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Praxedis-Adelheid - Eine Geisel für den Frieden?

Title: Praxedis-Adelheid - Eine Geisel für den Frieden?

Term Paper (Advanced seminar) , 2008 , 18 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Silke Böhm (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age
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Im Gegensatz zur bisherigen Forschungsmeinung vertritt Gerd Althoff den Standpunkt, dass die gegen Heinrich IV. auf der Synode von Piacenza (1095) vorgebrachten Vorwürfe seitens seiner zweiten Gemahlin Praxedis-Adelheid nicht der bloßen Verleumdung dienten und damit frei erfunden waren, sondern dass diese schwerwiegenden Anschuldigungen durchaus ernstgenommen werden müssen. Er zieht dabei die Erwägung in Betracht, dass die 1089 geschlossene und äußerst ungewöhnlich erscheinende Verbindung Heinrichs mit der Witwe des sächsischen Markgrafen Heinrich III. von Stade allein dem Zweck diente, den Frieden, den Heinrich 1088 mit den Sachsen geschlossen hatte, zu sichern, indem Praxedis-Adelheid als Geisel Heinrichs für den Erhalt des Friedens seitens der Sachsen bürgte. Althoff verweist darauf, dass es bereits seit dem 9. Jahrhundert eine große Anzahl an Quellen gäbe, die von Ereignissen berichten, in denen der Frau die Rolle einer obses pacis zukomme. Ausgehend von dieser These kommt Althoff dann zu dem Schluss, dass es wohl zu einer Geiselschändung gekommen sein müsse, da man den Berichten der einschlägigen Quellen entnehmen könne, dass die Sachsen den mit Heinrich geschlossenen Frieden verletzt hätten.

In dieser Arbeit soll nun der Frage nachgegangen werden, inwieweit sich Althoffs These mit den Vorkommnissen jener Zeit und mit den mittelalterlichen Gepflogenheiten vereinbaren lässt. Dabei wird zuerst auf das Verhältnis Heinrichs IV. zu den Grafen von Stade und zum Magdeburger Erzbischof eingegangen werden. Anschließend wird die Institution der Geiselschaft allgemein betrachtet und in einem weiteren Punkt auf weibliche Geiseln eingegangen werden. Abschließend werden dann noch einige mittelalterliche Beispiele zum sogenannten Geiselverfall behandelt werden.

Vgl.: Bernoldi Chronicon, hg. von Ian Stuart Robinson (MGH SS rer. Germ. N.S. 14, 2003), S. 383-540, ad a.
1088, S. 458ff.;
Annales Augustani, hg. von Georg Heinrich Pertz (MGH SS 3, 1839), S. 123-136, ad a. 1088;
Liber de unitate ecclesiae conservanda, hg. von Wilhelm Schwenkenbecher (MGH Ldl 2, 1892), S. 173-284,
II, c. 25.
Vgl.: Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte: Protokoll Nr. 395 über die Arbeitstagung auf der
Insel Reichenau vom 4.-7. April 2006. Thema: „Heinrich IV.“. Konstanz 2006, S. 85.
Vgl.: Ebd.
Vgl.: Ebd.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Zu den Grafen von Stade

3.) Zum Verhältnis zum Magdeburger Erzbischof

4.) Zur Institution der Geiselschaft

5.) Frauen als Geisel

6.) Beispiele zum Geiselverfall

7.) Schlussbetrachtung

8.) Quellen- und Literaturverzeichnis

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Diese Arbeit untersucht die Hypothese von Gerd Althoff, ob die Heirat Heinrichs IV. mit Praxedis-Adelheid im Jahr 1089 als politisches Instrument zur Friedenssicherung mit den Sachsen diente und Praxedis-Adelheid somit die Rolle einer Geisel einnahm. Die Untersuchung analysiert dazu die historischen Hintergründe der sächsischen Machtverhältnisse und die mittelalterliche Praxis der Geiselschaft.

  • Die politische Rolle der Grafen von Stade im Umfeld Heinrichs IV.
  • Die Funktion und rechtliche Bedeutung der Geiselschaft im Mittelalter.
  • Weibliche Geiseln als Mittel der Friedenssicherung in der Geschichte.
  • Historische Praxis des Geiselverfalls anhand konkreter mittelalterlicher Beispiele.
  • Plausibilitätsprüfung der These einer „Geiselschändung“ der Kaiserin Praxedis-Adelheid.

Auszug aus dem Buch

4.) Zur Institution der Geiselschaft

In ihrer ursprünglichen Form war die Geiselschaft eine allgemeine Einrichtung des Rechts, was bedeutete, dass Geiseln sowohl für bürgerlich-rechtliche Pflichten als auch für öffentliche Pflichten gestellt wurden und die Geisel dabei (ebenso wie der Schuldner) mit Leib und Leben für die Einhaltung der Pflichten seitens des Geiselstellers einstand.57 Bereits im Altertum war die Bereitstellung von Geiseln auch im völkerrechtlichen Verkehr üblich und auch in diesem Bereich wurde es als selbstverständlich erachtet, dass die Geisel mit ihrem Leben und ihrer Freiheit für die Erfüllung der ausgehandelten Verpflichtungen haftete.58

