In dieser Arbeit soll geprüft werden, ob die East India Company (EIC) im Gegensatz zur Vereenigde Oost-Indische Compagnie, viel losgelöster von nationalen Bestimmungen, frei entscheiden und sich selbst organisieren und verwalten kann. Die Vereenigde Oost-Indische Compagnie gilt als viel enger an die eigene Nation, in diesem Fall die Niederlande, gebunden, als es bei der EIC der Fall ist. Diese These stützt sich auf die Aussagen von William Wilson Hunter in seinem Werk ‚History of British India‘, der dort das System der VOC als ein „semi-State“ System beschreibt und das System der EIC dem gegenüber als „armed private commerce" darstellt.
Im Fazit dieser Arbeit wird also beantwortet werden, ob sich diese These in dem Inhalt der beiden Gründungsurkunden der beiden Kompanien widerspiegelt oder ob sie eben dadurch, rein bezogen auf den Inhalt dieser Dokumente, nicht haltbar ist. Zunächst werden sowohl die Charter der Briten aus dem Jahr 1601, die den Kaufleuten der East India Company das Recht verlieh in diesem Raum Handel zu treiben, als auch das Patent der Niederländer, welches deren Urkunde für das Handelsmonopol in Ostindien darstellt, aus dem Jahr 1602, sowohl inhaltlich wiedergegeben, als auch historisch eingeordnet. Dafür werden die Gründungsphasen beider Kompanien entsprechend aufgearbeitet. Zunächst wird im zweiten Kapitel eine Einführung in die Gründungsphase der Vereenigde Oost-Indische Compagnie gegeben und anschließend ausgewählte Passagen des Octrois inhaltlich reflektiert.
Darauffolgend ist in Kapitel drei eben gleiches für die East India Kompanie wiederzufinden, zunächst wird die Gründung der EIC entsprechend dargestellt und anschließend der Inhalt ausgewählter Abschnitte der Charter entsprechend beleuchtet. Dies dient dazu, den Inhalt der Dokumente besser gegenüberstellen zu können und ebenso Differenzen, Parallelen oder sogar Schnittpunkte herausarbeiten zu können. Anschließend in Kapitel vier werden dann die Inhalte der Gründungsdokumente gegenübergestellt, sodass genannte Faktoren sichtbar werden. Dies führt letztendlich dazu, dass im Fazit die eingangs erläuterte These beurteilt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Vereenigde Oost-Indische Compagnie
2.1 Von den Vorkompanien zur VOC
2.2 Der Octroi der VOC
3. Die East India Company
3.1 Anfänge der EIC
3.2 Die Charter der EIC
4. Charter und Octrooi - Die East India Company und die Vereenigde Oost-Indische Compagnie im Vergleich
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht im direkten Vergleich der Gründungsdokumente (Charter der EIC und Octroi der VOC), ob die britische East India Company im Gegensatz zur niederländischen Vereenigde Oost-Indische Compagnie (VOC) tatsächlich losgelöster von staatlichen Vorgaben agieren konnte oder ob die these des "semi-Staates" bzw. des "armed private commerce" in den Urkunden ihre Bestätigung findet.
- Analyse der Entstehungsgeschichte der beiden bedeutenden Ostindienkompanien
- Gegenüberstellung der Gründungsurkunden (Charter vs. Octroi)
- Untersuchung von Organisationsstrukturen und Befugnissen zur Selbstverwaltung
- Vergleich der militärischen Handlungsspielräume und staatlichen Bindungen
- Beurteilung der These von der größeren unternehmerischen Freiheit der EIC
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Charter der EIC
Die Charter wurde der East India Company 1601 ausgestellt. Sie wurde im Auftrag der Queen Elizabeth I. in ihrem dreiundvierzigsten Regierungsjahr verfasst. Der hier verwendete Text der Charter findet sich in einem Werk zusammen mit weiteren ‚Treaties and Grants‘ der East India Company. Eine ins Deutsche Übersetzte Fassung lag nicht vor, es wurde mit dem Exemplar in englischer Sprache gearbeitet. Wie oben bereits erklärt, wurde die Charter in Folge eines aufkommenden Verlangens nach Ostindien-Handel und dem Zusammenschluss Londoner Kaufleute zu einer Company verfasst, um eben diesen Handel in ein rechtliches Gefüge schließen zu können.
Zu Beginn werden die besagten Londoner Kaufleute alle 223 namentlich genannt, bevor der konkrete Inhalt der Charter beginnt.
