Otto Brunner - Ein Zeuge des 20. Jahrhunderts


Seminararbeit, 1997

68 Seiten, Note: 2,0

Alessandro de Michel (Autor:in)


Leseprobe


INHALTSANGABE

1. EINLEITENDE GEDANKEN
1.1. Otto Brunners Affinität zum Nationalsozialismus
1.2. Volksgeschichte – Strukturgeschichte – Sozialgeschichte

2. OTTO BRUNNERS HISTORISCHER HUMUSBODEN
2.1. Otto Brunners „Vordenker“
2.2. Kritik an Otto Brunners historischer Arbeit

3. DIE POLEMIK IN DER GESCHICHTSWISSENSCHAFT
3.1. Allgemeine Geschichte und historische Fachwissenschaften
3.2. Die Unterscheidung von „Geisteswissenschaften“ und „Sozial- wissenschaften“
3.3. Gegenstand und ursprüngliches Interesse in der Geschichts- wissenschaft

4. DAS VERHÄLTNIS VON GESCHICHTE UND GEGENWART
4.1. Begriffskritische Untersuchungen
4.2. Der Bedeutungswandel von Wörtern
4.3. Otto Brunners „europäische“ Sozialgeschichte

5. DIE MITTELALTERLICHE RECHTS- UND VERFASSUNGS- ORDNUNG
5.1. Fehde
5.2. Herrschaft

6. ABSCHLIEßENDE GEDANKEN

7. ANMERKUNGEN

8. LITERATURVERZEICHNIS

Aber die Geschichte nährt sich wie die

Landwirtschaft von den Tälern und nicht

von den Gipfeln, von der durchschnittlichen

Höhe der Gemeinschaft und nicht von ihren

Spitzen.

(Ortega – Y Gasset)

1. EINLEITENDE GEDANKEN

... die Sonne lehrte mich,

daß die Geschichte nicht

alles sei.

(Albert Camus)

Otto Brunner wurde am 21. April 1898 in Mödling bei Wien geboren. Sein Vater war ein Richter und nach seinem frühen Tode (1900) übersiedelte Otto Brunner mit seiner Familie ins niederösterreichische Weinstädtchen Langenlois, wo er aufwuchs.(1) Es war die Heimat seiner Mutter, doch durch ihre Wiederverheiratung mit einem Offizier wechselte der Wohnsitz Otto Brunners nach Iglau in Mähren (1910). Seine neue Heimat war eine deutsche „Sprachinsel“ und in Brünn besuchte er bis 1917 das Gymnasium.(2) „Die niederösterreichisch- mährische Umwelt seiner Jugend hat sich ihm tief eingeprägt. Das wurde bestimmend für seinen Beruf als Sozialhistoriker.“(3)

Im Jahre 1917 kam die Einberufung zum Militärdienst und mit ihr folgte Otto Brunners Einsatz in den Isonzoschlachten. Im November 1918 begann er sein Studium in Wien, wo er vorwiegend Geschichte, sowie Geographie, Philosophie und einzelne juristische Gebiete studierte.(4) Seine wegbereitenden Professoren waren Doptsch, Redlich und Srbik. Somit genoß er eine intensive Ausbildung am Institut für österreichische Geschichsforschung.(5) Nach Abschluß seiner Ausbildung im Jahre 1924 begann seine Tätigkeit, zu Beginn als Voluntär und später als Beamter, am Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Bis 1931 arbeitete Otto Brunner im Archivdienst.(6) „Nach seiner Habilitation mit einer sozial-, verfassungs- und wirtschaftsgeschichtlichen weit ausgreifenden Arbeit über „Die Finanzen der Stadt Wien von den Anfängen bis ins 16. Jahrhundert“ wurde er 1931 a.o. Professor, 1940 o. Professor in Wien, zugleich Leiter des Instituts für östereichische Geschichtsforschung. 1954 wurde er als Nachfolger Hermann Aubins nach Hamburg berufen, wo er 1959/ 60 als Rektor der Universität- über seine Emeritierung im Jahre 1968 hinaus gewirkt hat. ... Otto Brunner gehörte vielen wissenschaftlichen Vereinigungen an, die hier nicht aufgezählt werden können, so z.B. der Mainzer Akademie der Wissenschaften und der Literatur sowie der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München.“(7)

1.1 Otto Brunners Affinität zum Nationalsozialismus

Bald – und du hast

vergessen; bald – und

alles hat dich verges-

sen.

(Mark Aurel)

