Argumente für und gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Europäischen Währungsunion


Hausarbeit, 2007

18 Seiten, Note: 2


Leseprobe


Inhaltverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Stabilitäts- und Wachstumspakt und seine Rechtfertigung
2.1 Inhalte des Paktes
2.2 Ökonomische Begründung für die Regeln
2.3 Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Verschuldung und Ableitung der Referenzwerte
2.4 Änderungen

3. Kritik am Wachstums- und Stabilitätspakt
3.1 Widerspruch Subsidiarität - International überwachte Finanzpolitik
3.2 Mangelnde Effizienz

4. Diskussion des Pro und Contra

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Im Jahr 1992 wurde im Maastrichter Vertrag die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und die Einführung einer gemeinsamen Währung, des Euros, beschlossen. Grundbedingung für die Einführung des Euros in einem bestimmten Land sollte die Erfüllung verschiedener Kriterien hinsichtlich der Preisstabilität, des Budgetdefizites und der Verschuldung, der Zinsentwicklung und der Wechselkursstabilität sein. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand dabei die Gefahr, dass die Einführung der gemeinsamen Währung vor allem den Ländern mit notorisch hohen Defiziten ermöglichen würden, ihre Verschuldung auf Kosten der Länder mit höher Budgetdisziplin wieder zu erhöhen, auch wenn diese Länder im Vorfeld der Einführung des Euros die Kriterien einhalten. Um diesen Befürchtungen entgegenzutreten, wurde beim EU-Gipfel in Dublin 1996 der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen, der insbesondere die Einhaltung des Defizitkriteriums von maximal 3% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sicherstellen soll und zu diesem Zweck einen Sanktionsmechanismus schafft für den Fall, das ein Mitglied der WWU dieses Kriterium verletzt.

In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, welche Gründe für die Regelungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) sprechen, welche Kritik am SWP geübt werden kann und wie der SWP schließlich zu bewerten ist. Dafür werden im zweiten Abschnitt die Inhalte des SWP und ihre ökonomische Begründung dargestellt. Im dritten Abschnitt werden die wesentlichen Kritikpunkte, die in der Literatur vorgebracht werden, erläutert und im vierten Abschnitt werden die Vor- und Nachteile diskutiert. Im fünften Abschnitt wird ein Fazit gezogen.

2. Stabilitäts- und Wachstumspakt und seine Rechtfertigung

2.1 Inhalte des Paktes

Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf die Konvergenzkriterien, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen.[1] Diese sind wie folgt aufzulisten.

1. Preisstabilität: Die Inflation darf für ein Land im Jahr vor dem Beitritt nicht mehr als 1% über diejenigen drei Länder liegen, die die geringste Inflation aufweisen.
2. Finanzpolitischen Stabilität: Das Beitrittsland darf kein Budgetdefizit haben, dass über 3% des BIP liegt und keine Staatsverschuldung oberhalb von 60% des BIP, es sei denn, es handle sich um Ausnahmen oder eine stetige Verbesserung hin zum Referenzwert ist erkennbar.
3. Wechselkursstabilität: Das Beitrittsland muss in den letzten zwei Jahren vor dem Beitritt die normale Wechselkursbandbreite des Europäischen Währungssystems (EWS) eingehalten haben.
4. Anpassung der langfristigen Zinsen: Der langfristige Zinssatz soll im Beitrittsland im Jahr vor dem Beitritt nicht mehr als 2% über den Zinsen in den drei Ländern mit größter Preisstabilität liegen.

Ursprünglich, d. h. bei Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages 1992, sollten diese Kriterien nur bei der Bewertung angewendet werden, ob ein Beitrittskandidat akzeptiert wird. Erst in Hinblick auf deutsche Bedenken wurde beim Dubliner Gipfel festgelegt, dass das Kriterium der finanzpolitischen Stabilität auch über den Tag der Einführung des Euros hinaus eingehalten werden soll. Dies wurde im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) festgehalten. Der SWP besteht aus den folgenden drei Komponenten:

1. Entschließung des Europäischen Rates über den Stabilitäts- und Wachstumspakt (Amsterdam, 17. Juni 1997),
2. Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit
3. Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.

Hierin werden folgende Regeln aufgestellt. Wenn ein Mitglied der WWU ein Budgetdefizit über 3% des BIP hat, legt die Kommission dem Rat einen Bericht vor, der eine Bewertung abgibt, ob ein übermäßiges Defizit vorliegt und das dementsprechende Verfahren eingeleitet werden soll.[2] Zu diesem Bericht gibt der Wirtschafts- und Finanzausschuss[3] eine Stellungnahme ab. Eine Entscheidung des Rates, ob ein übermäßiges Defizit vorliegt, bedarf einer 2/3Mehrheit der Stimmen, hierbei sind alle EU-Mitglieder stimmberechtigt, also auch die Beitrittskandidaten und die Länder, die nicht WWU-Mitglieder sind. Kommt die Mehrheit zustande, wird das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet. Hierbei spricht der Rat dem betreffenden Land Empfehlungen aus, wie das Defizit zu bereinigen ist, und legt eine Frist fest, bis zu der das Defizit abgebaut sein muss. Wenn das Defizit des Mitglieds zwei Jahre lang oberhalb des Referenzwertes bleibt, stimmen die Mitglieder der WWU über die Verhängung von Sanktionen ab. Diese bestehen zunächst in einer unverzinsten Einlage bei der Kommission bis zu 0,5% des BIP. Sollten nach weiteren zwei Jahren das übermäßige Defizit nicht auf den Referenzwert abgesunken sein, kann diese Einlage in nicht erstattungsfähige Geldstrafe umgewandelt werden.[4]