Daher war es im gesamten Altertum üblich, die Geisel kurzerhand zu versklaven, einzukerkern, auszupeitschen oder sogar hinzurichten, wenn der die Geisel stellende Staat nicht im Sinne der aufgestellten Bedingungen handelte; ein Friedensbruch wurde dabei als ein besonders schwerwiegendes Vergehen erachtet und das Leben der Geisel war in diesem Fall oft verwirkt.59 Schon bei Caesar findet sich der Hinweis, dass bei den Germanen im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Vertragsbedingungen die Geisel mit dem Tode bestraft wurde60 und Karl von Amira verweist in seiner Abhandlung über das nordgermanische Obligationenrecht auf das im Norden Germaniens bestehende Tötungs- und Verstümmelungsrecht des Gläubigers an der Geisel im Falle der Nichteinhaltung einer Schuld, welches er an Hand mehrerer Quellenstellen belegt.61 Auch bei den Goten war die Tötung der verfallenen Geisel üblich.62

Zusammenfassung der Kapitel

1.) Einleitung: Darstellung der Althoffschen These, dass Praxedis-Adelheid als Geisel zur Friedenssicherung fungierte, und Vorstellung der wissenschaftlichen Vorgehensweise.

2.) Zu den Grafen von Stade: Analyse des komplexen Verhältnisses zwischen Heinrich IV. und dem sächsischen Adelsgeschlecht der Udonen.

3.) Zum Verhältnis zum Magdeburger Erzbischof: Untersuchung der Rolle von Erzbischof Hartwig von Magdeburg im Kontext der Krönung von Praxedis und der sächsischen Opposition.

4.) Zur Institution der Geiselschaft: Historischer Abriss der rechtlichen Grundlagen und der drastischen Konsequenzen der Geiselhaft im Altertum und frühen Mittelalter.

5.) Frauen als Geisel: Betrachtung der spezifischen Funktion von Frauen als „Friedensgeiseln“ oder Unterpfänder in Heiratsbündnissen anhand antiker und mittelalterlicher Beispiele.

6.) Beispiele zum Geiselverfall: Darstellung drastischer Konsequenzen (Verstümmelung, Hinrichtung) bei Bruch von Geiselverträgen anhand historischer Fälle wie Thietmar von Merseburg oder Friedrich Barbarossa.

7.) Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der These und Hinweis auf die Übereinstimmung mit zeitgenössischen Gepflogenheiten trotz mangelnder expliziter Quellenbelege.

8.) Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Sekundärliteratur.

Schlüsselwörter

Praxedis-Adelheid, Heinrich IV., Geiselschaft, Sachsenkrieg, Geiselverfall, obses pacis, Grafen von Stade, Mittelalter, Friedenssicherung, Investiturstreit, Erzbischof Hartwig von Magdeburg, Geiselrecht, Heiratsbündnis, Machtpolitik, Politische Geschichte.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der historisch umstrittenen These von Gerd Althoff, dass die Ehe zwischen Heinrich IV. und Praxedis-Adelheid primär als politisches Bündnis zur Sicherung des Friedens mit den sächsischen Fürsten geschlossen wurde.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Arbeit behandelt die sächsische Adelsgeschichte (Grafen von Stade), die Institution der Geiselschaft im Mittelalter, die Rolle von Frauen als Friedenspfänder sowie die kirchenpolitischen Verflechtungen unter Heinrich IV.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es soll untersucht werden, ob die These einer "Geiselschändung" und der Status der Kaiserin als "Friedensgeisel" historisch plausibel ist und wie sich diese These mit dem zeitgenössischen mittelalterlichen Geiselrecht vereinbaren lässt.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Auswertung mittelalterlicher Chroniken, Annalen und Urkunden sowie auf die kritische Auseinandersetzung mit moderner geschichtswissenschaftlicher Sekundärliteratur.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die politische Analyse der Grafen von Stade, das Verhältnis zum Erzbistum Magdeburg, eine theoretische Abhandlung über Geiselrecht und Praxis sowie eine Fallstudien-Sammlung zum sogenannten Geiselverfall.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Geiselschaft, Friedenssicherung, Sachsenpolitik, Heinrich IV. und die historische Rolle der Kaiserin als obses pacis.

Warum spielt der Magdeburger Erzbischof eine zentrale Rolle in der Argumentation?

Hartwig von Magdeburg vollzog die Krönung der Kaiserin, was nach Althoff als Bestätigung einer besonderen Friedensabsicherung interpretiert werden kann, da er als langjähriger Gegner des Kaisers eine zentrale Figur für den Frieden in Sachsen war.

Was bedeutet der Begriff "Geiselverfall"?

Der Geiselverfall beschreibt den rechtlichen Zustand, in dem ein Geiselgeber den Vertrag bricht, wodurch der Geiselherr das Recht erlangt, mit der Geisel nach eigenem Ermessen zu verfahren, was häufig Verstümmelung oder Hinrichtung zur Folge hatte.

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Details

Title
Praxedis-Adelheid - Eine Geisel für den Frieden?
College
University of Stuttgart  (Historisches Institut - mittlere Geschichte)
Course
Hauptseminar: Heinrich IV.
Grade
1,3
Author
Silke Böhm (Author)
Publication Year
2008
Pages
18
Catalog Number
V128634
ISBN (eBook)
9783640353446
ISBN (Book)
9783640353330
Language
German
Tags
Praxedis-Adelheid Eine Geisel Frieden
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Silke Böhm (Author), 2008, Praxedis-Adelheid - Eine Geisel für den Frieden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128634
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