Calvin und die Sünde wider den Heiligen Geist


Hausarbeit, 1978

36 Seiten, Note: sehr gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Ort im Gesamtwerk

Direkter Kontext

Textveränderungen (dt)

Vergleich

Themabezogenheit

Gedankenführung und Methode

Begründungen

Sprache

Vergleich mit anderen Schriften:

Johannes Calvins Auslegung der Evangelien-Harmonie

Die Schriften von anderen Reformatoren I.Zwingli

II.Luther

Ansichten der heutigen Ausleger

Die Wörterbücher

Randprobleme

Zusammenfassung

Deutung und Auswertung

Anhang: Literaturverzeichnis

Anmerkungsverzeichnis

Erläuterungen:

Die Anmerkungen sind im Text mit einer Hochzahl gekennzeichnet. Zusätzlich finden sich die Anmerkungen in einem separaten Anmerkungsverzeichnis katalogisiert und in der textlichen Reihenfolge gelistet wieder.

Im Literaturverzeichnis sind die Titel in Kurzform unter dem jeweiligen Werk erklärt.

Andere Abkürzungen sind dem Verzeichnis der RGG3 entnommen oder gehen eindeutig aus dem Text hervor.

VG= Versio Gallico

Wo hat der Text seinen Ort im Gesamtwerk?

Otto Weber hat den Text, in dem das Problem der Sünde wider den heiligen Geist von Calvin erläutert wird, mit dem Titel „Unvergebbare Sünde“ überschrieben. Es ist die sectio 22 des 3.Kapitels im dritten Buch der Institutionis III. Im Inhaltsverzeichnis zeigt sich übersichtlich, daß das 3. Kapitel dieses Buches mit „Durch den Glauben werden wir wiedergeboren. Hier ist von der Buße zu sprechen“ überschrieben und in sechs Abschnitte aufgeteilt ist. Das 3. Kapitel selbst hat 25 Sektionen, die Otto Weber mit Überschriften versehen hat, und deshalb im lateinischen Text Calvins nicht zu finden sind. Diese Abschnitte bauen systematisch aufeinander auf. Der erste trägt den Titel:

„Buße und Glaube“ und enthält die ersten beiden Sektionen. Die Überschriften Otto Webers lassen die Einleitung in die Untersuchung erkennen. Die 1. sectio heißt: „Die Buße als Folge des Glaubens“, ihr folgt: „Die Buße hat ihren Grund im Evangelium, das der Glaube ergreift“, mit dem die Sektion 2 benannt ist. Nun leitet Calvin über zu der Definition des Begriffes Buße. Zunächst finden wir den2. Abschnitt: „Halb richtige Wesensbestimmungen der Buße“ überschrieben, der aber dann wieder in zwei Sektionen unterteilt ist. Diese beiden Teile des 2. Abschnittes, die mit „a“ für die Sektion 3 und „b“ für Nummer 4 getrennt werden, heißen einmal „Abtötung und Neubelebung“ und zum anderen „'gesetzliche' und 'evangelische' Buße“.

Der 3. Abschnitt enthält 5 Sektionen, die gemeinsam „Das Wesen der Buße“ bestimmen. In sectio 5 ist die „Begriffsbestimmung“ aufgezeigt, ihr folgt „Die Buße als Hinkehr zu Gott“. In sectio 7 ist die „Buße als Wirkung der Furcht Gottes“ beschrieben, und weil in der Sektion 8 die „Abtötung und Lebendigmachung als Bestandteile der Buße“ untersucht worden sind, folgt als Abschluss der Wesensbestimmung der Buße die Sektion 9 „Wiedergeburt in Christus!“Die Unterteilung des 4. Abschnittes im

