zu geben und dadurch ein Gleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen. Während die Gewerkschaften regelmäßig ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, ist das klassische Arbeitskampfmittel der Arbeitgeberseite die Aussperrung.
Auch wenn in den vergangenen Jahren kaum noch Aussperrungen zum Einsatz gekommen sind, wird der Aussperrung große Bedeutung beigemessen, da eine solche weitreichende Folgen mit sich bringen kann.

Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung

II. Definition/Rechtsgrundlage der Aussperrung

III. Formen der Aussperrung

1. Angriffs- und Abwehraussperrung

2. Lösende und suspendierende Aussperrung

IV. Rechtliche Zulässigkeit der Aussperrung

1. Suspendierende Abwehraussperrung

a) Zulässigkeit

aa) Kritik an der Zulässigkeit der Aussperrung

bb) Für die Zulässigkeit der Aussperrung

cc) Stellungnahme

b) Voraussetzungen und Grenzen der Aussperrung

aa) Verbandsbeschluss und dessen Mitteilung

bb) Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen

cc) Verhältnismäßigkeit

(1) Begrenzung auf das Tarifgebiet

(2) Zahlenmäßige Begrenzung der Aussperrungsbefugnis

(a) Kritik der Literatur

(b) Reaktion der Rechtsprechung

(3) Beschränkung der Aussperrungsbefugnis bezüglich einzelner Arbeitnehmer

c) Zwischenergebnis

2. Weitere Formen der Aussperrung

a) Lösende Abwehraussperrung

aa) Kritik an der lösenden Aussperrung

bb) Zulässigkeit der lösenden Aussperrung

cc) Stellungnahme

b) Abwehraussperrung gegen einen rechtswidrigen Streik

aa) Zulässigkeit der Abwehraussperrung gegen einen rechtswidrigen Streik

bb) Kritik

cc) Stellungnahme

c) Angriffsaussperrung

aa) Generelle Zulässigkeit

bb) Kritik

cc) Einschränkende Zulässigkeit

dd) Stellungnahme

d) Sympathieaussperrung

e) Einzelaussperrungen

aa) Aussperrung um einen Firmentarifvertrag

bb) Wilde Aussperrung

V. Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Aussperrung als Arbeitskampfmittel in Deutschland. Ziel ist es, die bestehenden Voraussetzungen und Grenzen der verschiedenen Aussperrungsformen – insbesondere der Abwehr- und Angriffsaussperrung – im Kontext der Tarifautonomie und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu analysieren.

  • Rechtsgrundlagen und verfassungsrechtliche Einordnung der Aussperrung
  • Differenzierung der Aussperrungsformen (Lösende vs. Suspendierende)
  • Das Quotenmodell und die Verhältnismäßigkeit arbeitskampfbedingter Maßnahmen
  • Zulässigkeit der Angriffsaussperrung bei wirtschaftlichen Krisenzeiten
  • Rechtliche Behandlung von Spezialfällen wie Sympathie- und Einzelaussperrungen

Auszug aus dem Buch

IV. Rechtliche Zulässigkeit der Aussperrung

Die Zulässigkeit von Abwehraussperrungen bzw. Aussperrungen generell ist umstritten. Die Rechtsprechung und die herrschende Meinung in der Literatur sind sich zwar einig, dass zumindest suspendierende Abwehraussperrungen zulässig sind, jedoch gibt es auch Stimmen in der Literatur, die eine Aussperrung generell als unzulässig ansehen.

Zum Teil wird die Aussperrung generell als unzulässig angesehen. Grund dafür sei zum einen, dass der begriffliche Ausgangspunkt der BAG-Rechtsprechung, nämlich die Parität als Grundprinzip des Arbeitskampfrechts fehlerhaft sei. Der Gedanke einer Parität zwischen Vertragspartnern stamme aus dem Recht des Austauschvertrages. Bei privatrechtlichen Verträgen könne durch § 138 Abs. 2 BGB der Fall einer Störung der Parität geregelt werden. Eine Übertragung sei bereits aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit sinnlos, da es sich bei einem Austauschvertrag um den Erwerb eines fremden Rechts handele, während ein Tarifvertrag normative Wirkung entfalte.

