Sonderlinge, Blöd- und Wahnsinnige, Geisteskranke und Geistesschwache, geistig behinderte oder psychisch beeinträchtige Personen – genauso wie sich die Bezeichnung für schutzberechtigte Personen änderte, erlebte auch das Erwachsenenschutzrecht zahlreiche Reformen und Umgestaltungen. Diese Diplomseminararbeit konzentriert sich auf die Entstehungsgeschichte sowie die Vorgänger der Vorsorgevollmacht und überdies ihre Entwicklung bis zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
Bereits 1811, zum Zeitpunkt der Kundmachung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches ABGB, machte sich der Gesetzgeber darüber Gedanken, wie in ihrer Geschäftsfähigkeit beeinträchtigte Personen am täglichen Rechtsverkehr trotz krankheitsbedingter Einschränkungen teilnehmen können. Warum diese Problematik in der Gegenwart und insbesondere in der nahen Zukunft eine große Rolle spielen wird, lässt sich mithilfe des jetzigen und künftigen medizinischen Fortschrittes und des zunehmenden, durchschnittlichen Lebensalters der Bevölkerung erklären. Um dies statistisch zu betrachten, zeigt eine Untersuchung basierend auf einer Auswertung des Institutes für Rechts- und Kriminalsoziologie, dass sich die Anzahl von Sachwalterschaften von Beginn der 1990er Jahre bis zum Anfang des 21. Jahrhunderts versiebenfacht hatte. Ebenso berichtet eine Studie des Bundesministeriums für Justiz, dass sich die Menge von Sachwalterschaften von 2003 – mit österreichweit 30.000 Sachwalterschaften – bis 2015 auf über 60.000 Sachwalterschaften verdoppelt hatte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Historischer Überblick
2.1 Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
2.2 Entmündigungsordnung 1916
2.3 Entscheidungsfähigkeit – Handlungsfähigkeit - Geschäftsfähigkeit
3 Sachwalterschaft 1983
3.1 Entstehung und Hintergründe des Sachwalterrechts
3.2 Neuerungen und Voraussetzungen des SWGs
3.3 Auswirkungen der Sachwalter-Bestellung
3.4 Weitere Entwicklung bis 2005
3.5 Hintergründe des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006
4 Vorsorgevollmacht
4.1 Die ersten Anknüpfungspunkte in der Literatur
4.2 Die Vorsorgevollmacht und ihre Rechtsdogmatik nach dem SWRÄG 2006
4.3 Die Voraussetzungen der Vorsorgevollmacht sowie ihre Rechtsfolgen
4.4 Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz und die Vorsorgevollmacht
4.4.1 Entstehung und Hintergründe
4.4.2 Grundlegende Neuerungen
4.4.3 Die Vorsorgevollmacht im Rahmen des 2. ErwSchG
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die historische Entwicklung des österreichischen Rechts im Umgang mit Menschen, die aufgrund psychischer Beeinträchtigungen in ihrer Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist es, den Weg von der Entmündigungsordnung 1916 über die Sachwalterschaft bis hin zur modernen Vorsorgevollmacht nach dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz nachzuzeichnen und die zugrunde liegenden gesellschaftlichen und rechtlichen Reformmotive zu analysieren.
- Historische Entwicklung der gesetzlichen Interessenvertretung in Österreich
- Transformation von der Entmündigung zur modernen Vorsorgevollmacht
- Rechtliche Rahmenbedingungen von ABGB bis zum 2. ErwSchG
- Der Einfluss des Schutzes der persönlichen Freiheit auf das Erbrecht und Zivilrecht
- Die Rolle von Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung im Rechtssystem
Auszug aus dem Buch
2.1 Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)
In Zeiten des Mittelalters und somit vor dem Inkrafttreten des ABGBs hatte die damalige Gesellschaft erwachsene Personen wie Geisteskranke oder psychisch Erkrankte, deren Geschäftsfähigkeit aufgrund mangelnder Verstandeskräfte beeinträchtigt gewesen war, als Sonderlinge sowie Besessene abgestempelt. Um sich gegen Geschäftsunfähige und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu verteidigen, hatte man seinerzeit auf rituelle Akte der Problembeseitigung zurückgegriffen. Erst im Zuge des Spätmittelalters hatte man das Fehlen der Geschäftsfähigkeit anerkannt und über die Betroffenen eine Vormundschaft angeordnet, wodurch man volljährige Geschäftsunfähige unmündigen Minderjährigen gleichstellt hatte.
