Österreich im Schatten des Staatsbankrotts?

Das bankbezogene österreichische CEE-Exposure unter kritischer Analyse des „TripleA“


Fachbuch, 2009

34 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung (insbes aus lebensnaher, ö Perspektive)
1.2 Gang der Untersuchung
1.3 Die Worte „Wahrscheinlichkeit“; ferner „Sicherheit“
1.3.1 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache
1.3.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften
1.3.4 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache
1.3.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft
1.3.6 Das so genannte „Ratingsymbol“ des „Triple A“
1.3.7 Die Worte von EVERLING zum „Triple A“ auf seiner HP
1.3.8 EVERLING zum „Triple A“ auf DEUTSCHLANDRADIO
1.3.9 EVERLING in ACHLEITNER/EVERLING/NIGGEMANN
1.3.10 Die „Newsletter“-Worte von EVERLING anno 2002
1.3.11 Die Worte von EVERLING in KIENBAUM/BÖRNER
1.3.12 Die Wortfolge im „Rating“-Kontext von SCHNEIDER et al
1.3.13 Die Wortfolge im „Rating“-Kontext des [d]BVRA
1.3.14 Die Worte von TRIEU iZm dem Deutsche Post Bank AG - Rating
1.3.15 Die Worte von KNEPEL auf der HP der BANKINGCLUB GmbH
1.3.16 SCHUMANN iRd Firmenkunden-Rating iZm „Basel II“
1.3.17 Die Behauptungen der TECH DATA
1.3.18 Implikationen für die („Rating“-„Prozess“-)Praxis ?
1.4 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Einführung (insbes aus lebensnaher, ö Perspektive)

Die jüngste Kontroverse[1] zwischen Wirtschaftsnobelpreisträger Prof Dr Paul Robin KRUGMAN[2] sowie zwischen dem ö Vizekanzler und ö Finanzminister DI Josef PRÖLL[3] im Kontext „der“ Wirtschafts-Krise(n) und des so genannten „Ost(europa)risikos“[4] (mancher ö Banken, wobei die Dimension dieses sog „ CEE-Exposure “ zT kontroversiell[5] betrachtet wird) sowie die Aussagen von WKO-Präsident Dr. Christoph LEITL[6], fernerhin die Worte von ÖNB-Gouverneur und EZB-Ratsmitglied Prof. Dr. Ewald NOWOTNY[7], belegen (implizit) – im Kontext der Frage eines sog (ö[8] ) Staatsbankrottes[9] - ua auch die Bedeutung eines „Rating“[10] (zu Deutsch: Klassifizieren, Einstufen, Benoten)[11], etwa von „Ratings“ von Anleihen[12] („Bonds“[13] ), ua Staatsanleihen.[14] Ö hat – so wie „derzeit“ auch D - momentan „bekanntermaßen“ ein so genanntes „Triple A“ Rating[15]. Die folgende Arbeit untersucht den Gebrauch des so genannten „ Triple A “ – welches ua auch nicht zuletzt für D oder Ö[16] (sehr) von Bedeutung ist - im Rahmen von so genannten (externen) „Ratings“[17] im Zuge von so genannten „Rating-Verfahren“[18] durch so genannte Rating-Agenturen[19] wie ua STANDARD & POOR’S CORPORATION (kurz: S& P’S), MOODY’S INVESTORS SERVICE (kurz: MOODY’S), FITCH (AMR; kurz: FITCH)[20], MERILL LYNCH[21] oder etwa EURORATINGS.

1.2 Gang der Untersuchung

Im Folgenden wird ein kurzer historischer Abriss der Stochastik vorgenommen, in welchem bereits die Kernproblematik dargelegt wird. Unterschiede zu umgangssprachlichen „Sprachspielen“ werden klar dargelegt. Sodann wird der Missbrauch dieser Wortfolge im Rahmen des Ratings, ua von Staatsanleihen dargelegt. Hierbei wird insbesondere auf Aussagen ua von EVERLING eingegangen. Es wird insbesondere untersucht, wie die Bedeutung des Rating-Symbols „AAA“ von mehreren Autoren zT unterschiedlich erklärt wird. Diese zT gewagten Unterstellungen und zT – aus seriöser Perspektive - ,wissenschaftlich und lebensnah betrachtet, unhaltbaren Fehlbehauptungen werden einer nüchternen, sachlichen, praxisbezogenen und wissenschaftlichen Analyse unterzogen.

1.3 Die Worte „Wahrscheinlichkeit“; ferner „Sicherheit“

1.3.1 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften

Zu vermerken ist ferner Folgendes: In den Wirtschaftswissenschaften[22] - existiert iRd sog „ Entscheidungstheorie[23] “ im Zuge von sog „Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit[24] “-, das Wort „Wahrscheinlichkeit[25] “ (zahlreiche AutorInnen[26] unterscheiden zwischen „der“ sog objektiven Wahrscheinlichkeit[27] bzw. sog objektiven Wahrscheinlichkeiten[28] - nicht zuletzt die, auf dem Gedanken der Symmetrie[29] fußende, mit dem sog „ Gesetz des zwingenden Grundes[30] und dem sog „ Prinzip vom unzureichenden Grund[31] in (enge) Verbindung gebrachte sog „ klassische “ Wahrscheinlichkeit[32] (auch „Wahrscheinlichkeit nach Laplace“[33], „Laplace’sche Wahrscheinlichkeit[sdefinition]“[34] oder sog „logische Wahrscheinlichkeit“[35] genannt, die sich dem KANTschen „a priori[36] verpflichtet wissen und von einer sog „Gleichmöglichkeit[37][38] sowie einer „Gleichwahrscheinlichkeit“ im Kontext einer sog „Gleichverteilung“ ausgeht), fernerhin die sog „ statistische “ Wahrscheinlichkeit[39] iSd sog Grenzwertes [sic!] der sog „ relativen Häufigkeit(en)[40] bei unendlich[41] [sic!] vielen (unabhängigen) Wiederholungen (nach MISES)[42] - im Gegensatz[43] zu – meist „hilfsweise“[44] herangezogenen - sog subjektiven Wahrscheinlichkeiten[45] bzw. zu („einer“) so genannten subjektiven Wahrscheinlichkeit[46] oder Wahrscheinlichkeit „subjektiver Natur“[47] bzw „subjective estimates of probabilities“[48] ). In diesem Kontext ist auch auf die meist der objektiven Wahrscheinlichkeits-Auffassung zugeordnete,– mit KOLMOGOROW (eng) verbundene - sog „ axiomatische[49] Wahrscheinlichkeit[50] zu verweisen, zu der STOYAN[51] etwa vermerkt: „Die Kolmogorowschen Axiome sind zwar in Analogie zu Formeln für relative Häufigkeiten eingeführt worden, sie können aber auch zur Beschreibung von Situationen ohne einen frequentistischen (auf relativen Häufigkeiten beruhenden) Hintergrund benutzt werden“[52] Dies – so STOYAN[53] – betrifft „im Extremfall sog. subjektive Wahrscheinlichkeiten[54] “, unter denen er „gefühlsmäßige [sic!] Vorstellungen über die „Wahrscheinlichkeit“[55] [sic!] gewisser Ereignisse“ versteht. Fernerhin wird auf so genannte „unscharfe[56] Wahrscheinlichkeiten“ verwiesen können.