Im folgenden Punkt soll es nicht darum gehen, den Historiker Otto Brunner als Nationalsozialisten ( Täter, Mitläufer oder Opfer) darzustellen. Das Ziel meiner Untersuchung ist es, seine geistige Grundlage in der Geschichtlichkeit jener Zeit zu veranschaulichen. Weiters versuche ich den Weg Otto Brunners zur Volksgeschichte aufzuzeigen, schrieb er doch: „...politische Volksgeschichte heißt das Gebot der Stunde. Volksgeschichte aber kann nicht geschrieben werden ohne Darstellung der inneren Volksordnung, durch die das Volk seine jeweilige geschichtliche Formung erfährt.“(8) Nur durch den Nationalsozialismus und seinen ideologischen Vorläufern propagierte Verschmelzung von Staat und Gesellschaft, erkannte Brunner das Problem im liberalen Staatsverständnis – wo politische Geschichte und Sozialgeschichte getrennt voneinander betrachtet wurden.(9) So entwickelte er seine methodische Grundsatzfrage „ ... in der scharfen Konfrontation des liberalen und bürgerlichen Rechtsstaates mit den damals neuen politischen Überzeugungen des Nationalsozialismus, anhand der „ politischen Grundbegriffe des Dritten Reiches“, nämlich „Führung und Volksgemeinschaft“, .. .“(10) „Brunners Polemik gegen liberale Begrifflichkeit verband sich mit Vorbehalten gegen Grundprinzipien freiheitlichen Verfassungslebens.“(11) Anhand der Verfassungslehre Carl Schmitts, worin die Verfassung als „konkreter Gesamtzustand politischer Einheit und sozialer Ordnung“ definiert wurde, schien es ihm möglich zu sein, den juristisch verengten Verfassungsbegriff zu überwinden.(12)

Zu den oben angesprochenen „ideologischen Vorläufern“, gehörten mit Sicherheit auch so manche deutsche Soziologen dazu. Brunner hat in den 30- er Jahren neben Hans Freyer, der vom „Geist des Volkstums“ sprach, auch Wilhelm Dilthey und Theodor Litt, sowie auch Otto Hintze rezipiert. Die enge Verbindung von Soziologie und Geschichtswissenschaft während des Dritten Reiches, wird insofern ersichtlich, zumal der Beginn sozialgeschichtlicher Forschung in der BRD eng mit den Namen von Hans Freyer, Otto Brunner und Werner Conze verbunden ist.(13)

Otthein Rammstedt schrieb im zweiten Kapitel „Soziologie und Volkswerdung“ seines Buches(14): „Die Deutschen Soziologen faßten die Situation von 1933 als politischen Umbruch auf, der zugleich ein sozialer sei. ... Die Soziologie muß sich dieser Anschauung nach auf die Kräfte einlassen, die eine Gesellschaft strukturieren. Nur dann sei es der Soziologie möglich, das Gesellschaftliche zu verstehen. ... Die Bedeutung der Soziologie könne sich in dieser Anfangsphase des Dritten Reiches im Prozeß der Volkswerdung offenbaren.“(15) Rammstedt zitierte auch den Soziolgen Reinhard Höhn, bei dem es heißt: „Wir müssen uns bewußt werden, daß wir im Umbruch stehen. In dieser Zeit können wir nur eins tun: wir müssen uns immer stärker vom Gemeinschaftsgeist unserer Zeit durchdringen lassen, in diesen Gemeinschaften leben, uns über die grundlegenden Gemeinschaften unseres Lebens, die Familie, die Sippe, das Arbeitslager, die S.A. und die Stellung der Einzelnen in diesen Gemeinschaften klar werden, dann werden wir von der individualistischen Vorstellungswelt loskommen und sehen, wie falsch es war, wenn die Wissenschaft vom Gegensatz zwischen Einzelnen und Gemeinschaft sprach, von wohlerworbenen Rechten, vom Gegensatz zwischen Recht und Politik, Familie und Staat, von der Rechtssicherheit des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft.“(16)

Die soziologische Gegenwartsanalyse der Jahre 33/ 34 in Deutschland (v.a. die von Hans Freyer) spielte für die sozialgeschichtlichen Erkenntnisse Otto Brunners eine entscheidende Rolle ( >Volksgeschichte). Vielleicht wirkten sich Brunners Jugendeindrücke – vom Nationalitäten-

kampf in Mähren vor 1918 – bestimmend aus, in Hinblick auf seine völkische und deutsch- nationale Orientierung.(17) Nichtsdestotrotz hat er seine wichtigsten Ansätze bereits 1939, als das Buch „Land und Herrschaft“ seine erste Auflage erlebte, von der politischen Gegenwart jener Jahre her begründet.(18)

1.2. Volksgeschichte – Strukturgeschichte – Sozialgeschichte

Der Gedanke ist nur ein Blitz

zwischen zwei langen Näch-

ten; aber dieser Blitz ist alles.

(H. Poincare)

Was verstand Otto Brunner unter einer „politischen Volksgeschichte“? Und was bewegte ihn – „Volksgeschichte“ mit dem Begriff „Strukturge-

schichte“ zu ersetzen?

„Brunners Ausgangspunkt war die Kritik der bisherigen, vorwiegend juristisch bestimmten Erforschung spätmittelalterlich – frühneuzeitlicher Herrschaftsverhältnisse, für ihn eine Konsequenz der liberalen Trennung von Staat und Gesellschaft.“(19) Und diesem Verfahren setzte er sein Konzept einer „politischen Volksgeschichte“ entgegen. So formulierte er 1943, daß nicht politische Geschichte, nicht Rechtsgeschichte oder Wirtschaftsgeschichte das Gebot der Stunde sei, sondern die „politische Volksgeschichte“. Nur durch eine Darstellung der inneren Volksordnung, in welcher das Volk seine jeweilige geschichtliche Formung erfährt, kann Volksgeschichte geschrieben werden. Daß Brunners Äußerungen bereits seit 1933 auf dem theoretischen Boden der „Volksgemeinschaft“ nationalsozialistischer Prägung entstanden sind(20), ist eine Tatsache, auf die ich schon oben (Punkt 1.1.) eingegangen bin. Er verstand unter Volksgeschichte, Geschichte der Volksordnung, wohl dasselbe wie unter Sozialgeschichte, „die Geschichte des inneren Gefüges menschlicher Gruppen“.(21)