3. Kapitel wurde wieder mit 5 Sektionen erreicht. Die Hauptüberschrift heißt: „Die Gläubigen im Kampf gegen ihre Sünde“. Die 10. Sektion Calvins zeigt, wie Otto Weber sagt, „Auch die Gläubigen sind noch Sünder“. Dieses Problem wird in Nummer 11 noch genauer erläutert: „Die Sünde hat in den Gläubigen ihre Herrschaft (Unterstreichungen sind in der Institutionis III original gesperrt gedruckt) verloren; aber ihre Wohnstatt (gesperrt) hat sie „noch in ihnen“. Dann untersucht Calvin die Thematik: „Was heißt natürliche Verderbnis?“ in der 12. Sektion. In sectio 13 wird „Augustin als Zeuge für die Sündhaftigkeit der Gläubigen“ herangezogen. Als Schluss des Abschnittes dient der Artikel „Gegen den Vollkommenheitswahn“. “Erscheinungsformen der Buße“ heißt der 5.Abschnitt des 3.Kapitels. Die 1.Sektion in diesem Zusammenhang wird mit „Die Buße nach 2. Kor. 7,11“ betitelt. Die „Äußere und innere Buße“ wird in der Sektion 16 behandelt. Otto Weber nannte die 17.Sektionsüberschrift: „Die äußere Bußübung darf nicht zur Hauptsache werden“. Dann folgt das „Sündenbekenntnis vor Gott und vor Menschen“ als 18. Titel.Wahrscheinlich wollte Otto Weber die Besonderheit am Schluss dieses 18. Artikels als eigene Sektion behandelt wissen. Weil Calvin aber keine Notwendigkeit sah, das „Sündenbekenntnis vor Gott und vor Menschen“ zu teilen, blieb Weber nichts anderes übrig, als diesem Gedanken mit „'Besondere Buße'“ einen eigenen Titel zu geben und ihn damit etwas aus seinem ursprünglichen Textgebilde heraus zu betonen. Die letzte und 6. Abschnittsüberschrift innerhalb des „Buße“-Kapitels heißt „Buße und Sündenvergebung“. Dieser Abschnitt beinhaltet die größte Sektionenanzahl von den 6 Unterteilungen. Calvin behandelt in der 19. Sektion laut Otto Weber das Thema „Buße und Vergebung sind aufeinander bezogen“.

Mit einer Frage hat Weber den nächsten Artikel überschrieben. Sie lautet: „In welchem Sinne ist die Buße die Voraussetzung zur Vergebung?“ Anschließend behandelt der Text das Thema: „Die Buße als verpflichtende Gabe Gottes“.Dann folgt als Hauptsektion dieser Arbeit die „Unvergebbare Sünde“. Die Sektionen 23 und 24 zeigen „Wie die Unmöglichkeit der 'zweiten Buße' zu verstehen ist.“ Den Abschluss des 6. Abschnittes und gleichzeitig des 3. Kapitels des 3. Buches bildet die Sektion 25, die mit „Heuchlerische und rechtschaffene Buße“ überschrieben worden ist. Das ist der nähere Zusammenhang über die „Sünde wider den Heiligen Geist“ im 3. Kapitel. Den ich mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses der Weber, Institutionis III, 1963, verdeutlicht habe.

Als gröbere Übersicht möchte ich nun die Überschriften Calvins aufzeigen. Johannes Calvin redet im1. Buch seines Werkes „Von der Erkenntnis Gottes als des Schöpfers“. Auf diese 18 Kapitel baut er sein zweites Buch auf, das „Von der Erkenntnis Gottes als des Erlösers in Christo“ handelt. Er überschreibt sein 3. und kapitelreichstes Buch mit dem Satz: „Auf welche Weise wir der Gnade Christi teilhaftig werden, was für Früchte uns daraus erwachsen und was für Wirkungen sich daraus ergeben“. Das 1. Kapitel dieses Buches heißt: „Was von Christus gesagt ist, das kommt uns durch das verborgene Wirken des Geistes zugute.“Das 2. Kapitel untersucht die Definition des Glaubens und ist deshalb:“Vom Glauben, seinem Wesen und seinen Eigenschaften“ genannt. Das 3. ist das Kapitel der Buße, das oben ausführlich betrachtet worden ist. Darauf ist „Alles, was sich die Klüglinge in ihren Schulen von der Buße zusammenschwatzen, ist sehr weit von der Reinheit des Evangeliums entfernt. Hier ist auch von der Beichte und der Genugtuung zu sprechen“ aufgebaut. Die folgenden Kapitelüberschriften Calvins zeigen, daß das Problem der Sünde wider den Heiligen Geist nicht mehr beleuchtet wird. Deshalb sind die weiteren Titel der Kapitel für die vorliegende Arbeit im Grunde unwichtig. Im Register ist unter dem Stichwort „Sünde gegen den Heiligen Geist“ die Sektion III 3, 23 zu finden. Sonderbar ist allerdings, daß in dieser Sektion das Stichwort „Sünde gegen den Heiligen Geist“ wörtlich nicht erwähnt wird, sondern nur in der Vorhergehenden. Der Beweis, daß kein Fehler vorliegt, zeigt sich unter dem Begriff „Heiliger Geist“. Im Register wird auch deutlich, daß das Problem dieser Sünde von Sektion 21-25 im 3. Kapitel des 3. Buches untersucht wird, und zwar unter dem Stichwort „unvergebbare Sünde“.

