Ein zentrales Anliegen der Vergaberechtsreform war die Ausgestaltung eines wirksamen Rechtsschutzsystems. Zur Umsetzung der EG-Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragwesens musste ein neuer Rechtsschutzrahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge geschaffen werden. Der vom Gesetzgeber eingeführte neue Vergaberechtsschutz wurde als vierter Abschnitt in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen integriert und trat am 1. Januar 1999 in Kraft. In Einklang mit dem europäischen Recht wurden dem Bieter Instrumentarien zur Seite gestellt, die zur Durchsetzung seiner subjektiven Rechte notwendig sind. Der neue Rechtsschutz erfolgt in einem zweistufigen Kontrollverfahren durch verwaltungsinterne Vergabekammern des Bundes und der Länder und durch die Vergabesenate der Oberlandesgerichte. Die anfänglichen Bedenken, dass Gesetzt werde die Geschäfte mit der öffentlichen
Hand erheblich verzögern und zu Investitionshemmnissen führen, haben sich nicht bestätigt. Die Arbeit gibt zur Hinführung der Thematik einen kurzen Einblick in das Vergaberecht. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Vergaberechtsschutz. Es geht um den Primärrechtsschutz, das heißt um die Korrigierung von Fehlern im Vergabeverfahren vor einer Zuschlagserteilung. Im Mittelpunkt steht das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern. Dieses wird ab der Verfahrenseinleitung über den Gang des Verfahrens bis zur Entscheidung der Kammer erläutert. Die Systematik und Vorgehensweise bezüglich des Rechtsschutzesvor den Vergabekammern wird anhand der Entscheidung VK 2-36/05 verdeutlicht. Zuerst werden die materiell-rechtlichen Fakten der Literatur dargestellt und zur Veranschaulichung wird anschließend auf die Entscheidung
eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Einführung ins Vergaberecht
1. Charakterisierung des Vergaberechts
2. Das Verhältnis der Schwellenwerte zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
3. Allgemeine Grundsätze des Vergabeverfahrens
III. Überblick über den Rechtsschutz im Vergaberecht
1. Einführung in den Rechtsschutz
2. Die Vergabekammer
2.1 Zuständigkeit
2.2 Einrichtung und Organisation
3. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anhand der Entscheidung VK 2-36/05 der 2. Vergabekammer des Bundes
3.1 Überblick über das Nachprüfungsverfahren
3.2 Sachverhaltsdarstellung der Entscheidung VK 2-36/05
3.3 Die Verfahrenseinleitung
3.3.1 Der Antrag
3.3.2 Die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags
3.3.2.1 Die Antragsbefugnis (§ 107 Abs. 2 GWB)
a) Das Interesse am Auftrag
b) Die Geltendmachung von Rechten aus § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
c) Der Schaden
3.3.2.2 Das Schriftformerfordernis des Antrags (§ 108 Abs. 1 GWB)
3.3.2.3 Die Begründung (§ 108 Abs. 2 GWB)
3.3.2.4 Die Rüge gegenüber dem Auftraggeber (§ 107 Abs. 3 GWB)
3.3.3 Die Zulässigkeit des Antrags in der Entscheidung VK 2-36/05
3.4 Das Verfahren vor der Vergabekammer
3.4.1 Die Konsequenzen eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens
3.4.2 Die Begründetheit des Nachprüfungsantrags
3.4.3 Die Begründetheit des Antrags in der Entscheidung VK 2-36/05
3.5 Die Entscheidung der Vergabekammer
3.5.1 Die Entscheidung der Vergabekammer in der Entscheidung VK 2-36/05
IV. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über das Rechtsschutzsystem im deutschen Vergaberecht, mit besonderem Fokus auf das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern, welches anhand der konkreten Entscheidung VK 2-36/05 praxisnah analysiert wird.
- Grundlagen und Systematik des Vergaberechts
- Struktur und Zuständigkeit der Vergabekammern
- Ablauf und Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens
- Analyse eines realen Fallbeispiels (Entscheidung VK 2-36/05)
- Schutz subjektiver Bieterrechte im Vergabeverfahren
Auszug aus dem Buch
3.2 Sachverhaltsdarstellung der Entscheidung VK 2-36/05
Die Antragsgegnerin (Ag) schrieb im Januar 2005 die Vergabe bezüglich eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags als Öffentliche Ausschreibung gemäß § 17 Nr. 1 VOL/A aus. Als Vertragszeitraum zur Erbringung der Aufsichts- und Rezeptionsdienstleistungen war der 15. April bis 31. Dezember 2005 ausgewiesen. In der Bekanntmachung war angegeben, dass der Bieter mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27 VOL/A) unterliegt. Die Antragstellerin (Ast) und die Beigeladene gaben ihr Angebot fristgerecht ab. In der Angebotsaufforderung waren folgende Bewerbungsbedingungen vorgesehen: „Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.“ Im Leistungsverzeichnis wurden zur Feststellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die aufgezählten Unterlagen und Angaben verlangt. Darunter war die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG benannt. Die Erlaubnis musste zudem unbefristet erteilt sein. Für den Fall, dass im Angebot die geforderten Unterlagen und Angaben fehlen, wurde der Ausschluss des jeweiligen Bieters angekündigt.