Die Zeit war für Otto Brunner sicher ein wesentlicher Faktor – den nach 1945 politisch belastenden Begriff „Volksgeschichte“ zu vermeiden. So schrieb Klaus Schreiner: „Es kommt darauf an, politisch belastete Begriffe zu vermeiden und durch solche mit einem hohen formalen Werkzeugcharakter zu ersetzen. Brunner tat das selbst, indem er „Volksgeschichte“, die er ursprünglich als „Gebot der Stunde“ bezeichnet hatte, durch „Strukturgeschichte“ ersetzte.“(22) Doch der von Werner Conze geprägte Begriff „Strukturgeschichte“ (1957) war Brunner nicht fremd. So richtete sich seine Polemik gegen ein sachlich unangemessenes Trennungsdenken in der Geschichtswissenschaft, denn er forderte eine ganzheitliche strukturelle Erfassung der Vergangenheit. Und deshalb schien ihm der Begriff „Strukturgeschichte“ der geeigneste zu sein, „da er am wenigsten Mißverständnissen ausgesetzt ist“.(23)

„Mit Hilfe des Strukturbegriffs wollte Brunner eine Aufsplitterung der Geschichte in unverbundene Teilbereiche und Teildisziplinen verhindern. Seine diesbezügliche Maxime für die Praxis geschichtswissenschaftlicher Forschung lautete“: „Nicht politische Geschichte als bloße Machtgeschichte, nicht Rechtsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte usf., die als Kulturgeschichte äußerlich zusammengefaßt werden, sondern auf das Verständnis des politischen Handelns ausgerichtete „Strukturgeschichte“ muß erstrebt werden.“(24) Für Brunner ist die Sozialgeschichte nicht ein bestimmtes Sondergebiet, das Gegenstand eines Faches sein kann, sondern sie ist vielmehr eine Betrachtungsweise, bei der vordergründig die Struktur menschlicher Verbände steht.(25)

Im Punkt 4.3., dieser Arbeit, werde ich die Sozialgeschichte näher unter –

suchen.

2. OTTO BRUNNERS HISTORISCHER HUMUSBODEN

2.1. Otto Brunners „Vordenker“

Versöhnung ist mitten im

Streit, und alles Getrennte

findet sich wieder.

(Hölderlin)

Entschuldigen möchte ich mich für den im Titel angebrachten, vielleicht nicht adäquaten Begriff „Humusboden“. Doch da der Humusboden, so wie er in der Landwirtschaft verstanden wird, ein fein durchkrümelter, mit hoher Wasser- und Nährstoffhaltekapazität ausgestatteter Boden ist, erlaubte ich mir einen „Vergleich“ mit Otto Brunners geistig- historischer Rezeptionsarbeit. Es wäre wohl reiner Wahnsinn, wolle man seine immense Rezeptionsarbeit auch nur annähernd aufzeigen. Aufgrund dieser Tatsache entschloß ich mich eine Einklammerung vorzunehmen. Die „geistigen Wurzeln“ Otto Brunners sollen nun, anhand einiger Persönlichkeiten, auf den Punkt gebracht werden.

Das Zusammenwirken des Königs und des Volkes, als das Wesen verfassungsmäßiger Ordnung bei Georg Waitz (Abschnitt I). Karl Lamprechts enge Verflechtung von Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung (II). Das unentzweite Recht in der altständischen Gesellschaft bei Otto von Gierke (III). Das abendländische Mittelalter- nach Ernst Troeltsch: „.. der eigentliche Mutterschoß unseres ganzen Lebens“ (IV). Die paritätische Verbindung von Mikroskopie und Makroskopie bei E.R. Curtius (V). Otto Hintze und seine Verbindung von Sozialgeschichte mit Begriffsgeschichte (VI). Das Wesen des Politischen bei Carl Schmitt (VII).

Mich selbst habe

ich erforscht.

(Heraklit)

