Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, die Besonderheiten der Besteuerung von Aktienveräußerungserträgen vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Entwicklung herauszuarbeiten und das Verrechnungsverbot des § 20 VI 4 EStG auf seine verfassungsrechtliche Tragbarkeit zu überprüfen.
„Besser 25% auf X als 45 auf gar nix.“ – so beschrieb der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Zielsetzung der Abgeltungsteuer, die seit dem 01.01.2009 gilt. Einem immer stärker werdenden Druck der Steuerunehrlichkeit und Steuerflucht ins Ausland entgegensehend, sah sich die Bundesregierung in der Pflicht, die Kapitalanlage – insbesondere den Wertpapierhandel – in Deutschland attraktiver zu machen. Getragen war die Entscheidung aber vor allem auch von der Bestrebung, Wertzuwächse des Vermögensstamms, die oft durch das Raster des § 23 EStG a.F. fielen, steuerlich erfassen zu können. In diesem Zuge wurde durch Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD mit der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 die Abgeltungsteuer eingeführt. Mit dieser Abgeltungsteuer gingen neben des verhältnismäßig günstigen Steuersatzes von 25 % jedoch auch einige Einschränkungen einher. Darunter insbesondere die besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste nach § 20 VI 4 EStG.
Auch nach § 15 IV 1 EStG können etwa Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit sonstigen Einkünften verrechnet werden. Zweck ist mitunter der Schutz der traditionellen Landwirtschaft. Dasselbe Verrechnungsverbot gilt gem. § 15b I 1 EStG auch für Verluste aus Steuerstundungsmodellen. Damit wollte der Gesetzgeber Steuerstundungsmodellen entgegentreten, die in Form von „geschlossenen Fonds“ den Anlegern durch wirtschaftlich sinnlose Investitionen hohe Verluste zuweisen, um so die Steuer zu mindern. Ebenso statuiert § 23 III 7 EStG ein vertikales Ausgleichsverbot für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Grund dafür ist, dass Einkünfte nach § 23 EStG nur innerhalb besonderer Fristen besteuert werden, wie etwa die Jahresfrist des § 23 I Nr. 2 S. 1 EStG.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien
I. Steuerliche Erfassung vor der Unternehmenssteuerreform 2008
II. Rechtslage seit dem 01.01.2009
1. Allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung für Kapitalerträge, § 20 VI 1 EStG
2. Besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste, § 20 VI 4 EStG
III. Übergangsregelungen
IV. Veräußerung von Aktien nach § 20 II 1 Nr. 1 EStG im System der Einkunftsarten
C. Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste, § 20 VI, 4 EStG
I. Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 I EStG
1. Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem
a) Umfassender Verlustausgleich bei anderen Einkunftsarten des § 20 EStG
b) Verstöße gegen das objektive Nettoprinzip
aa) Der Ex-Dividenden-Effekt
bb) Veräußerungsverlust bei Kapitalerhöhung gegen Einlagen
cc) Mangelnde Verrechenbarkeit mit Stillhalterprämien bei Kaufoptionen über Aktien
2. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
a) Sachlicher Grund
aa) Lenkungszweck
bb) Verhinderung von Gestaltungsmissbrauch
cc) Verrechnungsbeschränkung als zulässige Typisierungsregelung
dd) Möglichkeit des Verlustvortrags
ee) Qualifizierter Fiskalzweck
b) Verhältnismäßigkeit
aa) Geeignetheit
bb) Erforderlichkeit
cc) Angemessenheit
3. Probleme der folgerichtigen Umsetzung
a) Uneingeschränkte Verlustverrechnung für indirekte Aktieninvestitionen
aa) Aktienzertifikate
bb) Aktienfonds
b) Erweiterung der Besteuerungsquelle bei gleichzeitiger Einschränkung der Abzugsmöglichkeiten
II. Einführung einer Verlustverrechnungsbeschränkung auch für Termingeschäfte – eine Abmilderung der Ungleichbehandlung?
III. Anhängiges Verfahren beim BFH
D. Abschließende Bewertung und Ausblick
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Tragbarkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste gemäß § 20 Abs. 6 S. 4 EStG. Dabei wird analysiert, inwieweit diese Regelung gegen den Gleichheitssatz und das objektive Nettoprinzip verstößt und ob eine Rechtfertigung durch fiskalische Zwecke oder eine Typisierung möglich ist.
- Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien
- Verfassungsrechtliche Bewertung der Verlustverrechnungsbeschränkung
- Vereinbarkeit mit dem objektiven Nettoprinzip und dem Gleichheitssatz
- Analyse der indirekten Aktieninvestitionen (Aktienfonds, Zertifikate)
- Ausblick auf künftige Entwicklungen bei Termingeschäften und Rechtsprechung des BFH
Auszug aus dem Buch
aa) Der Ex-Dividenden-Effekt
Verluste aus Veräußerung von Aktien sind nicht mit Gewinnen aus Dividendenausschüttungen i.S.d. § 20 I Nr. 1 EStG verrechenbar, obgleich bei der Kapitalanlage Aktien der Veräußerungsgewinn und sonstige Zuflüsse, wie v.a. Dividenden, „inhärent miteinander verknüpft“ sind. Das verzerrt die zur Besteuerung erforderliche Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße. Denn der sogenannte Ex-Dividenden-Effekt, auch Dividendenabschlag genannt, findet so bei der Verlustverrechnung von Aktienveräußerungsverlusten mit Dividenden i.S.d. § 20 I Nr. 1 EStG keine Berücksichtigung.
