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Die ertragssteuerrechtliche Organschaft. Voraussetzungen, Folgen und Reformvorschlag

Title: Die ertragssteuerrechtliche Organschaft. Voraussetzungen, Folgen und Reformvorschlag

Seminar Paper , 2022 , 22 Pages , Grade: 14

Autor:in: Lauren Schneider (Author)

Law - Tax / Fiscal Law
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Die Arbeit befasst sich mit den Brennpunkten der ertragsteuerrechtlichen Organschaft. Die ertragsteuerrechtliche Organschaft ist in den §§ 14 - 20 KStG geregelt. Ausgangspunkt der Organschaft sind zwei zivilrechtlich getrennte Unternehmen, der Organträger und die Organgesellschaft. Die Organschaft ermöglicht eine Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft an den Organträger mit der Folge, dass sowohl das Einkommen des Organträgers als auch das zugerechnete Einkommen der Organgesellschaft bei dem Organträger im Organkreis besteuert wird. Dies stellt eine Abweichung von dem im Steuerrecht geltenden Steuersubjektsprinzip dar. Grundsätzlich ist das Besteuerungssubjekt nicht der Konzern, sondern der individuelle Rechtsträger. Außerdem aufgrund des Trennungsprinzips zwischen der Kapitalgesellschaft und dem Gesellschafter keine Verrechnung von Gewinnen oder Verlusten.

Das Bedürfnis der Besteuerung im Organkreis ergibt sich aus der engen wirtschaftlichen Verflechtung von Gesellschaften innerhalb eines Konzerns. Wirtschaftlich gesehen stellen die zivilrechtlich selbständigen Rechtsträger eine Einheit dar. Sinn und Zweck der Organschaft ist es, das Spannungsverhältnis zwischen der wirtschaftlichen Realität und der zivilrechtlichen Individualität des Rechtsträgers durch die Besteuerung im Organkreis zu lösen.

Excerpt


Gliederung

A. Einleitung

B. Voraussetzungen

I. Organgesellschaft

II. Organträger

III. Finanzielle Eingliederung

IV. Gewinnabführungsvertrag

V. Verunglückte Organschaft

C. Folgen

I. Materiell-rechtliche Folgen

1. Ergebniszurechnung

2. Besonderheiten

a) Verlustausgleichsverbot

b) Bruttomethode nach § 15 S. 1 Nr. 2,3 KStG

c) Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG an außenstehende Gesellschaft nach § 16 KStG

d) Mehr- und Minderabführungen nach § 14 Abs. 3,4 KStG

3. Verfahrensrechtliche Folgen

4. Haftung nach § 73 AO

D. Modernisierungsbestreben

I. Reformbedarf

II. Reformvorschlag

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die steuerlichen Rahmenbedingungen der Organschaft nach §§ 14-20 KStG, insbesondere die Möglichkeiten der Einbeziehung von Personengesellschaften unter Berücksichtigung des MoPeG und des KöMoG, sowie die verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an das Erfordernis eines Gewinnabführungsvertrages.

  • Voraussetzungen der ertragsteuerlichen Organschaft
  • Status von Personengesellschaften im Optionsmodell nach § 1a KStG
  • Berechnungsmethoden der finanziellen Eingliederung
  • Rechtsfolgen bei verunglückter Organschaft
  • Europarechtliche Aspekte und Modernisierungsbedarf im Konzernsteuerrecht

Auszug aus dem Buch

III. Finanzielle Eingliederung

Notwendig ist eine ununterbrochene finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger, § 14 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, 2 KStG.

Nach Legaldefinition des § 14 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 KStG ist eine finanzielle Eingliederung gegeben, wenn dem Organträger von Beginn des Wirtschaftsjahrs die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen der Organgesellschaft zusteht.

In der Regel fallen Anteilsmehrheit und Stimmrechtsmehrheit zusammen. Die zu beachtenden Mehrheitsverhältnisse richten sich nach dem Gesellschaftsrecht (z. B. § 133 AktG), es kommt darauf an, dass der Organträger seinen Willen auf der Gesellschafterversammlung durchsetzen kann. Eigene Anteil der Organgesellschaft sind bei der Ermittlung nicht zu beachten.