I

Ein bedeutender Vertreter der rechts- und verfassungsgeschichtlichen Literatur des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts war Georg Waitz (1813- 1886). Der Verfasser einer achtbändigen „Deutschen Verfassungsgeschichte“ erkannte, wie er in seinen 1862 erschienenen „Grundzügen der Politik“ vermerkte, „das „Wesen verfassungsmäßiger Ordnung“ besteht darin, daß „das Volk gewisse einzelne Rechte durch seine Vertretung neben dem König geltend zu machen, auch gegen denselben zu schützen habe“.“(26) „Das sich wandelnde Kräfte- und Spannungsverhältnis zwischen der „Macht des Herrschers“ und der „Teilnahme des Volkes“ bei der Entscheidung öffentlicher Angelegenheiten bildete für Waitz auch ein leitendes Erkenntnisinteresse und Strukturierungsprinzip bei der Darstellung der „Grundlagen staatlicher Ordnung“ in der mittelalterlichen Welt.“(27) Im Sinne Brunners(28) möchte ich nun Georg Waitz(29) zitieren: „Aus der Familie erwachsen Volk und Staat. ... der Familienverband (ist immer) noch kräftig, giebt Rechte und Pflichten von Bedeutung; aber er beherrscht nicht das staatliche Leben. Er ist in Verbindung getreten mit den Verhältnissen des Grundbesitzes, der Ansiedlung, der Gemeinde. ... Selbstständig stand die Familie der Gemeinde gegenüber: sie trat mit ihr in Berührung, ihre Angelegenheiten hatten auch für diese Bedeutung. Einzelnes was sie betraf kam hier zur Verhandlung. Aber die Familie geht nicht in die Gemeinde oder den Staat auf; weder ist der Staat nur eine Vereinigung der Familien, noch giebt er diesen erst die Bedingungen ihres Daseins. ... Der Mittelpunkt staatlichen Lebens bei den Deutschen war die Versammlung des Volks. So vor allem bei den Stämmen welche unter gewählten Fürsten lebten. Aber auch wo sich Königthum ausgebildet war es nicht wesentlich anders, wenn hier gleich ein selbstständiges Recht des Herrschers dem Recht der Gemeinde gegenüberstand. Ueberall nimmt das Volk wenigstens einen bestimmten Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten. ... Eine Theilnahme des Volks bei der Weisung des Rechts, seine Zustimmung wenn dasselbe geändert oder neugeordnet werden sollte, eine Mitwirkung auch bei den Angelegenheiten des Krieges und Friedens, eine Wahrung des Grundsatzes, dass was dem Fürsten oder König für seine Bedürfnisse dargebracht ward freiwillige Gabe sei, dazu ein Antheil an der Bestellung der Obrigkeiten, an der Erhebung auch des jedesmaligen Herrschers aus dem königlichen Geschlecht, das sind die Grundlagen staatlicher Ordnung bei den Germanen, die in allem Wechsel und Wandel der folgenden Zeit nicht zerstört worden sind.“

In seinem zweiten Band der „Deutschen Verfassungsgeschichte“ schrieb Waitz: „Bei der Würdigung staatlicher Verhätnisse wird immer eine der wichtigsten Fragen sein, wie sich die herrschenden Gewalten zu den Beherrschten verhalten ... und wie umgekehrt das Volk die alten Freiheits-

rechte, soweit es sie bewahrt, ausübte und sich bei dem öffentlichen Leben überhaupt betheiligte.“(30)

II

„Brunners Versuche, die enge Verwobenheit von Politischem und Sozialem in einer noch wenig ausdifferenzierten Gesellschaft auf den Begriff zu bringen, haben Tradition“(31) Ein Vertreter dieser Tradition, wo es darum ging – die uneigentliche Distanz zw. Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung aufzuheben, war Karl Lamprecht (1856- 1915). Die „Teilentwicklungen“ der materiellen Kultur unterliegen „in Wirtschaft, Recht und Verfassung ... einer gegenseitigen beständigen und kaum übersehbaren Einwirkung, in welche zudem der in ewiger Umbildung begriffene Charakter der sozialen Schichtung unablässig eingreift“.(32) Dies schrieb Lamprecht im Schlußkapitel seines Werkes „Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter“ (1885).(33) Seine Arbeiten waren – für die grundlegenden Erkenntnisse Otto Brunners – mit Sicherheit maßgebend und richtungsweisend (>Sozialgeschichte).

III

„Brunner polemisierte gegen jedwedes Trennungsdenken, gegen die Auflösung der Geschichtswissenschaft in zusammenhanglose Teilgebiete, gegen die begriffliche Isolierung dessen, was historisch – konkret zusammengehört.“(34) Otto von Gierke (1841- 1921) sprach in seinem Werk (35) – vom unentzweiten Recht, das die altständische Gesellschaft nicht in getrennte Bereiche öffentlicher und privater Ordnung aufspaltete. Es konstituierte vielmehr das Gefüge von Herrschaft und genossenschaftlich verfaßten Körperschaften.(36) Brunners Interesse galt der „Einheit und Ganzheit der Lebensordnung des deutschen Volkes“ und ihrer historischen „Totalität“.(37) Otto von Gierke versuchte den Gang der deutschen Verfassungsentwicklung aus dem Mit- und Gegeneinander von Herrschaft und Genossenschaft aufzuzeigen. In seinem vierbändigen Genossenschaftsrecht hinterließ er einen Fundus an Einsichten und Begriffsbildungen, aus dem noch heute Mediävisten schöpfen.(38) Seine begriffsgeschichtlichen Überlegungen finden sich später bei Brunner wieder. Nach Gierke – sei es in der gegenwärtigen Geschichtswissenschaft ein „grober Fehler“, „wenn in der rechtsgeschichtlichen Darstellung der älteren deutschen Verfassungszustände mit den modernen begrifflichen Gegensätzen wie mit realen Größen operiert“ wird.(39) Das verpflichtet oder berechtigt den Historiker jedoch nicht, sich der gängig- aktuellen Begriffe und ihrer Verwendung zu enthalten. „Es genügt, wenn man sich der Inkongruenz stets bewußt bleibt und vor allem sich hütet, die als wissenschaftliches Hilfsmittel verwertbaren modernen Begriffe in die alte Rechtswelt selbst hineinzutragen.“(40)

