Laut dem Vereinigungsplan vom 3. August 1811, erlassen von Friedrich Wilhelm III, die Universität in Breslau vereinigt sich die Universität völlig mit der gleichnamigen in Frankfurt (Oder). Der Plan hatte nicht nur den Aufbau der Universität sondern auch die Ämter, die Hilfsinstitutionen, die Verwaltung des Vermögens und das Nebeneinanderleben der beiden Konfessionen: protestantischer und katholischer geregelt.
„In Ansehung des Lehrwesens wird alles an Schuldisziplin Gränzende in der Verfassung der bisherigen Breslauer theologischen und philosophischen Fakultät aufgehoben, und es werden dieselben der Verhältnisse teilhaftig, welche auf den übrigen deutschen Universitäten und auch auf der mit Ihnen zu vereinigenden Frankfurter Universität Statt finden.“ Nach der Vereinigung der Universitäten aus Frankfurt (Oder) und aus Breslau entstand eine neue Struktur des Lehr- und Lernprozesses.
Die Arbeit beschreibt diese Verlegungsprozesse.
Es bestanden vier Fakultäten und zwar in einer Rangordnung. Die theologische Fakultät zerfiel in zwei: in eine protestantische und in eine katholische. Danach folgen die Juristische, Medizinische und Philosophische. Die wissenschaftlichen Kunstsammlungen, Kabinette, Museen und Apparate wurden in ihren Beständen, Einkünften und in ihrer Verwaltung völlig miteinander vereint und Eigentum der kombinierten Universität. Die beiden bisherigen Universitätshauptbibliotheken wurden in die Stiftung der Schlesischen Zentral-Bibliothek inkorporiert. Die der Universität in Frankfurt (Oder) vermachten Steinwehrsche und Oelrichssche Bibliotheken wurden zwar auch vereinigt, ihre Bücher und Fonds mussten aber abgesondert werden. Das Umlaufvermögen, die Kapitalschulden und Kapitalzinsen der beiden Universitäten gingen völlig an die vereinte Universität über. Das Anlagevermögen wurde vom Staat übernommen oder veräußert, wobei der Ertrag in die neue Universität investiert wurde.
Inhaltsverzeichnis
- Laut dem Vereinigungsplan vom 3. August 1811, erlassen von Friedrich Wilhelm III, die Universität in Breslau vereinigt sich die Universität völlig mit der gleichnamigen in Frankfurt (Oder).
- Die Hochschule setzte sich organisatorisch aus dem Universitätskurator², dem Rektor und Senat sowie den Dekanen der Fakultäten zusammen.
- Jede Fakultät handelte getrennt in den Bereichen: Kapital, Stiftungen, Stipendien, Prüfungen, Promotionen, Ausstellung von Zeugnissen...usw.
- Die neue Universität wurde nicht nur um 3 Fakultäten sondern auch um einige Institute erweitert.
- Von der Frankfurter Universität wurden 57 Studenten an der neuen Universität immatrikuliert, von der Leopoldina kamen 94 dazu und außerdem wurden 68 neue Studenten immatrikuliert.
- In Ansehung des Lehrwesens wurden alle Studien-, Erziehungs- und Unterrichtspläne sowie Formen der öffentlichen Prüfungen aufgehoben.
- Obwohl alle wissenschaftlichen Kunstsammlungen, Kabinette, Museen und Apparate, welche bisher jeder der beiden Universitäten zugehörten, in ihren ganzen Beständen, Einkünften und ihrer Verwaltung völlig miteinander vereinigt und Eigentum der kombinierten Universität wurden, war zunächst ihre Ausstattung mangelhaft.
- Die beiden bisherigen Universitätsbibliotheken wurden in die Stiftung der Schlesischen Zentral-Bibliothek inkorporiert und im Gebäude des 1810 aufgehobenen Sandstiftes untergebracht.
- In einer gut eingerichteten Universität, die die neue Universität in Breslau doch sein sollte, müssten sich auch die nötigen Hilfsinstitutionen befinden.
- Es wurden einige neue Hilfsinstitutionen geschaffen.
- Die bisherige Breslauer Universität trägt seither zu der kombinierten Universitäts-Kasse soviel jährlich bei, wie sie aus den Fonds des katholischen schlesischen Schuleninstituts bekommt.
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Zusammenschluss der Universität Frankfurt (Oder) mit der Universität Breslau im Jahr 1811. Sie analysiert die organisatorischen und strukturellen Veränderungen, die durch die Vereinigung entstanden sind, sowie die Auswirkungen auf die Lehre, die Forschung und die Verwaltung der neuen Universität.
- Die organisatorische Struktur der neuen Universität
- Die Auswirkungen der Vereinigung auf die Fakultäten und die Lehre
- Die Entwicklung der Universitätsbibliothek und der Hilfsinstitutionen
- Die finanzielle Grundlage der neuen Universität
- Die Bedeutung des Zusammenschlusses für die Entwicklung der Universität Breslau
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt den Vereinigungsplan vom 3. August 1811, der die Fusion der beiden Universitäten regelte. Es werden die organisatorischen Strukturen der neuen Universität, die Fakultäten und ihre Rangordnung sowie die Verteilung des Vermögens und der Stiftungen beschrieben. Das Kapitel beleuchtet auch die Veränderungen in der Lehre und die Anpassung an die allgemeindeutschen Standards.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Ausstattung der neuen Universität. Es werden die wissenschaftlichen Sammlungen, die Bibliotheken und die Hilfsinstitutionen vorgestellt. Die Entwicklung der Universitätsbibliothek, die Zusammenführung der beiden Bibliotheken und die Einrichtung der Schlesischen Zentral-Bibliothek werden detailliert beschrieben.
Das dritte Kapitel analysiert die finanziellen Grundlagen der neuen Universität. Es werden die Einnahmen aus den Fonds des katholischen schlesischen Schuleninstituts, die Ausstattung mit säkularisierten Gütern und die Finanzierung durch den Säkularisationsfond beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Universität Breslau, die Universität Frankfurt (Oder), die Vereinigung der Universitäten, die organisatorische Struktur, die Fakultäten, die Lehre, die Forschung, die Universitätsbibliothek, die Hilfsinstitutionen, die finanzielle Grundlage, die Säkularisation und die Entwicklung der Universität Breslau.
- Quote paper
- Elzbieta Szumanska (Author), 2006, Zusammenschluss der Viadrina mit der Breslauer Universität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128155