1.3.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache

DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT[57] verweisen betreffend das Wort „wahrscheinlich[58] “ auf das Wort „anscheinend[59] “. Sieht man beim Wort „anscheinend“ nach, so findet sich dort (ua): „dem Anschein nach[60] “, „wie es scheint[61] “, „vermutlich[62] “, „vermeintlich[63] “, „es sieht so aus[64] “, „es ist denkbar/möglich[65] “, „es kann sein[66] “, „es ist nicht ausgeschlossen, daß…[…][67] “: Zeigt dies nicht, wie vage das Wort „wahrscheinlich“ (sowie sinn- und sachverwandte Wörter) iZm dem Wort „wahrscheinlich“ ist?

Ferner ist auf den Gebrauch des Wortes „Wahrscheinlichkeit“ iSd Umgangssprache [sic!] zu verweisen: „Der X hat wahrscheinlich den Y umgebracht.[68] “ COHEN/HANSEL[69] führen als möglichen umgangssprachlichen Satz iZm dem Wort „wahrscheinlich“ zwei unterschiedliche – wenn man dies so vorsichtig formulieren könnte – „Bedeutungsakzente“ an, einerseits nennen sie Sätze wie: „„Wahrscheinlich wird sich (dies und jenes) ereignen.““[70] Ferner nennen sie den Satz: „„Der Richter sagt, daß der Angeklagte wahrscheinlich schuldig ist.““[71] Andererseits führen COHEN/HANSEL[72] an, dass „wahrscheinlich“ „nur[73] “ als „Ausdruck einer anfänglichen Schätzung, aber nicht […] Ausdruck des Vertrauens, das wir zu einer solchen Schätzung haben[74] “, zu verstehen sei. COHEN/HANSEL[75] vermerken in diesem Kontext: „In anderen Zusammenhängen, z.B. wenn wir sagen: „Wahrscheinlich werden 20 Prozent der Kinder dieser Klasse die Prüfung für das Stipendium bestehen, weil auch früher der Anteil der Gewinner von Stipendien bei rund 20 Prozent lag.“, benutzen wir „wahrscheinlich“ nur als Ausdruck einer anfänglichen Schätzung, aber nicht als einen Ausdruck des Vertrauens, das wir zu einer solchen Schätzung haben.[76] “ Dazu ist – aus wissenschaftlicher Sicht – kritisch zu vermerken, dass die letzte Aussage völlig verfehlt ist. In keinster Weise kann man von einer Zahl (zB 1.000 Personen anno 2000) auf die nächste Zahl schließen. Was COHEN/HANSEL hier ansprechen sind sog „Erfahrungswerte“, und: Erfahrungswerte sind das (genaue) Gegenteil von einer (objektiven) Wahrscheinlichkeit. Bzw. ist zT auf den Zirkel hinzuweisen, der droht, wenn man sich sog „subjektiver“ „Wahrscheinlichkeiten“ (auch in der Wissenschaft!) bedient. Festzuhalten ist, dass das (ein) umgangssprachlicher Gebrauch nicht statisch ist, sondern – bei lebensnaher Betrachtung – dynamisch: es können Veränderungen des (weit verbreiteten) gegenwärtigen umgangssprachlichen „Verständnisses“ eintreten. Die Rechtswissenschaften könnten sich hier durchaus die Frage stellen: können wir dazu – konstruktiv, sachlich und lebensnah – etwas beitragen?

1.3.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Rechtswissenschaften

Wer meint, JuristInnen würden (Stichwort zB WITTGENSTEIN, POPPER et al) sich – va vor der Folie, dass das Strafrecht (in Ö) als dem öffentlichen Recht zugehörig erachtet wird – einem (im statistisch-wissenschaftlichen[77] Sinne verstandenen) Wahrscheinlichkeits-Begriff[78] anschließen, wird – zumindest oft – enttäuscht. Es ist zu vermerken, dass die Rechtwissenschaft durchaus unsauber mit dem Wort „Wahrscheinlichkeit“ umgeht. Anno 2009 könnte die Frage zu stellen sein: soll dem noch immer so sein? Will die Rechtswissenschaft nach wie vor in diesem Status Quo verharren? Ist sie bereit, sich ernsthaft, sachlich und wissenschaftlich mit den ihr gestellten Fragen auseinanderzusetzen? Und: ist sie sich der Tragweite und des (realfaktischen) Aussagengehalts der von ihr lancierten Termini und Wortfolgen – allen (wissenschaftlichen und lebensnahen, praktischen) Ernstes „wirklich“ bewusst?

