Schwerpunkt dieser Arbeit ist es, die Besonderheiten der Besteuerung von Aktienveräußerungserträgen vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Entwicklung herauszuarbeiten und das Verrechnungsverbot des § 20 VI 4 EStG auf seine verfassungsrechtliche Tragbarkeit zu überprüfen.
„Besser 25% auf X als 45 auf gar nix.“ – so beschrieb der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die Zielsetzung der Abgeltungsteuer, die seit dem 01.01.2009 gilt. Einem immer stärker werdenden Druck der Steuerunehrlichkeit und Steuerflucht ins Ausland entgegensehend, sah sich die Bundesregierung in der Pflicht, die Kapitalanlage – insbesondere den Wertpapierhandel – in Deutschland attraktiver zu machen. Getragen war die Entscheidung aber vor allem auch von der Bestrebung, Wertzuwächse des Vermögensstamms, die oft durch das Raster des § 23 EStG a.F. fielen, steuerlich erfassen zu können. In diesem Zuge wurde durch Vorschlag der Fraktionen CDU und SPD mit der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 die Abgeltungsteuer eingeführt. Mit dieser Abgeltungsteuer gingen neben des verhältnismäßig günstigen Steuersatzes von 25 % jedoch auch einige Einschränkungen einher. Darunter insbesondere die besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste nach § 20 VI 4 EStG.
Auch nach § 15 IV 1 EStG können etwa Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit sonstigen Einkünften verrechnet werden. Zweck ist mitunter der Schutz der traditionellen Landwirtschaft. Dasselbe Verrechnungsverbot gilt gem. § 15b I 1 EStG auch für Verluste aus Steuerstundungsmodellen. Damit wollte der Gesetzgeber Steuerstundungsmodellen entgegentreten, die in Form von „geschlossenen Fonds“ den Anlegern durch wirtschaftlich sinnlose Investitionen hohe Verluste zuweisen, um so die Steuer zu mindern. Ebenso statuiert § 23 III 7 EStG ein vertikales Ausgleichsverbot für Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Grund dafür ist, dass Einkünfte nach § 23 EStG nur innerhalb besonderer Fristen besteuert werden, wie etwa die Jahresfrist des § 23 I Nr. 2 S. 1 EStG.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien
- I. Steuerliche Erfassung vor der Unternehmenssteuerreform 2008
- II. Rechtslage seit dem 01.01.2009
- 1. Allgemeine Verlustverrechnungsbeschränkung für Kapitalerträge, § 20 VI 1 EStG
- 2. Besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienverluste, § 20 VI 4 EStG
- III. Übergangsregelungen
- IV. Veräußerung von Aktien nach § 20 II 1 Nr. 1 EStG im System der Einkunftsarten
- C. Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste, § 20 VI, 4 EStG
- 1. Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 I EStG
- 2. Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
- D. Abschließende Bewertung und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Entwicklung und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Verbots der Verlustverrechnung bei Aktienverkäufen nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG. Der Fokus liegt auf der Analyse der gesetzlichen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Allgemeinen Gleichheitssatz.
- Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien
- Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 EStG
- Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste
- Vergleich mit anderen Einkunftsarten
- Folgen und mögliche Lösungsansätze
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Verlustverrechnung bei Aktienkäufen nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG ein. Sie skizziert die Problematik und benennt die zentralen Fragestellungen der Arbeit, die sich auf die rechtliche Entwicklung, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und mögliche Reformansätze konzentrieren. Die Einleitung dient als Grundlage für die nachfolgende detaillierte Analyse der Rechtslage.
B. Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien: Dieses Kapitel beschreibt die historische Entwicklung der steuerlichen Behandlung von Kapitalerträgen aus Aktien. Es beleuchtet die Rechtslage vor und nach der Unternehmenssteuerreform 2008, wobei die allgemeine und besondere Verlustverrechnungsbeschränkung für Kapitalerträge im Detail erläutert wird. Der Fokus liegt auf den Änderungen im Gesetz und deren Auswirkungen auf die Praxis. Die verschiedenen Regelungen, insbesondere die Übergangsregelungen, werden eingehend analysiert und in ihren Konsequenzen für den Steuerpflichtigen dargelegt. Das Kapitel bildet die Grundlage für die spätere verfassungsrechtliche Überprüfung der Einschränkungen der Verlustverrechnung.
C. Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste, § 20 VI, 4 EStG: Das zentrale Kapitel untersucht die Vereinbarkeit des Verlustverrechnungsverbots mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Es analysiert die Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Einkunftsarten und prüft die Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber. Die Argumentation des Gesetzgebers wird kritisch hinterfragt und mögliche systematische Mängel des Gesetzes aufgezeigt. Der Fokus liegt auf der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Regelung, wobei Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit im Detail untersucht werden. Die verschiedenen Aspekte der Rechtsprechung und Literatur werden berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der verfassungsrechtlichen Lage zu vermitteln.
Schlüsselwörter
Verlustverrechnung, Aktien, § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, Kapitalerträge, Unternehmenssteuerreform 2008, Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 I GG, Verfassungsmäßigkeit, Steuerrecht, Rechtsentwicklung, Gestaltungsmissbrauch, Verhältnismäßigkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: "Rechtsentwicklung und Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG"
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Entwicklung und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Verbots der Verlustverrechnung bei Aktienverkäufen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Der Fokus liegt auf der Analyse der gesetzlichen Regelungen und deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Allgemeinen Gleichheitssatz.
Welche Themen werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien, die Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 20 EStG, die Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots für Aktienverluste, einen Vergleich mit anderen Einkunftsarten und mögliche Folgen und Lösungsansätze.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel zur Rechtsentwicklung der Besteuerung von Kapitalerträgen aus Aktien, ein Kapitel zur Verfassungsmäßigkeit des Verlustverrechnungsverbots und eine abschließende Bewertung. Das Kapitel zur Rechtsentwicklung beschreibt die steuerliche Erfassung vor und nach der Unternehmenssteuerreform 2008, inklusive der allgemeinen und besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Kapitel zur Verfassungsmäßigkeit analysiert die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG).
Welche Rechtsquellen werden untersucht?
Die Arbeit analysiert insbesondere § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG und dessen Vereinbarkeit mit Art. 3 I GG (Allgemeiner Gleichheitssatz). Sie berücksichtigt die Rechtslage vor und nach der Unternehmenssteuerreform 2008 und bezieht relevante Rechtsprechung und Literatur ein.
Welche zentralen Fragestellungen werden bearbeitet?
Die zentralen Fragestellungen betreffen die rechtliche Entwicklung des Verlustverrechnungsverbots, dessen verfassungsrechtliche Zulässigkeit und mögliche Reformansätze. Es wird geprüft, ob das Verbot mit dem Allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist und ob es gerechtfertigt ist, Aktienverluste anders zu behandeln als Verluste aus anderen Einkunftsarten.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind Verlustverrechnung, Aktien, § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, Kapitalerträge, Unternehmenssteuerreform 2008, Allgemeiner Gleichheitssatz, Art. 3 I GG, Verfassungsmäßigkeit, Steuerrecht, Rechtsentwicklung, Gestaltungsmissbrauch und Verhältnismäßigkeit.
Welche Schlussfolgerungen werden gezogen?
Die Arbeit kommt zu einer abschließenden Bewertung der Rechtslage und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen. Die detaillierten Schlussfolgerungen sind im letzten Kapitel der Arbeit zu finden.
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- Tim Leibold (Author), 2020, Ausschluss der Verlustverrechnung bei Aktienkäufen nach § 20 Abs. 6 S. 4 EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1273880