Erst im Zuge der Aufklärung und den Entwicklungen zur Kodifikation des Zivilrechts verwirklichte man mit dem ABGB in seiner Stammfassung von 1811 den Gedanken der Homogenität in Bezug auf die Geschäftsfähigkeit. § 21 ABGB StF normierte: „Diejenigen, welche wegen Mangels an Jahren, Gebrechen des Geistes, oder anderer Verhältnisse wegen, ihre Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen unfähig sind, stehen unter dem besonderen Schutze der Gesetze. Dahin gehören: [...] Rasende, Wahnsinnige und Blödsinnige, welche des Gebrauches ihrer Vernunft entweder gänzlich beraubt oder wenigstens unvermögend sind, die Folgen ihrer Handlungen einzusehen [...]“. Um den besonderen Schutz des Gesetzes gewährleisten zu können, sah schon Schuster 1818 in seinem Kommentar vor, „[...] ihnen Vormünder und Kuratoren aufzustellen, die solche unfähigen Personen schützen, dh in ihrem Rahmen die ihnen gebührenden Gerechtsame ausüben, indem sie sonst in einen hilflosen Naturzustand zurückgesetzt erschienen [...]“.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Notwendigkeit für Reformen im Erwachsenenschutzrecht und definiert das Ziel der Arbeit, die Entstehungsgeschichte der Vorsorgevollmacht bis zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz zu analysieren.
2 Historischer Überblick: Dieses Kapitel zeichnet die rechtliche Entwicklung vom ABGB 1811 über die Entmündigungsordnung 1916 bis hin zu den grundlegenden rechtlichen Begriffen wie Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit nach.
3 Sachwalterschaft 1983: Das Kapitel behandelt die Hintergründe, die Einführung des Sachwalterrechts und die damit einhergehenden Neuerungen und Auswirkungen bis hin zu den kritischen Reformen im Jahr 2006.
4 Vorsorgevollmacht: Hier wird der Fokus auf die Literaturanfänge, die dogmatische Einordnung nach 2006 sowie die tiefgreifenden Änderungen durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz gelegt.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Entwicklung ein kontinuierliches Streben nach maximaler Selbstbestimmung für beeinträchtigte Personen darstellt und durch das 2. ErwSchG ein wesentlicher Fortschritt erzielt wurde.
Schlüsselwörter
Vorsorgevollmacht, Sachwalterschaft, Erwachsenenschutz-Gesetz, ABGB, Entmündigung, Handlungsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Selbstbestimmung, Zivilrecht, Rechtsgeschichte, Vertretung, Kuratel, Patiententestament, Österreichisches Recht, Reformprozesse
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtshistorische Entwicklung der gesetzlichen Interessenvertretung in Österreich, insbesondere den Übergang von restriktiven Systemen der Vormundschaft und Entmündigung hin zur individuellen Vorsorgevollmacht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Entwicklung des ABGB, die Entmündigungsordnung 1916, die Einführung der Sachwalterschaft, die Rolle des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes 2006 und das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das primäre Ziel ist es, die Motive, Auslöser und Reformbemühungen hinter der stetigen Reformierung des Erwachsenenschutzrechts aufzuzeigen und die Stärkung der Autonomie rechtlich zu begründen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von Gesetzestexten, historischen Dokumenten und der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur, um die Entwicklung nachzuzeichnen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Analyse der Vormundschaft und Entmündigung sowie eine detaillierte Untersuchung der Sachwalterschaft und der modernen Ausgestaltung der Vorsorgevollmacht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Vorsorgevollmacht, der historische Wandel des Sachwalterrechts, Entscheidungsfähigkeit und das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
Was bewirkte die Entmündigungsordnung von 1916 primär?
Die Entmündigungsordnung von 1916 schuf erstmalig ein geordnetes, wenn auch aus heutiger Sicht oft diskriminierendes Verfahren zur rechtlichen Vertretung geisteskranker Personen unter richterlicher Aufsicht.
Welche Bedeutung hat das ÖZVV laut der Arbeit?
Das Österreichische Zentrale Vertretungs-Verzeichnis (ÖZVV) dient der Erfassung und Registrierung von Vorsorgevollmachten und Sachwalterverfügungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Wie unterscheidet sich die Sachwalterschaft vom 2. ErwSchG?
Während die Sachwalterschaft oft eine pauschale Fremdbestimmung bedeutete, strebt das 2. ErwSchG eine differenziertere Unterstützung der Betroffenen an, um deren Autonomie und Selbstbestimmung bestmöglich zu wahren.
- Arbeit zitieren
- Simon Günel (Autor:in), 2020, Die Geschichte der Vorsorgevollmacht in Österreich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1281263