Für eine Untersuchung der Nebenfragen wie Todsünde sei am Rande bemerkt, daß sie in III 4, 28 und II 8, 58-59 beschrieben wird, der Unterschied zwischen leichter und schwerer Sünde in IV 12,4; das Problem der läßlichen Sünde in den Sektionen II 8, 58 und III 4, 28. Außerdem dürfte dabei IV 1, 23zu untersuchen sein, der Abschnitt, der die „Vergebung für einen Sünder, der nach Empfang der Gnade wieder gefallen ist“, behandelt.

Im Bibelstellenregister wird bei den in Frage kommenden Schriftstellen (Mt 1231+32; Mk 328f; Lk 1210) auf die Sektionen I 13,15; III 2,21; III 3,22 ; III 5,7 verwiesen.

Direkter Kontext

Wie sich aus dem Register ersehen läßt, wird das Thema „Sünde wider den Heiligen Geist“ in den Sektionen 21-25 im 3. Kapitel des 3. Buches bearbeitet. Es ist notwendig, glaube ich, bei dieser Frage den ganzen 6. Abschnitt kurz zu betrachten. Im Artikel 19 macht Calvin deutlich, daß die Buße und die Vergebung in einer Beziehung zueinander stehen, aber auch, daß eine Unterscheidung dieser beiden Begriffe dringend erforderlich ist. Anschließend zeigt er, wie wichtig es ist, daß zuerst die Buße erfolgen muss und erst dann die Vergebung geschenkt werden kann. Weil diese beiden Sektionen nicht zum Hauptthema, aber doch zum direkten Kontext gehören, erscheint es mir wichtig, sie kurz zu behandeln. Vor allem deshalb, weil Calvin mit Hilfe dieser Vorüberlegungen eine Basis für das Hauptthema geschaffen hat.

Wenn ich den lateinischen Text lese, so stelle ich einiges fest, das in den deutschen Ausgaben nicht vermerkt ist. Calvin hat in den späteren Ausgaben seines Werkes Sätze hinzugefügt. Die Sektion 21 wurde in dem Druck von 1559 etwas mehr als verdoppelt. Der Text von Anfang an „Dass ferner die Buße...“ bis in die Mitte des 3. Absatzes „..., daß Gott mit unerbittlicher Strenge solche lästerliche Verachtung seiner Majestät rächt“, wird eben vor die eigentliche Sektion 21 von 1539 gesetzt. Erst der letzte Satz ist 1559 umgeändert worden. Damals stand dort, wie aus dem Apparat der Institutionis III ersichtlich ist, folgender Gedanke nach dem „Daraus aber ergibt sich“: „..., de solo in spiritum sanctum peccato intelligendum, quod utroque loco docet. Quod si haec raticcinatio illis non sufficit: ostendam demum, et eius verba huc convenire“1 Mit Sektion 22 setzt auch wieder der Text von 1539 ein, dem hier nichts hinzugefügt oder weggestrichen wurde, abgesehen von Kleinigkeiten, die aber unten noch genauer untersucht werden. 1539 stand am Anfang von 23 ein kürzerer Satz als 1559. Es war nur zu lesen: „In hunc sensum Apostolum loqui, si bene animadvertas , intelliges.“2 Dann folgt noch ein Satz, der 1559 hinzugefügt wurde, bevor dann der Ursprungstext wieder einsetzt. Der Satz: (Weber)“So ist also hier nicht von irgendeiner besonderen Freveltat die Rede, sondern von der Abwendung von Gott und sozusagen der Abtrünnigkeit des ganzen Menschen“ (...ut hic non – exprimatur) ist 1550 eingefügt worden. Dann steht wieder bis etwa zum Anfang des letzten Drittels von Sektion 24 der Text aus dem Jahr 1539 , im deutschen Text bis zum letzten Absatz. An diese Stelle hat Calvin 1559 die nachfolgenden Sätze angehängt, bis zum Ende der Sektion 25; sie selbst fehlte in der Ausgabe 1539.

