Joint Ventures werden laut IAS 31.03 in drei verschiedene Formen untergliedert. Es handelt sich um gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (Jointly Controlled Operations), gemeinschaftlich geführtes Vermögen (Jointly Controlled Assets) und gemeinschaftlich geführte Einheiten (Jointly Controlled Entities). Die beiden erstgenannten Kooperationsformen besitzen keine eigene Rechtspersönlickeit. Es handelt sich entweder um eigene Assets8 der Partner zur Ausführung eines Gemeinschaftsprojektes oder um Bruchteilseigentum an gemeinschaftlich erworbenen Assets. Bei Jointly Controlled Entities mit rechtlicher Selbständigkeit liegt Gesamthandsvermögen vor. Der fließende Übergang von Bruchteilseigentum hin zu Gesamthandsvermögen führt zu Identifizierungsproblemen. Bedeutung für die Konzernrechnungslegung besitzen lediglich die als Jointly Controlled Entities identifizierten Kooperationen.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundlagen
I. Bedeutung von Joint Ventures
II. Terminologische Grundlagen
1. Joint Venture
2. Vertragliche Vereinbarung
3. Joint Control
a) Definition
b) Joint Control im Stufenkonzept des Konzernabschlusses
c) Möglichkeit und tatsächliche Ausübung der gemeinschaftlichen Führung (Joint Control)
d) Ausgestaltungsformen einer gemeinschaftlichen Führung
4. Partner und Gesellschafter
III. Unterschiedliche Ausprägungen von Joint Ventures nach IAS 31
1. Jointly Controlled Operations
a) Abgrenzung
b) Einbezug in den Konzernabschluß
2. Jointly Controlled Assets
a) Abgrenzung
b) Einbezug in den Konzernabschluß
3. Jointly Controlled Entities
a) Abgrenzung
b) Einbezug in den Konzernabschluß
B. Voraussetzung für den Einbezug von Jointly Controlled Entities in den IAS-Konzernabschluß
I. Pflicht der Einbeziehung von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß
1. Unternehmenseigenschaft
2. Unabhängigkeit der Partnerunternehmen im mehrstufigen Konzern
a) Von Tochterunternehmen gehaltene Anteile an Joint Ventures
b) Von Jointly Controlled Entities gehaltene Anteile an Joint Ventures
c) Von assoziierten Unternehmen gehaltene Anteile an Joint Ventures
d) Ergebnis
3. Notwendigkeit einer Beteiligung
II. Verbot der Einbeziehung von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß
1. Zur Weiterveräußerung erworbene und gehaltene Anteile
2. Erhebliche und andauernde Beschränkung der Rechte des Partnerunternehmens
III. Faktische Wahlrechte zum Einbezug von Jointly Controlled Entities in den Konzernabschluß
1. Unverhältnismäßigkeit der Kosten gegenüber dem Nutzen der Informationsgewinnung und unangemessene Verzögerung der Berichterstattung
2. Untergeordnete Bedeutung von Jointly Controlled Entities
C. Einbeziehungsgrundsätze
I. Konsolidierungsgrundsätze
1. Zeitgleichheit der zu konsolidierenden Abschlüsse
2. Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung
3. Währungsumrechnung ausländischer Joint Ventures
4. Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden
II. Quotenkonsolidierung als Benchmark Treatment
1. Maßgeblicher Anteil für die quotale Erfassung
a) Einbeziehung nach dem Kapitalanteil
b) Einbeziehung nach dem Gewinnanteil
c) Gespaltene Einbeziehung
d) Empfehlung
2. Jointly Controlled Entities im mehrstufigen Konzern
a) Einbeziehungsanteil von Jointly Controlled Entities
aa) Additive Ermittlung der Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity
bb) Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity unter Berücksichtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
cc) Konzernbeteiligungsquote an einem Jointly Controlled Entity unter Berücksichtigung von Einheits- und Interessentheorie
dd) Ergebnis
b) Anteile an Jointly Controlled Entities im Besitz von nicht in den Konzernabschluß einbezogenen Konzernunternehmen
III. Equity-Methode als Allowed Alternative Treatment
IV. Quotenkonsolidierung versus Equity-Methode
D. Einbeziehungsverfahren
I. Quotenkonsolidierung von Jointly Controlled Entities
1. Ausweis der in den Konzernabschluß übernommenen Abschlußposten
2. Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode
a) Kapitalkonsolidierung nach IAS 22
b) Behandlung verbleibender Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung
3. Schuldenkonsolidierung
a) Umfang und Technik der Schuldenkonsolidierung
b) Entstehung und Behandlung von Aufrechnungsdifferenzen
aa) Unechte Aufrechnungsdifferenzen
bb) Echte Aufrechnungsdifferenzen
c) Verzicht auf die Schuldenkonsolidierung
4. Zwischenergebniseliminierung
a) downstream Lieferungen
b) upstream Lieferungen
c) cross-stream Lieferungen
d) Verzicht auf die Zwischenergebniseliminierung
5. Aufwands-/Ertragskonsolidierung
6. Latente Steuern
II. Equity-Bewertung von Jointly Controlled Entities
1. Technik der Equity-Bewertung
2. Zwischenergebniseliminierung
3. Weitere Konsolidierungsmaßnahmen
4. Latente Steuern
E. Angaben über Jointly Controlled Entities in den notes
F. Berücksichtigung von Jointly Controlled Entities in weiteren Abschlußbestandteilen
I. Kapitalflußrechnung
II. Segmentberichterstattung
III. Finacial review by management
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die systematische Einbeziehung von Joint Ventures in den Konzernabschluss gemäß den International Accounting Standards (IAS). Ziel ist es, die methodischen Voraussetzungen und Verfahren für eine konsistente Bilanzierung zu analysieren, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf dem Standard IAS 31 liegt.