„Die Erkenntnis der geschichtlichen Bedingtheit der Begriffe und der Spannung zwischen modernem Begriff und Quellenbegriff hat Gierke also bereits benannt.“(41)

IV

Brunners Entwurf – einer europäischen Sozialgeschichte als Strukturge-

schichte – verweist auf das Spätwerk (42) von Ernst Troeltsch (1865- 1923). In seinem gigantischen Buch, aus dem Jahre 1922, erläuterte er die beiden Hauptthemen der materialen Geschichtsphilosophie: die gegenwärtige Kultursynthese und die Universalgeschichte.(43) „Beide stehen in engem gegenseitigen Zusammenhang. Die erste bildet die subjektive Voraussetzung und das die Auslese bestimmende Ideal der Universalgeschichte, die zweite den objektiven Hintergrund und das konkrete Material der Kultursynthese.“(44)

Die Universalgeschichte solle auf Europa begrenzt werden, da „der alte Gedanke der Weltgeschichte“ neu überdacht werden muß. Aber nicht der Allmacht und der universalen Geltung Europas wegen, sondern aus rein epistemologischer Bescheidenheit.(45) So schrieb er: „Wir kennen in Wahrheit nur uns selbst und verstehen nur unser eigenes Sein und deshalb auch nur unsere eigene Entwicklung. Nur deren Erkenntnis ist uns praktisches Bedürfnis und Notwendigkeit, Voraussetzung des eigenen, Kultur gestattenden Handelns und Zukunftwollens.“(46)

Troeltsch bestimmte den zeitlichen Aufbau der Strukturgeschichte Europas von den „Grundgewalten“ her, die „als die tragenden Grundpfeiler und als die fortzeugenden Kräfte nach die moderne Welt tragen und durch-

wirken“. Er beendete sein umfangreiches Werk (Der Historismus und seine Probleme) mit der vierten Grundgewalt: das abendländische Mittelalter.(47) Im Sinne seiner Eigentlichkeit und Uneigentlichkeit (bezogen auf das Mittelalter) schrieb Troeltsch: „ ... es ist doch der eigentliche Mutterschoß unseres ganzen Wesens, unendlich enger mit uns zusammenhängend und unendlich tiefer uns bedingend in tausend gewußten und noch mehr ungewußten Dingen ... . Auch unser eigentlichster Geist hat ebenso wie unsere politischen und sozialen Institutionen hier seine Wurzeln. Die wenigsten wissen, aber alle leben diesen Zusammenhang.“(48) So wurzelte sein Entwurf einer „Kultursynthese“(49), in Form einer europäischen Strukturgeschichte, im Erlebnis der Gegenwart und ihrer Krise.(50) Diesbezüglich schrieb Troeltsch: „Wenn man heute vielfach von einer Krisis der Geschichtswissenschaft reden hört, dann ist es doch weniger eine solche der historischen Forschung der Gelehrten und Fachleute als eine solche des historischen Denkens der Menschen im allgemeinen. Beides geht seit langem ziemlich weit auseinander.“(51) Die Verbindung von Geschichte und Gegenwart gipfelte für Troeltsch im Historismus, den er als die „grundsätzliche Historisierung unseres Wissens und Denkens“ begriff.(52)

V

E.R. Curtius‘ (1886- 1923) Versuch in seinem Werk (53), den Parochial –

ismus der Spezialisten“ mit dem „Universalismus“ zu verknüpfen, wirkte sich in seinem Verweisungscharakter(54) nachhaltig und bestimmend aus.

„ ... beide Betrachtungsweisen „fordern sich gegenseitig und stehen in einem komplementären Verhältnis. Universalismus ohne Spezialismus ist eine Seifenblase“, ein(e) Devise, die auch Brunner kennzeichnen könnte.“(55) Diese Polarität von Geschichte und Gegenwart – zeigt einerseits seine Seelenverwandtschaft mit E.Troeltsch auf, andererseits verweist sie auf „das Problem des Historismus als der Grundgegebenheit moderner historischer Reflexion ...“.(56)

VI

Den Weg zu einer Verbindung von Sozialgeschichte mit Begriffsgeschichte hat Otto Hintze (1861- 1940) ermöglicht. Er erkannte die Gegensätzlichkeit „juristischer“ und „soziologischer“ Begriffe, und die damit verbundene Schwierigkeit. Denn anhand „moderner Hilfsbegriffe“, die bei juristischen Definitionen herangezogen werden, kann – die ältere Zeit in ihrer Eigentlichkeit nicht erfaßt werden.(57) Und darauf bezogen schrieb Brunner (58): „Es muß der Versuch einer Darstellung des inneren Baues der politischen Verbände des Mittelalters gemacht werden, ...die sich nicht darauf beschränkt, als Verfassung nur jene Rechtsinstitute anzuerkennen, die heute ihren Platz im Staatsrecht haben, und andere beiseite läßt, weil sie gemeinhin etwa im Strafrecht oder im Privatrecht behandelt werden. Es geht um eine Darstellung ... , daß wesentliche Begriffsmerkmale des neuzeitlichen Staates den mittelalterlichen Verbänden fehlen, ... .“ So muß die Terminologie einer Lehre, soweit als möglich, aus den Quellen selbst entnommen werden, damit der Sinn der Quellen anhand adäquater Begriffe richtig gedeutet werden kann. „Eine Darstellung der mittelalterlichen Ordnungen wird nur richtig sein, wenn daraus zugleich die mittelalterliche Politik verstanden werden kann. ... Die Arbeit, die hier zu leisten ist, kann nur der Historiker von einem echten und vollen Sinn politischen Gesichtspunkt vollbringen. Aber er kann dabei die Hilfe der historischen und theoretischen Fachwissenschaften nicht entbehren.(59) ... Er kann nicht Fachmann in allen Sondergebieten geschichtlichen Lebens sein. Er muß mit diesen Fachwissenschaften zusammenarbeiten, ohne ihre Ergebnisse einfach hinzunehmen oder sie, weil er ihre Ergebnisse mit den Aussagen seiner Quellen nicht vereinen kann, abschätzig beiseite zu schieben.“ Es kommt auf eine neue Weise der Zusammenarbeit an – zwischen Geschichte und historischen Fachwissen-