Nun zu den Kleinigkeiten in den 5 letzten Teilen des Kapitels. In 21 ist eine Anmerkung zu den Versen aus 2. Tim 2 gemacht: In der VG von 1560 ist folgender Gedanke zu finden: „pour cognoistre la verité et se retirer des liens du diable esquels ils sont detenuz“ (Um die Wahrheit zu erkennen und sich herauszuziehen aus den Banden des Teufels, in welchen sie gefangen sind.)3 Ebenfalls in der Ausgabe der VG 1560 ist eine Zufügung enthalten, und zwar wenige Worte später: „Gewiß stellt Gott fest (Affirmatquidem Deus)“, und nun die französische Zufügung: „en passages infinis de l'Escriture“ (in unendlichen Stellen der Schrift)4 Der Satz vor der Stellenangabe Eph. 210 (Von Itaque – ambulemus) ist 1560 so zu lesen: „Parquoy non sans causenous sommes appellez la facture de Dieu, estans créez à bonnes oeuvres, lesquelles il a aprestées pour nous y faire cheminer; et ce non seulement au regard d'un iour, mais de toutle cours de nostre vocation“. In dem französischen Text ist im Unterschied zur deutschen und lateinischen Ausgabe, wo der Satz jeweils nach dem Zitat aus dem Epheserbrief endet, noch ein Zusatz gemacht: „Darum sind wir nicht ohne Grund die Ausarbeitung (Schöpfung) Gottes genannt, erschaffen zu guten Werken, welche er für uns bereitet hat, daß wir darin wandeln sollen; und dies nicht allein auf den Ausblick auf einen Tag, sondern für den ganzen Verlauf unserer Bestimmung“5. Dann findet sich eine Anmerkung des Apparates für den Satzteil im folgenden Satz von „hos“ bis „vivificat“ bzw. „den macht er durch den Geist der Wiedergeburt lebendig“. Im Text von 1560 steht dafür: „il les vivifie et renouvelle par son Esprit, pour les reformer à soy“ (Er belebt und erneuert sie durch seinen Geist, um sie für sich neu zu bilden). Calvin erklärt hier den Begriff Geist der Wiedergeburt bzw. Spiritu regenerationis.6 Im Satz zwischen den Stellenangaben Jes. 63 und Hebr.6 ist im Französischen hinzugefügt worden: „Qui ont du tout renoncé Dieu (die Gott insgesamt verleugnet, nicht anerkannt haben).“7 Für die Stellenangabe von Calvin „Heb. 6.b.6“ steht im unteren Teil des Apparats „Hebr. 64-6“.8 Dann steht in dem französischen Text von 1560 für „sereniet laeti vultus (hellen und freundlichen Angesichts)“ “de sa clarté (von seiner Klarheit, Helle)“9 Im unteren Apparat wird nach: „rursus ipsum crucifigunt“eine zusätzliche Versangabe gemacht: „Hebr.66“, die Otto Weber in seiner deutschen Ausgabe im Text vermerkt hat.10 Aber in dem französischen Text gibt es nicht nur Zufügungen, sondern auch einige Auslassungen. So ist ein Teil des Satzes nach der letzten Anmerkung dort einfach ab VG 1560 weggelassen worden. Es handelt sich um: „ut volunt quidam praepostere austeri“ oder „wie einige Leute das meinen, die in verkehrter Weise hart sind“11. Außerdem gibt es im unteren Apparat zu „praecidit“ noch eine Fußnote: „cf. 1. Clem.c.2,3; haec Anabaptistarum quoque opinio est secundum Calvinum (…..)“.12 Am Ende dieses Satzes findet sich eine interessante Anmerkung. Hier steht: „Zu dem Vorhergehenden vgl. dies, was 1539-54 vorhanden ist: Sed qui tam acerbi sunt adversus peccata voluntaria censores. Apostoli autoritatem praetendunt, qui videtur omnem illis veniam praecidere“.13Es folgt in dieser Sektion 21 eine Notiz zu einer Versangabe.14 Dieser Text stammt aus dem Jahr 1539, so daß die Anmerkung folgendes aufschließt: Von 1559-61 war die Stellenangabe falsch. Es wurde statt 26 Vers 25 angegeben. Richtig war es in 1553. Eine andere Wortreihenfolge ist bemerkt zu „tamen ex parte“, 1539 hieß es „ex parte tamen“15. Zum Schluss des Satzes „neque in futore remittitur“ folgte 1553-54 und 1561 die Versangabe aus Matthäus 1231. In der französischen Version 1541 aus Markus 328 und ab 1541 auch der Hinweis auf Lukas 1210.16 Am Anfang der Sektion 22 war in den ersten Ausgaben bis 1554 „prius illud“ zu lesen.17 Etwas später wird wieder eine Textänderung angegeben:“Si autem vera est Augustini definitio“ hat 1539 nur geheißen: „si illud verum est“.18 Nun gibt der Apparat einen grammatikalischen Hinweis auf eine Verbform. Bis 1545 wurde „perseveret“ als „perseverat“ gelesen.19 Von „definitionem“ benutzt Calvin von 1539-50 die spätere Nebenform: „diffinitionem“.20 Das Wort „sanctum“ im Satz vorher zu „Quod alii dicunt, in Spiritum...“ fehlte in dem Text von 1539.21 Der Satz „Ich will aber eine rechte Deutung hierhersetzen;...“ besitzt im Lateintext den Ausdruck: „seipsam“22 1539 stand an dieser Stelle: „se ipsa“. Calvin hat von 1539 – 54 vier Ausdrücke in seiner Institutionis III gebraucht, die er später austauschte.Zwei stehen im 3. Satz nach der Stellenangabe Mt./Mk./Lk.:“revelatam“ (von enthüllen, entblößen) hat er mit „patefactam“ (von offenbaren) und „taxare“ (abschätzen) mit „laedere“ (kränken, verletzen)gewechselt. Ein Satz später sind die Worte „venerari parati essent“ zu finden, hier war früher „venerarentur“ zu lesen.23