- Bedeutung und Definition von Joint Ventures im Kontext der IAS
- Differenzierung der Kooperationsformen (Operations, Assets, Entities)
- Kriterien für die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis
- Verfahren der Quotenkonsolidierung und deren kritische Analyse
- Anwendung der Equity-Methode als alternative Konsolidierungsmethode
Auszug aus dem Buch
1. Joint Venture
In IAS 31.02 wird ein Joint Venture als eine vertragliche Vereinbarung bezeichnet, in der eine wirtschaftliche Tätigkeit von zwei oder mehreren Parteien unter gemeinschaftlicher Führung (joint control) durchgeführt wird. IAS 31 bezeichnet nur solche Aktivitäten als Joint Ventures, bei deren Durchführung die gemeinschaftliche Führung durch eine vertragliche Vereinbarung begründet wird. Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ein Joint Venture im Sinne der IAS darstellt, wird nach der wirtschaftlichen Realität entschieden. Die rechtliche Form oder Struktur, die von Land zu Land unterschiedlich beurteilt werden kann, ist hier nicht relevant.
Joint Ventures werden laut IAS 31.03 in drei verschiedene Formen untergliedert. Es handelt sich um gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (Jointly Controlled Operations), gemeinschaftlich geführtes Vermögen (Jointly Controlled Assets) und gemeinschaftlich geführte Einheiten (Jointly Controlled Entities). Die beiden erstgenannten Kooperationsformen besitzen keine eigene Rechtspersönlickeit. Es handelt sich entweder um eigene Assets der Partner zur Ausführung eines Gemeinschaftsprojektes oder um Bruchteilseigentum an gemeinschaftlich erworbenen Assets. Bei Jointly Controlled Entities mit rechtlicher Selbständigkeit liegt Gesamthandsvermögen vor. Der fließende Übergang von Bruchteilseigentum hin zu Gesamthandsvermögen führt zu Identifizierungsproblemen. Bedeutung für die Konzernrechnungslegung besitzen lediglich die als Jointly Controlled Entities identifizierten Kooperationen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundlagen: Einleitende Definition und Einordnung von Joint Ventures unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität und der verschiedenen Kooperationsformen nach IAS 31.
B. Voraussetzung für den Einbezug von Jointly Controlled Entities in den IAS-Konzernabschluß: Analyse der Kriterien, wann Jointly Controlled Entities unternehmenseigenschaft besitzen und unter welchen Bedingungen ein Einbeziehungsverbot besteht.
C. Einbeziehungsgrundsätze: Erörterung zentraler Konsolidierungsprinzipien wie Zeitgleichheit, Einheitlichkeit der Bilanzierung, Währungsumrechnung und der Wahl zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode.
D. Einbeziehungsverfahren: Detaillierte Darstellung der technischen Durchführung der Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung.
E. Angaben über Jointly Controlled Entities in den notes: Erläuterung der Pflichtangaben im Anhang für einen IAS-konformen Abschluss.
F. Berücksichtigung von Jointly Controlled Entities in weiteren Abschlußbestandteilen: Betrachtung der Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung, die Segmentberichterstattung und den Lagebericht.
Schlüsselwörter
Joint Venture, IAS 31, Konzernabschluss, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, Jointly Controlled Entities, Joint Control, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Konzernrechnungslegung, Rechnungslegungsstandards, Wesentlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Diplomarbeit befasst sich mit den Bilanzierungs- und Konsolidierungsvorschriften für Joint Ventures nach den International Accounting Standards (IAS), insbesondere unter Anwendung von IAS 31.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Schwerpunkte liegen auf der begrifflichen Abgrenzung von Joint Ventures, den Voraussetzungen für ihre Einbeziehung in den Konzernabschluss sowie den konkreten Konsolidierungsverfahren.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die systematische Untersuchung, wie Joint Ventures in einen IAS-Konzernabschluss einzubeziehen sind und welche methodischen Herausforderungen sich dabei ergeben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Auswertung der relevanten IAS-Standards sowie der einschlägigen betriebswirtschaftlichen Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung der Kooperationsformen, die Voraussetzungen für den Einbezug (inklusive Konsolidierungsverboten) und die detaillierten Einbeziehungsverfahren (Kapital- und Schuldenkonsolidierung, Eliminierung von Zwischenergebnissen).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Kernbegriffe sind Joint Venture, Quotenkonsolidierung, Equity-Methode, IAS 31 und Konzernrechnungslegung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Jointly Controlled Operations, Assets und Entities für die Konzernrechnungslegung wichtig?
Weil nur Jointly Controlled Entities aufgrund ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit eine echte Konsolidierung im Konzernabschluss erfordern, während die anderen Formen in den Einzelabschlüssen der Partner abgebildet werden.
Wie wird mit der Problematik von abweichenden Abschlußstichtagen umgegangen?
Die IAS empfehlen grundsätzlich die Erstellung von Zwischenabschlüssen. Wenn dies nicht praktikabel ist, dürfen Abweichungen von bis zu drei Monaten genutzt werden, sofern bedeutende Geschäftsvorfälle durch Korrekturbuchungen berücksichtigt werden.
- Quote paper
- Stefan Heipertz (Author), 2002, Einbeziehung von Joint Ventures in den IAS-Konzernabschluß, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12825