schaften (60), denn „ ... die Geschichte hat diesen Fachwissenschaften mehr zu bieten als nur Quellenerschließung und Quellenkritik oder bloße „Machtgeschichte“.“

Otto Hintzes Abhandlung über „Wesen und Verbreitung des Feudalismus“ war begriffsgeschichtlicher Natur und ist „hervorgegangen aus dem Bedürfnis der Verständigung über eine Frage der historischen Terminologie, die zugleich ein sachliches Problem in sich schließt“.(61) Die aspektive Auffassung der sozial- verfassungsgeschichtlichen Erkenntnis und das Konzept des historischen Vergleichs sind die wesentlichen Momente der Sozialgeschichte Otto Hintzes, die sich bei Brunner wiederfinden.(62) In Gedanken an Otto Hintze schrieb Brunner: „... in seinem Werk vollzog sich, ausgehend von der Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte, vor allem auch der Heeresverfassung, ... eine Synthese der Wirtschafts- und Sozialgeschichte im engern Sinn mit der Rechts- und Verfassungsgeschichte und der politischen Geschichte zu einer umfassenden Sozialgeschichte im vollen Sinn des Wortes.“(63)

VII

In Carl Schmitts Verfassungslehre fand Brunner sowohl die Wendung gegen den juristischen Positivismus wie auch gegen den Verfassungsbegriff des bürgerlich- liberalen Rechtsstaates und seiner Vertreter.(64) „Grundlage einer erneuerten Verfassungsgeschichte sei deshalb die „Erkenntnis, daß alle Wissenschaft des Verfassungsrechts ein lebendiger Teil der Verfassungswirklichkeit“ sei, die Erkenntnis also des „Zusammenhanges von politischer Entwicklung und verfassungsrechtlicher Begriffsbildung“.“(65)

In seinem Werk „Der Begriff des Politischen“ definierte Carl Schmitt das „Wesen des Politischen“ (66) folgendermaßen: „Eine Begriffsbestimmung des Politischen kann nur durch Aufdeckung und Feststellung der spezifisch politischen Kategorien gewonnen werden. ... Das Politische muß deshalb in eigenen letzten Unterscheidungen liegen, auf die alles im spezifischen Sinne politische Handeln zurückgeführt werden kann. ... Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind. Sie gibt eine Begriffsbildung im Sinne eines Kriteriums, nicht als erschöpfende Definition oder Inhaltsangabe. ... Die seinsmäßige Sachlichkeit und Selbstständigkeit des Politischen zeigt sich ( ) in (der) Möglichkeit, einen derartig spezifischen Gegensatz wie Freund- Feind von anderen Unterscheidungen zu trennen und als etwas Selbstständiges zu begreifen. ... Die Begriffe Freund und Feind sind in ihrem konkreten, existentiellen Sinn zu nehmen ... .“

Dieser Beitrag von Carl Schmitt, war sicher ein Beweggrund dafür, daß Otto Brunner sein monumentales Werk ( Land und Herrschaft ) mit dem Kapitel „Fehde“ einleitete.(67)

[...]


(1) Werner CONZE: Nachruf Otto Brunner (1898- 1982), in: Vierteljahr- schrift für Sozialgeschichte und Wirschaftsgeschichte, hrsg. von Werner Conze, Hermann Kollenbenz, Hans Pohl und Wolfgang Zorn; 69. Band 1982, Franz Steiner Verlag GmbH- Wiesbaden; S.452.

(2) Otto Gerhard OEXLE: Sozialgeschichte- Begriffsgeschichte- Wissen- schaftsgeschichte, Anmerkungen zum Werk Otto Brunners, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte; hrsg. von Werner Conze, Hermann Kollenbenz, Hans Pohl und Wolfgang Zorn; 71. Band 1984, Franz Steiner Verlag Wiesbaden; S.305 (2.Fußnote).

(3) Werner CONZE: Nachruf Otto Brunner; wörtlich zitierte Stelle (w.z.St.) S.452.

(4) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte; S.305.

(5) Werner CONZE: Nachruf Otto Brunner; S.452.

(6) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte; S.305.

(7) Werner CONZE: Nachruf Otto Brunner, w.z.St. S.452- 453.