Anschließend wird dargestellt, dass die Ehre der Nation und der Reichtum des Volkes einen sehr hohen Stellenwert haben, ebenso die Unternehmungen der eigenen Leute zur Förderung des eigenen Handels und so des gemeinsamen Reichtums. Eben diesen wird gewährt, dass sie von da an ein politisches Organ verkörpern mit dem Namen ‚Governor and Company of Merchants of London, Trading into the East-Indies‘. Zugleich wird all denen, die ein Amt in der Company inne haben wollen, vorgeschrieben, dass sie rechtsfähig sein müssen. Gleichermaßen werden sie berechtigt Grundbesitze, Ländereien oder Vermächtnisse zu vergeben, zuzuweisen oder darüber zu verfügen.
In Zukunft sollen sie zudem immer in Verbindung mit dem Namen ‚The Governor and Company of Merchants of London, Trading into the East-Indies‘ vor dem Gesetz behandelt werden. So sollen sie vor allen Arten von Richtern oder anderen Amtsinhabern bei allen Plädoyers und Klagen, Streitigkeiten, Ursachen und Forderungen, welcher Art und Weise auch immer, als Angehörige der Company behandelt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Ostindienkompanien ein und formuliert die Forschungsfrage, ob die EIC im Vergleich zur VOC eine größere unternehmerische Unabhängigkeit vom Staat aufwies.
2. Die Vereenigde Oost-Indische Compagnie: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung der VOC aus kleineren Vorkompanien heraus und analysiert Struktur sowie Inhalte ihres Gründungsdokuments, des Octrois von 1602.
3. Die East India Company: Hier wird die Gründung der britischen EIC beschrieben, deren spezifische Charter beleuchtet und der Weg von der privaten Initiative hin zum staatlich sanktionierten Handelsmonopol nachgezeichnet.
4. Charter und Octrooi - Die East India Company und die Vereenigde Oost-Indische Compagnie im Vergleich: Dieses Kapitel führt die direkte Gegenüberstellung der beiden Dokumente durch, wobei Unterschiede in der operativen Freiheit, der militärischen Komponente und der rechtlichen Struktur herausgearbeitet werden.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Analyseergebnisse zusammen und bestätigt, dass die EIC aufgrund ihrer Charter eine größere Distanz zum Staat und mehr eigenständige Handlungsspielräume besaß als die stärker an die Niederlande gebundene VOC.
Schlüsselwörter
East India Company, EIC, Vereenigde Oost-Indische Compagnie, VOC, Handelsmonopol, Charter, Octroi, Ostindienhandel, Gründungsurkunden, Kolonialgeschichte, wirtschaftliche Unabhängigkeit, 17. Jahrhundert, Handelskompanien, Britisches Weltreich, Niederländische Niederlande
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der historischen Analyse und dem Vergleich der Gründungsbedingungen und -dokumente der britischen East India Company und der niederländischen Vereenigde Oost-Indische Compagnie im frühen 17. Jahrhundert.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die frühneuzeitlichen Handelsstrukturen, die rechtliche Verfasstheit von Handelsgesellschaften durch Charter oder Octroi sowie das Verhältnis zwischen wirtschaftlichen Unternehmungen und staatlichen Steuerungsinteressen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist die Überprüfung der These, ob die EIC durch ihre Charter deutlich losgelöster vom Staat agieren konnte als die VOC, welche als stärker "semi-national" oder staatlich gebunden eingestuft wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer vergleichenden Quellenauswertung der historischen Gründungsdokumente (Charter von 1601 und Octroi von 1602) in Verbindung mit zeitgenössischer sowie moderner Fachliteratur.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorstellung der jeweiligen Entstehungsgeschichte der beiden Gesellschaften, die detaillierte inhaltliche Analyse der Dokumente und deren anschließende kriterienbasierte Gegenüberstellung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?
Wichtige Begriffe sind Handelsmonopol, Charter, Octroi, East India Company, VOC, Unternehmensführung und koloniale Handelsmacht.
Welche Rolle spielen die Kammern bei der VOC im Vergleich zur EIC?
Die VOC war durch die Zusammenlegung mehrerer regionaler Vorkompanien in Kammern gegliedert, was ihr eine dezentrale Struktur verlieh. Die EIC hingegen war von Beginn an zentralistischer unter einem Governor und einem Komitee organisiert.
Wie unterscheidet sich die Ausübung von Rechtsprechung bei beiden Kompanien?
Der EIC wurde explizit das Recht zugesprochen, eigene Strafen gegenüber Untergebenen zu verhängen, während sich der Octroi der VOC diesbezüglich weniger eindeutig äußert und die Company stärker in den staatlich-niederländischen Rechtsrahmen einbettet.
- Arbeit zitieren
- Daniel Quabeck (Autor:in), 2020, Die East India Company und die Vereenigde Oost-Indische Compagnie. Zwei Ostindienkompanien mit gleichen Rechten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1278506