Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981)


Essay, 2006

25 Seiten


Leseprobe


Inhalt

Einführung

Die Einführung einer Schwertfallmaschine in Sachsen im Jahre 1853 und Bemerkungen zu ihrer Vorgeschichte

Die Ära des Landesscharfrichters Moritz Brand

Die Ära Engelhardt

Die Ära von Johann Reichhart

Die Nachkriegszeit

Schluß

Einführung

Die eigentliche Kernzeit nachfolgenden Vortrages über das Hinrichtungswesen in Sachsen umfasst die Zeit von 1900 bis 1945. Dennoch werden Rückgriffe auf die Vor- und Nachgeschichte unvermeidlich sein. In der hauptsächlich zu behandelnden Zeit stehen natürlich die Scharfrichter Moritz Brand und Johann Reichhart im Mittelpunkt. Einzelne wichtige Ereignisse, d. h. Hinrichtungen, die diese durchführten, werden dabei beispielhaft erwähnt. Die sicher nur schemenhaft zu skizzierende Vorgeschichte dient der Veranschaulichung der Hintergründe, die zur Einführung der „Fallschwertmaschine“, volkstümlicher „Guillotine“, führten. Ausgespart bleiben gezwungenermaßen Fragen zu Hexenprozessen- und Hexenverbrennungen, die selbst sicher mehr als abendfüllende Programme liefern würden. In den hier zu betreffenden Zeitraum und auch danach noch jahrzehntelang sauste in Sachsen das Fallbeil. Auch der Galgen wurde auch zumindest bis 1945 in Sachsen kräftig betätigt. Gewisses Interesse dürfte dem sozialen Gefüge entgegengebracht werden, welches regelrechte Scharfrichterdynastien hervorbrachte. Des weiteren sind sicher die Rechtsstellung der Scharfrichter von Interesse, die keineswegs in jahrhundertlanger Kontinuität verharren, sondern Wandlungen unterworfen waren wie die Rechtsgrundlagen, die ihre Handlung als „Justizorgan“ legitimierten.

In Sachsen wurden Hinrichtungen mit dem Fallbeil in Leipzig, Chemnitz, Freiberg, Zwickau und Dresden vollzogen. Auf diese Orte wird sich der Vortrag auch konzentrieren. Das heißt jedoch keineswegs, dass andere Hinrichtungsmethoden an anderen Orten Sachsens nicht zur Anwendung gekommen wären. Der Galgen wie auch die Hexenverbrennung fand durchaus auch anderen Ortes statt. Um auch eines hier zu sagen. Es geht hier um ein Organ der Justiz für Kriminalfälle hauptsächlich im zivilen Bereich. Den Bereich der militärischen Gerichtsbarkeit mit seinen Erschießungsstätten u.a. in Torgau beziehungsweise in Kasernen oder auf Schießständen wie dem Bienitz berücksichtige ich hier nicht.[1] Das wäre sicher ein eigenes Kapitel. Um es aber hier einmal vorwegzunehmen: Es gab aber auch Enthauptungen wegen militärischer Vergehen wie z.B. Wehrkraftzersetzung. Dieses galt als eine besonders ehrenrührige Hinrichtungsform im Militär, wobei die meisten von Leipzig kommenden dann im „Roten Ochsen“ in Halle hingerichtet wurden, wie in einem Aufsatz von Dieter Kürschner gezeigt wurde.[2]

Ab Ende der 1960er Jahre wurden die Hinrichtungen durch Enthaupten durch Erschießen ersetzt. Die Schilderung der Hintergründe für die Änderung der Hinrichtungsmethode hierzu wird am Ausklang gegeben, wenn auch nur sehr kursorisch. Nur um eines vorwegzunehmen: humanitäre Gründe sind hierfür sicher nicht allein ausschlaggebend gewesen.

Der Vortrag gibt einen Abriss über einen Aspekt sächsischer Rechts- und Kriminalgeschichte. Darauf wird sich auch strikt beschränkt. Die gesellschaftliche Stellung des Scharfrichters, sein Ansehen ist oft Gegenstand moralisierender Erörterungen und Verurteilungen gewesen, die nicht selten zu Unrecht den Stab über diese gebrochen haben, wenngleich ein Freispruch von jeglicher Schuld hier sicher auch ein Ding der Unmöglichkeit ist. Ich sehe hier ab, über diese Dinge Urteile zu fällen, weil das Anderen zu überlassen wäre. Auch kulturgeschichtliche Kommentare werden nicht gegeben, auch wenn Dichter wie Heine, Goethe und Schiller auch dieses Metier mit einigen Zeilen beehrten. Über Gebräuche wie Henkersmalzeit und die berühmte Frage des Scharfrichters, ob er „recht gerichtet“ habe, kann hier ebenfalls verzichtet werden.

