1. Einleitung
Zusammenarbeit, Zusammenwirken, Vernetzung, soziales Netzwerk, Kooperationsvereinbarungen, Verknüpfungen, Teamwork.: die Liste dieser Begriffe lässt sich beliebig fortführen. Sie bezeichnen alle einen nötigen Fachstandart in der sozialen Arbeit. Ohne Verbindungen untereinander ist soziale Arbeit nicht in der erforderlichen Qualität zu leisten.
Dazu gehört aber auch, dass man die gleiche Sprache spricht, auch wenn man ein bestimmtes Problem aus unterschiedlichen Gesichtspunkten heraus betrachtet. Wie sieht es damit aber in der Praxis aus?
Gerade wenn wir von „Erziehung“ sprechen gehen oft die Meinungen auseinander, im privaten wie im beruflichen Alltag. Es gibt viele Begriffsbestimmungen und Erläuterungen dazu. In der öffentlichen Diskussion taucht er immer wieder verbunden mit neuen Forderungen und Thesen auf.
Im deutschen Sprachraum gibt es seit Ausgang des 18. Jh. eine Tradition, die neben dem Erziehungsbegriff den Bildungsbegriff diskutiert, ohne dass in der pädagogischen Zunft in den gut zweihundert Jahren klare oder einvernehmliche Begriffstren-nungen gelungen wären. Sowohl in der pädagogischen Alltagssprache als auch im wissenschaftlichen Diskurs werden Erziehung und Bildung oftmals nebeneinander, teilweise synonym verwandt.(1)
Als jüngstes Beispiel möchte ich hier die sog. Pisa-Studie erwähnen. In der Diskussion um die Ergebnisse dieser Studie wird auch oft die Frage gestellt, ob die angewandten Mittel zur Erziehung und Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ausreichend sind und wer eigentlich für diese verantwortlich ist. Die Meinungen sind dabei teilweise sehr kontrovers. Auffällig dabei ist, dass gerade in den neuen Bundesländern immer wieder der Ruf nach den sog. „Kopfnoten“(2) laut wird. Schulische Leistungen können also nur dann verbessert werden, wenn der Stand der Erziehung sichtbar und damit messbar ist?
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(1) Kunert, S. 57
(2) Kopfnoten bedeuten jeweils eine Note für Betragen, Fleiß Ordnung und Mitarbeit. Im Zeugnis stan-den diese Noten an erster Stelle
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Zum Begriff „Jugend“
- 3. Rechtliche Rahmenbedingungen
- 3.1. Kurze Darstellung der Entwicklung des KJHG
- 3.2. Kurze Darstellung der Entwicklung des JGG
- 3.3. Ursachen für Jugendkriminalität
- 4. Zum Begriff „Erziehung“
- 4.1. Definition nach dem Grundgesetz
- 4.2. Definition nach dem KJHG
- 4.2.1. Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG
- 4.2.1.1. Ambulante Hilfen
- 4.2.1.2. Stationäre Hilfen
- 4.2.1.3. Hilfe für junge Volljährige
- 4.3. Der Erziehungsgedanke des JGG
- 4.3.1. Erziehungsmaßnahmen nach dem JGG
- 4.4. Schnittstellen
- 4.5. Zwischenbilanz
- 5. Zum Begriff „Heim“
- 5.1. Der Wandel des Heimes
- 5.2. Das Heim als Hilfe zur Erziehung nach dem KJHG
- 5.3. Das Heim als Auflage nach dem JGG
- 5.4. Das Heim als Alternative zur Untersuchungshaft
- 6. Exkurs: „Menschen statt Mauern“ Alternativen zur U-Haft
- 7. Abschlussbetrachtung/ Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit analysiert die unterschiedlichen Definierungen des Erziehungsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und im Jugendgerichtsgesetz (JGG) anhand des Begriffs „Heim“. Sie verfolgt das Ziel, die Unterschiede in den beiden gesetzlichen Regelungen aufzuzeigen und die Auswirkungen auf die Praxis der Jugendhilfe zu beleuchten.
- Entwicklung und Definition des Erziehungsbegriffs im KJHG und JGG
- Unterschiede in den Erziehungsmaßnahmen und Hilfen zur Erziehung
- Der Begriff „Heim“ im Kontext der Jugendhilfe und des Strafrechts
- Alternativen zur Untersuchungshaft für Jugendliche
- Relevanz der Zusammenarbeit und Vernetzung in der sozialen Arbeit
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Relevanz der Vernetzung und Zusammenarbeit in der sozialen Arbeit dar und führt in das Thema der unterschiedlichen Erziehungsverständnisse im KJHG und JGG ein. Kapitel 2 beleuchtet den Begriff „Jugend“ und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Jugendhilfe. Kapitel 3 behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Entwicklung des KJHG und des JGG sowie die Ursachen für Jugendkriminalität. Kapitel 4 untersucht die Definition des Begriffs „Erziehung“ im Grundgesetz, im KJHG und im JGG, wobei die verschiedenen Hilfen zur Erziehung im KJHG und die Erziehungsmaßnahmen im JGG im Fokus stehen. Kapitel 5 widmet sich dem Begriff „Heim“ und analysiert seine Rolle als Hilfe zur Erziehung im KJHG und als Auflage im JGG sowie als Alternative zur Untersuchungshaft. Kapitel 6 befasst sich mit dem Konzept „Menschen statt Mauern“ und diskutiert Alternativen zur Untersuchungshaft für Jugendliche.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen der Jugendhilfe und des Strafrechts, darunter Erziehung, Jugend, Heim, Kinder- und Jugendhilfegesetz, Jugendgerichtsgesetz, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsmaßnahmen, Jugendkriminalität, Untersuchungshaft, Vernetzung, Zusammenarbeit, Soziales Netzwerk.
- Arbeit zitieren
- Bernd Larisch (Autor:in), 2002, Unterschiedliche Definierung des Erziehungsgedankens von KJHG und JGG am Beispiel des Begriffes Heim, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12746