Die Ag teilte der Ast mit Schreiben vom 6. April 2005 mit, dass sie den Zuschlag auf ihr Angebot nicht erhalten könne. Auf Nachfrage der Ast wurde dieser mitgeteilt, dass der Zuschlag bereits an die Beigeladene erfolgt ist. Die Ast rügte daraufhin am 13. April 2005, keine Mitteilung nach § 13 VgV erhalten zu haben. Der mit der Beigeladenen geschlossene Vertrag sei somit nichtig. Außerdem habe der Beigeladenen der Zuschlag nicht erteilt werden dürfen, da diese über keine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfüge.
Die Ag hat die Rüge am 14. April zurückgewiesen mit der Begründung, § 13 VgV sei innerhalb eines Öffentlichen Verfahrens (öffentliche Ausschreibung) nicht anwendbar. Außerdem sei die unbefristete Erlaubnis nicht als zwingender Ausschlussgrund zu verstehen gewesen.
Die Ast hat mit Schreiben vom 19. April 2005 bei der Vergabekammer des Bundes die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens beantragt. Die Vergabekammer hat den Nachprüfungsantrag der Ag am 21. April 2005 zugestellt. Die Ag ist der Meinung, dass der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen werden müsse.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Entstehung des Rechtsschutzsystems im Vergaberecht und definiert das Ziel der Arbeit, die Praxis des Nachprüfungsverfahrens anhand eines Beispiels darzustellen.
II. Einführung ins Vergaberecht: Dieses Kapitel charakterisiert das Vergaberecht, erläutert die Bedeutung der Schwellenwerte und führt in die allgemeinen Grundsätze des Vergabeverfahrens ein.
III. Überblick über den Rechtsschutz im Vergaberecht: Hier wird das mehrstufige Rechtsschutzsystem vorgestellt, die Rolle der Vergabekammer definiert und das Nachprüfungsverfahren detailliert anhand der Entscheidung VK 2-36/05 analysiert.
IV. Schluss: Das Schlusskapitel fasst die wesentlichen Punkte des Nachprüfungsverfahrens zusammen und gibt einen Ausblick auf geplante Neuregelungen des Vergaberechts.
Schlüsselwörter
Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren, Vergabekammer, Rechtsschutz, GWB, Vergabeverfahren, Zuschlag, Schwellenwerte, Bieterrechte, Ausschreibung, VOL/A, Vergabeverordnung, Antragsbefugnis, Rüge, Arbeitnehmerüberlassung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen Überblick über das Rechtsschutzsystem im deutschen Vergaberecht und erläutert den Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens vor den Vergabekammern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Charakterisierung des Vergaberechts, die Funktion der Vergabekammern sowie die detaillierte Darstellung der Voraussetzungen und des Ablaufs von Nachprüfungsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Systematik des Rechtsschutzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anhand der praktischen Entscheidung VK 2-36/05 zu veranschaulichen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine literaturbasierte Analyse rechtlicher Grundlagen in Verbindung mit einer Fallstudie zur praktischen Anwendung des Vergaberechts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Struktur der Vergabekammern sowie den Prozessschritten des Nachprüfungsverfahrens, von der Antragstellung über die Zulässigkeitsprüfung bis hin zur Begründetheit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Vergaberecht, Nachprüfungsverfahren, Vergabekammer, Bieterrechte und Rechtsschutz.
Welche Rolle spielt die Entscheidung VK 2-36/05 in der Arbeit?
Sie dient als konkretes Fallbeispiel, um die theoretischen Aspekte des Nachprüfungsverfahrens und die Zulässigkeit bzw. Begründetheit von Anträgen in der Praxis aufzuzeigen.
Warum war die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Fallbeispiel so entscheidend?
Die Forderung nach einer unbefristeten Erlaubnis wurde zum Streitpunkt, da sie vom Bieter gefordert, aber von der Vergabestelle selbst als überzogen eingestuft wurde, was die Frage der Bindungswirkung von Ausschreibungsbedingungen aufwarf.
Was ist die Konsequenz, wenn ein Zuschlag bereits wirksam erteilt wurde?
Ist der Zuschlag wirksam erteilt, kann nach deutschem Recht kein Nachprüfungsverfahren mehr eingeleitet werden, da der Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden kann.
- Citation du texte
- LL.B. Linda Bittner (Auteur), 2006, Überblick über den Rechtsschutz im Vergaberecht vor den Vergabekammern anhand eines Beispiels aus der Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128072