1.3.4 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache

Festzuhalten ist, dass in der Umgangssprache Sätze wie etwa „Der X hat das ziemlich sicher getan“ oder etwa „Ich bin mir relativ sicher, dass der X den Y getötet hat“ durchaus üblich sind. Jedoch ist zu vermerken, dass es sich dabei um rein qualitative, gefühlsmäßige „Aussagen“ handelt. Mitunter wird auch in der Umgangssprache gesagt: „Ich bin mir 100 Prozent sicher [sic!], dass…“. Dazu ist kritisch zu vermerken, dass „sicher“ ein Wort der Theorie (!) ist, so wie etwa das Wort „wahr“ (zB iZm dem sog „wahren Wert“) oder das Wort „unendlich“: hier handelt es sich um theoretische Begriffe. Die SprecherInnen der Umgangssprache sind sich dessen (typischerweise) gerade nicht bewusst. „Ich bin mir 100 Prozent sicher [sic!]…“ ist ein – unerfreulicher, unseriöser, unwissenschaftlicher – Beleg hierfür.

1.3.5 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft

Aus ernsthaft wissenschaftlicher Sicht ist festzuhalten, dass Sicherheit ein (strikter) ja/nein -Begriff ist. Und, dass es sich bei Sicherheit um einen theoretischen Begriff handelt, ähnlich den Begriffen „wahr“ oder „unendlich“: es handelt sich auch bei ihnen um theoretische Größen. Die Problematik besteht nun darin, dass dies – siehe etwa die (gegenwärtige) Umgangssprache so (oft) nicht „wahr“-genommen wird. Ergo existieren Formulierungen wie etwa „Ich bin mir relativ sicher, dass…“. In der Umgangssprache, in einer lebensnahen, praktischen „Umwelt“, wird (unglücklich, unseriös) ein Begriff aus der Welt der Theorie (zB „Sicherheit“) aufgegriffen und mit Aussagen, die einer praktischen Welt entstammen, die sich des Graduellen bedient (arg „Wahrscheinlichkeit“) in – allerdings inkorrekte, unzulässige, unwissenschaftliche – (vermeintliche!) „Verbindung“ gebracht. (Im Falle der sog „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“klingt [sic!] dieser Begriff für viele Sprecher und Hörer ua noch besonders „gut“ [sic!]).

Die folgenden Formulierungen (ua von EVERLING) zeichnen ein – mehr als bloß „erschütterndes“ Bild – um statistische Grundaussagen. Statistische Grundaussagen, mit den in der Jurisprudenz – sub titulo – „impression management“ im „sozialen“ Moment des Prozessablaufs beeindruckt werden kann (arg „Totschlag-Argument“), die aber – strictu sensu – einerseits nicht das versprechen, was sie – (sprach-)bildhaft „gedacht“ – versprechen zu sein (Stichwort: Schein-Genauigkeit, Suggerierung einer Quanti - [sic!]- fizierbarkeit der Wortfolge „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“) und andererseits überdies aufdecken, wie – hochgradig – subjektiv Beurteilungen sind. Nochmals gesagt: die Wortfolge „mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ ist

[...]


[1] Siehe hierzu ua etwa HÖLLER auf der Online-Version der FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND (http://www.ftd.de/politik/europa/:Star%F6konom-unter-Beschuss-Krugman-erz%FCrnt-%D6sterreich-mit-Pleitethese/500919.html, „Starökonom unter Beschuss – Krugman erzürnt Österreich mit Pleite-These, Abrufdatum 21.4.2009), ferner etwa EVANS-PRITCHARD am 16.4. 2009 auf der Online-Version des TELEGRAPH http://www.telegraph.co.uk/finance/newsbysector/banksandfinance/5165814/Austria-alleges-economic-warfare-after-Krugman-comments.html, „Austria alleges ‚economic warfare‘ after Krugman comments“, Abrufdatum 21.4.2009), fernerhin etwa HÄMMERLI in der Online-Version des SPIEGEL vom 16.4.2009, http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,619411,00.html, „Starökonom Krugmann [erg: wohl gemeint: KRUGMAN] – Österreich wehrt sich gegen Bankrott-Warnung“, Abrufdatum 21.4.2009), siehe ferner HÄMMERLI am 16.4.2009 in der Online-Version des MANAGER MAGAZIN (http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,619304,00.html, „Paul Krugman – Droht Österreich der Staatsbankrott ?“, Abrufdatum 21.4.2009).

[2] Siehe hierzu ua WURZ am 14.5. 2009 in THE VIENNA RIEVIEW

(http://www.viennareview.net/story/02565-krugman-vs-austria , „Krugman vs. Austria“, Abrufdatum 20.5.2009), ferner etwa MENZEL auf der HP des HANDELSBLATTES

(http://www.handelsblatt.com/politik/international/oesterreich-schiesst-scharf-gegen-krugman;2241289 , „Staatsbankrott: Österreich schießt scharf gegen Krugman“, Abrufdatum 19.5.2009), ferner siehe etwa BAUERNEBEL

(http://www.oe24.at/wirtschaft/Oesterreich_droht_der_Staatsbankrott___0451644.ece , „Nobelpreisträger: Österreich droht Staatsbankrott“, Abrufdatum 10.5.2009). Zum Blog Prof Dr KRUGMANs siehe auf der HP der NEW YORK TIMES

(http://krugman.blogs.nytimes.com/2009/04/15/austria/?apage=4#comment-167339 ,

„The Conscience of a Liberal“, Abrufdatum 1.5.2009).

[3] Zu PRÖLL und Fragen des „Ratings“ von Ö siehe ua auch SCHELLHORN in der Online-Version der PRESSE vom 20.2.2009 (http://diepresse.com/text/home/wirtschaft/international/454570, „Josef Pröll auf dem „Catwalk“ der Ratingagenturen“, Abrufdatum 15.4.2009).

[4] Siehe hierzu ua SCHRAGL, die am 4.3.2009 – in indirekter Rede KLAR wiedergebend – auf der Homepage des BÖRSE EXPRESS ua formuliert: „Das grösste Risiko liege sicher im Engagement in CEE.“, (vgl hierzu http://www.boerse-express.com/pages/753065 , „Fitch Ratings bestätigt Österreichs „AAA“-Rating“, Abrufdatum 28.4.2009).

[5] Siehe hierzu etwa HAIDER/WEITMAYR auf der HP des WIRTSCHAFTSBLATTES vom 20.4.2009, (http://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/371074/index.do, „Nach historischer Rally droht historischer Absturz“, Abrufdatum 5.5.2009), aA – soweit ersichtlich – etwa WALLNER im Rahmen eines sog „Brief Review“ der INDUSTRIELLENVEREINIGUNG

[6] Siehe hierzu ua WURZ am 14.5. 2009 in THE VIENNA RIEVIEW

(http://www.viennareview.net/story/02565-krugman-vs-austria , „Krugman vs. Austria“, Abrufdatum 20.5.2009).