Ist eine Personengesellschaft Organträger (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 KStG) muss die finanzielle Eingliederung im Verhältnis zur Personengesellschaft selbst erfüllt sein. Dies bedeutet, dass die Anteile im Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehalten werden müssen. Ein Halten der Gesellschafter der Personengesellschaft im Sonderbetriebsvermögen ist nicht ausreichend.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung definiert die ertragsteuerrechtliche Organschaft als Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft an den Organträger und erläutert deren Zweck, die wirtschaftliche Einheit im Konzern abzubilden.

B. Voraussetzungen: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zur Organgesellschaft, zum Organträger, zur finanziellen Eingliederung und dem Gewinnabführungsvertrag.

C. Folgen: Hier werden die materiell- und verfahrensrechtlichen Auswirkungen der Organschaft sowie die Konsequenzen einer verunglückten Organschaft detailliert dargelegt.

D. Modernisierungsbestreben: Der Abschlussteil analysiert die Kritikpunkte am gegenwärtigen System, insbesondere das Erfordernis des Gewinnabführungsvertrages, und diskutiert Reformansätze in Richtung einer Gruppenbesteuerung.

Schlüsselwörter

Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Körperschaftsteuergesetz, Gewinnabführungsvertrag, Finanzielle Eingliederung, Optionsmodell, KöMoG, Personengesellschaft, Verlustverrechnung, Konzernbesteuerung, Steuerrecht, Abgabenordnung, Europarecht, Gruppenbesteuerung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die bestehenden steuerrechtlichen Regelungen zur Organschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage nach dem KöMoG.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Themen umfassen die Voraussetzungen für eine Organschaft, das Wahlrecht optierender Personengesellschaften, die Berechnung der finanziellen Eingliederung und die europarechtliche Problematik des Gewinnabführungsvertrags.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, die Vereinbarkeit der aktuellen Organschaftsvoraussetzungen, insbesondere des Gewinnabführungsvertrags, mit den Erfordernissen wirtschaftlicher Realität und den Anforderungen des EU-Rechts zu prüfen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Auslegung der relevanten Normen des KStG, AktG und AO unter Einbeziehung der herrschenden Rechtsprechung und Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Voraussetzungen der Organschaft, die materiell- sowie verfahrensrechtlichen Folgen und eine kritische Auseinandersetzung mit dem Modernisierungsbedarf.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, KStG, Gewinnabführungsvertrag, Optionsmodell und Gruppenbesteuerung.

Kann eine optierte Personengesellschaft Organgesellschaft sein?

Die Literatur bejaht dies mehrheitlich durch Auslegung des § 1a KStG, auch wenn die Finanzverwaltung dies aufgrund fehlender expliziter Nennung in § 14 KStG teils skeptisch sieht.

Warum ist das Gewinnabführungsvertrag-Erfordernis in der Kritik?

Es wird kritisiert, dass gesellschaftsrechtliche Formalien wie der Gewinnabführungsvertrag die steuerliche Anerkennung einer wirtschaftlichen Einheit unnötig erschweren, besonders bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Wie ist die finanzielle Eingliederung bei mittelbaren Beteiligungen zu berechnen?

Hier konkurrieren die Durchrechnungsmethode der Finanzverwaltung mit der in der Literatur herrschenden Additionsmethode.

Was passiert bei einem Verunglücken der Organschaft?

Die Organschaft wird steuerrechtlich nicht anerkannt, was zur Besteuerung nach allgemeinen Vorschriften führt; gewinnabgeführte Beträge werden als verdeckte Gewinnausschüttungen qualifiziert.

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Details

Title
Die ertragssteuerrechtliche Organschaft. Voraussetzungen, Folgen und Reformvorschlag
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Körperschaftssteuerseminar
Grade
14
Author
Lauren Schneider (Author)
Publication Year
2022
Pages
22
Catalog Number
V1278626
ISBN (eBook)
9783346731135
ISBN (Book)
9783346731142
Language
German
Tags
organschaft voraussetzungen folgen reformvorschlag
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Lauren Schneider (Author), 2022, Die ertragssteuerrechtliche Organschaft. Voraussetzungen, Folgen und Reformvorschlag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1278626
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