2.2 Ökonomische Begründung für die Regeln

Die besondere Rolle der Finanzpolitik entspringt aus dem Wegfall des Wechselkurses zwischen den Volkswirtschaften der WWU, da ihr dadurch eine größere Rolle bei der Anpassung bei asymmetrischen Schocks der einzelnen Länder bekommt. Dies ist die Begründung für die wesentliche Verpflichtung des SWP, mittelfristig einen Staatshaushalt zu erreichen, der im Wesentlichen ausgeglichen ist oder Überschüsse erwirtschaftet. Dies soll es den Mitgliedsstaaten erlauben, auf Konjunkturschwankungen zu reagieren, wobei das Defizit unterhalb des Referenzwertes von 3% des BIP gehalten wird. Insbesondere werden drei Argumente für eine regelgebundene Fiskalpolitik angebracht, wie sie durch SPW verfolgt wird.

1. Die WWU schwächt zunächst die Budgetdisziplin der Mitglieder, diesem Effekt soll durch den SWP entgegengewirkt werden.
2. Sie entlastet die Europäische Zentralbank (EZB) von politischem Druck, wenn Mitglieder aufgrund ihrer Verschuldung eine inflationäre Geldpolitik wünschen.
3. Die supranationale Überwachung bietet eine Chance für mehr Budgetdisziplin. Diese Argumente sollen im Folgenden näher erläutert werden.[5]

Vor Einführung des Euro ließ sich das EWS als ein System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse charakterisieren. Dieses System ist dadurch charakterisiert, dass die Folgen einer Ausweitung des Budgetdefizits im wesentlichen vom Inland getragen werden aufgrund der damit einhergehenden höheren Inflation, der damit verbunden steigenden Leistungsbilanzdefiziten sowie aufgrund der schlechteren Terms of Trade, die langfristig eine Anpassung des Wechselkurses im EWS notwendig machen. Dadurch bleibt das Ausland von den Auswirkungen der defizitären Fiskalpolitik weitgehend unberührt. Durch den Wegfall des Wechselkursmechanismus in der Währungsunion werden die negativen Effekte übermäßiger Defizite in größerem Maße auf die anderen Mitglieder übertragen; dabei ist der Grad der Unabhängigkeit der Zentralbank unwesentlich: Im Falle einer unabhängigen Zentralbank ist diese aufgrund des Ziels der Preisstabilität angehalten, eine restriktivere Geldpolitik zu fahren, so dass das Zinsniveau in den übrigen Mitgliedsstaaten höher ist im Vergleich zur Situation vor der Währungsunion, mit den bekannten Folgen für die Konjunktur in diesen Ländern. Ist die Zentralbank hingegen nicht unabhängig, und kommt dem Wunsch des Defizitlandes nach einer expansiven Geldpolitik zur Alimentierung des Defizits nach, führt dies zu einem Geldmengenanstieg, der sich in der ganzen Union bemerkbar macht, mit der Folge höherer Inflationsraten in den Partnerländern (wiederum im Vergleich zur Situation ohne Währungsunion).

Ein weiterer, indirekter Effekt entsteht aus der erhöhten politischen Integration innerhalb der WWU: Obwohl im Vertrag von Maastricht ein bail-out durch EU, EZB oder andere Mitgliedsstaaten im Falle eines drohenden Zahlungsausfalls ausdrücklich ausgeschlossen wird, bleibt zweifelhaft, ob sich diese Regelung im „Schadensfall“ auch politisch durchsetzen lässt, oder nicht doch durch mehr oder weniger verdeckte Maßnahmen durchgeführt würden. Auch wenn sich ein Mitglied keineswegs hierauf verlassen kann, bleibt zu erwarten, dass der Kapitalmarkt diese Möglichkeit hinsichtlich der geforderten Risikoprämie zumindest einkalkuliert, so dass die Mitglieder ohne übermäßiges Defizit höhere Zinsen für ihre Schulden zahlen müssen als sonst der Fall wäre. Aus dem genannten wird die Forderung abgeleitet, durch fiskalpolitische Regeln, die mit überhöhten Defiziten verbundenen Spillover-Effekte auf dem Gütersektor der Volkswirtschaften einzugrenzen. Selbstverständlich sollen solche Regelungen für alle Mitglieder im gleichen Maße gültig und bindend sein.