[7] Siehe hierzu ua etwa ORF ONLINE (http://www.orf.at/090415-37272/?href=http%3A%2F%2 Fwww.orf.at%2F090415-37272%2F37273txt_story.html , „Pröll: Neid auf Ostengagement“, Abrufdatum 20.5.2009), ferner etwa KARNER auf der HP des sog FÖHRENBERGKREISES

FINANZWIRTSCHAFT, (http://fbkfinanzwirtschaft.wordpress.com/2009/04/15/nowotny-widerspricht-vehement-aber-vergisst-manche-fakten/ , „Nowotny widerspricht Krugman verhement – aber vergisst manche Fakten“, Abrufdatum 19.5.2009), siehe des weiteren etwa GUTLEDERER/ MITTWOLLEN auf der HP von REUTERS DEUTSCHLAND

(http://de.reuters.com/article/deEuroRpt/idDELE63738020090414 , „OeNB weist Aussagen Krugmans über Staatsbankrott zurück“, Abrufdatum 15.5.2009).

[8] Generell kann vermerkt werden, dass Ö anno 1811 bankrott war; D war 1923 und 1948 zahlungsunfähig; Dänemark etwa – um ein weiteres Bsp anzuführen – 1813; Argentinien etwa bekanntermaßen anno 2002.

[9] Siehe hierzu – gleichwohl nicht en detail – etwa KOLERUS in GELD-MAGAZIN 200). 8f.

[10] Zur Bedeutung des Wortes siehe ua EVERLING/SCHNECK 2004: 87; ferner etwa HERRLING 1998: 135, wobei konstruktiv-kritisch festzuhalten ist, dass HERRLING im Rahmen seiner „Erklärung“ „des“ Wortes „Rating“ nicht (ganz grds) zwischen verschiedenen Bedeutungsakzenten des Rating klar differenziert, ja überhaupt darauf den Leser/die Leserin aufmerksam macht, ganz zu schweigen davon, dass einerseits seine Rating-„Definition“ (die ua auf den Begriff „der“ so genannten „ Bonität “ verweist) nicht zwischen unterschiedlichen „Bonitäts“-Verständnissen im Rahmen seiner Erläuterung „der“ (vermeintlich (!) einzigen!) Bedeutung des Wortes „Rating“ (klar und deutlich) hinweist, andererseits der Autor mit keinem einzigen Wort darauf hinweist (oder zumindest andeutet!), dass ein „Rating“ nicht stets von so genannten „Rating-Agenturen“ vorgenommen werden muss.

[11] Das Wort „raten“ und „Rating“ klingt allerdings typischerweise für viele Sprecher/innen wesentlich „besser“, „wichtiger“ und „bedeutender“.

[12] STEINER/BRUNS 2007: 192 halten iZm Anleihen ua fest: „Bei Anleihen, die die höchste Ratingnote aufweisen, spricht man von Triple A Papieren. Bis hin zu den Noten Baa3 bei Moody’s und BBB bei S&P und Fitch wird den Anleihen eine Investmentqualität (Investment Grade) bescheinigt.“

[13] Der Autor dankt ua Herrn Prof Dr Otto DROSG für die Bereitschaft zum wissenschaftlichen, lebensnahen und praxisbezogenen Diskurs und spricht fernerhin ua seinen Dank aus Herrn Prof Dr Wolfgang OBENAUS sowie fernerhin ua auch Herrn Mag. Michael RAAB, M.A. insbesondere dahingehend, das Interesse im Zuge der Lehrveranstaltungen zur Thematik „Rating“ sowie „Triple A“ (deroeinst) im „Kern“ (mit-)geweckt zu haben.

[14] Zu einem Verständnis von Anleihen im Kontext der so genannten „öffentlichen Verschuldung“ siehe ua NOWOTNY/ZAGLER 2009: 488, ferner etwa ZIMMERMANN/HENKE 2001: 176.

[15] Siehe hierzu ua SCHRAGL am 4.3.2009 auf der Homepage des BÖRSE EXPRESS (http://www.boerse-express.com/pages/753065 , „Fitch Ratings bestätigt Österreichs „AAA“-Rating“, Abrufdatum 28.4.2009).

[16] Siehe hierzu ua SUSTALA in der Online-Version des STANDARD vom 20.4.2009, http://derstandard.at/?url=/?id=1237229962168 , „Österreich „könnte AAA-Note verlieren““, Abrufdatum 21.4.2009).

[17] OLFERT/REICHEL 2008: 284 halten fest: „Rating ist eine Form der Kreditwürdigkeitsprüfung, die in den USA um die Jahrhundertwende entstanden ist (Moody’s um 1900, Standard & Poor’s 1916). Es überprüft die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits, wobei das Ergebnis dieser Überprüfung in einer Note zusammengefasst wird.“

[18] Zu den (zT unterschiedlichen) so genannten Rating-Verfahren siehe ua nicht zuletzt DIMITRAKOPOULOS/SPAHR in ACHLEITNER/EVERLING 2004: 213f.