Die Überlieferungssituation für das Hinrichtungswesen in Sachsen in dieser Zeit wie auch der Stand wissenschaftlicher Erforschung ist alles in allem lückenhaft, wenn auch so gut, daß die Hauptlinien der Entwicklung hier nachvollzogen werden können. Das betrifft besonders die Hinrichtungen mit dem Schwert und der Fallschwertmaschine. Der Aufsatz von Gotthold Leistner, „Sachsen und die Guillotine – Ein Beitrag zur Geschichte eines Tötungsmonstrums“, in: Sächsische Heimatblätter 3 (2002), S. 130-149. ist hier die wichtigste Literaturgrundlage für den Vortrag und gibt einen guten Überblick über den gegenwärtigen Forschungsstand. Zu Reichhart liegen sogar Biographien vor. Johann Dachs, Tod durch das Fallbeil. Der deutsche Scharfrichter Johann Reichhart (1893-1972), Regensburg 1996 (Neudruck München 2001), welche hierfür ebenfalls von grundlegender Bedeutung ist, Stefan Amberg (Pseudonym für Will Berthold), Vollstreckt. Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker, München 2002 und ders., Johann Reichhart, der letzte deutsche Henker, München 1984. Letztere beiden Werke sind eher als romanähnliche Essays zu sehen, auch wenn sie auf Originalzeugnissen von Reichhart basieren. Lücken gibt es in der Überlieferung über sächsische Scharfrichter vor Moritz Brand. Um es hier vorwegzunehmen: die lassen sich hier aber verschmerzen. Zu Brand und dessen Vorfahren gibt es eine Reihe von Aufsätzen von Roland Spiegelbauer[3]

Die Schilderungen, die natürlich die Figuren der Scharfrichter in den Mittelpunkt rücken, werden biographische Aspekte zu berücksichtigen haben eingebettet in einem rechtsgeschichtlichen Zusammenhang. Von besonderem Interesse sind hierbei sozialgeschichtliche Aspekte hinsichtlich der Rekrutierung der Scharfrichter. Dieses wurde von Leistner in seinem verdienstvollen Beitrag, wie mir scheint, etwas vernachlässigt. Ebenso gilt das für die geistesgeschichtliche Ebene, weil die Position der jeweiligen Machthaber zur Todesstrafe nicht so einfach von den Vorstellungen des Sozialdarwinismus getrennt werden kann. Es werden aber auch zu den Hinrichtungsmethoden selbst Erläuterungen vorzunehmen sein.

Die Einführung einer Schwertfallmaschine in Sachsen im Jahre 1853 und Bemerkungen zu ihrer Vorgeschichte

Zunächst muß gleich einmal eines klargestellt werden. Geräte, die nach dem gleichen Prinzip funktionierten wie das seit 1792 in Frankreich für welches der Arzt Joseph Ignace Guillotin seinen Namen gab, waren schon seit dem 13. Jahrhundert vorhanden. Die werden ihn aber hierfür inspiriert haben. Die älteste nachgewiesene Maschine stammt aus Irland. Selbst in Deutschland gab es eine Vorrichtung, die „Diele“, welche schon gewissermaßen als Vorläufer des in Sachsen eingesetzten Fallschwertes gesehen werden kann. Diese ist im Grunde nichts anderes als der Halskragen, an dem der Scharfrichter den auf dem Schafott Knieenden den Kopf abschlägt. Diese Maschinen kamen aber jahrhundertlang außer Gebrauch, so daß vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Enthauptungen fast ausschließlich mit dem Schwert oder dem Handbeil vollzogen wurden.

Henker,

kannst Du keine Lilie knicken?

Bleicher Henker,

zittre nicht.

Diese Worte Friedrich Schillers aus Die Kindesmörderin deuten tatsächlich auf etwas, was ein Scharfrichter in früherer Zeit sich nicht erlauben konnte bei der Ausübung seines Amtes mit dem Beil oder mit dem Schwert. Es könnte sonst zu einem Tumult ausarten, bei dem dann Scharfrichter von der aufgebrachten Menge gelyncht würde, falls nicht die Hinrichtung korrekt vollzogen wurde. Nach dem Leipziger Juristen Benedict Carpzow (1595-1666) war es „sächsischer Brauch“, den Scharfrichter zu attackieren, sollte nicht der erste Schlag erfolgreich sein. Allerdings erforderte der Handlungsablauf an den Scharfrichter, der den Kopf mit dem Schwert in der Horizontalen abzuschlagen hatte, höchste Anforderungen an dessen Psyche und Konzentration, Geschicklichkeit und körperliche Verfassung. Es kam nicht zu selten vor, daß wiederholt zum Schlag angesetzt werden mußte. Es ist wohl anzunehmen, daß das von Carpzow genannte „sächsischer Brauch“ sicher auch anderenorts Usus gewesen war bei Versagen des Scharfrichters.