Das Paritätskriterium werde grundsätzlich dann herangezogen, wenn ein auffälliges Missverhältnis besteht. Bei einem Tarifvertrag lasse sich jedoch nicht bestimmen, wann ein solches Missverhältnis vorliegt, da es an einem Maßstab mangele. Bei der Bestimmung, ob ein Missverhältnis bezüglich des Lohns bei Arbeitsverträgen vorliegt, werde der tarifliche Lohn als Maßstab herangezogen. Die Lohnfestsetzungen eines Tarifvertrages könnten demnach niemals unfair sein, da sie selbst der Maßstab dafür sein würden. Zudem gebe es keine mit § 138 Abs. 2 BGB vergleichbare Norm im Tarifvertragsrecht. Die Tarifvertragsparteien müssten sich in ihrer Macht aus Art. 9 Abs. 3 GG halten, während die Tarifnormen, abgesehen von der Einschränkung Grundrechter Dritter, keiner materiellen Kontrolle unterliegen. Mangels unabhängigen Maßstabs des Vertragsinhalts sei der Begriff der Parität als Grundprinzip des Arbeitskampfrecht deshalb schon im Ansatz verfehlt. Die normative Funktion, die der Maßstab der Parität für das Arbeitskampfrecht erfüllen soll, hänge somit völlig in der Luft.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit eines Verhandlungsgleichgewichts im Rahmen der Tarifautonomie und stellt die Aussperrung als klassisches Kampfmittel der Arbeitgeberseite vor.

II. Definition/Rechtsgrundlage der Aussperrung: Dieses Kapitel definiert die Aussperrung als planmäßige Arbeitsausschließung und verankert sie im Grundrecht der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG.

III. Formen der Aussperrung: Hier werden die verschiedenen Typen der Aussperrung, insbesondere Angriffs- vs. Abwehrcharakter sowie lösende vs. suspendierende Wirkungen, differenziert.

IV. Rechtliche Zulässigkeit der Aussperrung: Der Hauptteil untersucht detailliert die rechtliche Rechtfertigung der verschiedenen Aussperrungsarten unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, insbesondere des BAG-Quotenmodells zur Verhältnismäßigkeit.

V. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Aussperrung trotz sinkender praktischer Anwendung ein unverzichtbares, wenn auch strikt begrenztes Instrument zur Wahrung der Kampfparität bleibt.

Schlüsselwörter

Aussperrung, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Kampfparität, Verhältnismäßigkeit, Abwehraussperrung, Angriffsaussperrung, Streik, Arbeitsverhältnis, BAG-Rechtsprechung, Koalitionsfreiheit, Quotenregelung, Tarifvertrag, Arbeitskampfmittel, Arbeitsfrieden.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Aussperrung als Kampfmittel der Arbeitgeberseite in deutschen Tarifauseinandersetzungen.

Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?

Im Zentrum stehen die verfassungsrechtliche Einordnung, die verschiedenen Aussperrungsformen und vor allem die Voraussetzungen für deren rechtmäßige Anwendung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Grenze zwischen zulässigem Arbeitskampf und rechtswidriger Arbeitnehmerbehinderung aufzuzeigen, um das Verhandlungsgleichgewicht der Tarifparteien zu wahren.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, insbesondere der Auswertung höchstrichterlicher Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sowie einschlägiger arbeitsrechtlicher Literatur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der suspendierenden Abwehraussperrung, die kritische Diskussion der „Aussperrungsarithmetik“ sowie die Untersuchung spezieller Formen wie Angriffsaussperrung und Einzelaussperrungen.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Kampfparität, Verhältnismäßigkeit, Aussperrungsquoten, Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit geprägt.

Wie kritisch betrachtet der Autor das sogenannte Quotenmodell des BAG?

Der Autor greift die in der Literatur geübte Kritik auf, dass ein starrer prozentualer Zahlenschlüssel zu grob sei und den flexiblen markt- und branchenspezifischen Realitäten oft nicht gerecht werde.

Warum hält der Autor die Angriffsaussperrung für grundsätzlich zulässig?

Obwohl selten in der Praxis, hält der Autor sie für zulässig, da sie als Ultima-Ratio bei schwerwiegenden wirtschaftlichen Krisen notwendig sein könnte, um Arbeitgeber vor der strukturellen Übermacht einseitiger gewerkschaftlicher Arbeitskampfmittel zu schützen.

Was zeichnet eine Arbeitskampfmaßnahme als "wilde Aussperrung" aus?

Eine wilde Aussperrung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber ohne Billigung oder Ermächtigung seines zuständigen Arbeitgeberverbandes aussperrt, was der Autor als rechtswidrig einstuft.

Ende der Leseprobe aus 48 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Zulässigkeit einer Aussperrung und deren Grenzen
Hochschule
Universität Leipzig
Note
9,00
Autor
Lukas Boysen (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
48
Katalognummer
V1272748
ISBN (eBook)
9783346716279
ISBN (Buch)
9783346716286
Sprache
Deutsch
Schlagworte
zulässigkeit aussperrung arbeitsrecht arbeitskampf arbeitskampfmittel arbeitgeber streik
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lukas Boysen (Autor:in), 2021, Zulässigkeit einer Aussperrung und deren Grenzen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1272748
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  48  Seiten
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