[19] Hinzuweisen ist in diesem Kontext ua, dass der ö Vizekanzler und Finanzminister DI PRÖLL unter anderem in einem Interview mit PÜHRINGER in der Online-Version des Magazins FORMAT vom 17.4.2009 (auf Seite 17) festhält, dass es bedauerlich sei, dass es „abseits der Rating-Agenturen leider keine Instrumente der Einschätzungen für die Finanzmärkte gibt.“ (vgl.

http://www.format.at/articles/0916/524/239499/josef-proell-interview-rating-agenturen-rate-agenturen , „Josef Pröll im Interview: Rating-Agenturen sollten besser Rate-Agenturen heißen“, Abrufdatum 20.4.2009). ACHLEITNER (2001: 525) formuliert ua, dass Rating-Agenturen „mit Hilfe von Qualitätsstufen von AAA bis D die Erwartungswerte der Verluste“ bewerten würden. Dazu ist sachlich-kritisch zu vermerken, dass „AAA“ lediglich eine (!) Art der symbolischen Darstellungen ist, die nicht jede Rating-Agentur heranzieht. In dieser generellen Formulierung ist ACHLEITNER sohin inkorrekt, was sie auch selber (ACHLEITNER 2001: 550) in Gestalt der Abbildung 15 (Rating-Skala von Standard & Poor’s und Moody’s) belegt. Kurz: Die Autorin widerspricht sich zT selber (!). Zur Aufgabe von Rating-Agenturen siehe ua (obschon sehr knapp, gleichwohl zT treffend und igZ im Ergebnis prägnant) AHRENS 2006: 61: „Die Ratingagenturen bewerten bei Anleihen va die Wahrscheinlichkeit [sic!] für die Zahlung der Zinsen und Rückzahlung des Kapitals.“

[20] MaW: FITCH Asset Management Ratings.

[21] Ferner werden ua eventuell genannt werden können: ENF (Euronation France, Paris) oder CPR (Companhia Portugesa de Rating S.A: Lissabon).

[22] NEUS (2005: 37) hält dazu fest: „Für ökonomisch relevante Entscheidungen lassen sich objektive Wahrscheinlichkeiten (wie die Wahrscheinlichkeit von je 1/37 für eine der ganzen Zahlen von 0 bis 36 beim Roulette) gewöhnlich nicht angeben.“ NEUS führt allerdings weiter aus, existierende „Informationen“ über „Zukunftsentwicklungen“ [sic!] könne man – so NEUS – „jedoch in subjektiven Abschätzungen “ [sic!] – wie NEUS formuliert – „umsetzen“ [sic!].

[23] Vgl diesbzgl ua etwa SCHNECK 1993: 631, der vermerkt: „Die Wahrscheinlichkeiten sind insbesondere in der Entscheidungstheorie (Risikosituation) von Bedeutung.“

[24] SCHWARZE (1997: 27) etwa vermerkt, dass „im Zusammenhang mit Entscheidungsproblemen unter Unsicherheit häufig der Begriff der subjektiven Wahrscheinlichkeit “, die im Folgenden im Rahmen dieser Arbeit näher behandelt wird, „auftauchen“ würde.

[25] Hinzuweisen ist, dass aus wissenschaftlicher Sicht, etwa auf dem Boden der Wissenschaftstheorie aber auch auf jenem etwa der betriebswirtschaftlichen Teildisziplin der Investitionsrechnung, wie etwa KRUSCHWITZ (1995: 251-252) dies festhält, „verschiedene miteinander konkurrierende Wahr-scheinlichkeitsinterpretationen“ existieren, „va“ sei die Unterscheidung zwischen „ objektiver Wahrscheinlichkeit “ und „ subjektiver Wahrscheinlichkeit “ nennenswert. LOISTL (1994: 97) etwa deutet diese Kontroverse auch an, indem er (ua) von einer „Diskussion über Inhalte des Wahrscheinlichkeits-Begriffs“ schreibt. Was die sog „subjektive Wahrscheinlichkeit(sdefinition)“ anbetrifft, so wird etwa mit BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) vermerkt: „In vielen Fällen, beispielsweise bei Entscheidungssituationen im Wirtschaftsleben, lassen sich Wahrscheinlichkeiten weder unter Verwendung der klassischen noch unter Zuhilfenahme der statistischen Wahrscheinlichkeitsdefinition bestimmen.“ Man müsse sich dann – so BLEYMÜLLER/ GEHLERT/GÜLICHER (2008: 28) – „sogenannter subjektiver Wahrscheinlichkeiten“ bedienen. Ferner halten RASCH/HERRENDÖRFER/BOCK/GUIARD (1996: 30) ua fest: „[…]Will man vor dem Versuch eine a priori-Wahrscheinlichkeit angeben oder ohne Versuch die Wahrscheinlichkeit ermitteln, so kann man versuchen, den Überzeugtheitsgrad [sic!] zu quantifizieren.“ Festzuhalten ist, dass letztlich allerdings - entgegen dem oben genannten Artenspektrum – zufolge DROSG das entscheidende Kriterium für alle (!) Arten von Wahrscheinlichkeit Folgendes ist: die Unterscheidung zwischen sog theoretischer Wahrscheinlichkeit einerseits gegenüber sog praktischer Wahrscheinlichkeit andererseits (private Mitteilung von Prof Dr. Otto DROSG vom 18.3.2009).

[26] Vgl etwa RÜGER (1999: 120f).

[27] RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es die „objektive Wahrscheinlichkeit“ in – wie er schreibt – „drei Versionen“ gäbe: „als klassische (a priori) Wahrscheinlichkeit, als frequentistische (a posteriori) Wahrscheinlichkeit und als logische Wahrscheinlichkeit.

[28] RÜGER (1999: 120) etwa verweist darauf, dass es „drei Versionen“ der sog „objektiven Wahrscheinlichkeit“ gebe: die sog „klassische“ (a priori) Wahrscheinlichkeit, die sog „frequentistische“ (a posteriori) Wahrscheinlichkeit“ sowie die sog „logische“ Wahrscheinlichkeit. Zur sog „klassischen Definition der Wahrscheinlichkeit“ siehe ua ZÖFEL (2003: 19).