Dann im vorletzten Satz der Sektion, direkt vor 1. Tim. 113 stand „commisisset“, nach 1554 „commiserat“.24 Für VG 1541ff sind 2 Angaben im Apparat. Einmal wird in dem Satz, in der Seitenmitte der lateinischen Ausgabe nach dem Wort „impugnare“ (kämpfen) „et tascher de la destruyre“ (und sich um die Zerstörung bemühen) eingeschoben, das andre Mal wird nur ein Wort zugefügt. Und zwar nach Apg 610: “Legis zelo“. Der Eifer (zelo) soll im französischen Text zum „unbedachten, unüberlegten Eifer“ (inconsideré) werden.25 Zum Schluss der Sektion, nochmals im vorletzten Satz, ist das Wort „erat“, das sich 1539 vor der Gnade des Herrn (gratia Domini) befand, gegen „alioqui fuisset“vertauscht worden.26

Auch in der Sektion 23 ist einiges umgeändert worden.In dem Satz nach 1. Joh.219 war früher, also 1539 – 54 nur „si“, heute „etsi“. So auch vier Worte später (im lt. Text): Von 39 – 54 las man „deficissent“, heute „defecerant“. Am Ende dieses bzw. Anfang des nächsten Satzes war früher „abiurarint. Abiurant“, nun findet sich „proicerint. Proiiciunt“. Ebenfalls von 1539 – 54 war das letzte Wort des Satzes „proiiciunt“ und nicht „reiiciunt“.27 Der erste Teil im nächsten Satz lautet in der VG ab 1541: „Les Novatiens et leurs sectateurs donc, s'abusent en ces motz, de cheoir et tomber (Die Novatianer und ihre Anhänger freilich, täuschen sich in diesen Worten, von fallen und abfallen).“ Außerdem ab 1541, ein Satz später, von „At“ bis „fuerant“: „Mais ie diz qu'il fault icy entendre une comparaison de choses contraires (Aber ich sage, daß man hier einen Vergleich von gegensätzlichen Dingen hören muss)“. Den restlichen Teil, den Calvin erst 1550 in der lateinischen Ausgabe eingefügt hat, strich er ab 1551 in der VG heraus.28 Das Wort „suffocarint“ kurz nach Heb. 6.a.4hieß zuerst (1539)“praefocarint“, dann (1543) „provocarint“. „aliam“, im vorletzten Satz der Sektion, wurde nach 1539 hinzugefügt.29 In dem Satz „Ergo – Peccandi“, in der ersten Hälfte der Sektion, soll eine zusätzliche Stellenangabe eingefügt werden: Hebr. 66. In der deutschen Ausgabe von Otto Weber findet sich aber auch noch:1026 aus dem Hebräerbrief, obwohl es in der lateinischen Vorlage nicht gelesen wird.30 Für diesen Satz ist noch eine Anmerkung vorgesehen, die wie folgt lautet: „Quo loco Calvinus hic nitatur explorari non potuit“Die Versangabe Heb. 6. a. 4 sollte laut Anmerkung auch noch den folgenden Vers 5 berücksichtigen, deshalb schrieb Otto Weber auch „Hebr. 64+5“.31