(8) Winfried SCHULZE: Der Neubeginn der deutschen Geschichts- wissenschaft nach 1945. Einsichten und Absichtserklärungen der Historiker nach der Katastrophe. In: Deutsche Geschichtswissenschaft nach dem 2. Weltkrieg (1945- 1965); hrsg. von Ernst Schulin unter Mitarbeit von Elisabeth Müller- Luckner; München, R.Oldenbourgh Verlag 1989, w.z.St.: S.35.

(9) Ebenda, S.35.

(10) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, w.z.St.: S.317.

(11) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittelalters nach 1945. Kontinuitäten und Diskontinuitäten der Mittelalterforschung im geteilten Deutschland. In: Deutsche Geschichtswissenschaft nach dem 2.Weltkrieg; hrsg. von Ernst Schulin, München R.Oldenbourgh Verlag 1989; w.z.St.: S.137.

(12) Ebenda , S.137.

(13) Winfried SCHULZE: Der Neubeginn der deutschen Geschichts- wissenschaft nach 1945, S.35.

(14) Otthein RAMMSTEDT: Deutsche Soziologie 1933- 1945. Die Normalität der Anpassung. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1986.

(15) Ebenda, w.z.St.: S.42- 43.

(16) Ebenda, w.z.St.: S.43.

(17) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.318.

(18) Ebenda, S.319.

(19) Winfried SCHULZE: Der Neubeginn der deutschen Geschichts- wissenschaft nach 1945, w.z.St.: S.34.

(20) Ebenda, 34- 35.

(21) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittelalters nach 1945, S.144.

(22) Ebenda, w.z.St.: S.142.

(23) Ebenda, S.142- 142.

(24) Ebenda, w.z.St.: S.142.

(25) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.305.

(26) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittel- alters nach 1945, S.143. - Letzte w.z.St. anlehnend an Georg Waitz, in: Grundzüge der Politik nebst einzelnen Ausführungen (Kiel 1862), S.140.

(27) Ebenda, w.z.St.: S.143.

(28) Otto Brunner schrieb in seiner 1959 gehaltenen Rektoratsrede: „Eine Geschichte im engeren Sinn haben ( ) nur Menschen und menschliche Verbände, Familien, Dörfer, Städte, Stände, Klassen, Staaten, Völker, Stämme usw.. Menschen und menschliche Verbände ringen um ihre Existenz, behaupten sich selbst; sie handeln in diesem Sinne „politisch“. Es sind Sozialgebilde, in denen Herrschaftsverhältnisse bestehen, rechtlich geordnete Machtverhältnisse. In: Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgebilde, Göttingen 2.Aufl. 1968, w.z.St.: S.19.

(29) Georg WAITZ: Deutsche Verfassungsgeschichte. Die Verfassung des deutschen Volkes in ältester Zeit, Band 1 (Graz 4.Aufl. 1953, photo- mechan. Nachdruck der 3. Auflage, Berlin 1880). Die im folgenden gegebenen Zitate ebenda: Kapitel: Die Familie, S.53ff. und Kapitel: Die Volksversammlungen, S.339 und S.369ff..

(30) Ders: Deutsche Verfassungsgeschichte. Die Verfassung des Fränk- ischen Reiches, Band 2 ( Graz 4.Aufl. 1953, photomechan. Nachdruck der 3. Auflage Berlin 1882), w.z.St.: S.246. - Vgl. dazu die Beiträge O.Brunners: Das „ganze Haus“ und die alteuropäische „Ökonomik“, und : Die Freiheitsrechte in der altständischen Gesellschaft, in: Neue Wege , 2.Aufl. 1968; sowie die Kapitel III und IV, in: Land und Herrschaft, vierte, veränderte Auflage, Rudolf M. Rohrer Verlag, Wien 1959.

(31) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittel- alters nach 1945, w.z.St.: S.141.

(32) Ebenda, S.141, anl. zitiert nach Luise Schorn- Schütte, in: Karl Lamprecht. Kulturgeschichtsschreibung zwischen Wissenschaft und Politik.

(33) Ebenda, S.141.

(34) Ebenda, w.z.St.: S.140.

(35) Otto von GIERKE: Das deutsche Genossenschaftsrecht, Band 1.

(36) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittel- alters nach 1945. Kontinuitäten und Diskontinuitäten ... , S.141.

(37) Ebenda, S.140.

(38) Ebenda, S.139.

(39) Oto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.327ff. Das Zitat übernahm O.G.Oexle aus der „Zeitschrift für Rechtsgeschichte“ 28 (German. Abt. 1907), S.612f.

(40) Ebenda, w.z.St.: S.328. - Vgl. dazu Brunners Beitrag in: Land und Herrschaft. Grundfragen der territorialen Verfassungsgeschichte Österreichs im Mittelalter, 4.Aufl. 1959, (II Kap.): Die Aufgabe, S.163ff.

(41) Ebenda, w.z.St.: S.328.

(42) Ernst TROELTSCH: Der Historismus und seine Probleme, in: Gesammelte Schriften von E.Troeltsch, 3.Band, Verlag von J.C.B.Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1922.