[29] MISES (1951: 85) etwa, will (erfolglos) die Vertreter der sog „a priori-Auffassung“ widerlegen und sie zu seiner – wissenschaftlich unhaltbaren - Behauptung überreden, was ihm keinesfalls gelingt, wenn er schreibt: „Wenn man einmal einen Vertreter der a priori-Auffassung zu einer deutlichen Erklärung zwingt, was er eigentlich unter der vollkommenen Homogenität versteht, so beschränkt er sich schließlich auf die Forderung, daß der Schwerpunkt des Körpers mit dem geometrischen Mittelpunkt zusammenfallen muß und – falls der Befragte über genügende Kenntnis der Mechanik verfügt – daß die Trägheitsmomente für die zwölf Kanten als Drehachsen gleich [sic!] sein sollen“: Das Wort „gleich“ sagt überhaupt nichts aus. Was heißt „gleich“? MISES müsste sagen, dass es z.B. auf ein ppm (part per million) genau muss. KEEL (1992: 8) stellt etwa klar, dass betreffend die sog „klassische“ Wahrscheinlichkeit eine sog „faire (symmetrische) Münze“ zu werfen ist. Er stellt fernerhin klar, dass das vorgenommene Zufallsexperiment auf der sog „ Gleich wahrscheinlichkeit“ basiert: „Die Versuchsanordnung (faire Münze) gibt“ – so KEEL (1992:8) – „keinen Anlass, einen der möglichen Ausgänge [maW: den Ausgang „Kopf“ oder den Ausgang „Zahl“ bei Werfen der sog „symmetrischen“ Münze] zu bevorzugen.“ RÜGER 1999: 120 hält fest, dass es um „Symmetrieeigenschaften des betreffenden Zufallsexperiments“ iZm der sog „klassischen“ Wahrscheinlichkeit gehe.

[30] Siehe hierzu ua DILLMANN (1990: 1).

[31] Diese „Prinzip“ bestehe – zufolge LEINER (2004: 73) – in Folgendem: „(man hat dann keinen zureichenden Grund, dem Ereignis z.B. eine größere Chance zuzumessen)“. RÜGER 1999: 123 vermerkt in diesem Kontext: „Dabei wird die Anwendung des Prinzips vom unzureichenden Grund entweder durch Symmetrieeigenschaften (klassische Wahrscheinlichkeit), als logische Prämisse (logische Wahrscheinlichkeit) oder in Form subjektiven Vorwissens (subjektive Wahrscheinlichkeit) gerechtfertigt.“ DILLMANN 1990: 7 vermerkt iZm dem sog „Prinzip vom unzureichenden Grund“: „Dabei bedeutet „unzureichender Grund“, daß keine Gründe für die Begründung der Behauptung unterschiedlicher Plausibilität der endlich vielen verschiedenen Alternativen vorliegen, weshalb Gleichverteilung als vernünftigste [sic!] Annahme angesehen wird.“

[32] Zur sog „klassischen“ Wahrscheinlichkeit siehe ua KEEL (1992:8), BOSCH (1997: 302), HEINRICH (2006: 219), ZEIDLER (1996: 1020f), ZÖFEL (2003: 18-19),

SCHAICH/EBERHARD/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 19f), STOYAN (1993: 90). Verfehlt ist in diesem Zusammenhang etwa der (vermeintliche) „Einwand“ etwa von SPIEGEL/STEPHENS (2003: 161) gegen diese Wahrscheinlichkeit(sdefinition).

[33] Vergleiche diesbezüglich etwa BIERMANN/GROSSER (1999: 194). Meist wird diese Wahrscheinlichkeitsdefinition anhand eines idealisierten (!), perfekt (!) symmetrischen Würfels erläutert. Verfehlt ist hingegen etwa das Wort von VOLKART 2008: 211, der vermerkt: „Häufig sind Wahrscheinlichkeiten nicht objektiv quantifizierbar (wie es zum Beispiel bei wiederholtem Würfeln mit einem Würfel möglich ist, wo die Wahrscheinlichkeit eine bestimmte Augenzahl zu erzielen, bei gegen unendlich [sic!] strebenden Versuchen genau bei 1/6 liegt), sondern es lassen sich lediglich so genannte subjektive Wahrscheinlichkeiten annehmen.“

[34] So etwa EPELT/HARTUNG (2004: 24-25).

[35] So etwa MEISSNER (2004: 228).

[36] Siehe diesbezüglich ua ZEIDLER (1996: 1033), der festhält: „Im Sinne der Philosophie von Immanuel Kant (1724-1804) geht der moderne Aufbau der Wahrscheinlichkeitsrechnung davon aus, dass Wahrscheinlichkeiten a priori existieren.“ Zum „a priori“ siehe ua LEONHART (2009: 113).

[37] BUCHNER in CORSTEN (1993: 1327) etwa vermerkt, dass iZm dem Bruch „günstige Fälle zu mögliche Fälle“ diese Definition – so BUCHNER – voraussetzen würde, „dass man a priori die Anzahl der gleichmöglichen Ereignisse kennt“ und – so BUCHNER – „wegen dieser Voraussetzung“ [sic!] sei diese Definition heftig kritisiert worden: BUCHNER wirft dieser Definition sohin vor, dass man nicht wisse [sic!], wie viele günstige Fälle es sein werden, sei dies ein Grund für Kritik an dieser Definition gewesen. Dem ist entgegen zu halten, dass man – wüsste man, wie viele günstige Fälle es sein werden, das ja dann sicher [sic!] wäre. Kritisch ist ferner BUCHNERs Hinweis zu sehen, wonach als Konsequenz besagter Kritik ua von MISES den sog „klassischen“a priori Wahrscheinlichkeitsbegriff durch einen sog „objektiven“ „a posteriori Wahrscheinlichkeitsbegriff ersetzt“ habe, welcher von MISES – zufolge BUCHNER in CORSTEN (1993: 1328) „als Grenzwert, gegen den die relative Häufigkeit für ein zufälliges Ereignis in einer unendlich [sic!] langen Versuchs[sic!]-reihe strebt“, definiert habe, und zwar insofern als es eine unendlich lange Versuchsreihe nicht gibt (!). Es handelt sich bei einer „unendlich langen Versuchsreihe“ um eine contradictio in ipso (!). „Unendlich lang“ und „Versuchsreihe“ „gehen“ nicht (praxisbezogen-sinnvoll) in einen Satz. In der Theorie (!) kann man unendlich viele Messungen fordern, um zB den sog „wahren Wert“ festzustellen, in der Praxis ist das völlig unmöglich, da unendlich viele Messungen nicht durchführbar sind. An dieser Stelle herzlichen Dank Prof Dr Otto DROSG für zahlreiche Erwägungen und Anregungen qua privater Mitteilung vom 4.4.2009.