Nun zu den Sektionen 24 und 25. Änderungen finden sich nur in der ersten Hälfte von Nr. 24, da dieser Text (s.o.) von 1539, der Rest bis zum Ende des Kapitels dagegen von 1559 stammt. In dem Satz vor „Zach. 7.d.13“ stand 1553–54 zusätzlich die Angabe „Hebr. 12.e.12(lege 1216f)“. In der VG 1541-51 war statt Zach713 die Parallelstelle Micha 34 zu lesen. Im nächsten Satz kurz nach dem Doppelpunkt fand sich zusätzlich von 1539-54 ein „dum“, also: „qua dum in rebus ...“, und „constricti“ hieß in den gleichen Ausgaben „constriguntur“.32 Im letzten Satz des Textes aus 1539 soll Hebr. 1216f zugefügt werden; Otto Weber hat aber nur Vers 17 aufgeführt, dafür aber zusätzlich Sach.713.33 In der VG ab 1541 stand nach dem Text von 1539 folgender Gedanke: „Voyans qu'ilz n'ont nul remèdede leur mal-heureté, synon la bonté de Dieu, en laquelle ilz ne se peuvent aucunement fier. (Sie sehen, daß sie kein Heilmittel haben von ihrem Unglück, gleich der Güte Gottes, in welche sie auf keine Weise Vertrauen setzen können)“.34 Statt der Stellenangabe „Ezech.18.e.20.21“ ist nur noch „Ez.1821f“gewünscht. Kurz danach wird auf die Sektion 21 zurückgewiesen. Schließlich wird in Sektion 25 im zweiten Satz die Stelle 1.Reg2127 vorgeschlagen.Diesem Vorschlag kommt Weber in seiner Übersetzung nach.35

Für die Verse Gen2718+19, die Calvin angegeben hatte, wird richtiger Gen2740 vorgeschlagen. Das vermerkt auch Otto Weber.36 Ein Satz später erfolgt ein anderer Versvorschlag:

„Gen2728: sed Calvinus benedictionem Esau cum benedictione Iacoby confundit (Aber Calvin bringt den Segen Esaus mit dem Segen Jakobs durcheinander)“Die letzte Anmerkung dieses Kapitels des 3. Buches betrifft die Psalmenangabe. Hier wird Ps7836f und dazu Vers 57 gewünscht.Otto Weber kommt auch dieser Angabe nach.37

Haben die Herausgeber den deutschen Text geglättet oder auf eine andere Art verändert?

Ich beginne in diesem Textvergleich, nachdem ich die Veränderungen der lateinischen Erstausgabe 1539 und die dazu gekommenen Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Webersche Übersetzung geschildert habe, wieder mit der Sektion 19, also dem 6. Abschnitt des 3. Kapitels. Zugrunde lagen die deutschen Übersetzungen von a) Lancellot, 1608, b) Weber, Institutio, 1937, c) Weber, Institutio, 1963.