Ein wesentlicher Diskussionspunkt im Vorfeld der Einführung des Euro war die Frage nach der Unabhängigkeit der EZB. Zwei Punkte standen hier im Vordergrund: Wie müsste der institutionelle Rahmen der EZB gestaltet werden, und wie kann der „Machtkampf“ zwischen Geldpolitik und Fiskalpolitik zugunsten eines Policy-Mix entschieden werden. Der Institutionelle Rahmen wurde schließlich so geschaffen, dass man sich an den Regelungen der Bundesbank orientiert hat. Darüber hinaus wurden das Verbot der Kreditvergabe an öffentliche Stellen, die Unabhängigkeit und die Stabilitätsorientierung der EZB im EU-Vertrag festgeschrieben - dieser kann nur einstimmig durch alle Regierungen und Parlamente geändert werden. Der Machtkampf zwischen Geld- und Fiskalpolitik kommt dann zum Tragen, wenn einer stabilitätsorientierten Geldpolitik eine expansive Fiskalpolitik entgegensteht. Kurz- und Mittelfristig führt diese Konfrontation zu hohen Zinsen und damit zu Wachstums- und Beschäftigungsverlusten, wenn die Zentralbank durch Geldmengen- und Zinspolitik den inflationären Tendenzen überhöhter Defizite entgegenwirkt. Langfristig würden eine wachsende Schuldenstandsquote und ein über der nominalen Wachstumsrate liegender Nominalzins zu einer Verletzung der staatlichen Budgetrestriktion und damit der Zahlungsunfähigkeit des Staates führen. Für Sturm ist eine Zentralbank, die in letzter Konsequenz den Staatsbankrott in Kauf nimmt nur schwer vorstellbar.[6] Gerade die Unsicherheit über die noch nicht existierende Institution der EZB in Hinblick auf ihre Unnachgiebigkeit gegenüber politischem Druck führte daher zur Forderung, durch eine regelgebundene Budgetpolitik diese Konfrontation von vornherein zu vermeiden und somit die damit verbundenen Risiken für Preisstabilität und Wachstum und Beschäftigung auszuschließen.

Schließlich gibt es Argumente, die grundsätzlich dafür sprechen, die Budgetpolitik einer Regelbindung zu unterwerfen. Hierbei wird die Regelbindung als zu bevorzugende Sekond-Best-Lösung angesehen. Die bestmögliche Lösung wäre eine nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Verschuldungspolitik. Da im politischen Raum aber grundsätzlich nicht nur wirtschaftliche Argumente zählen, wird hier eine immanente Tendenz zu exzessiven Defiziten unterstellt. Im Vergleich der wohlfahrtsökonomischen Kosten der Regelbindung gegenüber der diskretionären Budgetpolitik ist daher erster der Vorzug zu geben.[7] Da vermutet wird, dass ohne Regelbindung in einer Währungsunion noch stärkere Anreize zur Defizitfinanzierung bestehen als ohnehin schon, würde daher die Notwendigkeit wirksamer Regelbindung noch erhöht.[8] Des Weiteren kann durch die supranationale Überwachung der nationalen Fiskalpolitik die Wirksamkeit der Regelbindung gegenüber rein nationalen Regeln erhöht werden, wenn ein wirksamer Sanktionsmechanismus zur Verfügung steht. Neben den Sanktionen spielen natürlich auch politische Mechanismen eine Rolle: Zum einen würde es dem Image einer Regierung schaden, wenn sie von der EU öffentlich auf die Anklagebank gesetzt würde, und zum anderen ließen sich durch die Schuldzuweisung auf die übergeordneten Vorgaben aus Brüssel unpopuläre Maßnahmen im Inland besser durchsetzen. Soweit jedenfalls die Hoffnungen im Vorfeld der Einführung des Euro.

[...]


[1] Vgl. Europäische Zentralbank 2006.

[2] Als Grund, weshalb ein Defizit nur vorübergehend den Referenzwert verletzt und deshalb kein Verfahren notwendig ist, gilt ein Rückgang von 2% des realen BIP. Ist der Rückgang geringer als 2%, kann der Rat auch ähnliche Gründe für eine außergewöhnliche Lage akzeptieren. Vgl. Artikel 2 Nr. 2 der Verordnung 1467/97 in der Fassung vom 7. Juli 1997.

[3] Also die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU.

[4] Die Zinserträge der Einlagen, bzw. die Geldstrafen werden an die Mitglieder verteilt, die kein übermäßiges Defizit aufweisen, in Relation zu ihrem BIP.

[5] Vgl. Sturm 1997, S. 102ff.

[6] Vgl. Sturm 1997, S. 135.

[7] Vgl. Sturm 1997, S. 67ff.

[8] Diese Position wird auch von der EZB vertreten. Siehe hierzu Europäische Zentralbank 2005, S. 65.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Argumente für und gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Europäischen Währungsunion
Hochschule
Universität Potsdam
Veranstaltung
Neue Aspekte der Fiskalpolitik und EU Integration
Note
2
Autor
Jahr
2007
Seiten
18
Katalognummer
V128457
ISBN (eBook)
9783640408870
ISBN (Buch)
9783640409396
Dateigröße
435 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Argumente, Regeln, Stabilitäts-, Wachstumspaktes, Europäischen, Währungsunion
Arbeit zitieren
Kian Kamalian (Autor:in), 2007, Argumente für und gegen die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Europäischen Währungsunion, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128457

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