[38] Ins Leere geht in diesem Zusammenhang etwa der „Vorwurf“ von MISES (1951: 82f), wenn er iZm dem sog „Erkennen der Gleichmöglichkeit“ – wie er schreibt – sich den Kopf über die Vorgeschichte [sic!] des Würfels iZm dem Würfeln macht: In Wahrheit geht es hier um ein sog „Bauchgefühl“; Menschen glauben [sic!], dass die Wahrscheinlichkeit höher ist (etwa iZm dem Lotto-Spiel, es spielen mehr Leute mit, dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit in der Tat: dies allerdings ist ein Aspekt der sog „ self-fulfilling prophecy“ [sic!]. MISES (1951: 82f) will uns kommunizieren, die Vorgeschichte [sic!] sei interessant. Die Vorgeschichte ist völlig uninteressant, Beim Würfel fängt man immer beim Punkt „0“ an.

[39] Diese Wortwahl verwendet etwa MEISSNER (2004: 228f). Verfehlt iSv rein theoretisch und praktisch nicht überprüfbar ist freilich auch seine „n gegen unendlich“-„Limes“-Bildung in seiner Formel zu dieser Wahrscheinlichkeit. Kann man hier überhaupt – allen Ernstes und aus praktischer, lebensnaher Sicht - einen sog Grenzwert – aus wissenschaftlicher Sicht – bilden?

[40] ZEIDLER(1996: 1033) stellt in diesem Kontext fest: „Relative Häufigkeiten werden durch Experimente a posteriori festgestellt.“

[41] Es handelt sich um eine rein theoretische [sic!] Annahme, die in der Praxis nicht erfüllbar ist.

[42] Siehe dazu etwa HEINRICH (2006: 219).

[43] SCHNECK 1993: 631 will uns wissen lassen, dass sich [erg wohl, nach SCHNECKs Ansicht: erst] „nach der neuen (statistischen) Wahrscheinlichkeitstheorie“ sich „subjektive und objektive Wahrscheinlichkeiten“ unterscheiden ließen.

[44] Vgl diesbezüglich etwa SCHWINN 1993: 844, der iZm der sog „richtigen“ [sic!] Schätzung [sic!] im Rahmen der (damaligen, der d Rechnungslegung, bezogen auf den Finanzbereich und hier auf den Bereich der Rückstellungen folgenden) Rückstellungshöhe auf einen „Weg“ verwiese, nämlich die Verwendung subjektiver „Wahrscheinlichkeiten“, wobei SCHWINN festhielt: „Diesen Weg beschreitet man hilfsweise dann, wenn keine bekannten Daten und Wahrscheinlichkeitsverteilungen existieren. An ihre Stelle treten dann subjektiv geschätzte Glaubwürdigkeitsziffern, die in die Prognoserechnungen einbezogen werden.“

[45] SCHNEIDER (1970: 66) verwendet statt diesem Wort auch die Worte „Glaubwürdigkeiten, Vertrauensgrade“, an anderer Stelle verwendet SCHNEIDER (1970: 89) auch das Wort „Glaubwürdigkeitsziffern“, wobei er einräumt: „Ob der Begriff „subjektive Wahrscheinlichkeit“ anstelle des Ausdrucks „Glaubwürdigkeiten“ gut ist, sei dahingestellt.“ RÜGER (1999: 121) etwa verweist darauf, dass eine so genannte subjektive „Wahrscheinlichkeit“ „den Grad“ ausdrückt, „mit dem die Person an das Eintreten des Ereignisses glaubt [sic!], oder“ – so RÜGER – „auch die Chance, welche die Person dem Eintreten des Ereignisses gibt“. VIERTL (2003: 22) etwa verweist darauf, dass im Falle des Fehlens einer „große[n] Zahl identischer Versuche“ man „ subjektive Wahrscheinlichkeiten “ (in Gestalt „eine[r] numerische[n] Angabe für den Grad des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen“) für den als – wie VIERTL (2003: 22) schreibt – „numerische Grade des Vertrauens in den Eintritt von Ereignissen betrachtet“, die – so VIERTL – „vom Informationsstand H (= Vorwissen)“ abhängen würden, so VIERTL. Fraglich könnte igZ sein, inwieweit – bei lebensnaher Betrachtung – von einem „Vor-Wissen“ (in strengem Sinne) gesprochen werden darf, insbesondere von einem „Wissen“. Ist es – bei lebensnaher Betrachtung – oftmals so, dass – allen Ernstes – ein so genanntes (Vor-)Wissen existiert?

[46] Im Englischen mit den Worten „subjective probability“ bezeichnet, soll diese „Wahrscheinlichkeit“ – zufolge VOGT (1993: 179) – „a guess [sic!] or feeling [sic!] about some probability“ sein, die („that“) – so VOGT – „is not based on any precise computation.“ RÜGER 1999: 121 hält fest: „Eine subjektive Wahrscheinlichkeit P (A) wird einem Ereignis A von einer Person zugeordnet und drückt den Grad aus, mit dem die Person an das Eintreten des Ereignisses glaubt, oder auch die Chance, welche die Person dem Eintreten des Ereignisses gibt.“ MEISSNER 2004: 230 hält fest, dass es sich bei „der“ subjektiven „Wahrscheinlichkeit“ um eine subjektive Schätzung handelt.

[47] So etwa SCHWINN (1993: 27), der igZ festhält: „Im zweiten Fall sind sie Ausdruck des Überzeugungsgrades [sic!] eines Entscheidungsträgers. In diesem Zusammenhang spielt häufig die Erfahrung [sic!] aus ähnlichen Entscheidungssituationen eine große Rolle.“ Dabei ist allerdings festzuhalten: Würde argumentiert, weil etwas früher so und so oft der Fall war, muss es jetzt auch so sein, so wäre dies völlig falsch.

[48] So etwa CHAPMAN/WARD 2003: 170.

[49] So irrt ua etwa KEYNES in JOHNSON/MOGGRIDGE (1973: 145), wenn er die „P“ (= probability) der „certainty“ in eine Gleichung zwingt. Ebenso irren SCHRIEVER/SCHUH (1981: 4931), wenn sie ua iZm den sog „Kolmogorow-Axiomen“ ua formulieren: „0 kleiner gleich w kleiner gleich 1“: Wahrscheinlichkeit ist kein ja/nein-Begriff; Sicherheit hingegen schon. Ferner sind „0“ und „1“ theoretische Begriffe, die lebensfern sind.