In der Ausgabe von 1608 fehlen die Sektionsüberschriften, sie wurden erst von Otto Weber in seiner Übersetzung hinzugefügt.Es fehlt ebenfalls eine lesefreundliche Unterteilung, nur die Sektionen sind durch Absätze voneinander getrennt. Die Stellenangaben sind nicht in den fortlaufenden Text eingefügt, sondern auffällig als Randbemerkungen gedruckt.Die Übersetzung von 1608 bietet die alte Sprache, die alte Orthographie. - Hier einige Beispiele zur Verdeutlichung: „So nu waar ist/ was am aller klaeresten am tag ist/ daß die ganze Summa deß Euangelions...“ - „Indem er sie zur Busse reizete/ vermanete er sie/ daß sie sich fuer Suender erkennen solten/ unnd daß all ihr ding fuer dem HERREN verdampt were...“(Sektion 19) - „Also auch der Apostel/ da er die abtruennigen von der Hoffnung deß heyls (Druckfehler: heys)außschliessen wil/ thut er die Ursache darzu/ daß es unmueglich sey, daß sie zur Busse solten ernewert werden...“(Sektion 24).- Für die heutige Zeit zeigt es sich, daß der alte Text sehr schwierig zu lesen ist. Es fällt die damalige Schreibweise auf, zudem stehen innerhalb der Sätze anstelle der Kommata Schrägstriche. Die Worte sind sehr eng aneinander gedruckt, auch das kann beim Lesen Schwierigkeiten bereiten.

[...]


1 Institutionis III, Apparat Seite 80 (d )

2 Ebd., Seite 82 (a)

3 Ebd., Seite 78 (h)

4 Ebd., Seite 78 (i)

5 Ebd., Seite 79 (a )

6 Ebd., Seite 79 (b)

7 Ebd., Seite 79 (c)

8 Ebd., Seite 79 (1)

9 Ebd., Seite 79 (d)

10 Ebd., Seite 79 (2)

11 Ebd., Seite 79 (e)

12 Ebd., Seite 79 (3)

13 Ebd., Seite 79 (f)

14 Ebd., Seite 80 (a)

15 Ebd., Seite 80 (b)

16 Ebd., Seite 80 (c)

17 Ebd., Seite 80 (e)

18 Ebd., Seite 80 (f)

19 Ebd., Seite 80 (g)

20 Ebd., Seite 80 (i) und Georges, Latein 1, Seite 2009

21 Institutionis III, Apparat Seite 80 (h)

22 Ebd., Seite 81 (a)

23 Ebd., Seite 81 (b, c, d)

24 Ebd., Seite 81 (g)

25 Ebd., Seite 81 (e, f)

26 Ebd., Seite 81 (h)

27 Ebd., Seite 82 (b, c, d, e )

28 Ebd., Seite 82 (f, g, h )

29 Ebd., Seite 82 (i, k )

30 Ebd., Seite 82 (1) und Weber, Institutio 1963, Seite 395

31 Institutionis III, Apparat Seite 82 (2, 3)

32 Ebd., Seite 83 ( a, b, c, d )

33 Ebd., Seite 83 (2) und Weber, Institutio 1963, Seite 396

34 Institutionis III, Apparat Seite 83 (e)

35 Ebd., Seite 83 (3, 4, 5)

36 Ebd., Seite 84 (1)

37 Institutionis III, Apparat Seite 84 (2, 3)und Weber, Institutio, 1963, Seite 397

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Calvin und die Sünde wider den Heiligen Geist
Hochschule
Universität Münster  (Ev. Theologie)
Veranstaltung
Proseminar
Note
sehr gut
Autor
Jahr
1978
Seiten
36
Katalognummer
V128768
ISBN (eBook)
9783640348640
ISBN (Buch)
9783640348169
Dateigröße
585 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Eine insgesamt sehr sorgfältige und mustergültig am vorgeschlagenen Schema entlang sich orientierende Arbeit! Die systematische Zusammenfassung am Schluß könnte noch unter weiteren dogmatischen Perspektiven und dann auch differenzierter geschehen als nur in der Abgrenzung von der Allversöhnungslehre.Aber das ist in einer Proseminararbeit nicht verlangbar. sehr gut (1) 12.7.78
Schlagworte
Calvin, Sünde, Heiligen, Geist
Arbeit zitieren
Martin Klute (Autor:in), 1978, Calvin und die Sünde wider den Heiligen Geist, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/128768

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