(43) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.332. Vgl. dazu Wilhelm Dilthey: Das Verstehen einzelner Erscheinungen setzt ein Vorverständnis voraus, das auf Akten des Verstehens einzelner Erscheinungen beruht: „Wir müssen aus den Teilen das Ganze aufbauen, und in dem Ganzen muß noch das Moment liegen, durch welches Bedeutung zugeteilt wird und sonach dem Teil seine Stellung zuweist.“ Diese Wechselbedingtheit von ganzheitlichem Vorverständnis und Verständnis einzelner Erschein- ungen wird als „hermeneutischer Zirkel“ bezeichnet. Zitiert nach Wolfgang Röd, in: Der Weg der Philosophie, Band II (17.- 20 Jhd), C.H.Beck- Verlag, München 1996, S.389.

(44) Ernst TROELTSCH: Der Historismus und seine Probleme, w.z.St.: S.694.

(45) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.332.

(46) Ernst TROELTSCH: Das Problem des Historismus, w.z.St.: S.709. Vgl. dazu Friedrich Nietzsche, in: Vom Nutzen und Nachteil der Historie für das Leben, Reclam Ausgabe, S.27: „Die Geschichte gehört ( ) dem Bewahrenden und Verehrenden – dem , der mit Treue und Liebe dorthin zurückblickt, woher er kommt, worin er geworden ist; durch diese Pietät trägt er gleichsam den Dank für sein Dasein ab.“

(47) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.332.

(48) Ernst TROELTSCH: Das Problem des Historismus, w.z.St.: S.767.

(49) Vgl. dazu Brunners Werk: Adeliges Landleben und europäischer Geist. Leben und Werk Wolf Helmhards von Hohberg 1612- 1688.

(50) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.333.

(51) Ernst TROELTSCH: Das Problem des Historismus, w.z.St.: S.21 - Vgl. dazu die Rektoratsrede von Otto Brunner, in: Neue Wege, 2.Aufl. 1968, S.10 (2.Absatz)

(52) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.333. - Der bedeutendste Vertreter des südwestdeutschen Neukantianismus war Wilhelm Windelband (1848- 1915). Er faßte die Philosophie als Theorie des Wissens bzw. der Erfahrung auf, dachte dabei an die geschichtliche Erfahrung. Windelband war es darum zu tun, die transzendentale Betrachtungsweise auf die Geisteswissen- schaften auszudehnen ... . Er hielt es für nötig, die transzendentale Fragestellung auch auf die Erfahrung der Geschichte auszudehnen. Zitiert nach W.Röd, in: Der Weg der Philosophie, Band II, S.361ff.

(53) E.R. CURTIUS: Europäische Literatur und lateinisches Mittelalter, 1.Aufl. 1948 und 2.Aufl. 1959.

(54) Vgl. dazu den Verweisungscharakter eines Makroobjektivs und den eines Weitwinkelobjektivs in der Photographie.

(55) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, w.z.St.: S.334.

(56) Ebenda, S.334 ff.

(57) Ebenda, S. 331.

(58) Otto BRUNNER: Land und Herrschaft, 4.Aufl. 1959, die im folgenden gegebenen Zitate ebenda: S.163ff.

(59) Vgl. dazu Brunners Rektoratsrede (Hamburg 1959), in: Neue Wege, 2.Aufl. 1968, S.22 (dritter Absatz).

(60) Werde diesen Aspekt in Punkt 3.1. genauer erörtern, verweise hierbei auf die Anm. 95.

(61) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.331. O.G.Oexle zitierte Hintze, in: Feudalismus, S.84.

(62) Ebenda, S.330.

(63) Otto Brunner: Neue Wege, 2.Aufl. 1968, w.z.St.: S.89.

(64) Otto Gerhard OEXLE: Sozial- Begriffs- Wissenschaftsgeschichte, S.319.

(65) Ebenda, w.z.St. S.319.

(66) Carl SCHMITT: Der Begriff des Politischen, Dunker & Humblet, unveränderter Nachdruck der 1963 erschienenen Auflage, 1979 Berlin 41. Die im folgenden gegebenen Zitate ebenda: S.26 und S.28. - Be- zogen auf den letzten (zitierten) Satz möchte ich gern Werner Schneyder zitieren, der in einem seiner Lieder sang: ... Ich wollte doch im Kreis von Freunden enden und nicht mit Leuten, die sich gerne sehen, .. . Ich wollte daß wir - immer wieder wir sind und uns die Feinde miteinander wähln; ich wollte daß wir - wenn wir nicht dafür sind, ganz automatisch zu den Gegenern zählen. (In: Abschiedsabend ORF Aufzeichnung 1995/96)

(67) Klaus SCHREINER: Wissenschaft von der Geschichte des Mittelalters nach 1945, S.138.

Ende der Leseprobe aus 68 Seiten

Details

Titel
Otto Brunner - Ein Zeuge des 20. Jahrhunderts
Hochschule
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck  (Institut für Österreichische Geschichte)
Veranstaltung
Österreichische Geschichtswissenschaft. Zur Sozialgeschichte einer ‚interesselosen‘ Profession (18.- 20.Jahrhundert).
Note
2,0
Autor
Jahr
1997
Seiten
68
Katalognummer
V12840
ISBN (eBook)
9783638186377
ISBN (Buch)
9783638723237
Dateigröße
647 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Otto, Brunner, Zeuge, Jahrhunderts, Geschichtswissenschaft, Sozialgeschichte, Profession, Jahrhundert)
Arbeit zitieren
Alessandro de Michel (Autor:in), 1997, Otto Brunner - Ein Zeuge des 20. Jahrhunderts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/12840

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