Bei Ausschüttung einer Dividende wird ein Teil des Gesellschaftsvermögens aus der Gesellschafts-Sphäre auf die der Gesellschafter übertragen. Dadurch mindert sich das Gesellschaftsvermögen, was sich auf den Aktienkurs auswirkt. Dieser fällt etwa in Höhe von 90 % des Betrags der Dividende. Wird die Aktie zu diesem Zeitpunkt veräußert, realisiert sich ein Verlust nach § 20 II 1 Nr. 1 EStG, während ein Gewinn aus Dividendenzahlung nach § 20 I Nr. 1 Var. 1 EStG zu verbuchen ist. Dieser Gewinn wird unausgeglichen besteuert, der Verlust aus Aktienveräußerung außer Acht gelassen. Als Konsequenz spiegelt sich die tatsächliche Leistungsfähigkeit in der Intensität der Besteuerung nicht wider. Die Leistungsfähigkeit kann nun mal nicht isoliert durch den „Dividendengewinn“ dargestellt werden. Der Effekt ist umso gravierender, je näher die Veräußerung am Tag der Hauptversammlung der Gesellschafter nach § 174 I, II AktG, dem sog. Dividendenstichtag, liegt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Einführung in die Zielsetzung und Problematik des Verlustverrechnungsverbots bei Aktiengeschäften im Rahmen der Abgeltungsteuer.
B. Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien: Darstellung des Übergangs von der Systematik vor 2008 zur aktuellen Schedulenbesteuerung und Einführung der verlustbeschränkenden Regelungen.
C. Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste, § 20 VI, 4 EStG: Kernstück der Arbeit; eingehende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit, verfassungsrechtliche Kritik an der Rechtfertigung sowie Analyse der indirekten Investitionsformen und Termingeschäfte.
D. Abschließende Bewertung und Ausblick: Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse, die massive Schlechterstellung der Aktionäre und Ausblick auf die Haltung des BFH sowie den politischen Diskurs.
Schlüsselwörter
Abgeltungsteuer, Aktienverluste, Verlustverrechnung, EStG, objektives Nettoprinzip, Leistungsfähigkeitsprinzip, Aktien, Termingeschäfte, Verfassungsrecht, BFH, Kapitalerträge, Steuersystematik, Dividenden, Finanzkrisen, Haushaltsrisiken
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Verbots, Verluste aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitalerträgen zu verrechnen, wie es in § 20 Abs. 6 S. 4 EStG festgelegt ist.
Welche zentralen Themenfelder behandelt die Arbeit?
Zentral sind die historische Entwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen, die Vereinbarkeit der Verlustbeschränkung mit dem Gleichheitssatz aus dem Grundgesetz und das objektive Nettoprinzip.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die steuersystematischen Besonderheiten der Besteuerung von Aktienveräußerungsergebnissen aufzuarbeiten und zu prüfen, ob die gesetzliche Beschränkung der Verlustverrechnung verfassungsrechtlich haltbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor führt eine rechtwissenschaftliche Analyse durch, die juristische Kommentare, Literaturquellen, Gesetzgebungsmaterialien sowie relevante Rechtsprechung des BFH und BVerfG auswertet.
Was ist Gegenstand des Hauptteils?
Der Hauptteil analysiert die Ungleichbehandlung von Aktienanlegern im Vergleich zu anderen Kapitalanlegern, untersucht Rechtfertigungsansätze des Gesetzgebers (wie Fiskalzwecke oder Missbrauchsvermeidung) und hinterfragt diese kritisch.
Was charakterisiert die Arbeit inhaltlich?
Die Arbeit zeichnet sich durch einen Fokus auf die steuerrechtliche Systemwidrigkeit der Regelung, die Problematik der "fiktiven" Gewinnbesteuerung trotz realer Verluste und die Analyse der indirekten Aktieninvestitionen aus.
Welche Rolle spielt der sogenannte "Ex-Dividenden-Effekt"?
Der Ex-Dividenden-Effekt wird als Beispiel für eine Ungleichbehandlung angeführt, da hierbei real wirtschaftlich neutrale Geschäfte steuerlich als Gewinn bei gleichzeitig nicht abziehbaren Verlusten behandelt werden, was das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt.
Wie bewertet der Autor die Situation bei indirekten Anlagen wie Aktienfonds?
Der Autor kritisiert, dass für Aktienfonds und Zertifikate eine Verlustverrechnung möglich ist, obwohl diese das gleiche Risikopotenzial bergen, und sieht darin einen weiteren Beleg für die Systemwidrigkeit und Inkonsequenz der Regelung für Aktien.
- Arbeit zitieren
- Tim Leibold (Autor:in), 2020, Ausschluss der Verlustverrechnung bei Aktienkäufen nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1273880