[50] Zur sog „ axiomatischen “ Wahrscheinlichkeit ist zu vermerken, dass es sich, betreffend das Axiom iZm dem sog sicheren Ereignis und einer ihm zugeordneten Wahrscheinlichkeit (!) um einen (logischen) Widerspruch (!) handelt. SCHAICH/KÖHLE/SCHWEITZER/WEGNER (1993: 16) formulieren: „Ein Axiomensystem ist nicht beweisbar. Es wird nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit festgelegt. Dabei muss es das Kriterium der Widerspruchsfreiheit [sic!] erfüllen und soll unter anderem knapp und einfach sein.“ Ist es nicht ein Widerspruch, dass Wahrscheinlichkeit, die gerade nicht an Sicherheit grenzt, in ein sog „Axiom“ gezwängt wird? Kann etwas, wenn es sicher ist, wahrscheinlich sein? Und „umgekehrt“: Wenn etwas wahrscheinlich ist: kann es dann – allen Ernstes – sicher sein?

[51] STOYAN 1993: 78.

[52] STOYAN 1993: 78.

[53] STOYAN 1993: 78.

[54] STOYAN 1993: 78.

[55] STOYAN 1993: 78.

[56] Vgl zum Begriff der „Unschärfe“, ua iZm sog „unscharfen Wahrscheinlichkeiten“ ua VIERTL/HARETER (2005:1ff). Zum Begriff der „Unschärfe“ iZm sog „unscharfen Daten“ siehe ua (knapp) RÜGER (1999: 111).

[57] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 1ff).

[58] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 750).

[59] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[60] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[61] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[62] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[63] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[64] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[65] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[66] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[67] DROSDOWSKI/KÖSTER/MÜLLER/SCHOLZE-STUBENRECHT (1986: 48).

[68] Wer möchte, kann dies als „Sprachspiel“ bezeichnen.

[69] COHEN/HANSEL (1961: 82).

[70] So COHEN/HANSEL (1961: 82).

[71] Vgl COHEN/HANSEL (1961: 83).

[72] COHEN/HANSEL (1961: 83).

[73] So COHEN/HANSEL (1961: 83).

[74] So COHEN/HANSEL (1961: 83).

[75] COHEN/HANSEL (1961: 83).

[76] So COHEN/HANSEL (1961:83).

[77] Auf Debatten in diesem Kontext wird nicht zuletzt auf die Arbeit von WOLLRAB (1997: 1ff) zu verweisen sein, in welcher er auch die Kontroverse(n) rund um das Verständnis einer objektiven und einer subjektiven Komponente der sog „Wahrscheinlichkeit“ eingeht. Nach einer privaten Mitteilung von Prof Dr Otto DROSG (vom 15.3.2009) ist zu vermerken, dass es im Ergebnis (!) nur zwei (wesentliche) Arten von Wahrscheinlichkeiten gibt: einerseits eine – wie DROSG es nennt – sog „theoretische“ Wahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeiten im theoretischen Sinne, für ein rein statistisches Ereignis, Stichwort „GAUSS-Kurve“), andererseits sog „ praktische “ Wahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit im praktischen Sinn, letztlich auf dem Bruch „ günstige Fälle zu mögliche Fälle “ fußend).

[78] Vermerkt wird in aller Form, dass verschiedene Wahrscheinlichkeits-Begriffe existieren. BLEYMÜLLER/GEHLERT/GÜLICHER (2008: 27-28) etwa behandeln vier – aus ihrer Sicht heraus - zentrale Wahrscheinlichkeitsbegriffe: die sog „klassische“ Wahrscheinlichkeitsdefinition (Stichwort „ Symmetrie prinzip“, „Laplacesche Auffassung“), die sog statistische Wahrscheinlichkeitsdefinition (Stichwort „Häufigkeitsprinzip“), fernerhin die sog subjektive Wahrscheinlichkeitsdefinition (uU erhellender als „subjektivistische“ Wahrscheinlichkeitsdefinition sprachlich attribuierbar) sowie die sog axiomatische Wahrscheinlichkeitsdefinition (Stichwort „Axiome nach KOLMOGOROW (KOLMOGOROV, KOLMOGOROFF“). Nicht erwähnt wird von BLEYMÜLLER/ GEHLERT/GÜLICHER – wohl ob „des“ „wirtschafts“-wissenschaftlichen Zuganges – etwa die sog quantenmechanische Wahrscheinlichkeitsauffassung oder etwa die sog geometrische Wahrscheinlichkeitsdefinition. Zu jenem Axiom KOLMOGOROWs, wonach die Wahrscheinlichkeit des sicheren Ereignisses „1“ sei (arg: P(S) = 1), ist zu vermerken, dass – normalerweise – Sicherheit und Wahrscheinlichkeit gerade zwei verschiedene [sic!] Begriffe sind: Sicherheit und Wahrscheinlichkeit sind (typischerweise) gerade Gegensatz paare [sic!]. Aus der Sicht ist dieses eine Axiom von KOLMOGOROW sehr kritisch und sachlich hinterfragenswert zu sehen.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Österreich im Schatten des Staatsbankrotts?
Untertitel
Das bankbezogene österreichische CEE-Exposure unter kritischer Analyse des „TripleA“
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien
Veranstaltung
Wissenschaftliche Untersuchungen der Gegenwart der Finanzkrise
Autor
Jahr
2009
Seiten
34
Katalognummer
V128600
ISBN (eBook)
9783640341351
ISBN (Buch)
9783640337194
Dateigröße
638 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Wissenschaftliche Offenlegung von (elementar-) stochastischen (Fehl-) Behauptungen betreffend die so genannte „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ bei Bond-Ratings unter Tangierung der (medialen) Kontroverse zwischen Prof Dr. Paul KRUGMAN, Vizekanzler DI Josef PRÖLL, EZB-Ratsmitglied ÖNB-Gouverneur Prof Dr. Ewald NOWOTNY und WKO-Präsident Dr. Christoph LEITL
Schlagworte
Schatten, Staatsbankrotts, CEE-Exposure, Analyse
Arbeit zitieren
Mag. Georg Schilling (Autor:in), 2009, Österreich im Schatten des Staatsbankrotts?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128600

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