Zunehmend greifen auch Unternehmen auf die Zahlungsabwicklung, sei es online oder offline, mit Kryptowährungen zurück und die Relevanz in der Rechnungslegung steigt dadurch stetig. Diese Unternehmen stellen ihr Vermögen, Schulden und Bestände, sowie deren Veränderungen im Jahresabschluss dar, woraus sich ableiten lässt, dass auch Transaktionen mit Kryptowährungen abzubilden sind. Im Folgenden wird darauf eingegangen, welchen Problematiken man sich hierbei stellen muss, sowie in den nächsten Kapiteln, in welchem Umfang und mit welchen Regeln gemäß HGB und IFRS bilanziert werden muss.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begriffsdefinition Kryptowährung
1.2 Die Problematik in der Rechnungslegung
2 Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht
2.1 Nach deutschem Handelsrecht (HGB)
2.2 Nach internationalen Standards (IFRS)
3 Ausweis und Zugangsbewertung
3.1 Nach deutschem Handelsrecht (HGB)
3.1.1 Ausweis
3.1.2 Zugangsbewertung
3.2 Nach internationalen Standards (IFRS)
3.2.1 Ausweis
3.2.2 Zugangsbewertung
4 Zusammenfassung, Praxis und Kritik
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, die bilanzielle Behandlung von Kryptowährungen im Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht (HGB) sowie nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) zu analysieren und die damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmen aufzuzeigen.
- Grundlegende Definition und technologische Einordnung von Kryptowährungen
- Prüfung der Bilanzierungsfähigkeit nach HGB und IFRS
- Analyse von Ausweis- und Zugangsbewertungsvorschriften
- Diskussion der praktischen Umsetzung und bestehender Ermessensspielräume
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Ausweis
Zunächst muss differenziert werden, ob es sich um Anlage- oder Umlaufvermögen handelt. Man unterscheidet hierbei, wofür der Kaufmann/die Kauffrau den Vermögensgegenstand einsetzen möchte und wie lange dieser im Unternehmen verbleibt. So ist z.B. in § 247 Abs. 2 HGB ein dauerndes Dienen im Geschäftsbetrieb eine Voraussetzung für den Ansatz im Anlagevermögen. Krypto-Token können allerdings sowohl dauernd als auch nicht dauernd dem Betrieb dienen und daher wird dies im Normalfall durch die Absicht des Kaufmanns/der Kauffrau bestimmt. Jedoch kann prinzipiell gesagt werden, dass speziell Kryptowährungen im Eigentlichen als Zahlungsmittel gedacht sind und es daher naheliegt diese im Umlaufvermögen anzusetzen.
Zudem stellt sich erneut die Frage, welcher Posten des Umlaufvermögens angesprochen wird. Die besprochenen Currency Token stellen Zahlungsmittel dar und zählen als digitale Währung. Daher könnte angenommen werden, dass sie zum Posten „Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ gehören, da dort auch die Fiat-Währungen bilanziert werden und sie ebenfalls als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Die Tatsache, dass Kryptowährungen keine Währung im Rechtssinne und somit auch kein Buchgeld darstellen, schließt einen Ansatz im Kassenbestand also ebenfalls aus.
Mangels definitorischer Voraussetzungen als „Wertpapiere des Umlaufvermögens“ und dem Fehlen eines speziellen Postens, kann und sollte man auf die Sammelposition „sonstige Vermögensgegenstände“, in der z.B. auch Bestände an Gold- und Silbermünzen aktiviert werden, zurückgreifen. Alternativ kann ein neuer Posten hinzugefügt werden, wenn gemäß §265 Abs. 5 Satz 2 kein adäquater Posten vorliegt. Unter Umständen kann dies durch die Komplexität des Sachverhalts nötig werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel definiert Kryptowährungen und erläutert die zunehmende Relevanz sowie die grundsätzliche Problematik der Abbildung solcher digitalen Assets in der Finanzrechnungslegung.
2 Bilanzierungsfähigkeit und -pflicht: Hier wird untersucht, ob Kryptowährungen nach HGB und IFRS als Vermögensgegenstände qualifiziert werden können und ob daraus eine Aktivierungspflicht resultiert.
3 Ausweis und Zugangsbewertung: Dieses Kapitel analysiert detailliert, wie Kryptowährungen in der Bilanz auszuweisen sind und nach welchen Maßstäben ihre Zugangsbewertung erfolgt.
4 Zusammenfassung, Praxis und Kritik: Das Kapitel schließt mit einem kritischen Fazit, welches den Ermessensspielraum der Anwender und den dringenden Bedarf an klareren Richtlinien durch Standardsetter unterstreicht.
Schlüsselwörter
Kryptowährung, Bilanzierung, HGB, IFRS, Jahresabschluss, Currency Token, Umlaufvermögen, Vermögensgegenstand, Zugangsbewertung, Blockchain, Rechnungslegung, Bewertung, Anschaffungskosten, Zahlungsabwicklung, Handelsplattformen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit befasst sich mit der Herausforderung, Kryptowährungen korrekt im Jahresabschluss nach deutschem Handelsrecht und internationalen IFRS-Standards zu erfassen und zu bilanzieren.
Welche zentralen Themenfelder werden in der Ausarbeitung abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Begriffsdefinition von Kryptowährungen, die Prüfung der Bilanzierungsfähigkeit, die Suche nach passenden Ausweisposten in der Bilanz sowie die Methoden der Zugangsbewertung.
Was sind die primären Forschungsfragen des Exposés?
Die Arbeit fragt danach, ob Kryptowährungen als Vermögensgegenstände zu qualifizieren sind, wie sie korrekt im Umlaufvermögen auszuweisen sind und welche Bewertungsmaßstäbe für den Zugang anzulegen sind.
Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die bestehende Normen (HGB, IFRS) sowie aktuelle Fachliteratur und Stellungnahmen zur Bilanzierung von Krypto-Assets auswertet und auf die gegebene Problematik anwendet.
Was wird im Hauptteil der Untersuchung explizit behandelt?
Im Hauptteil liegt der Fokus auf der Bilanzierungsfähigkeit nach HGB und IFRS sowie der Frage des korrekten Ausweises und der Bewertung, wobei speziell auf Currency Token im Umsatzprozess eingegangen wird.
Welche Schlagworte charakterisieren die vorliegende Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Bilanzierung, Kryptowährung, Vermögensgegenstand, HGB, IFRS und Zugangsbewertung gekennzeichnet.
Warum ist die Einordnung in den "Kassenbestand" nach HGB problematisch?
Da Kryptowährungen rechtlich nicht als Währung oder Buchgeld anerkannt sind, erfüllen sie nicht die notwendigen Voraussetzungen, um in den Liquiditätsposten "Kassenbestand" aufgenommen zu werden.
Welche Herausforderung ergibt sich nach IFRS bei der Einordnung als immaterieller Vermögenswert?
Die Einordnung nach IAS 38 steht vor der Herausforderung, dass die in IAS 38.8 definierte „nicht-monetäre Beschaffenheit“ aufgrund der Tauschmitteleigenschaft der Kryptowährung hinterfragt werden kann.
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- Jennifer Schieck (Author), 2022, Bilanzierung von Kryptowährung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1281938