Dieses wiederum war ein Beweggrund für den obengenannten Arzt Guillotin in der französischen Nationalversammlung 1789 für seinen Vorschlag einer solchen Hinrichtungsform. Diese Qualen sollten unbedingt vermieden werden, wenn auch die Todesangst nicht genommen werden konnte. Außerdem entsprach das dem Gleichheitsgrundsatz, also daß jedem Mörder eben auf gleiche Weise seine Tat vergolten wurde ohne Rücksicht auf Stand und Herkommen. Noch wichtiger war für ihn aber, daß die Hinrichtung möglichst einfach und schnell auf mechanischen Wege vollzogen wurde. Es ging ihm auch darum, daß Hinrichtungen nicht mehr öffentlich stattfinden sollten und die Schaulustige Menge befriedigen sollte. Doch das war nicht durchsetzbar. In Frankreich waren Hinrichtungen noch bis 1939[4] in der Öffentlichkeit vollzogen worden (fälschlich bei Dachs S. 24 mit 1929 angegeben), während in Sachsen-Altenburg ab 1841, in Preußen ab 1851, in Sachsen ab 1855 Hinrichtungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfanden. Die letzte ordentliche Hinrichtung in Deutschland in der Öffentlichkeit könnte die 1864 an einer Frau vollzogenen Enthauptung in Greiz gewesen sein. Guillotins Vorschläge hinsichtlich der Hinrichtungsmethode fand hingegen allgemeinen Beifall. 3. Juli 1791 billigte das französische Parlament einen Gesetzesentwurf, wonach „jedem zum Tode Verurteilten der Kopf abzutrennen ist“. In der vom 20. März 1792 erlassenen Verordnung wurde festgeschrieben, „daß die Enthauptung mit einer Maschine zu vollziehen sei, die Missetäter zweckmäßig liquidiert, die für alle gleich ist und die soweit als möglich, human ist.“ Die Anlehnung an die Forderung nach Egalite, Liberte et Fraternite ist offenkundig. Freilich wird der Gehenkte sicher nicht unbedingt Fraternisierungswünsche gegenüber dem ihn verurteilenden Richter und dem ihn enthauptenden Scharfrichter verspürt haben. 1792 wurde die erste Guillotine von Antoine Louis, dem Leibarzt König Louis XVI entworfen und mit Verbesserungen am Beil mit schräger Schneide, die der König selbst vorschlug, von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt gebaut. Ironie der Geschichte: Dieser König konnte selbst bei seiner eigenen Hinrichtung 1793 sich von der Richtigkeit seiner Ansicht überzeugen, und zwar als Gehenkter. Die Jakobinerherrschaft, welche die Guillotinemesser hatte heißlaufen lassen, kommentieren wir hier nicht. Nur soviel sei gesagt, daß die Auswüchse nicht im Sinne Guillotins und mit Sicherheit nicht immer gerechtfertigte Handlungen waren. Der erste mit der Guillotine Gehenkte und in dieser Eigenschaft in die Geschichte des Hinrichtungswesens eingegangene war Nicholas-Jacques Pelletier durch den Scharfrichter Charles-Henri Sanson, der auch einer alten Scharfrichterfamilie entstammte.[5] Das versammelte Volk erlebte eine gewisse Enttäuschung, weil alles ohne gruseligen Nebeneffekt und unerwartet schnell vor sich ging. Das aber war ja Ziel Guillotins.

[...]


* Nachfolgendes ist eine überarbeitete und erweiterte Fassung eines Vortrages, den ich unter diesem Titel vor der Akademischen Landsmannschaft Saxo-Afrania zu Leipzig in Leipzig im November 2006 gehalten habe.

[1] Dieter Kürschner, Die NS-Militärjustiz, Ein nicht nur in Leipzig verdrängtes Thema, in: Stadtgeschichte 2 (2001), S. 28-39.

[2] Ebd. S. 39.

[3] Roland Spiegelbauer, Das Scharfrichtergeschlecht Brand in Pfaffroda, in: Erzgebirgische Heimatblätter Nr. 3/1987, S. 78-82. –ders., Neues vom Scharfrichter Brand, in ebd. Nr. 5/1990, S. 152-156. -ders., Das Scharfrichtergeschlecht Brand und sein Schwert, in: Freie Presse Chemnitz vom 8. November 1991.

[4] Die letzte öffentliche Hinrichtung wurde in Franreich an Eugen Weidmann vollzogen. Alister Kershaw, Die Guillotine. Eine Geschichte des mechanischen Fallbeils, Hamburg 1959, S. 91 f. und 144.

[5] Guy Lenôtre, Die Guillotine und die Scharfrichter zur Zeit der französischen Revolution, Berlin 1996. –Hans-Eberhard Lex, Der Henker von Paris: Charles-Henri Sanson, die Guillotine, die Opfer, Hamburg 1989.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981)
Autor
Jahr
2006
Seiten
25
Katalognummer
V127903
ISBN (eBook)
9783640355389
Dateigröße
501 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsgeschichte, Kriminalgeschichte, Hinrichtungen
Arbeit zitieren
M.A. Mario Todte (Autor:in), 2006, Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/127903

Kommentare

  • Lutz Weber am 11.9.2010

    Ein kleiner Fehler hat sich eingeschlichen.
    Der Autor schreibt, dass die Geschwister Scholl in München gehängt wurden. Richtig ist, dass beide durch den amtierenden Scharfrichter Johann Reichhart enthauptet worden sind.

  • joachim welti am 4.9.2010

    heinz eisfeld ist mein vater,er starb am 24.10.1952 einen tag vor seinem 21.lebensjahr in moskau.

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Titel: Die Hinrichtungen in Sachsen (1900-1981)



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